Mit der ICT-Genehmigung für Spanien können multinationale Unternehmen Führungskräfte, Spezialisten oder Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern in ihre spanischen Niederlassungen versetzen - nahtlos, legal und familienfreundlich. Mit der ICT-Genehmigung können multinationale Unternehmen Führungskräfte, Spezialisten oder Auszubildende in Schlüsselpositionen aus Nicht-EU-Ländern in ihre Niederlassungen in Spanien versetzen.
Die spanische ICT-Genehmigung ist eine befristete Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, die durch die EU-Richtlinie 2014/66/EU geregelt wird und die innerbetriebliche Mobilität innerhalb multinationaler Organisationen erleichtern soll. Sie ist bis zu drei Jahre gültig, verbietet die örtliche Versetzung und unterstützt nahtlose Versetzungen, ohne dass eine Arbeitsmarktprüfung erforderlich ist. Für Stellen mit längerfristigen Zielen sollten Sie eine Kombination mit einer Blauen Karte EU oder den Übergang zu einer Blauen Karte EU in Betracht ziehen, je nach Ihrem strategischen Umzugsplan.
Die spanische IKT-Genehmigung bietet überzeugende Vorteile - vor allem für Personalentscheider und globale Mobilitätsteams, die bei der Versetzung von Talenten auf Schnelligkeit, Compliance und Skalierbarkeit angewiesen sind.
Mit diesem gestrafften Visum werden Arbeitsmarkttests umgangen, die betriebliche Flexibilität erhöht und die Mitarbeiterbindung durch internationale Möglichkeiten gestärkt - und das alles unter Einhaltung der spanischen und EU-Normen.
Sie erhalten einen Rechtsanspruch auf Arbeit und Aufenthalt in Spanien sowie Zugang zu medizinischer Versorgung, Wohnungsanmeldung und Anspruch auf Familienzusammenführung. Die Erlaubnis ermöglicht auch die Mobilität innerhalb der EU und fördert die berufliche Entwicklung in stark nachgefragten Sektoren.
Die spanische Genehmigung für den unternehmensinternen Transfer (ICT) soll die Mobilität von Schlüsselpersonal in multinationalen Unternehmen erleichtern und sicherstellen, dass wichtiges Fach- und Führungswissen über die Grenzen hinweg ausgetauscht werden kann, ohne die lokalen Arbeitsmärkte zu stören. Diese Visumkategorie steht im Einklang mit der EU-Richtlinie 2014/66/EU und hilft Unternehmen, ihre spanischen Aktivitäten durch den Transfer von erfahrenen Managern, Spezialisten und Auszubildenden von außerhalb der EU zu stärken. Die Antragsteller müssen bestimmte Anforderungen in Bezug auf Funktion, Betriebszugehörigkeit und Unternehmensstruktur erfüllen, um sich zu qualifizieren.
Um sich für eine IKT-Genehmigung in Spanien zu qualifizieren, müssen die Bewerber bestimmte Bedingungen in Bezug auf die Rolle, die Amtszeit und das Unternehmen erfüllen.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der nächstgelegenen spanischen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Die Arbeitgeber müssen eine formale Unternehmensbeziehung zwischen der spanischen Gasteinrichtung und dem entsendenden Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land nachweisen, z. B. eine Tochtergesellschaft, eine Zweigstelle oder ein verbundenes Unternehmen. Sie sind dafür verantwortlich, das spanische Unternehmen bei den Einwanderungsbehörden anzumelden und die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Die unternehmensinterne Versetzung muss einem echten geschäftlichen Bedarf dienen, z. B. der Besetzung von Führungs- oder Fachpositionen oder der Ausbildung von Schlüsselpersonal.
Die förderfähigen Mitarbeiter müssen in eine der folgenden drei Kategorien fallen: Manager (leitende Angestellte, die den Betrieb beaufsichtigen), Spezialisten (technische Experten mit besonderen Fähigkeiten) oder Praktikanten (Mitarbeiter, die an einem strukturierten Ausbildungsprogramm teilnehmen). Führungskräfte und Spezialisten müssen mindestens 12 Monate im entsendenden Unternehmen beschäftigt sein, während für Praktikanten eine Mindestdauer von 3 Monaten gilt. Die Arbeitnehmer müssen gemäß der EU-Richtlinie 2014/66/EU die spanischen Gehaltsschwellen für hochqualifizierte Arbeitnehmer einhalten, über einschlägige Qualifikationen oder Erfahrungen verfügen und dürfen keine einheimischen Arbeitnehmer verdrängen.
