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Deutschland: Arbeitgeberwechsel – Leitfaden zur Arbeitserlaubnis

  • Jobbatical wickelt im Auftrag von Personalabteilungen Fälle von Arbeitgeberwechseln in Deutschland ab – von der Meldung bei der Ausländerbehörde über die Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit bis hin zur Ausstellung der aktualisierten Aufenthaltserlaubnis.
  • Unabhängig davon, ob Ihr neuer Mitarbeiter im Besitz einer Blauen Karte EU, einer qualifizierten Arbeitserlaubnis oder eines anderen arbeitsbezogenen Aufenthaltstitels ist, übernehmen wir die gesamte Abwicklung des Arbeitgeberwechsels gemäß dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2024.
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Möchten Sie Fachkräfte aus dem Ausland langfristig einstellen? Der Arbeitgeberwechselprozess in Deutschland ist der entscheidende Faktor für die Einhaltung der Vorschriften

Was versteht man in Deutschland unter einem Arbeitgeberwechsel?

Ein Arbeitgeberwechsel in Deutschland ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren, das Nicht-EU-Bürger durchlaufen müssen, wenn sie im Rahmen einer deutschen Arbeitserlaubnis den Arbeitsplatz wechseln. Gemäß dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2024 sind die meisten Aufenthaltsgenehmigungen, einschließlich der Blauen Karte EU und des Fachkräftevisums nach § 18a/§ 18b, zunächst an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden. Dies erfordert eine formelle Meldung oder die vollständige Genehmigung durch die Ausländerbehörde und gegebenenfalls die Bundesagentur für Arbeit, bevor der Arbeitnehmer rechtmäßig die Arbeit in Ihrem Unternehmen aufnehmen kann.

Deutschland: Leistungen bei Arbeitgeberwechsel für neue Arbeitgeber

  • Stellen Sie qualifizierte IT-Fachkräfte, medizinisches Fachpersonal und andere Fachkräfte ein, die bereits in Deutschland leben – ein Visumverfahren beim Konsulat ist nicht erforderlich
  • Schnelleres Onboarding als bei einer internationalen Einstellung: keine Visumsprozedur, keine Verzögerungen durch Umzugsflüge, Fachkräfte, die bereits mit den deutschen Arbeitsnormen vertraut sind
  • Verfahren zur Gewährleistung des langfristigen Aufenthaltsrechts des Arbeitnehmers und seiner Mobilitätsrechte innerhalb der EU im Rahmen der Blauen Karte EU

Häufige Herausforderungen im Personalwesen angesichts der Änderungen bei deutschen Arbeitgebern

Die gleichzeitige Bewältigung der Meldung bei der Ausländerbehörde, der Überprüfung durch die Bundesagentur und des Verfahrens zur Änderung der Aufenthaltsgenehmigung gehört zu den am häufigsten missverstandenen Compliance-Aufgaben, mit denen Personalabteilungen bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland konfrontiert sind, die sich bereits in Deutschland aufhalten.

  • Unklare Genehmigungsvorschriften: Die Unterscheidung zwischen Meldepflicht und vorheriger Genehmigung für Inhaber der Blue Card (in den ersten 12 Monaten vs. danach) überrascht Personalabteilungen und birgt das Risiko von illegaler Beschäftigung
  • Lücken in der Krankenversicherung: Eine Unterbrechung zwischen zwei Arbeitsverträgen kann zu einer Unterbrechung des gesetzlichen Versicherungsschutzes führen; Personalabteilungen müssen die Übergangsdaten sorgfältig koordinieren
  • Einhaltung der Gehaltsschwelle: Der neue Arbeitgeber muss die Gehaltsschwelle für die Blaue Karte EU 2026 (50.700 € bzw. 45.934,20 € für Engpassberufe) eigenständig bestätigen, bevor der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnimmt
  • Terminrückstände bei den Ausländerbehörden in Städten wie Berlin, Frankfurt und München können zu wochenlanger Ungewissheit führen
  • Unstimmigkeiten bei der Art der Aufenthaltsgenehmigung: Manche Arbeitnehmer haben möglicherweise Anspruch auf eine Umwandlung in eine EU-Blue-Card bei einem Arbeitgeberwechsel; Personalabteilungen übersehen dies jedoch häufig, wenn sie nicht fachkundig beraten werden

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Genehmigungsvarianten bei einem Arbeitgeberwechsel

Deutschland – Arbeitgeberwechsel: Fachkräftevisum

  • Arbeitnehmer mit einem deutschen Fachkräftevisum können den Arbeitgeber wechseln, doch ist in der Regel vor Antritt der neuen Stelle eine vorherige Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich.
  • Der neue Standort muss die Genehmigungsauflagen erfüllen, wobei die Bearbeitungsfristen je nach Standort und Komplexität des Falles variieren können.

