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Spanisches Arbeitsvisum für Fachkräfte für Arbeitgeber – verwaltet von Jobbatical

  • Das spanische Arbeitsvisum richtet sich an Nicht-EU-Bürger mit anerkannten Qualifikationen oder einschlägiger Berufserfahrung in Mangelberufen.
  • Es ermöglicht eine legale Beschäftigung und einen legalen Aufenthalt in Spanien, sodass Fachkräfte in diesem Land arbeiten und leben können.
  • JobbaticalDie Einwanderungsexperten des Unternehmens und die Automatisierung optimieren den gesamten Prozess und sorgen so für schnellere Genehmigungen und die vollständige Einhaltung der Vorschriften.
Rezensiert von Pili Rodríguez Ruiz
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SpanienSpanien
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Unterstützung bei der Beantragung von Arbeitsvisa für Spanien für Arbeitgeber: Für wen ist dieser Service gedacht?

Dieser Service richtet sich an Personalverantwortliche, Global-Mobility-Teams und Leiter der Personalbeschaffung, die sich um die Beantragung von Arbeitsvisa für Spanien für Nicht-EU-Mitarbeiter kümmern – ganz gleich, ob Sie Mitarbeiter aus Großbritannien, Indien oder einem anderen Land außerhalb der EU einstellen.
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Einstellung internationaler Fachkräfte
Nicht-EU-Bürger, die eine Stelle in Spanien mit einem lokalen Arbeitsvertrag antreten – einschließlich britischer Staatsangehöriger, die nach dem Brexit eine Arbeitsvisum-Bürgschaft in Spanien benötigen
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Versetzung eines bestehenden Mitarbeiters
Versetzung eines Teammitglieds aus einem anderen Land in Ihre Niederlassung in Spanien – im Rahmen einer unternehmensinternen Versetzung (ICT) oder einer neuen qualifizierten Arbeitserlaubnis
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Verwaltung von Vertragsverlängerungen und Einhaltung von Vorschriften
Verfolgung des Ablaufs von Arbeitsgenehmigungen und Verwaltung der Verlängerungen für Ihre Mitarbeiter in Spanien – einschließlich der Einreichung von UGE-CE-Anträgen und der Verlängerung von TIE-Karten
Die spanische Arbeitserlaubnis im Überblick: Definition, Voraussetzungen und Pflichten des Arbeitgebers.

Was ist eine Arbeitserlaubnis für Spanien?

Eine spanische Arbeitserlaubnis (Autorización de Trabajo) ist die gesetzliche Genehmigung, die es Staatsangehörigen aus Ländern außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz ermöglicht, für einen Arbeitgeber in Spanien zu arbeiten. Sie wird gemeinsam mit einer Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Sobald die Arbeitserlaubnis (autorización de trabajo) in Spanien genehmigt wurde, beantragt der Arbeitnehmer das entsprechende Arbeitsvisum (visado de trabajo) beim spanischen Konsulat in seinem Heimatland. Zusammen ermöglichen diese einem Nicht-EU-Arbeitnehmer die legale Einreise und Arbeit in Spanien. Dadurch wird sichergestellt, dass ein ausländischer Arbeitnehmer ohne diese Dokumente weder legal eine Arbeit aufnehmen noch bezahlt werden kann. Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, den Antrag im Namen des Arbeitnehmers zu stellen, wobei die Anforderungen je nach Qualifikation und Gehalt des Arbeitnehmers sowie danach variieren, ob die Einstellung im Rahmen eines Standardvertrags, einer unternehmensinternen Versetzung oder eines beschleunigten Verfahrens wie der EU-Blue-Card oder der HQP-Genehmigung erfolgt.

Spanisches Arbeitsvisum für qualifizierte Arbeitskräfte: Vorteile für Arbeitgeber bei der Einstellung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern.

Was ist das spanische Arbeitsvisum für qualifizierte Beschäftigung?

