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Spanisches IKT-Visum / Genehmigung für unternehmensinterne Versetzungen: Umfassender Leitfaden für Arbeitgeber (2026)

9
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Zuletzt aktualisiert
September 24, 2026
Personalmanager, der auf seinem Schreibtisch die Checkliste zur Einhaltung der spanischen IKT-Genehmigungsvorschriften mit Kostenaufstellung und Zeitplan für den Antrag durchgeht

Das Wichtigste in Kürze: Genehmigung für unternehmensinterne Versetzungen in Spanien

  • Beschleunigtes Verfahren: Versetzte Führungskräfte, Fachkräfte und Auszubildende sind von der lokalen Arbeitsmarktprüfung befreit; die Bearbeitung durch die Behörden dauert nur 20 Tage.
  • Zwei Genehmigungsoptionen: Die Standard-ICT-EU-Genehmigung ermöglicht die Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten für bis zu drei Jahre, während die nationale ICT-Genehmigung als Ausweichlösung nur für Spanien dient.
  • Zeitplan und Kosten: Rechnen Sie mit einer Gesamtdauer von 8 bis 14 Wochen von Tür zu Tür (die Visumbearbeitung durch das Konsulat ist dabei der größte Unsicherheitsfaktor) und Gesamtkosten zwischen 430 € und 980 € pro Transfer.
  • Der Vorteil des Beckham-Gesetzes: Neue Spieler, die noch keine fünf Jahre in Spanien gelebt haben, können sich für sechs Jahre einen pauschalen Einkommensteuersatz von 24 % sichern und so den üblichen Spitzensteuersatz von 47 % umgehen.
  • Einhaltung der Onboarding-Vorschriften: Die Personalabteilung muss den Wechsel am ersten Tag bei der Sozialversicherung melden, innerhalb von 30 Tagen die TIE-Karte beantragen, die lokale Anschrift registrieren, EU-Reisen nachverfolgen und sechs Monate vor Ablauf eine entsprechende Meldung machen.

Die Versetzung eines wichtigen Mitarbeiters in Ihre spanische Niederlassung klingt zunächst einfach. In der Praxis stoßen die meisten Personalabteilungen jedoch auf dieselben Hindernisse: Sie wählen die falsche Art der Aufenthaltsgenehmigung, unterschätzen den Zeitaufwand oder erfahren erst nach der Bestätigung des Arbeitsbeginns, wie hoch die Gesamtkosten und die steuerlichen Auswirkungen tatsächlich sind.
Sind Sie sich nicht sicher, ob die ICT-Genehmigung der richtige Weg für Ihren neuen Mitarbeiter ist? Nutzen Sie den „Spain Work and Residence Permit Eligibility Checker“, um dies zu überprüfen, bevor Sie weiterlesen.


Was ist das spanische ICT-Visum (ICT-Aufenthaltsgenehmigung) und welche beiden Arten gibt es?

Die spanische Genehmigung für unternehmensinterne Versetzungen (ICT) ist eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger, die von einer Niederlassung außerhalb der EU zu einer spanischen Gesellschaft innerhalb derselben Unternehmensgruppe versetzt werden. Sie gilt für Führungskräfte, Fachkräfte und Praktikanten, erfordert keine Arbeitsmarktprüfung und wird von der spanischen Schnellbearbeitungsstelle UGE-CE innerhalb von 20 Werktagen bearbeitet.

Es gibt zwei Arten: die ICT-EU-Genehmigung und die nationale ICT-Genehmigung. Die meisten Personalabteilungen kennen meist nur eine davon, und die Verwendung der falschen Genehmigung führt zu einer Ablehnung und dazu, dass das Verfahren von vorne beginnen muss.


Vergleich zwischen der spanischen IKT-EU-Genehmigung und der nationalen IKT-Genehmigung: Wesentliche Unterschiede hinsichtlich der EU-Mobilitätsrechte und der Gültigkeitsdauer

Merkmal IKT-EU-Genehmigung Nationale IKT-Genehmigung
Ein Standard für multinationale Unternehmen? Ja, die Standardroute Nur Randfälle
Mobilität in der EU Ja, bis zu 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen in anderen EU-Staaten Nein, nur Spanien
Maximale Dauer 3 Jahre (Führungskräfte/Fachkräfte), 1 Jahr (Auszubildende) 2 Jahre oder Vertragsdauer
Wenn dies zutrifft Konzerninterne Transfers von außerhalb der EU Vertragsdurchführung, berufliche Beziehungen oder nach Ablauf der maximalen Laufzeit von ICT-EU
Lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden, in dem die Unterschiede zwischen der EU- und der nationalen IKT-Genehmigung erläutert werden EU- vs. nationale IKT-Genehmigung

Spanisches ICT-Visum vs. ICT-Aufenthaltsgenehmigung vs. „Tarjeta ICT“: Gibt es da einen Unterschied?

