Übersicht über das Geschäftsvisum für Frankreich (2026)
Das französische Geschäftsvisum wird in der Regel als Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Typ C) ausgestellt. Es ermöglicht Nicht-EU-Bürgern die Einreise nach Frankreich für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für genehmigte geschäftliche Aktivitäten wie Kundengespräche, Vertragsverhandlungen, Konferenzen, Messen und Marktforschung.
Dieses Visum erlaubt keine bezahlte Beschäftigung in Frankreich, ermöglicht jedoch eine Vielzahl unbezahlter beruflicher und geschäftlicher Aktivitäten. Damit eignet es sich ideal für Arbeitgeber, die Mitarbeiter zu französischen Partnern entsenden oder Geschäftsmöglichkeiten ausloten möchten.
Die französischen Einwanderungsreformen legen größeren Wert auf:
- Wirtschaftliche Rentabilität von Geschäftsreisen
- Digitalisierte Bewerbungs- und Terminvereinbarungssysteme
- Strengere Vorabgenehmigungen für Langzeit-Geschäfts- und Arbeitsvisa
Während die Gebühren für Kurzaufenthaltsvisa für Geschäftsreisende stabil geblieben sind, hat Frankreich die Zulassungsprüfungen für Langzeitaufenthaltsgenehmigungen für Geschäftsreisende verschärft, insbesondere im Einklang mit seiner Strategie, hochqualifizierte und innovationsorientierte Talente anzuziehen.
Arten von Geschäftsvisa in Frankreich
Frankreich bietet je nach Dauer, Zweck und Beschäftigungsstatus der geschäftlichen Tätigkeit verschiedene Visumkategorien an. Für von Arbeitgebern veranlasste Mitarbeiterreisen sind vor allem folgende Optionen relevant:
Kurzaufenthaltsvisum für geschäftliche Zwecke (Typ C)
Das Schengen-Visum für kurze Aufenthalte zu geschäftlichen Zwecken (Typ C) ist die am häufigsten genutzte Option für kurze Geschäftsreisen.
- Dauer: Bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen
- Einträge: Einfacher Eintrag, doppelter Eintrag oder mehrfacher Eintrag
- Zulässige Aktivitäten:
- Geschäftstreffen und Verhandlungen
- Konferenzen, Seminare und Messen
- Besichtigungen und Inspektionen vor Ort
- Einschränkungen: Keine bezahlte Arbeit oder lokale Vergütung in Frankreich
Dieses Visum ist ideal für vorübergehende, unbezahlte geschäftliche Aktivitäten in ganz Frankreich und dem gesamten Schengen-Raum.
Langzeitaufenthaltsvisum (Typ D – geschäftlich und beruflich)
Das nationale Visum für Langzeitaufenthalte (Typ D) gilt für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen und wird in der Regel für längere Projekte, unternehmensinterne Entsendungen oder eine geschäftliche Tätigkeit im Rahmen einer Beschäftigung benötigt.
Eine wichtige Unterkategorie ist der Talent Passport, der dazu dient, qualifizierte Fachkräfte und Investoren anzuziehen.
Talent Passport – Kategorie „Mitarbeiter“ (Highlights für 2026):
- Gültigkeit: Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
- Anforderungen:
- Französisches Stellenangebot oder Werkvertrag
- Gehalt von mindestens 1,5-mal dem französischen Mindestlohn (ca. 21.000 €+ jährlich, basierend auf Zahlen von 2026, jährlich indexiert)
- Arbeitsmarkttest: Wird für innovative oder qualifizierte Arbeitgeber häufig erlassen.
- Familienzusammenführung: Sofortige Berechtigung
Visum für unternehmensinterne Versetzungen (ICT) – Frankreich
Das französische IKT-Visum ist für Mitarbeiter bestimmt, die innerhalb eines multinationalen Konzerns zu einem französischen Unternehmen versetzt werden.
- Vorherige Beschäftigung: Mindestens 3 Monate bei dem entsendenden Unternehmen
- Geeignete Positionen: Manager, Spezialisten und Auszubildende
- Zweck: Befristete interne Aufgaben, die unternehmensspezifisches Fachwissen erfordern
- Dauer: In der Regel entsprechend der Dauer des Auftrags, innerhalb der EU-IKT-Grenzen
Französisches Tech-Visum für Arbeitnehmer
Das French Tech Visa ist eine Fast-Track-Option im Rahmen des Talent Passport-Programms für Mitarbeiter, die bei anerkannten innovativen und technologieorientierten Unternehmen angestellt sind.
- Verarbeitung: Beschleunigt und vereinfacht
- Gültigkeit: Mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung
- Familienintegration: Ja, mit sofortigem Arbeitsrecht für Angehörige
- Zielgruppe: Softwareentwickler, Datenwissenschaftler, Start-up-Experten
Investorenvisum (Talent Passport – Wirtschaftliche Investition)
Der Talent Passport – Kategorie „Investoren“ richtet sich an Unternehmensgründer und Investoren, die einen wesentlichen Beitrag zur französischen Wirtschaft leisten.
