Haben Sie Schwierigkeiten bei der Umsiedlung von Mitarbeitern und deren Familien nach Deutschland? Wir helfen Ihnen mit unseren Dienstleistungen rund um das Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland.
Das Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland, auch als „Familienzusammenführung Deutschland“ oder „Familienzusammenführungsvisum Deutschland“ bezeichnet, ist eine Aufenthaltserlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt (D), die es Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern aus Nicht-EU-Ländern ermöglicht, zu einem Arbeitnehmer zu ziehen, der sich rechtmäßig in Deutschland aufhält und dort arbeitet. Um ein Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland zu beantragen, müssen die Sponsoren die Anforderungen an einen gesicherten Lebensunterhalt erfüllen, eine angemessene Unterkunft bereitstellen und bei den Standardverfahren die Deutschkenntnisse der Stufe A1 für Ehepartner nachweisen.
Vorteile des deutschen Familienzusammenführungsvisums für Arbeitgeber
- Sorg dafür, dass deine Fachkräfte oder die Ehepartner und Kinder deiner mit einer EU-Blue-Card beschäftigten Mitarbeiter im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens umgesiedelt werden, damit deine Mitarbeiter stabil bleiben und produktiv arbeiten können
- Förderung der langfristigen Bindung durch die Schaffung eines Wegs zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland für die Familien von versetzten Mitarbeitern
- Familienangehörigen soll es ermöglicht werden, vom ersten Tag an uneingeschränkt zu arbeiten und von den Rechten auf Mobilität innerhalb der EU sowie auf Familienzusammenführung zu profitieren
Häufige Herausforderungen beim Umzug von Familien im Rahmen des deutschen Familienzusammenführungsvisums
- Sponsoren müssen nachweisen, dass sie über ein gesichertes Einkommen verfügen, das dynamisch aus dem Haushaltseinkommen, der Miete und der Krankenversicherung berechnet wird, anstatt anhand eines pauschalen Gehaltsbetrags.
- Heirats- und Geburtsurkunden müssen beglaubigt und übersetzt werden, und die Befreiung von der Deutschprüfung der Stufe A1 muss für Familien von Fachkräften und Inhabern der Blauen Karte bestätigt werden
- Personalabteilungen müssen die sich ändernden Anforderungen für Visa zur Familienzusammenführung in Deutschland, die Fristen der Ausländerbehörde sowie die Verlängerungen von Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige im Auge behalten.