Was ist ein Visum zur Familienzusammenführung für Portugal?
Das Visum zur Familienzusammenführung für Portugal, auch bekannt als D6-Visum oder Familienaufenthaltsgenehmigung für Portugal, ermöglicht es Familienmitgliedern von portugiesischen Staatsbürgern oder legal in der EU lebenden Nicht-EU-Bürgern, für mehr als 90 Tage in Portugal zu leben. Es wird als Aufenthaltserlaubnis ausgestellt und kann befristet (zunächst für 1-2 Jahre) oder je nach Status des Bürgen für längere Zeiträume verlängert werden.
Gemäß den Bestimmungen von 2025 müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf Förderungswürdigkeit, Einkommen und Wohnraum erfüllen. Der Sponsor muss ein Einkommen nachweisen, das dem portugiesischen Mindestlohn entspricht (derzeit 820 €/Monat im Jahr 2025), wobei für unterhaltsberechtigte Personen zusätzliche Anforderungen gelten. Das Visumverfahren beginnt bei den portugiesischen Konsulaten und wird nach der Ankunft in Portugal bei der AIMA (früher SEF) abgeschlossen.
Vorteile eines Visums zur Familienzusammenführung für Portugal
Die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung in Portugal bietet sowohl dem Antragsteller als auch dem Bürgen erhebliche Vorteile. Es sichert den legalen Aufenthalt, den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und Möglichkeiten zur Integration in die portugiesische Gesellschaft. Die Familienmitglieder können sicher zusammenleben und gleichzeitig das ausgezeichnete portugiesische Gesundheits- und Bildungssystem sowie die Arbeitsrechte in Anspruch nehmen. Dieses Visum ermöglicht auch einen langfristigen Aufenthalt und die portugiesische Staatsbürgerschaft.
Für Einzelpersonen
Der Erhalt eines Visums zur Familienzusammenführung in Portugal ermöglicht es Einzelpersonen, mit ihren engen Familienmitgliedern in einem stabilen und unterstützenden Umfeld zu leben. Es vereint nicht nur Familien, sondern gewährt auch Zugang zum hervorragenden portugiesischen Gesundheitssystem, zum Bildungswesen und zu sozialen Dienstleistungen. Visuminhaber können einer Beschäftigung oder einem Studium nachgehen, sich vollständig in die portugiesische Gesellschaft integrieren und gleichzeitig eine sichere Grundlage für die Zukunft schaffen.
- Einheit der Familie: Leben Sie mit Ehepartnern, Kindern oder Eltern in Portugals gastfreundlicher Umgebung.
- Rechte auf Arbeit und Studium: Ehegatten und Familienangehörige können vom ersten Tag an ohne zusätzliche Genehmigung arbeiten oder studieren.
- Der Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung: Berechtigt zum Daueraufenthalt nach 5 Jahren legalen Aufenthalts in Portugal.
- Portugiesische Staatsbürgerschaft: Beantragen Sie die portugiesische Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren, wobei ein portugiesischer Sprachtest erforderlich ist.
- EU-Mobilität: Genießen Sie die Vorteile eines Aufenthalts in Portugal und die Möglichkeit, nach Erlangung des Daueraufenthalts in andere EU-Länder zu reisen.
- Lebensqualität: Nutzen Sie die erschwinglichen Lebenshaltungskosten, das ausgezeichnete Klima und das hochwertige Gesundheitssystem Portugals.
Für Sponsoren
Die Sponsoren profitieren, indem sie ihren Familienmitgliedern einen legalen Aufenthalt sichern und die Einhaltung der portugiesischen Einwanderungsbestimmungen gewährleisten. Dieses Visum gibt den Sponsoren die Sicherheit, den Zusammenhalt der Familie zu wahren, während sie in Portugal arbeiten oder studieren. Außerdem ermöglicht es eine langfristige Planung, da die Angehörigen rechtmäßig in Portugal bleiben und schließlich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder die Staatsbürgerschaft erhalten können.
- Unterstützen Sie Ihre Liebsten: Holen Sie Ihre Familie legal nach Portugal, um am Leben und an den Arbeitsmöglichkeiten teilzuhaben.
- Sicherstellung der Einhaltung: Einhaltung der portugiesischen Einwanderungsgesetze durch AIMA und das Außenministerium.
