Was ist die ICT-Genehmigung Spanien (Intra-Corporate Transfer Visa)?
Die spanische ICT-Genehmigung ist eine befristete Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, die durch die EU-Richtlinie 2014/66/EU geregelt wird und die innerbetriebliche Mobilität innerhalb multinationaler Organisationen erleichtern soll. Sie ist bis zu drei Jahre gültig, verbietet die örtliche Versetzung und unterstützt nahtlose Versetzungen, ohne dass eine Arbeitsmarktprüfung erforderlich ist. Für Stellen mit längerfristigen Zielen sollten Sie eine Kombination mit einer Blauen Karte EU oder den Übergang zu einer Blauen Karte EU in Betracht ziehen, je nach Ihrem strategischen Umzugsplan.
Vorteile der ICT-Genehmigung für Spanien - Warum ein Visum für die konzerninterne Versetzung?
Die spanische IKT-Genehmigung bietet überzeugende Vorteile - vor allem für Personalentscheider und globale Mobilitätsteams, die bei der Versetzung von Talenten auf Schnelligkeit, Compliance und Skalierbarkeit angewiesen sind.
Für Arbeitgeber
Mit diesem gestrafften Visum werden Arbeitsmarkttests umgangen, die betriebliche Flexibilität erhöht und die Mitarbeiterbindung durch internationale Möglichkeiten gestärkt - und das alles unter Einhaltung der spanischen und EU-Normen.
Für Arbeitnehmer
Sie erhalten einen Rechtsanspruch auf Arbeit und Aufenthalt in Spanien sowie Zugang zu medizinischer Versorgung, Wohnungsanmeldung und Anspruch auf Familienzusammenführung. Die Erlaubnis ermöglicht auch die Mobilität innerhalb der EU und fördert die berufliche Entwicklung in stark nachgefragten Sektoren.
Förderungswürdigkeit für Spanien ICT Permit 2025
Die spanische Genehmigung für den unternehmensinternen Transfer (ICT) soll die Mobilität von Schlüsselpersonal in multinationalen Unternehmen erleichtern und sicherstellen, dass wichtiges Fach- und Führungswissen über die Grenzen hinweg ausgetauscht werden kann, ohne die lokalen Arbeitsmärkte zu stören. Diese Visumkategorie steht im Einklang mit der EU-Richtlinie 2014/66/EU und hilft Unternehmen, ihre spanischen Aktivitäten durch den Transfer von erfahrenen Managern, Spezialisten und Auszubildenden von außerhalb der EU zu stärken. Die Antragsteller müssen bestimmte Anforderungen in Bezug auf Funktion, Betriebszugehörigkeit und Unternehmensstruktur erfüllen, um sich zu qualifizieren.
Um sich für eine IKT-Genehmigung in Spanien zu qualifizieren, müssen die Bewerber bestimmte Bedingungen in Bezug auf die Rolle, die Amtszeit und das Unternehmen erfüllen.
- Job-Rolle: Muss eine Führungskraft (z. B. ein leitender Angestellter, der den Betrieb beaufsichtigt), ein Spezialist (z. B. ein technischer Experte mit besonderen Fähigkeiten) oder ein Auszubildender (z. B. ein Mitarbeiter in einem Ausbildungsprogramm) sein, der zu einer spanischen Einrichtung wechselt.
- Unternehmen Amtszeit:
- Führungskräfte oder Spezialisten: Mindestens 12 Monate bei dem Nicht-EU-Unternehmen.
- Praktikanten: Mindestens 3 Monate bei einem Nicht-EU-Unternehmen.
- Führungskräfte oder Spezialisten: Mindestens 12 Monate bei dem Nicht-EU-Unternehmen.
- Konzernstruktur: Das spanische Unternehmen muss rechtlich mit dem entsendenden Nicht-EU-Unternehmen verbunden sein (z. B. Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung), was anhand von Unternehmensunterlagen nachgewiesen werden kann.
- Gehalt und Qualifikationen: Bewerber müssen das spanische Mindestgehalt für hochqualifizierte Positionen erreichen (in der Regel 40 077 €/Jahr im Jahr 2025; zu bestätigen über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration). Für Führungskräfte und Spezialisten ist ein einschlägiger Abschluss oder mehr als 5 Jahre Erfahrung erforderlich; Praktikanten benötigen mindestens 3 Monate Berufserfahrung.