Ein spanisches Arbeitsvisum für qualifizierte Beschäftigung ist eine langfristige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige, die legal in Spanien leben und arbeiten möchten. Es ermöglicht qualifizierten Fachkräften, Stellen zu besetzen, die den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen, darunter Positionen in Mangelberufen und hochqualifizierten Branchen.

Vorteile des spanischen Arbeitsvisums für qualifizierte Arbeitskräfte für Arbeitgeber

  • qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern für spezialisierte und schwer zu besetzende Stellen zu gewinnen
  • Stellen in Mangelberufen und stark nachgefragten Branchen in ganz Spanien besetzen
  • internationale Fachkräfte über stabile Wege zur Erlangung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen einstellen
  • sicherstellen, dass die Einstellung den spanischen Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften entspricht
  • den Mitarbeitern einen strukturierten Weg zu einem langfristigen Aufenthalt und beruflichem Aufstieg in Spanien bieten

Herausforderungen für Personalabteilungen bei Arbeitsvisa für Spanien: Arbeitsmarktprüfungen, Legalisierung und Fristen

Die Abwicklung des Verfahrens zur Erteilung eines Arbeitsvisums für qualifizierte Arbeitskräfte in Spanien kann für Personal- und Mobilitätsteams einen hohen Verwaltungs- und Compliance-Aufwand bedeuten.

  • Prüfung der Arbeitsmarktzugangsvoraussetzungen: Bei bestimmten Stellenausschreibungen muss unter Umständen nachgewiesen werden, dass keine lokalen oder EU-Bewerber für die Stelle zur Verfügung stehen
  • Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten: Für Arbeits-, Qualifikations- und Personenstandsdokumente sind häufig beglaubigte Übersetzungen und Apostillen erforderlich
  • Die Arbeitsbedingungen müssen den spanischen Arbeitsnormen und Einwanderungsvorschriften entsprechen
  • Arbeitgeber müssen möglicherweise die Arbeitsgenehmigung, die Bearbeitung von Visa durch die Konsulate und die Anmeldung des Wohnsitzes separat regeln
  • Die Vereinbarung von Terminen für die Abnahme von Fingerabdrücken, die Erfassung der TIE-Nummer und die Anmeldung bei der Gemeinde kann sich auf den Zeitplan für die Einarbeitung auswirken

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Was „ jobbatical “ für Ihr HR-Team leistet

Unterstützung bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für Spanien: Was Jobbatical übernimmt und was Ihre Personalabteilung erledigt

Jobbatical Griffe:

Prüfung der Einstellungsvoraussetzungen vor der Einstellung für alle Wege zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien

Arbeitsmarktprüfung (Negativbescheinigung), sofern erforderlich

Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis bei der SEPE oder der UGE-CE (für hochqualifizierte Fachkräfte und Inhaber einer EU-Blue-Card)

Leitfaden zur Beschaffung, Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten

Ansprechpartner für Konsulate und Botschaften bei der Erteilung von Visa

Biometrische Terminvereinbarung bei TIE und Abholung der Aufenthaltskarte

Verfolgung von Verlängerungen und Benachrichtigungen zur Einhaltung von Vorschriften

Was Ihr gesamtes HR-Team alles leistet
Den Arbeitsvertrag und das Einstellungsangebot prüfen und unterzeichnen
Durchschnittliche Zeitersparnis bei der Herzfrequenzmessung pro Fall
~12 Stunden
Plattformintegrationen
BEARBEITUNGSZEIT

Wie lange dauert die Bearbeitung einer spanischen Arbeitserlaubnis? Bearbeitungsdauer für spanische Arbeitserlaubnisse (2026)

