Die Versetzung nach Frankreich durch Ihr multinationales Unternehmen erfordert eine präzise Navigation durch die ICT-Genehmigungsvorschriften. Die französische ICT-Genehmigung (Intra-Company Transfer) ermöglicht multinationalen Unternehmen die Versetzung von Führungskräften, Spezialisten und Trainees in französische Unternehmen innerhalb derselben Unternehmensgruppe. Unabhängig davon, ob Ihr Team eine Führungskraft, einen Spezialisten oder einen Trainee hat, bietet Jobbatical eine umfassende Unterstützung für Ihren unternehmensinternen Transfer - von der anfänglichen Beurteilung der Eignung und der Zusammenstellung der Dokumente bis hin zur Einreichung bei der Präfektur, der Koordination der Termine und der Einholung der Genehmigung. Unser Fachwissen gewährleistet, dass Ihre Versetzung den französischen Arbeitsgesetzen und den Anforderungen der EU-ICT-Richtlinie entspricht.
Was ist eine französische ICT-Genehmigung?
Die Genehmigung France ICT (Intra-Company Transfer), die offiziell als "Salarié détaché ICT" bezeichnet wird, ermöglicht es Mitarbeitern multinationaler Unternehmen, vorübergehend in Frankreich bei einem verbundenen Unternehmen innerhalb desselben Konzerns zu arbeiten. Diese EU-weit harmonisierte Genehmigung erleichtert die Versetzung von Führungskräften, Spezialisten mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und Auszubildenden mit Hochschulabschluss für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Gemäß den Bestimmungen von 2025 müssen die Inhaber einer IKT-Genehmigung mindestens sechs Monate lang für das entsendende Unternehmen gearbeitet haben (drei Monate für Praktikanten mit Hochschulabschluss) und ihren Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen aufrechterhalten. Das Mindestgehalt beträgt das 1,8-fache des französischen Mindestlohns (SMIC), d. h. 2.738,20 € brutto pro Monat. Die Genehmigung beinhaltet Mobilitätsrechte innerhalb der EU und vereinfachte Verfahren für begleitende Familienangehörige.
Vorteile einer ICT-Genehmigung für Frankreich
Die ICT-Genehmigung bietet sowohl für multinationale Unternehmen als auch für entsandte Arbeitnehmer erhebliche Vorteile. Sie bietet vereinfachte Einwanderungsverfahren, das Recht auf Familienzusammenführung und Flexibilität für internationale Geschäftsaktivitäten. Die Unternehmen profitieren von einer effizienten Mobilität der Talente, während die Arbeitnehmer Zugang zu Frankreichs außergewöhnlicher Lebensqualität und beruflichen Möglichkeiten erhalten.
Für Einzelpersonen
- Rationalisiertes Verfahren: Vereinfachte Antragsverfahren im Vergleich zu Standard-Arbeitserlaubnissen, mit schnelleren Bearbeitungszeiten durch spezielle IKT-Kanäle.
- Einbeziehung der Familie: Ehegatten und Kinder erhalten eine mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung mit sofortiger Arbeits- und Studienerlaubnis in Frankreich.
- EU-Mobilität: Recht auf kurzfristige Einsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten gemäß der IKT-Richtlinie ohne zusätzliche Genehmigungen.
- Berufliche Entwicklung: Zugang zum dynamischen Geschäftsumfeld Frankreichs und Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung in multinationalen Unternehmen.
- Lebensqualität: Leben Sie in Frankreich mit Zugang zu einem Gesundheits- und Bildungssystem von Weltklasse und kulturellen Erfahrungen.
- Rechtssicherheit: Klarer rechtlicher Rahmen zum Schutz der Beschäftigungsrechte und des Aufenthaltsstatus während des gesamten Überstellungszeitraums.
- Weg zum langfristigen Aufenthalt: IKT-Zeiten werden auf den langfristigen EU-Aufenthaltsstatus und die französische Staatsbürgerschaft angerechnet.
Für Arbeitgeber
- Mobilität der Talente: Effizienter Transfer von Schlüsselpersonal in französische Betriebe ohne komplexe Arbeitsmarkttests.
- Geschäftskontinuität: Aufrechterhaltung von Unternehmenswissen und -kultur durch strategische Personaltransfers zu französischen Tochtergesellschaften.
