Was ist ein deutsches Arbeitsvisum für Angestellte/Fachkräfte?
Ein deutsches Arbeitsvisum ist eine langfristige Erlaubnis für Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige, legal in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Es zielt auf Fachkräfte mit Berufsausbildung ab, um den Fachkräftemangel in Schlüsselsektoren zu beheben. Dieses Visum unterstützt Arbeitsverträge von mehr als 90 Tagen und unterscheidet sich von kurzfristigen Schengen-Visa oder hochqualifizierten Genehmigungen wie der Blauen Karte EU.
Das Arbeitsvisum für Deutschland ermöglicht nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Es gewährt Zugang zur deutschen Sozialversicherung, zur Gesundheitsversorgung und zur Familienzusammenführung. Einzelheiten finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder auf dem Portal Make it in Germany. Erkundigen Sie sich bei Ihrer deutschen Botschaft oder Ihrem Konsulat vor Ort nach den Voraussetzungen.
Vorteile eines Deutschland-Visums für Angestellte/Fachkräfte
Die Beantragung eines Arbeitsvisums in Deutschland bietet Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, denn sie erleichtert den Zugang zu globalen Talenten und die berufliche Stabilität in einem starken Arbeitsmarkt.
Für Einzelpersonen
Ein Deutschland-Visum für Angestellte/Fachkräfte fördert die Integration in die deutsche Gesellschaft, den Zugang zur beruflichen Weiterbildung und zu Branchennetzwerken. Es ermöglicht einen Arbeitsplatzwechsel innerhalb der gleichen Kategorie und bietet berufliche Flexibilität und Wachstum.
Für Arbeitgeber
Die Arbeitgeber profitieren von der Einstellung qualifizierter Arbeitskräfte, die Innovation und Betrieb fördern. Es behebt Arbeitskräftelücken, gewährleistet die Einhaltung von Vorschriften und unterstützt die langfristige Planung.
Arten von Arbeitsvisa und Arbeitserlaubnissen für Arbeitnehmer in Deutschland (2025)
Deutschland bietet Visumoptionen für Arbeiter an, die auf Qualifikationen, Arbeitsangeboten und Dauer basieren. Die Wahl des richtigen Typs gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften und eine reibungslose Einreise.
- Visum für qualifizierte Arbeitskräfte: Für Personen mit Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) und Jobangeboten in Mangelberufen.
- Visum für eine Berufsausbildung: Für die Absolvierung von dualen Ausbildungsgängen in Deutschland.
- Chancen-Karte (Chancenkarte): Punktesystem für Arbeitssuchende mit beruflichen Qualifikationen.
- Arbeitsvisum mit Beschäftigungserlaubnis: Für spezifische Arbeitsangebote in Sektoren wie Bau oder Landwirtschaft.
1. Facharbeitervisum (für Berufsausbildung)
Dies ist der wichtigste Weg für Arbeiter mit beruflichen Qualifikationen:
Anforderungen an die Förderfähigkeit:
- Qualifikationen: Abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens 2 Jahre), die den deutschen Standards entspricht (z. B. Lehre oder Diplom in Berufen wie Klempner, Schweißer oder IT-Support). Wenn Ihre Ausbildung aus einem Nicht-EU-Land stammt, muss sie von der zuständigen deutschen Behörde (z. B. IHK) anerkannt werden. Ab 2023 können Sie vorläufig einreisen und die Anerkennung in Deutschland über ein "Anerkennungspartnerschaftsprogramm" abschließen, was das Verfahren verkürzt.
- Stellenangebot: Ein konkretes Stellenangebot oder ein Vertrag in einer qualifizierten Funktion, das von der Bundesagentur für Arbeit (BA) genehmigt wurde. Die Stelle muss Ihren Fähigkeiten entsprechen und darf keine deutschen Arbeitnehmer verdrängen.
- Gehalt: Vergleichbar mit den deutschen Standards für diesen Beruf (kein fester Mindestbetrag wie bei der Blue Card, aber in der Regel 30.000 bis 45.000 € pro Jahr, je nach Branche).
