Visum zur Familienzusammenführung für Spanien

Das Visum zur Familienzusammenführung für Spanien ermöglicht es Familienmitgliedern spanischer Staatsbürger oder Personen mit legalem Wohnsitz, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, in Spanien zusammenzuleben. Diese Aufenthaltserlaubnis unterstützt die Einheit der Familie und gewährt gleichzeitig Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und das Recht auf Arbeit oder Studium. Ganz gleich, ob Sie zu Ihrem Ehepartner, Ihren Kindern oder Ihren Eltern ziehen, Spanien bietet ein freundliches Umfeld für eine langfristige Niederlassung.

5
⭐️
Bewertung
15,000+
Fälle
10+
Experten
SpanienSpanien

Nahtloses Visum zur Familienzusammenführung mit fachkundiger Unterstützung vor Ort.

Angebot einholen
In diesem Artikel

    Spanien Visum zur Familienzusammenführung - Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten, Kinder und Eltern

    Was ist ein Visum zur Familienzusammenführung für Spanien?

    Das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien, auch bekannt als Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige in Spanien, ermöglicht es Familienmitgliedern von spanischen Staatsbürgern oder legal in der EU lebenden Nicht-EU-Bürgern, länger als 90 Tage in Spanien zu leben. Es wird als Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE) ausgestellt und kann je nach Status des Antragstellers befristet (1-5 Jahre) oder dauerhaft sein.

    Gemäß den Bestimmungen von 2025 müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf Eignung, Einkommen und Wohnraum erfüllen. Das Visumverfahren beginnt im Heimatland des Antragstellers und wird bei der Ankunft in Spanien abgeschlossen.

    Vorteile eines Visums zur Familienzusammenführung für Spanien

    Die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung in Spanien bietet sowohl dem Antragsteller als auch dem Bürgen erhebliche Vorteile. Es sichert den legalen Aufenthalt, den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und die Möglichkeit zur Integration in die spanische Gesellschaft. Die Familienmitglieder können sicher zusammenleben und gleichzeitig das spanische Bildungs-, Gesundheits- und Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Dieses Visum bietet auch die Möglichkeit eines langfristigen Aufenthalts und der Staatsbürgerschaft.

    Für Einzelpersonen

    Der Erhalt eines Visums zur Familienzusammenführung in Spanien ermöglicht es Einzelpersonen, mit ihren engen Familienmitgliedern in einem stabilen und unterstützenden Umfeld zu leben. Es vereint nicht nur Familien, sondern gewährt auch Zugang zum spanischen Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen. Die Visuminhaber können einer Beschäftigung oder einem Studium nachgehen, sich vollständig in die spanische Gesellschaft integrieren und gleichzeitig eine sichere Grundlage für die Zukunft schaffen.

    • Einheit der Familie: Leben Sie mit Ihrem Ehepartner, Ihren Kindern oder Ihren Eltern in Spanien.
    • Rechte auf Arbeit und Studium: Ehegatten und Familienangehörige können ohne zusätzliche Genehmigung arbeiten oder studieren.
    • Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung: Anspruch auf Daueraufenthalt nach 5 Jahren; Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren (oder 1 Jahr für Ehepartner spanischer Staatsbürger).
    • EU-Mobilität: Genießen Sie die Vorteile eines Aufenthalts in Spanien mit der Möglichkeit der Mobilität in andere EU-Länder.

    Für Sponsoren

    Die Sponsoren profitieren, indem sie ihren Familienmitgliedern einen legalen Aufenthalt sichern und die Einhaltung der spanischen Einwanderungsbestimmungen gewährleisten. Dieses Visum gibt den Sponsoren die Sicherheit, den Familienzusammenhalt zu wahren, während sie in Spanien arbeiten oder studieren. Außerdem ermöglicht es eine langfristige Planung, da die Angehörigen rechtmäßig in Spanien bleiben und schließlich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder die Staatsbürgerschaft erhalten können.