- Wettbewerbsvorteil: Zugang zu den EU-Märkten über Frankreich bei gleichzeitiger Beibehaltung erfahrener internationaler Mitarbeiter.
- Unterstützung für Familien: Umfassende Unterstützung für die Familien der Mitarbeiter verringert den Umzugsstress und verbessert die Erfolgsquote bei Versetzungen.
- Einhaltung von Vorschriften: Vereinfachte Verfahren zur Einhaltung der französischen und EU-Beschäftigungsvorschriften.
- Kosteneffizienz: Geringerer Verwaltungsaufwand und schnellere Bearbeitung im Vergleich zu herkömmlichen Beschäftigungsgenehmigungen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer ICT-Genehmigung für Frankreich
Für die Erteilung einer ICT-Genehmigung sind eine bestimmte Beschäftigungsgeschichte, Unternehmensbeziehungen und berufliche Qualifikationen erforderlich. Die Antragsteller müssen mindestens sechs Monate in der Gruppe beschäftigt sein, einen Vertrag mit dem ausländischen Unternehmen (nicht mit dem französischen Gastgeber) haben und als leitender Angestellter oder hochrangiger Experte versetzt werden. Die Versetzung muss zeitlich befristet sein und eine klare geschäftliche Begründung haben.
Anforderungen an die Mitarbeiter
- Beruflicher Werdegang: Mindestens 6 Monate ununterbrochene Beschäftigung bei dem entsendenden Unternehmen (3 Monate für Trainees)
- Aufrechterhaltung des Vertrags: Arbeitsvertrag verbleibt beim ausländischen Unternehmen, nicht beim französischen Gastunternehmen
- Berufliches Niveau: Leitender Angestellter, Spezialist mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Trainee-Stelle
- Gehaltsschwelle: Mindestbruttomonatsgehalt von 2.738,20 € (das 1,8-fache des SMIC)
- Vorübergehende Entsendung: Klare Absicht, nach der Entsendung nach Frankreich zum entsendenden Unternehmen zurückzukehren
- Saubere Akte: Keine strafrechtlichen Verurteilungen oder Einwanderungsverstöße in irgendeinem Land
Unternehmensanforderungen
- Beziehung zum Konzern: Das sendende und das empfangende Unternehmen müssen demselben multinationalen Konzern angehören
- Rechtsträger: Beide Unternehmen müssen rechtmäßig gegründet und operativ sein
- Geschäftliche Rechtfertigung: Eindeutige geschäftliche Notwendigkeit für den unternehmensinternen Transfer
- Französische Entität: Das aufnehmende Unternehmen muss in Frankreich ansässig sein und über eine gültige Gewerbeanmeldung verfügen.
- Vorgeschichte der Einhaltung der Vorschriften: Gutes Ansehen bei den französischen Arbeits- und Einwanderungsbehörden
Position Kategorien
Leitende Angestellte: Führungspositionen mit umfassender Entscheidungsbefugnis und strategischer Verantwortung innerhalb der Organisation.
Fachkräfte: Fachleute mit außergewöhnlichen Kenntnissen, Fähigkeiten oder Erfahrungen, die für die Tätigkeit des französischen Unternehmens unerlässlich sind und in Frankreich nicht ohne weiteres verfügbar sind.
Trainees mit Hochschulabschluss: Hochschulabsolventen in Management- oder Fachausbildungsprogrammen, die zu Führungspositionen innerhalb der Unternehmensgruppe führen.
Frankreich ICT Genehmigungsanforderungen / Dokumentencheckliste
Für eine erfolgreiche Beantragung einer IKT-Genehmigung ist eine umfassende Dokumentation unerlässlich. Das Verfahren erfordert den Nachweis von Unternehmensbeziehungen, Beschäftigungsverläufen, beruflichen Qualifikationen und Transferbegründungen. Alle Dokumente müssen ordnungsgemäß übersetzt und gegebenenfalls apostilliert werden.
Frankreich ICT Genehmigungsverfahren
Das Verfahren zur Beantragung einer IKT-Genehmigung erfordert die Koordination zwischen den Unternehmen, den Einwanderungsbehörden und den konsularischen Diensten. Das Verfahren kann entweder über die französischen Konsulate im Ausland eingeleitet werden oder direkt bei den Präfekturen für Mitarbeiter, die sich bereits mit anderen Genehmigungen in Frankreich aufhalten.