- Sprache: Grundlegende Deutschkenntnisse (A2-Niveau) für die meisten Berufe; höher für reglementierte Berufe (z. B. B1/B2 für die Krankenpflege).
- Sonstiges: Nachweis einer Krankenversicherung, keine Vorstrafen und ggf. ausreichende finanzielle Mittel.
Gültigkeit und Nutzen:
- Ursprüngliche Gültigkeit: Bis zu 4 Jahre (an den Arbeitsvertrag gebunden; verlängerbar).
- Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung: Nach 4 Jahren Beschäftigung (oder 3 Jahren mit B1 Deutsch).
- Familienzusammenführung: Ehegatten und Kinder können nachziehen; Ehegatten erhalten Arbeitsrechte.
- Keine Quotenbegrenzung und schnellere Bearbeitung bei Mangelberufen (z. B. Bauwesen, Logistik).
Bewerbungsprozess:
- Lassen Sie Ihre Qualifikationen bewerten (bei Bedarf über die IHK oder ZAB; Kosten: 100-600 €).
- Sichern Sie sich ein Stellenangebot und die Zustimmung der BA.
- Beantragen Sie ein nationales D-Visum bei einer deutschen Botschaft/Konsulat in Ihrem Heimatland (Bearbeitungszeit: 2-4 Monate; Gebühr: 75 €).
- Nach der Ankunft melden Sie sich bei der örtlichen Ausländerbehörde, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
- Gesamtdauer: 3-6 Monate, wenn die Unterlagen vollständig sind.
2. Visum für die berufliche Bildung (Ausbildung)
Für diejenigen, die eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren wollen:
- Zweck: Ermöglicht Nicht-EU-Bürgern die Einreise nach Deutschland und die Teilnahme an einem dualen Berufsausbildungsprogramm. Diese Programme kombinieren eine Ausbildung im Klassenzimmer mit praktischer Berufserfahrung und dauern in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Mindestgehalt Blaue Karte EU 2025 | RT & Partner
Anforderungen an die Förderfähigkeit:
- Bildungshintergrund:
- Einen Schulabschluss (gleichwertig mit dem deutschen Hauptschulabschluss oder höher, etwa 9-12 Schuljahre, je nach Land).
- Ein Hochschulabschluss ist nicht erforderlich, aber das Zeugnis muss von den deutschen Behörden als vergleichbar anerkannt sein (über ANABIN prüfen oder zur Bewertung einreichen).
- Für einige Studiengänge werden bestimmte Fächer verlangt (z. B. Mathematik für technische Berufe).
- Berufsausbildungsangebot:
- Ein bestätigterAusbildungsvertrag mit einem deutschen Unternehmen, das zur Ausbildung zugelassen ist. In dem Vertrag müssen die Ausbildungsdauer, das Gehalt und die Funktion angegeben sein.
- Die Ausbildung muss in einem anerkannten Beruf erfolgen, der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder von Kammern wie IHK oder HWK gelistet ist.
- Gängige Handwerksberufe: Kfz-Mechaniker, Elektriker, Klempner, Schweißer, Tischler, Maurer, Maler, Bäcker, Metzger oder Logistikfachkräfte. Auch Berufe im Gesundheitswesen wie Pflegeassistenten gehören dazu.
- Sprachkenntnisse:
- In der Regel wird mindestens B1-Deutsch (CEFR-Niveau) verlangt, da die Ausbildung Unterricht und Kommunikation am Arbeitsplatz in deutscher Sprache umfasst.
- Einige Arbeitgeber akzeptieren zunächst A2, wenn Sie sich verpflichten, Ihr Deutsch während der Ausbildung zu verbessern.
- Für bestimmte Studiengänge (z. B. Krankenpflege) kann B2 aufgrund der regulierten Berufsstandards erforderlich sein.
- Nachweis über anerkannte Prüfungen wie Goethe-Institut, TestDaF oder telc Zertifikate.