Die Beantragung der spanischen ICT-Genehmigung im Jahr 2025 erfordert die Vorlage einer Reihe präziser Dokumente, um ein reibungsloses Genehmigungsverfahren zu gewährleisten. Jedes Dokument dient einem bestimmten Zweck, vom Nachweis Ihrer Funktion und Unternehmenszugehörigkeit bis hin zur Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards. Wenn Sie diese Checkliste sorgfältig vorbereiten, können Sie Verzögerungen vermeiden und die spanischen Einwanderungsbestimmungen vollständig einhalten.
Tipp: Fordern Sie die maßgeschneiderte Checkliste von Jobbatical an, um sicherzustellen, dass alle Dokumente den Richtlinien des spanischen Ministeriums entsprechen und die Anforderungen von 2025 erfüllen.
Das Antragsverfahren für die spanische Genehmigung für konzerninterne Verlagerungen (ICT) erfordert eine sorgfältige Abstimmung zwischen dem entsendenden Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land, dem spanischen Gastunternehmen und dem Antragsteller. Die Einhaltung der richtigen Reihenfolge der einzelnen Schritte hilft, Verzögerungen zu vermeiden, die Einhaltung der EU-Richtlinie 2014/66/EU zu gewährleisten und den Umzugsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Unternehmen sollten die Unterlagen frühzeitig vorbereiten, da einige Anforderungen - wie die Registrierung der spanischen Einrichtung - zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen können.
Reichen Sie Ihren Antrag auf eine ICT-Genehmigung für Spanien je nach Ihrem Wohnort ein. Bewerber in Spanien oder in Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, stellen ihren Antrag online über das Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration. Bewerber außerhalb Spaniens müssen ein Einreisevisum bei der nächstgelegenen spanischen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat beantragen.
Buchen Sie Ihre Visum- und TIE-Termine online über die offiziellen Kanäle. Wenden Sie sich an die spanische Botschaft, das Konsulat oder an Visazentren wie BLS International oder VFS Global. Die Buchung ist kostenlos und sollte 4-6 Wochen vor dem Umzug erfolgen.
Um sich für eine IKT-Genehmigung in Spanien zu qualifizieren, müssen die Antragsteller bestimmte finanzielle Kriterien erfüllen. Dazu gehören ein Mindestgehalt, der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und ein Arbeitsvertrag, der dem spanischen Arbeitsrecht entspricht. Diese Maßnahmen sorgen für finanzielle Stabilität während des Transferzeitraums und garantieren eine faire Entlohnung, die den lokalen Standards entspricht.
Spanien verlangt von Bewerbern um eine IKT-Genehmigung ein Mindestbruttojahresgehalt, das hochqualifizierten Tätigkeiten entspricht. Für das Jahr 2025 liegt diese Gehaltsschwelle bei etwa 40.077 €. Damit wird sichergestellt, dass die entsandten Arbeitnehmer eine wettbewerbsfähige Vergütung gemäß den spanischen Arbeitsnormen erhalten. Arbeitgeber sollten die genauen Gehaltszahlen jährlich über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration überprüfen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Die Kenntnis der voraussichtlichen Bearbeitungszeiten hilft Unternehmen und Bewerbern, ihren Umzug besser zu planen und Verzögerungen in letzter Minute zu vermeiden. Obwohl das Verfahren für die ICT-Genehmigung im Allgemeinen schneller abläuft als bei anderen Arbeitsvisumskategorien, können die Fristen je nach Jahreszeit, Komplexität des Falles und Arbeitsbelastung der Verwaltung variieren. Ein frühzeitiger Beginn ist der beste Weg, um einen reibungslosen Umzug zu gewährleisten.
Die spanische IKT-Genehmigung ist besonders wertvoll für Sektoren, in denen multinationale Unternehmen erfahrenes Personal vor Ort benötigen, um Betrieb, Innovation und Wachstum zu unterstützen. In diesen Branchen werden oft wettbewerbsfähige Gehälter gezahlt und es gibt gute Aufstiegsmöglichkeiten für internationale Mitarbeiter.
Die ICT-Genehmigung in Spanien ist in der Regel bis zu drei Jahre gültig und kann je nach Bedarf an innerbetrieblichen Versetzungen verlängert werden. Arbeitnehmer können ihre unmittelbaren Familienangehörigen im Rahmen der Familienzusammenführung mitbringen, so dass Ehepartner und Kinder in Spanien leben und in vielen Fällen auch arbeiten können. Erneuerungen und Verlängerungen erfordern die Vorlage aktualisierter Unterlagen, die belegen, dass die IKT-Bedingungen weiterhin erfüllt werden.