Stufe 1: Vorbereitung des Unternehmens
- Beurteilung des Transferbedarfs: Bestätigung der geschäftlichen Rechtfertigung und der Eignung der Mitarbeiter für den IKT-Transfer
- Unternehmensdokumentation: Sammeln von Nachweisen für die Konzernbeziehung und die Registrierung der französischen Gesellschaft
- Definition der Position: Definieren Sie die Rolle, die Verantwortlichkeiten und die Dauer des französischen Auftrags.
- Gehaltsbestätigung: Sicherstellen, dass die Vergütung den Mindestanforderungen der ICT entspricht
- Interne Genehmigungen: Einholung der Unternehmensgenehmigung für den internationalen Transfer
Stufe 2: Einreichung des Antrags
- Wählen Sie den Antragsweg: Über das französische Konsulat im Ausland oder die Präfektur, wenn Sie bereits in Frankreich sind
- Formulare ausfüllen: Füllen Sie alle erforderlichen CERFA-Formulare mit korrekten Informationen aus
- Dokumentation zusammenstellen: Vorbereitung eines umfassenden Dossiers mit allen Belegen
- Termin vereinbaren: Termin beim zuständigen Konsulat oder der Präfektur vereinbaren
- Antrag einreichen: Vollständigen Antrag mit biometrischer Datenerfassung einreichen
Stufe 3: Verarbeitung und Entscheidung
- Administrative Überprüfung: Die französischen Behörden prüfen die Vollständigkeit und Förderfähigkeit der Anträge
- Zusätzliche Informationen: Beantworten Sie alle Anfragen nach zusätzlichen Unterlagen
- Benachrichtigung über die Entscheidung: Erhalt der Genehmigungs- oder Ablehnungsentscheidung mit Begründung
- Visa-Ausstellung: Abholung des Visums für den Langzeitaufenthalt, wenn aus dem Ausland beantragt
- Einreise nach Frankreich: Reise nach Frankreich innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums
Stufe 4: Fertigstellung des Aufenthaltstitels
- Anmeldung bei der Präfektur: Abschluss des Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft
- Biometrische Erfassung: Abgabe von Fingerabdrücken und Fotos für die endgültige Genehmigung
- Einholung der Erlaubnis: Abholung der physischen ICT-Aufenthaltsgenehmigung von der Präfektur
- Bearbeitung der Familie: Vollständige Verfahren für begleitende Familienangehörige
- Integrationsdienste: Zugang zu den verfügbaren Integrations- und Ansiedlungsdiensten
Wo kann man eine ICT-Genehmigung für Frankreich beantragen?
Anträge auf IKT-Genehmigungen werden bei Neueinreisen über die französischen Konsulate im Ausland und bei Statusänderungen innerhalb Frankreichs über die Präfekturen bearbeitet. Einige Konsulate lagern ihre Dienstleistungen an Visumantragsstellen aus, während bestimmte Präfekturen die Einwanderungsangelegenheiten von Unternehmen bearbeiten.
- Französische Konsulate: Erste Anlaufstelle für Arbeitnehmer, die sich aus dem Ausland bewerben
- Visumantragsstellen: TLS Contact oder VFS Global Zentren, in die konsularische Dienstleistungen ausgelagert sind
- Ämter der Präfekturen: Direkte Bewerbung für Arbeitnehmer, die sich bereits rechtmäßig in Frankreich aufhalten
- Corporate Immigration Desks: Spezialisierte Dienste in den großen Präfekturen, die sich mit der Einwanderung von Unternehmen befassen
- OFII-Büros: Integrationsdienste und spezifische Verwaltungsverfahren
- Online-Plattformen: Bestimmte Vorverfahren sind über offizielle Regierungsportale verfügbar
Details zum Termin für die ICT-Genehmigung in Frankreich
Termine für IKT-Genehmigungen müssen aufgrund der hohen Nachfrage im Voraus gebucht werden, insbesondere in den großen Geschäftszentren wie Paris, Lyon und Marseille. Antragsteller aus Unternehmen erhalten oft eine bevorzugte Terminvergabe, aber eine frühzeitige Buchung ist für eine rechtzeitige Bearbeitung unerlässlich.