- Finanzielle Beweise:
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten während der Ausbildung, insbesondere wenn die Ausbildungsvergütung im ersten Jahr gering ist (in der Regel 800 € bis 1 200 €/Monat).
- Erfordernis: Rund 11.904 bis 12.324 € (2025 Sperrkontobetrag) oder eineVerpflichtungserklärung eines Sponsors in Deutschland.
- Wenn die Ausbildungsvergütung die Lebenshaltungskosten deckt (ca. 900 €/Monat nach Steuern), kann auf diese Anforderung verzichtet werden.
- Krankenkasse:
- Obligatorische deutsche Krankenversicherung (öffentlich oder privat) bei der Einreise, die 100 bis 200 €/Monat kostet.
- Alter und andere Anforderungen:
- Es gibt keine strenge Altersgrenze, aber aufgrund der Normen des Ausbildungsprogramms werden jüngere Bewerber (18-30) bevorzugt.
- Kein Strafregister.
- Gültiger Reisepass und die Fähigkeit, die Anforderungen für die Beantragung eines Visums zu erfüllen.
Bewerbungsprozess
Das Verfahren zur Erlangung eines Berufsausbildungsvisums umfasst mehrere Schritte und dauert in der Regel 3 bis 6 Monate, je nach Vorbereitung der Dokumente und Bearbeitungszeit der Botschaft.
- Finden Sie eine Ausbildungsstelle:
- Suchen Sie nach Ausbildungsplätzen über Plattformen wie:
- Machen Sie es in Deutschland
- Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
- EURES (Europäisches Stellenportal)
- Websites von Unternehmen oderBerufsschulen.
- Wenden Sie sich direkt an deutsche Unternehmen oder arbeiten Sie mit Agenturen zusammen, die auf die Vermittlung von Ausbildungsplätzen spezialisiert sind (z. B. für Pflegeberufe oder technische Berufe).
- Mangelberufe (z. B. Bauwesen, Logistik, Gesundheitswesen) haben höhere Anerkennungsquoten.
- Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrags mit dem Arbeitgeber, in dem Gehalt, Arbeitszeit und Ausbildungsstruktur festgelegt sind.
- Suchen Sie nach Ausbildungsplätzen über Plattformen wie:
- Überprüfen Sie die Schulabschlüsse:
- Prüfen Sie, ob Ihr Schulzeugnis über ANABIN anerkannt wird, oder reichen Sie es zur Bewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB; Gebühr: 200 €) ein.
- Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie möglicherweise zusätzliche Nachweise über einschlägige Fähigkeiten oder Erfahrungen erbringen.
- Sprachliche Vorbereitung:
- Erwerben Sie ein B1 (oder A2) Deutsch-Zertifikat von einem anerkannten Anbieter.
- Sprachkurse werden in den Heimatländern (z. B. Goethe-Institut) oder online angeboten.
- Sammeln Sie Dokumente:
- Gültiger Reisepass.
- Unterzeichneter Ausbildungsvertrag.
- Nachweis der Schulabschlüsse (ggf. mit Anerkennung oder Übersetzung).
- Sprachzertifikat (B1 oder nach Bedarf).
- Deckungsnachweis (Sperrkontoauszug oder Arbeitgeberbürgschaft).
- Bestätigung der Krankenversicherung (kann nach der Visumserteilung abgeschlossen werden).
- Visumantragsformular (erhältlich auf der Website der deutschen Botschaft).
- Passfotos und Nachweis, dass Sie nicht vorbestraft sind (je nach Land unterschiedlich).
- Beantragen Sie das Visum:
- Stellen Sie den Antrag auf ein nationales D-Visum (Langzeitaufenthalt) bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland.
- Gebühr: 75 € (Stand: 2025; kann sich geringfügig ändern).
- Nehmen Sie bei Bedarf an einem Vorstellungsgespräch teil.
- Bearbeitungszeit: 2-4 Monate, je nach Botschaft und Vollständigkeit der Dokumente.
- Ankunft in Deutschland:
- Einreise nach Deutschland innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums (in der Regel 6 Monate).