Lesen Sie unseren Leitfaden zum Arbeitgeberwechsel bei einem Visum für Fachkräfte in Deutschland

Deutschland – Arbeitgeberwechsel: Qualifizierte Arbeitserlaubnis (QEP)

  • Inhaber einer Qualifizierten Arbeitserlaubnis (QEP) können in Deutschland den Arbeitgeber wechseln, benötigen jedoch in der Regel vor Arbeitsantritt die Genehmigung der örtlichen Ausländerbehörde.
  • Die neue Stelle muss den Qualifikationen des Mitarbeiters entsprechen; in bestimmten Fällen kann eine zusätzliche Arbeitsmarktprüfung erforderlich sein.

Lesen Sie unseren Leitfaden zur Änderung des Arbeitgebers bei einer qualifizierten Arbeitserlaubnis in Deutschland

Deutschland – Arbeitgeberwechsel: EU-Blue-Card

  • Inhaber einer EU-Blue-Card können in Deutschland den Arbeitgeber wechseln, wobei jedoch je nach Dauer des Besitzes der Blue-Card und den konkreten Umständen des Wechsels möglicherweise Melde- oder Genehmigungsvorschriften gelten.
  • Die neue Stelle muss weiterhin die Zulassungskriterien für die EU-Blue-Card erfüllen, einschließlich der Qualifikationsanforderungen und der geltenden Gehaltsschwelle.

Lesen Sie unseren Leitfaden zum Arbeitgeberwechsel bei der EU-Blue-Card in Deutschland

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Häufig gestellte Fragen – Häufig gestellte Frage: Arbeitgeberwechsel in Deutschland
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Eine junge Frau mit schulterlangem braunem Haar lächelt freundlich in die Kamera; sie trägt ein blaues Hemd. Der Hintergrund ist in einer neutralen, hellen Farbe gehalten.
Julia
Manager für globale Mobilität
"Jobbatical hat uns geholfen, ein ganzes Team problemlos von Indien nach Mailand umzusiedeln. Ihre Koordination mit den lokalen Behörden und ihre Liebe zum Detail haben uns wochenlange Verwaltungsarbeit erspart. Ohne sie hätten wir es nicht geschafft!"
Ein Mann mit grauen Haaren und Brille in einem dunkelgrünen Poloshirt blickt leicht zur Seite; vor einem schlichten grauen Hintergrund wirkt er nachdenklich und selbstbewusst.
Greg
Gründer
"Die Umsiedlung unseres neuen Teammitglieds aus Brasilien verlief mühelos. Vom Visum bis zur Anmeldung sorgte Jobbatical dafür, dass jeder Schritt abgedeckt war. Totaler Seelenfrieden."
Eine Frau mit langen braunen Haaren und blauen Augen blickt in die Kamera. Sie trägt türkisfarbene Ohrringe und ist dezent geschminkt, mit rosa Lippenstift, und strahlt Selbstbewusstsein aus.
Anna
Leiter der Abteilung Menschen
"Jobbatical hat die Art und Weise, wie wir internationale Einstellungen vornehmen, verändert. Die Unterstützung durch Jobbatical ist nahtlos - wir konzentrieren uns darauf, die Besten einzustellen, und Jobbatical kümmert sich um den Rest".
Ein Mann in einem rot-blau gestreiften Hemd macht vor einem bunten Graffiti-Hintergrund eine verschmitzte, skeptische Miene. Der Ton ist unbeschwert und humorvoll.
Marko
CEO
"Vor Jobbatical kämpften wir mit Verzögerungen bei der Einwanderung. Jetzt sind unsere internationalen Mitarbeiter schneller als je zuvor in Deutschland und arbeiten dort - das ist ein entscheidender Faktor für unser Wachstum.

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