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Spanien: Visum zur Familienzusammenführung für Arbeitgeber von Jobbatical

  • Jobbatical wickelt für Arbeitgeber Anträge auf ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien sowohl im Rahmen der allgemeinen Regelung (Reagrupación Familiar) als auch im Rahmen der Aufenthaltskarte für Familienangehörige aus der EU ab.
  • Wir kümmern uns um den gesamten Prozess – von der Prüfung der Anspruchsberechtigung und der Vorbereitung des EX-02-Antrags bis hin zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung, der Terminvereinbarung für den TIE-Termin und der Abholung der Karte.
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Das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien, auch als „reagrupación familiar“ oder „EU-Aufenthaltskarte für Familienangehörige“ (tarjeta comunitaria) bezeichnet, ermöglicht es Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern, zu einem versetzten Arbeitnehmer zu ziehen, der in Spanien lebt und arbeitet. Um ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien zu beantragen, muss der Arbeitnehmer bestimmte Einkommensgrenzen einhalten (150 % des IPREM im Jahr 2026), über einen gültigen Aufenthaltsstatus verfügen und die Anforderungen an eine angemessene Unterkunft erfüllen.

Vorteile des spanischen Visums zur Familienzusammenführung für Arbeitgeber

  • Qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zusammen mit ihren Ehepartnern, Lebenspartnern und Kindern im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens umsiedeln
  • Unterstützung der Mitarbeiter bei der Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung und der langfristigen Bindung an Spanien
  • Familienangehörigen, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach den Bestimmungen von 2026 wieder vereint sind, soll es ermöglicht werden, vom ersten Tag an zu arbeiten

Häufige Herausforderungen bei der Beantragung im Rahmen der Familienzusammenführung in Spanien

  • Die Bürgen müssen die an den IPREM gekoppelten Einkommensgrenzen Spaniens sowie die Standards für angemessenen Wohnraum erfüllen.
  • Personenstandsurkunden bedürfen einer Apostille, einer Beglaubigung und einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische
  • Personalabteilungen müssen die richtige Regelung (allgemein oder EU) wählen und die sich ändernden Einkommens- und Aufenthaltsvorschriften im Auge behalten.

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Häufig gestellte Fragen - Visum zur Familienzusammenführung für Spanien
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