- Melden Sie sich innerhalb von 2 Wochen beim örtlichenEinwohnermeldeamt an.
- Beantragen Sie bei der örtlichenAusländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung, die auf Ihre Ausbildungsdauer abgestimmt ist.
- Melden Sie sich bei einer Krankenversicherung an und beginnen Sie Ihre Ausbildung.
3. Chancenkarte - Neu für 2024/2025
Dies ist ein Punktesystem für Arbeitssuchende:
- Zielgruppe: Aufnahme von Bewerbern mit Berufsausbildung (mindestens 2 Jahre) Das neue Fachkräftezuwanderungsgesetz - Make it inGermany
- Zweck: Ermöglicht Ihnen die Einreise nach Deutschland zur Arbeitssuche.
- Der Vorteil: Flexibler als herkömmliche Arbeitsvisa
Zulassungsvoraussetzungen (Punktesystem - mindestens 6 Punkte erforderlich):
- Qualifikationen (bis zu 4 Punkte): Berufsausbildung (2+ Jahre) oder teilweise Anerkennung; Teilpunkte für kürzere Ausbildung oder Erfahrung.
- Erfahrung (bis zu 3 Punkte): 2+ Jahre in einem relevanten Bereich (z.B. 5+ Jahre = 3 Punkte).
- Sprache (bis zu 3 Punkte): Deutsch A1 (1 Punkt) bis C1 (3 Punkte); Englisch B2 (1 Punkt), wenn es sich um eine englischsprachige Tätigkeit handelt.
- Alter (bis zu 2 Punkte): Unter 35 (2 Punkte); 35-40 (1 Punkt).
- Sonstiges (jeweils bis zu 1 Punkt): Frühere Aufenthalte in Deutschland, die Qualifikationen des Ehepartners oder die Übereinstimmung mit dem Mangelberuf.
- Finanzieller Nachweis: 12.324 € (Betrag von 2025) auf einem Sperrkonto oder ähnlichem zur Deckung der Lebenshaltungskosten.
- Es ist kein Stellenangebot erforderlich, aber Sie müssen die Absicht haben, eine qualifizierte Beschäftigung zu suchen.
Gültigkeit und Nutzen:
- Erste Gültigkeit: 1 Jahr (nicht verlängerbar, es sei denn, Sie finden eine Stelle und wechseln zu einem Arbeitsvisum).
- Wechsel zum Arbeitsvisum: Sobald Sie eine Beschäftigung haben, wechseln Sie zum Facharbeitervisum.
- Familie: Kann nach Sicherung eines Arbeitsplatzes die Familie nachholen.
- Flexibilität: Ermöglicht Jobsuche in ganz Deutschland; Teilzeitarbeit erlaubt.
Bewerbungsprozess:
- Berechnen Sie die Punkte online über das offizielle Portal (make-it-in-germany.com).
- Beantragen Sie ein D-Visum bei der deutschen Botschaft (Bearbeitungszeit: 1-3 Monate; Gebühr: 75 €).
- Einreise nach Deutschland und Stellensuche (über Plattformen wie EURES oder Jobbörsen).
- Bei Erfolg beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis vor Ort.
4. Arbeitsgenehmigung für bestimmte Jobs
Für Arbeitnehmer in bestimmten Branchen oder mit Stellenangeboten können Sie sich bewerben:
- Beschäftigungsgenehmigung, die an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden ist
- Branchenspezifische Arbeitsgenehmigungen (Baugewerbe, Gastgewerbe, Landwirtschaft usw.)
Deutschland bietet Arbeitserlaubnisse für Nicht-EU-Arbeitnehmer in bestimmten stark nachgefragten Sektoren, insbesondere für Arbeiter im Baugewerbe, im Gastgewerbe, in der Landwirtschaft und in verwandten Bereichen. Diese Genehmigungen werden häufig nach § 18a (für Fachkräfte) oder § 19c (für angelernte oder ungelernte Arbeitskräfte in Ausnahmefällen) erteilt, wobei die Anforderungen für Mangelberufe gelockert werden. Mit dem Gesetz über die Zuwanderung von Fachkräften (2023-2024) wurde der Zugang zu diesen Genehmigungen erweitert, um dem Arbeitskräftemangel zu begegnen.
