Visum zur Familienzusammenführung in Spanien für Arbeitnehmer

Das spanische Visum zur Familienzusammenführung ermöglicht es Familienangehörigen von spanischen Staatsbürgern oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Spanien, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, gemeinsam in Spanien zu leben. Diese Aufenthaltserlaubnis fördert die Familieneinheit und gewährt Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung sowie das Recht zu arbeiten oder zu studieren. Jobbatical übernimmt den gesamten Prozess der Beantragung des spanischen Visums zur Familienzusammenführung – von der Prüfung der Anspruchsberechtigung bis zur Ausstellung der TIE (Temporary Injury Examination).

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In diesem Artikel

    Spanisches Visum zur Familienzusammenführung – Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner, Kinder und Eltern (Aktualisierung 2026)

    Was ist ein Visum zur Familienzusammenführung für Spanien?

    Das spanische Visum zur Familienzusammenführung, auch bekannt als Familienaufenthaltserlaubnis, ermöglicht berechtigten Familienangehörigen spanischer Staatsbürger oder Personen mit rechtmäßigem Aufenthaltsrecht außerhalb der EU einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Spanien. Nach der Genehmigung erhalten Antragsteller eine Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE). Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für ein bis fünf Jahre erteilt, abhängig vom Aufenthaltsstatus des Bürgen, und kann nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis führen.

    Gemäß den Bestimmungen von 2026 müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich ihrer Berechtigung, ihrer finanziellen Mittel, ihrer Wohnverhältnisse und ihrer Krankenversicherung erfüllen. Die Einkommensgrenzen sind in der Regel an IPREM-Multiplikatoren gekoppelt, und die Behörden prüfen weiterhin sorgfältig die Wohnstandards und die Kriterien für die Unterhaltspflicht (insbesondere für Eltern und erwachsene Kinder).

    Vorteile eines Visums zur Familienzusammenführung für Spanien

    Die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung in Spanien bietet sowohl dem Antragsteller als auch dem Bürgen erhebliche Vorteile. Es sichert den legalen Aufenthalt, den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und die Möglichkeit zur Integration in die spanische Gesellschaft. Die Familienmitglieder können sicher zusammenleben und gleichzeitig das spanische Bildungs-, Gesundheits- und Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Dieses Visum bietet auch die Möglichkeit eines langfristigen Aufenthalts und der Staatsbürgerschaft.

    Für Einzelpersonen

    Der Erhalt eines Visums zur Familienzusammenführung in Spanien ermöglicht es Einzelpersonen, mit ihren engen Familienmitgliedern in einem stabilen und unterstützenden Umfeld zu leben. Es vereint nicht nur Familien, sondern gewährt auch Zugang zum spanischen Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen. Die Visuminhaber können einer Beschäftigung oder einem Studium nachgehen, sich vollständig in die spanische Gesellschaft integrieren und gleichzeitig eine sichere Grundlage für die Zukunft schaffen.

    • Einheit der Familie: Leben Sie mit Ihrem Ehepartner, Ihren Kindern oder Ihren Eltern in Spanien.
    • Rechte auf Arbeit und Studium: Ehegatten und Familienangehörige können ohne zusätzliche Genehmigung arbeiten oder studieren.
    • Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung: Anspruch auf Daueraufenthalt nach 5 Jahren; Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren (oder 1 Jahr für Ehepartner spanischer Staatsbürger).
    • EU-Mobilität: Genießen Sie die Vorteile eines Aufenthalts in Spanien mit der Möglichkeit der Mobilität in andere EU-Länder.

    Für Sponsoren

    Die Sponsoren profitieren, indem sie ihren Familienmitgliedern einen legalen Aufenthalt sichern und die Einhaltung der spanischen Einwanderungsbestimmungen gewährleisten. Dieses Visum gibt den Sponsoren die Sicherheit, den Familienzusammenhalt zu wahren, während sie in Spanien arbeiten oder studieren. Außerdem ermöglicht es eine langfristige Planung, da die Angehörigen rechtmäßig in Spanien bleiben und schließlich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder die Staatsbürgerschaft erhalten können.

