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Spanien

Spanien: Checkliste für den Arbeitgeberwechsel

Ihr Mitarbeiter hat bereits ein Stellenangebot bei einem neuen Unternehmen in Spanien angenommen – diese Checkliste richtet sich an Personalabteilungen und Global-Mobility-Manager, die die Vorabprüfung bereits hinter sich haben und nun die genauen Unterlagen, Formulare und Compliance-Prüfungen benötigen, um 2026 eine Änderung der Arbeitserlaubnis für Spanien zu beantragen. Jeder Punkt in der folgenden Checkliste enthält Angaben dazu, bei welcher Behörde der Antrag einzureichen ist, welches Format erforderlich ist und welche Fehler am häufigsten zu einer Ablehnung führen – damit Ihr Team den Antrag gleich beim ersten Mal korrekt einreicht, unabhängig davon, ob Ihr Mitarbeiter über eine Standard-Cuenta-Ajena-Genehmigung, eine EU-Blue-Card oder eine HQP-Genehmigung verfügt.
Checkliste für die Personalabteilung zur Überprüfung des Dokuments „Wechsel des Arbeitgebers“ in Spanien
🛂

Was ist der Arbeitgeberwechsel in Spanien (Änderung der Aufenthaltsgenehmigung)?

Gemäß den aktualisierten spanischen Einwanderungsbestimmungen (Königlicher Erlass 1155/2024, in Kraft seit Mai 2025) müssen Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, die den Arbeitsplatz wechseln, ihre Arbeitserlaubnis vor Antritt der neuen Beschäftigung aktualisieren. Dies wird als „modificación de autorización de trabajo“ oder, in einfacheren Fällen, als „comunicación de cambio de empleador“ bezeichnet. Das Verfahren hängt von der Art der vorliegenden Genehmigung ab – EU-Blue-Card, HQP (Altamente Cualificado / Gesetz 14/2013) oder Standard-cuenta ajena – sowie davon, wie lange der Arbeitnehmer seine aktuelle Genehmigung bereits besitzt.

Der neue Arbeitgeber (nicht der Arbeitnehmer) ist dafür verantwortlich, das Verfahren einzuleiten und den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde oder – im Falle von Inhabern einer EU-Blue-Card und hochqualifizierten Fachkräften – bei der UGE-CE (Abteilung für Großunternehmen und strategische Berufsgruppen) einzureichen. Der Arbeitnehmer darf seine Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Änderung genehmigt oder eine vorläufige Bestätigung ausgestellt wurde.

