Die Einstellung von qualifizierten Arbeitern aus Ländern außerhalb der EU kann dazu beitragen, Arbeitskräftelücken in Sektoren wie dem Baugewerbe, der Logistik und der Fertigung zu schließen. Spaniens aktualisierte Einwanderungsbestimmungen für 2025 machen es Arbeitgebern leichter, Talente aus Nicht-EU-Ländern für diese Aufgaben zu gewinnen. Wenn Sie ein Arbeitgeber sind, der zuverlässige Arbeitskräfte für praktische Aufgaben sucht, finden Sie in diesem Leitfaden die wichtigsten Anforderungen, Schritte und Tipps, um Kopfschmerzen zu vermeiden. Wir konzentrieren uns auf das Arbeitsvisum für Angestellte (auch Trabajo por Cuenta Ajena genannt) und die Saisonarbeitserlaubnis, die für die meisten Arbeiterstellen gelten.
Zulassungskriterien für das Sponsoring von Arbeitern
Um einen Nicht-EU-Arbeitnehmer für ein Arbeitervisum zu sponsern, müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Bewerber klare Regeln erfüllen. Ziel ist es, nachzuweisen, dass die Stelle nicht lokal besetzt werden kann und dass die Einstellung der spanischen Wirtschaft zugute kommt.
Für Nicht-EU-Arbeitnehmer:
- Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung (z. B. in den Bereichen Schweißen, Klempnerarbeiten, Fahren von Lastkraftwagen oder Lagerarbeiten).
- Mindestens 16 Jahre alt und im Besitz eines noch mindestens 12 Monate gültigen Reisepasses.
- Unbescholtenes Strafregister in ihrem Heimatland.
- Grundlegender Gesundheitscheck, um sicherzustellen, dass keine größeren Probleme vorliegen, die die Arbeit beeinträchtigen könnten.
- Ein Stellenangebot eines spanischen Arbeitgebers in einem Mangelsektor wie Handwerk, Fabrik oder Verkehr.
Für Arbeitgeber:
- Nachweis, dass keine geeigneten spanischen oder EU-Bewerber zur Verfügung stehen, durch eine "Arbeitsmarktprüfung" (certificación negativa). Schalten Sie die Stelle 15 Tage lang auf offiziellen Websites aus und dokumentieren Sie, warum sich keine Einheimischen beworben haben.
- Sie müssen ein beim Arbeitsministerium eingetragenes spanisches Unternehmen sein.
- Bieten Sie eine Vollzeitstelle in einem gefragten Bereich an, z. B. als Elektriker, Bauarbeiter oder LKW-Fahrer.
Diese Vorschriften sorgen für faire Einstellungen und wirken gleichzeitig dem spanischen Arbeitskräftemangel aufgrund der alternden Bevölkerung entgegen.
Mindestgehaltsanforderungen
Arbeiter müssen einen angemessenen Lohn erhalten, um für eine Förderung in Frage zu kommen. Die Basis ist das spanische interprofessionelle Mindestgehalt (SMI), das im Jahr 2025 auf 1.184 € pro Monat festgelegt wurde (gezahlt in 14 Raten, insgesamt 16.576 € pro Jahr). Für die meisten Arbeiterjobs können Sie mit 1.200 bis 2.000 € monatlich rechnen, einschließlich Sozialversicherung, Krankenversicherung und Überstundenvergütung. Gehälter unter dem Zweifachen des SMI (2.368 €/Monat) fallen in die Kategorie der Niedriglöhne, doch sollten Sie sich immer an den Tarifvertrag Ihrer Branche halten, um Probleme zu vermeiden.
Erforderliche Dokumente: Eine einfache Checkliste
Das frühzeitige Zusammentragen von Unterlagen beschleunigt das Verfahren. Als Arbeitgeber sind Sie für den Großteil der Einreichung zuständig. Das werden Sie brauchen:
- Arbeitsvertrag: Unterschriebener Arbeitsvertrag, in dem die Aufgaben, das Gehalt und die Dauer des Arbeitsverhältnisses (mindestens 1 Jahr für Standardvisa) aufgeführt sind.
- Gültige Kopie des Reisepasses: Für den Arbeitnehmer mit einer Gültigkeit von mindestens 12 Monaten.
- Nachweis der Erfahrung: Lebenslauf, Referenzen oder Bescheinigungen über mehr als 2 Jahre Arbeitserfahrung (z. B. handwerkliche Fähigkeiten oder Führerschein für Fahrer).