    • Unterstützen Sie Ihre Liebsten: Holen Sie Ihre Familie legal nach Spanien, um das Leben und die Arbeitsmöglichkeiten zu teilen.
    • Sicherstellung der Einhaltung: Einhaltung der spanischen Einwanderungsgesetze durch das Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
    • Stabilität für die Familie: Sicherstellung des Rechtsstatus von Familienangehörigen für eine langfristige Integration.

    Anspruchsberechtigung für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien

    Die Förderungswürdigkeit stellt sicher, dass sowohl der Sponsor als auch die Familienmitglieder finanzielle, wohnrechtliche und rechtliche Kriterien erfüllen. Spanien verlangt, dass die Sponsoren ein stabiles Einkommen, eine angemessene Wohnung und einen legalen Aufenthaltsstatus nachweisen. Zu den förderungswürdigen Familienmitgliedern gehören Ehepartner, Kinder und in bestimmten Fällen auch Eltern. Die Antragsteller müssen auch gesundheitliche und strafrechtliche Anforderungen erfüllen. Die Erfüllung dieser Kriterien ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Visumantrag.

    Anforderungen an den Sponsor

    • Rechtmäßiger Wohnsitz in Spanien (Nicht-EU-Bürger mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für ≥1 Jahr, verlängerbar) oder spanischer Staatsbürger.
    • Ausreichendes Einkommen: 14.400 €/Jahr für zwei Personen + 3.600 € für jeden weiteren Angehörigen (2025).
    • Angemessener Wohnraum gemäß den Normen des Ministeriums.

    Anspruchsberechtigte Familienmitglieder

    • Ehepartner oder eingetragener Partner (gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden anerkannt).
    • Kinder unter 18 Jahren oder älter, wenn sie behindert und unterhaltsberechtigt sind.
    • Eltern (über 65 oder unter 65 aus humanitären Gründen), wenn sie unterhaltsberechtigt sind.

    Zusätzliche Anforderungen

    • Nicht-EU/EWR/Schweizer Familienangehörige benötigen dieses Visum.
    • Sauberes Strafregister der letzten 5 Jahre, legalisiert und übersetzt.
    • Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € in Spanien.

    Spanien Familienzusammenführung Visumanforderungen / Dokumentencheckliste

    Bevor Sie ein Visum zur Familienzusammenführung für Spanien beantragen, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorbereiten. Fehlende oder falsche Unterlagen sind ein häufiger Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen des Visums. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Dokumente zusammen, die Sie sowohl für den Visumantrag als auch für den anschließenden TIE-Antrag in Spanien einreichen müssen:

    Dokument Einzelheiten
    Visumantragsformular (EX-02) Vom spanischen Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
    Dokumente des Sponsors TIE oder DNI, Einkommensnachweis, Wohnungsbericht.
    Dokumente der Familie Heiratsurkunde/Geburtsurkunde, Unterhaltsnachweis für die Eltern.
    Reisepass Mindestens 4 Monate lang gültig, mit Fotokopien.
    Fotos Drei biometrische Fotos pro Bewerber (35x45 mm).
    Strafregisterauszug Die letzten 5 Jahre, legalisiert und übersetzt.
    Ärztliches Attest Es wird behauptet, dass keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht.
    Krankenkasse Private Versicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 €.

    Sie brauchen diese Informationen in Ihrer E-Mail? Lesen Sie sie für später, erhalten Sie Informationen direkt in Ihrem Posteingang

    Antragsverfahren für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien

    Die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung umfasst mehrere wichtige Schritte, um die Einhaltung der spanischen Einwanderungsbestimmungen zu gewährleisten. Das Verfahren beginnt mit der Bestätigung der Anspruchsberechtigung und der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Die Anträge werden bei der spanischen Botschaft/dem spanischen Konsulat oder den Visazentren im Ausland eingereicht. Nach der Ankunft in Spanien müssen die Familienmitglieder eine TIE beantragen und sich vor Ort registrieren lassen. Wenn jeder Schritt sorgfältig befolgt wird, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung.