- Voranmeldung erforderlich: Planen Sie Termine 4-6 Wochen im Voraus, insbesondere während der Hauptgeschäftszeiten.
- Vorrang für Unternehmen: Einige Präfekturen bieten etablierten multinationalen Unternehmen eine beschleunigte Terminvergabe an
- Vollständige Dokumentation: Bringen Sie alle Originaldokumente und beglaubigte Kopien mit, um Umplanungen zu vermeiden.
- Biometrische Erfassung: Erfassung von Fingerabdrücken und Lichtbildern für alle IKT-Bewerber und deren Familienangehörige erforderlich
- Unternehmensvertreter: Unternehmen können bevollmächtigte Vertreter entsenden, die die Mitarbeiter bei den Terminen begleiten
- Dauer der Bearbeitung: Rechnen Sie mit 2-3 Stunden für die komplette Antragsprüfung und die biometrischen Verfahren
Finanzielle Anforderungen für eine ICT-Genehmigung für Frankreich
Für die IKT-Genehmigung ist ein monatliches Mindestbruttogehalt von 2.738,20 € erforderlich, was dem 1,8-fachen des französischen Mindestlohns (SMIC) entspricht. Dieser Schwellenwert stellt sicher, dass die entsandten Arbeitnehmer über angemessene Mittel verfügen und verhindert gleichzeitig die Verdrängung französischer Arbeitnehmer. Zusätzliche Anforderungen gelten für Familienangehörige und Wohnraum.
Gehaltsanforderungen (2025)
- Mindestschwellenwert: 2.738,20 € Bruttomonatsgehalt (1,8 x SMIC)
- Jahresäquivalent: Ca. 32.860 € Bruttojahresgehalt
- Zahlungsgarantie: Das Gehalt muss vom entsendenden Unternehmen während des gesamten Überstellungszeitraums garantiert werden.
- Währungsanforderungen: Die Entschädigung kann in Euro oder einer gleichwertigen Fremdwährung mit Umrechnungsgarantie gezahlt werden
Zusätzliche Finanzdokumentation
- Arbeitsvertrag: Klare Gehaltsvorgaben, die den IKT-Mindestanforderungen entsprechen
- Unternehmensgarantie: Schreiben, das die Gehaltszahlung während des gesamten Frankreicheinsatzes garantiert
- Kontoauszüge: Nachweis der finanziellen Stabilität und der Fähigkeit, für den Lebensunterhalt in Frankreich aufzukommen
- Steuerunterlagen: Steuererklärungen des Vorjahres aus dem Land des entsendenden Unternehmens
- Unterstützung der Familie: Zusätzliche Mittel für begleitende Familienangehörige nachgewiesen
Anforderungen an das Gehäuse
- Angemessene Unterkunft: Wohnungen, die der Familiengröße und den französischen Standards entsprechen
- Finanzieller Nachweis: Fähigkeit zur Deckung der Wohnkosten während der gesamten Einsatzdauer
- Mietvereinbarungen: Gültige Mietverträge oder Firmenwohnungsvereinbarungen
- Standortkonformität: Die Wohnung muss in angemessener Entfernung zum französischen Arbeitsplatz liegen
Bearbeitungszeit für die ICT-Genehmigung für Frankreich
Die Bearbeitungszeiten für ICT-Genehmigungen variieren je nach Antragsort und saisonaler Nachfrage. Konsularische Anträge werden in der Regel schneller bearbeitet als Anträge von Präfekturen, während Genehmigungen für Familienangehörige mehr Zeit in Anspruch nehmen können. In der Hochsaison werden die Bearbeitungszeiten verlängert.
- Konsularische Anträge: 2-4 Wochen für erste Entscheidungen über ICT-Visa in französischen Konsulaten im Ausland
- Bearbeitung durch die Präfektur: 6-8 Wochen für Direktanträge oder Statusänderungen innerhalb Frankreichs
- Genehmigungen für Familienmitglieder: Zusätzliche 2-3 Wochen für Anträge von mitreisenden Ehepartnern und Kindern
- Verzögerungen in der Hochsaison: September-November und Januar-März: 2-4 Wochen zusätzliche Bearbeitungszeit
- Komplexe Fälle: Anträge, die eine zusätzliche Überprüfung erfordern, können insgesamt 3-4 Monate dauern
- Einspruchsverfahren: 4-6 Monate für angefochtene Entscheidungen durch administrative Überprüfungsverfahren
Unternehmensplanung: Beginnen Sie mit den IKT-Anträgen 3-4 Monate vor dem geplanten Übergabedatum, um Verarbeitungsschwankungen und mögliche Verzögerungen zu berücksichtigen.
