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Arbeitserlaubnis für Arbeitgeber in Frankreich: Komplettabwicklung durch Jobbatical

  • Jobbatical übernimmt für Arbeitgeber die komplette Abwicklung von Anträgen auf Arbeitserlaubnis in Frankreich – von der Prüfung der Einstellungsvoraussetzungen und der Einhaltung der Arbeitsmarktprüfung bis hin zur Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis (autorisation de travail) bei der ANEF.
  • Wir unterstützen Arbeitgeber und internationale Arbeitskräfte während des gesamten Prozesses, einschließlich der Vorbereitung von Unterlagen, der Nachverfolgung von Anträgen, der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen und der Abholung der Aufenthaltskarte.

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Möchten Sie internationale Fachkräfte langfristig einstellen? Die französische Arbeitserlaubnis ist der richtige Weg für Arbeitgeber

Was ist die französische Arbeitserlaubnis (autorisation de travail)?

Die französische Arbeitserlaubnis (autorisation de travail) ist eine obligatorische, vom Arbeitgeber beantragte Genehmigung, die erforderlich ist, bevor ein Nicht-EU-Bürger eine bezahlte Beschäftigung in Frankreich aufnehmen kann. Der Arbeitgeber – nicht der Arbeitnehmer – reicht den Antrag über das Online-Portal der ANEF ein, wodurch die Einhaltung der Vorschriften vom ersten Tag an in den Zuständigkeitsbereich der Personalabteilung fällt.

Vorteile einer Arbeitserlaubnis in Frankreich für Arbeitgeber

  • Ermöglicht die direkte Einstellung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern im Rahmen eines französischen unbefristeten (CDI) oder befristeten (CDD) Arbeitsvertrags mit uneingeschränkter Arbeitserlaubnis
  • Die Schnellverfahren „Passeport Talent“ und „EU-Blue Card“ befreien Arbeitgeber von der Arbeitsmarktprüfung (opposabilité de la situation de l'emploi)
  • Ein Weg zu einer vierjährigen, verlängerbaren Aufenthaltsgenehmigung für Schlüsselkräfte zur Förderung der langfristigen Personalstabilität

Häufige Probleme im Zusammenhang mit der Einwanderung von Nicht-EU-Bürgern in Frankreich

  • Arbeitgeberverantwortung: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern liegt die Verantwortung für die Arbeitserlaubnis rechtlich beim Arbeitgeber. Die Personalabteilungen tragen das gesamte Compliance-Risiko.
  • Komplexität der Arbeitsmarktprüfung: Die dreimonatige Veröffentlichungspflicht im Rahmen von „France Travail“ verlängert die Bearbeitungszeiten um mehrere Wochen, es sei denn, die Stelle fällt unter eine Ausnahmeregelung (Passeport Talent, Berufe mit Arbeitskräftemangel).
  • Steigende Bußgelder: Die neuen Strafen für 2026 betragen 20.750 bis 62.250 Euro pro nicht genehmigtem Arbeitnehmer. Die Überprüfung jeder Arbeitserlaubnis mittels QR-Code ist nun eine sanktionierbare Auflage.
  • Änderungen der Gehaltsschwellenwerte: Die an den SMIC gekoppelten Schwellenwerte werden jedes Jahr im Januar aktualisiert; Angebote, die erst spät im Vorjahr unterbreitet wurden, erfüllen möglicherweise nicht mehr die Anforderungen für 2026

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