Das Visum zur Familienzusammenführung für Spanien ermöglicht es Familienmitgliedern spanischer Staatsbürger oder Personen mit legalem Wohnsitz, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, in Spanien zusammenzuleben. Diese Aufenthaltserlaubnis unterstützt die Einheit der Familie und gewährt gleichzeitig Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und das Recht auf Arbeit oder Studium. Ganz gleich, ob Sie zu Ihrem Ehepartner, Ihren Kindern oder Ihren Eltern ziehen, Spanien bietet ein freundliches Umfeld für eine langfristige Niederlassung.
Das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien, auch bekannt als Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige in Spanien, ermöglicht es Familienmitgliedern von spanischen Staatsbürgern oder legal in der EU lebenden Nicht-EU-Bürgern, länger als 90 Tage in Spanien zu leben. Es wird als Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE) ausgestellt und kann je nach Status des Antragstellers befristet (1-5 Jahre) oder dauerhaft sein.
Gemäß den Bestimmungen von 2025 müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf Eignung, Einkommen und Wohnraum erfüllen. Das Visumverfahren beginnt im Heimatland des Antragstellers und wird bei der Ankunft in Spanien abgeschlossen.
Die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung in Spanien bietet sowohl dem Antragsteller als auch dem Bürgen erhebliche Vorteile. Es sichert den legalen Aufenthalt, den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und die Möglichkeit zur Integration in die spanische Gesellschaft. Die Familienmitglieder können sicher zusammenleben und gleichzeitig das spanische Bildungs-, Gesundheits- und Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Dieses Visum bietet auch die Möglichkeit eines langfristigen Aufenthalts und der Staatsbürgerschaft.
Der Erhalt eines Visums zur Familienzusammenführung in Spanien ermöglicht es Einzelpersonen, mit ihren engen Familienmitgliedern in einem stabilen und unterstützenden Umfeld zu leben. Es vereint nicht nur Familien, sondern gewährt auch Zugang zum spanischen Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen. Die Visuminhaber können einer Beschäftigung oder einem Studium nachgehen, sich vollständig in die spanische Gesellschaft integrieren und gleichzeitig eine sichere Grundlage für die Zukunft schaffen.
Die Sponsoren profitieren, indem sie ihren Familienmitgliedern einen legalen Aufenthalt sichern und die Einhaltung der spanischen Einwanderungsbestimmungen gewährleisten. Dieses Visum gibt den Sponsoren die Sicherheit, den Familienzusammenhalt zu wahren, während sie in Spanien arbeiten oder studieren. Außerdem ermöglicht es eine langfristige Planung, da die Angehörigen rechtmäßig in Spanien bleiben und schließlich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder die Staatsbürgerschaft erhalten können.
Die Förderungswürdigkeit stellt sicher, dass sowohl der Sponsor als auch die Familienmitglieder finanzielle, wohnrechtliche und rechtliche Kriterien erfüllen. Spanien verlangt, dass die Sponsoren ein stabiles Einkommen, eine angemessene Wohnung und einen legalen Aufenthaltsstatus nachweisen. Zu den förderungswürdigen Familienmitgliedern gehören Ehepartner, Kinder und in bestimmten Fällen auch Eltern. Die Antragsteller müssen auch gesundheitliche und strafrechtliche Anforderungen erfüllen. Die Erfüllung dieser Kriterien ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Visumantrag.
Bevor Sie ein Visum zur Familienzusammenführung für Spanien beantragen, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorbereiten. Fehlende oder falsche Unterlagen sind ein häufiger Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen des Visums. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Dokumente zusammen, die Sie sowohl für den Visumantrag als auch für den anschließenden TIE-Antrag in Spanien einreichen müssen:
Die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung umfasst mehrere wichtige Schritte, um die Einhaltung der spanischen Einwanderungsbestimmungen zu gewährleisten. Das Verfahren beginnt mit der Bestätigung der Anspruchsberechtigung und der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Die Anträge werden bei der spanischen Botschaft/dem spanischen Konsulat oder den Visazentren im Ausland eingereicht. Nach der Ankunft in Spanien müssen die Familienmitglieder eine TIE beantragen und sich vor Ort registrieren lassen. Wenn jeder Schritt sorgfältig befolgt wird, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung.
