Der Wechsel des Arbeitgebers in Deutschland als ausländischer Staatsangehöriger erfordert eine sorgfältige Navigation im Einwanderungs- und Arbeitsrecht. Ob Sie mit einer Blauen Karte EU, einem Facharbeitervisum oder einer anderen Arbeitserlaubnis den Arbeitsplatz wechseln, Jobbatical bietet umfassende Unterstützung während des gesamten Prozesses - von der ersten Prüfung der Eignung über die Vorbereitung der Dokumente bis hin zur endgültigen Genehmigung durch die deutschen Behörden."
Was ist ein Wechsel des Arbeitgebers in Deutschland?
Ein Arbeitgeberwechsel in Deutschland bezieht sich auf das rechtliche Verfahren, das ausländische Staatsangehörige durchlaufen müssen, wenn sie mit einer deutschen Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis den Arbeitsplatz wechseln. Nach dem deutschen Zuwanderungsgesetz (AufenthG) sind die meisten arbeitsbezogenen Aufenthaltserlaubnisse zunächst an bestimmte Arbeitgeber gebunden und bedürfen der offiziellen Zustimmung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit, bevor sie eine neue Beschäftigung aufnehmen können. Das Verfahren hängt von der Art Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels, der Dauer Ihres Aufenthalts und den Merkmalen der neuen Beschäftigung ab. Inhaber einer Blauen Karte EU haben nach 2 Jahren mehr Flexibilität, während andere Inhaber eines Aufenthaltstitels möglicherweise eine vollständige Neubewertung benötigen. Detaillierte Vorschriften finden Sie beim Bundesministerium des Innern oder bei Make it in Germany.
Vorteile eines beruflichen Wechsels des Arbeitgebers Unterstützung
Für Einzelpersonen
- Rechtskonformität: Stellen Sie sicher, dass alle Arbeitgeberwechsel mit dem deutschen Einwanderungsrecht übereinstimmen, und vermeiden Sie Visumsverstöße, die sich auf zukünftige Anträge auswirken könnten.
- Berufliche Flexibilität: Zugang zu breiteren Arbeitsmarktchancen mit einem angemessenen Rechtsrahmen für Arbeitgeberwechsel.
- Optimierung der Erlaubnis: Potenzieller Wechsel zu besseren Aufenthaltstitelkategorien (z. B. Blaue Karte EU) während des Arbeitgeberwechsels.
- Zeitliche Gewissheit: Minimieren Sie Beschäftigungslücken und Unsicherheiten durch eine effiziente Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitgeberwechsel.
- Stabilität der Familie: Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts der Familie und Vermeidung von Unterbrechungen der Genehmigungen für den Ehepartner/die Kinder bei Arbeitsplatzwechseln.
Für neue Arbeitgeber
- Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften: Stellen Sie sicher, dass neu eingestellte Mitarbeiter alle deutschen Beschäftigungs- und Einwanderungsbestimmungen erfüllen, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen.
- Risikominderung: Vermeiden Sie rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger ohne ordnungsgemäße Arbeitsgenehmigung.
- Rationalisiertes Onboarding: Beschleunigen Sie die Integration neuer Mitarbeiter durch die ordnungsgemäße Abwicklung von Genehmigungsübergängen.
- Unterstützung bei der Dokumentation: Hier finden Sie fachkundige Beratung zu den vom Arbeitgeber geforderten Unterlagen und den Verfahren der Bundesagentur für Arbeit.
Anspruch auf Wechsel des Arbeitgebers in Deutschland
Die Berechtigung zum Arbeitgeberwechsel hängt von der Art des aktuellen Aufenthaltstitels ab:
Aktueller Status der Erlaubnis: Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken (Blaue Karte EU, Facharbeitervisum, allgemeine Beschäftigungserlaubnis).
Beruflicher Werdegang: Es kann eine Mindestbeschäftigungsdauer beim derzeitigen Arbeitgeber verlangt werden (je nach Art der Genehmigung zwischen 6 Monaten und 2 Jahren).