Wenn Sie sich über die Einwanderung von Fachkräften informieren, werden Sie wahrscheinlich auf verschiedene Bezeichnungen für diesen Weg stoßen. Um es ganz klar zu sagen: Es handelt sich dabei nicht um drei verschiedene Produkte, sondern um drei aufeinanderfolgende Phasen einer einzigen Genehmigung.

Unabhängig davon, ob Sie ein spanisches ICT-Visum oder eine ICT-Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten – die rechtlichen Rahmenbedingungen sind identisch. So fügen sich die drei Phasen zusammen:

  1. Die Genehmigung (ICT-Genehmigung): Die für die Verlegung erforderliche Genehmigung wird direkt von der spanischen Behörde für Großunternehmen und strategische Konzerne (UGE-CE) erteilt.
  2. Das Einreisevisum (ICT-Visum für Spanien): Sobald die UGE-CE die Genehmigung erteilt hat, stellt das spanische Konsulat im Heimatland des Arbeitnehmers das physische Einreisevisum aus, damit dieser die Grenze überqueren kann.
  3. Die physische Karte (Tarjeta ICT): Nach der Ankunft in Spanien lässt der Arbeitnehmer seine Fingerabdrücke bei einer örtlichen Polizeidienststelle registrieren, um seine physische ICT-Karte (die TIE, kurz für „Tarjeta de Identidad de Extranjero“) zu erhalten.

Ein Überblick über die Terminologie im Englischen und Spanischen:

  • Da es im Bereich Einwanderung um verschiedene Sprachen und Unternehmensstrukturen geht, können die Formulierungen sehr unterschiedlich ausfallen.
  • Wenn Sie nach „ICT“ auf Spanisch suchen: In offiziellen Regierungsquellen und Gesetzestexten wird dieser Weg als „traslado intraempresarial“ oder „TIC-Genehmigung“ bezeichnet. 
  • In lokalen Foren und umgangssprachlichen Diskussionen zum Thema Einwanderung wird es häufig auch als „permistic“ oder „residencia em tic“ geschrieben.
  • Auch in englischen HR-Kreisen variiert die Terminologie. Ganz gleich, ob Ihr Unternehmen davon als „intra-corporate transfer“, „intra-company transfer“, „intracompany relocation“ oder „intercompany transfer“ spricht – es handelt sich dabei immer um genau denselben Einwanderungsweg.
Teams mit Sitz in den USA verwechseln diesen Weg häufig mit dem amerikanischen L-1-Visum: Für beide gelten unterschiedliche Aufenthaltsdauerregelungen und unterschiedliche zuständige Behörden → L-1-Visum vs. spanische ICT-Genehmigung.

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Teilnahmeberechtigung: Wer ist teilnahmeberechtigt?

Checkliste zur Prüf der Anspruchsberechtigung von Arbeitnehmern für das spanische ICT-Visum

  • Es muss sich um einen Staatsangehörigen eines Landes außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz handeln, der als Führungskraft, Fachkraft oder Trainee versetzt wird.
  • Sie müssen über einen Abschluss einer anerkannten Universität oder Business School verfügen oder mindestens drei Jahre gleichwertige Berufserfahrung vorweisen können.
  • Muss unmittelbar vor dem Antrag auf Versetzung mindestens drei ununterbrochene Monate bei der Muttergesellschaft oder dem Konzern beschäftigt gewesen sein. (Ausnahmen und strategische Umgehungsmöglichkeiten dieser strengen Beschäftigungsdaueranforderung finden Sie in unserem Leitfaden zur spanische ICT-Genehmigung: 3-Monats-Regel für die vorherige Beschäftigung).
  • Sie müssen in ihren Wohnsitzländern seit fünf Jahren vorbestraft sein.
  • Sie müssen über eine umfassende öffentliche oder private Krankenversicherung verfügen, die in Spanien gültig ist.
Was gilt als ununterbrochene Beschäftigung in einer Gruppe, wodurch wird die Frist zurückgesetzt und welche Lohnnachweise werden bei UGE-CE-Prüfungen herangezogen → Die 3-Monats-Regel für vorherige Beschäftigungsverhältnisse