📋 Neue Unterlagen für Arbeitgeber

Eingereicht vom neuen Arbeitgeber
0 / 8
Arbeitgeberdokument 01
Antragsformular EX-03 (oder EX-05 für die EU-Blue-Card / hochqualifizierte Fachkräfte)
ErforderlichJobbatical bewertet dies
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FormularEX-03 für Standard-Arbeitnehmer; EX-05 für EU-Blue-Card / hochqualifizierte Arbeitskräfte gemäß Gesetz 14/2013
Muss enthaltenAbschnitt mit der Bezeichnung „Modificación de empleador“ unter dem entsprechenden Artikel (Art. 79 RD 1155/2024)
Unterzeichnet vonGesetzlicher Vertreter des neuen Arbeitgebers
Häufiger Grund für die AblehnungFalsches Formular verwendet (EX-03 statt EX-05) oder das Kästchen für Änderungsartikel nicht angekreuzt
Jobbatical prüft vor der Einreichung, ob die richtige Formularvariante und die richtige Artikelauswahl für die jeweilige Genehmigungsart Ihres Mitarbeiters ausgewählt wurden, und beugt so dem häufigsten Fehler bei der Antragstellung vor.
Arbeitgeberdokument 02
Neuer Arbeitsvertrag
KritischJobbatical bewertet dies
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FormatOriginal, von beiden Parteien unterzeichnet; abgestempelt / registriert bei der SEPE (Servicio Público de Empleo Estatal)
Muss enthaltenStellenbezeichnung, CNAE-Code, Gehalt (entsprechend den Mindestanforderungen des Tarifvertrags oder den Schwellenwerten für HQP/Blue Card), Arbeitsbeginn, Arbeitszeiten
Gehaltsschwelle (HQP)≥ 40.077 € für wissenschaftliche/intellektuelle Tätigkeiten; ≥ 54.142 € für Direktoren/Führungskräfte (Stand 2026)
Häufiger Grund für die AblehnungGehalt unterhalb des Tarifvertrags; Eintrittsdatum stimmt nicht mit dem Datum der Änderungsmeldung überein
Jobbatical überprüft vor der Einreichung des Vertrags, ob das Gehalt den Bestimmungen des geltenden Tarifvertrags sowie den Schwellenwerten für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP) und die Blue Card entspricht – dies ist der häufigste Grund für die Ablehnung von Vertragsänderungen.
Arbeitgeberdokument 03
Identifikationsunterlagen des Arbeitgebers
Erforderlich
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Was wird benötigtKopie der CIF (Certificado de Identificación Fiscal) des Unternehmens; Gründungsurkunde; NIE/DNI des gesetzlichen Vertreters, der den Antrag unterzeichnet
FormatLesbare Fotokopien; beglaubigt nur, wenn die Originale nicht bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden können
Häufiges ProblemDie NIE-Nummer des Bevollmächtigten stimmt nicht mit dem Namen auf dem Antragsformular überein
Ebenfalls erforderlichNotariell beglaubigte Vollmacht, falls der Vertreter nicht der alleinige Geschäftsführer des Unternehmens ist
Arbeitgeberdokument 04
Bescheinigung über die Einhaltung der Sozialversicherungspflichten (Certificado de Estar al Corriente con la Seguridad Social)
KritischJobbatical bewertet dies
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Herausgegeben vonAllgemeine Sozialversicherungskasse (TGSS)
Ausgestellt innerhalb vonDarf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein
Häufiger Grund für die AblehnungZertifikat abgelaufen; ausstehende Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (bereits ein Monat Rückstand führt zur sofortigen Ablehnung)
Ebenfalls erforderlichBescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen gegenüber der spanischen Steuerbehörde (AEAT)
Jobbatical überprüft vor der Einreichung sowohl die Sozialversicherungs- als auch die Steuerkonformität; ausstehende Beiträge sind der häufigste Grund für Ablehnungen seitens des Arbeitgebers.
Arbeitgeberdokument 05
Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen (Certificado de Estar al Corriente con la Agencia Tributaria)
Erforderlich
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Herausgegeben vonStaatliche Steuerbehörde (AEAT)
Ausgestellt innerhalb vonDarf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein
FormatAusdruck vom AEAT-Portal oder Originalbescheinigung in Papierform; elektronische Version mit CSV-Code wird akzeptiert
Häufiges ProblemDie Bescheinigung weist ausstehende Steuerverbindlichkeiten aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr auf; diese müssen vor der Einreichung beglichen werden
Arbeitgeberdokument 06
Nachweis der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens
Erforderlich
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Akzeptierte FormateAktuelle Körperschaftsteuererklärung (Impuesto de Sociedades); Einkommensteuererklärung (IRPF) bei Einzelunternehmern; oder von einem Steuerberater beglaubigte Einkommensbescheinigung
Muss enthaltenNachweis, dass das Unternehmen die im neuen Arbeitsvertrag festgelegten Gehaltsverpflichtungen erfüllen kann
Häufiges ProblemDie Steuererklärung stammt aus dem vorletzten Jahr; die Ausländerbehörde kann aktuellere Unterlagen anfordern
Ebenfalls erforderlichVida laboral (Sozialversicherungsnachweis) mit Nachweis der aktiven Registrierung und der Beitragszahlungen
Arbeitgeberdokument 07
Stellenprofil / Stellenbeschreibung (nur für EU-Blue-Card-Inhaber und hochqualifizierte Fachkräfte)
Bedingt, EU-Blue-Card / HQP-Verfahren
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Wer benötigt diesErforderlich für Anträge auf die EU-Blue-Card (EX-05) und HQP (UGE-CE); nicht erforderlich für die Standard-Anmeldung als Arbeitnehmer (EX-03)
Muss enthaltenDetaillierte Beschreibung der Aufgaben, erforderlichen Qualifikationen und der Berichtswege; muss deutlich machen, dass es sich um eine Führungsposition oder eine hochspezialisierte technische Funktion handelt
SpracheSpanisch; übersetzt, falls der Originaltext in einer anderen Sprache verfasst wurde
Häufiger Grund für eine AblehnungZu allgemeine Stellenbeschreibung; es wird nicht nachgewiesen, dass die Kriterien für „altamente cualificado“ oder die Blue Card erfüllt sind
Arbeitgeberdokument 08
Begründung für einen Arbeitgeberwechsel (sofern innerhalb des ersten Jahres nach Erteilung der Genehmigung)
Bedingt, sofern sich der Mitarbeiter im ersten Jahr der aktuellen Arbeitserlaubnis befindet
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Wer benötigt diesErforderlich, wenn der Arbeitnehmer im ersten Jahr seiner aktuellen Genehmigung den Arbeitgeber wechselt; in diesem Fall ist eine vollständige Änderung (nicht nur eine Mitteilung) erforderlich
Akzeptierte FormateKündigungsschreiben (carta de despido); Kündigungsmitteilung; schriftliche Vereinbarung über die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses; oder Nachweis von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Arbeitgebers/Arbeitnehmers liegen
Muss enthaltenDatum der Beendigung, Grund für die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses, Verweis auf den Artikel, auf dessen Grundlage die Änderung beantragt wird (Art. 79.2 oder 79.3 RD 1155/2024)
Häufiger Grund für die AblehnungKeine Begründung für eine Änderung im ersten Jahr angegeben; die Ausländerbehörde lehnt Anträge ab, bei denen dies fehlt, wenn die Aufenthaltsgenehmigung weniger als 12 Monate alt ist