Visumanträge werden außerhalb Spaniens bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat eingereicht. Einige Konsulate vergeben ihre Dienste an BLS International oder VFS Global. Nach der Ankunft in Spanien wird die TIE über das Ministerium bei der Ausländerbehörde beantragt. Erkundigen Sie sich immer bei Ihrem Konsulat vor Ort nach der richtigen Stelle und dem richtigen Antragsverfahren.
Sowohl für die Beantragung des Visums als auch für die Erteilung der TIE sind Termine erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine frühzeitige Anmeldung unerlässlich. Die Antragsteller müssen persönlich erscheinen und alle erforderlichen Unterlagen mitbringen. Die biometrischen Daten werden erfasst, sofern sie nicht kürzlich eingereicht wurden. Eine sorgfältige Terminplanung verhindert Verzögerungen oder Absagen.
Die Antragsteller müssen die finanzielle Stabilität des Sponsors nachweisen. Dazu gehören ein Mindesteinkommen, die Eignung der Wohnung und ein Nachweis der finanziellen Mittel. Ein angemessenes Einkommen stellt sicher, dass die Familie in Spanien leben kann, ohne auf öffentliche Unterstützung angewiesen zu sein. Die Erfüllung dieser finanziellen Anforderungen ist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Auslastung der Botschaften und Saison. Die Visabewilligung dauert in der Regel 1-3 Monate, die Ausstellung eines TIE kann 20-45 Tage dauern. In der Hochsaison kann sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 4 Monate verlängern. Planung und frühzeitige Antragstellung helfen, Verzögerungen zu vermeiden.
Tipp: Mindestens 6-8 Wochen vor der geplanten Reise auftragen.
Die Antragsteller sollten ihr Budget so planen, dass sie alle Kosten im Zusammenhang mit dem Visum zur Familienzusammenführung in Spanien abdecken können, einschließlich der offiziellen Visumantrags- und TIE-Gebühren sowie etwaiger zusätzlicher Kosten für die Übersetzung von Dokumenten, Legalisierungen und möglicher Kurier- oder Verwaltungsgebühren, die für die Einreichung eines vollständigen Antrags erforderlich sind.
Alle Familienmitglieder aus Nicht-EU-Ländern müssen eine private Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € in Spanien abschließen. Die Versicherung sollte für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Dies gewährleistet den Zugang zur medizinischen Versorgung und die Einhaltung der spanischen Gesetze.
Häufige Fehler sind fehlende Unterlagen, unzureichendes Einkommen, falsche Übersetzungen oder verspätete Termine. Vermeiden Sie es, unvollständige Anträge einzureichen oder die Wohnungsanforderungen nicht zu erfüllen. Wenn Sie sicherstellen, dass alle Dokumente legalisiert, übersetzt und vollständig sind, verringert sich das Risiko einer Ablehnung.
Jobbatical vereinfacht das komplexe Verfahren für Familienvisa für Spanien. Unsere Dienstleistungen umfassen die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, die Vorbereitung der Dokumente, die Einreichung des Visums, die Koordination der TIE und die Unterstützung bei der Registrierung vor Ort. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr Antrag auf Familienzusammenführung genau und effizient bearbeitet wird, was Zeit und Stress spart.
Jobbatical bietet fachkundige Beratung in jeder Phase Ihrer Reise zum Familienvisum für Spanien. Unsere Plattform verfolgt die Fortschritte, stellt die Einhaltung der 2025 Vorschriften sicher und unterstützt Nicht-EU-Familien weltweit. Konzentrieren Sie sich auf die Wiedervereinigung mit Ihren Liebsten, während wir den Prozess verwalten.