- Staatsangehörigkeit: Nicht-EU/EWR/Schweizer Bürger benötigen dieses Arbeitsvisum für Spanien. Bürger der EU/EWR/Schweiz sind im Rahmen der Freizügigkeit von der Visumspflicht befreit.
- Keine lokale Verdrängung: Die übertragene Funktion darf gemäß der EU-Richtlinie 2014/66/EU keine lokalen Mitarbeiter ersetzen.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der nächstgelegenen spanischen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Zulassungskriterien für Arbeitgeber
Die Arbeitgeber müssen eine formale Unternehmensbeziehung zwischen der spanischen Gasteinrichtung und dem entsendenden Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land nachweisen, z. B. eine Tochtergesellschaft, eine Zweigstelle oder ein verbundenes Unternehmen. Sie sind dafür verantwortlich, das spanische Unternehmen bei den Einwanderungsbehörden anzumelden und die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Die unternehmensinterne Versetzung muss einem echten geschäftlichen Bedarf dienen, z. B. der Besetzung von Führungs- oder Fachpositionen oder der Ausbildung von Schlüsselpersonal.
Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitnehmer
Die förderfähigen Mitarbeiter müssen in eine der folgenden drei Kategorien fallen: Manager (leitende Angestellte, die den Betrieb beaufsichtigen), Spezialisten (technische Experten mit besonderen Fähigkeiten) oder Praktikanten (Mitarbeiter, die an einem strukturierten Ausbildungsprogramm teilnehmen). Führungskräfte und Spezialisten müssen mindestens 12 Monate im entsendenden Unternehmen beschäftigt sein, während für Praktikanten eine Mindestdauer von 3 Monaten gilt. Die Arbeitnehmer müssen gemäß der EU-Richtlinie 2014/66/EU die spanischen Gehaltsschwellen für hochqualifizierte Arbeitnehmer einhalten, über einschlägige Qualifikationen oder Erfahrungen verfügen und dürfen keine einheimischen Arbeitnehmer verdrängen.
2025 Anforderungen und Dokumenten-Checkliste für die spanische ICT-Genehmigung
Die Beantragung der spanischen ICT-Genehmigung im Jahr 2025 erfordert die Vorlage einer Reihe präziser Dokumente, um ein reibungsloses Genehmigungsverfahren zu gewährleisten. Jedes Dokument dient einem bestimmten Zweck, vom Nachweis Ihrer Funktion und Unternehmenszugehörigkeit bis hin zur Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards. Wenn Sie diese Checkliste sorgfältig vorbereiten, können Sie Verzögerungen vermeiden und die spanischen Einwanderungsbestimmungen vollständig einhalten.
Tipp: Fordern Sie die maßgeschneiderte Checkliste von Jobbatical an, um sicherzustellen, dass alle Dokumente den Richtlinien des spanischen Ministeriums entsprechen und die Anforderungen von 2025 erfüllen.
Beantragung der ICT-Genehmigung für Spanien im Jahr 2025
Das Antragsverfahren für die spanische Genehmigung für konzerninterne Verlagerungen (ICT) erfordert eine sorgfältige Abstimmung zwischen dem entsendenden Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land, dem spanischen Gastunternehmen und dem Antragsteller. Die Einhaltung der richtigen Reihenfolge der einzelnen Schritte hilft, Verzögerungen zu vermeiden, die Einhaltung der EU-Richtlinie 2014/66/EU zu gewährleisten und den Umzugsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Unternehmen sollten die Unterlagen frühzeitig vorbereiten, da einige Anforderungen - wie die Registrierung der spanischen Einrichtung - zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen können.
- Identifizieren Sie die förderfähige Rolle und den Kandidaten: Bestätigen Sie, dass die Rolle (Führungskraft, Fachkraft, Praktikant) und der Kandidat die IKT-Kriterien im entsendenden Nicht-EU-Unternehmen erfüllen.
- Vorbereitung eines ICT-Einsatzvertrags: Entwerfen Sie einen konformen Vertrag, in dem der Zweck des Einsatzes, die Rolle, die Dauer und das Gehalt gemäß der EU-Richtlinie 2014/66/EU aufgeführt sind.