Wesentliche Merkmale
- Zweck: Erleichterung der Beschäftigung in Sektoren mit akutem Arbeitskräftemangel, wobei oft weniger strenge Qualifikationen als bei anderen Visa erforderlich sind.
- Abgedeckte Sektoren: Baugewerbe (z. B. Maurer, Zimmerleute), Gastgewerbe (z. B. Köche, Kellner), Landwirtschaft (z. B. Landarbeiter, saisonale Erntehelfer), Logistik und Assistenten im Gesundheitswesen.
- Dauer: In der Regel 1-4 Jahre, je nach Vertrag und Funktion (verlängerbar).
- Flexibilität: Kann die Arbeit bei mehreren Arbeitgebern innerhalb desselben Sektors ermöglichen, insbesondere bei saisonalen oder knappen Stellen.
Förderungsvoraussetzungen nach Sektor
- Bauwesen
- Berufe: Maurer, Betonbauer, Schreiner, Maler, Straßenbauer.
- Qualifikationen: Berufsausbildung bevorzugt (z. B. 2-jährige Lehre), aber praktische Erfahrung (2-5 Jahre) kann im Rahmen des Programms der Anerkennungspartnerschaft genügen.
- Sprache: A1-A2 Deutsch ist oft ausreichend, da viele Aufgaben praxisbezogen sind.
- Stellenangebot: Erforderlich, mit Genehmigung der BA. Hohe Nachfrage aufgrund der Infrastrukturprojekte in Deutschland (z. B. Wohnungsbau, erneuerbare Energien).
- Gehalt: 2.000 €-3.500 €/Monat, je nach Funktion und Region.
- Gastfreundschaft
- Rollen: Koch, Bäcker, Kellner, Hotelpersonal.
- Qualifikationen: Berufsausbildung oder 2+ Jahre nachweisbare Erfahrung (z.B. als Koch). Anerkennung durch IHK oder HWK.
- Sprache: B1 Deutsch bevorzugt für Aufgaben mit Kundenkontakt (z. B. Kellner); A2 für Küchenpersonal.
- Stellenangebot: Obligatorisch, mit Genehmigung der BA. Hohe Nachfrage in touristischen Gebieten (z.B. Bayern, Berlin).
- Gehalt: 1.800 bis 2.800 €/Monat.
- Landwirtschaft
- Rollen: Landarbeiter, Obst-/Gemüseernter, Helfer in der Viehzucht.
- Qualifikationen: Häufig angelernt oder ungelernt; für saisonale Tätigkeiten ist keine formale Ausbildung erforderlich. Qualifizierte Tätigkeiten (z. B. Agrartechniker) erfordern eine Berufsausbildung oder Erfahrung.
- Sprache: Minimal (A1 oder keine) für Saisonarbeit; A2 für qualifizierte Tätigkeiten.
- Stellenangebot: Erforderlich, oft im Rahmen von Saisonarbeitsprogrammen (z. B. 6-9-Monatsverträge).
- Gehalt: 1.500-2.500 €/Monat; Saisonarbeiter können weniger verdienen, erhalten aber eine Unterkunft.
- Hinweis: Saisonale Arbeitsgenehmigungen (gemäß Abschnitt 19c) sind kürzer (bis zu 9 Monate) und an bestimmte Ernten gebunden (z. B. Spargel, Obst).
- Andere Sektoren (z. B. Logistik, Assistenten im Gesundheitswesen)
- Logistik: Lagerarbeiter, Lkw-Fahrer (Führerschein C/CE für das Fahren erforderlich).
- Assistenten im Gesundheitswesen: Unterstützende Tätigkeiten in Pflegeheimen (B1 Deutsch oft erforderlich).