Frankreich ICT-Genehmigungsgebühren (2025)
Die Gebühr für jede IKT-Genehmigung beträgt 260 €, hinzu kommen weitere Kosten für Familienangehörige und Servicezentren. Die Kenntnis aller Gebührenkomponenten hilft bei der genauen Budgetplanung für Unternehmensübertragungen.
- ICT-Genehmigungsgebühr: €260 pro ICT-Genehmigungsinhaber für die Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung
- Konsularische Visumgebühr: 99 € für die Beantragung eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt bei den französischen Konsulaten im Ausland
- Genehmigungen für Familienangehörige: 260 € pro mitreisendem Familienangehörigen für Aufenthaltsgenehmigungen
- Service-Center-Gebühren: 35-50 € zusätzliche Gebühren in den Zentren von TLS Contact oder VFS Global
- Vorbereitung der Dokumente: Übersetzungskosten (25-40 €/Seite), Gebühren für die Apostille (15-30 €/Dokument)
- Medizinische Untersuchungen: 150-250 € pro Person, je nach Anforderungen des Konsulats
- Verlängerungsgebühren: 169 € für die Verlängerung von IKT-Genehmigungen vor Ablauf der Höchstdauer von 3 Jahren
Krankenversicherung für Frankreich ICT Permit
Eine umfassende Krankenversicherung ist für Inhaber einer ICT-Genehmigung und ihre Familien während der gesamten Entsendungsdauer obligatorisch. Zu den Möglichkeiten der Absicherung gehören eine private internationale Versicherung oder die Integration in das französische Sozialversicherungssystem über das französische Gastunternehmen.
Alle Inhaber einer ICT-Genehmigung müssen über eine Krankenversicherung verfügen, die den französischen Standards entspricht und eine Deckungssumme von mindestens 30.000 € für Krankheitskosten und den Rücktransport im Notfall vorsieht. Viele IKT-Beschäftigte haben über ihr Gastunternehmen Anspruch auf die französische Sozialversicherung, die einen umfassenden Zugang zur Gesundheitsversorgung bietet. In der Anfangszeit vor der Aktivierung der Sozialversicherung ist eine private Versicherung erforderlich. Familienangehörige erhalten einen gleichwertigen Versicherungsschutz über die Versicherungsregelungen des Hauptgenehmigungsinhabers.
Häufige Fehler, die zur Ablehnung von ICT-Genehmigungen führen
Ablehnungen von IKT-Genehmigungen sind häufig auf unzureichende Unternehmensunterlagen, Probleme mit der Gehaltsgrenze oder unklare Begründungen für Versetzungen zurückzuführen. Das Wissen um häufige Fehler hilft Unternehmen und Arbeitnehmern bei der Vorbereitung erfolgreicher Anträge.
Häufige Ablehnungsgründe sind: unzureichender Nachweis der Konzernbeziehung zwischen dem entsendenden und dem empfangenden Unternehmen, Gehaltsnachweise unterhalb der Mindestgrenze von 2.738,20 €, unklare oder unzureichende geschäftliche Begründung für die Versetzung, fehlende Nachweise für die Beschäftigungsgeschichte, die die erforderliche Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten belegen, falsche Einstufung der Position, die nicht den Kriterien für leitende Angestellte oder Spezialisten entspricht, und unzureichende Nachweise über die Art der vorübergehenden Entsendung. Fehlende strafrechtliche Hintergrundüberprüfungen, abgelaufene Reisepässe oder unzureichender Krankenversicherungsschutz führen ebenfalls zu Ablehnungen. Durch die Sicherstellung einer vollständigen Unternehmensdokumentation und einer klaren Begründung für die Versetzung können die meisten Ablehnungsszenarien vermieden werden.