Voraussetzungen für Unternehmen zur Beantragung einer IKT-Genehmigung

Die „Unidad de Grandes Empresas“ (UGE-CE) prüft Unternehmensbeziehungen sehr genau. Um die Genehmigung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das entsendende Unternehmen und die spanische aufnehmende Einrichtung müssen nachweislich derselben Unternehmensgruppe angehören.
  • Das Unternehmen muss eine echte wirtschaftliche Tätigkeit sowie eine ausreichende finanzielle Stabilität nachweisen, um die Übertragung zu gewährleisten.
  • Die spanische Niederlassung muss ein formelles Entsendungsschreiben vorlegen, in dem das Gehalt des Entsandten, seine Funktion sowie die Beschäftigungsgarantie nach seiner Rückkehr ins Heimatland detailliert aufgeführt sind.

⚠️ Hinweis der Personalabteilung: Die Behörden achten ausdrücklich auf Umgehungsversuche. Wenn eine Versetzung eher wie ein Vorwand erscheint, um jemanden nach Spanien zu bringen, als wie eine echte Versetzung im Rahmen des Unternehmens, wird der Antrag beanstandet oder abgelehnt.


Warum Unternehmen die IKT-Genehmigung nutzen

Drei Dinge unterscheiden die ICT-Arbeitserlaubnis deutlich von anderen spanischen Arbeitserlaubnissen.

  • Es findet keine Arbeitsmarktprüfung statt: Sie müssen die Stelle nicht vor Ort ausschreiben und auch nicht nachweisen, dass kein spanischer Bewerber zur Verfügung stand. 
  • UGE-CE ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 20 Werktagen eine Entscheidung zu treffen, während der übliche Weg über das Konsulat für Unternehmen, die nicht bei der UGE registriert sind, 3 bis 6 Monate dauert. Einen vollständigen Vergleich finden Sie im Leitfaden „UGE vs. Konsulat“ auf Jobbatical.
  • Die ICT-EU-Genehmigung umfasst zudem EU-Mobilitätsrechte, sodass Ihr Mitarbeiter in anderen EU-Mitgliedstaaten arbeiten kann, ohne in jedem Land eine separate Arbeitserlaubnis zu benötigen – ein Vorteil, den die HQP-Genehmigung nicht bietet.
Sie möchten mehrere Mitarbeiter gleichzeitig versetzen? Durch parallele statt aufeinanderfolgende Anträge sparen Sie pro Gruppe 4–6 Wochen Zeit → Spanien: ICT-Sammelanmeldung

Was es kostet

Bei der Budgetplanung für eine spanische IKT-Genehmigung müssen die direkt an die spanischen Behörden zu entrichtenden Verwaltungsgebühren von den Betriebskosten und den Kosten für die Vorbereitung der Unterlagen getrennt werden. Zwar sind die behördlichen Antragsgebühren relativ gering, doch werden die Gesamtkosten für den Arbeitgeber maßgeblich von der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers, der Familiengröße, der Komplexität der Beglaubigung der Unterlagen sowie davon beeinflusst, ob der Arbeitnehmer weiterhin in seinem Heimatland sozialversichert bleibt.

Gesamtkostenübersicht: Hauptantragsteller vs. Familienumzug

Haushaltskategorie Hauptantragsteller Unterhaltsberechtigter (pro Person) Verantwortliche Partei
UGE-CE-Verwaltungsgebühr (Formular 790, Code 038) ~€73.26 ~€73.26 Arbeitgeber
Konsularisches Einreisevisum (Typ D) 90 € (Standard)

140 € – 150 € (US-Bürger)

ca. 700 € – 900 € (britische Staatsbürger)
90 € (Standard)

140 € – 150 € (US-Bürger)

ca. 700 € – 900 € (britische Staatsbürger)
Arbeitnehmer / Arbeitgeber
Gebühr für physische TIE-Karte (Formular 790, Code 012) ~€16.08 ~€16.08 Mitarbeiter
Beglaubigte Übersetzungen und Apostillen 200 – €500 100 – €300 Arbeitgeber / Gemeinsame
Private Krankenversicherung (falls erforderlich) 600 € – 1.800 € pro Jahr 600 € – 1.800 € pro Jahr Arbeitgeber (in der Regel)
Gebühren für Rechts- und Einwanderungsdienstleistungen 1,500 – €3,500 500 – €1,200 Arbeitgeber
Geschätztes Gesamtbudget (ohne Rechtskosten) 370 € – 2.500 €+ 270 € – 2.200 €+ -

