Jobbatical bietet umfassende und spezialisierte Unterstützung bei der Erteilung von ICT-Genehmigungen - von der Beurteilung der Eignung und der Vorbereitung von Dokumenten bis hin zu Genehmigungen für Familienangehörige und Integrationsdienstleistungen - und gewährleistet so einen nahtlosen Unternehmenstransfer nach Frankreich, der alle französischen Einwanderungsanforderungen und regulatorischen Standards erfüllt.
Die Versetzung nach Frankreich durch Ihr multinationales Unternehmen erfordert eine präzise Navigation durch die ICT-Genehmigungsvorschriften. Die französische ICT-Genehmigung (Intra-Company Transfer) ermöglicht multinationalen Unternehmen die Versetzung von Führungskräften, Spezialisten und Trainees in französische Unternehmen innerhalb derselben Unternehmensgruppe. Unabhängig davon, ob Ihr Team eine Führungskraft, einen Spezialisten oder einen Trainee hat, bietet Jobbatical eine umfassende Unterstützung für Ihren unternehmensinternen Transfer - von der anfänglichen Beurteilung der Eignung und der Zusammenstellung der Dokumente bis hin zur Einreichung bei der Präfektur, der Koordination der Termine und der Einholung der Genehmigung. Unser Fachwissen gewährleistet, dass Ihre Versetzung den französischen Arbeitsgesetzen und den Anforderungen der EU-ICT-Richtlinie entspricht.
Die Genehmigung France ICT (Intra-Company Transfer), die offiziell als "Salarié détaché ICT" bezeichnet wird, ermöglicht es Mitarbeitern multinationaler Unternehmen, vorübergehend in Frankreich bei einem verbundenen Unternehmen innerhalb desselben Konzerns zu arbeiten. Diese EU-weit harmonisierte Genehmigung erleichtert die Versetzung von Führungskräften, Spezialisten mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und Auszubildenden mit Hochschulabschluss für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Gemäß den Bestimmungen von 2025 müssen die Inhaber einer IKT-Genehmigung mindestens sechs Monate lang für das entsendende Unternehmen gearbeitet haben (drei Monate für Praktikanten mit Hochschulabschluss) und ihren Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen aufrechterhalten. Das Mindestgehalt beträgt das 1,8-fache des französischen Mindestlohns (SMIC), d. h. 2.738,20 € brutto pro Monat. Die Genehmigung beinhaltet Mobilitätsrechte innerhalb der EU und vereinfachte Verfahren für begleitende Familienangehörige.
Die ICT-Genehmigung bietet sowohl für multinationale Unternehmen als auch für entsandte Arbeitnehmer erhebliche Vorteile. Sie bietet vereinfachte Einwanderungsverfahren, das Recht auf Familienzusammenführung und Flexibilität für internationale Geschäftsaktivitäten. Die Unternehmen profitieren von einer effizienten Mobilität der Talente, während die Arbeitnehmer Zugang zu Frankreichs außergewöhnlicher Lebensqualität und beruflichen Möglichkeiten erhalten.
Rationalisiertes Verfahren: Vereinfachte Antragsverfahren im Vergleich zu Standard-Arbeitserlaubnissen, mit schnelleren Bearbeitungszeiten durch spezielle IKT-Kanäle.
Einbeziehung der Familie: Ehegatten und Kinder erhalten eine mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung mit sofortiger Arbeits- und Studienerlaubnis in Frankreich.
EU-Mobilität: Recht auf kurzfristige Einsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten gemäß der IKT-Richtlinie ohne zusätzliche Genehmigungen.
Berufliche Entwicklung: Zugang zum dynamischen Geschäftsumfeld Frankreichs und Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung in multinationalen Unternehmen.
Lebensqualität: Leben Sie in Frankreich mit Zugang zu einem Gesundheits- und Bildungssystem von Weltklasse und kulturellen Erfahrungen.
Rechtssicherheit: Klarer rechtlicher Rahmen zum Schutz der Beschäftigungsrechte und des Aufenthaltsstatus während des gesamten Überstellungszeitraums.
Weg zum langfristigen Aufenthalt: IKT-Zeiten werden auf den langfristigen EU-Aufenthaltsstatus und die französische Staatsbürgerschaft angerechnet.
Mobilität der Talente: Effizienter Transfer von Schlüsselpersonal in französische Betriebe ohne komplexe Arbeitsmarkttests.
