Das französische Angestelltenvisum ist die ideale Lösung für Nicht-EU-Fachkräfte mit einem bestätigten Arbeitsvertrag (CDI oder CDD) in Frankreich. Ganz gleich, ob Sie ein neues Karriere-Kapitel beginnen oder Ihre internationale Erfahrung ausbauen möchten, Jobbatical bietet Ihnen umfassende Unterstützung - von der Überprüfung der Anspruchsberechtigung und der Vorbereitung der Dokumente bis hin zur Terminvereinbarung und der endgültigen Genehmigung des Visums.
Was ist ein französisches Angestelltenvisum?
Das französische Visum für Angestellte (Visa de Long Séjour - Travailleur Salarié) ist ein Visum für einen Langzeitaufenthalt für Nicht-EU/EWR/Schweizer Bürger, die entweder durch einen unbefristeten Vertrag (CDI - Contrat à Durée Indéterminée) oder einen befristeten Vertrag (CDD - Contrat à Durée Déterminée) eine Beschäftigung bei einem französischen Arbeitgeber erhalten haben. Er ist zunächst bis zu 12 Monate gültig, kann verlängert werden und führt zu einer Aufenthaltserlaubnis (titre de séjour). Für dieses Visum sind die Unterstützung des Arbeitgebers und eine Arbeitsmarktprüfung durch DIRECCTE erforderlich. Offizielle Informationen erhalten Sie beim französischen Innenministerium oder bei Campus France.
Vorteile eines französischen Angestelltenvisums
Für Einzelpersonen
- Legale Arbeit und Wohnsitz: Legale Arbeit in Frankreich mit Zugang zu medizinischer Versorgung, Sozialversicherung und Wohnraum durch das französische Beschäftigungssystem
- Zugang zur EU: Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums für den Tourismus (Arbeit nur in Frankreich)
- Familienzusammenführung: Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 19 Jahren mitbringen, wenn der Ehepartner eine Arbeitsgenehmigung hat
- Karrierewachstum: Sammeln Sie Erfahrungen in Frankreichs vielfältiger Wirtschaft, einschließlich Luxusgüter, Luft- und Raumfahrt, Technologie und Finanzsektor
- Weg zum Wohnsitz: Verlängerbares Visum, das zu einem langfristigen Aufenthalt und der Möglichkeit, die französische Staatsbürgerschaft zu erwerben, führt
- Soziale Leistungen: Zugang zu französischer Sozialversicherung, Arbeitslosenunterstützung und beruflichen Weiterbildungsprogrammen
Für Arbeitgeber
- Zugang zu internationalen Talenten: Rekrutieren Sie qualifizierte Fachkräfte aus globalen Märkten mit DIRECCTE-Zulassung
- Sicherstellung der Einhaltung: Einhaltung der französischen Arbeitsgesetze und Einwanderungsbestimmungen über offizielle Kanäle
- Langfristige Planung: Sichern Sie sich engagierte Mitarbeiter für Projekte von 12 Monaten bis hin zu Festanstellungen
- Wettbewerbsvorteil: Zugang zu vielfältigen Kompetenzen zur Verbesserung der Geschäftstätigkeit auf dem französischen Markt
Berechtigung für ein Visum für französische Angestellte
Zu den Voraussetzungen für ein Visum für französische Angestellte gehören:
Nationalität: Nicht-EU/EWR/Schweizer Bürger (z. B. USA, Kanada, Australien, Indien, Brasilien)
Beschäftigungsstatus:
- Gültiges Stellenangebot eines französischen Arbeitgebers
- Unterzeichneter Arbeitsvertrag (CDI oder CDD)
- Genehmigung der DIRECCTE-Arbeitsgenehmigung
Anforderungen an die Rolle:
- Berufliche Position: Qualifizierte oder spezialisierte Rolle, die besondere Qualifikationen erfordert
- Gehaltsschwelle: Mindestgehalt nach französischem Standard (in der Regel 1.700 bis 2.200 € brutto monatlich, je nach Region und Qualifikation)
- Qualifikationen: Einschlägige Ausbildung, Erfahrung oder berufliche Befähigungsnachweise für die Stelle
Zusätzliche Kriterien:
- Krankenversicherung: Nachweis des Krankenversicherungsschutzes in der Anfangsphase
- Sauberes Strafregister: Überprüfung des Hintergrunds im Land des Wohnsitzes und in jedem Land, in dem Sie seit mehr als 1 Jahr leben
- Finanzielle Mittel: Nachweis ausreichender Mittel für die erste Abrechnung
- Unterkunft: Nachweis einer Unterkunft in Frankreich
- Sprachkenntnisse: Französischkenntnisse können je nach Stelle erforderlich sein (in der Regel A2-B1-Niveau)
Überprüfen Sie die Berechtigung durch das französische Innenministerium oder das örtliche französische Konsulat.
