Genehmigung der konzerninternen Versetzung (ICT) für Spanien

Mit der ICT-Genehmigung für Spanien können multinationale Unternehmen Führungskräfte, Spezialisten oder Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern in ihre spanischen Niederlassungen versetzen - nahtlos, legal und familienfreundlich. Mit der ICT-Genehmigung können multinationale Unternehmen Führungskräfte, Spezialisten oder Auszubildende in Schlüsselpositionen aus Nicht-EU-Ländern in ihre Niederlassungen in Spanien versetzen.

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SpanienSpanien

Nahtlose Genehmigung für den unternehmensinternen Transfer (ICT) mit fachkundiger Unterstützung vor Ort.

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In diesem Artikel

    Was ist die ICT-Genehmigung Spanien (Intra-Corporate Transfer Visa)?

    Die spanische ICT-Genehmigung ist eine befristete Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, die durch die EU-Richtlinie 2014/66/EU geregelt wird und die innerbetriebliche Mobilität innerhalb multinationaler Organisationen erleichtern soll. Sie ist bis zu drei Jahre gültig, verbietet die örtliche Versetzung und unterstützt nahtlose Versetzungen, ohne dass eine Arbeitsmarktprüfung erforderlich ist. Für Stellen mit längerfristigen Zielen sollten Sie eine Kombination mit einer Blauen Karte EU oder den Übergang zu einer Blauen Karte EU in Betracht ziehen, je nach Ihrem strategischen Umzugsplan.

    Vorteile der ICT-Genehmigung für Spanien - Warum ein Visum für die konzerninterne Versetzung?

    Die spanische IKT-Genehmigung bietet überzeugende Vorteile - vor allem für Personalentscheider und globale Mobilitätsteams, die bei der Versetzung von Talenten auf Schnelligkeit, Compliance und Skalierbarkeit angewiesen sind.

    Für Arbeitgeber

    Mit diesem gestrafften Visum werden Arbeitsmarkttests umgangen, die betriebliche Flexibilität erhöht und die Mitarbeiterbindung durch internationale Möglichkeiten gestärkt - und das alles unter Einhaltung der spanischen und EU-Normen.

    Für Arbeitnehmer

    Sie erhalten einen Rechtsanspruch auf Arbeit und Aufenthalt in Spanien sowie Zugang zu medizinischer Versorgung, Wohnungsanmeldung und Anspruch auf Familienzusammenführung. Die Erlaubnis ermöglicht auch die Mobilität innerhalb der EU und fördert die berufliche Entwicklung in stark nachgefragten Sektoren.

    Förderungswürdigkeit für Spanien ICT Permit 2025

    Die spanische Genehmigung für den unternehmensinternen Transfer (ICT) soll die Mobilität von Schlüsselpersonal in multinationalen Unternehmen erleichtern und sicherstellen, dass wichtiges Fach- und Führungswissen über die Grenzen hinweg ausgetauscht werden kann, ohne die lokalen Arbeitsmärkte zu stören. Diese Visumkategorie steht im Einklang mit der EU-Richtlinie 2014/66/EU und hilft Unternehmen, ihre spanischen Aktivitäten durch den Transfer von erfahrenen Managern, Spezialisten und Auszubildenden von außerhalb der EU zu stärken. Die Antragsteller müssen bestimmte Anforderungen in Bezug auf Funktion, Betriebszugehörigkeit und Unternehmensstruktur erfüllen, um sich zu qualifizieren.

    Um sich für eine IKT-Genehmigung in Spanien zu qualifizieren, müssen die Bewerber bestimmte Bedingungen in Bezug auf die Rolle, die Amtszeit und das Unternehmen erfüllen.

