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Die meisten Arbeitsvisa sehen einen Weg zum Aufenthalt in Spanien vor. Nach der Arbeit und dem legalen Aufenthalt können die Arbeitnehmer eine Aufenthaltsgenehmigung und schließlich einen Daueraufenthalt in Spanien beantragen.
Um ein spanisches Arbeitsvisum zu erhalten, muss der Arbeitgeber zunächst eine Arbeitsgenehmigung von der spanischen Einwanderungsbehörde einholen. Sobald die Genehmigung erteilt ist, beantragt der Arbeitnehmer das Visum beim nächstgelegenen spanischen Konsulat. Jobbatical verwaltet diesen Prozess von Anfang bis Ende.
Im Jahr 2025 sind unter anderem ein gültiger Arbeitsvertrag, ein Qualifikationsnachweis, ein einwandfreies Führungszeugnis und ausreichende finanzielle Mittel erforderlich. Für einige Stellen können Arbeitsmarkttests gelten.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1-3 Monate, je nach Visumtyp und Konsulat. Unser Team stellt sicher, dass alle Unterlagen korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Ja, im Rahmen des spanischen Visums für digitale Nomaden, das 2023 eingeführt wird, können Fernarbeiter in Spanien leben und gleichzeitig für ausländische Arbeitgeber arbeiten. Jobbatical hilft bei der Beurteilung der Anspruchsberechtigung und der Verwaltung der Anträge.
Die meisten Arbeitsvisa sehen einen Weg zum Aufenthalt in Spanien vor. Nach der Arbeit und dem legalen Aufenthalt können die Arbeitnehmer eine Aufenthaltsgenehmigung und schließlich einen Daueraufenthalt in Spanien beantragen.
Unbedingt. Wir unterstützen Visumanträge zur Familienzusammenführung, auch für Ehepartner, Kinder und Angehörige Ihrer internationalen Mitarbeiter.