    1. Bestätigen Sie die Berechtigung des Sponsors: Vergewissern Sie sich, dass der Sponsor einen gültigen Wohnsitz oder eine gültige Staatsbürgerschaft hat und über ein ausreichendes Einkommen/Wohnraum verfügt.
    2. Sammeln Sie Dokumente: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Unterhaltsnachweis, beglaubigt und übersetzt.
    3. Visumantrag einreichen: Über die spanische Botschaft/Konsulat oder BLS International/VFS Global.
    4. Einreise nach Spanien: Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums (normalerweise 90 Tage).
    5. TIE beantragen: Termin innerhalb von 30 Tagen über das Ministerium vereinbaren.
    6. Vor Ort anmelden: Melden Sie Familienangehörige innerhalb von 3 Monaten beim örtlichen Rathaus (padrón) an.

    Wo kann man ein Visum für die Familienzusammenführung in Spanien beantragen?

    Visumanträge werden außerhalb Spaniens bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat eingereicht. Einige Konsulate vergeben ihre Dienste an BLS International oder VFS Global. Nach der Ankunft in Spanien wird die TIE über das Ministerium bei der Ausländerbehörde beantragt. Erkundigen Sie sich immer bei Ihrem Konsulat vor Ort nach der richtigen Stelle und dem richtigen Antragsverfahren.

    • Spanische Botschaft oder Konsulat - Im Wohnsitzland des Antragstellers.
    • Visumantragsstellen - wie BLS International oder VFS Global, sofern verfügbar.
    • Ausländerbehörde in Spanien - Für die TIE-Bearbeitung nach der Ankunft.

    Details zum Termin für das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien

    Sowohl für die Beantragung des Visums als auch für die Erteilung der TIE sind Termine erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine frühzeitige Anmeldung unerlässlich. Die Antragsteller müssen persönlich erscheinen und alle erforderlichen Unterlagen mitbringen. Die biometrischen Daten werden erfasst, sofern sie nicht kürzlich eingereicht wurden. Eine sorgfältige Terminplanung verhindert Verzögerungen oder Absagen.

    • Obligatorisch sowohl für den Visumantrag im Ausland als auch für den TIE-Antrag in Spanien.
    • Buchen Sie frühzeitig - 4-6 Wochen im Voraus - vor allem in Zeiten hoher Nachfrage.
    • Bringen Sie alle Unterlagen im Original und in Kopie mit; unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung führen.

    Finanzielle Anforderungen für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien

    Die Antragsteller müssen die finanzielle Stabilität des Sponsors nachweisen. Dazu gehören ein Mindesteinkommen, die Eignung der Wohnung und ein Nachweis der finanziellen Mittel. Ein angemessenes Einkommen stellt sicher, dass die Familie in Spanien leben kann, ohne auf öffentliche Unterstützung angewiesen zu sein. Die Erfüllung dieser finanziellen Anforderungen ist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.

    • Mindesteinkommen: 14.400 €/Jahr für zwei Personen + 3.600 € für jeden weiteren Angehörigen (2025).
    • Einkommensnachweis: Kontoauszüge, Arbeitsvertrag oder Steuererklärungen.
    • Unterkunft: Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder Padrón-Zertifikat.

    Bearbeitungszeit für das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien

    Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Auslastung der Botschaften und Saison. Die Visabewilligung dauert in der Regel 1-3 Monate, die Ausstellung eines TIE kann 20-45 Tage dauern. In der Hochsaison kann sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 4 Monate verlängern. Planung und frühzeitige Antragstellung helfen, Verzögerungen zu vermeiden.

    • Visa-Entscheidung: 1-3 Monate (bis zu 4 Monate in der Hochsaison).
    • Erteilung der TIE: 20-45 Tage nach Antragstellung in Spanien.

    Tipp: Mindestens 6-8 Wochen vor der geplanten Reise auftragen.

