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Unser Team kümmert sich um alles, von der Visabearbeitung bis hin zur Registrierung der Mitarbeiter in Estlands digitalem Aufenthaltssystem, und sorgt so für einen reibungslosen Einstieg in das Unternehmen.
Das Startup-Visum und die Blaue Karte EU eignen sich beide hervorragend für Techniker und Unternehmer, die einen Beitrag zur florierenden digitalen Wirtschaft Estlands leisten wollen.
Je nach Visum dauert die Bewilligung in der Regel zwischen 4 und 10 Wochen. Wir helfen bei der Beschleunigung, wo es möglich ist, und halten alles auf Kurs.
Zu den Unterlagen gehören ein gültiger Reisepass, ein ausgefülltes Antragsformular, ein aktuelles Passfoto, eine Reisekrankenversicherung, ein Einladungsschreiben eines estnischen Unternehmens, ein Nachweis über die finanziellen Mittel, ein Unterkunftsnachweis und ein Anschreiben Ihres Arbeitgebers (falls vorhanden).
Nicht-EU/EWR/Schweizer Bürger aus Ländern, die kein visumfreies Abkommen mit dem Schengen-Raum haben, benötigen für kurzfristige Geschäftstätigkeiten ein Geschäftsvisum für Estland. EU/EWR/Schweizer Bürger und visumfreie Länder (z. B. USA, Großbritannien, Kanada) können sich bis zu 90 Tage ohne Visum aufhalten.
Die Gebühr für das Schengen-Geschäftsvisum beträgt etwa 80 €. Die Gebühren für ein nationales Visum des Typs D liegen zwischen 100 € und 120 €. Zusätzliche Kosten können für die Übersetzung oder Legalisierung von Dokumenten anfallen. Erkundigen Sie sich bei der estnischen Botschaft nach den genauen Gebühren.
Ein Schengen-Visum der Kategorie C ist für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) im Rahmen geschäftlicher Aktivitäten bestimmt. Ein nationales Visum der Kategorie D ist für längere Aufenthalte (bis zu 365 Tage) zu Arbeits-, Geschäfts- oder anderen Zwecken bestimmt.
Für kurzfristige Startup-Aktivitäten (z. B. Treffen) ist ein Schengen-Business-Visum geeignet. Für die Gründung eines Start-ups sollten Sie das Estland-Startup-Visum in Betracht ziehen, für das ein Geschäftsplan und die Genehmigung des Ausschusses erforderlich sind.
Familienangehörige können keine abhängigen Visa für kurzfristige Schengen-Geschäftsvisa erhalten, können aber im Rahmen der Schengen-Visumbefreiung für bis zu 90 Tage einreisen, wenn sie dazu berechtigt sind. Für langfristige Aufenthalte müssen Sie ein Visum für die Familienzusammenführung beantragen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 Wochen bis 30 Tage, je nach Arbeitsbelastung der Botschaft und Vollständigkeit der Dokumente. Eine frühzeitige Einreichung des Antrags durch die Personalabteilung wird empfohlen, um eine rechtzeitige Genehmigung zu gewährleisten, die mit dem Starttermin des Mitarbeiters abgestimmt ist.
Das D-Visum für Estland ist ein nationales Visum für den längerfristigen Aufenthalt, das Nicht-EU/EWR-Bürgern den Aufenthalt in Estland für bis zu 365 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ermöglicht. Es dient der Arbeit, dem Studium, der Wirtschaft, der Forschung, der Familienzusammenführung und dem digitalen Nomaden. Das Visum ermöglicht auch begrenzte Reisen innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage pro 180 Tage.
Die finanziellen Anforderungen variieren je nach Art des Visums: für Arbeitsvisa muss ein legales Einkommen nachgewiesen werden, das den estnischen Gehaltsgrenzen entspricht; für digitale Nomaden muss ein Mindestbetrag von rund 4 500 EUR pro Monat nachgewiesen werden; für andere Zwecke gelten bestimmte Mindestbeträge (z. B. 800 EUR für ein Studium). Die Personalabteilung sollte die korrekten Beträge überprüfen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Familienangehörige können ein D-Visum für die Begleitung von Arbeitnehmern erhalten, müssen jedoch einen zusätzlichen Nachweis über die Beziehung und die finanziellen Mittel erbringen. Ihr Visum erlaubt Aufenthalte, die auf die Dauer des Visums des Arbeitnehmers abgestimmt sind.
Gegen Ablehnungen können Bewerber innerhalb von 10 Tagen vor einem Verwaltungsgericht Einspruch erheben. Die Personalabteilung kann Mitarbeiter bei der Vorbereitung von Einsprüchen oder Neuanträgen unterstützen.
Die Personalabteilung kann bei der Vorbereitung von Dokumenten helfen, Mitarbeiter mit Einwanderungsexperten zusammenbringen, bei der Einreichungslogistik behilflich sein und Rechte und Pflichten nach estnischem Recht klären, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
Dabei handelt es sich um die Verlängerung einer bestehenden befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, um den legalen Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer in Estland über das Ende der ursprünglichen Erlaubnis hinaus zu erhalten.
Die Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Ablauf der aktuellen Genehmigung eingereicht werden, um einen kontinuierlichen Rechtsstatus zu gewährleisten, und nicht später als zum Ablaufdatum der Genehmigung. Eine verspätete Erneuerung kann zu rechtlichen Komplikationen führen.
Zu den erforderlichen Unterlagen gehören ein ausgefüllter Verlängerungsantrag, ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles Foto, ein Nachweis über eine dauerhafte Beschäftigung oder einen legalen Wohnsitz, ein Nachweis über die Unterkunft, die Zahlung der staatlichen Gebühren und alle aktualisierten familiären oder persönlichen Informationen.
Ja, die Personalabteilung kann die Mitarbeiter unterstützen, indem sie das Ablaufdatum von Genehmigungen verfolgt, bei der Vorbereitung von Dokumenten hilft, Anträge bei den Behörden einreicht, biometrische Termine festlegt und bei Bedarf rechtliche Unterstützung leistet.




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