Sie möchten Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern für reguläre bezahlte Stellen in den Niederlanden einstellen? Dann ist die GVVA (Einheitsgenehmigung) der richtige Weg für Sie
Was ist die niederländische GVVA?
Die niederländische GVVA, auch bekannt als „Dutch Single Permit“ oder „gecombineerde vergunning voor verblijf en arbeid“, ist der übliche Einwanderungsweg für Staatsangehörige aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-Ländern sowie der Schweiz, die in den Niederlanden eine bezahlte Beschäftigung von mehr als 90 Tagen aufnehmen.
Sie vereint Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einer einzigen Genehmigung, die vom IND (Immigratie- en Naturalisatiedienst) in Zusammenarbeit mit dem UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen) ausgestellt wird. Das Verfahren umfasst die obligatorische Arbeitsmarktprüfung (arbeidsmarkttoets) und gewährleistet die Einhaltung des niederländischen Arbeits- und Einwanderungsrechts.
Vorteile der GVVA für Arbeitgeber in den Niederlanden
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Eine kombinierte Genehmigung umfasst sowohl die Aufenthalts- als auch die Arbeitserlaubnis, sodass für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen keine separate Arbeitserlaubnis (TWV) mehr erforderlich ist.
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Bietet wichtigen internationalen Fachkräften einen Weg zu einem langfristigen Aufenthaltsstatus, der auf die fünfjährige Aufenthaltsdauer angerechnet wird, die für den Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter in der EU erforderlich ist.
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Ermöglicht Arbeitgebern den Zugang zu Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern für Stellen, die auf dem Arbeitsmarkt der EU/des EWR nicht besetzt werden können.
Häufige Probleme bei GVVA-Anträgen in den Niederlanden
Das GVVA-Verfahren erfordert die Abstimmung zwischen zwei niederländischen Behörden, dem IND und dem UWV, sowie eine obligatorische Arbeitsmarktprüfung („arbeidsmarkttoets“), die die Einstellungsfristen erheblich verlängern kann, wenn sie nicht sorgfältig abgewickelt wird.
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Komplexität der Arbeitsmarktprüfung: Personalabteilungen haben oft Schwierigkeiten, die EU-weiten Rekrutierungsbemühungen über einen Zeitraum von fünf Wochen (oder drei Monaten) in dem vom UWV vorgeschriebenen Format zu dokumentieren.
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Status als anerkannter Sponsor: Nicht anerkannte Sponsoren müssen zusätzliche Schritte bei der IND-Registrierung durchlaufen und mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen, bevor Anträge eingereicht werden können.
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Koordination zwischen zwei Behörden: Anträge durchlaufen sowohl das UWV (Prüfung der Arbeitsmarktverträglichkeit) als auch die IND (Bearbeitung der Aufenthaltsgenehmigung), was zu möglichen Verzögerungen und administrativen Engpässen führen kann.