    Spanien Visagebühren für Familienzusammenführung (2025)

    Die Antragsteller sollten ihr Budget so planen, dass sie alle Kosten im Zusammenhang mit dem Visum zur Familienzusammenführung in Spanien abdecken können, einschließlich der offiziellen Visumantrags- und TIE-Gebühren sowie etwaiger zusätzlicher Kosten für die Übersetzung von Dokumenten, Legalisierungen und möglicher Kurier- oder Verwaltungsgebühren, die für die Einreichung eines vollständigen Antrags erforderlich sind.

    • Visumantragsgebühr: 80 € pro Antragsteller.
    • Gebühr für die TIE-Karte: 15 bis 20 € pro Antragsteller.
    • Zusätzliche Kosten: Übersetzungen von Dokumenten, Legalisierungen und gegebenenfalls Kuriergebühren.

    Krankenversicherung für das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien

    Alle Familienmitglieder aus Nicht-EU-Ländern müssen eine private Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € in Spanien abschließen. Die Versicherung sollte für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Dies gewährleistet den Zugang zur medizinischen Versorgung und die Einhaltung der spanischen Gesetze.

    • Eine private Krankenversicherung ist obligatorisch, es sei denn, der Familienangehörige hat über den Bürgen Anspruch auf eine öffentliche Krankenversicherung.
    • Die Policen müssen eine Mindestdeckung von 30.000 € aufweisen.
    • Der Versicherungsschutz muss in ganz Spanien für die gesamte Dauer des Aufenthalts gelten.

    Häufige Fehler, die zur Ablehnung von Visa führen

    Häufige Fehler sind fehlende Unterlagen, unzureichendes Einkommen, falsche Übersetzungen oder verspätete Termine. Vermeiden Sie es, unvollständige Anträge einzureichen oder die Wohnungsanforderungen nicht zu erfüllen. Wenn Sie sicherstellen, dass alle Dokumente legalisiert, übersetzt und vollständig sind, verringert sich das Risiko einer Ablehnung.

    • Einreichung unvollständig oder falsch übersetzter Dokumente.
    • Fehlender Nachweis eines ausreichenden Einkommens oder einer angemessenen Wohnung.
    • Versäumen der TIE-Bewerbungsfrist nach der Ankunft in Spanien.
    • Beantragung ohne die vorgeschriebene Legalisierung ausländischer Dokumente.

    Wie Jobbatical Ihren Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien vereinfacht

    Jobbatical vereinfacht das komplexe Verfahren für Familienvisa für Spanien. Unsere Dienstleistungen umfassen die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, die Vorbereitung der Dokumente, die Einreichung des Visums, die Koordination der TIE und die Unterstützung bei der Registrierung vor Ort. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr Antrag auf Familienzusammenführung genau und effizient bearbeitet wird, was Zeit und Stress spart.

    • Prüfung der Anspruchsberechtigung - Prüfung, ob der Sponsor und die Familie die Bestimmungen von 2025 erfüllen.
    • Dokumentenvorbereitung - Bereitstellung von maßgeschneiderten Checklisten, Übersetzungen und Legalisierungen.
    • Antragsmanagement - Einreichen und Verfolgen von Anträgen über offizielle Kanäle.
    • Post-Arrival Support - Buchen Sie TIE-Termine, helfen Sie bei der Padrón-Registrierung und stellen Sie die Einhaltung der Vorschriften sicher.

    Warum Jobbatical für Ihr Visum zur Familienzusammenführung in Spanien wählen?

    Jobbatical bietet fachkundige Beratung in jeder Phase Ihrer Reise zum Familienvisum für Spanien. Unsere Plattform verfolgt die Fortschritte, stellt die Einhaltung der 2025 Vorschriften sicher und unterstützt Nicht-EU-Familien weltweit. Konzentrieren Sie sich auf die Wiedervereinigung mit Ihren Liebsten, während wir den Prozess verwalten.

