Zulassungskriterien für die spanische Staatsbürgerschaft aufgrund des Wohnsitzes (2026)
1. Ausnahme aufgrund der Staatsangehörigkeit/des Wohnsitzes
Bestimmte Staatsangehörige profitieren von einer verkürzten Aufenthaltsdauer von 2 Jahren anstelle der allgemeinen 10-Jahres-Regelung, darunter Staatsangehörige aus:
- Lateinamerikanische / iberoamerikanische Länder (z. B. Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kuba, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Dominikanische Republik, Uruguay, Venezuela und andere)
- Die Philippinen
- Äquatorialguinea
- Portugal
- Personen sephardischer Herkunft
Diese Sonderregelung spiegelt historische und kulturelle Bindungen wider und ermöglicht berechtigten Antragstellern, nach zwei Jahren legalem, ununterbrochenem Aufenthalt in Spanien die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
2. Gültige Aufenthaltsgenehmigung
Sie müssen im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sein, die einen legalen und ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien ermöglicht. Zeiten, in denen Sie einen nicht qualifizierenden Status hatten – wie z. B. Schengen-Visa für Kurzaufenthalte, Studentenvisa ohne Statusänderung, NIE für Nichtansässige oder andere Nicht-Aufenthaltsgenehmigungen – werden in der Regel nicht auf die Aufenthaltsdauer angerechnet.
3. Dauer des legalen, ununterbrochenen Aufenthalts
Um die 2-Jahres-Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie unmittelbar vor der Antragstellung mindestens 2 Jahre lang ununterbrochen und legal mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in Spanien gelebt haben. Die Kontinuität wird streng geprüft, und längere Abwesenheiten können die Aufenthaltsdauer zurücksetzen.
Weitere rechtliche Bedingungen (die nicht in Ihrer ursprünglichen Liste aufgeführt sind, aber in der Praxis erforderlich sind) umfassen in der Regel:
- Gutes bürgerliches Verhalten (vorstrafenfrei)
- Sprach- und Integrationstests (DELE A2 Spanisch + CCSE Sozial-Kultur-Prüfung, mit einigen Ausnahmen)
- Treueeid auf die spanische Verfassung
Wie Jobbatical hilft
Wir vereinfachen das Verfahren zur Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft durch einen strukturierten, transparenten Ansatz:
- Erstkonsultation (1 Woche)
- Wir prüfen Ihre Anspruchsberechtigung und erstellen einen maßgeschneiderten Plan.
- Sie erhalten eine Liste der erforderlichen Dokumente und der nächsten Schritte.
- Vorbereitung der Dokumente (2-4 Wochen)
- Wir helfen Ihnen beim Zusammentragen und Überprüfen aller erforderlichen Dokumente.
- Unser Team hilft bei der Übersetzung und notariellen Beglaubigung, falls erforderlich.
- Einreichung der Bewerbung (1 Woche)
- Wir reichen Ihren vollständigen Antrag bei den zuständigen spanischen Behörden ein.
- Sie erhalten eine Bestätigung und einen Tracking-Link, um den Status zu verfolgen.
- Follow-up und Aktualisierungen (laufend)
- Wir behalten den Status Ihrer Bewerbung im Auge und informieren Sie über alle Anforderungen und Änderungen.
- Bei Bedarf helfen wir bei Behördengängen.
- Ergebnis und nächste Schritte (variiert)
- Nach der Genehmigung leiten wir Sie durch die letzten Schritte, einschließlich des Treueeids und der Beantragung des Reisepasses.
Preisgestaltung
Unser Service für die spanische Staatsbürgerschaft wurde entwickelt, um Ihr Antragsverfahren zu vereinfachen.
- Standard-Paket: 399 €.
- Premium-Paket: 599 € (einschließlich persönlicher Betreuung und Dokumentenprüfung)
Hinweis: Für die Übersetzung und notarielle Beglaubigung von Dokumenten können zusätzliche Gebühren anfallen.
Los geht's
Sind Sie bereit, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen? Kontaktieren Sie uns noch heute für ein persönliches Beratungsgespräch und machen Sie den ersten Schritt in Richtung Ihres neuen Lebens in Spanien.
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Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und die Einzelheiten des Treffens mitteilen.
Arbeitnehmer müssen sich in der Regel seit 10 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Spanien aufhalten und über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen. Ausnahmen sind 1 Jahr für verheiratete Ehepartner von spanischen Staatsbürgern oder Staatsangehörige bestimmter Länder mit historischen Verbindungen zu Spanien. Eine stabile Beschäftigung und ein stabiler Rechtsstatus sind von entscheidender Bedeutung.
Die Personalabteilung kann dabei helfen, indem sie Schreiben zur Überprüfung des Beschäftigungsverhältnisses, Nachweise über den ständigen Wohnsitz, Gehaltsabrechnungen und Unterlagen zum Nachweis stabiler finanzieller Mittel zur Verfügung stellt. Die Personalabteilung sollte die Mitarbeiter auch über die sprachlichen und kulturellen Integrationsanforderungen informieren.
Zu den wichtigsten Dokumenten gehören gültige Pässe, Aufenthaltsbescheinigungen (Empadronamiento), Arbeitsverträge, Einkommensnachweise, Strafregisterauszüge, Bescheinigungen über spanische Sprachkenntnisse und gegebenenfalls Heiratsurkunden.
Das Verfahren kann 1 bis 2 Jahre dauern, aber die neueren Online-Antragskanäle können diese Zeit auf etwa 5-6 Monate verkürzen. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Region und Situation des Bewerbers. Die Personalabteilung sollte entsprechend planen.
Es gibt keine bestimmte Gehaltsgrenze, aber die Antragsteller müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um sich und ihre Familie zu versorgen, einschließlich eines festen Arbeitseinkommens oder anderer legaler Finanzquellen.
Spanien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft mit bestimmten Ländern, vor allem mit lateinamerikanischen Ländern, Andorra, den Philippinen und einigen anderen. Arbeitnehmer sollten die spezifischen bilateralen Abkommen prüfen.
Die Personalabteilung hat vor allem eine unterstützende Funktion, indem sie für korrekte und vollständige Unterlagen sorgt und die Mitarbeiter zu den Anforderungen berät. Eine beschleunigte Bearbeitung kann von der Eignung des Antragstellers und von staatlichen Bestimmungen wie der digitalen Einreichung abhängen.
Ja, die Bewerber müssen in der Regel einen spanischen Sprachtest (DELE A2 oder höher) und einen Test über kulturelle Kenntnisse (CCSE) bestehen, um ihre Integration in die spanische Gesellschaft nachzuweisen. Die Personalabteilung kann Vorbereitungsmöglichkeiten empfehlen.
Arbeitnehmer, die mit spanischen Staatsangehörigen verheiratet sind, können die Staatsbürgerschaft bereits nach einem Jahr des legalen Aufenthalts in Spanien beantragen, nicht erst nach 10 Jahren. Eine ordnungsgemäße Dokumentation und Registrierung der Ehe sind unerlässlich.
Die Hauptverantwortung des Unternehmens besteht darin, die Arbeitsgesetze einzuhalten, wahrheitsgemäße Beschäftigungsunterlagen vorzulegen und bei Bedarf mit den Behörden zu kooperieren. Die Personalabteilung sollte Aufzeichnungen für Audits oder Überprüfungen führen.