Die Bearbeitungszeit für eine Arbeitserlaubnis in Spanien liegt bei Jobbatical je nach Verfahren zwischen etwa 20 Werktagen und 10 Wochen. Das Schnellverfahren „HQP / UGE-CE“ ist mit etwa 20 Werktagen am schnellsten, während die Bearbeitung einer regulären Arbeitserlaubnis für qualifizierte Arbeitskräfte 6 bis 10 Wochen dauert. Das entsprechende Verfahren in Eigenregie dauert in der Regel 3 bis 5 Monate.
Mit Jobbatical
*
6–10 Wochen
Branchendurchschnitt (Heimwerker)
3–5 Monate
1
Prüfung der Teilnahmeberechtigung und der Route
Jobbatical bestätigt den richtigen Weg zur Aufenthaltsgenehmigung in Spanien – HQP, EU-Blue-Card, qualifizierte Beschäftigung oder ICT
Tag 1–2
2
Arbeitsmarktprüfung (falls erforderlich)
Jobbatical übernimmt die Einreichung der „Certificación negativa“ bei der SEPE oder bestätigt die Befreiung
Tag 3–14
3
Zusammenstellung und Prüfung von Unterlagen
Individuell angepasste Checklisten werden an Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesendet; alle Dokumente werden vor der Einreichung geprüft
Tag 7–14
4
Arbeitserlaubnis beantragt
Der Antrag ist je nach Verfahren bei der SEPE, der Oficina de Extranjería der jeweiligen Provinz oder der UGE-CE einzureichen.
Tag 14–21
5
Ausstellung eines konsularischen Arbeitsvisums (visado de trabajo).
Der Arbeitnehmer beantragt sein Arbeitsvisum beim spanischen Konsulat in seinem Heimatland; Jobbatical kümmert sich um die Einhaltung des Zeitplans
Woche 4–8
TIE-Karte – Mitarbeiterantritt
Termin für die biometrische Erfassung vereinbart; TIE-Aufenthaltskarte abgeholt; Mitarbeiter eingearbeitet
Woche 6–10
*
Die Bearbeitungszeiten basieren auf Durchschnittswerten. Die tatsächlichen Bearbeitungszeiten können je nach Komplexität des Einzelfalls, der Staatsangehörigkeit des Antragstellers und der Bearbeitungsgeschwindigkeit der zuständigen Behörde variieren.
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Mindestlohnanforderungen für Arbeitsvisa in Spanien 2026

Das Mindestgehalt für ein spanisches Arbeitsvisum hängt vom jeweiligen Genehmigungsverfahren ab. Für alle Verfahren ist ein unterzeichneter Arbeitsvertrag mit einem in Spanien registrierten Arbeitgeber erforderlich. Informieren Sie sich vor der Einreichung beim Ministerio de Inclusión über die geltenden Mindestbeträge – Änderungen vorbehalten.
Art der Genehmigung Mindestlohn (2026) Verarbeitung Am besten geeignet für
Arbeitserlaubnis für qualifizierte Arbeitskräfte (Cuenta Ajena) 30,000 € +/- pro Jahr 6–10 Wochen Die qualifiziertesten Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern
EU-Blaue Karte Spanien 39,269 € +/- pro Jahr 4–8 Wochen Fachkräfte mit Hochschulabschluss
HQP-Genehmigung (UGE-CE-Schnellverfahren) 40,077 € +/- pro Jahr ca. 20 Werktage Leitende Fachkräfte, Führungskräfte
Unternehmensinterne Versetzung (ICT) Äquivalent im Herkunftsland 3–6 Wochen Interne grenzüberschreitende Umzüge

„Cuenta Ajena“ (allgemeine Arbeitserlaubnis): Spaniens Standardverfahren für gesponserte Arbeitsaufenthalte

  • Für wen das gilt: Nicht-EU-Bürger, die in Spanien eine reguläre Anstellung antreten, wobei weder die Stelle noch der Bewerber die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren erfüllen, wie beispielsweise die Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte oder die EU-Blue-Card
  • Mindestlohn: Mindestens der geltende spanische Mindestlohn und der entsprechende Tariflohn
  • Zeitrahmen: In der Regel 2–3 Monate für die Erstzulassung, je nach Bundesland und Einzelfall
  • Wesentlicher Unterschied: In der Regel unterliegt das Verfahren der Prüfung der Arbeitsmarktlage (Situación Nacional de Empleo), wodurch es restriktiver ist als die beschleunigten Verfahren in Spanien. Der Antrag wird in der Regel bei der Oficina de Extranjería der jeweiligen Provinz gestellt.
Mitarbeiter über das spanische „Cuenta Ajena“-Verfahren einstellen?