Die spanische ICT-Genehmigung erleichtert die Mobilität von Nicht-EU-Beschäftigten in multinationalen Konzernen innerhalb der EU. Sie ist zwar in erster Linie in Spanien gültig, ermöglicht aber auch kurzfristige Transfers von bis zu 90 Tagen in andere EU-Mitgliedstaaten, die IKT-Genehmigungen anerkennen. Diese Mobilität erhöht die Flexibilität der Arbeitskräfte und steht im Einklang mit den umfassenderen Zielen der EU für eine integrierte grenzüberschreitende Mobilität von Talenten.
Die Erlangung der spanischen ICT-Genehmigung ist mit komplexen rechtlichen Anforderungen und Unterlagen verbunden. Zu den häufigen Herausforderungen gehören die Überprüfung der Anspruchsberechtigung, die Vorbereitung konformer Verträge, das Navigieren in Antragsportalen und die Koordination von Visaterminen.
Die Unterstützung von Jobbatical umfasst:
Jobbatical verfügt über ein umfassendes Fachwissen über die IKT-Vorschriften der EU und die spanische Einwanderungspolitik und rationalisiert Ihr Genehmigungsverfahren, indem es Verzögerungen und Stress reduziert. Unsere technologiegestützte Plattform ermöglicht eine transparente Verfolgung Ihres Antrags, Ihrer Dokumente und Fristen. Ganz gleich, ob Sie ein multinationales HR-Team sind oder ein Mitarbeiter, der nach Spanien umzieht, wir bieten Ihnen bei jedem Schritt eine persönliche Beratung. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Geschäftsziele - wir kümmern uns um die ICT-Genehmigung für Spanien.
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Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und die Einzelheiten des Treffens mitteilen.
Es handelt sich um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Führungskräfte, Spezialisten und Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern, die von ihrem multinationalen Arbeitgeber nach Spanien entsandt werden.
Nicht-EU-Beschäftigte, die in einer Zweigstelle, einer Tochtergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen desselben Unternehmens in leitender Funktion, als Spezialist oder als Praktikant tätig sind.
Die Bewerber müssen ein echtes Stellenangebot, eine geeignete Funktion, eine nachgewiesene Verbindung zum Unternehmen und die erforderlichen Qualifikationen/Erfahrungen vorweisen.
Reisepass, Arbeitsvertrag, Versetzungsschreiben, Sozialversicherung, Qualifikationsnachweis, Strafregisterauszug, usw.
UGE-CE-Entscheidung in etwa 20 Arbeitstagen; Konsulat bearbeitet Visum innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Das aufnehmende Unternehmen stellt einen Online-Antrag bei UGE-CE; nach der Genehmigung beantragt der Arbeitnehmer das Visum bei einem spanischen Konsulat.
Bis zu drei Jahre für Führungskräfte/Spezialisten; ein Jahr für Praktikanten. Unter bestimmten Bedingungen verlängerbar.
Ja, bei fortbestehender Anspruchsberechtigung und Bedarf des Unternehmens. Verlängerungen bis zum gesetzlich zulässigen Höchstbetrag.
Im Jahr 2025 Mindestjahresgehalt von ca. 40.077 € für hochqualifizierte Positionen.
Ehegatten, Kinder und finanziell abhängige Verwandte können den Hauptantragsteller begleiten.
Die ICT ist für interne Versetzungen gedacht, erfordert keine Arbeitsmarktprüfung und ermöglicht die Mobilität innerhalb der EU; die Blue Card ist für qualifizierte Arbeitnehmer mit neuen Stellenangeboten gedacht.
Schnelle Bearbeitung, keine Arbeitsmarktprüfung, Mobilität innerhalb der EU, Familienzusammenführung, Schengen-Zugang.
Unvollständige Unterlagen, nicht nachgewiesene Geschäftsbeziehung, unzureichendes Gehalt, Mangel an erforderlichen Fähigkeiten oder Erfahrungen.
Antragsgebühr (73,26 €), Konsulargebühr (ca. 90 €), Gebühr für die Aufenthaltskarte (ca. 16 €, Änderungen vorbehalten).
Ja, wenn Sie an einer strukturierten Ausbildung teilnehmen und eine verifizierte Verbindung zur Unternehmensgruppe haben (max. 1 Jahr).
Die spanische Einrichtung muss eine tatsächliche Geschäftstätigkeit und eine formale Unternehmensbeziehung nachweisen.
Ja, die Genehmigung richtet sich an Führungskräfte, Spezialisten oder Auszubildende aus Nicht-EU-Ländern.
20 Arbeitstage für die Genehmigungserteilung, weitere 10 Arbeitstage für das Visum nach Vorlage beim Konsulat.