Aufschlüsselung der Kostenkomponenten

1. Direkte staatliche und Verwaltungsgebühren

  • UGE-CE-Antragsgebühr (Formular 790, Code 038): Wird bei Einreichung des Erstantrags auf Genehmigung direkt an das Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration entrichtet. Die Verwaltungsgrundgebühr beträgt etwa 73,26 bis 80 Euro pro Antragsteller und unterhaltsberechtigtem Familienangehörigen.
  • Gebühren für konsularische Einreisevisa: Sobald die UGE-CE die Genehmigung erteilt hat, zahlen die Antragsteller eine konsularische Bearbeitungsgebühr für den physischen Visumstempel vom Typ D. Während die Standardgebühren für die meisten Nicht-EU-Bürger zwischen 90 € liegen, wendet Spanien strenge konsularische Gegenseitigkeit bei den Gebühren an:
    • US-Bürger: Aufgrund bilateraler Vereinbarungen über Konsulargebühren fallen Gebühren in Höhe von etwa 140 bis 153 US-Dollar an.
    • Britische Staatsbürger: Die Gebühren können je nach den spezifischen Gebührensätzen der Konsulate nach dem Brexit 700 £ (900 $+) übersteigen.
  • Gebühr für den Ausländerausweis (TIE) (Formular 790, Code 012): Wird vor Ort in Spanien bei der Terminvereinbarung zur Abnahme der Fingerabdrücke auf der Polizeiwache entrichtet. Die Gebühr beträgt 16,08 € pro Ausweis.

2. Vorbereitung und Beglaubigung von Dokumenten (Kosten mit starken Schwankungen)

Offizielle Dokumente, die bei der UGE-CE eingereicht werden, müssen amtlich beglaubigt sein (Haager Apostille oder konsularische Beglaubigung) und von einem vereidigten Übersetzer (einem beim spanischen Außenministerium (MAEC) registrierten„Traductor Jurado“ ) ins Spanische übersetzt werden.

  • Beglaubigte Übersetzungen (Traducción Jurada): Die Kosten liegen zwischen 30 € und 60 € pro Dokument (z. B. Abschlusszeugnisse, Führungszeugnisse, Beauftragungsschreiben von Unternehmen, Heirats- und Geburtsurkunden).
  • Haager Apostillen: Die Kosten variieren stark je nach Herkunftsstaat oder -land (20 bis über 100 Euro pro Dokument). Bei Übermittlungen in die USA, die eine FBI-Hintergrundüberprüfung erfordern, sind Apostillen des US-Außenministeriums erforderlich, wodurch zusätzliche Kurier- und Vermittlungsgebühren anfallen können.

3. Sozialversicherung und steuerliche Verpflichtungen

  • Versicherungsbescheinigung (A1 / Bilaterales Abkommen): Wenn Spanien ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit dem Entsendeland (z. B. USA, Großbritannien, Kanada) geschlossen hat, kann der Arbeitgeber eine Versicherungsbescheinigung beantragen. Dadurch bleibt der Arbeitnehmer bis zu 2–5 Jahre lang im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes versichert, sodass keine spanischen Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
  • Spanische Sozialversicherungsbeiträge: Wenn kein bilaterales Abkommen besteht oder der Arbeitnehmer in die lokale Lohnabrechnung übergeht, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der spanischen Sozialversicherung („Seguridad Social“) anmelden. Die spanischen Arbeitgeberbeiträge betragen etwa 30 % bis 33 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers (bis zur gesetzlichen Beitragsobergrenze).
  • Obligatorische private Krankenversicherung: Erforderlich, wenn der Arbeitnehmer nicht unmittelbar durch ein bilaterales Abkommen im spanischen öffentlichen Gesundheitssystem versichert ist. Die Policen müssen einen umfassenden Versicherungsschutz in Spanien ohne Zuzahlungen (sin copago) bieten und kosten im Durchschnitt 50 bis 150 Euro pro Monat und Person.

4. Umzugskosten und Kosten für die rechtliche Abwicklung

Die meisten Personalabteilungen in Unternehmen arbeiten mit spezialisierten Rechtsdienstleistern oder Anbietern von Global-Mobility-Lösungen zusammen, um die Einreichung von UGE-CE-Anträgen, die Prüfung der Unternehmensunterlagen, die Koordination mit den Konsulaten und die Vereinbarung von TIE-Terminen vor Ort zu bewältigen.