- Strafregisterbescheinigung: Ausgestellt vom Heimatland des Arbeitnehmers, apostilliert und ins Spanische übersetzt.
- Ärztliches Attest: Bestätigt, dass der Arbeitnehmer für die Arbeit geeignet ist; holen Sie es bei einer zugelassenen Klinik ein.
- Nachweis der Unterkunft: Mietvertrag oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Unterkunft in Spanien.
- Ergebnisse des Arbeitsmarkttests: Ihre Unterlagen, die belegen, dass keine EU-Einstellungen vorliegen.
- Dokumente des Arbeitgebers: Gewerbeanmeldung und Nachweis über die Anmeldung bei der Sozialversicherung.
Für Saisonarbeitskräfte (bis zu 9 Monate in der Landwirtschaft oder im Tourismus) ist die Liste ähnlich, aber kürzer, und es ist kein langfristiger Wohnungsnachweis erforderlich.
Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren
Das Verfahren beginnt bei Ihnen und dauert insgesamt 2-4 Monate. Bewerben Sie sich frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Führen Sie den Arbeitsmarkttest durch: Schalten Sie die Stelle aus und sammeln Sie Beweise, dass es keine lokalen Bewerber gibt (1-2 Wochen).
- Antrag auf Arbeitserlaubnis einreichen: Stellen Sie den Antrag online oder bei Ihrer Einwanderungsbehörde in der Provinz mit allen Unterlagen und Gebühren (€204-€408, je nach Gehalt).
- Genehmigung erhalten: Warten Sie 1 bis 3 Monate; wenn ja, beantragt der Arbeitnehmer das Visum bei einem spanischen Konsulat in seinem Land.
- Visumgespräch und Einreise: Der Arbeitnehmer nimmt teil (1-2 Monate Bearbeitungszeit) und reist dann nach Spanien ein.
- Schritte nach der Einreise: Helfen Sie ihnen, innerhalb von 30 Tagen den Ausländerausweis (TIE) zu erhalten und sich bei der Sozialversicherung anzumelden.
Das erste Visum hat eine Laufzeit von 1 Jahr (verlängerbar); nach 5 Jahren können die Arbeitnehmer eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Häufig zu vermeidende Fallstricke
Selbst bei einfachen Bewerbungen kann es zu Problemen kommen, wenn Sie nicht vorbereitet sind. Achten Sie auf diese Punkte:
- Überspringen Sie den Arbeitsmarkttest: Für Arbeiter ist er obligatorisch, wenn er nicht bestanden wird, bedeutet das Ablehnung und Zeitverschwendung.
- Unvollständige oder nicht übersetzte Dokumente: Immer apostillieren und ins Spanische übersetzen; dies verursacht 30 % der Verzögerungen.
- Die Bearbeitungszeiten werden unterschätzt: Bei hohem Andrang in den Konsulaten können sich die Wartezeiten auf 8 Monate verlängern, wenn man 6 Monate im Voraus beginnt.
- Sprachbarrieren für bestimmte Aufgaben: Auch wenn dies nicht immer erforderlich ist, müssen bei einigen Stellen (z. B. bei der Wartung mit Kundenkontakt) Grundkenntnisse in Spanisch oder Englisch durch einen einfachen Test oder ein Zertifikat nachgewiesen werden.
- Jobwechsel ohne Genehmigung: Das Visum ist an Ihr Unternehmen gebunden, und für einen Stellenwechsel ist eine neue Genehmigung erforderlich, andernfalls drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 €.
Die Inanspruchnahme eines Visadienstes oder eines "Employer of Record" kann helfen, diese zu umgehen.
Warum jetzt eine Patenschaft für einen Arbeiter übernehmen?
Die spanischen Vorschriften für 2025 öffnen Arbeitgebern, die mit Engpässen konfrontiert sind, die Türen und ermöglichen es Ihnen, ein stabiles Team mit Zugang zu den EU-Märkten aufzubauen. Die Arbeitnehmer erhalten eine faire Entlohnung, Gesundheitsversorgung und einen Weg zur Familienzusammenführung. Sind Sie bereit zu sponsern? Wenden Sie sich an einen Einwanderungsexperten, um loszulegen. Ihre nächste großartige Einstellung könnte nur ein Visum entfernt sein.