Mitarbeiter nach Deutschland entsenden? Die „Intra-Corporate Transfer Card“ ist der richtige Weg
Was ist die deutsche ICT-Karte?
Die deutsche ICT-Karte (ICT-Karte, Aufenthaltstitel § 19) ist eine Aufenthaltserlaubnis gemäß der EU-ICT-Richtlinie (2014/66/EU) für Nicht-EU-Bürger, die vorübergehend von einer Niederlassung außerhalb der EU zu einer deutschen Zweigniederlassung, Tochtergesellschaft oder verbundenen Gesellschaft derselben Unternehmensgruppe entsandt werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Arbeitsvisa bleibt der ursprüngliche Arbeitsvertrag des Mitarbeiters während der gesamten Entsendung gültig, wodurch die ICT-Karte zum bevorzugten Weg für unternehmensinterne Entsendungen (Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland) nach Deutschland wird.
Vorteile der Germany ICT Card für Arbeitgeber
- Keine Arbeitsmarktprüfung erforderlich – es muss nicht nachgewiesen werden, dass ein deutscher Bewerber die Stelle besetzen könnte
- Im Rahmen der EU-Mobilität kann Ihr entsandter Mitarbeiter nach Ausstellung der ICT-Karte kurzfristig in anderen EU-Mitgliedstaaten arbeiten (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen)
- Gilt für Führungskräfte, Fachkräfte und Auszubildende; Gültigkeitsdauer bis zu 3 Jahre (1 Jahr für Auszubildende); Eine mobile IKT-Karte ist erhältlich, wenn Ihr Mitarbeiter bereits eine IKT-Karte aus einem anderen EU-Land besitzt
Häufige Herausforderungen für die Personalabteilung bei unternehmensinternen Versetzungen (Entsendung von Mitarbeitern) nach Deutschland
Der Umgang mit deutschen Einwanderungsverfahren, dem beschleunigten Fachkräfteverfahren und behördenübergreifenden Checklisten kann für Personalabteilungen und Global-Mobility-Teams eine große Herausforderung darstellen.
- Komplexer Prozess, an dem mehrere Behörden beteiligt sind: Vorabgenehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit, Visum durch das deutsche Konsulat, örtliche Ausländerbehörde – jeweils mit unterschiedlichen Anforderungen und Fristen
- Einhaltung der Lohngleichheit: Es gibt keinen festgelegten Mindestwert, doch die Vergütung muss den deutschen Marktbenchmarks für 2026 entsprechen. Wer dies nicht beachtet, muss mit Ablehnungen rechnen.
- Falsche Einstufung der Funktion: Die falsche Einstufung eines Auszubildenden als Fachkraft (oder umgekehrt) ist einer der häufigsten Gründe für die Ablehnung eines ICT-Ausweises
- Terminengpässe: Wenn Sie Termine bei Botschaften und Ausländerbehörden in Großstädten nicht rechtzeitig buchen, kann sich Ihr Zeitplan um Wochen verzögern
- Überforderte Versetzte: Mitarbeiter müssen sich innerhalb weniger Tage nach ihrer Ankunft um die Anmeldung, die Krankenversicherung und Termine für die Aufenthaltsgenehmigung kümmern