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Deutschland § 19c AufenthG Arbeitsvisum: Arbeitgebergesteuerte Einwanderung durch Jobbatical

  • Jobbatical bearbeitet im Auftrag von Personalabteilungen Anträge gemäß § 19c AufenthG (Absatz 19c des Aufenthaltsgesetzes)
  • Der wichtigste rechtliche Zugang zur Einstellung ausländischer Arbeitnehmer ohne formelle Anerkennung deutscher Qualifikationen, einschließlich der Westbalkanregelung, Saisonarbeitsplätze und Möglichkeiten zur Telearbeit (2026).
  • Übernimmt die gesamte Abwicklung, von der Überprüfung der Einstellungsvoraussetzungen bis hin zur Abholung der Aufenthaltsgenehmigung.
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Welche Unternehmen nutzen „ Jobbatical “ für Einwanderungsangelegenheiten gemäß § 19c AufenthG in Deutschland?

Dieser Service richtet sich an Personalverantwortliche, Leiter im Bereich Global Mobility sowie operative Teams, die ausländische Arbeitnehmer in Positionen als Arbeiter, angelernte Fachkräfte, in der Pflege, in der Logistik, als Saisonkräfte sowie im Homeoffice einstellen, für die die üblichen Wege der Fachkräfteeinwanderung nicht gelten.
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Einstellung von Arbeitern und Handwerkern
Nicht-EU-Bürger, die im Rahmen eines deutschen Arbeitsvertrags eine Tätigkeit in den Bereichen Bauwesen, Logistik, Pflege oder verarbeitendes Gewerbe ausüben, häufig über die Westbalkanregelung oder die Bestimmungen der Branchen-BeschV
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Umzug von Mitarbeitern, die remote arbeiten oder als digitale Nomaden tätig sind
Arbeitnehmer, die ausschließlich für einen nichtdeutschen Arbeitgeber tätig sind und in Deutschland wohnen werden, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für Telearbeit gemäß § 19c Abs. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 BeschV oder eine gleichwertige Aufenthaltserlaubnis.
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Verwaltung von Vertragsverlängerungen und Einhaltung von Vorschriften
Verfolgung von Ablaufdaten von Arbeitserlaubnissen, Verpflichtungen im Rahmen der Arbeitgeberbindung und Kontingentsfristen für eine bestehende Belegschaft aus Nicht-EU-Arbeitnehmern in Deutschland

Beschäftigen Sie ausländische Arbeiter, angelernte Arbeitskräfte oder nicht anerkannte Arbeitskräfte? § 19c AufenthG ist Ihr rechtlicher Weg

Was ist das Arbeitsvisum nach § 19c AufenthG?

Gemäß § 19c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) dürfen deutsche Arbeitgeber Nicht-EU-Bürger für eine Beschäftigung einstellen, unabhängig von der formellen Anerkennung ihrer Qualifikationen, sofern eine spezifische Regelung in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) oder ein zwischenstaatliches Abkommen diese Tätigkeit zulässt. In der Praxis ist dies der primäre Rechtsweg für Arbeiter, angelernte Arbeitskräfte, LKW-Fahrer aus Drittstaaten, Pflegekräfte aus dem Ausland (neues Gesetz), Saisonarbeitskräfte und Arbeitnehmer, die im Rahmen der Westbalkanregelung einreisen.

Vorteile von § 19c AufenthG für Arbeitgeber

  • Ausländische Arbeitnehmer einstellen, ohne dass eine offiziell anerkannte deutsche Berufsqualifikation erforderlich ist, wodurch sich der Talentpool weit über die Wege der Fachkräfteeinwanderung hinaus erweitert
  • Nutzung des Quotenverfahrens nach der Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) für Staatsangehörige aus sechs Balkanländern zur Aufnahme einer beliebigen Beschäftigung; eine Vorabgenehmigung der Bundesagentur für Arbeit ist seit Juni 2024 möglich
  • Rechtsgrundlage für Telearbeits- und Digital-Nomaden-Modelle, bei denen der Arbeitnehmer in Deutschland wohnt, aber ausschließlich für einen nichtdeutschen Arbeitgeber tätig ist

Häufige Herausforderungen für Personalabteilungen im Zusammenhang mit der Einwanderung nach § 19c AufenthG

Die Bewältigung des behördenübergreifenden Einwanderungsverfahrens in Deutschland und das Zusammenspiel zwischen dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), der Beschäftigungsverordnung (BeschV) und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz stellen eine der komplexesten Compliance-Herausforderungen für Personal- und Global-Mobility-Teams dar.

