Unsere Plattform zentralisiert die Kommunikation, ermöglicht ein nahtloses Fallmanagement und macht den Einsatz mehrerer Tools überflüssig.
Ab 2025 werden die Meldungen in erster Linie über das Online-Portal des ACT abgewickelt, das eine optimierte digitale Übermittlung ermöglicht. Es wurden keine größeren Gesetzesänderungen festgestellt, aber die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften hat zugenommen, insbesondere im Bau- und Verkehrssektor.
Ja, für Arbeitnehmer im Straßenverkehr gelten die Vorschriften des EU-Mobilitätspakets mit spezifischen Meldepflichten, Kabotagegrenzen und Vorschriften für die Ruhezeiten der Fahrer. Es können gesonderte ACT-Meldungen gelten.
EU/EWR/Schweizer Familienangehörige durchlaufen das gleiche CRUE-Verfahren. Nicht-EU-Familienangehörige benötigen einen separaten Antrag auf eine Aufenthaltskarte über AIMA und müssen zusätzliche Nachweise über familiäre Bindungen und finanzielle Unterstützung erbringen.
Ja, die meisten Arbeitsvisa erlauben die Familienzusammenführung (Ehegatten/Kinder unter 18 Jahren). Sprechen Sie mit uns, um mehr zu erfahren.
Ja, Gebietsfremde können mit ihrer NIF Steuerabzüge für bestimmte Einkäufe (z. B. Medikamente, Dienstleistungen) geltend machen oder an der Lotterie Fatura da Sorte teilnehmen, wenn sie mehr als 10 € pro Transaktion ausgeben. Allerdings sind die Steuervorteile im Vergleich zu Gebietsansässigen begrenzt.
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