  • Servicegebühren für den Hauptantragsteller: Diese liegen in der Regel zwischen 1.500 € und 3.500 €, je nach Komplexität des Falles und der Notwendigkeit einer beschleunigten Bearbeitung.
  • Betreuungsleistungen für Angehörige: Die Kosten liegen in der Regel zwischen 500 und 1.200 Euro pro Familienmitglied.

Realistischer Zeitplan für die IKT-Genehmigung in Spanien

Zwar ist die UGE-CE gesetzlich verpflichtet, den Antrag auf eine spanische ICT-Genehmigung innerhalb von nur 20 Arbeitstagen zu bearbeiten, doch dauert ein realistischer Umzug von Anfang bis Ende – einschließlich der Beschaffung von Unterlagen, Übersetzungen, Apostillen und Terminen beim Konsulat – in der Regel 2 bis 4 Monate. Da fehlende Unterlagen oder Engpässe beim Konsulat Ihre Unternehmensplanung erheblich beeinträchtigen können, empfehlen wir Ihnen dringend, unseren speziellen Leitfaden zum realistischen Zeitrahmen für die spanische ICT-Genehmigung und zu den Risiken von Verzögerungen zu lesen .

Länder wie Indien, Brasilien und Teile Südostasiens weisen strukturelle Rückstände auf, wodurch sich das Visumverfahren deutlich über zwei Wochen hinaus verzögert. Bevor Sie den Arbeitsbeginn Ihres Mitarbeiters bestätigen, sollten Sie den Leitfaden zu Rückständen bei den spanischen Konsulaten unter Jobbatical einsehen, um sich über die aktuellen Wartezeiten nach Ländern zu informieren.

📌 Ein wichtiger Tipp: Befindet sich Ihr Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Einreichung des UGE-CE-Antrags bereits mit einem gültigen Visum legal in Spanien, entfällt die Konsulatsphase vollständig – dies sollten Sie prüfen, bevor Sie den Prozess einleiten.

Wie sich die 8–14 Wochen tatsächlich Schritt für Schritt aufschlüsseln, einschließlich der Wartezeiten bei den Konsulaten je nach Herkunftsland des Mitarbeiters → Zeitplan für das spanische ICT-Visum

So beantragen Sie die Spain ICT: Was Ihr Unternehmen einreichen muss

Ihre spanische Gastorganisation reicht den Antrag online über das UGE-CE-Portal ein. Das Dokumentenpaket muss Folgendes enthalten:

  • Nachweis der Geschäftstätigkeit sowohl im Herkunftsland als auch in Spanien
  • Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers, Gehaltsabrechnungen und Nachweis einer dreimonatigen Betriebszugehörigkeit
  • Zeugnisse über den Bildungsabschluss oder Nachweise über die Berufserfahrung (mit Apostille versehen und übersetzt)
  • Versetzungsbescheid mit Angabe der Funktion, der Dauer und des Gehalts
  • Bestätigung über eine private Krankenversicherung von einem zugelassenen spanischen Anbieter
  • Führungszeugnis (mit Apostille versehen und aus dem Wohnsitzland des Mitarbeiters übersetzt)

Die UGE-CE muss innerhalb von 20 Werktagen antworten. Nach der Genehmigung hat Ihr Mitarbeiter genau 90 Tage Zeit, um sein nationales Visum der Kategorie D beim spanischen Konsulat in seinem Heimatland zu beantragen. Senden Sie das Genehmigungsschreiben noch am Tag des Erhalts; diese Frist beginnt mit dem Datum der Genehmigung, nicht mit dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Mitarbeiter benachrichtigen.

Die sieben Fehler bei der Antragstellung, die zu einer Ablehnung des UGE-CE führen, und die entsprechenden Korrekturmaßnahmen → 7 Gründe, warum Anträge auf ein spanisches IKT-Visum abgelehnt werden.

