Haben Sie Schwierigkeiten bei der Einstellung internationaler Fachkräfte im Gesundheitswesen? Wir unterstützen Sie mit unseren Visadienstleistungen für Gesundheits- und Pflegefachkräfte in Großbritannien
Das britische Visum für Gesundheits- und Pflegefachkräfte, auch als „Health and Social Care Visa“ oder „Healthcare Worker Visa UK“ bezeichnet, ist ein spezieller Teilbereich des Visums für Fachkräfte (Skilled Worker Visa) für berechtigte medizinische Fachkräfte, die vom NHS, von NHS-Dienstleistern oder von bei der CQC registrierten Pflegeanbietern gefördert werden. Um einen Mitarbeiter im Rahmen des Visums für Gesundheits- und Pflegefachkräfte zu sponsern, müssen Arbeitgeber über eine gültige Sponsorenlizenz verfügen, eine Sponsorenbescheinigung ausstellen und die für 2026 geltenden Gehaltsschwellen von mindestens 25.000 £ für Stellen nach den nationalen Gehaltsskalen bzw. mindestens 31.300 £ für andere berechtigte Berufe einhalten.
Vorteile des britischen Visums für Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegebereich für Arbeitgeber
- Stellen Sie qualifizierte Ärzte, Pflegekräfte und Angehörige verwandter Gesundheitsberufe aus dem Ausland mit einem Einstiegsgehalt von mindestens 25.000 £ ein – weit unter der für Fachkräfte geltenden Mindestanforderung von 41.700 £.
- Sparen Sie durch die Befreiung von der Einwanderungsgesundheitsabgabe und ermäßigte Visagebühren über 5.000 £ pro Mitarbeiter bei einem 5-jährigen Sponsoringvertrag
- Unterstützung von im Gesundheitswesen beschäftigten Mitarbeitern mit gesponsertem Aufenthaltsstatus auf ihrem Weg zu einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung und einer langfristigen Bindung an das Vereinigte Königreich
Häufige Herausforderungen bei der Einstellung von Mitarbeitern über das britische „Health and Care“-Visumverfahren
- Arbeitgeber müssen vor der Ausstellung einer CoS-Bescheinigung die Eignung der Stelle anhand der Berufsliste für Gesundheits- und Pflegevisa sowie der korrekten SOC-Codes überprüfen.
- Die Stellen für Pflegekräfte und leitende Pflegekräfte sind ab Juli 2025 für Bewerber aus dem Ausland gesperrt; die Regelungen für den Wechsel innerhalb des Landes gelten nur bis Juli 2028.
- Personalabteilungen müssen sich über die sich ändernden Gehaltsgrenzen, die Anforderungen an die Englischkenntnisse (B2 ab Januar 2026) und die Pflichten zur Einhaltung der Sponsorenlizenz im Pflegebereich auf dem Laufenden halten