Geschäftskontinuität: Aufrechterhaltung von Unternehmenswissen und -kultur durch strategische Personaltransfers zu französischen Tochtergesellschaften.
Wettbewerbsvorteil: Zugang zu den EU-Märkten über Frankreich bei gleichzeitiger Beibehaltung erfahrener internationaler Mitarbeiter.
Unterstützung für Familien: Umfassende Unterstützung für die Familien der Mitarbeiter verringert den Umzugsstress und verbessert die Erfolgsquote bei Versetzungen.
Einhaltung von Vorschriften: Vereinfachte Verfahren zur Einhaltung der französischen und EU-Beschäftigungsvorschriften.
Kosteneffizienz: Geringerer Verwaltungsaufwand und schnellere Bearbeitung im Vergleich zu herkömmlichen Beschäftigungsgenehmigungen.
Für die Erteilung einer ICT-Genehmigung sind eine bestimmte Beschäftigungsgeschichte, Unternehmensbeziehungen und berufliche Qualifikationen erforderlich. Die Antragsteller müssen mindestens sechs Monate in der Gruppe beschäftigt sein, einen Vertrag mit dem ausländischen Unternehmen (nicht mit dem französischen Gastgeber) haben und als leitender Angestellter oder hochrangiger Experte versetzt werden. Die Versetzung muss zeitlich befristet sein und eine klare geschäftliche Begründung haben.
Leitende Angestellte: Führungspositionen mit umfassender Entscheidungsbefugnis und strategischer Verantwortung innerhalb der Organisation.
Fachkräfte: Fachleute mit außergewöhnlichen Kenntnissen, Fähigkeiten oder Erfahrungen, die für die Tätigkeit des französischen Unternehmens unerlässlich sind und in Frankreich nicht ohne weiteres verfügbar sind.
Trainees mit Hochschulabschluss: Hochschulabsolventen in Management- oder Fachausbildungsprogrammen, die zu Führungspositionen innerhalb der Unternehmensgruppe führen.
Für eine erfolgreiche Beantragung einer IKT-Genehmigung ist eine umfassende Dokumentation unerlässlich. Das Verfahren erfordert den Nachweis von Unternehmensbeziehungen, Beschäftigungsverläufen, beruflichen Qualifikationen und Transferbegründungen. Alle Dokumente müssen ordnungsgemäß übersetzt und gegebenenfalls apostilliert werden.
Das Verfahren zur Beantragung einer IKT-Genehmigung erfordert die Koordination zwischen den Unternehmen, den Einwanderungsbehörden und den konsularischen Diensten. Das Verfahren kann entweder über die französischen Konsulate im Ausland eingeleitet werden oder direkt bei den Präfekturen für Mitarbeiter, die sich bereits mit anderen Genehmigungen in Frankreich aufhalten.
Anträge auf IKT-Genehmigungen werden bei Neueinreisen über die französischen Konsulate im Ausland und bei Statusänderungen innerhalb Frankreichs über die Präfekturen bearbeitet. Einige Konsulate lagern ihre Dienstleistungen an Visumantragsstellen aus, während bestimmte Präfekturen die Einwanderungsangelegenheiten von Unternehmen bearbeiten.
Termine für IKT-Genehmigungen müssen aufgrund der hohen Nachfrage im Voraus gebucht werden, insbesondere in den großen Geschäftszentren wie Paris, Lyon und Marseille. Antragsteller aus Unternehmen erhalten oft eine bevorzugte Terminvergabe, aber eine frühzeitige Buchung ist für eine rechtzeitige Bearbeitung unerlässlich.
Für die IKT-Genehmigung ist ein monatliches Mindestbruttogehalt von 2.738,20 € erforderlich, was dem 1,8-fachen des französischen Mindestlohns (SMIC) entspricht. Dieser Schwellenwert stellt sicher, dass die entsandten Arbeitnehmer über angemessene Mittel verfügen und verhindert gleichzeitig die Verdrängung französischer Arbeitnehmer. Zusätzliche Anforderungen gelten für Familienangehörige und Wohnraum.
Die Bearbeitungszeiten für ICT-Genehmigungen variieren je nach Antragsort und saisonaler Nachfrage. Konsularische Anträge werden in der Regel schneller bearbeitet als Anträge von Präfekturen, während Genehmigungen für Familienangehörige mehr Zeit in Anspruch nehmen können. In der Hochsaison werden die Bearbeitungszeiten verlängert.