  • Unklarheiten beim Wahlverfahren: Die Entscheidung zwischen der Westbalkanregelung, § 19c Abs. 2 (Wahlverfahren für praktische Qualifikationen) oder branchenspezifischen Bestimmungen der BeschV erfordert fundierte rechtliche Kenntnisse des Fachkräfteeinwanderungsrahmens
  • Komplexität der Arbeitgeberbindung: Da die in § 19c vorgesehenen Mittel an den Arbeitgeber gebunden sind, erfordern Szenarien eines Arbeitsplatzwechsels ein sorgfältiges Management, um einen Statusverlust zu vermeiden
  • Quotendruck: Aufgrund der Obergrenze von 50.000 Personen pro Jahr im Rahmen der Westbalkanregelung und der monatlichen Teilquoten ist der richtige Zeitpunkt für die Beantragung der Vorabzustimmung der Bundesanstalt für Arbeit entscheidend; bei verspäteter Antragstellung gehen Quotenplätze verloren
  • Koordination zwischen mehreren Behörden: Die Anträge erfordern die Genehmigung durch die BA, die Bearbeitung durch die Ausländerbehörde und die Visumserteilung durch das Konsulat – drei separate Behörden mit jeweils eigenen Fristen
  • Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland – Compliance: Arbeitgeber müssen tarifgerechte Bezahlung nachweisen, Beschränkungen für reglementierte Berufe vermeiden und für jeden Teilbereich eine korrekte Dokumentation führen
Deutschland § 19c AufenthG Unterstützung bei der Beantragung von Arbeitsvisa für die internationale Personalbeschaffung

Stellen Sie Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland gemäß § 19c AufenthG ein – mit fachkundiger Beratung zu Zulassungsvoraussetzungen, arbeitsmarktlichen Anforderungen, Arbeitgeberpflichten und umfassendem Visumanagement

Was „ jobbatical “ für Ihr HR-Team leistet

§ 19c AufenthG Einwanderungsdienstleistungen – Komplettbetreuung für HR-Outsourcing- und Global-Mobility-Teams

Jobbatical Griffe:

Prüfung der Einstellungsvoraussetzungen vor der Einstellung für alle Teilwege gemäß § 19c AufenthG (Westbalkanregelung, § 19c Abs. 2, Branchen-BeschV, Telearbeitswege)

Einreichung des Antrags auf BA-Vorabgenehmigung (Vorabgenehmigung der Bundesagentur für Arbeit) – einschließlich einer Strategie zur zeitlichen Abstimmung der Kontingente für Fälle im Rahmen der Westbalkanregelung

Vorbereitung der Unterlagen seitens des Arbeitgebers: Prüfung des Arbeitsvertrags, Überprüfung der Einhaltung von Tarifverträgen, Anpassung der Stellenbeschreibung

Abstimmung mit deutschen Konsulaten und Botschaften bezüglich der Erteilung von Einreisevisa (D-Visum)

Ansprechpartner bei der Ausländerbehörde für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen nach der Ankunft der Mitarbeiter

Überwachung der Einhaltung von Arbeitgeberbindungspflichten und Benachrichtigungen bei Verlängerungsfristen für Ihre gesamte Belegschaft

Leitfaden zu den branchenspezifischen Bestimmungen für Pflegekräfte aus dem Ausland (neues Gesetz) und Lkw-Fahrer aus Drittstaaten

Was Ihr gesamtes HR-Team alles leistet
Unterzeichnen Sie den neuen Arbeitsvertrag und legen Sie die Compliance-Unterlagen Ihres Unternehmens vor.
Durchschnittliche Zeitersparnis bei der Herzfrequenzmessung pro Fall
10–12 Stunden
Persönlicher Fallbetreuer
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Plattformintegrationen
BEARBEITUNGSZEIT