Wie Jobbatical Ihre Bewerbung um eine ICT-Genehmigung in Frankreich vereinfacht
Jobbatical bietet multinationalen Unternehmen und ihren entsandten Mitarbeitern umfassende Unterstützung bei der Erteilung von IKT-Genehmigungen. Unsere spezialisierten Dienstleistungen gewährleisten die Einhaltung der französischen und EU-Vorschriften im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT), während wir gleichzeitig komplexe Unternehmensdokumente und Verfahren für Familienmitglieder verwalten.
Unsere ICT-Dienste
- Bewertung der Eignung von Unternehmen: Vollständige Bewertung der Konzernbeziehungen, der Stellenanforderungen und der Rechtfertigung der Versetzung
- Verwaltung der Dokumentation: Professionelle Handhabung von Unternehmensnachweisen, Arbeitsverträgen und Dokumenten zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Überprüfung der Gehälter: Bestätigung der Einhaltung von Mindestschwellen und Zahlungsgarantiestrukturen
- Koordinierung der Familie: Umfassende Unterstützung für begleitende Familienmitglieder, einschließlich Genehmigungen, Unterkunft und Schulanmeldung
- Beziehungen zu den Präfekturen: Direkte Verbindung zu den Einwanderungsabteilungen der Unternehmen in den wichtigsten Präfekturen
- Zeitplan-Management: Proaktive Planung zur Gewährleistung reibungsloser Mitarbeiterübergänge und der Geschäftskontinuität
Warum Jobbatical für Ihre ICT-Genehmigung in Frankreich wählen?
Jobbatical kombiniert fundiertes Fachwissen im Bereich der französischen Unternehmenseinwanderung mit technologiegestütztem Antragsmanagement. Unser spezialisiertes IKT-Wissen gewährleistet erfolgreiche Genehmigungen für multinationale Unternehmen und bietet gleichzeitig umfassende Unterstützung für Familien während des gesamten Versetzungsprozesses.
Unsere Vorteile
- Fachwissen über Unternehmenseinwanderung: Spezialwissen über ICT-Vorschriften, Anforderungen an die Unternehmensdokumentation und Verfahren der Präfektur
- Multinationale Erfahrung: Nachgewiesene Erfolgsbilanz mit Großunternehmen in allen Branchen und Transferszenarien
- Integration von Familien: Umfassende Unterstützung für Arbeitnehmerfamilien, einschließlich Wohnungssuche, Schulplatzierung und kulturelle Orientierung
- Technologie-Plattform: Echtzeitverfolgung von IKT-Anwendungen mit automatischer Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und Verwaltung von Fristen
- Beziehungen zu den Präfekturen: Aufbau von Verbindungen zu Einwanderungsspezialisten von Unternehmen in wichtigen Präfekturen
- Hohe Erfolgsquote: Hervorragende Genehmigungsquote für IKT-Genehmigungen in allen Berufskategorien und Familienkonstellationen
Schlussfolgerung
Die französische ICT-Genehmigung bietet multinationalen Unternehmen einen effizienten Weg, um Schlüsselpersonal in französische Betriebe zu versetzen und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Integration der Familie zu gewährleisten. Um erfolgreich zu sein, muss man die Anforderungen an die Unternehmensdokumentation, die Einhaltung der Gehaltsvorschriften und die Verfahren für Familienmitglieder in den verschiedenen Verwaltungsbehörden genau kennen.
Mit dem spezialisierten ICT-Fachwissen von Jobbatical erhalten Unternehmen umfassende Unterstützung, um einen reibungslosen Mitarbeitertransfer und eine erfolgreiche Integration in Frankreich zu gewährleisten. Unser engagiertes Team kümmert sich um jeden Aspekt des IKT-Prozesses - von der ersten Eignungsprüfung bis hin zur Familienzusammenführung.
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Danke, dass du dich an uns wendest!
Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und die Einzelheiten des Treffens mitteilen.
Die France ICT Permit (Intra-Corporate Transfer) ermöglicht es Nicht-EU-Beschäftigten eines multinationalen Unternehmens, vorübergehend in eine französische Niederlassung entsandt zu werden, um dort hochqualifizierte oder leitende Funktionen zu übernehmen. Sie ist bis zu 3 Jahre gültig und nicht verlängerbar.
Nein, die IKT-Genehmigung ist nicht verlängerbar und gilt für bis zu 3 Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine 6-monatige Bedenkzeit außerhalb der EU erforderlich, bevor ein neuer Antrag gestellt werden kann.