    • Job-Rolle: Muss eine Führungskraft (z. B. ein leitender Angestellter, der den Betrieb beaufsichtigt), ein Spezialist (z. B. ein technischer Experte mit besonderen Fähigkeiten) oder ein Auszubildender (z. B. ein Mitarbeiter in einem Ausbildungsprogramm) sein, der zu einer spanischen Einrichtung wechselt.
    • Unternehmen Amtszeit:
      • Führungskräfte oder Spezialisten: Mindestens 12 Monate bei dem Nicht-EU-Unternehmen.
      • Praktikanten: Mindestens 3 Monate bei einem Nicht-EU-Unternehmen.
    • Konzernstruktur: Das spanische Unternehmen muss rechtlich mit dem entsendenden Nicht-EU-Unternehmen verbunden sein (z. B. Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung), was anhand von Unternehmensunterlagen nachgewiesen werden kann.
    • Gehalt und Qualifikationen: Bewerber müssen das spanische Mindestgehalt für hochqualifizierte Positionen erreichen (in der Regel 40 077 €/Jahr im Jahr 2025; zu bestätigen über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration). Für Führungskräfte und Spezialisten ist ein einschlägiger Abschluss oder mehr als 5 Jahre Erfahrung erforderlich; Praktikanten benötigen mindestens 3 Monate Berufserfahrung.
    • Staatsangehörigkeit: Nicht-EU/EWR/Schweizer Bürger benötigen dieses Arbeitsvisum für Spanien. Bürger der EU/EWR/Schweiz sind im Rahmen der Freizügigkeit von der Visumspflicht befreit.
    • Keine lokale Verdrängung: Die übertragene Funktion darf gemäß der EU-Richtlinie 2014/66/EU keine lokalen Mitarbeiter ersetzen.

    Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der nächstgelegenen spanischen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

    Zulassungskriterien für Arbeitgeber

    Die Arbeitgeber müssen eine formale Unternehmensbeziehung zwischen der spanischen Gasteinrichtung und dem entsendenden Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land nachweisen, z. B. eine Tochtergesellschaft, eine Zweigstelle oder ein verbundenes Unternehmen. Sie sind dafür verantwortlich, das spanische Unternehmen bei den Einwanderungsbehörden anzumelden und die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Die unternehmensinterne Versetzung muss einem echten geschäftlichen Bedarf dienen, z. B. der Besetzung von Führungs- oder Fachpositionen oder der Ausbildung von Schlüsselpersonal.

    Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitnehmer

    Die förderfähigen Mitarbeiter müssen in eine der folgenden drei Kategorien fallen: Manager (leitende Angestellte, die den Betrieb beaufsichtigen), Spezialisten (technische Experten mit besonderen Fähigkeiten) oder Praktikanten (Mitarbeiter, die an einem strukturierten Ausbildungsprogramm teilnehmen). Führungskräfte und Spezialisten müssen mindestens 12 Monate im entsendenden Unternehmen beschäftigt sein, während für Praktikanten eine Mindestdauer von 3 Monaten gilt. Die Arbeitnehmer müssen gemäß der EU-Richtlinie 2014/66/EU die spanischen Gehaltsschwellen für hochqualifizierte Arbeitnehmer einhalten, über einschlägige Qualifikationen oder Erfahrungen verfügen und dürfen keine einheimischen Arbeitnehmer verdrängen.

    2025 Anforderungen und Dokumenten-Checkliste für die spanische ICT-Genehmigung

    Die Beantragung der spanischen ICT-Genehmigung im Jahr 2025 erfordert die Vorlage einer Reihe präziser Dokumente, um ein reibungsloses Genehmigungsverfahren zu gewährleisten. Jedes Dokument dient einem bestimmten Zweck, vom Nachweis Ihrer Funktion und Unternehmenszugehörigkeit bis hin zur Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards. Wenn Sie diese Checkliste sorgfältig vorbereiten, können Sie Verzögerungen vermeiden und die spanischen Einwanderungsbestimmungen vollständig einhalten.

    Dokument Zweck
    Ausgefülltes ICT-Antragsformular Offizielle Einreichung über die spanischen Behörden
    Unternehmensinterner Transfervertrag Angaben zu Funktion, Dauer und Gehalt, die den EU-Standards entsprechen
    Nachweis der Unternehmenszugehörigkeit Von den Behörden bestätigte rechtliche Verbindungen zwischen Unternehmen
    Passbilder und biometrische Fotos Erforderliche Ausweisdokumente (Format 35×45 mm)
    Qualifikationsnachweis Hochschulabschluss oder einschlägige Berufserfahrung
    Strafregisterauszug Sauberes Protokoll - übersetzt und legalisiert, falls erforderlich
    Krankenversicherung mit €30k+ Für die medizinische Versorgung bei der Ankunft in Spanien
    Finanzierungsnachweis/Beschäftigungsnachweis Sicherheit für Wohnsitz und Übergangszeit
    Einladungsschreiben des Gastgebers Offizielle Auftragsbestätigung
    Ärztliche Bescheinigung / abhängige Dokumente Gemäß den konsularischen oder spanischen Vorschriften
    Antragsformular für das Schengen-Visum Erforderlich für Staatsangehörige von Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind und in die EU einreisen