👤 Mitarbeiterunterlagen

Vom Arbeitnehmer bereitgestellt
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Mitarbeiterdokument 01
Gültiger Reisepass, vollständige Kopie (alle Seiten)
Kritisch
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FormatFotokopie jeder Seite, einschließlich der leeren Seiten; der Reisepass muss für die Dauer des neuen Vertrags gültig sein
Gültigkeit erforderlichDarf während der Dauer der Genehmigungsänderung nicht ablaufen; eine Restlaufzeit von mindestens 6 Monaten wird empfohlen
Häufiger Grund für die AblehnungUnvollständige Kopie (nur Biografie-Seite); Reisepass ist vor Ablauf des neuen Vertrags abgelaufen
Ebenfalls erforderlichKopie der bestehenden TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) mit Angabe der aktuellen Art der Arbeitserlaubnis
Mitarbeiterdokument 02
Aktuelle TIE-Karte (Tarjeta de Identidad de Extranjero)
Kritisch
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FormatVorder- und Rückseite als Fotokopie; muss die aktuelle Art der Aufenthaltsgenehmigung zeigen (cuenta ajena, EU-Blue-Card oder HQP)
Muss enthaltendas Ablaufdatum der TIE; die Änderung muss vor Ablauf der TIE eingereicht werden, um einen irregulären Status zu vermeiden
Häufiger Grund für die AblehnungTIE war zum Zeitpunkt der Einreichung bereits abgelaufen, der Arbeitnehmer verliert den Schutz der Kontinuität durch „anhängige Entscheidung“
Häufiges ProblemDer TIE-Typ stimmt nicht mit dem Änderungsweg überein, z. B. Einreichung von EX-03, aber TIE zeigt den Status „Blue Card“ an
Mitarbeiterdokument 03
NIE-Bescheinigung oder Nachweis der NIE
Erforderlich
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FormatKopie des NIE-Zuweisungsschreibens oder der TIE-Karte selbst (auf der die NIE-Nummer angegeben ist)
Muss enthaltenNIE-Nummer (beginnt mit X, Y oder Z, gefolgt von 7 Ziffern und einem Buchstaben); muss genau mit dem Formular EX-03/EX-05 übereinstimmen
Häufiges ProblemDie NIE auf dem Antragsformular weicht um eine Ziffer von der NIE im Reisepass/TIE ab, was zu einer sofortigen Ablehnung führt
Ebenfalls erforderlichEmpadronamiento (Meldebescheinigung) mit der aktuellen spanischen Anschrift; darf nicht älter als 3 Monate sein
Mitarbeiterdokument 04
Meldebescheinigung
Erforderlich
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Ausgestellt vondem örtlichen Ayuntamiento (Rathaus) am Wohnort des Arbeitnehmers
Ausgestellt innerhalb vonMuss innerhalb von 3 Monaten nach Einreichungsdatum eingeholt werden
FormatOriginalzeugnis mit amtlichem Stempel; Fotokopien werden in der Regel nicht akzeptiert
Häufiges ProblemDer Mitarbeiter hat seine Meldung nach dem Umzug nicht aktualisiert; die Adresse auf der Bescheinigung stimmt nicht mit anderen Dokumenten überein
Mitarbeiterdokument 05
Akademische Qualifikationen / Abschlusszeugnis (nur für die Blaue Karte EU und hochqualifizierte Fachkräfte)
ErforderlichObligatorisch für Blue Card / HQP
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Wer benötigt diesErforderlich für die EU-Blue-Card (mindestens 3-jähriger Hochschulabschluss) und HQP-Anträge; optional für Standard-Anträge als Arbeitnehmer, bei denen die Qualifikationen nicht die Grundlage des Antrags bilden
ÜbersetzungEine beglaubigte Übersetzung (traducción jurada) ist erforderlich, wenn der Abschluss außerhalb Spaniens erworben wurde und nicht auf Spanisch vorliegt
Muss enthaltenAbschlusszeugnis sowie Leistungsnachweise; Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre) kann bei Blue-Card-Anträgen den Abschluss ersetzen, falls kein Abschluss vorliegt
Häufiger Grund für eine AblehnungDer Abschluss wird nicht anerkannt oder es gibt keine Belege dafür, dass er für die zu besetzende Stelle relevant ist
Mitarbeiterdokument 06
Formular 790, Quittung über die Zahlung der Gebühren (Code 052 für Arbeitnehmer)
Erforderlich
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Ausgestellt vonDer Arbeitnehmer zahlt Modelo 790 Code 052 (Änderung der Aufenthaltsgenehmigung); der Arbeitgeber zahlt Code 062 (Arbeitsgenehmigung)
AktualitätBeide Gebühren müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Einreichung des Antrags entrichtet werden; die Zahlungsbelege sind zusammen mit dem Antrag einzureichen
Richtwert für den BetragArbeitnehmerbeitrag ca. 73 € (Code 052, Abschnitt 2.5.2); Arbeitgeberbeitrag ca. 73 € (Code 062); Beträge werden bei Einreichung bestätigt
Akzeptierte ZahlungsartenVon der Bank abgestempelter Beleg oder elektronische Zahlungsbestätigung mit AEAT-Validierungscode
Mitarbeiterdokument 07
Bescheinigung über die Berufserfahrung (falls der Hochschulabschluss anstelle der Blue Card vorgelegt wird)
Bewerber für eine Blue Card mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung, die keinen dreijährigen Hochschulabschluss vorweisen können
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Für wen ist das gedacht?Bewerber für die EU-Blue Card, die keinen dreijährigen Hochschulabschluss nachweisen können, können diesen durch fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in demselben Bereich wie die neue Stelle ersetzen
Muss enthaltenArbeitgeberbescheinigungen, aus denen die Beschäftigungsdauer, die Berufsbezeichnung und die wesentlichen Aufgaben hervorgehen; diese müssen einen Zeitraum von mindestens 5 zusammenhängenden Jahren in dem betreffenden Bereich abdecken
ÜbersetzungFür Dokumente, die außerhalb Spaniens ausgestellt wurden und nicht auf Spanisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich
Häufiger Grund für eine AblehnungDie Referenzschreiben früherer Arbeitgeber sind zu vage oder bestätigen nicht, dass die Tätigkeit im gleichen technischen Bereich lag wie die neue Stelle

