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Spanien: Arbeitgeberwechsel (Änderung der Aufenthaltsgenehmigung)

  • Jobbatical übernimmt für Personalabteilungen die Abwicklung von Anträgen auf Arbeitgeberwechsel in Spanien – von der Prüfung der Anspruchsberechtigung über die Vertragsprüfung bis hin zur Einreichung der Einwanderungsunterlagen.
  • Unterstützung für Inhaber einer EU-Blue-Card, einer HQP-Arbeitserlaubnis (Altamente Cualificado) und einer regulären Arbeitserlaubnis für Angestellte, die in Spanien den Arbeitgeber wechseln.
  • Umfassende Abstimmung mit den spanischen Einwanderungsbehörden, um Verzögerungen zu vermeiden und die Einhaltung der Vorschriften im Jahr 2026 sicherzustellen.
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Wechselt Ihr Mitarbeiter den Arbeitsplatz in Spanien? So holen Sie die erforderliche Arbeitgebergenehmigung ein

Was ist ein Arbeitgeberwechsel in Spanien?

Gemäß den aktualisierten Einwanderungsbestimmungen Spaniens müssen Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, die den Arbeitsplatz wechseln, ihre Arbeitserlaubnis durch eine „comunicación“ oder „modificación de autorización de trabajo“ aktualisieren lassen, die vom neuen Arbeitgeber vor Arbeitsantritt eingereicht wird. Das Verfahren hängt von der Art der Erlaubnis ab: EU-Blue-Card, HQP-Erlaubnis oder reguläre „cuenta ajena“-Erlaubnis.

Warum der Wechsel des Arbeitgebers in Spanien in der Verantwortung des neuen Arbeitgebers liegt

  • Der neue Arbeitgeber muss den Antrag auf Änderung stellen, nicht der Arbeitnehmer
  • Ein ordnungsgemäß eingereichter Antrag auf Änderung der Arbeitserlaubnis trägt dazu bei, die Arbeitsrechte während der Bearbeitungszeit des Antrags gemäß RD 1155/2024 zu wahren

Häufige Herausforderungen beim Arbeitgeberwechsel in Spanien

Die Abwicklung eines Arbeitgeberwechsels in Spanien kann für Personalabteilungen Compliance- und operative Risiken mit sich bringen.

  • Unklarheit darüber, ob für die Art der Aufenthaltsgenehmigung des Arbeitnehmers eine einfache Mitteilung oder eine vollständige Änderung erforderlich ist
  • Compliance-Risiko bei einer Lücke zwischen der vorherigen Beschäftigung und der Erteilung der neuen Arbeitserlaubnis
  • Unterschiedliche Verfahren für die EU-Blue-Card, die HQP-Genehmigung und die Standardgenehmigung für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer gemäß der Königlichen Verordnung 1155/2024 und dem Gesetz 14/2013

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