- Registrierung des spanischen Gastunternehmens: Registrieren Sie die spanische Einrichtung bei den Einwanderungsbehörden über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
- ICT-Antrag einreichen: Stellen Sie den Antrag online über die spanische Einwanderungsplattform, die über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration zugänglich ist.
- Beantragen Sie ein Einreisevisum (falls erforderlich): Wenn sich der Bewerber außerhalb Spaniens befindet, stellen Sie einen Antrag auf ein Schengen-Visum bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat oder bei Visazentren wie BLS International oder VFS Global. Erkundigen Sie sich bei den Schengen-Visadiensten des spanischen Konsulats oder bei Ihrem örtlichen Konsulat nach den Einzelheiten des Visums.
- Einreise nach Spanien und Beantragung der TIE: Vereinbaren Sie bei Ihrer Ankunft einen Termin für die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
- Beantragen Sie ein Visum für Angehörige: Beantragen Sie die Visa für Familienangehörige bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat, falls zutreffend.
Wo kann man eine ICT-Genehmigung für Spanien beantragen?
Reichen Sie Ihren Antrag auf eine ICT-Genehmigung für Spanien je nach Ihrem Wohnort ein. Bewerber in Spanien oder in Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, stellen ihren Antrag online über das Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration. Bewerber außerhalb Spaniens müssen ein Einreisevisum bei der nächstgelegenen spanischen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat beantragen.
- Spanische Einwanderungsbehörden: Reichen Sie den Antrag auf eine ICT-Genehmigung für Spanien online über das spanische Ministerium für Integration, soziale Sicherheit und Migration für Bewerber in Spanien oder in Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, ein.
- Spanische Botschaft/Konsulat: Beantragen Sie ein Einreisevisum (falls erforderlich) im Heimatland oder am Wohnort des Bewerbers über die Suchfunktion der spanischen Botschaft/des spanischen Konsulats.
- Visazentren: Einige Botschaften lagern die Visabearbeitung an BLS International oder VFS Global aus. Überprüfen Sie den Anbieter auf der Website der spanischen Botschaft/des spanischen Konsulats.
Details zum Termin für ICT Permit Spain
Buchen Sie Ihre Visum- und TIE-Termine online über die offiziellen Kanäle. Wenden Sie sich an die spanische Botschaft, das Konsulat oder an Visazentren wie BLS International oder VFS Global. Die Buchung ist kostenlos und sollte 4-6 Wochen vor dem Umzug erfolgen.
- Buchen: Vereinbaren Sie Visa- oder TIE-Termine online über die spanische Botschaft/Konsulat oder Visazentren (BLS International oder VFS Global). Die Buchung ist kostenlos - vermeiden Sie Gebühren Dritter.
- Zeitplan: Buchen Sie 4-6 Wochen vor dem Umzug aufgrund der Nachfrage nach innerbetrieblichen Transfers Spanien.
- Anwesenheit: Erscheinen Sie pünktlich mit allen Unterlagen. Wer zu spät kommt, riskiert eine Absage.
- Biometrische Daten: Erforderlich für Einreisevisa und TIE-Karten, sofern sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre für ein Schengen-Visum vorgelegt wurden.
Finanzielle Anforderungen für eine ICT-Genehmigung Spanien
Um sich für eine IKT-Genehmigung in Spanien zu qualifizieren, müssen die Antragsteller bestimmte finanzielle Kriterien erfüllen. Dazu gehören ein Mindestgehalt, der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und ein Arbeitsvertrag, der dem spanischen Arbeitsrecht entspricht. Diese Maßnahmen sorgen für finanzielle Stabilität während des Transferzeitraums und garantieren eine faire Entlohnung, die den lokalen Standards entspricht.
Spanien ICT Permit Gehaltsschwelle im Jahr 2025
Spanien verlangt von Bewerbern um eine IKT-Genehmigung ein Mindestbruttojahresgehalt, das hochqualifizierten Tätigkeiten entspricht. Für das Jahr 2025 liegt diese Gehaltsschwelle bei etwa 40.077 €. Damit wird sichergestellt, dass die entsandten Arbeitnehmer eine wettbewerbsfähige Vergütung gemäß den spanischen Arbeitsnormen erhalten. Arbeitgeber sollten die genauen Gehaltszahlen jährlich über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration überprüfen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
- Nachweis der finanziellen Mittel: Die Antragsteller müssen Kontoauszüge oder Schreiben ihres Arbeitgebers vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie während des Transfers finanziell stabil sind.
