Globale Talente freisetzen: Spaniens Arbeitervisa für Arbeitgeber im Jahr 2025
Als spanischer Arbeitgeber in Sektoren wie dem Baugewerbe, der Landwirtschaft, der Fertigung oder der Logistik ist Ihnen der Arbeitskräftemangel nicht fremd. Durch die Einstellung internationaler Arbeitskräfte erhalten Arbeitgeber Zugang zu zuverlässigen, motivierten Talenten, denen sie Wege zu einem langfristigen Aufenthalt eröffnen und so die Bindung an das Unternehmen erhöhen können.
Dieser Leitfaden enthält die wichtigsten Informationen: Visatypen, erforderliche Dokumente und das Antragsverfahren. Ganz gleich, ob Sie sich für die Hochsaison aufrüsten oder dauerhafte Lücken füllen wollen, diese Tools ermöglichen eine gesetzeskonforme und effiziente Einstellung.
Arten von Arbeitsvisa für Arbeiter
Der spanische Rahmen für 2025 sieht vorrangig arbeitgeberfinanzierte Visa für gering qualifizierte und ungelernte Tätigkeiten vor, wobei der Schwerpunkt auf Sektoren mit nachgewiesenen Engpässen liegt (z. B. über die nationale Liste der SEPE). Zu den wichtigsten Arten gehören:
1. Allgemeines Arbeitsvisum (Cuenta Ajena)
Ideal für Arbeiter wie Elektriker, Klempner, Fabrikarbeiter oder Lagerarbeiter. Diese Erlaubnis ist eine Kombination aus Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, die zunächst für ein Jahr gültig ist und bis zu vier Jahren verlängert werden kann. Sie ist an Ihr Unternehmen gebunden, wobei keine Arbeitsmarktprüfung erforderlich ist, wenn die Stelle auf der Liste der fehlenden Arbeitskräfte steht. Nach fünf Jahren können die Arbeitnehmer eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung beantragen (10 Jahre Gültigkeit für über 30-Jährige). Nach dem ersten Jahr ist eine Familienzusammenführung möglich, was die Attraktivität für dauerhafte Anstellungen erhöht.
2. Visum für saisonale Arbeit
Perfekt für den vorübergehenden Bedarf an Arbeitskräften in der Landwirtschaft (z. B. Obstpflücker), im Tourismus (z. B. Wartungspersonal) oder im Verkehrswesen (z. B. Lieferfahrer). Sie ist für bis zu neun Monate innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums gültig und erfordert einen befristeten Vertrag und den Nachweis der Rückkehr in die Heimat. Da dieses Visum in Mangelsektoren von vollständigen Arbeitstests ausgenommen ist, unterstützt es bilaterale Abkommen mit Ländern wie Marokko oder Lateinamerika für eine schnelle Anwerbung. Es ist zwar kein direkter Weg zum Aufenthalt, ermöglicht aber den Übergang zu einem allgemeinen Visum für wiederholte Anstellungen.
Diese Optionen stehen im Einklang mit den Integrationspfaden des Jahres 2025, bieten Flexibilität für Arbeitnehmer mit mehr als 2 Jahren Erfahrung und erleichtern Ihre Pflichten als Sponsor.
Vorteile für Arbeitgeber
Die Förderung von Arbeitern durch spanische Arbeitsvisa bietet greifbare Vorteile und hilft Ihnen, den Arbeitskräftemangel zu überwinden und effizient zu skalieren:
Vorteile für Arbeitnehmer
Die Hervorhebung dieser Vorteile macht Ihr Stellenangebot für potenzielle Bewerber unwiderstehlich und erhöht die Bewerbungsquote und die Loyalität:
Erforderliche Dokumente
Die Vorbereitung erfolgt durch den Arbeitgeber, um Verzögerungen zu minimieren. Alle nicht-spanischen Dokumente benötigen eine Apostille (Haager Übereinkommen) und beglaubigte spanische Übersetzungen. Die Gebühren liegen zwischen 60 und 200 € und variieren je nach Nationalität und Art der Dokumente.