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    Tipp: Fordern Sie die maßgeschneiderte Checkliste von Jobbatical an, um sicherzustellen, dass alle Dokumente den Richtlinien des spanischen Ministeriums entsprechen und die Anforderungen von 2025 erfüllen.

    Beantragung der ICT-Genehmigung für Spanien im Jahr 2025

    Das Antragsverfahren für die spanische Genehmigung für konzerninterne Verlagerungen (ICT) erfordert eine sorgfältige Abstimmung zwischen dem entsendenden Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land, dem spanischen Gastunternehmen und dem Antragsteller. Die Einhaltung der richtigen Reihenfolge der einzelnen Schritte hilft, Verzögerungen zu vermeiden, die Einhaltung der EU-Richtlinie 2014/66/EU zu gewährleisten und den Umzugsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Unternehmen sollten die Unterlagen frühzeitig vorbereiten, da einige Anforderungen - wie die Registrierung der spanischen Einrichtung - zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen können.

    1. Identifizieren Sie die förderfähige Rolle und den Kandidaten: Bestätigen Sie, dass die Rolle (Führungskraft, Fachkraft, Praktikant) und der Kandidat die IKT-Kriterien im entsendenden Nicht-EU-Unternehmen erfüllen.
    2. Vorbereitung eines ICT-Einsatzvertrags: Entwerfen Sie einen konformen Vertrag, in dem der Zweck des Einsatzes, die Rolle, die Dauer und das Gehalt gemäß der EU-Richtlinie 2014/66/EU aufgeführt sind.
    3. Registrierung des spanischen Gastunternehmens: Registrieren Sie die spanische Einrichtung bei den Einwanderungsbehörden über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
    4. ICT-Antrag einreichen: Stellen Sie den Antrag online über die spanische Einwanderungsplattform, die über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration zugänglich ist.
    5. Beantragen Sie ein Einreisevisum (falls erforderlich): Wenn sich der Bewerber außerhalb Spaniens befindet, stellen Sie einen Antrag auf ein Schengen-Visum bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat oder bei Visazentren wie BLS International oder VFS Global. Erkundigen Sie sich bei den Schengen-Visadiensten des spanischen Konsulats oder bei Ihrem örtlichen Konsulat nach den Einzelheiten des Visums.
    6. Einreise nach Spanien und Beantragung der TIE: Vereinbaren Sie bei Ihrer Ankunft einen Termin für die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
    7. Beantragen Sie ein Visum für Angehörige: Beantragen Sie die Visa für Familienangehörige bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat, falls zutreffend.

    Wo kann man eine ICT-Genehmigung für Spanien beantragen?

    Reichen Sie Ihren Antrag auf eine ICT-Genehmigung für Spanien je nach Ihrem Wohnort ein. Bewerber in Spanien oder in Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, stellen ihren Antrag online über das Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration. Bewerber außerhalb Spaniens müssen ein Einreisevisum bei der nächstgelegenen spanischen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat beantragen.

    • Spanische Einwanderungsbehörden: Reichen Sie den Antrag auf eine ICT-Genehmigung für Spanien online über das spanische Ministerium für Integration, soziale Sicherheit und Migration für Bewerber in Spanien oder in Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, ein.
    • Spanische Botschaft/Konsulat: Beantragen Sie ein Einreisevisum (falls erforderlich) im Heimatland oder am Wohnort des Bewerbers über die Suchfunktion der spanischen Botschaft/des spanischen Konsulats.
    • Visazentren: Einige Botschaften lagern die Visabearbeitung an BLS International oder VFS Global aus. Überprüfen Sie den Anbieter auf der Website der spanischen Botschaft/des spanischen Konsulats.