- Stabilität für die Familie: Sicherstellung des Rechtsstatus von Familienangehörigen für eine langfristige Integration in Portugal.
- Erschwingliches Verfahren: Portugal bietet eines der kostengünstigsten Programme zur Familienzusammenführung in Europa.
Anspruch auf ein Visum zur Familienzusammenführung für Portugal
Die Förderungswürdigkeit stellt sicher, dass sowohl der Sponsor als auch die Familienmitglieder finanzielle, wohnrechtliche und rechtliche Kriterien erfüllen. Portugal verlangt, dass die Sponsoren ein stabiles Einkommen, eine angemessene Wohnung und einen legalen Aufenthaltsstatus nachweisen. Zu den förderungswürdigen Familienmitgliedern gehören Ehepartner, Kinder und in bestimmten Fällen auch Eltern oder andere Angehörige. Die Antragsteller müssen auch gesundheitliche und strafrechtliche Anforderungen erfüllen. Die Erfüllung dieser Kriterien ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen D6-Visumantrag.
Anforderungen an den Sponsor
- Rechtmäßiger Wohnsitz in Portugal (Nicht-EU-Bürger mit gültiger Aufenthaltserlaubnis für ≥1 Jahr) oder portugiesischer Staatsbürger.
- Finanzielle Stabilität: Das Einkommen muss dem portugiesischen Mindestlohn von 820 € pro Monat entsprechen oder diesen übersteigen, wobei weitere 50 % zum Unterhalt weiterer erwachsener Familienmitglieder erforderlich sind.
- Angemessener Wohnraum nach portugiesischem Standard mit ausreichend Platz für Familienmitglieder.
- Gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Nachweis der portugiesischen Staatsbürgerschaft.
Anspruchsberechtigte Familienmitglieder
- Ehepartner oder eingetragener Partner (gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden anerkannt).
- Kinder unter 18 Jahren.
- Unterhaltsberechtigte Kinder, die volljährig und in einer anerkannten Bildungseinrichtung in Portugal eingeschrieben sind.
- Verwandte ersten Grades, die dem Zusammenführenden gegenüber unterhaltsberechtigt sind (Eltern, unter bestimmten Umständen).
Zusätzliche Anforderungen
- Nicht-EU/EWR/Schweizer Familienangehörige benötigen dieses Visum für einen legalen Aufenthalt.
- Sauberes, legalisiertes und ins Portugiesische übersetztes Strafregister der letzten 5 Jahre.
- Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € in Portugal oder Zugang zum portugiesischen Gesundheitssystem.
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
Portugal Familienzusammenführung Visumanforderungen / Dokumentencheckliste
Bevor Sie ein Visum zur Familienzusammenführung für Portugal beantragen, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorbereiten. Fehlende oder falsche Unterlagen sind ein häufiger Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen des Visums. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Dokumente zusammen, die Sie sowohl für den D6-Visumantrag als auch für den anschließenden Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis in Portugal einreichen müssen:
Verfahren zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung für Portugal
Die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung umfasst mehrere wichtige Schritte, um die Einhaltung der portugiesischen Einwanderungsbestimmungen zu gewährleisten. Das Verfahren beginnt mit der Bestätigung der Anspruchsberechtigung und der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Die Anträge werden bei den portugiesischen Konsulaten oder Visazentren im Ausland eingereicht. Nach der Ankunft in Portugal müssen die Familienmitglieder bei der AIMA eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und sich vor Ort anmelden. Wenn jeder Schritt sorgfältig befolgt wird, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung.
- Bestätigen Sie die Berechtigung des Sponsors: Vergewissern Sie sich, dass der Sponsor einen gültigen portugiesischen Wohnsitz hat oder die portugiesische Staatsbürgerschaft besitzt und über ein ausreichendes Einkommen und Wohnraum verfügt.
- Sammeln Sie Dokumente: Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Abstammungsnachweise, alle beglaubigt und ins Portugiesische übersetzt.
- Reichen Sie den D6-Visumantrag ein: Über portugiesische Konsulate oder VFS Global/BLS International Zentren, sofern vorhanden.
- Erfassung biometrischer Daten: Abgabe von Fingerabdrücken und Fotos während des Bestellvorgangs.
- Einreise nach Portugal: Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums (normalerweise 120 Tage).
- Beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung: Vereinbaren Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Ankunft einen Termin mit AIMA.
- Vor Ort anmelden: Melden Sie sich bei der örtlichen Gemeinde (Câmara Municipal) für eine Wohnsitzbescheinigung (Atestado de Residência) an.
- Beschaffung von NIF und NISS: Familienangehörige benötigen NIF (Steuernummer) und NISS (Sozialversicherungsnummer) für die vollständige Integration.
Wo kann man ein Visum für die Familienzusammenführung in Portugal beantragen?
Visumanträge werden außerhalb Portugals bei portugiesischen Konsulaten oder ausgewiesenen Visumantragsstellen eingereicht. Einige Konsulate vergeben ihre Dienste an VFS Global oder BLS International. Nach der Ankunft in Portugal wird die Aufenthaltsgenehmigung bei den AIMA-Büros beantragt. Erkundigen Sie sich immer bei Ihrem örtlichen portugiesischen Konsulat nach dem korrekten Antragsverfahren.
- Portugiesische Konsulate: Im Land des Wohnsitzes oder der Gerichtsbarkeit des Antragstellers.
- Zentren für die Beantragung von Visa: VFS Global oder BLS International Zentren, sofern verfügbar.
- AIMA-Büros in Portugal: Für die Bearbeitung von Aufenthaltsgenehmigungen nach der Ankunft (früher SEF-Büros).
- Online-Dienste: Einige vorbereitende Schritte können über die Online-Portale der portugiesischen Behörden erledigt werden.
Details zum Termin für das Visum zur Familienzusammenführung in Portugal
Sowohl für die Beantragung des Visums als auch für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung sind Termine erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine frühzeitige Anmeldung unerlässlich. Die Antragsteller müssen persönlich erscheinen und alle erforderlichen Dokumente mit ordnungsgemäßen Übersetzungen und Beglaubigungen mitbringen. Die Erfassung biometrischer Daten ist obligatorisch. Eine ordnungsgemäße Terminverwaltung verhindert Verzögerungen oder Stornierungen.
- Obligatorisch sowohl für die Beantragung eines D6-Visums im Ausland als auch für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Portugal.
- Buchen Sie frühzeitig - 4-8 Wochen im Voraus - vor allem in Zeiten hoher Nachfrage (Sommer und Jahresende).
- Legen Sie alle Unterlagen im Original und in beglaubigter Kopie vor; unvollständige Bewerbungen können zur Ablehnung führen.
- Biometrische Datenerfassung erforderlich, sofern sie nicht kürzlich für andere portugiesische Visa vorgelegt wurden.
Finanzielle Anforderungen für ein Visum zur Familienzusammenführung in Portugal
Die Antragsteller müssen die finanzielle Stabilität des Sponsors anhand bestimmter Einkommensgrenzen nachweisen. Dazu gehören ein Mindesteinkommen, ein angemessener Wohnraum und der Nachweis einer laufenden finanziellen Unterstützung. Das Einkommen des Bürgen muss mindestens dem portugiesischen Mindestlohn entsprechen (820-870 € pro Monat) und mindestens 50 % mehr betragen, um einen zweiten Erwachsenen und 30 % zusätzlich für jedes Kind zu unterstützen. Die Erfüllung dieser finanziellen Anforderungen ist Voraussetzung für die Erteilung eines D6-Visums.
- Grundeinkommen: 820-870 € pro Monat (portugiesischer Mindestlohn für 2025).
- Zusätzliche Familienmitglieder: 4.920 € pro Jahr für einen Partner und 2.952 € pro Jahr für jedes Kind.
- Einkommensnachweis: Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, Rentenauszüge oder Kontoauszüge.
- Anforderungen an die Unterkunft: Angemessene Unterkunft mit ausreichend Platz für alle Familienmitglieder.
Bearbeitungszeit für das Visum zur Familienzusammenführung für Portugal
Die Bearbeitungszeiten hängen von der Arbeitsbelastung des Konsulats und der saisonalen Nachfrage ab. Die Genehmigung eines D6-Visums dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung kann 30 bis 60 Tage dauern. In der Hochsaison kann sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 3 Monate verlängern. Planung und frühzeitige Antragstellung helfen, Verzögerungen zu vermeiden.
- D6-Visumentscheidung: 2-4 Wochen (in der Hochsaison bis zu 8 Wochen).
- Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung: 30-60 Tage nach Antragstellung bei der AIMA in Portugal.
- Hochsaison: In den Sommermonaten und am Jahresende kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Tipp: Stellen Sie den Antrag mindestens 8-10 Wochen vor der geplanten Reise, um mögliche Verzögerungen zu berücksichtigen.
Visagebühren für die Familienzusammenführung in Portugal (2025)
Die Antragsteller sollten alle mit dem Visum zur Familienzusammenführung in Portugal verbundenen Kosten einplanen, einschließlich der offiziellen Visagebühren, der Gebühren für die Aufenthaltsgenehmigung und der zusätzlichen Kosten für die Vorbereitung und Bearbeitung der Dokumente.
- D6 Visumantragsgebühr: 90 € pro Antragsteller in den portugiesischen Konsulaten.
- Aufenthaltsgenehmigungsgebühr: 83,20 € pro Antragsteller für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei der AIMA.
- Zusätzliche Kosten: Übersetzungen von Dokumenten (15-25 € pro Seite), Apostillen (10-30 €), ärztliche Bescheinigungen und Kuriergebühren.
- VFS/BLS-Servicegebühren: 20-35 € zusätzliche Servicegebühren, falls zutreffend.
Krankenversicherung für das Visum zur Familienzusammenführung Portugal
Alle Familienmitglieder aus Nicht-EU-Ländern müssen während ihres Aufenthalts in Portugal über einen angemessenen Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies kann durch eine private Krankenversicherung oder den Zugang zum öffentlichen portugiesischen Gesundheitssystem durch die Versicherung des Bürgen erfolgen.
- Eine private Krankenversicherung ist obligatorisch, es sei denn, ein Familienmitglied hat über einen Sponsor Anspruch auf eine öffentliche Krankenversicherung.
- Die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 € für umfassende medizinische Versorgung betragen.
- Der Versicherungsschutz muss in ganz Portugal für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
- Alternativ: Zugang zum portugiesischen Nationalen Gesundheitsdienst (SNS) über die Registrierung des Sponsors.
Häufige Fehler, die zur Ablehnung von Visa führen
Zu den häufigsten Fehlern gehören unvollständige Unterlagen, unzureichende Einkommensnachweise, falsche Übersetzungen oder versäumte Fristen. Vermeiden Sie die Einreichung von Anträgen ohne ordnungsgemäße Legalisierung oder die Nichterfüllung der Wohnungsanforderungen. Wenn Sie sicherstellen, dass alle Dokumente korrekt vorbereitet sind und fristgerecht eingereicht werden, verringert sich das Risiko einer Ablehnung.
- Einreichung unvollständig oder falsch übersetzter Dokumente ins Portugiesische.
- Fehlender Nachweis eines ausreichenden Einkommens oder einer angemessenen Wohnung für die Familiengröße.
- Versäumnis der Frist für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung nach der Ankunft in Portugal.
- Nicht ordnungsgemäße Legalisierung ausländischer Dokumente mit Apostillen wie vorgeschrieben.
- Unzureichender Nachweis der familiären Beziehung oder des Unterhaltsverhältnisses.
Wie Jobbatical Ihren Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung in Portugal vereinfacht
Jobbatical vereinfacht das komplexe Verfahren für das Familienvisum D6 für Portugal. Unser umfassender Service beinhaltet die Prüfung der Anspruchsberechtigung, die Vorbereitung der Dokumente, die Einreichung des Visums, die Koordination mit AIMA und die Unterstützung bei der Registrierung vor Ort. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr Antrag auf Familienzusammenführung genau und effizient bearbeitet wird, was Zeit spart und den Stress reduziert.
- Beurteilung der Eignung - Umfassende Prüfung der Einhaltung der D6-Visabestimmungen von 2025 durch den Sponsor und die Familie.
- Dokumentenvorbereitung - Maßgeschneiderte Checklisten, professionelle Übersetzungen und Koordination der Apostille.
- Antragsmanagement - Einreichen und Verfolgen von Anträgen über die offiziellen portugiesischen Konsularkanäle.
- AIMA-Verbindungsperson - Koordinierung von Terminen für Aufenthaltsgenehmigungen und Gewährleistung der Einhaltung der portugiesischen Einwanderungsbestimmungen.