- Qualifikationen: Berufsausbildung oder mehr als 2 Jahre Berufserfahrung; Anerkennung kann erforderlich sein.
- Sprache: A2-B1, je nach Aufgabenbereich.
- Gehalt: 2.000- 3.000 €/Monat.
Bewerbungsprozess
- Einen Job finden:
- Nutzen Sie EURES, Make it in Germany oder branchenspezifische Agenturen (z. B. landwirtschaftliche Genossenschaften, Jobbörsen im Gastgewerbe).
- Für die saisonale Arbeit in der Landwirtschaft stellen Arbeitgeber oft über internationale Agenturen oder Programme wie die EU-Saisonarbeiterrichtlinie ein.
- Qualifikationsprüfung:
- Qualifizierte Tätigkeiten: Berufsabschlüsse zur Anerkennung einreichen (IHK/HWK).
- Angelernte/ungelernte Tätigkeiten: Legen Sie einen Erfahrungsnachweis vor (z. B. Schreiben des Arbeitgebers, Arbeitsnachweise).
- Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht die Einreise vor der vollen Gleichwertigkeit.
- Dokumente:
- Stellenangebot/Vertrag.
- Qualifikations-/Erfahrungsnachweis.
- Sprachzertifikat (falls erforderlich).
- Krankenversicherung, Reisepass und finanzieller Nachweis (z. B. 900 €/Monat oder Arbeitgebergarantie).
- Visumantragsformular.
- Visumantrag:
- Beantragen Sie ein nationales D-Visum bei der deutschen Botschaft/Konsulat.
- Gebühr: 75 €.
- Bearbeitung: 1-3 Monate für Engpasssektoren; länger für andere.
- Nach der Ankunft:
- Melden Sie sich vor Ort an und wandeln Sie das D-Visum bei der Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis um.
- Bei saisonalen Genehmigungen ist dieser Schritt nicht erforderlich, wenn sie von kurzer Dauer sind (weniger als 9 Monate).
Vorteile
- Schnelle Bearbeitung: Engpasssektoren (z. B. Baugewerbe, Landwirtschaft) haben Vorrang, und die Visa werden schneller genehmigt.
- Flexibilität: Einige Genehmigungen erlauben die Arbeit innerhalb des Sektors und nicht nur bei einem Arbeitgeber (z. B. in der saisonalen Landwirtschaft).
- Weg zur Aufenthaltsgenehmigung: Fachkräfte können nach 4 Jahren (3 Jahre mit B1 Deutsch) in eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung übergehen.
- Hohe Nachfrage: Das Baugewerbe und das Gastgewerbe bieten stabile Beschäftigungsaussichten; die Landwirtschaft bietet saisonale Möglichkeiten.
Beschränkungen
- Sektorbeschränkung: Die Genehmigungen sind oft auf eine bestimmte Branche oder Funktion beschränkt.
- Saisonale Beschränkungen: Landwirtschaftliche Genehmigungen können befristet sein (6-9 Monate) und werden nicht automatisch verlängert.
- Sprache: Aufgaben im Gastgewerbe mit Kundenkontakt erfordern bessere Deutschkenntnisse.
- Anerkennungskosten: Die Bewertung der Qualifikationen kann teuer (100-600 €) und zeitaufwändig sein.
Hauptunterschiede zur Blauen Karte EU
Im Gegensatz zur Blauen Karte EU (die für Hochschulabsolventen mit höheren Gehältern gedacht ist) sind diese Arbeitsvisa Optionen:
- Berufsausbildung anstelle von Hochschulabschlüssen akzeptieren
- geringere Gehaltsanforderungen haben (43.470 € gegenüber 48.300 €)
- Schwerpunkt auf praktischen Fähigkeiten und Berufserfahrung
- sind für traditionelle Handwerksberufe leichter zugänglich
Nachfragestarke Branchen für deutsche Arbeitsvisum-Inhaber in den Blue Collar Sektoren
Deutschland sucht Arbeiter in Wachstumsregionen.