    • Unterstützen Sie Ihre Liebsten: Holen Sie Ihre Familie legal nach Spanien, um das Leben und die Arbeitsmöglichkeiten zu teilen.
    • Sicherstellung der Einhaltung: Einhaltung der spanischen Einwanderungsgesetze durch das Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
    • Stabilität für die Familie: Sicherstellung des Rechtsstatus von Familienangehörigen für eine langfristige Integration.

    Bearbeitungszeit für das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien

    Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Auslastung der Botschaften und Saison. Die Visabewilligung dauert in der Regel 1-3 Monate, die Ausstellung eines TIE kann 20-45 Tage dauern. In der Hochsaison kann sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 4 Monate verlängern. Planung und frühzeitige Antragstellung helfen, Verzögerungen zu vermeiden.

    Bühne Bearbeitungszeit Anmerkungen
    Visumsentscheidung 1-3 Monate In der Hochsaison kann es bis zu 4 Monate dauern.
    TIE-Ausgabe 20-45 Tage Nach Einreichung des Antrags in Spanien

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    Tipp: Mindestens 6-8 Wochen vor der geplanten Reise auftragen.

    Anspruchsberechtigung für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien

    Die Förderungswürdigkeit stellt sicher, dass sowohl der Sponsor als auch die Familienmitglieder finanzielle, wohnrechtliche und rechtliche Kriterien erfüllen. Spanien verlangt, dass die Sponsoren ein stabiles Einkommen, eine angemessene Wohnung und einen legalen Aufenthaltsstatus nachweisen. Zu den förderungswürdigen Familienmitgliedern gehören Ehepartner, Kinder und in bestimmten Fällen auch Eltern. Die Antragsteller müssen auch gesundheitliche und strafrechtliche Anforderungen erfüllen. Die Erfüllung dieser Kriterien ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Visumantrag.

    Anforderungen an den Sponsor

    • Rechtmäßiger Wohnsitz in Spanien (Nicht-EU-Bürger mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für ≥1 Jahr, verlängerbar) oder spanischer Staatsbürger.
    • Ausreichendes Einkommen: 14.400 € pro Jahr für zwei Personen + 3.600 € pro weiterer unterhaltsberechtigter Person (2026).
    • Angemessener Wohnraum gemäß den Normen des Ministeriums.

    Anspruchsberechtigte Familienmitglieder

    • Ehepartner oder eingetragener Partner (gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden anerkannt).
    • Kinder unter 18 Jahren oder älter, wenn sie behindert und unterhaltsberechtigt sind.
    • Eltern (über 65 oder unter 65 aus humanitären Gründen), wenn sie unterhaltsberechtigt sind.

    Zusätzliche Anforderungen

    • Nicht-EU/EWR/Schweizer Familienangehörige benötigen dieses Visum.
    • Sauberes Strafregister der letzten 5 Jahre, legalisiert und übersetzt.
    • Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € in Spanien.

    Spanien Familienzusammenführung Visumanforderungen / Dokumentencheckliste

    Bevor Sie ein Visum zur Familienzusammenführung für Spanien beantragen, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorbereiten. Fehlende oder falsche Unterlagen sind ein häufiger Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen des Visums. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Dokumente zusammen, die Sie sowohl für den Visumantrag als auch für den anschließenden TIE-Antrag in Spanien einreichen müssen:

    Dokument Einzelheiten
    Visumantragsformular (EX-02) Vom spanischen Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
    Dokumente des Sponsors TIE oder DNI, Einkommensnachweis, Wohnungsbericht.
    Dokumente der Familie Heiratsurkunde/Geburtsurkunde, Unterhaltsnachweis für die Eltern.
    Reisepass Mindestens 4 Monate lang gültig, mit Fotokopien.
    Fotos Drei biometrische Fotos pro Bewerber (35x45 mm).
    Strafregisterauszug Die letzten 5 Jahre, legalisiert und übersetzt.
    Ärztliches Attest Es wird behauptet, dass keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht.
    Krankenkasse Private Versicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 €.