- Mindestinvestition: 300.000 € oder mehr, oder
- Auswirkungen auf die Wirtschaft: Schaffung von Arbeitsplätzen oder strategischer wirtschaftlicher Beitrag
- Gültigkeit: Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
- Arbeitsrechte: Vollständige Geschäfts- und Verwaltungsrechte in Frankreich
Der Kurzaufenthaltstyp C deckt die meisten Mitarbeitereinsätze ab, aber prüfen Sie die Projektfristen, um Probleme mit der Einhaltung der Vorschriften zu vermeiden.
Erforderliche Dokumente für Frankreich Geschäftsvisum
Stellen Sie vom Arbeitgeber bestätigte Dokumente zusammen, um die Zahl der Ablehnungen zu minimieren - verlangen Sie Originale und beglaubigte Übersetzungen in Französisch oder Englisch. Passen Sie die Unterlagen an die Bedürfnisse Ihres Mitarbeiters an.
- Gültiger Reisepass: Innerhalb von 10 Jahren ausgestellt, mindestens 3 Monate nach der Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig, mit 2 leeren Seiten.
- Ausgefülltes Antragsformular: Schengen-Formular, unterschrieben, mit 2 aktuellen Fotos (3,5x4,5 cm, heller Hintergrund).
- Anschreiben des Arbeitgebers: Angabe der Rolle, des Reisezwecks, der Reiseroute und der vollständigen finanziellen Unterstützung.
- Einladung des französischen Gastgebers: Auf Briefpapier, mit Angabe der Veranstaltungsdetails, der ID des Gastgebers und der Kostendeckungszusage.
- Nachweis der Unterkunft und der Reiseroute: Bestätigte Buchungen (vor allem in Frankreich) und Hin- und Rückflüge.
- Finanzielle Nachweise: Kontoauszüge des Arbeitgebers oder Gehaltsabrechnungen, aus denen hervorgeht, dass täglich mehr als 50 € zur Verfügung stehen; keine persönliche Haftung des Arbeitnehmers.
- Reiseversicherung: 30.000 €+ Deckung für Schengen, einschließlich medizinischer Evakuierung.
- Berufliche Nachweise: Angestelltenvertrag, Unternehmensregistrierung und Geschäftsnachweis des Gastgebers (z. B. SIRET-Nummer).
- Bindungen zum Heimatland: Beweise für die Absicht der Rückkehr, wie Eigentumsurkunden oder familiäre Bindungen.
Bei Langzeitaufenthalten sind Arbeitsgenehmigungen und Geschäftspläne hinzuzufügen, bei Selbstständigen die Steuererklärungen.
Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
Beantragen Sie das Geschäftsvisum für Frankreich 15-180 Tage vor Reiseantritt über France-Visas.gouv.fr. Verwenden Sie VFS Global oder die Konsulate; biometrische Daten sind ab 12 Jahren erforderlich.
- Prüfung der Anspruchsberechtigung: Verwenden Sie den Assistenten für Frankreich-Visa, um den Bedarf auf der Grundlage der Nationalität zu bestätigen.
- Online-Formular: Konto erstellen, Schengen-Formular ausfüllen und Scans hochladen.
- Dokument vorbereiten: Zusammenstellen und Übersetzen von Dateien; Erstellen von Quittungen.
- Termin buchen: Termin beim VFS oder Konsulat vereinbaren; ggf. Familie mit einbeziehen.
- Persönliche Einreichung: Originale vorlegen, Gebühren entrichten (80 €+ Service ~30-40 €), biometrische Daten angeben.
- Verfolgen und abrufen: Online-Überwachung (durchschnittlich 15 Tage); Abholung des Passes nach der Entscheidung.
Im Jahr 2026 beschleunigt die digitale Nachverfolgung Aktualisierungen, aber Spitzen können sich auf bis zu 30 Tage erstrecken – bauen Sie daher Puffer von 4 bis 6 Wochen ein.
Gebühren, Fristen und Tipps für Arbeitgeber
- Gebühren im Jahr 2026: Schengen-Kurzaufenthalt 80 € (Erwachsene), 40 € (6–12 Jahre); Langaufenthalt 99 € + 225 € Verwaltungsgebühr für Talent-Typen. Servicegebühren variieren (20–40 €); nicht erstattungsfähig.
- Fristen: Standardmäßig 15 Tage; bis zu 45 Tage für komplexe Fälle mit langer Verweildauer. Kein formelles Schnellverfahren, aber dringende Geschäftsfälle können in Frage kommen.
- Risiko der Ablehnung: 15-20 % durch unvollständige Einladungen oder Mittel für die proaktive Prüfung von Vorlagen.
- Bewährte Praktiken der Arbeitgeber: Vorabgenehmigungen für Teams einholen; ETIAS-kompatible Tools für Übergänge im Jahr 2026 verwenden. Bei Wiederholungen Mehrfacherfassung; Integration mit HR-Software für Audits.