Erhalten Sie umfassende Unterstützung bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, bei der Beantragung von Arbeitserlaubnissen und beim Umzug im Rahmen der spanischen allgemeinen Arbeitserlaubnis.

Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP): Spaniens beschleunigtes UGE-CE-Verfahren

  • Zielgruppe: Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die für hochqualifizierte Positionen eingestellt werden, die Fachwissen, fortgeschrittene Qualifikationen oder umfangreiche berufliche Erfahrung erfordern
  • Mindestgehalt: Die für die Stelle und das Berufsprofil geltenden Gehaltsanforderungen müssen erfüllt sein
  • Zeitrahmen: In der Regel etwa 20 Werktage bis zur Genehmigung
  • Wesentlicher Unterschied: Ein beschleunigtes Verfahren, das von der spanischen UGE-CE abgewickelt wird und in der Regel ohne die übliche Arbeitsmarktprüfung auskommt. Es richtet sich an qualifizierte Fachkräfte und bietet eine effizientere Alternative zum „Cuenta Ajena“-Verfahren.
Suchen Sie hochqualifizierte Fachkräfte in Spanien?

Von der Auswahl des Verfahrens und der Prüfung der Voraussetzungen bis hin zur Erteilung der Arbeitserlaubnis und der Umsiedlung unterstützen wir Arbeitgeber dabei, internationale Fachkräfte über das spanische Verfahren für hochqualifizierte Fachkräfte einzustellen.

Arbeitsvisum-Varianten für Spanien und Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis in Spanien 2026: Einwanderungswege für Arbeitgeber

Spanien bietet verschiedene Möglichkeiten zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Gehaltsniveau, der Berufserfahrung, den Qualifikationen und davon ab, ob Ihr Mitarbeiter von einer anderen Niederlassung derselben Unternehmensgruppe versetzt wird. Für alle Möglichkeiten ist ein in Spanien registrierter Arbeitgeber als Sponsor erforderlich.
Genehmigungsweg Für wen ist es gedacht? Mindestlohn 2026 Zeitleiste Wesentlicher Unterschied
Arbeitserlaubnis für qualifizierte Arbeitskräfte (Cuenta Ajena) Die meisten hochqualifizierten Nicht-EU-Arbeitskräfte mit einem spanischen Arbeitsvertrag 30,000+ pro Jahr 6–10 Wochen Standardverfahren mit Unterstützung des Arbeitgebers; eine Arbeitsmarktprüfung ist erforderlich, es sei denn, die Stelle steht auf der Liste der Mangelberufe
HQP-Genehmigung: Hochqualifizierte Fachkräfte (UGE-CE) Erfahrene Fachkräfte, Führungskräfte und hochqualifizierte Techniker 40.077 €+/Jahr (54.142 €+ für Direktoren/Führungskräfte) ca. 20 Werktage Der schnellste Weg zu einer Arbeitserlaubnis in Spanien; keine Arbeitsmarktprüfung; Bearbeitung durch UGE-CE; Beantragung im Rahmen des spanischen Startup-Gesetzes (Ley 28/2022)
EU-Blaue Karte Spanien Fachkräfte mit Hochschulabschluss; Berufseinsteiger in Mangelberufen 39.269 €+ pro Jahr (31.415 € – reduzierter Schwellenwert für Berufe mit Fachkräftemangel oder für frischgebackene Absolventen) 4–8 Wochen Keine Arbeitsmarktprüfung; EU-Mobilitätsrechte nach 18 Monaten; ein anerkannter Hochschulabschluss oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung erforderlich
Genehmigung für unternehmensinterne Versetzungen (ICT) Mitarbeiter, die von einer Nicht-EU-Niederlassung derselben Unternehmensgruppe versetzt werden Vergleichbar mit einer entsprechenden Stelle vor Ort 3–6 Wochen Keine Arbeitsmarktprüfung; Laufzeit maximal 3 Jahre; kein neuer lokaler Vertrag erforderlich; an dieselbe Arbeitgebergruppe gebunden
Vorbereitung von Dokumenten

Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis in Spanien: Checkliste für Arbeitgeber (2026)

Jobbatical sendet Ihrem Mitarbeiter eine personalisierte digitale Checkliste und prüft jedes Dokument vor der Einreichung bei den spanischen Behörden – so gelangen keine unvollständigen oder nicht vorschriftsmäßigen Anträge bei der SEPE oder der UGE-CE ein. Eine Beratung zur Beglaubigung und beglaubigten Übersetzung ist inbegriffen.

Eine individuell angepasste Checkliste, die direkt an Ihren Mitarbeiter und an Sie als Arbeitgeber gesendet wird

Jedes Dokument wird vor der Einreichung bei der SEPE oder der UGE-CE geprüft und validiert

Anleitung zu Beglaubigung, Apostille und beglaubigter spanischer Übersetzung enthalten

Echtzeit-Dokumentverfolgung über die Plattform „ Jobbatical “

Checkliste für Arbeitsvisa in Spanien – zweispaltige Übersicht, in der die Unterlagen des Arbeitgebers und die des Arbeitnehmers nebeneinander aufgeführt sind
Anmeldegebühren

Kosten für eine Arbeitserlaubnis in Spanien 2026 – behördliche Gebühren (Tasas)

Bei der Budgetplanung für internationale Fachkräfte in Spanien fallen neben der Servicegebühr von Jobbatical auch obligatorische staatliche Verwaltungsgebühren (Tasas) an. Die unten aufgeführten Gebühren basieren auf der Verordnung Orden PJC/617/2025, die ab Juni 2025 in Kraft tritt. Die Konsulargebühren variieren je nach Staatsangehörigkeit. Bitte überprüfen Sie alle Beträge vor der Einreichung auf dem Portal des Ministerio de Hacienda – Änderungen vorbehalten.
Gebührentyp Betrag (2026)
Arbeitserlaubnis (Cuenta Ajena) – Gehalt unter dem 2-fachen SMI 203,84 € (Modell 790-062)
Arbeitserlaubnis (Cuenta Ajena) – Gehalt über dem 2-fachen SMI 407,71 € (Modell 790-062)
EU-Blaue Karte / Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte 203.84–€407.71
TIE-Aufenthaltskarte (Tarjeta de Identidad de Extranjero) 16,08 € (Modell 790-012)
Verlängerung der Arbeitserlaubnis 81,54 € (Modell 790-052)
Nationale Arbeitserlaubnis (D-Visum / visado de trabajo): Konsulatsgebühr 90 € (variiert je nach Staatsangehörigkeit)
+ Servicegebühr von „ Jobbatical “
WARUM SICH PERSONALABTEILUNGEN FÜR UNS ENTSCHEIDEN JOBBATICAL

Unterstützung bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für Spanien – speziell für Personalabteilungen, nicht für Einzelpersonen

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Lässt sich mit Workday, BambooHR, HiBob und Personio verknüpfen – keine doppelte Dateneingabe bei der Versetzung von Mitarbeitern nach Spanien
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Überwachung der Einhaltung von Vorschriften
Automatische Benachrichtigungen zum Ablauf von Genehmigungen und Erinnerungen zur Verlängerung. Umfassendes Prüfprotokoll für jeden Fall einer spanischen Arbeitserlaubnis – UGE-Anträge, TIE-Verlängerungen und mehr
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„Wir haben Jobbatical genutzt, um parallel drei Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern für unsere Niederlassung in Madrid einzustellen. Das Unternehmen hat sich um die UGE-Anmeldungen, die Beglaubigung der Dokumente und die TIE-Termine gekümmert. Unser Personalteam musste so gut wie nichts tun.“
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