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Regeln für die Verlängerung von Arbeitsvisa in Frankreich 2025: Vermeiden Sie Strafen für Arbeitgeber

3
min lesen
Zuletzt aktualisiert
10. Dezember 2025
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Verlängerung des Arbeitsvisums für FrankreichVerlängerung des Arbeitsvisums für Frankreich

Die Einhaltung der Vorschriften für das Arbeitsvisum Ihrer internationalen Fachkräfte in Frankreich ist nicht nur eine Formalität, sondern schützt Sie vor hohen Geldstrafen, Betriebsunterbrechungen und Reputationsrisiken. Aufgrund der verschärften Einwanderungsbestimmungen im Rahmen des Einwanderungs- und Integrationsgesetzes von 2025 können bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitserlaubnis Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 20.750 € pro Arbeitnehmer verhängt werden, die bei wiederholten Verstößen auf 62.250 € steigen. In diesem umfassenden Leitfaden erläutern wir die aktualisierten Regeln für die Verlängerung von Arbeitsvisa für Frankreich für 2025, beschreiben den schrittweisen Prozess für Angestellte und geben praktische Tipps, die Arbeitgebern wie Ihnen helfen, Strafen zu vermeiden. Ganz gleich, ob Sie Umzüge für Technikexperten oder Fertigungsspezialisten organisieren – wenn Sie diese Regeln kennen, bleibt Ihr Team produktiv und Ihr Unternehmen geschützt.

Arbeitsvisa und Arbeitsgenehmigungen in Frankreich verstehen: Eine kurze Einführung für Arbeitgeber

Das französische Einwanderungssystem unterscheidet zwischen Visa (Einreisedokumente) und Aufenthaltsgenehmigungen (titre de séjour), die zu einem langfristigen Aufenthalt und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen. Für Nicht-EU-/EWR-Bürger muss ein Arbeitsvisum – häufig ein Visum für einen längeren Aufenthalt (VLS-TS) mit der Bezeichnung „salarié” (Arbeitnehmer) oder „Talent Passport” für hochqualifizierte Tätigkeiten – innerhalb von drei Monaten nach der Einreise validiert werden, um in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt zu werden.

  • Arbeitsaufenthaltsgenehmigung: In der Regel ein Jahr gültig, bei unbefristeten Verträgen jährlich verlängerbar. Ideal für Standardanstellungen in mittelständischen Unternehmen.
  • Talentpass (EU-Blue Card): Mehrjährig (bis zu vier Jahre) für qualifizierte Fachkräfte, die im Jahr 2025 mindestens 53.836,50 € brutto jährlich verdienen, mit vereinfachten Verlängerungen.
  • Zeitarbeitskarte: Neu ab 2025 für „angespannte” Berufe (z. B. Krankenpflege, Tischlerei), gültig für ein Jahr und bis zu zweimal verlängerbar, nach drei Jahren Übergang zu Standardgenehmigungen.

Wenn die Verlängerung nicht rechtzeitig erfolgt, gilt der Arbeitnehmer als illegal beschäftigt, was für den Arbeitgeber strafrechtliche Sanktionen von bis zu 30.000 € pro Arbeitnehmer für die fortgesetzte Beschäftigung ohne Genehmigung nach sich ziehen kann. Profi-Tipp: Verbinden Sie Verlängerungen immer mit Ihren Gehaltsabrechnungszyklen, um Ablauftermine frühzeitig zu erkennen.

Wichtige Änderungen der Regeln für die Verlängerung von Arbeitsvisa in Frankreich im Jahr 2025

Die Aktualisierungen der französischen Einwanderungsbestimmungen für 2025, die sich aus dem Gesetz von 2024 ergeben, legen den Schwerpunkt auf Compliance und Effizienz und zielen gleichzeitig auf den Arbeitskräftemangel ab. Hier sind die wichtigsten Informationen für Personalabteilungen:

  • Optimierte digitale Anträge: Verlängerungen erfolgen nun hauptsächlich über die ANEF-Onlineplattform, wodurch Besuche bei der Präfektur reduziert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 2 bis 4 Monate, sollte jedoch 60 bis 120 Tage vor Ablauf beginnen, um Lücken zu vermeiden.
  • Verstärkter Fokus auf angespannte Berufe: Jährliche Aktualisierungen der Liste der „angespannten Berufe” (zuletzt überarbeitet am 21. Mai 2025) ermöglichen außergewöhnliche Regularisierungen für Arbeitnehmer in stark nachgefragten Berufen, aber Arbeitgeber müssen die Berechtigung überprüfen, um Strafen für nicht übereinstimmende Genehmigungen zu vermeiden.
  • Strengere Gehaltsgrenzen: Für Talentpässe stieg das Mindestgehalt auf 53.836,50 €, was sich auf Verlängerungen für Positionen der mittleren Ebene auswirkt – stellen Sie sicher, dass Verträge dies widerspiegeln, um Ablehnungen zu vermeiden.
  • Bestimmungen zur Telearbeit: Neue Vorschriften ab dem 1. Juni 2025 klären die Verlängerung für hybride Tätigkeiten, jedoch nur, wenn der Hauptarbeitsplatz in Frankreich liegt.

Diese Änderungen zielen darauf ab, Talente anzuziehen, erfordern jedoch ein proaktives Engagement der Arbeitgeber. Nicht-EU-Arbeitnehmer in „angespannten” Positionen können sich nun ohne Anträge des Arbeitgebers selbst regulieren, aber Sie tragen weiterhin die Last der laufenden Konformitätsprüfungen.