Dokumente des Arbeitgebers (für die Arbeitsgenehmigung)
- Arbeitsvertrag: Unterschriebener Arbeitsvertrag mit Angaben zum Gehalt (mindestens 1.134 €/Monat im Jahr 2025), zu den Aufgaben, der Dauer und den tarifvertraglichen Bedingungen.
- Nachweis des Arbeitsmarkttests (falls nicht auf der Shortlist): Nachweis von 15-Tage-Stellenanzeigen über SEPE, aus denen hervorgeht, dass keine EU-Mitarbeiter eingestellt wurden.
- Nachweise für das Unternehmen: Steueridentifikationsnummer (NIF), Anmeldung bei der Sozialversicherung und Nachweise zur finanziellen Stabilität des Arbeitnehmers.
- Antragsformular: EX-03 für Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
- Gebührenquittung: Formular 790-052, €80-€200.
Dokumente auf der Kandidatenseite (für das Visum)
- Gültiger Reisepass: 6-12 Monate Gültigkeit über den Aufenthalt hinaus, mit Kopien.
- Passfoto: Neu, Schengen-konform.
- Ärztliches Attest: Von einem zugelassenen Arzt, der bestätigt, dass keine Risiken für die öffentliche Gesundheit bestehen (z. B. keine Polio oder Ebola); unter 3 Monate alt.
- Strafregister: Unbescholtene Bescheinigung des Heimatlandes und der letzten 5 Jahre, apostilliert, nicht älter als 3 Monate.
- Qualifikationen/Erfahrungsnachweis: Lebenslauf, Berufsabschlüsse oder 2+ Jahre Arbeitszeugnisse für qualifizierte Arbeiter; Führerschein für Fahrer.
- Krankenversicherung: Voller Versicherungsschutz (mindestens 30.000 €) für den Schengen-Raum, oft über Vertrag.
- Visumformular: National D-type, plus Nachweis der Unterkunft (z. B. Mietvertrag) für Saisonarbeiter.
- Kopie der Arbeitsgenehmigung: Von Ihrer Bewerbung.
Bewerbungsprozess
Das arbeitgebergesteuerte Verfahren dauert 1 bis 3 Monate, bei Mangelberufen geht es auch schneller (20 Tage). Nutzen Sie einen Employer of Record (EOR), wenn Sie nicht vor Ort sind, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Schritt 1: Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitsgenehmigung
Reichen Sie EX-03 und die entsprechenden Unterlagen bei der Ausländerbehörde Ihrer Provinz (Extranjería) oder bei der UGE-CE ein. Legen Sie bei Bedarf einen Arbeitstest bei. Die Genehmigung führt zu einem positiven Bescheid, der an das Konsulat des Arbeitnehmers geschickt wird.
Schritt 2: Der Arbeitnehmer beantragt ein Visum im Ausland
Buchen Sie über das spanische Konsulat (z. B. BLS in Indien). Reichen Sie die Unterlagen ein, zahlen Sie die Gebühr von 60 bis 100 €, geben Sie Ihre biometrischen Daten an und nehmen Sie an einem kurzen Gespräch teil. Bearbeitung: 1-8 Wochen.
Schritt 3: Einreise und Onboarding in Spanien
Der Arbeitnehmer meldet sich innerhalb von 90 Tagen an. Melden Sie sich am ersten Tag bei der Sozialversicherung an (in Ihrer Verantwortung). Beantragen Sie die TIE-Karte innerhalb von 30 Tagen bei der Polizei für Aufenthalte von mehr als 6 Monaten.
Schritt 4: Verlängerungen und Einhaltung der Vorschriften
Verlängerung 60 Tage vor Ablauf der Gültigkeit bei der Extranjería, Nachweis der Weiterbeschäftigung. Spurwechsel kein Arbeitgeberwechsel im ersten Jahr ohne Genehmigung, aber 2025 Flexibilitäten erleichtern die Beibehaltung.
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