Einhaltung der Vorschriften nach der Genehmigung: Was Ihr Personalteam tun muss

Compliance-Anforderung Was Sie tun müssen Warum es wichtig ist
Anmeldung bei der Sozialversicherung am ersten Tag Melden Sie den Mitarbeiter spätestens am ersten Arbeitstag bei der Sozialversicherung an. Eine verspätete Registrierung stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften dar und kann zu Geldstrafen für das spanische Unternehmen führen. Nehmen Sie dies als standardmäßigen Schritt im Onboarding-Prozess auf.
TIE-Karte innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft Stellen Sie sicher, dass der Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen nach seiner Einreise nach Spanien einen Termin für die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) vereinbart und wahrnimmt. Die TIE-Nummer wird für Bankgeschäfte, Wohnungsangelegenheiten, die Arbeitsverwaltung und viele alltägliche Aktivitäten in Spanien benötigt.
Eintragung in das Einwohnerregister in der ersten Woche Melden Sie den Mitarbeiter beim örtlichen Rathaus an und besorgen Sie sich so bald wie möglich nach der Ankunft eine Meldebescheinigung. Die Meldebescheinigung wird oft benötigt, bevor ein Termin bei der TIE vereinbart werden kann, und ist für den Zugang zu vielen öffentlichen Dienstleistungen erforderlich.
Reiseverfolgung in der EU (Inhaber eines ICT-EU-Ausweises) Erfassen Sie die Arbeitstage in anderen EU-Ländern ab dem ersten Arbeitstag des Mitarbeiters in Spanien. Inhaber eines ICT-EU-Visums können in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in anderen EU-Mitgliedstaaten arbeiten. Für längere Entsendungen sind unter Umständen gesonderte Meldungen oder Genehmigungen erforderlich.
Überwachung des Ablaufs von Genehmigungen Richten Sie Erinnerungen zur Verlängerung und Überprüfung mindestens 6 Monate vor Ablauf der Genehmigung ein. IKT-Genehmigungen verlängern sich nicht automatisch. Das Ablaufenlassen einer Genehmigung kann zu einem unmittelbaren Verstoß gegen das Arbeitsrecht führen.

Weiterführende Artikel:

Welches Sozialversicherungssystem gilt für Ihren entsandten Mitarbeiter, und welche Bescheinigung muss die Personalabteilung vor der Anmeldung einholen → Sozialversicherung für ICT-Mitarbeiter in Spanien

Checkliste zur Einhaltung der Arbeitgeberpflichten nach Erteilung der IKT-Genehmigung in Spanien – 5 Schritte vom ersten Tag bis zum Ablauf der Genehmigung

Checkliste zur Einhaltung der Arbeitgeberpflichten nach Erteilung der IKT-Genehmigung in Spanien – 5 Schritte vom ersten Tag bis zum Ablauf der Genehmigung

Bleibt der Mitarbeiter stattdessen im Heimatvertrag und auf der Heimatlohnliste, handelt es sich bei dem Umzug um eine Entsendung und nicht um eine ICT, und die Meldepflicht ändert sich entsprechend: Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien.

Familienzusammenführung und Planung des Endes des Auslandseinsatzes

Ehepartner, minderjährige Kinder und finanziell abhängige Verwandte sind alle berechtigt, zu Ihrem Arbeitnehmer nach Spanien zu ziehen. Ehepartner dürfen ebenfalls arbeiten, sobald ihre Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde. Reichen Sie den Antrag auf Familienzusammenführung gleichzeitig mit dem Hauptantrag auf eine ICT-Aufenthaltsgenehmigung ein. Wenn Sie erst nach der Genehmigung warten, verlängert sich der Umzug um 4–6 unnötige Wochen.

📌 Wenn die Gültigkeitsdauer der ICT abläuft, haben Sie im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

  • eine Verlängerung um zwei Jahre (sofern der Einsatz fortgesetzt wird und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind)
  • Oder ein Übergang zur HQP-Genehmigung oder zur EU-Blue-Card für Stellen, die zu Festanstellungen werden.

Beide Übergangswege werden über die UGE-CE abgewickelt und können von Spanien aus beantragt werden. Planen Sie den Übergang 6 Monate im Voraus und nicht erst 6 Wochen vorher. Eine Lücke im Rechtsstatus zwischen den Genehmigungen unterbricht die Aufenthaltskontinuität Ihres Mitarbeiters und birgt ein Compliance-Risiko für Ihr Unternehmen.

Wenn aus dem Einsatz eine Festanstellung in Spanien wird, erfolgt der Übergang in der Regel über den HQP-Weg → IKT- oder HQP-Aufenthaltsgenehmigung für Spanien

Wie „ Jobbatical “ beim spanischen IKT-Visum hilft

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Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.


Häufig gestellte Fragen: Genehmigung für unternehmensinterne Versetzungen (ICT) in Spanien

Was ist die spanische IKT-Genehmigung und für wen gilt sie?