Nimm die Checkliste mit

Laden Sie ein übersichtliches PDF-Referenzdokument mit allen 15 Dokumentennamen herunter – nützlich für die Einweisung Ihrer Mitarbeiter, die Weitergabe an Ihre Rechtsabteilung oder die interne Nachverfolgung. Für Informationen zu den Formatvorgaben der Ausländerbehörde, den Einreichungsanforderungen der UGE-CE, landspezifischen Hinweisen und zur Vermeidung von Ablehnungen wenden Sie sich bitte an das Jobbatical-Team.

↧ Grundlegende Checkliste herunterladen (PDF)

Nur Dokumentennamen, keine routenspezifischen Angaben

Holen Sie sich die vollständige, maßgeschneiderte Checkliste →

Formatierungsregeln · Weiterleitung zwischen UGE und der Ausländerbehörde · Vermeidung von Ablehnungen

Für Personal- und Global-Mobility-Teams

Müssen Sie für mehrere Mitarbeiter Änderungen bei der spanischen Arbeitsbehörde melden?

Das Verfahren für einen Arbeitgeberwechsel in Spanien umfasst drei verschiedene Wege: die Standardvariante „cuenta ajena“ (EX-03), die EU-Blue-Card (EX-05) und die HQP-Variante über UGE-CE, wobei für jeden Weg unterschiedliche Unterlagen, zuständige Behörden und Fristen gelten. Ohne fachkundige Anleitung reichen Personalabteilungen regelmäßig das falsche Formular ein, versäumen die Überprüfung der Sozialversicherungskonformität oder lassen zu, dass Mitarbeiter ihre Arbeit aufnehmen, bevor die Genehmigung bestätigt ist, was zu einem erheblichen Compliance-Risiko gemäß RD 1155/2024 führt.

99 %+Zulassungsquote beim ersten Versuch von über 99 %
<23haverage document review turnaround
Über 120Nationalitäten unterstützt
„Jobbatical hat die Änderung der Aufenthaltsgenehmigung unseres Mitarbeiters in Spanien von Anfang bis Ende abgewickelt, den richtigen Weg gefunden, die Einhaltung der Vorschriften überprüft und uns während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden gehalten. Wir hatten keinerlei Probleme mit der Einhaltung der Vorschriften.“
, Global Mobility Manager, europäisches Technologieunternehmen

Die häufigsten Gründe für die Ablehnung von Anträgen auf Arbeitgeberwechsel in Spanien

Zu wissen, wo Anträge scheitern, ist der schnellste Weg, um sicherzustellen, dass der Änderungsantrag Ihres Mitarbeiters auf Anhieb genehmigt wird. Dies sind die häufigsten Ablehnungsgründe für alle drei Genehmigungswege im Jahr 2026.

Grund für die Ablehnung Betroffene Genehmigungsstrecke Schweregrad So beugen Sie dem vor
Es wurde das falsche Antragsformular verwendet: EX-03 statt EX-05 für Inhaber einer Blue Card oder eines HQP-Status oder umgekehrt Alle Routen 🔴 Hoch Überprüfen Sie vor der Auswahl des Formulars die aktuelle TIE-Kategorie des Mitarbeiters. Blue Card und HQP → EX-05 / UGE-CE. Standard-Beschäftigungsverhältnis → EX-03 / Ausländerbehörde.
Gehalt unterhalb der geltenden Schwelle; das Gehalt im neuen Vertrag entspricht nicht den Mindestanforderungen des Tarifvertrags oder den Gehaltsuntergrenzen für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP) bzw. Blue-Card-Inhaber EU-Blue-Card, hochqualifizierte Fachkräfte, als Angestellter 🔴 Hoch Prüfen Sie vor Vertragsunterzeichnung den Tarifvertrag für den CNAE-Sektorkode. Das Mindestgehalt für hochqualifizierte Fachkräfte beträgt im Jahr 2026 ca. 40.077 € (für intellektuelle Tätigkeiten) bzw. ca. 54.142 € (für Führungskräfte).
Sozialversicherungs- oder Steuerrückstände des Arbeitgebers; die Bescheinigung der TGSS oder der AEAT weist zum Zeitpunkt der Antragstellung ausstehende Beiträge aus Alle Routen 🔴 Hoch Laden Sie innerhalb von drei Monaten nach Einreichung aktuelle Bescheinigungen über die Einhaltung der TGSS- und AEAT-Vorschriften herunter. Begleichen Sie alle ausstehenden Beiträge vor der Einreichung; bereits ein einziger unbezahlter Monat führt zur Ablehnung.
Keine Begründung für eine Änderung im ersten Jahr; der Mitarbeiter befindet sich in den ersten 12 Monaten seiner derzeitigen Genehmigung, und es wurde keine „causa justificada“ angegeben Standard-Angestelltenkonto 🔴 Hoch Legen Sie ein Kündigungsschreiben oder eine Vertragskündigung vor, in der der entsprechende Artikel der Verordnung RD 1155/2024 (Art. 79.2 oder 79.3) angeführt wird. Ein bloßer Änderungsantrag ohne Begründung wird abgelehnt.
Der Arbeitnehmer nimmt die Arbeit auf, bevor die Genehmigung bestätigt wurde; der neue Arbeitgeber gestattet den Arbeitsantritt, obwohl noch eine Überbrückungsmitteilung zur Klärung aussteht Alle Routen 🟡 Mittel Der Arbeitnehmer darf erst dann für den neuen Arbeitgeber tätig werden, wenn die Änderung eingereicht und die Eingangsbestätigung (Sello de Registro) vorliegt. Jobbatical verfolgt diesen Meilenstein für Sie.
Abgelaufene oder unvollständige TIE-Kopie, TIE ist vor Einreichung der Änderung abgelaufen, oder nur eine Seite der Karte wurde kopiert Alle Routen 🟡 Mittel Reichen Sie den Änderungsantrag vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der TIE ein. Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite der TIE bei. Sollte die TIE bereits abgelaufen sein, reichen Sie den Antrag unverzüglich ein und fügen Sie eine schriftliche Erklärung bei; Verzögerungen bei der Bearbeitung liegen nicht in der Verantwortung des Antragstellers, sofern diese dokumentiert sind.
Eine Meldebescheinigung, die älter als 3 Monate ist, gilt zum Zeitpunkt der Einreichung als veraltet Alle Routen 🢐 Niedrig Beantragen Sie innerhalb von drei Monaten vor dem geplanten Einreichungstermin eine aktuelle Meldebescheinigung bei der örtlichen Stadtverwaltung. Dies ist ein einfaches, aber häufig übersehenes Dokument.