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    Antragsverfahren für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien

    Die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung umfasst mehrere wichtige Schritte, um die Einhaltung der spanischen Einwanderungsbestimmungen zu gewährleisten. Das Verfahren beginnt mit der Bestätigung der Anspruchsberechtigung und der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Die Anträge werden bei der spanischen Botschaft/dem spanischen Konsulat oder den Visazentren im Ausland eingereicht. Nach der Ankunft in Spanien müssen die Familienmitglieder eine TIE beantragen und sich vor Ort registrieren lassen. Wenn jeder Schritt sorgfältig befolgt wird, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung.

    1. Bestätigen Sie die Berechtigung des Sponsors: Vergewissern Sie sich, dass der Sponsor einen gültigen Wohnsitz oder eine gültige Staatsbürgerschaft hat und über ein ausreichendes Einkommen/Wohnraum verfügt.
    2. Sammeln Sie Dokumente: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Unterhaltsnachweis, beglaubigt und übersetzt.
    3. Visumantrag einreichen: Über die spanische Botschaft/Konsulat oder BLS International/VFS Global.
    4. Einreise nach Spanien: Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums (normalerweise 90 Tage).
    5. TIE beantragen: Termin innerhalb von 30 Tagen über das Ministerium vereinbaren.
    6. Vor Ort anmelden: Melden Sie Familienangehörige innerhalb von 3 Monaten beim örtlichen Rathaus (padrón) an.

    Wo kann man ein Visum für die Familienzusammenführung in Spanien beantragen?

    Visumanträge werden außerhalb Spaniens bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat eingereicht. Einige Konsulate vergeben ihre Dienste an BLS International oder VFS Global. Nach der Ankunft in Spanien wird die TIE über das Ministerium bei der Ausländerbehörde beantragt. Erkundigen Sie sich immer bei Ihrem Konsulat vor Ort nach der richtigen Stelle und dem richtigen Antragsverfahren.

    • Spanische Botschaft oder Konsulat - Im Wohnsitzland des Antragstellers.
    • Visumantragsstellen - wie BLS International oder VFS Global, sofern verfügbar.
    • Ausländerbehörde in Spanien - Für die TIE-Bearbeitung nach der Ankunft.

    Details zum Termin für das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien

    Sowohl für die Beantragung des Visums als auch für die Erteilung der TIE sind Termine erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine frühzeitige Anmeldung unerlässlich. Die Antragsteller müssen persönlich erscheinen und alle erforderlichen Unterlagen mitbringen. Die biometrischen Daten werden erfasst, sofern sie nicht kürzlich eingereicht wurden. Eine sorgfältige Terminplanung verhindert Verzögerungen oder Absagen.

    • Obligatorisch sowohl für den Visumantrag im Ausland als auch für den TIE-Antrag in Spanien.
    • Buchen Sie frühzeitig - 4-6 Wochen im Voraus - vor allem in Zeiten hoher Nachfrage.
    • Bringen Sie alle Unterlagen im Original und in Kopie mit; unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung führen.

    Finanzielle Anforderungen für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien

    Die Antragsteller müssen die finanzielle Stabilität des Sponsors nachweisen. Dazu gehören ein Mindesteinkommen, die Eignung der Wohnung und ein Nachweis der finanziellen Mittel. Ein angemessenes Einkommen stellt sicher, dass die Familie in Spanien leben kann, ohne auf öffentliche Unterstützung angewiesen zu sein. Die Erfüllung dieser finanziellen Anforderungen ist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.

    • Mindesteinkommen (Aktualisierung 2026): Etwa 15.000 bis 16.000 Euro pro Jahr für zwei Personen, zuzüglich 3.800 bis 4.000 Euro pro Jahr für jede weitere unterhaltsberechtigte Person, basierend auf den aktualisierten, an den IPREM gekoppelten Schwellenwerten, die in Spanien gelten.
    • Einkommensnachweis: Kontoauszüge, Arbeitsvertrag oder Steuererklärungen.
    • Unterkunft: Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder Padrón-Zertifikat.