Beantragen Sie ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (VLS-TS) beim französischen Konsulat in Ihrem Heimatland. Legen Sie Nachweise über Beschäftigung, Gruppenzugehörigkeit und Qualifikationen vor. Für Aufenthalte von mehr als 1 Jahr beantragen Sie innerhalb von 2 Monaten nach Ihrer Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung.
Die Visumgebühr beträgt ca. 99 €, für die Aufenthaltsgenehmigung fallen zusätzlich 225 € an. Familiengenehmigungen kosten 225 € für Ehegatten und 99 € pro Kind. Die Gebühren können sich ändern.
Die Förderfähigkeit richtet sich an qualifizierte Arbeitnehmer in multinationalen Konzernen. Zu den Voraussetzungen gehören: - Mindestens 3-6 Monate Betriebszugehörigkeit im Konzern; - Funktion als Führungskraft, Spezialist oder Auszubildender; - Bruttogehalt mindestens das 1,8-fache des SMIC (2.738 €+ monatlich); - Nachweis der konzerninternen Zugehörigkeit (z. B. Änderung des Arbeitsvertrags); - keine Bevorzugung bei der Einstellung vor Ort (kein Arbeitsmarkttest erforderlich). Familienangehörige (Ehepartner, Kinder) können unter bestimmten Bedingungen mitkommen.
The permit is valid for up to 3 years (managers/specialists) or 1 year (trainees), non-renewable. For stays <12 months, a VLS-TS visa suffices. After expiry, return to home country or change status (e.g., to Talent Passport). A 6-month gap outside EU is required before reapplying.
Der IKT-Aufenthaltstitel gilt auch als Arbeitserlaubnis, so dass keine separate Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
Rückkehr in das Heimatland oder Beantragung einer Statusänderung (z. B. in eine Arbeitnehmererlaubnis) 2-4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit. Falls zulässig, Übergang zu Daueraufenthalt nach 5 Jahren in Frankreich. Bei Nichteinhaltung drohen Abschiebung oder Geldstrafen.
Ja, Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren können eine "ICT - Family"-Erlaubnis beantragen, die es ihnen erlaubt, während Ihres Einsatzes in Frankreich zu leben und zu arbeiten. Die Kosten betragen 225 € für Ehegatten und 99 € pro Visum für Familienmitglieder.
Das Mindestbruttogehalt beträgt das 1,8-fache des französischen Mindestlohns (SMIC), d. h. ab 2024 etwa 2 738,2 € pro Monat, je nach Funktion auch mehr.
Ja, Sie können 2 Monate vor Ablauf der Genehmigung eine Statusänderung (z. B. in einen Talentpass) beantragen, sofern Sie die Kriterien für die neue Genehmigung erfüllen.
Zu den erforderlichen Unterlagen gehören: ein gültiger Reisepass, ein Arbeitsvertrag, ein Nachweis der Konzernzugehörigkeit (z. B. Organigramm), ein Qualifikationsnachweis und ein Nachweis über ein ausreichendes Gehalt.
Die Bearbeitungszeit beträgt 4-8 Wochen für das Visum und 1-2 Monate für die Aufenthaltsgenehmigung bei der Präfektur. Beginnen Sie mit der Antragstellung 3 Monate vor der Reise.
Yes, under "mobile ICT" for short stays (<90 days) in other EU states. For longer, apply for mobile permit in the second country. Max total EU stay: 3 years.
ICT ist für entsandte Mitarbeiter (kein lokaler Vertrag, gebunden an einen ausländischen Arbeitgeber); Talent Passport (z. B. "Employee on Assignment") ist für lokale Mitarbeiter oder höher qualifizierte Positionen mit französischen Verträgen. IKT: Maximal 3 Jahre, nicht verlängerbar. Talent: Bis zu 4 Jahre, verlängerbar. Die Gehaltsschwellen sind unterschiedlich; Talent erfordert oft höhere Qualifikationen.
Die Inhaber bleiben der Sozialversicherung ihres Heimatlandes unterstellt (mit A1-Bescheinigung), müssen aber bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen/Jahr möglicherweise französische Steuern zahlen. Quellensteuersätze: 0% bis 45.800 €, 12% €45.801-€162.000, 20% darüber. Es gelten Doppelbesteuerungsabkommen. Der Arbeitgeber übernimmt die SIPSI-Erklärungen.