Arbeitnehmer müssen Schengen-Aufenthalte protokollieren, um Strafen für die Überschreitung der Aufenthaltsdauer zu vermeiden (3.000 € und mehr).
Warum Jobbatical für Frankreich-Visa-Dienstleistungen wählen?
Eine Partnerschaft mit Jobbatical verwandelt das Verfahren für Geschäftsvisa in Frankreich in einen Wettbewerbsvorteil für Arbeitgeber. Hier ist, warum wir uns abheben:
- Kompetente Beratung: Unsere Einwanderungsspezialisten kennen sich bestens mit den sich ständig ändernden Vorschriften für 2026 in Frankreich aus und gewährleisten die Einhaltung der Schengen- und nationalen Vorschriften.
- Maßgeschneiderte Dokumentenunterstützung: Wir prüfen und bereiten die Dokumente vor und verringern so das Risiko einer Ablehnung (15-20 % aufgrund von Fehlern wie unvollständigen Einladungen).
- Rationalisierte Massenanträge: Für Teams sichern wir Vorabgenehmigungen und verwalten Mehrfachvisa, was Zeit und Kosten spart.
- Verfolgung in Echtzeit: Unsere Plattform bietet Live-Updates zum Bewerbungsstatus und hält Ihr HR-Team auf dem Laufenden.
- Globale Reichweite, lokale Kompetenz: Mit unserer Erfahrung in mehr als 50 Ländern können wir den französischen Visabedarf mit Ihrer globalen Mobilitätsstrategie in Einklang bringen.
- ETIAS-bereit: Wir bereiten Sie auf den ETIAS-Übergang im Jahr 2026 vor und sorgen für zukunftssichere Konformität.
Die Erfolgsquote von Jobbatical von 98 % und der 24/7-Support sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter ohne Verzögerung in Frankreich einsatzbereit sind.
Schlussfolgerung
Mit einem französischen Geschäftsvisum können Ihre Mitarbeiter Chancen in einem Markt mit einem BIP von 2,78 Billionen Euro nutzen. Mit Jobbatical als Partner werden die Anforderungen für ein französisches Geschäftsvisum 2026 und die Schritte zur Beantragung eines französischen Geschäftsvisums zum Kinderspiel. Unser Fachwissen sorgt dafür, dass die Mobilität Ihres Teams den Geschäftserfolg fördert. Sind Sie bereit für die Expansion nach Frankreich? Kontaktieren Sie Jobbatical für maßgeschneiderte, umfassende Unterstützung bei der Visumbeschaffung.
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Frankreich bietet kurzfristige Schengen-Geschäftsvisa (bis zu 90 Tage) und langfristige Geschäftsvisa, einschließlich des Talent Passport-Visums für Unternehmer und Angestellte.
Sie benötigen einen gültigen Reisepass, einen Nachweis der Geschäftstätigkeit, ein Einladungsschreiben, einen finanziellen Nachweis und eine Reiseversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 €, die den Schengen-Standards entspricht.
Die Anträge werden in der Regel online über die Plattformen der französischen Konsulate eingereicht, zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen, einschließlich Einladungsschreiben des Arbeitgebers und Nachweis der finanziellen Mittel.
Das French Tech Visa ist ein spezielles Geschäftsvisum für Talente in innovativen Unternehmen, mit Gehaltskriterien und unterstützenden Verfahren für das Sponsoring durch den Arbeitgeber.
Frankreich erhebt keine Gebühren für die Förderung von Arbeitnehmern, aber es fallen die üblichen Visabearbeitungsgebühren von rund 368 € pro Antrag an.
Die Personalabteilung muss förmliche Sponsoring-Anträge, Nachweise für den Arbeitsvertrag, die Qualifikationen der Mitarbeiter, Einladungsschreiben und die Einhaltung der französischen Arbeitsgesetze vorlegen.
Die Bearbeitungszeiten variieren, liegen aber im Allgemeinen zwischen 2 und 12 Wochen, je nach Art des Visums und der Vollständigkeit des Antrags.
Inhaber eines Geschäftsvisums können in Frankreich arbeiten, wenn sie nach ihrer Ankunft die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erhalten und dabei das entsprechende Verfahren für Visa für den längerfristigen Aufenthalt einhalten.
Die Arbeitnehmer müssen über eine Reiseversicherung verfügen, die den Schengen-Standards entspricht und eine Mindestdeckung von 30.000 € für medizinische Notfälle während ihres Aufenthalts bietet.
Für die Verlängerung müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich beantragen und die von den französischen Einwanderungsbehörden festgelegten Kriterien für die Beschäftigung und das Visum erfüllen.
Die Fragen beziehen sich in der Regel auf den Zweck der Reise, Angaben zum Arbeitgeber, geschäftliche Tätigkeiten, die Dauer des Aufenthalts und die finanziellen Mittel zur Finanzierung der Reise.