Neue Stellenanforderungen:
- Stellenangebot, das die Qualifikationsanforderungen für Ihre Genehmigungsart erfüllt
- Gehalt, das die Mindestschwellen erfüllt (43.800 € für Facharbeiter, 58.400 € für die Blaue Karte EU im Jahr 2025)
- Position, die Ihren Qualifikationen und Genehmigungsbedingungen entspricht
Arbeitsmarkttest: Kann für bestimmte Genehmigungsarten und Staatsangehörigkeiten erforderlich sein und wird von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt.
Integrationsanforderungen: Für bestimmte Übergänge können nachgewiesene Deutschkenntnisse erforderlich sein (in der Regel A2-B1-Niveau).
Saubere Akte: Keine Verstöße gegen frühere Beschäftigungsbedingungen oder das deutsche Einwanderungsrecht.
Besondere Kategorien:
- Inhaber der Blauen Karte EU: Größere Flexibilität nach 2 Jahren der Beschäftigung
- Inhaber einer ICT-Genehmigung: Begrenzt auf unternehmensinterne Transfers
- Studenten im Übergang: Sonderbestimmungen im Rahmen der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche
Erkundigen Sie sich beim BAMF oder bei der örtlichen Ausländerbehörde nach den spezifischen Anforderungen für Ihre derzeitige Genehmigung.
Voraussetzungen für den Antrag auf Wechsel des Arbeitgebers
Checkliste für den Antrag auf Arbeitgeberwechsel in Deutschland:
Aktuelle Dokumente:
- Gültige Aufenthaltsgenehmigung und Reisepass (Original und Fotokopien)
- Aktueller Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzte 3 Monate)
- Steuerbescheinigung (Lohnsteuerbescheinigung) des derzeitigen Arbeitgebers
Neue Beschäftigungsdokumentation:
- Unterzeichnetes Stellenangebot oder Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber
- Detaillierte Stellenbeschreibung und erforderliche Qualifikationen
- Bestätigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit der Stelle und die Einstellungsbemühungen
Formulare der Bundesagentur für Arbeit:
- Antrag auf Arbeitsgenehmigung (falls erforderlich)
- Dokumentation der Arbeitsmarkteinschätzung
- Formulare für die Erklärung des Arbeitgebers
Finanzielle Dokumentation:
- Bankauszüge, die die finanzielle Stabilität während des Übergangs belegen
- Gehaltsbestätigung zur Einhaltung der Mindestschwellen
- Steuernummer und Sozialversicherungsunterlagen
Persönliche Dokumentation:
- Bildungsnachweise und berufliche Qualifikationen (apostilliert/übersetzt)
- Deutsche Sprachzertifikate (falls für die neue Stelle erforderlich)
- Krankenversicherungsbestätigung für den Beschäftigungszeitraum
Antragsformulare:
- Antrag auf Verlängerung/Änderung der Aufenthaltserlaubnis
- Formulare für biometrische Daten (falls eine Verlängerung der Genehmigung erforderlich ist)
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde nach den spezifischen Anforderungen, da die Unterlagen je nach Art der Genehmigung und Gemeinde variieren können.
Antragsverfahren für den Wechsel des Arbeitgebers
- Beurteilung der Anspruchsberechtigung: Prüfen Sie die aktuellen Genehmigungsbedingungen und die neuen Arbeitsanforderungen anhand der Kriterien des deutschen Einwanderungsrechts.
- Stellenangebot sichern: Holen Sie ein schriftliches Stellenangebot ein, das den Gehalts- und Qualifikationsanforderungen für Ihre Genehmigungskategorie entspricht.
- Koordinierung mit dem Arbeitgeber: Sicherstellen, dass der neue Arbeitgeber seine Verpflichtungen versteht und die erforderlichen Unterlagen für die Bundesagentur für Arbeit vorbereitet.
- Vorbereitung der Dokumente: Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen, einschließlich der aktuellen Genehmigung, des neuen Vertrags und der Begleitmaterialien.
- Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin bei der örtlichen Ausländerbehörde, idealerweise 4-6 Wochen vor dem geplanten Starttermin.
- Antrag einreichen: Legen Sie ein vollständiges Bewerbungspaket vor, das den Antrag auf Arbeitgeberwechsel und die entsprechenden Unterlagen enthält.
- Überprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit: Warten Sie auf die Arbeitsmarktprüfung und die Beschäftigungsgenehmigung (falls für Ihre Genehmigungsart erforderlich).
- Biometrische Aktualisierung: Geben Sie aktualisierte biometrische Daten an, wenn die Aufenthaltsgenehmigungskarte erneuert oder geändert werden muss.
- Erhalt der Entscheidung: Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Genehmigung und eine aktualisierte Aufenthaltsgenehmigung oder Beschäftigungsgenehmigung.
- Übergang zur Beschäftigung: Nehmen Sie eine neue Beschäftigung erst nach Erhalt der offiziellen Genehmigung der deutschen Behörden auf.
- Aktuellen Arbeitgeber benachrichtigen: Halten Sie die Kündigungsfrist ein, die das deutsche Arbeitsrecht und der aktuelle Vertrag vorschreiben.
- Registrierung aktualisieren: Informieren Sie das Finanzamt, die Krankenkasse und andere relevante Institutionen über den Arbeitgeberwechsel.
Wo kann man den Wechsel des Arbeitgebers beantragen?
- Örtliche Ausländerbehörde (Ausländerbehörde): Hauptbehörde für Änderungen der Aufenthaltsgenehmigung und der Beschäftigungsgenehmigung.
- Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit): Zuständig für die Arbeitsmarktbeurteilung und die Arbeitsgenehmigung für bestimmte Genehmigungskategorien.
- Berater für Einwanderung: Professionelle Dienste können in komplexen Fällen die Anträge über mehrere Behörden hinweg koordinieren.
- Online-Portale: Einige Gemeinden bieten die digitale Antragstellung über offizielle Behördenportale an.
- Personalabteilungen von Arbeitgebern: Große Unternehmen verfügen oft über spezielle Einwanderungsspezialisten, die die Visumsprozesse ihrer Mitarbeiter unterstützen.
Ernennungsdaten für den Wechsel des Arbeitgebers
- Buchen: Vereinbaren Sie Termine online über kommunale Portale oder per Telefon. Buchen Sie 4-6 Wochen im Voraus, da die Bearbeitung erforderlich ist.
- Zeitplan: Bewerben Sie sich rechtzeitig vor dem geplanten Arbeitsbeginn, um Lücken in der Arbeitsgenehmigung zu vermeiden. Planen Sie 6-8 Wochen für die Bearbeitung ein.
- Anwesenheit: Bringen Sie alle Originaldokumente und Fotokopien mit. Bei einigen Terminen kann die Anwesenheit eines Vertreters des neuen Arbeitgebers erforderlich sein.
- Beratung bei der Bearbeitung: Zu den ersten Terminen gehören häufig die Bewertung der Förderfähigkeit und die Überprüfung der Unterlagen vor der offiziellen Antragstellung.
- Anforderungen für Folgetermine: Für biometrische Aktualisierungen oder die Klärung von Dokumenten können zusätzliche Termine erforderlich sein.