    Gebühren für das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien (2026)

    Die Antragsteller sollten ihr Budget so planen, dass sie alle Kosten im Zusammenhang mit dem Visum zur Familienzusammenführung in Spanien abdecken können, einschließlich der offiziellen Visumantrags- und TIE-Gebühren sowie etwaiger zusätzlicher Kosten für die Übersetzung von Dokumenten, Legalisierungen und möglicher Kurier- oder Verwaltungsgebühren, die für die Einreichung eines vollständigen Antrags erforderlich sind.

    • Visumantragsgebühr: 80 € pro Antragsteller.
    • Gebühr für die TIE-Karte: 15 bis 20 € pro Antragsteller.
    • Zusätzliche Kosten: Übersetzungen von Dokumenten, Legalisierungen und gegebenenfalls Kuriergebühren.

    Krankenversicherung für das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien

    Alle Familienmitglieder aus Nicht-EU-Ländern müssen eine private Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € in Spanien abschließen. Die Versicherung sollte für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Dies gewährleistet den Zugang zur medizinischen Versorgung und die Einhaltung der spanischen Gesetze.

    • Eine private Krankenversicherung ist obligatorisch, es sei denn, der Familienangehörige hat über den Bürgen Anspruch auf eine öffentliche Krankenversicherung.
    • Die Policen müssen eine Mindestdeckung von 30.000 € aufweisen.
    • Der Versicherungsschutz muss in ganz Spanien für die gesamte Dauer des Aufenthalts gelten.

    Häufige Fehler, die zur Ablehnung von Visa führen

    Häufige Fehler sind fehlende Unterlagen, unzureichendes Einkommen, falsche Übersetzungen oder verspätete Termine. Vermeiden Sie es, unvollständige Anträge einzureichen oder die Wohnungsanforderungen nicht zu erfüllen. Wenn Sie sicherstellen, dass alle Dokumente legalisiert, übersetzt und vollständig sind, verringert sich das Risiko einer Ablehnung.

    • Einreichung unvollständig oder falsch übersetzter Dokumente.
    • Fehlender Nachweis eines ausreichenden Einkommens oder einer angemessenen Wohnung.
    • Versäumen der TIE-Bewerbungsfrist nach der Ankunft in Spanien.
    • Beantragung ohne die vorgeschriebene Legalisierung ausländischer Dokumente.

    Wie Jobbatical Ihren Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien vereinfacht

    Jobbatical vereinfacht das komplexe Verfahren für Familienvisa für Spanien. Unsere Dienstleistungen umfassen die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, die Vorbereitung der Dokumente, die Einreichung des Visums, die Koordination der TIE und die Unterstützung bei der Registrierung vor Ort. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr Antrag auf Familienzusammenführung genau und effizient bearbeitet wird, was Zeit und Stress spart.

    • Prüfung der Anspruchsberechtigung – Bewertung der Einhaltung der Vorschriften für 2026 durch den Sponsor und die Familie.
    • Dokumentenvorbereitung - Bereitstellung von maßgeschneiderten Checklisten, Übersetzungen und Legalisierungen.
    • Antragsmanagement - Einreichen und Verfolgen von Anträgen über offizielle Kanäle.
    • Post-Arrival Support - Buchen Sie TIE-Termine, helfen Sie bei der Padrón-Registrierung und stellen Sie die Einhaltung der Vorschriften sicher.

    Warum Jobbatical für Ihr Visum zur Familienzusammenführung in Spanien wählen?

    Jobbatical bietet Ihnen fachkundige Beratung in jeder Phase Ihres Antragsverfahrens für ein Familienvisum für Spanien. Unsere Plattform verfolgt den Fortschritt, gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften für 2026 und unterstützt Nicht-EU-Familien weltweit. Konzentrieren Sie sich darauf, mit Ihren Lieben zusammenzukommen, während wir uns um den Prozess kümmern.