- Verpflichtung des Arbeitgebers: Ein gültiger Vertrag, der die Zahlung des Gehalts und die Einhaltung der spanischen Arbeitsvorschriften im Einklang mit der EU-Richtlinie 2014/66/EU garantiert, ist obligatorisch.
Bearbeitungszeit für eine ICT-Genehmigung Spanien
Die Kenntnis der voraussichtlichen Bearbeitungszeiten hilft Unternehmen und Bewerbern, ihren Umzug besser zu planen und Verzögerungen in letzter Minute zu vermeiden. Obwohl das Verfahren für die ICT-Genehmigung im Allgemeinen schneller abläuft als bei anderen Arbeitsvisumskategorien, können die Fristen je nach Jahreszeit, Komplexität des Falles und Arbeitsbelastung der Verwaltung variieren. Ein frühzeitiger Beginn ist der beste Weg, um einen reibungslosen Umzug zu gewährleisten.
- ICT-Genehmigung: 20-45 Tage über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
- Einreisevisum: Zusätzliche 10-15 Tage über BLS International oder VFS Global.
- Hochsaison: Bis zu 2 Monate.
- Tipp: Beantragen Sie Ihr Arbeitsvisum für Spanien mindestens 6 Wochen im Voraus.
Nachfragestarke Branchen für Inhaber einer IKT-Genehmigung für Spanien
Die spanische IKT-Genehmigung ist besonders wertvoll für Sektoren, in denen multinationale Unternehmen erfahrenes Personal vor Ort benötigen, um Betrieb, Innovation und Wachstum zu unterstützen. In diesen Branchen werden oft wettbewerbsfähige Gehälter gezahlt und es gibt gute Aufstiegsmöglichkeiten für internationale Mitarbeiter.
- Technologie und IT: Softwarearchitekten, KI-Spezialisten in Zentren wie Barcelona (50.000-80.000 €/Jahr).
- Ingenieurwesen: Experten für erneuerbare Energien oder Infrastrukturprojekte.
- Finanzen: Manager für Bank- oder Fintech-Geschäfte in Madrid.
- Pharmazeutika: Forscher oder leitende Angestellte im spanischen Biotech-Sektor.
- Automobilindustrie: Ingenieure für Fertigung oder F&E.
Gültigkeit, Erneuerung und Einbeziehung der Familie
Die ICT-Genehmigung in Spanien ist in der Regel bis zu drei Jahre gültig und kann je nach Bedarf an innerbetrieblichen Versetzungen verlängert werden. Arbeitnehmer können ihre unmittelbaren Familienangehörigen im Rahmen der Familienzusammenführung mitbringen, so dass Ehepartner und Kinder in Spanien leben und in vielen Fällen auch arbeiten können. Erneuerungen und Verlängerungen erfordern die Vorlage aktualisierter Unterlagen, die belegen, dass die IKT-Bedingungen weiterhin erfüllt werden.
Spanien ICT-Genehmigung und EU-Mobilitätsrechte
Die spanische ICT-Genehmigung erleichtert die Mobilität von Nicht-EU-Beschäftigten in multinationalen Konzernen innerhalb der EU. Sie ist zwar in erster Linie in Spanien gültig, ermöglicht aber auch kurzfristige Transfers von bis zu 90 Tagen in andere EU-Mitgliedstaaten, die IKT-Genehmigungen anerkennen. Diese Mobilität erhöht die Flexibilität der Arbeitskräfte und steht im Einklang mit den umfassenderen Zielen der EU für eine integrierte grenzüberschreitende Mobilität von Talenten.
Häufige Herausforderungen und wie Jobbatical hilft
Die Erlangung der spanischen ICT-Genehmigung ist mit komplexen rechtlichen Anforderungen und Unterlagen verbunden. Zu den häufigen Herausforderungen gehören die Überprüfung der Anspruchsberechtigung, die Vorbereitung konformer Verträge, das Navigieren in Antragsportalen und die Koordination von Visaterminen.