Überlassen Sie Jobbatical die komplette Abwicklung der Meldung eines Arbeitgeberwechsels in Spanien

Die Spanien-Einwanderungsspezialisten von Jobbatical kümmern sich um jeden Schritt – von der Festlegung des richtigen Verfahrens bis hin zur Einreichung des endgültigen Antrags und der Vereinbarung von TIE-Terminen. Unser Leistungsumfang:

  • Prüfung der Art der Aufenthaltsgenehmigung, EU-Blue-Card, HQP oder Standardverfahren für Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis
  • Überprüfung der Gehalts- und CNAE-Code-Konformität vor Vertragsunterzeichnung
  • Überprüfung der Einhaltung der Sozialversicherungs- und AEAT-Vorschriften
  • Vorbereitung der Formulare, Prüfung der Unterlagen und Einreichung bei der Ausländerbehörde / UGE-CE
  • Bestätigung des Übergangsstatus, damit Ihre Mitarbeiter wissen, wann sie ihre Arbeit aufnehmen können

Rechtlicher Hinweis & Hinweis zur Richtigkeit

✓ Zuletzt im Mai 2026 von den Einwanderungsspezialisten von Jobbatical überprüft

Haftungsausschluss: Diese Checkliste dient lediglich als allgemeine Orientierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Einwanderungsberatung dar; die Anforderungen können sich ohne Vorankündigung ändern. Die Anforderungen an Unterlagen, Gehaltsgrenzen und Antragsverfahren werden regelmäßig vom Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones sowie vom Secretaría de Estado de Migraciones aktualisiert; bitte überprüfen Sie die aktuellen offiziellen Richtlinien, bevor Sie einen Antrag einreichen. Jobbatical übernimmt keine Haftung für die Ablehnung von Genehmigungen, Strafen wegen Nichteinhaltung von Vorschriften, Verzögerungen oder Komplikationen, die durch das Vertrauen auf diese Checkliste entstehen. Für eine vollständige, auf Ihren Fall zugeschnittene Dokumentenliste und professionelle Beratung wenden Sie sich bitte an das Jobbatical Spain-Einwanderungsteam.

Spanien: Arbeitgeberwechsel – Länderspezifische Anforderungen nach Staatsangehörigkeit (2026)

Die grundlegenden Unterlagen gelten für alle Staatsangehörigkeiten. In der folgenden Tabelle sind zusätzliche Unterlagen oder besondere Anforderungen aufgeführt, die für Antragsteller aus bestimmten Ländern gelten und sich auf bilaterale Abkommen, konsularische Praxis sowie die Einreichungsvorschriften der UGE-CE stützen.