Die spanische IKT-Genehmigung ist eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger, die von einer Niederlassung außerhalb der EU zu einer spanischen Gesellschaft innerhalb derselben Unternehmensgruppe versetzt werden. Sie gilt für Führungskräfte, Fachkräfte und Praktikanten. Eine Arbeitsmarktprüfung ist nicht erforderlich, und alle Anträge werden von der spanischen Schnellbearbeitungsstelle UGE-CE bearbeitet, wobei die Entscheidung innerhalb von 20 Werktagen getroffen wird.

Was ist der Unterschied zwischen der ICT-EU- und der nationalen ICT-Erlaubnis?

Die ICT-EU-Genehmigung ist der Standardweg für die meisten multinationalen Entsendungen – sie gilt für Führungskräfte und Fachkräfte bis zu drei Jahre und umfasst EU-Mobilitätsrechte (bis zu 90 Tage in anderen EU-Ländern pro 180-Tage-Zeitraum). Die nationale ICT-Genehmigung gilt für Sonderfälle, in denen die EU-ICT-Kriterien nicht erfüllt sind; sie ist auf Spanien beschränkt und beinhaltet keine EU-Mobilitätsrechte. Die meisten Unternehmensentsendungen kommen für den ICT-EU-Weg in Frage.

Welche Voraussetzungen hinsichtlich der Berechtigung und des Gehalts gelten für die spanische IKT-Aufenthaltsgenehmigung?

Ihr Mitarbeiter muss ein Nicht-EU-Bürger über 18 Jahre sein, der eine Führungs-, Fach- oder Auszubildendenposition innehat und zuvor mindestens drei Monate innerhalb derselben Unternehmensgruppe beschäftigt war. Führungskräfte und Fachkräfte benötigen einen Hochschulabschluss oder mindestens drei Jahre gleichwertige Berufserfahrung. Das jährliche Bruttomindestgehalt im Jahr 2026 beträgt etwa 40.077 €. Ihr Unternehmen muss sowohl im Entsendeland als auch in Spanien eine echte Geschäftstätigkeit ausüben, und die Entsendung muss einem tatsächlichen geschäftlichen Zweck dienen.

Welche Unterlagen sind für einen Antrag auf eine ICT-Genehmigung in Spanien erforderlich?

Das Kernpaket an Unterlagen umfasst: einen Nachweis über die Geschäftstätigkeit sowohl im Entsendeland als auch in Spanien, den Arbeitsvertrag und die Gehaltsabrechnungen des Mitarbeiters, Zeugnisse über akademische Abschlüsse oder berufliche Erfahrung, das Entsendeschreiben, eine Bestätigung über den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, ein Führungszeugnis (mit Apostille und Übersetzung) sowie einen gültigen Reisepass. Die Anforderungen an die Unterlagen variieren je nach Stellenkategorie geringfügig – Praktikanten benötigen zusätzlich zum Standardpaket einen Nachweis über ein formelles Ausbildungsprogramm.

Fällt die spanische IKT-Genehmigung unter die steuerliche Regelung des „Beckham-Gesetzes“?

Ja, in den meisten Fällen. Inhaber einer ICT-Aufenthaltsgenehmigung, die in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig waren, können innerhalb von sechs Monaten nach ihrer ersten Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung die Sonderregelung für Expatriates (allgemein als „Beckham-Gesetz“ bezeichnet) beantragen. Im Rahmen dieser Regelung zahlen sie in den ersten sechs Jahren einen pauschalen Einkommensteuersatz von 24 % auf Einkünfte aus spanischen Quellen bis zu 600.000 Euro – anstelle des üblichen progressiven Steuersatzes, der bei höheren Einkommensstufen bis zu 47 % beträgt. Ihre Personalabteilung oder Ihr Steuerberater sollte die Anspruchsberechtigung bereits bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis prüfen.

Wie lange dauert das Verfahren zur Erteilung einer IKT-Genehmigung in Spanien vom Antrag bis zum Beginn der Tätigkeit?

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 8–14 Wochen von Tür zu Tür. Die UGE-CE trifft ihre Entscheidung innerhalb von 20 Werktagen (ca. 4 Wochen). Ihr Mitarbeiter hat dann bis zu 90 Tage Zeit, um sein nationales Visum bei einem spanischen Konsulat zu beantragen – in der Regel dauert dies 2–6 Wochen, in Ländern mit hohem Bearbeitungsrückstand jedoch länger. Rechnen Sie nach der Ankunft weitere 2–4 Wochen für die Bearbeitung der TIE-Karte ein. Die Bearbeitungszeit beim Konsulat, nicht die Entscheidung der UGE-CE, ist der größte Unsicherheitsfaktor bei der Planung.