    • Spezialisiertes Fachwissen im Bereich Einwanderung - Fundierte Kenntnisse des spanischen Einwanderungsrechts.
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    • Full-Service-Unterstützung - von der ersten Anspruchsberechtigung bis zur Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung.
    • Global Reach - Unterstützung für Familien, die sich von überall auf der Welt aus bewerben.

    Schlussfolgerung

    Die Wiedervereinigung mit Ihrer Familie in Spanien ist ein lebensverändernder Schritt. Wenn Sie das richtige Verfahren befolgen, vollständige Unterlagen vorbereiten und alle Anforderungen erfüllen, können Sie Ihr Visum für die Familienzusammenführung in Spanien ohne unnötige Verzögerungen erhalten. Mit der fachkundigen Beratung von Jobbatical haben Sie die Gewissheit, dass jedes Detail geregelt ist.

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    Häufig gestellte Fragen - Visum zur Familienzusammenführung für Spanien
    Wie weise ich meine Verwandtschaft für das Visum nach (Ehepartner, Kind, Elternteil)?

    Sie müssen die entsprechenden Personenstandsurkunden vorlegen, beispielsweise eine Heiratsurkunde oder eine Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft für einen Ehepartner oder eine Geburts- bzw. Adoptionsurkunde für ein Kind oder einen Elternteil. Diese Dokumente müssen in der Regel beglaubigt bzw. mit einer Apostille versehen und offiziell ins Spanische übersetzt werden.

    Ist eine private Krankenversicherung für das Visum zur Familienzusammenführung erforderlich?

    Ja, es sei denn, das Familienmitglied ist im spanischen öffentlichen Gesundheitssystem versichert. Jede für den Antrag vorgelegte private Versicherung muss in der Regel in Spanien uneingeschränkten Versicherungsschutz bieten und die Einwanderungsbestimmungen erfüllen.

    Wie sieht das schrittweise Antragsverfahren für das Visum zur Familienzusammenführung aus?

    Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:

    • Der Bürge in Spanien beantragt die Genehmigung zur Familienzusammenführung
    • Nach der Genehmigung beantragt das Familienmitglied das Visum beim zuständigen spanischen Konsulat
    • Nach der Genehmigung reist das Familienmitglied nach Spanien
    • Nach ihrer Ankunft melden sie sich vor Ort an und beantragen die TIE-Karte (Ausländerausweis)
    Wie lange dauert das Verfahren für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien?

    Die Zeitpläne variieren, aber ein typischer Ablauf könnte wie folgt aussehen:

    • Genehmigung der Familienzusammenführung: ca. 3 Monate
    • Bearbeitungsdauer für Visa im Konsulat: ca. 1 Monat
    • TIE-Aufenthaltskarte nach der Ankunft: ca. 1–2 Monate
    Wie lange ist die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung in Spanien gültig?

    Die Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige wird in der Regel für denselben Zeitraum wie die des Hauptantragstellers erteilt und ist grundsätzlich verlängerbar, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

    Kann meine Familie nach der Wiedervereinigung in Spanien arbeiten oder studieren?

    Ja. In den meisten Fällen erhalten erwachsene Familienangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung, die ihnen auch das Recht auf Arbeit gewährt, während Kinder in Spanien zur Schule gehen oder studieren können.

    Können Eltern mit einem Visum zur Familienzusammenführung nachziehen?

    Ja, aber dies ist in der Regel an strengere Auflagen gebunden. In vielen Fällen muss der Bürge seit mindestens fünf Jahren in Spanien leben, und die Eltern müssen in der Regel über 65 Jahre alt sein, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor, die eine Abhängigkeit begründen.

    Was sind häufige Gründe für die Ablehnung eines Visums zur Familienzusammenführung?

    Zu den häufigsten Ablehnungsgründen gehören:

    • Unzureichendes Einkommen oder unzureichende finanzielle Mittel
    • Unvollständige, fehlerhafte oder veraltete Dokumente
    • Fehlende oder nicht konforme Krankenversicherung
    • Versäumnis, die familiäre Beziehung ordnungsgemäß nachzuweisen
    • Strafrechtliche, einwanderungsrechtliche oder sonstige rechtliche Angelegenheiten
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