Visum zur Familienzusammenführung in Spanien: Wiedervereinigung mit geliebten Menschen in Spanien
Was ist ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien?
Das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien, auch bekannt als Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige in Spanien, ermöglicht es Familienmitgliedern von legal in Spanien ansässigen Personen oder spanischen Staatsbürgern, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, länger als 90 Tage in Spanien zu leben. Das Visum wird als Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE) ausgestellt und unterstützt die Einheit der Familie mit der Möglichkeit einer befristeten (1-5 Jahre) oder 5-Jahres-Genehmigung für Familienangehörige spanischer Staatsbürger gemäß den Bestimmungen von 2025. Einzelheiten finden Sie beim spanischen Ministerium für Integration, soziale Sicherheit und Migration. Erkundigen Sie sich bei Ihrer spanischen Botschaft oder Ihrem Konsulat vor Ort nach den spezifischen Anforderungen.
Vorteile eines Visums zur Familienzusammenführung für Spanien
Für Einzelpersonen
- Einheit der Familie: Leben Sie mit Ihrem Ehepartner, Ihren Kindern oder Ihren Eltern in Spanien und haben Sie mit einer spanischen Aufenthaltsgenehmigung Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und Wohnraum.
- Rechte auf Arbeit und Studium: Angehörige (z. B. Ehegatten) dürfen ohne zusätzliche Genehmigungen arbeiten oder studieren.
- Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung: Nach 5 Jahren können Sie die Daueraufenthaltsgenehmigung oder nach 10 Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen (bzw. 1 Jahr für Ehegatten spanischer Staatsbürger).
- EU-Mobilität: Genießen Sie die Vorteile eines Aufenthalts in Spanien mit der Möglichkeit der Mobilität in andere EU-Länder.
Für Sponsoren
- Unterstützen Sie Ihre Liebsten: Bringen Sie Ihre Familie mit, um den pulsierenden Lebensstil Spaniens zu teilen.
- Sicherstellung der Einhaltung: Einhaltung der spanischen Einwanderungsgesetze durch das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
- Stabilität für die Familie: Sicherstellung des Rechtsstatus von Familienangehörigen für eine langfristige Integration.
Anspruchsberechtigung für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien
Für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien kommen unter anderem in Frage:
- Anforderungen an den Sponsor:
- Rechtmäßiger Wohnsitz in Spanien (Nicht-EU-Bürger mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für mindestens 1 Jahr, verlängerbar) oder spanischer Staatsbürger.
- Ausreichendes Einkommen (14.400 €/Jahr für zwei Personen, 3.600 € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person im Jahr 2025) und angemessener Wohnraum gemäß dem spanischen Ministerium für Integration, soziale Sicherheit und Migration.
- Anspruchsberechtigte Familienmitglieder:
- Ehepartner oder eingetragener Partner (gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden anerkannt).
- Kinder unter 18 Jahren oder älter, wenn sie behindert und unterhaltsberechtigt sind.
- Eltern (über 65 Jahre bzw. unter 65 Jahre aus humanitären Gründen) des Zusammenführenden oder des Ehegatten, wenn sie unterhaltsberechtigt sind.
- Staatsangehörigkeit: Nicht-EU/EWR/Schweizer Familienangehörige benötigen dieses spanische Familienvisum.
- Sauberes Strafregister: Keine Vorstrafen in den letzten 5 Jahren, legalisiert und übersetzt.
- Krankenversicherung: Private Versicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € in Spanien für Angehörige.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer spanischen Botschaft oder Ihrem Konsulat vor Ort, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien
- Bestätigen Sie die Berechtigung des Sponsors: Vergewissern Sie sich, dass der Sponsor eine gültige Aufenthaltsgenehmigung (verlängerbar) oder die spanische Staatsbürgerschaft besitzt und über ein ausreichendes Einkommen und eine Wohnung verfügt.
- Sammeln Sie Dokumente: Sammeln Sie Familiendokumente (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde), die vom spanischen Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration legalisiert und übersetzt wurden.
- Beantragen Sie ein Visum zur Familienzusammenführung: Stellen Sie den Antrag bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland des Familienmitglieds oder über BLS International oder VFS Global. Prüfen Sie die Visadetails bei den Schengen-Visadiensten des spanischen Konsulats.
- Einreise nach Spanien: Familienangehörige reisen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums ein (normalerweise 90 Tage).
- TIE-Antrag: Buchen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Ankunft einen TIE-Termin über das spanische Ministerium für Integration, soziale Sicherheit und Migration.
- Vor Ort anmelden: Melden Sie Unterhaltsberechtigte innerhalb von 3 Monaten bei den örtlichen Behörden (z. B. Rathaus für padrón) an.