Was muss der Arbeitgeber am ersten Arbeitstag des Arbeitnehmers in Spanien tun?

Sie müssen Ihren Mitarbeiter spätestens am ersten Tag seines Arbeitsverhältnisses bei der spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social) anmelden. Eine verspätete Anmeldung hat Geldstrafen für Ihr spanisches Unternehmen zur Folge. Ihr Mitarbeiter muss außerdem innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ankunft einen Termin zur Beantragung der TIE vereinbaren und sich in der ersten Woche bei der örtlichen Stadtverwaltung im Einwohnermelderegister (Padrón) eintragen lassen.

Kann die Familie meines Mitarbeiters zu ihm nach Spanien ziehen, und darf der Ehepartner dort arbeiten?

Ja. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder und finanziell abhängige Verwandte haben alle Anspruch auf Familienzusammenführung. Ehepartner dürfen in Spanien arbeiten, sobald ihre Familiengenehmigung ausgestellt wurde. Reichen Sie den Antrag auf Familienzusammenführung gleichzeitig mit dem Hauptantrag auf eine ICT-Genehmigung ein – wenn Sie damit bis nach der Genehmigung warten, verlängert sich der gesamte Umzugszeitraum um 4–6 unnötige Wochen.

Was passiert, wenn die IKT-Genehmigung abläuft – kann sie verlängert werden?

Die ICT-EU-Aufenthaltserlaubnis kann in Zweijahresabschnitten verlängert werden, sofern der Einsatz fortgesetzt wird und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Sollte die Stelle in eine Festanstellung übergehen, ist vor Ablauf der Gültigkeit ein Übergang zu einer HQP-Aufenthaltserlaubnis oder einer EU-Blue-Card erforderlich – planen Sie dies mindestens sechs Monate im Voraus. Die in Spanien im Rahmen der ICT-Aufenthaltserlaubnis verbrachte Zeit wird auf die fünfjährige Aufenthaltsdauer für eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in Spanien angerechnet, vorausgesetzt, es gibt keine Lücke im Rechtsstatus zwischen den einzelnen Aufenthaltserlaubnissen.

Inwiefern unterscheidet sich die ICT-Genehmigung von der spanischen HQP-Genehmigung?

Das ICT-Verfahren gilt für Mitarbeiter, die bereits zu Ihrer Unternehmensgruppe gehören und nach Spanien versetzt werden. Das HQP-Verfahren gilt für neue Mitarbeiter, die direkt von außerhalb des Unternehmens in Ihre spanische Niederlassung eintreten. Beide Verfahren werden über die UGE-CE innerhalb von 20 Werktagen abgewickelt. Der wesentliche operative Unterschied: Das ICT-EU-Verfahren umfasst die Mobilitätsrechte der EU, das HQP-Verfahren hingegen nicht. Die Wahl des falschen Verfahrens führt zur Ablehnung des Antrags. Lesen Sie den vollständigen Vergleichsleitfaden „ICT vs. HQP“, wenn Sie sich zwischen den beiden Verfahren entscheiden müssen.

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Pili Rodríguez Ruiz
Pili Rodríguez Ruiz
Pili Rodríguez Ruiz ist Leiterin der Abteilung für Einwanderungsrecht – Spanien bei Jobbatical und leitet die arbeitgeberorientierte Bearbeitung von Einwanderungsangelegenheiten für internationale Fachkräfte, die nach Spanien ziehen. Als zugelassene spanische Rechtsanwältin und seit September 2013 Mitglied der Anwaltskammer (Colegio de Abogados) verfügt sie über mehr als 12 Jahre Erfahrung im Rechtswesen und im Bereich der globalen Mobilität und berät Start-ups, Scale-ups und Unternehmen, die landesweit Personal einstellen. Sie ist spezialisiert auf Aufenthaltsgenehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP), Anträge auf die EU-Blue-Card in Spanien, Fälle von unternehmensinternen Versetzungen (ICT), Anträge auf das spanische Digital-Nomad-Visum, Familienzusammenführung sowie TIE- und Aufenthaltsgenehmigungsverfahren bei der UGE und den Provinzdienststellen für Ausländerangelegenheiten (Extranjería). Sie hat persönlich mehr als 2.100 Fälle und über 1.700 Umzüge betreut und ist Co-Moderatorin des spanischsprachigen Einwanderungspodcasts „Buscando Visa“.
Stichwörter zu diesem Blog:
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