- Integration nach der Ankunft - Unterstützung bei der kommunalen Registrierung, bei NIF/NISS-Anträgen und bei der Anmeldung im Gesundheitswesen.
Warum Jobbatical für Ihr Visum zur Familienzusammenführung in Portugal wählen?
Jobbatical bietet fachkundige Beratung in jeder Phase Ihrer Reise zum Familienvisum für Portugal. Unsere Plattform verfolgt den Antragsfortschritt, stellt die Einhaltung der 2025 Vorschriften sicher und unterstützt Nicht-EU-Familien weltweit. Konzentrieren Sie sich auf die Wiedervereinigung mit Ihren Liebsten, während wir den komplexen Einwanderungsprozess abwickeln.
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Schlussfolgerung
Die Wiedervereinigung mit Ihrer Familie in Portugal durch das D6-Visum ist ein entscheidender Schritt zum Aufbau eines neuen Lebens in einem der gastfreundlichsten Länder Europas. Wenn Sie das richtige Verfahren befolgen, vollständige Unterlagen vorbereiten und alle finanziellen und wohnungsbezogenen Anforderungen erfüllen, können Sie sich Ihr Visum für die Familienzusammenführung in Portugal effizient sichern. Mit Portugals erschwinglichen Lebenshaltungskosten, der ausgezeichneten Lebensqualität und dem schlanken Einwanderungsprozess kann Ihre Familie gedeihen, während sie sich auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und die portugiesische Staatsbürgerschaft vorbereitet. Mit der fachkundigen Beratung von Jobbatical haben Sie die Gewissheit, dass jedes Detail für Ihre erfolgreiche Familienzusammenführung in Portugal professionell gehandhabt wird.
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Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und die Einzelheiten des Treffens mitteilen.
Das Visum zur Familienzusammenführung (allgemein als D6 bezeichnet) ermöglicht engen Familienangehörigen eines ausländischen Staatsangehörigen, der sich rechtmäßig in Portugal aufhält, den Nachzug zu seinem Bürgen. Der Einwohner muss zunächst eine Genehmigung zur Familienzusammenführung bei der AIMA in Portugal beantragen; nach der Genehmigung beantragt das Familienmitglied ein D6-Visum bei der portugiesischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Land.
Der Bürge muss ein ausländischer Staatsangehöriger sein, der sich rechtmäßig in Portugal aufhält (gültige Aufenthaltserlaubnis), oder in einigen Fällen ein portugiesischer/EU-Bürger, für den andere Verfahren gelten. Der Bürge reicht den Antrag auf Familienzusammenführung bei der AIMA ein und fügt Belege für den legalen Aufenthalt, das Einkommen und die Wohnung bei.
Der Bürge in Portugal muss bei der AIMA (Agência para a Integração, Migrações e Asilo) einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Die AIMA prüft den Antrag und stellt im Falle der Genehmigung ein Genehmigungsschreiben aus; das Familienmitglied beantragt dann beim zuständigen portugiesischen Konsulat ein D6-Visum.
Die AIMA ist normalerweise bestrebt, innerhalb von etwa 3 Monaten zu entscheiden; in komplexen Fällen kann diese Frist verlängert werden, und die nationalen Vorschriften sehen eine stillschweigende Genehmigung nach bestimmten Höchstfristen vor. Wenn die AIMA nicht rechtzeitig entscheidet, gibt es Rechtsmittel; konsultieren Sie die AIMA-Leitlinien oder einen Rechtsanwalt für die Einzelheiten des Falls.
Nach Erteilung der Genehmigung durch die AIMA hat der Familienangehörige in der Regel **90 Tage** Zeit, um das nationale Visum D6 bei der für sein Wohnsitzland zuständigen portugiesischen Botschaft/Konsulat zu beantragen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann die Genehmigung ungültig werden.
Übliche Dokumente: gültiger Reisepass, AIMA-Genehmigungsbescheid, Nachweis der familiären Beziehung (Heirats-/Geburts-/Adoptionsurkunde), Aufenthaltsgenehmigung des Bürgen, Nachweis der Unterkunft in Portugal, Nachweis der Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, Reise-/Krankenversicherung und gegebenenfalls Strafregisterauszug. Die länderspezifischen Listen können variieren.