Voraussetzungen für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien
Checkliste für eine Aufenthaltsgenehmigung für Familien in Spanien:
- Antragsformular: Ausgefülltes Formular EX-02 des spanischen Ministeriums für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
- Dokumente des Sponsors: Gültiger TIE- oder spanischer Personalausweis, Einkommensnachweis (14.400 €/Jahr für zwei Personen, 3.600 € für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten), Wohnungsnachweis (z. B. Mietvertrag, padrón).
- Familiendokumente: Heiratsurkunde (Ehepartner), Geburtsurkunde (Kinder) oder Unterhaltsnachweis (Eltern), beglaubigt und übersetzt.
- Reisepass: Mindestens 4 Monate gültig für jeden Antragsteller, mit einer Fotokopie.
- Fotos: Drei aktuelle, biometrietaugliche Fotos (35x45 mm) pro Bewerber.
- Strafregisterbescheinigung: Sauberes Führungszeugnis der letzten 5 Jahre für Erwachsene, legalisiert und übersetzt.
- Ärztliches Attest: Falls erforderlich, Bestätigung, dass keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht.
- Krankenversicherung: Private Versicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € in Spanien für jeden Angehörigen.
- Visumantrag: Formular für ein Langzeitvisum vom Schengen-Visumdienst des spanischen Konsulats.
- NIE-Nummer: Die Ausländeridentifikationsnummer des Sponsors, die über das spanische Ministerium für Integration, soziale Sicherheit und Migration überprüft werden kann.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer spanischen Botschaft oder Ihrem Konsulat vor Ort nach den Anforderungen.
Wo kann man ein Visum für die Familienzusammenführung in Spanien beantragen?
Details zum Termin für das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien
- Buchen: Vereinbaren Sie Visa- oder TIE-Termine online über die spanische Botschaft/Konsulat oder Visazentren(BLS International oder VFS Global). Die Buchung ist kostenlos - vermeiden Sie Gebühren Dritter.
- Zeitplan: Aufgrund der hohen Nachfrage nach Visa für die Familienzusammenführung in Spanien sollten Sie 4-6 Wochen im Voraus buchen.
- Anwesenheit: Erscheinen Sie pünktlich mit allen Unterlagen. Wer zu spät kommt, riskiert eine Absage.
- Biometrische Daten: Erforderlich für Visa und TIE-Karten, sofern sie nicht kürzlich vorgelegt wurden.
Finanzielle Anforderungen für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien
- Mindesteinkommen: 14.400 €/Jahr für zwei Personen, plus 3.600 € für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten im Jahr 2025, laut spanischem Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
- Einkommensnachweis: Kontoauszüge des Sponsors, Arbeitsvertrag oder Steuererklärungen.
- Unterkunft: Angemessene Unterkunft (z. B. Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder Padrón-Bescheinigung).
Bearbeitungszeit und Kosten für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien
- Bearbeitungszeit:
- Kosten:
Wie Jobbatical Ihren Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien vereinfacht
Jobbatical vereinfacht das Verfahren für Ihr Visum zur Familienzusammenführung in Spanien:
Warum Jobbatical für Ihr Visum zur Familienzusammenführung in Spanien wählen?
Jobbatical verbessert Ihre Erfahrung mit einem spanischen Familienvisum:
- Fachwissen über Einwanderung: Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften des spanischen Ministeriums für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
- Technologiegestützte Plattform: Verfolgen Sie den Fortschritt und die Fristen für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige in Spanien nahtlos.
- Umfassende Unterstützung: Vom Visumantrag bis zur TIE-Ausstellung.
- Globale Reichweite: Maßgeschneiderte Hilfe für Nicht-EU-Familien weltweit.
Konzentrieren Sie sich auf die Wiedervereinigung mit Ihrer Familie - lassen Sie Jobbatical Ihre spanische Aufenthaltsgenehmigung für die Familie verwalten.
Schlussfolgerung
Das Visum zur Familienzusammenführung für Spanien bringt Nicht-EU-Familien in der pulsierenden Kultur Spaniens zusammen und bietet einen legalen Aufenthalt und Möglichkeiten zum Arbeiten oder Studieren. Mit der fachkundigen Beratung von Jobbatical und den Ressourcen des spanischen Ministeriums für Integration, soziale Sicherheit und Migration sowie den Schengen-Visadiensten des spanischen Konsulats können Sie Ihr Visum für die Familienzusammenführung in Spanien problemlos beantragen. Vereinigen Sie sich noch heute mit Ihren Lieben!
🔗 S ind Sie bereit, sich Ihr spanisches Familienvisum zu sichern? Wenden Sie sich an Jobbatical in unserem Blog, um mehr über die Familienzusammenführung zu erfahren, oder besuchen Sie BLS International, VFS Global oder die Schengen-Visadienste des spanischen Konsulats, um Anträge zu stellen und die Anforderungen bei Ihrer örtlichen spanischen Botschaft oder Ihrem Konsulat zu prüfen.