Schlussfolgerung
Die Wiedervereinigung mit Ihrer Familie in Spanien ist ein lebensverändernder Schritt. Wenn Sie das richtige Verfahren befolgen, vollständige Unterlagen vorbereiten und alle Anforderungen erfüllen, können Sie Ihr Visum für die Familienzusammenführung in Spanien ohne unnötige Verzögerungen erhalten. Mit der fachkundigen Beratung von Jobbatical haben Sie die Gewissheit, dass jedes Detail geregelt ist.
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Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und die Einzelheiten des Treffens mitteilen.
Eine Aufenthaltserlaubnis, die es Familienmitgliedern aus Nicht-EU-Ländern (Ehepartner, Kinder, unterhaltsberechtigte Eltern) von spanischen Staatsbürgern oder Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Spanien erlaubt, ihnen für mehr als 90 Tage nachzureisen. Sie gewährt das Recht, in Spanien zu leben, zu studieren und in den meisten Fällen auch zu arbeiten.
Spanische Staatsbürger und rechtmäßige Nicht-EU-Bürger, die seit mindestens einem Jahr mit einer verlängerbaren Aufenthaltserlaubnis in Spanien leben. Für das Sponsoring von Eltern muss der Sponsor in der Regel mindestens 5 Jahre lang in Spanien leben.
Ehegatten/eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 18 Jahren (oder Behinderte), unterhaltsberechtigte Eltern über 65 Jahre.
Im Jahr 2025 muss der Antragsteller ein Einkommen von mindestens 150 % der IPREM (ca. 14.400 €/Jahr für zwei Personen) plus 50 % der IPREM (~ 3.600 €) für jedes weitere Familienmitglied nachweisen. Außerdem muss ein angemessener Wohnraum nachgewiesen werden.
Antragsformular (EX-02), Reisepass, biometrische Fotos, TIE/DNI des Sponsors, Einkommens- und Wohnungsnachweis, Heirats- oder Geburtsurkunde, Strafregisterauszug und ärztliche Bescheinigungen sowie eine private Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von 30.000 € in Spanien. Alle ausländischen Dokumente müssen legalisiert/apostilliert und offiziell ins Spanische übersetzt sein.
Heirats- oder Partnerschaftsurkunde (Ehepartner), Geburts-/Adoptionsurkunde (Kind oder Elternteil), beglaubigt und übersetzt.
Ja, es sei denn, ein Familienmitglied hat Anspruch auf die öffentliche spanische Gesundheitsversorgung. Die Versicherung muss vollen Versicherungsschutz bieten.
Der Sponsor beantragt in Spanien die Genehmigung, dann beantragt das Familienmitglied das Visum bei einem Konsulat. Nach der Genehmigung reist der Antragsteller und lässt sich registrieren (TIE-Karte).
3 Monate für die Wiedervereinigungsgenehmigung, 1 Monat für das Visum beim Konsulat, 1-2 Monate für die Aufenthaltskarte.
In der Regel identisch mit dem Aufenthaltstitel des Zusammenführenden (verlängerbar).
Ja, erwachsene Familienmitglieder erhalten eine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis und Kinder können in Spanien studieren.
Ja, aber in der Regel erst nach 5 Jahren Aufenthalt des Bürgen in Spanien und für Eltern über 65 Jahre.
Unzureichendes Einkommen, unvollständige/falsche Dokumente, fehlende Krankenversicherung, Unfähigkeit, familiäre Bindungen nachzuweisen, oder rechtliche Probleme.
Beantragen Sie innerhalb von 1 Monat den Ausländerausweis (TIE), melden Sie Ihre Adresse an (empadronamiento).
Digitales Nomadenvisum für Familien, Studenten- und Mitarbeitervisa, Blaue Karte EU für hochqualifizierte Familienangehörige.
Nein, sie erhalten das Recht auf Aufenthalt, nicht automatisch die Staatsbürgerschaft.
Nein, es gilt ein anderes Verfahren nach der EU-Regelung.