Ja. Im Ausland ausgestellte Dokumente müssen in der Regel beglaubigt werden (Haager Apostille oder konsularische Beglaubigung, falls zutreffend) und von einem offiziellen Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden. In den Anweisungen der Konsulate/VFS sind die genauen Anforderungen für jedes Land angegeben.
Ja, für den Antrag auf ein D6-Visum fallen Konsulargebühren an. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Land und Staatsangehörigkeit; das portugiesische Portal gov.pt listet die Standardgebühren auf (Beispiel: viele nationale Visumtypen kosten 90 €, es gibt Ausnahmen). Erkundigen Sie sich beim Konsulat oder auf gov.pt nach dem genauen Betrag.
Ja. Nach ihrer Ankunft und sobald sie ihre Aufenthaltskarte (die Cartão de Residência) erhalten haben, haben Personen mit Familienzusammenführung im Allgemeinen das Recht zu arbeiten und Zugang zu Bildungs- und Gesundheitsdiensten, vorbehaltlich der Bedingungen ihrer Genehmigung.
Innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach der Ankunft muss das Familienmitglied eine Aufenthaltskarte (Cartão de Residência) über die AIMA (oder den örtlichen AIMA-Schalter) beantragen. Sie melden sich bei den örtlichen Behörden an, erhalten eine Steuernummer (NIF) und haben gegebenenfalls Zugang zu Gesundheits-/Sozialdiensten.
Eltern können förderfähig sein, wenn sie vom Sponsor abhängig sind und die Abhängigkeit durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden kann. AIMA prüft die Abhängigkeit und die Umstände von Fall zu Fall.
Unverheiratete Partner können förderfähig sein, wenn die Partnerschaft rechtlich anerkannt ist (z. B. eine De-facto-Partnerschaft, falls zutreffend) und ausreichende Nachweise für eine stabile Beziehung erbracht werden. Die Anforderungen an die Nachweise sind unterschiedlich und werden von der AIMA bewertet.
Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende Mittel für den Unterhalt der Familienmitglieder und eine angemessene Unterkunft verfügen. Die AIMA bewertet die Angemessenheit von Fall zu Fall; es gibt keine allgemein gültige numerische Schwelle für alle Fälle - wenden Sie sich an die AIMA oder einen Einwanderungsberater vor Ort.
Wenn die AIMA über die gesetzlichen Fristen hinaus verzögert, gibt es möglicherweise Regeln für eine stillschweigende Genehmigung oder Rechtsmittel; bei einer Ablehnung können Sie eine Begründung verlangen und je nach Ablehnungsgrund Widerspruch einlegen oder einen neuen Antrag stellen. Lassen Sie sich in Bezug auf Rechtsbehelfe und Fristen rechtlich beraten.
Nein. EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige und ihre Nicht-EU-Familienangehörigen durchlaufen andere EU-/Portugal-Verfahren (EU-Registrierung von Familienangehörigen / CRUE) und nicht den D6-Weg. Lesen Sie den AIMA-Leitfaden für die EU-Registrierung und die Artikel-15-Aufenthaltskarten für Nicht-EU-Familienangehörige.
Ja. Adoptierte Kinder sind in der Regel anspruchsberechtigt, sofern die Adoption rechtlich anerkannt ist und Sie beglaubigte Adoptionsdokumente (apostilliert und übersetzt) vorlegen. AIMA verlangt gegebenenfalls einen Nachweis über die rechtmäßige Adoption und das Vorliegen von Unterhaltspflichten.
Ja. Eine kurzfristige Reise-/Krankenversicherung wird in der Regel bei der Beantragung des Visums verlangt; nach der Einreise meldet sich das Familienmitglied bei der portugiesischen Krankenkasse an, wenn es die Voraussetzungen erfüllt. Prüfen Sie die Checkliste des Konsulats, um den genauen Versicherungsschutz zu erfahren.
Zu den förderfähigen Familienmitgliedern gehören in der Regel der Ehepartner oder der rechtlich anerkannte Lebenspartner, minderjährige oder unterhaltsberechtigte Kinder (einschließlich adoptierter Kinder) und unterhaltsberechtigte erwachsene Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern), wenn die Unterhaltspflicht nachgewiesen ist. Die genauen Definitionen und erforderlichen Nachweise hängen vom jeweiligen Fall und den AIMA-Richtlinien ab.