Danke, dass du dich an uns wendest!
Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und die Einzelheiten des Treffens mitteilen.

Warum sich Unternehmen für Jobbatical entscheiden
Von Anfang bis Ende kümmern wir uns um jeden Schritt und reduzieren so Verzögerungen, Fehler und Stress für Sie und Ihr Team.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Danke, dass du dich an uns wendest!
Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und die Einzelheiten des Treffens mitteilen.
Ja, Ausnahmen gelten für Gruppen wie Ehepartner oder minderjährige Kinder von deutschen/EU-Bürgern, Stipendiaten aus öffentlichen Mitteln sowie Mitglieder diplomatischer Vertretungen oder internationaler Organisationen (einschließlich ihrer Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren). In Einzelfällen können Ausnahmen gewährt werden, um kulturelle, außenpolitische, entwicklungspolitische oder andere wichtige öffentliche Interessen zu wahren oder aus humanitären Gründen. Die Berechtigung wird zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft.
Ja, Inhaber einer deutschen IKT-Karte können in anderen EU-Ländern (mit Ausnahme von Irland und Dänemark) bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne gesonderte Genehmigung arbeiten. Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen in einem anderen EU-Land benötigen sie eine mobile IKT-Karte dieses Landes. Informieren Sie die zuständigen Behörden wie vorgeschrieben – Einzelheiten finden Sie in den Mobilitätsregeln des BAMF.
Eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erlaubt es Nicht-EU-Bürgern, zu Arbeits-, Familien- oder anderen Zwecken im Land zu leben. Sie ist für jeden erforderlich, der plant, länger als 90 Tage zu bleiben, und ist in der Regel an den Zweck des Aufenthalts geknüpft - zum Beispiel Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung.
Wir helfen bei befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen, Aufenthaltsgenehmigungen für Studenten und EU-Langzeitaufenthaltsgenehmigungen für qualifizierte Fachkräfte, Familien und innerbetriebliche Versetzungen.
Eine qualifizierte Beschäftigungserlaubnis ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Fachkräfte mit besonderen Fähigkeiten. Sie ist in der Regel an ein Stellenangebot geknüpft und beinhaltet Anforderungen wie relevante Qualifikationen, Mindestgehälter und in einigen Ländern auch Arbeitsmarkttests.
Ablehnungen erfolgen häufig aus folgenden Gründen:
Unvollständige oder falsche Unterlagen
Veraltete oder qualitativ minderwertige Fotos
Unzureichender Nachweis der finanziellen Mittel
Fehlende Einladungs- oder Arbeitgeberschreiben
Nicht abgegebene botschaftsspezifische Erklärungen
Zu spät gebuchte Termine




.webp)
