    • Spezialisiertes Fachwissen im Bereich Einwanderung - Fundierte Kenntnisse des spanischen Einwanderungsrechts.
    • Tech-Driven Tracking - Bleiben Sie in jeder Phase Ihrer Bewerbung auf dem Laufenden.
    • Full-Service-Unterstützung - von der ersten Anspruchsberechtigung bis zur Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung.
    • Global Reach - Unterstützung für Familien, die sich von überall auf der Welt aus bewerben.

    Schlussfolgerung

    Die Wiedervereinigung mit Ihrer Familie in Spanien ist ein lebensverändernder Schritt. Wenn Sie das richtige Verfahren befolgen, vollständige Unterlagen vorbereiten und alle Anforderungen erfüllen, können Sie Ihr Visum für die Familienzusammenführung in Spanien ohne unnötige Verzögerungen erhalten. Mit der fachkundigen Beratung von Jobbatical haben Sie die Gewissheit, dass jedes Detail geregelt ist.

    Visum zur Familienzusammenführung vereinfacht.

    Nahtloses Visum zur Familienzusammenführung mit fachkundiger Unterstützung vor Ort.

    15.000+ Abgeschlossene Umsiedlungen

    Unsere fachkundigen Einwanderungsspezialisten beraten Sie, damit Ihr globaler Umzug reibungslos und stressfrei vonstatten geht.
    40+
    Zielländer
    4.9+
    Benutzer-Bewertung
    99%
    Kundenzufriedenheit
    99.9%
    Erfolgsquote bei Visumanträgen
    Es ist ein Fehler aufgetreten
    ⚠️ Hinweis: Wir helfen nicht bei der Stellensuche und Anfragen zur Stellensuche werden nicht bearbeitet.
    Es ist ein Fehler aufgetreten

    Danke, dass du dich an uns wendest!

    Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und die Einzelheiten des Treffens mitteilen.

    Ups! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.
    Angebot einholen
    Mit der Registrierung bestätigen Sie, dass Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, gelesen und verstanden haben und damit einverstanden sind.
    Häufig gestellte Fragen -
    Was ist das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien?

    Eine Aufenthaltserlaubnis, die es Familienmitgliedern aus Nicht-EU-Ländern (Ehepartner, Kinder, unterhaltsberechtigte Eltern) von spanischen Staatsbürgern oder Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Spanien erlaubt, ihnen für mehr als 90 Tage nachzureisen. Sie gewährt das Recht, in Spanien zu leben, zu studieren und in den meisten Fällen auch zu arbeiten.

    Wer kann das Visum zur Familienzusammenführung für Spanien beantragen?

    Spanische Staatsbürger und rechtmäßige Nicht-EU-Bürger, die seit mindestens einem Jahr mit einer verlängerbaren Aufenthaltserlaubnis in Spanien leben. Für das Sponsoring von Eltern muss der Sponsor in der Regel mindestens 5 Jahre lang in Spanien leben.

    Welche Familienangehörigen haben Anspruch auf Familienzusammenführung?

    Ehegatten/eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 18 Jahren (oder Behinderte), unterhaltsberechtigte Eltern über 65 Jahre.

    Was sind die finanziellen Anforderungen an den Sponsor?

    Im Jahr 2025 muss der Antragsteller ein Einkommen von mindestens 150 % der IPREM (ca. 14.400 €/Jahr für zwei Personen) plus 50 % der IPREM (~ 3.600 €) für jedes weitere Familienmitglied nachweisen. Außerdem muss ein angemessener Wohnraum nachgewiesen werden.

    Welche Unterlagen sind für den Antrag auf ein Familienvisum erforderlich?

    Antragsformular (EX-02), Reisepass, biometrische Fotos, TIE/DNI des Sponsors, Einkommens- und Wohnungsnachweis, Heirats- oder Geburtsurkunde, Strafregisterauszug und ärztliche Bescheinigungen sowie eine private Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von 30.000 € in Spanien. Alle ausländischen Dokumente müssen legalisiert/apostilliert und offiziell ins Spanische übersetzt sein.

    Wie weise ich meine Verwandtschaft für das Visum nach (Ehepartner, Kind, Elternteil)?