🇮🇳
Indien
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Beglaubigte Übersetzung (traducción jurada) ins Spanische aller Abschlusszeugnisse und Arbeitszeugnisse
  • Führungszeugnis, das innerhalb der letzten 6 Monate von der indischen Passbehörde oder dem örtlichen Polizeikommissar ausgestellt wurde
  • Für Inhaber einer EU-Blue-Card bzw. hochqualifizierte Fachkräfte: Die UGE-CE kann eine Bescheinigung der indischen Behörden über die Gleichwertigkeit des Abschlusses anfordern.
Zuständige Behörde: Ausländerbehörde (EX-03) oder UGE-CE (EX-05 / HQP) in der Provinz, in der die Beschäftigung stattfindet
🇲🇦
Marokko
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Alle Dokumente in arabischer oder französischer Sprache müssen mit einer beglaubigten spanischen Übersetzung versehen sein
  • Marokko hat ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Spanien – legen Sie bei Beantragung einer Befreiung von der spanischen Sozialversicherung für sich überschneidende Zeiträume einen Nachweis über frühere Beitragszahlungen vor
  • Besondere Prüfung der Gründe für einen Arbeitgeberwechsel im ersten Jahr – eine ausführliche schriftliche Begründung der Umstände wird empfohlen
Zuständige Behörde: Ausländerbehörde in der Provinz, in der die Beschäftigung ausgeübt wird
🇨🇴
Kolumbien
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Kolumbien hat mit Spanien ein bilaterales Abkommen gemäß Artikel 74.2 des Königlichen Dekrets 1155/2024 geschlossen – kolumbianische Staatsangehörige können in bestimmten Fällen von der Prüfung der „Situación Nacional de Empleo“ befreit werden; legen Sie einen Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit vor und verweisen Sie im Antragsformular auf diese Befreiung
  • Beglaubigte Übersetzung ins Spanische aller in Kolumbien ausgestellten akademischen Dokumente, die nicht bereits in spanischer Sprache vorliegen
Zuständige Behörde: Ausländerbehörde (EX-03) oder UGE-CE (Blaue EU-Karte / hochqualifizierte Fachkräfte)
🇵🇪
Peru
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Peru hat mit Spanien ein bilaterales Abkommen gemäß Artikel 74.2 des Königlichen Dekrets 1155/2024 geschlossen – peruanische Staatsangehörige können Anspruch auf eine SNE-Befreiung haben; fügen Sie einen Nachweis der Staatsangehörigkeit bei und geben Sie den Artikel an, auf den sich die Befreiung stützt
  • In Peru ausgestellte Zeugnisse über den akademischen und beruflichen Werdegang müssen eine beglaubigte spanische Übersetzung enthalten, sofern sie nicht bereits in spanischer Sprache vorliegen
Zuständige Behörde: Ausländerbehörde (EX-03) oder UGE-CE (Blaue EU-Karte / hochqualifizierte Fachkräfte)
🇺🇦
Ukraine
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Für ukrainische Staatsangehörige mit vorübergehendem Schutzstatus in Spanien gilt möglicherweise ein gesonderter Antragsprozess – bitte überprüfen Sie Ihren aktuellen Status, bevor Sie einen regulären Antrag auf Änderung stellen
  • Abschlusszeugnisse und berufliche Unterlagen in ukrainischer oder russischer Sprache müssen mit einer beglaubigten spanischen Übersetzung versehen sein
  • Falls das frühere Arbeitsverhältnis aufgrund von Umständen im Zusammenhang mit einer Vertreibung beendet wurde, legen Sie bitte eine schriftliche Erklärung vor, die dies als Teil der Begründungsunterlagen belegt
Zuständige Behörde: Ausländerbehörde – bitte zunächst den Status des vorübergehenden Schutzes bestätigen
🇧🇷
Brasilien
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Portugiesischsprachige Dokumente aus Brasilien müssen über eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische verfügen (brasilianisches Portugiesisch ≠ Spanisch für Einwanderungszwecke)
  • Brasilien hat kein bilaterales Abkommen mit Spanien über die Befreiung von der SNE-Pflicht – für Wechsel in ein Angestelltenverhältnis im ersten Jahr gilt die vollständige arbeitsmarktbezogene Begründung
Zuständige Behörde: Ausländerbehörde (EX-03) oder UGE-CE (Blaue EU-Karte / hochqualifizierte Fachkräfte)
🇵🇭
Philippinen
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Alle akademischen und beruflichen Dokumente in Filipino (Tagalog) oder Englisch müssen mit einer beglaubigten spanischen Übersetzung versehen sein
  • Manche Landesbehörden verlangen möglicherweise eine von der NSO oder der PSA ausgestellte Geburtsurkunde – lassen Sie diese daher im Voraus mit einer Apostille versehen und übersetzen
  • Führungszeugnis des National Bureau of Investigation (Philippinen), nicht älter als 6 Monate; mit Apostille versehen und übersetzt
Zuständige Behörde: Ausländerbehörde in der Provinz, in der die Beschäftigung ausgeübt wird
🇵🇰
Pakistan
Zusätzliche Unterlagen, die über die Standard-Checkliste hinausgehen:
  • Alle Dokumente in Urdu müssen über eine beglaubigte spanische Übersetzung verfügen
  • Bei der Einreichung von UGE-CE-Anträgen kann ein Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses (Homologación) verlangt werden, wenn die Qualifikationen nicht von einer anerkannten Einrichtung stammen
  • Einige Ausländerbehörden verlangen unter Umständen ein Führungszeugnis der pakistanischen Botschaft in Spanien
Zuständige Behörde: Ausländerbehörde (EX-03) oder UGE-CE (Blaue EU-Karte / hochqualifizierte Fachkräfte)
Sie sind sich nicht sicher, welche zusätzlichen Unterlagen für die Staatsangehörigkeit Ihres Mitarbeiters erforderlich sind? Schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected] oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Telefonat mit unserem Team für Einwanderungsfragen in Spanien.