Unternehmensplanung: Beginnen Sie mit den IKT-Anträgen 3-4 Monate vor dem geplanten Übergabedatum, um Verarbeitungsschwankungen und mögliche Verzögerungen zu berücksichtigen.
Die Gebühr für jede IKT-Genehmigung beträgt 260 €, hinzu kommen weitere Kosten für Familienangehörige und Servicezentren. Die Kenntnis aller Gebührenkomponenten hilft bei der genauen Budgetplanung für Unternehmensübertragungen.
Eine umfassende Krankenversicherung ist für Inhaber einer ICT-Genehmigung und ihre Familien während der gesamten Entsendungsdauer obligatorisch. Zu den Möglichkeiten der Absicherung gehören eine private internationale Versicherung oder die Integration in das französische Sozialversicherungssystem über das französische Gastunternehmen.
Alle Inhaber einer ICT-Genehmigung müssen über eine Krankenversicherung verfügen, die den französischen Standards entspricht und eine Deckungssumme von mindestens 30.000 € für Krankheitskosten und den Rücktransport im Notfall vorsieht. Viele IKT-Beschäftigte haben über ihr Gastunternehmen Anspruch auf die französische Sozialversicherung, die einen umfassenden Zugang zur Gesundheitsversorgung bietet. In der Anfangszeit vor der Aktivierung der Sozialversicherung ist eine private Versicherung erforderlich. Familienangehörige erhalten einen gleichwertigen Versicherungsschutz über die Versicherungsregelungen des Hauptgenehmigungsinhabers.
Ablehnungen von IKT-Genehmigungen sind häufig auf unzureichende Unternehmensunterlagen, Probleme mit der Gehaltsgrenze oder unklare Begründungen für Versetzungen zurückzuführen. Das Wissen um häufige Fehler hilft Unternehmen und Arbeitnehmern bei der Vorbereitung erfolgreicher Anträge.
Häufige Ablehnungsgründe sind: unzureichender Nachweis der Konzernbeziehung zwischen dem entsendenden und dem empfangenden Unternehmen, Gehaltsnachweise unterhalb der Mindestgrenze von 2.738,20 €, unklare oder unzureichende geschäftliche Begründung für die Versetzung, fehlende Nachweise für die Beschäftigungsgeschichte, die die erforderliche Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten belegen, falsche Einstufung der Position, die nicht den Kriterien für leitende Angestellte oder Spezialisten entspricht, und unzureichende Nachweise über die Art der vorübergehenden Entsendung. Fehlende strafrechtliche Hintergrundüberprüfungen, abgelaufene Reisepässe oder unzureichender Krankenversicherungsschutz führen ebenfalls zu Ablehnungen. Durch die Sicherstellung einer vollständigen Unternehmensdokumentation und einer klaren Begründung für die Versetzung können die meisten Ablehnungsszenarien vermieden werden.
Jobbatical bietet multinationalen Unternehmen und ihren entsandten Mitarbeitern umfassende Unterstützung bei der Erteilung von IKT-Genehmigungen. Unsere spezialisierten Dienstleistungen gewährleisten die Einhaltung der französischen und EU-Vorschriften im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT), während wir gleichzeitig komplexe Unternehmensdokumente und Verfahren für Familienmitglieder verwalten.
Jobbatical kombiniert fundiertes Fachwissen im Bereich der französischen Unternehmenseinwanderung mit technologiegestütztem Antragsmanagement. Unser spezialisiertes IKT-Wissen gewährleistet erfolgreiche Genehmigungen für multinationale Unternehmen und bietet gleichzeitig umfassende Unterstützung für Familien während des gesamten Versetzungsprozesses.
Die französische ICT-Genehmigung bietet multinationalen Unternehmen einen effizienten Weg, um Schlüsselpersonal in französische Betriebe zu versetzen und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Integration der Familie zu gewährleisten. Um erfolgreich zu sein, muss man die Anforderungen an die Unternehmensdokumentation, die Einhaltung der Gehaltsvorschriften und die Verfahren für Familienmitglieder in den verschiedenen Verwaltungsbehörden genau kennen.
Mit dem spezialisierten ICT-Fachwissen von Jobbatical erhalten Unternehmen umfassende Unterstützung, um einen reibungslosen Mitarbeitertransfer und eine erfolgreiche Integration in Frankreich zu gewährleisten. Unser engagiertes Team kümmert sich um jeden Aspekt des IKT-Prozesses - von der ersten Eignungsprüfung bis hin zur Familienzusammenführung.
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