    Details zum Termin für ICT Permit Spain

    Buchen Sie Ihre Visum- und TIE-Termine online über die offiziellen Kanäle. Wenden Sie sich an die spanische Botschaft, das Konsulat oder an Visazentren wie BLS International oder VFS Global. Die Buchung ist kostenlos und sollte 4-6 Wochen vor dem Umzug erfolgen.

    • Buchen: Vereinbaren Sie Visa- oder TIE-Termine online über die spanische Botschaft/Konsulat oder Visazentren (BLS International oder VFS Global). Die Buchung ist kostenlos - vermeiden Sie Gebühren Dritter.
    • Zeitplan: Buchen Sie 4-6 Wochen vor dem Umzug aufgrund der Nachfrage nach innerbetrieblichen Transfers Spanien.
    • Anwesenheit: Erscheinen Sie pünktlich mit allen Unterlagen. Wer zu spät kommt, riskiert eine Absage.
    • Biometrische Daten: Erforderlich für Einreisevisa und TIE-Karten, sofern sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre für ein Schengen-Visum vorgelegt wurden.

    Finanzielle Anforderungen für eine ICT-Genehmigung Spanien

    Um sich für eine IKT-Genehmigung in Spanien zu qualifizieren, müssen die Antragsteller bestimmte finanzielle Kriterien erfüllen. Dazu gehören ein Mindestgehalt, der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und ein Arbeitsvertrag, der dem spanischen Arbeitsrecht entspricht. Diese Maßnahmen sorgen für finanzielle Stabilität während des Transferzeitraums und garantieren eine faire Entlohnung, die den lokalen Standards entspricht.

    Spanien ICT Permit Gehaltsschwelle im Jahr 2025

    Spanien verlangt von Bewerbern um eine IKT-Genehmigung ein Mindestbruttojahresgehalt, das hochqualifizierten Tätigkeiten entspricht. Für das Jahr 2025 liegt diese Gehaltsschwelle bei etwa 40.077 €. Damit wird sichergestellt, dass die entsandten Arbeitnehmer eine wettbewerbsfähige Vergütung gemäß den spanischen Arbeitsnormen erhalten. Arbeitgeber sollten die genauen Gehaltszahlen jährlich über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration überprüfen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

    • Nachweis der finanziellen Mittel: Die Antragsteller müssen Kontoauszüge oder Schreiben ihres Arbeitgebers vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie während des Transfers finanziell stabil sind.
    • Verpflichtung des Arbeitgebers: Ein gültiger Vertrag, der die Zahlung des Gehalts und die Einhaltung der spanischen Arbeitsvorschriften im Einklang mit der EU-Richtlinie 2014/66/EU garantiert, ist obligatorisch.

    Bearbeitungszeit für eine ICT-Genehmigung Spanien

    Die Kenntnis der voraussichtlichen Bearbeitungszeiten hilft Unternehmen und Bewerbern, ihren Umzug besser zu planen und Verzögerungen in letzter Minute zu vermeiden. Obwohl das Verfahren für die ICT-Genehmigung im Allgemeinen schneller abläuft als bei anderen Arbeitsvisumskategorien, können die Fristen je nach Jahreszeit, Komplexität des Falles und Arbeitsbelastung der Verwaltung variieren. Ein frühzeitiger Beginn ist der beste Weg, um einen reibungslosen Umzug zu gewährleisten.

    • ICT-Genehmigung: 20-45 Tage über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
    • Einreisevisum: Zusätzliche 10-15 Tage über BLS International oder VFS Global.
    • Hochsaison: Bis zu 2 Monate.
    • Tipp: Beantragen Sie Ihr Arbeitsvisum für Spanien mindestens 6 Wochen im Voraus.

    Nachfragestarke Branchen für Inhaber einer IKT-Genehmigung für Spanien

    Die spanische IKT-Genehmigung ist besonders wertvoll für Sektoren, in denen multinationale Unternehmen erfahrenes Personal vor Ort benötigen, um Betrieb, Innovation und Wachstum zu unterstützen. In diesen Branchen werden oft wettbewerbsfähige Gehälter gezahlt und es gibt gute Aufstiegsmöglichkeiten für internationale Mitarbeiter.