Bearbeitungszeit und Kosten für den Wechsel des Arbeitgebers
Bearbeitungszeit:
- Standard-Fälle: 4-8 Wochen ab vollständiger Antragstellung
- Komplexe Beurteilungen: 8-12 Wochen, wenn Arbeitsmarkttest erforderlich
- Spitzenzeiten: Erweiterte Verarbeitung während der Sommer- und Jahresendzeit
- Beschleunigte Bearbeitung: In Ausnahmefällen gegen zusätzliche Gebühren möglich
Kosten:
- Änderung der Aufenthaltserlaubnis: 93€ - 147€ je nach Art der Erlaubnis
- Ausstellung einer neuen Genehmigung: 100 € - 147 € für die vollständige Erneuerung der Genehmigung
- Bearbeitung durch die Bundesagentur für Arbeit: Keine direkten Gebühren für die Arbeitsmarktprüfung
- Übersetzung von Dokumenten: 25 bis 50 € pro Dokument für beglaubigte Übersetzungen
- Rechtsberatung: €150-€300 pro Stunde für komplexe Fälle
Zusätzliche Überlegungen:
- Die aktuelle Gültigkeit der Genehmigung wirkt sich auf die Bearbeitungsmöglichkeiten aus
- Gehaltserhöhungen können während des Verfahrens eine Aufwertung zur Blauen Karte EU ermöglichen
Wie Jobbatical den Prozess des Arbeitgeberwechsels vereinfacht
Jobbatical bietet umfassende Unterstützung beim Wechsel von deutschen Arbeitgebern:
- Bewertung der Berechtigung: Unsere Einwanderungsexperten bewerten Ihren aktuellen Aufenthaltsstatus und Ihr neues Jobangebot im Hinblick auf die Anforderungen des deutschen Rechts und ermitteln die optimale Bewerbungsstrategie.
- Koordinierung der Dokumentation: Wir stellen vollständige Checklisten zur Verfügung und kümmern uns um die Vorbereitung der Dokumente, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern den Standards der Ausländerbehörde entsprechen.
- Multi-Behörden-Kontakt: Unsere Spezialisten koordinieren sich sowohl mit der Ausländerbehörde als auch mit der Bundesagentur für Arbeit und vereinfachen so das Verfahren der doppelten Zulassung.
- Zeitplan-Management: Wir optimieren den Bewerbungszeitplan, um Beschäftigungslücken zu minimieren und einen nahtlosen Übergang zwischen Arbeitgebern zu gewährleisten.
- Unterstützungsdienste für Arbeitgeber: Unser Team klärt neue Arbeitgeber über ihre Pflichten auf und hilft ihnen bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen für eine reibungslose Abwicklung.
- Optimierung der Aufenthaltsgenehmigung: Wir ermitteln Möglichkeiten zur Aufwertung von Genehmigungskategorien bei Arbeitgeberwechseln, was die langfristigen Aufenthaltsaussichten verbessern kann.
Warum Jobbatical für Ihren Arbeitgeberwechsel wählen?
Jobbatical verwandelt Ihren deutschen Arbeitgeberwechsel mit spezialisiertem Fachwissen:
- Beherrschung des Einwanderungsrechts: Unsere Spezialisten kennen die komplexen Wechselwirkungen zwischen Arbeitsrecht, Einwanderungsbestimmungen und Genehmigungsbedingungen für die verschiedenen Visakategorien.
- Beziehungen zu Behörden: Etablierte Verbindungen zu den Ausländerbehörden und der Bundesagentur für Arbeit ermöglichen bundesweit eine effiziente Bearbeitung.
- Risikomanagement: Wir erkennen mögliche Komplikationen frühzeitig und entwickeln Strategien zur Aufrechterhaltung des rechtlichen Status während der Übergangszeit.
- Kontinuität der Karriere: Unser umfassender Ansatz gewährleistet eine minimale Unterbrechung Ihres beruflichen Fortkommens und Ihrer familiären Stabilität in Deutschland.
Konzentrieren Sie sich auf Ihre neue Karrierechance - lassen Sie Jobbatical die komplexen rechtlichen Anforderungen Ihres Arbeitgeberwechsels erledigen.
Schlussfolgerung
Ein erfolgreicher Arbeitgeberwechsel in Deutschland erfordert eine sorgfältige Beachtung der Einwanderungsgesetze, eine ordnungsgemäße Dokumentation und eine rechtzeitige Koordinierung mit den verschiedenen Behörden. Mit der fachkundigen Beratung von Jobbatical und den Ressourcen der deutschen Bundesbehörden können Sie Ihren Karrierewechsel selbstbewusst und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vollziehen. Ihr nächster Karriereschritt in Deutschland wartet auf Sie!