- Baugewerbe und Handwerk: Elektriker, Klempner, Schweißer; Gehälter €35.000-€50.000.
- Fertigung und Technik: Mechaniker, Zerspaner.
- Gesundheits- und Krankenpflege: Pflegepersonal, Assistenten.
- Logistik und Transport: Lkw-Fahrer, Lagerarbeiter.
- Landwirtschaft und Gastgewerbe: Saisonarbeit oder qualifizierte Tätigkeiten.
Diese stehen im Einklang mit dem Mangel an Arbeitskräften.
Häufige Fehler, die zur Ablehnung des Arbeitsvisums für Deutschland führen
Ablehnungen oft aufgrund von Fehlern.
- Unvollständige/unrichtige Dokumentation.
- Unerfüllte Gehalts- und Qualifikationskriterien.
- Abgelaufene/ungültige Pässe.
- Fehlende Übersetzungen/Legalisierungen.
- Verspätete Bewerbungen/versäumte Termine.
- Arbeitgeber nicht registriert.
- Unzureichender finanzieller Nachweis.
Warum einen Service wie Jobbatical für Ihr Arbeitsvisum in Deutschland nutzen?
Einwanderung kann komplex sein; Experten vereinfachen sie.
Jobbatical bietet:
Schlussfolgerung
Das deutsche Arbeitsvisum für Arbeiter eröffnet Chancen in einer florierenden Wirtschaft. Für Arbeiter, die eine Einwanderung nach Deutschland in Erwägung ziehen, liegt der Schlüssel zum Erfolg darin, zu verstehen, welcher Weg am besten zu ihren aktuellen Qualifikationen, Karrierezielen und persönlichen Umständen passt. Die relativ erschwinglichen Gehaltsschwellen in Verbindung mit dem starken Arbeitnehmerschutz und den Sozialleistungen in Deutschland machen diese Programme zu attraktiven Optionen für qualifizierte Arbeitnehmer, die nach Möglichkeiten in Europa suchen.
15.000+ Abgeschlossene Umsiedlungen
Danke, dass du dich an uns wendest!
Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und die Einzelheiten des Treffens mitteilen.
Das Deutschland-Blue-Collar-Visum (Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte) ermöglicht es Nicht-EU-Beschäftigten mit Berufsausbildung, bis zu vier Jahre in Deutschland zu leben und zu arbeiten (verlängerbar). Es unterstützt Tätigkeiten in stark nachgefragten Sektoren wie dem Baugewerbe, der verarbeitenden Industrie und dem Gesundheitswesen, mit Familienzusammenführung und einem Weg zum dauerhaften Aufenthalt nach 4 Jahren. Als Arbeitgeber vereinfacht es die Einstellung von Fachkräften in Mangelberufen, für die kein Hochschulabschluss erforderlich ist.
Ihr Arbeitnehmer benötigt einen anerkannten Berufsabschluss (mindestens zweijährige Ausbildung, nachweisbar über IHK/HWK oder ZAB), ein konkretes, seinen Fähigkeiten entsprechendes Stellenangebot und den Nachweis ausreichender Mittel oder eines Gehalts zum Selbstunterhalt. Ein Hochschulabschluss ist nicht erforderlich, aber die Tätigkeit muss mit der Ausbildung übereinstimmen; Alter unter 45 Jahren bevorzugt, bzw. 53.130 € Bruttojahresgehalt bei über 45 Jahren.
Kein allgemeiner Schwellenwert wie bei der Blue Card, aber das Angebot muss die Lebenshaltungskosten decken (ca. 1.027 €/Monat Sperrkonto, wenn kein Gehaltsnachweis). Bei Arbeitnehmern über 45 Jahren müssen mindestens 53.130 € brutto pro Jahr erreicht werden, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Schwerpunkt auf Rentenversicherungsbeiträgen für langfristige Sicherheit.