Deutschland § 19c AufenthG – Bearbeitungsdauer bei „ Jobbatical “ (2026)

Der Zeitrahmen hängt vom jeweiligen Verfahren gemäß § 19c, den Prüfungsanforderungen der Arbeitsbehörde, der Verfügbarkeit von Terminen für die Visumbeantragung sowie den Bearbeitungszeiten bei den örtlichen Ausländerbehörden ab.
Mit Jobbatical
*
8–14 Wochen
Branchendurchschnitt (Heimwerker)
4–7 Monate
1
Beurteilung der Route und Prüfung der Teilnahmeberechtigung
Jobbatical bestätigt die Eignung für den in § 19c vorgesehenen Weg, prüft die Voraussetzungen des Arbeitgebers und kontrolliert die Anforderungen der Arbeitsbehörde.
Tag 1–3
2
Vorbereitung der Unterlagen durch den Arbeitgeber
Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Unternehmensunterlagen, Gehaltsangaben und entsprechende Compliance-Unterlagen werden geprüft und erstellt
Tag 3–10
3
Antrag bei der Arbeitsbehörde
Die erforderlichen Anträge und Begleitunterlagen werden gegebenenfalls zur arbeitsmarktlichen Prüfung eingereicht, und die Bearbeitung des Antrags beginnt
Tag 10–21
4
Vorabgenehmigung erhalten
Gegebenenfalls wird eine Genehmigung der Arbeitsbehörde erteilt, die es dem Arbeitnehmer ermöglicht, das Visumantragsverfahren einzuleiten
Woche 3–6
5
Visumantrag und Einreise nach Deutschland
Der Mitarbeiter nimmt den Termin zur Visumbeantragung wahr, erhält das nationale Visum und reist nach Deutschland, um den Einarbeitungsprozess zu beginnen
Woche 6–10
Aufenthaltserlaubnis erteilt, Fall abgeschlossen
Der Termin für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung wird vereinbart und die endgültige Genehmigung ausgestellt.
Woche 10–14
*
Die Bearbeitungszeiten sind vorläufige Schätzungen, die auf Durchschnittswerten für das Jahr 2026 basieren und je nach Auslastung der Arbeitsbehörde, Verfügbarkeit von Visumterminen, Staatsangehörigkeit des Antragstellers, Bearbeitungszeiten der örtlichen Ausländerbehörde sowie der Komplexität des Falles variieren können.
Vereinfachung der Einstellung im Rahmen des Einwanderungswegs gemäß § 19c des deutschen Ausländergesetzes

Beschleunigen Sie die internationale Personalbeschaffung durch fachkundige Unterstützung bei Genehmigungen gemäß § 19c AufenthG, einschließlich der Vorbereitung von Anträgen, Beratung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Koordination des Umzugs

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Deutschland § 19c AufenthG: Zulassungsvoraussetzungen und Gehaltsanforderungen nach Einwanderungsweg (2026)

§ 19c Abs. 1 AufenthG schreibt keine formelle Anerkennung von Qualifikationen vor. Die Berechtigung richtet sich nach der jeweiligen Bestimmung der Beschäftigungsverordnung (BeschV) oder dem zwischenstaatlichen Abkommen, das die Ausübung der Tätigkeit erlaubt. Der Arbeitgeber muss über ein in Deutschland eingetragenes Unternehmen verfügen, einen tarifkonformen Arbeitsvertrag anbieten und gegebenenfalls eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit einholen. Arbeitnehmer über 45 Jahre müssen ein Bruttojahresgehalt von mindestens 30.673,50 € (55 % der Rentenversicherungsbeitragsgrenze für 2026 in Höhe von 55.770 €) beziehen oder den Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge erbringen. Überprüfen Sie alle Schwellenwerte vor der Einreichung bei der Bundesagentur für Arbeit.
Route / Untertyp Mindestgehalt / Anforderungen (2026) Verarbeitung Am besten geeignet für
Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) Tarifkonform; 30.673,50 € und mehr, wenn der Arbeitnehmer älter als 45 Jahre ist 8–14 Wochen Jede Art von Beschäftigung für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien; keine Qualifikationen erforderlich
§ 19c Abs. 2, Praxisorientierter Ausbildungsweg Tarifkonform (keine formelle Untergrenze) 6–12 Wochen Arbeitskräfte mit fundierter praktischer Erfahrung in einer qualifizierten Tätigkeit, jedoch ohne offiziell anerkannte deutsche Qualifikation
Pflegekräfte / Pflegesektor (BeschV) Es gilt der Branchentarif 8–16 Wochen Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern gemäß den spezifischen Bestimmungen der BeschV für den Pflegesektor (Pflegekräfte aus dem Ausland – neues Gesetz)
LKW-Fahrer / HGV-Fahrer (BeschV) Es gilt der Branchentarif 8–14 Wochen Lkw-Fahrer aus Drittstaaten gemäß den spezifischen Bestimmungen der BeschV für den Verkehrssektor
Telearbeit / Digitaler Nomade (§ 26 Abs. 1 BeschV) Keine Gehaltsuntergrenze, volles Einkommen von einem nichtdeutschen Arbeitgeber 4–10 Wochen Staatsangehörige bestimmter Länder (USA, Großbritannien, Kanada, Australien usw.), die ausschließlich für einen nichtdeutschen Arbeitgeber tätig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben
Vorbereitung von Dokumenten