    • Technologie und IT: Softwarearchitekten, KI-Spezialisten in Zentren wie Barcelona (50.000-80.000 €/Jahr).
    • Ingenieurwesen: Experten für erneuerbare Energien oder Infrastrukturprojekte.
    • Finanzen: Manager für Bank- oder Fintech-Geschäfte in Madrid.
    • Pharmazeutika: Forscher oder leitende Angestellte im spanischen Biotech-Sektor.
    • Automobilindustrie: Ingenieure für Fertigung oder F&E.

    Gültigkeit, Erneuerung und Einbeziehung der Familie

    Die ICT-Genehmigung in Spanien ist in der Regel bis zu drei Jahre gültig und kann je nach Bedarf an innerbetrieblichen Versetzungen verlängert werden. Arbeitnehmer können ihre unmittelbaren Familienangehörigen im Rahmen der Familienzusammenführung mitbringen, so dass Ehepartner und Kinder in Spanien leben und in vielen Fällen auch arbeiten können. Erneuerungen und Verlängerungen erfordern die Vorlage aktualisierter Unterlagen, die belegen, dass die IKT-Bedingungen weiterhin erfüllt werden.

    Spanien ICT-Genehmigung und EU-Mobilitätsrechte

    Die spanische ICT-Genehmigung erleichtert die Mobilität von Nicht-EU-Beschäftigten in multinationalen Konzernen innerhalb der EU. Sie ist zwar in erster Linie in Spanien gültig, ermöglicht aber auch kurzfristige Transfers von bis zu 90 Tagen in andere EU-Mitgliedstaaten, die IKT-Genehmigungen anerkennen. Diese Mobilität erhöht die Flexibilität der Arbeitskräfte und steht im Einklang mit den umfassenderen Zielen der EU für eine integrierte grenzüberschreitende Mobilität von Talenten.

    Häufige Herausforderungen und wie Jobbatical hilft

    Die Erlangung der spanischen ICT-Genehmigung ist mit komplexen rechtlichen Anforderungen und Unterlagen verbunden. Zu den häufigen Herausforderungen gehören die Überprüfung der Anspruchsberechtigung, die Vorbereitung konformer Verträge, das Navigieren in Antragsportalen und die Koordination von Visaterminen.

    Die Unterstützung von Jobbatical umfasst:

    • Bewertung der IKT-Förderfähigkeit durch Experten
    • Vertragsgestaltung im Einklang mit EU- und spanischem Recht
    • Verwaltung der Arbeitgeberregistrierung und der Online-Bewerbungen
    • Koordinierung von Visum- und TIE-Terminen mit Behörden
    • Unterstützung bei der Bearbeitung von Papieren zur Familienzusammenführung
    • Umfassende Unterstützung bei Umzug und Einhaltung von Vorschriften

    Warum Jobbatical für Ihre Bewerbung um eine ICT-Genehmigung in Spanien wählen?

    Jobbatical verfügt über ein umfassendes Fachwissen über die IKT-Vorschriften der EU und die spanische Einwanderungspolitik und rationalisiert Ihr Genehmigungsverfahren, indem es Verzögerungen und Stress reduziert. Unsere technologiegestützte Plattform ermöglicht eine transparente Verfolgung Ihres Antrags, Ihrer Dokumente und Fristen. Ganz gleich, ob Sie ein multinationales HR-Team sind oder ein Mitarbeiter, der nach Spanien umzieht, wir bieten Ihnen bei jedem Schritt eine persönliche Beratung. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Geschäftsziele - wir kümmern uns um die ICT-Genehmigung für Spanien.

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    Häufig gestellte Fragen -
    Was ist die spanische ICT-Genehmigung?

    Es handelt sich um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Führungskräfte, Spezialisten und Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern, die von ihrem multinationalen Arbeitgeber nach Spanien entsandt werden.

    Wer kann das Visum für den unternehmensinternen Transfer nach Spanien beantragen?