Legen Sie einen detaillierten Arbeitsvertrag (mindestens 6 Monate, entsprechend der Qualifikation), einen Nachweis über die Eintragung im Handelsregister und ggf. eine Erklärung über die Beschäftigung vor. Ihr Mitarbeiter legt persönliche Dokumente vor: Reisepass, Berufsabschlüsse (übersetzt und anerkannt), Krankenversicherung und biometrische Daten. Beginnen Sie mit der Qualifikationsanerkennung über ANABIN oder ZAB.
Mit einem Jobangebot beantragen sie ein nationales D-Visum bei der deutschen Botschaft/Konsulat (online über VIDEX). Visumfreie Staatsangehörige (z.B. Australien) können direkt einreisen und beantragen. Nach der Ankunft Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde innerhalb von 90 Tagen; bei der Variante für Arbeitssuchende beträgt die Frist zur Arbeitssuche 6 Monate.
Visum der Botschaft: 15-60 Tage; lokale Aufenthaltsgenehmigung: 4-6 Wochen. Insgesamt: 1-3 Monate. Buchen Sie frühzeitig über das Konsularportal; in Hochsaisonzeiten sind Verzögerungen in Mangelberufen wie der Krankenpflege möglich.
Ja, Ehegatten und minderjährige Kinder erhalten eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht für Ehegatten (A1 Deutsch kann anfangs erforderlich sein). Beantragen Sie diese gemeinsam bei der Ausländerbehörde mit Heirats-/Geburtsurkunde, Wohnungsnachweis und Nachweis der finanziellen Stabilität.
Benachrichtigen Sie die Ausländerbehörde über jede Änderung der Beschäftigung in den ersten zwei Jahren, damit diese genehmigt werden kann. Stellen Sie sicher, dass die Qualifikation und der Arbeitsplatz übereinstimmen, dass Sie sich rechtzeitig anmelden (innerhalb von 2 Wochen) und dass die Sozialversicherungsbeiträge weiter gezahlt werden. Nach 2 Jahren gilt die volle berufliche Mobilität.
Bis 8 Wochen vor Ablauf bei der Ausländerbehörde mit aktualisiertem Vertrag, Gehalts-/Einkommensnachweis und Versicherung beantragen. Verlängerungen richten sich nach der Vertragsdauer (bis zu 4 Jahre); keine erneute Anerkennung, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Nach 4 Jahren Beschäftigung und Sozialversicherungsbeiträgen, mit A2 Deutsch und ohne Vorstrafen. Schnellerer Weg (3 Jahre) mit B1 Deutsch möglich. Führt zu einer unbeschränkten Niederlassungserlaubnis.
Es gelten gelockerte Anforderungen: Schnellere Anerkennung ausländischer Qualifikationen und vorrangige Bearbeitung. Prüfung der Engpassliste der Bundesagentur für Arbeit; keine Arbeitsmarktprüfung für die Zulassung erforderlich.
Ja, nach 2 Jahren ohne Einschränkungen. In den ersten 2 Jahren Meldung an die Ausländerbehörde (Genehmigung innerhalb von 4 Wochen). Der neue Arbeitsplatz muss dem Qualifikationsniveau entsprechen, um Genehmigungsprobleme zu vermeiden.
Visumgebühr: 75 €; Aufenthaltserlaubnis: 100 € (Familie: 100 €/Erwachsener, 50 €/Kind). Der Arbeitgeber kann die Anerkennungskosten übernehmen (200-600 € über die ZAB); keine direkten Sponsoringgebühren.
Sie haben 6 Monate Zeit (bzw. 1 Jahr bei Teilarbeitslosengeld), um eine passende Stelle zu finden und die Behörden zu informieren. Unterstützung durch interne Versetzungen, um einen Widerruf zu verhindern und Kompetenzen zu erhalten.
Blue Collar setzt ein Stellenangebot und eine anerkannte Qualifikation voraus; Opportunity Card ist eine punktebasierte Karte für Arbeitssuchende (kein Angebot erforderlich, 1 Jahr gültig). Verwenden Sie Blue Collar für sofortige gesponserte Einstellungen; Opportunity für die Sondierung von Talenten im gewerblichen Bereich.