Deutschland § 19c AufenthG – Checkliste für Arbeitgeber: 2026

Jobbatical schickt Ihrem Mitarbeiter eine personalisierte digitale Checkliste und prüft jedes Dokument vor der Einreichung bei der BA und der Ausländerbehörde, sodass keine unvollständigen Anträge gemäß § 19c AufenthG bei den deutschen Behörden eingehen.

Individuell angepasste Checkliste für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdokumente, erstellt von Ihrem Fallbetreuer bei „ Jobbatical “

Arbeitsvertrag auf Einhaltung der Tarifbestimmungen und der Anforderungen für die Einreichung bei der BA geprüft

Jedes Dokument wird vor Einreichung des Antrags auf BA-Vorabzustimmung geprüft und verifiziert

Leitfaden zur Übersetzung und Beglaubigung von im Ausland ausgestellten Qualifikationen und Zeugnissen

Sicheres digitales Upload-Portal für Ihre Mitarbeiter, keine Papierunterlagen erforderlich

Deutschland § 19c AufenthG – Beispiel für eine Checkliste für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Unterstützen Sie Ihren Personalbedarf mit Lösungen für Genehmigungen gemäß § 19c, die Arbeitgebern dabei helfen, qualifizierte internationale Fachkräfte im Rahmen genehmigter Beschäftigungswege nach Deutschland zu holen.

WARUM SICH PERSONALABTEILUNGEN FÜR UNS ENTSCHEIDEN JOBBATICAL

Entwickelt für HR-Outsourcing- und Global-Mobility-Teams, nicht für Einzelpersonen

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4,9/5, Sehr gut bewerteter Service
Unsere Einwanderungsexperten und unsere branchenführende Plattform sorgen für einen reibungslosen Ablauf bei der Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland – von der ersten Eignungsprüfung bis zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung.
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Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und der Arbeitgeberbindung
Benachrichtigungen bei automatischer Verlängerung, Überwachung der Kontingente für Fälle im Rahmen der Westbalkanregelung sowie Nachverfolgung des Ablaufs von Genehmigungen. Prüfprotokoll für jeden Fall gemäß § 19c.
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Ein speziell für Ihr Unternehmen zuständiger, von einem Einwanderungsanwalt unterstützter Experte, der sich bestens mit den Abläufen bei der BA, der Ausländerbehörde und im Fachkräfteeinwanderungsgesetz auskennt.
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Zertifizierte Datensicherheit und Beratung zu Einwanderungsvorschriften. Keine Überraschungen, keine Compliance-Lücken.
„Wir haben über Jobbatical ein Team von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern im Rahmen der Westbalkanregelung eingestellt. Sie haben sich um die Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit, die Koordination mit dem Konsulat und die Aufenthaltsgenehmigungen gekümmert – wir mussten lediglich die Verträge unterzeichnen. Das hat unserem Personalteam absolute Sicherheit gegeben.“
Anna M., Leiterin der Personalabteilung – Deutsches Fertigungsunternehmen

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