Spanien: Wechsel des Arbeitgebers – Wissenswertes (2026)

     
  • Zuständige Behörde: Ausländerbehörde in der Provinz, in der die Beschäftigung ausgeübt wird (EX-03, Standardverfahren für Arbeitnehmer); Zentrale der UGE-CE online (EX-05, Blaue Karte EU / hochqualifizierte Fachkräfte)
  •  
  • Bearbeitungsdauer: Bis zu 3 Monate für Standardänderungen bei der Ausländerbehörde; 20 Werktage (bei stillschweigender Genehmigung) für die EU-Blue-Card / HQP über die UGE-CE
  •  
  • Antragsgebühren: Arbeitnehmer: Formular 790, Code 052, ca. 73 € (Abschnitt 2.5.2); Arbeitgeber: Formular 790, Code 062, ca. 73 € (Abschnitt 3.2.2)
  •  
  • TIE-Aktualisierung: Sobald die Änderung genehmigt wurde, muss der Arbeitnehmer eine aktualisierte TIE-Karte beantragen, auf der der neue Arbeitgeber und die neuen Berechtigungsdaten vermerkt sind
  •  
  • Wichtige Rechtsvorschriften: Verordnung RD 1155/2024 (in Kraft seit dem 20. Mai 2025), Organgesetz 4/2000 in der geänderten Fassung, Gesetz 14/2013 (für die „HQP“- und „Blue Card“-Verfahren)
  •  
  • Regelung zum Arbeitsantritt: Der Arbeitnehmer darf seine Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber erst aufnehmen, wenn die Änderungsmeldung registriert wurde. Die Empfangsbestätigung bietet vorübergehenden Schutz, solange über den Antrag noch nicht entschieden wurde.

Informationen zur umfassenden Abwicklung des Arbeitgeberwechsels Ihrer Mitarbeiter in Spanien finden Sie unter dem Service „Wechsel des Arbeitgebers in Spanien“.

Hinweis: Die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen können sich seitens der spanischen Einwanderungsbehörden ändern. Bitte erkundigen Sie sich vor der Einreichung stets bei einem qualifizierten Einwanderungsspezialisten nach den aktuellen Anforderungen.

Hilfe beim Arbeitgeberwechsel in Spanien

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Spanien entdecken – Arbeitgeberwechsel

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN: Spanien – Arbeitgeberwechsel (Änderung der Aufenthaltsgenehmigung) 2026

Frage 1: Welche Unterlagen muss der neue Arbeitgeber einreichen, um im Jahr 2026 eine Änderung der Arbeitserlaubnis in Spanien zu beantragen?

A: Der neue Arbeitgeber muss das entsprechende Antragsformular (EX-03 für reguläre Arbeitsgenehmigungen; EX-05 für Inhaber einer EU-Blue-Card und hochqualifizierte Fachkräfte), einen unterzeichneten und bei der SEPE registrierten Arbeitsvertrag, Unternehmensunterlagen einschließlich der CIF-Nummer und der Gründungsurkunde, eine aktuelle Bescheinigung über die Einhaltung der Sozialversicherungspflichten (TGSS), eine Bescheinigung über die Einhaltung der Steuerpflichten (AEAT) sowie einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit einreichen. Für die EU-Blue-Card- und HQP-Verfahren ist zudem ein detailliertes Stellenprofil erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die Stelle als hochqualifiziert gilt. Alle Bescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein.

Frage 2: Darf ein Arbeitnehmer im ersten Jahr der Gültigkeit seiner spanischen Arbeitserlaubnis den Arbeitgeber wechseln?

A: Ja, aber das Verfahren ist restriktiver. Während des ersten Jahres einer regulären Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis kann der Arbeitnehmer den Wechsel nicht einfach mitteilen; der neue Arbeitgeber muss einen vollständigen Antrag auf Änderung der Arbeitserlaubnis stellen und ein Begründungsdokument (wie z. B. ein Kündigungsschreiben oder eine Vertragsauflösung) vorlegen, in dem der entsprechende Artikel des Königlichen Dekrets 1155/2024 (Art. 79.2 bei Verschulden des Arbeitgebers oder Art. 79.3 bei Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Arbeitgebers liegen). Nach dem ersten Jahr wird das Verfahren zu einer einfacheren Mitteilung an die Ausländerbehörde. Beachten Sie, dass für Inhaber einer EU-Blue-Card und von HQP-Genehmigungen unabhängig von der Dauer der Genehmigung andere Rahmenbedingungen gemäß Gesetz 14/2013 und Richtlinie 2021/1883 gelten.

Frage 3: Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Arbeitgeberwechsel in Spanien im Jahr 2026?

A: Bei Standardanträgen für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer, die bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) eingereicht werden, beträgt die gesetzliche Bearbeitungsfrist drei Monate ab dem Datum der Einreichung, wobei die tatsächlichen Bearbeitungszeiten je nach Provinz variieren können. Bei Anträgen für die EU-Blue-Card und für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP), die über die UGE-CE (Abteilung für Großunternehmen und strategische Gruppen) eingereicht werden, beträgt die gesetzliche Frist 20 Werktage, und es gilt das administrative Schweigen: Wenn innerhalb dieser Frist keine Entscheidung ergeht, gilt der Antrag als genehmigt. Verzögerungen in den Provinzämtern können sich in stark frequentierten Orten wie Madrid und Barcelona auf fünf oder sechs Monate ausdehnen. Jobbatical verfolgt die Bearbeitungsfristen für alle laufenden Fälle.

Frage 4: Was sind die häufigsten Gründe für die Ablehnung von Anträgen auf Arbeitgeberwechsel in Spanien, und wie können wir dies verhindern?