Verlängerungsart Gültigkeit Wichtige Aktualisierung für 2025 Aktion des Arbeitgebers
Salarié (Standardangestellter) 1 Jahr, verlängerbar Online-ANEF obligatorisch Antrag auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis 2 Monate im Voraus einreichen
Talentpass (hochqualifiziert) bis zu 4 Jahre Gehaltsschwelle 53.836,50 € Qualifikationen jährlich überprüfen
Zeitarbeitskraft (befristete Arbeitsplätze) 1 Jahr, zweimal verlängerbar Option zur Selbstregulierung Auftrag mit jährlicher Zeitformliste abgleichen

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So verlängern Sie ein Arbeitsvisum für Frankreich im Jahr 2025

Das Timing ist entscheidend – Verzögerungen können zu einer dreimonatigen Beschäftigungslücke führen und die Produktivität Ihres mittelständischen Teams beeinträchtigen. Befolgen Sie diesen vom Arbeitgeber geleiteten Prozess:

  1. Prüfen Sie die Berechtigung (60–120 Tage vor Ablauf): Überprüfen Sie die aktuelle Arbeitserlaubnis, den Vertrag und das Gehalt des Mitarbeiters. Stellen Sie bei Talent-Positionen sicher, dass keine Lücken in den Qualifikationen bestehen. Verwenden Sie den France-Visas-Assistenten zur Vorabprüfung.
  2. Dokumente zusammenstellen: Stellen Sie diese wesentlichen Elemente zusammen:
    • Gültiger Reisepass und Kopien.
    • Aktuelle Aufenthaltsgenehmigung und Validierungsstempel.
    • Aktualisierter Arbeitsvertrag (zum Nachweis der fortbestehenden Funktion und der Einhaltung der Gehaltsvereinbarung).
    • Drei aktuelle Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheide (avis d'imposition).
    • Nachweis über die Unterkunft (Mietvertrag oder Stromrechnung).
    • Arbeitgeberbescheinigung zur Bestätigung der Weiterbeschäftigung.
  3. Arbeitgeber beantragt Verlängerung der Arbeitserlaubnis: Reichen Sie das Formular CERFA 15619*01 mindestens 45 Tage vor Ablauf bei der DREETS (regionale Arbeitsbehörde) ein. Vor der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist eine Genehmigung erforderlich.
  4. Mitarbeiter reicht Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ein: Über das ANEF-Portal oder nach Terminvereinbarung bei der Präfektur. Gebühren: 225 € für Standardkarten, 225 € für Mehrjahreskarten. Biometrische Daten und Interviews können erforderlich sein.
  5. Verfolgen und validieren: Status online überwachen; neue Genehmigung wird per Post zugestellt. Gegebenenfalls jede VLS-TS-Verlängerung innerhalb von drei Monaten validieren.

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 1 bis 3 Monaten und planen Sie gegebenenfalls vorübergehende Fernarbeit ein, um die Compliance aufrechtzuerhalten.

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers: Einhaltung der Vorschriften ohne Kopfzerbrechen

Als einstellendes Unternehmen sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsberechtigung vor und während des Arbeitsverhältnisses zu überprüfen. Wichtige Aufgaben im Jahr 2025:

  • Prüfung vor der Verlängerung: Führen Sie vierteljährliche Kontrollen aller Arbeitsgenehmigungen für ausländische Mitarbeiter durch, um anstehende Verlängerungen zu kennzeichnen.
  • Autorisierungsabgleich: Stellen Sie sicher, dass die Rolle mit der Kategorie, dem Standort und der Dauer der Genehmigung übereinstimmt. Nicht übereinstimmende Angaben führen zu Geldstrafen in Höhe von 4.000 bis 8.000 Euro pro Mitarbeiter.
  • Aufbewahrung von Unterlagen: Bewahren Sie digitale Dateien aller eingereichten Unterlagen für Audits auf; die französischen Behörden haben 2025 die Stichprobenkontrollen verstärkt.

Werden diese Anforderungen missachtet, drohen Unternehmen Geldstrafen und sogar ein bis zu fünfjähriges Verbot der Einstellung ausländischer Arbeitskräfte.

Häufige Fallstricke: Wie Sie Strafen für Arbeitgeber bei Visumsverlängerungen in Frankreich vermeiden können

Mittlere HR-Teams stolpern oft über diese Fallstricke – so können Sie sie umgehen:

  • Fallstrick: Verspäteter Arbeitsbeginn: Lösung: Automatisieren Sie Warnmeldungen in Ihrem HRIS für 90-Tage-Warnungen.
  • Fallstrick: Unvollständige Unterlagen: Lösung: Verwenden Sie Checklisten von Service-Public.fr; überprüfen Sie die Gehaltsnachweise anhand der Schwellenwerte für 2025.
  • Fallstrick: Anstrengende Jobs übersehen: Lösung: Vergleichen Sie Ihre Rollen mit der Liste vom Mai 2025, um Vergünstigungen für die Regularisierung zu erhalten.
  • Fallstrick: Beschäftigung nach Ablauf der Gültigkeit: Lösung: Sofortige Einstellung der Arbeit; bei Nichtbeachtung drohen Strafen in Höhe von 30.000 Euro.

Durch die Priorisierung von Vertragsverlängerungen vermeiden Arbeitgeber nicht nur Strafen, sondern stärken auch die Mitarbeiterbindung, da ein unregelmäßiger Status Stress für Talente verursacht und das Fluktuationsrisiko erhöht.

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