    Nicht-EU-Beschäftigte, die in einer Zweigstelle, einer Tochtergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen desselben Unternehmens in leitender Funktion, als Spezialist oder als Praktikant tätig sind.

    Was sind die Zulassungskriterien für das ICT-Visum?

    Die Bewerber müssen ein echtes Stellenangebot, eine geeignete Funktion, eine nachgewiesene Verbindung zum Unternehmen und die erforderlichen Qualifikationen/Erfahrungen vorweisen.

    Welche Dokumente sind für eine spanische ICT-Genehmigung erforderlich?

    Reisepass, Arbeitsvertrag, Versetzungsschreiben, Sozialversicherung, Qualifikationsnachweis, Strafregisterauszug, usw.

    Wie lange dauert das Verfahren für ein IKT-Visum für Spanien?

    UGE-CE-Entscheidung in etwa 20 Arbeitstagen; Konsulat bearbeitet Visum innerhalb von 10 Arbeitstagen.

    Wie sieht das Antragsverfahren für das ICT-Visum für Spanien aus?

    Das aufnehmende Unternehmen stellt einen Online-Antrag bei UGE-CE; nach der Genehmigung beantragt der Arbeitnehmer das Visum bei einem spanischen Konsulat.

    Wie lange ist die spanische ICT-Genehmigung gültig?

    Bis zu drei Jahre für Führungskräfte/Spezialisten; ein Jahr für Praktikanten. Unter bestimmten Bedingungen verlängerbar.

    Kann das ICT-Visum für Spanien verlängert werden?

    Ja, bei fortbestehender Anspruchsberechtigung und Bedarf des Unternehmens. Verlängerungen bis zum gesetzlich zulässigen Höchstbetrag.

    Was sind die Gehaltsanforderungen für eine IKT-Genehmigung?

    Im Jahr 2025 Mindestjahresgehalt von ca. 40.077 € für hochqualifizierte Positionen.

    Kann ich meine Familie mit der ICT-Genehmigung für Spanien mitbringen?

    Ehegatten, Kinder und finanziell abhängige Verwandte können den Hauptantragsteller begleiten.

    Was ist der Unterschied zwischen der spanischen ICT-Genehmigung und der Blauen Karte EU?

    Die ICT ist für interne Versetzungen gedacht, erfordert keine Arbeitsmarktprüfung und ermöglicht die Mobilität innerhalb der EU; die Blue Card ist für qualifizierte Arbeitnehmer mit neuen Stellenangeboten gedacht.

    Was sind die Vorteile des ICT-Visums für Spanien?

    Schnelle Bearbeitung, keine Arbeitsmarktprüfung, Mobilität innerhalb der EU, Familienzusammenführung, Schengen-Zugang.

    Warum kann ein Antrag auf ein ICT-Visum für Spanien abgelehnt werden?

    Unvollständige Unterlagen, nicht nachgewiesene Geschäftsbeziehung, unzureichendes Gehalt, Mangel an erforderlichen Fähigkeiten oder Erfahrungen.

    Wie hoch sind die staatlichen Gebühren für die spanische ICT-Genehmigung?

    Antragsgebühr (73,26 €), Konsulargebühr (ca. 90 €), Gebühr für die Aufenthaltskarte (ca. 16 €, Änderungen vorbehalten).

    Können Auszubildende die spanische ICT-Genehmigung beantragen?

    Ja, wenn Sie an einer strukturierten Ausbildung teilnehmen und eine verifizierte Verbindung zur Unternehmensgruppe haben (max. 1 Jahr).

    Was sind die Anforderungen des Unternehmens an den IKT-Transfer?

    Die spanische Einrichtung muss eine tatsächliche Geschäftstätigkeit und eine formale Unternehmensbeziehung nachweisen.

    Können Nicht-EU-Bürger die ICT-Genehmigung für Spanien beantragen?

    Ja, die Genehmigung richtet sich an Führungskräfte, Spezialisten oder Auszubildende aus Nicht-EU-Ländern.

    Wie lange dauert die Beantragung der spanischen ICT-Genehmigung?

    20 Arbeitstage für die Genehmigungserteilung, weitere 10 Arbeitstage für das Visum nach Vorlage beim Konsulat.

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