Die Unterstützung von Jobbatical umfasst:
- Bewertung der IKT-Förderfähigkeit durch Experten
- Vertragsgestaltung im Einklang mit EU- und spanischem Recht
- Verwaltung der Arbeitgeberregistrierung und der Online-Bewerbungen
- Koordinierung von Visum- und TIE-Terminen mit Behörden
- Unterstützung bei der Bearbeitung von Papieren zur Familienzusammenführung
- Umfassende Unterstützung bei Umzug und Einhaltung von Vorschriften
Warum Jobbatical für Ihre Bewerbung um eine ICT-Genehmigung in Spanien wählen?
Jobbatical verfügt über ein umfassendes Fachwissen über die IKT-Vorschriften der EU und die spanische Einwanderungspolitik und rationalisiert Ihr Genehmigungsverfahren, indem es Verzögerungen und Stress reduziert. Unsere technologiegestützte Plattform ermöglicht eine transparente Verfolgung Ihres Antrags, Ihrer Dokumente und Fristen. Ganz gleich, ob Sie ein multinationales HR-Team sind oder ein Mitarbeiter, der nach Spanien umzieht, wir bieten Ihnen bei jedem Schritt eine persönliche Beratung. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Geschäftsziele - wir kümmern uns um die ICT-Genehmigung für Spanien.
15.000+ Abgeschlossene Umsiedlungen
Danke, dass du dich an uns wendest!
Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und die Einzelheiten des Treffens mitteilen.
Es handelt sich um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Führungskräfte, Spezialisten und Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern, die von ihrem multinationalen Arbeitgeber nach Spanien entsandt werden.
Nicht-EU-Beschäftigte, die in einer Zweigstelle, einer Tochtergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen desselben Unternehmens in leitender Funktion, als Spezialist oder als Praktikant tätig sind.
Die Bewerber müssen ein echtes Stellenangebot, eine geeignete Funktion, eine nachgewiesene Verbindung zum Unternehmen und die erforderlichen Qualifikationen/Erfahrungen vorweisen.
Reisepass, Arbeitsvertrag, Versetzungsschreiben, Sozialversicherung, Qualifikationsnachweis, Strafregisterauszug, usw.
UGE-CE-Entscheidung in etwa 20 Arbeitstagen; Konsulat bearbeitet Visum innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Das aufnehmende Unternehmen stellt einen Online-Antrag bei UGE-CE; nach der Genehmigung beantragt der Arbeitnehmer das Visum bei einem spanischen Konsulat.
Bis zu drei Jahre für Führungskräfte/Spezialisten; ein Jahr für Praktikanten. Unter bestimmten Bedingungen verlängerbar.
Ja, bei fortbestehender Anspruchsberechtigung und Bedarf des Unternehmens. Verlängerungen bis zum gesetzlich zulässigen Höchstbetrag.
Im Jahr 2025 Mindestjahresgehalt von ca. 40.077 € für hochqualifizierte Positionen.
Ehegatten, Kinder und finanziell abhängige Verwandte können den Hauptantragsteller begleiten.
Die ICT ist für interne Versetzungen gedacht, erfordert keine Arbeitsmarktprüfung und ermöglicht die Mobilität innerhalb der EU; die Blue Card ist für qualifizierte Arbeitnehmer mit neuen Stellenangeboten gedacht.
Schnelle Bearbeitung, keine Arbeitsmarktprüfung, Mobilität innerhalb der EU, Familienzusammenführung, Schengen-Zugang.
Unvollständige Unterlagen, nicht nachgewiesene Geschäftsbeziehung, unzureichendes Gehalt, Mangel an erforderlichen Fähigkeiten oder Erfahrungen.
Antragsgebühr (73,26 €), Konsulargebühr (ca. 90 €), Gebühr für die Aufenthaltskarte (ca. 16 €, Änderungen vorbehalten).
Ja, wenn Sie an einer strukturierten Ausbildung teilnehmen und eine verifizierte Verbindung zur Unternehmensgruppe haben (max. 1 Jahr).
Die spanische Einrichtung muss eine tatsächliche Geschäftstätigkeit und eine formale Unternehmensbeziehung nachweisen.
Ja, die Genehmigung richtet sich an Führungskräfte, Spezialisten oder Auszubildende aus Nicht-EU-Ländern.
20 Arbeitstage für die Genehmigungserteilung, weitere 10 Arbeitstage für das Visum nach Vorlage beim Konsulat.





.jpeg)