    Heirats- oder Partnerschaftsurkunde (Ehepartner), Geburts-/Adoptionsurkunde (Kind oder Elternteil), beglaubigt und übersetzt.

    Ist eine private Krankenversicherung für das Visum zur Familienzusammenführung erforderlich?

    Ja, es sei denn, ein Familienmitglied hat Anspruch auf die öffentliche spanische Gesundheitsversorgung. Die Versicherung muss vollen Versicherungsschutz bieten.

    Wie sieht das schrittweise Antragsverfahren für das Visum zur Familienzusammenführung aus?

    Der Sponsor beantragt in Spanien die Genehmigung, dann beantragt das Familienmitglied das Visum bei einem Konsulat. Nach der Genehmigung reist der Antragsteller und lässt sich registrieren (TIE-Karte).

    Wie lange dauert das Verfahren für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien?

    3 Monate für die Wiedervereinigungsgenehmigung, 1 Monat für das Visum beim Konsulat, 1-2 Monate für die Aufenthaltskarte.

    Wie lange ist die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung in Spanien gültig?

    In der Regel identisch mit dem Aufenthaltstitel des Zusammenführenden (verlängerbar).

    Kann meine Familie nach der Wiedervereinigung in Spanien arbeiten oder studieren?

    Ja, erwachsene Familienmitglieder erhalten eine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis und Kinder können in Spanien studieren.

    Können Eltern mit einem Visum zur Familienzusammenführung nachziehen?

    Ja, aber in der Regel erst nach 5 Jahren Aufenthalt des Bürgen in Spanien und für Eltern über 65 Jahre.

    Was sind die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Visums?

    Unzureichendes Einkommen, unvollständige/falsche Dokumente, fehlende Krankenversicherung, Unfähigkeit, familiäre Bindungen nachzuweisen, oder rechtliche Probleme.

    Was ist nach der Ankunft in Spanien mit einem Familienvisum zu tun?

    Beantragen Sie innerhalb von 1 Monat den Ausländerausweis (TIE), melden Sie Ihre Adresse an (empadronamiento).

    Gibt es Alternativen zum Visum zur Familienzusammenführung in Spanien?

    Digitales Nomadenvisum für Familien, Studenten- und Mitarbeitervisa, Blaue Karte EU für hochqualifizierte Familienangehörige.

    Bekommen in Spanien geborene Kinder von Einwohnern automatisch die spanische Staatsbürgerschaft?

    Nein, sie erhalten das Recht auf Aufenthalt, nicht automatisch die Staatsbürgerschaft.

    Ist das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien für Familien von EU/EWR-/Schweizer Bürgern erhältlich?

    Nein, es gilt ein anderes Verfahren nach der EU-Regelung.

    Treffen Sie die besten Experten
    Von Tausenden von Teams geliebt
    Lesen Sie, was unsere Kunden über ihre Erfahrungen sagen
    Ravi T
    Senior Project Manager aus Indien
    Ich war nervös, mit meiner Familie nach Spanien zu ziehen, aber Jobbatical kümmerte sich um unsere Aufenthaltsgenehmigungen, Schulanmeldungen und sogar um Steuerberatung. Sehr zu empfehlen
    Lucía A
    UX Designer aus Mexiko
    Der Prozess verlief schneller als erwartet. Sie halfen mir beim Übergang von einem Studentenvisum zu einer Arbeitserlaubnis und bei der Eingewöhnung in meine neue Rolle in Barcelona
    Sophie M.
    Marketingberater aus den USA
    Jobbatical hat uns den Umzug nach Spanien erstaunlich leicht gemacht. Das Team vor Ort hat uns durch jedes Dokument und jeden Termin geführt - ohne sie hätten wir es nicht geschafft.
    Daniel F.
    COO, Globales HealthTech-Unternehmen
    Wir haben unser gesamtes Produktteam über Jobbatical nach Spanien verlegt. Sie kümmerten sich um Visa, Legalisierung, Wohnungssuche - alles, was Sie wollen. Totaler Seelenfrieden