A: Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind: (1) die Verwendung des falschen Formulars, d. h. EX-03 anstelle von EX-05 für Inhaber einer Blue Card oder eines HQP-Status; (2) das Gehalt im neuen Vertrag liegt unter dem in der geltenden Tarifvereinbarung festgelegten Betrag oder unter den Gehaltsschwellenwerten für HQP- oder Blue-Card-Inhaber; (3) der Arbeitgeber hat zum Zeitpunkt der Einreichung ausstehende Sozialversicherungs- oder AEAT-Beiträge; (4) das Fehlen eines Begründungsdokuments, wenn sich der Arbeitnehmer im ersten Jahr seiner aktuellen Aufenthaltsgenehmigung befindet. Um all diesen vier Gründen vorzubeugen, führt Jobbatical vor jeder Einreichung eine Vorabprüfung der Konformität durch. Vereinbaren Sie einen 20-minütigen Telefontermin, um die Situation Ihres Mitarbeiters zu besprechen.

Frage 5: Welches Gehalt muss der neue Vertrag vorsehen, damit bei einer EU-Blue-Card für Spanien ein Arbeitgeberwechsel möglich ist?

A: Bei einer Verlängerung der EU-Blue-Card muss der neue Arbeitsvertrag die Gehaltsschwelle für die Blue Card erfüllen, die im Jahr 2026 auf das 1,5-Fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in Spanien festgelegt ist. Für die meisten Positionen bedeutet dies etwa 40.077 € für wissenschaftliche und intellektuelle Berufe sowie etwa 54.142 € für Führungskräfte und Manager. Für HQP (Altamente Cualificado) gemäß Gesetz 14/2013 gelten ähnliche Schwellenwerte. Der genaue Schwellenwert kann je nach Tarifvertrag für den jeweiligen Sektor und die jeweilige Provinz variieren, und die UGE-CE bewertet das Gehalt im Kontext der Stellenebene und der Branche, sodass der Vertrag Aufgaben widerspiegeln muss, die die Einstufung eindeutig rechtfertigen.

Frage 6: Welche Behörde ist für die spanische EU-Blue-Card oder einen Arbeitgeberwechsel bei hochqualifizierten Fachkräften zuständig – die Oficina de Extranjería oder die UGE-CE?

A: Anträge auf einen Wechsel des Arbeitgebers im Rahmen der EU-Blue-Card und des HQP-Programms (Gesetz 14/2013) müssen über die UGE-CE (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos) und nicht über die Ausländerbehörde der jeweiligen Provinz eingereicht werden. Die UGE-CE bearbeitet die Anträge zentral, hat eine Bearbeitungsfrist von 20 Arbeitstagen und wendet den Grundsatz des positiven Verwaltungsstillschweigens an. Änderungen an Standard-Arbeitsgenehmigungen für Arbeitnehmer werden bei der Oficina de Extranjería in der Provinz eingereicht, in der die neue Beschäftigung stattfinden wird. Die Einreichung bei der falschen Behörde für den jeweiligen Genehmigungstyp stellt einen Verfahrensfehler dar, der zu einer sofortigen Ablehnung und Verzögerung führt. Daher ist die Überprüfung des richtigen Einreichungswegs der wesentliche erste Schritt für jedes Personalteam.

Frage 7: Darf der Arbeitnehmer für den neuen Arbeitgeber arbeiten, solange die Änderung noch aussteht?

A: Dies hängt von der Art der Genehmigung und dem Zeitpunkt der Einreichung ab. Gemäß der Verordnung RD 1155/2024 bietet die Einreichung des Änderungsantrags und der Erhalt der Einreichungsbestätigung (sello de registro) einen gewissen Schutz für den Rechtsstatus des Arbeitnehmers, solange die Entscheidung noch aussteht. Der Arbeitnehmer sollte jedoch generell erst dann die Arbeit beim neuen Arbeitgeber aufnehmen, wenn der Änderungsantrag eingereicht wurde und im Idealfall, wenn er eine schriftliche Bestätigung von der zuständigen Behörde erhalten hat. Für Inhaber einer EU-Blue-Card gelten die spezifischen Übergangsbestimmungen gemäß der Richtlinie 2021/1883 und deren spanischer Umsetzung. Jobbatical berät Kunden hinsichtlich des genauen Zeitpunkts des Arbeitsbeginns im Einzelfall.

Frage 8: Muss der neue Arbeitgeber in Spanien für einen Arbeitgeberwechsel eine Arbeitsmarktprüfung (Situación Nacional de Empleo) bestehen?

A: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses (cuenta ajena) im ersten Jahr der Genehmigung muss der neue Arbeitgeber in der Regel die Einhaltung der nationalen Beschäftigungslage (Situación Nacional de Empleo, SNE) nachweisen, es sei denn, die Stelle fällt unter eine Ausnahmeregelung, beispielsweise wenn sie auf der vierteljährlichen Liste der Mangelberufe (Catálogo de Ocupaciones de Difícil Cobertura) aufgeführt ist oder unter eine der Ausnahmen gemäß Artikel 40 des Gesetzes 4/2000 (LO 4/2000) fällt. Nach dem ersten Jahr reicht in der Regel eine Mitteilung ohne SNE-Prüfung aus. Bei Anträgen auf eine EU-Blue-Card und für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP) über die UGE-CE entfällt die SNE-Prüfung vollständig; dies ist einer der Hauptvorteile dieser Wege für hochqualifizierte Fachkräfte und beschleunigt das Verfahren für qualifizierte Stellen erheblich.

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