Anforderungen für ein französisches Angestelltenvisum
Wichtige Dokumente für Ihren Antrag auf ein französisches Arbeitsvisum:
Bewerbungsunterlagen:
Dokumentation der Beschäftigung:
Unterstützende Dokumente:
Bestätigen Sie die spezifischen Anforderungen über Campus France oder Ihr örtliches französisches Konsulat.
Antragsverfahren für ein französisches Angestelltenvisum
Schritt-für-Schritt-Verfahren:
- Sichere Beschäftigung: Einholen eines Stellenangebots und eines unterzeichneten Vertrags (CDI/CDD) vom französischen Arbeitgeber
- DIRECCTE-Genehmigung: Arbeitgeber reicht Antrag auf Arbeitsgenehmigung bei der regionalen Arbeitsbehörde ein
- Vorbereitung der Dokumente: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente, Übersetzungen und Legalisierungen
- Visa-Termin: Termin im französischen Konsulat/Botschaft 4-8 Wochen im Voraus vereinbaren
- Antrag einreichen: Mit vollständigen Unterlagen und biometrischen Daten zum Termin erscheinen
- Antragsbearbeitung: 2-6 Wochen Wartezeit bis zur Entscheidung über das Visum (in Spitzenzeiten länger)
- Visum abholen: Reisepass mit genehmigtem Visum für Langzeitaufenthalte abholen
- Einreise nach Frankreich: Ankunft innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums (normalerweise 3 Monate)
- OFII-Validierung: Abschließende ärztliche Untersuchung und Visumsvalidierung bei OFII innerhalb von 3 Monaten
- Anmeldung bei der Präfektur: Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung (titre de séjour) bei der örtlichen Präfektur
- Integration: Erledigung der Verwaltungsformalitäten einschließlich Sozialversicherung, Steueranmeldung und Eröffnung eines Bankkontos
Wo kann man ein Visum für französische Angestellte beantragen?
- Französisches Konsulat/Botschaft: Reichen Sie die Anträge in Ihrem Wohnsitzland über die französischen diplomatischen Vertretungen ein
- VFS Global Zentren: Viele Länder nutzen VFS Global für die Bearbeitung französischer Visa - Verfügbarkeit prüfen
- Online-Anträge: Einige Konsulate bieten Online-Vorab-Antragssysteme für die Einreichung von Dokumenten an
- In-Frankreich-Anträge: Wenn Sie sich mit einem anderen Visumstatus legal in Frankreich aufhalten, stellen Sie den Antrag bei der örtlichen Präfektur.
- DIRECCTE-Büros: Arbeitgeber müssen vor der Beantragung eines Mitarbeitervisums eine Arbeitsgenehmigung von den regionalen Arbeitsbehörden einholen
Ernennungsdaten für das Visum für französische Angestellte
Buchungsprozess:
- Vereinbaren Sie Termine online über die Websites der französischen Konsulate oder VFS Global
- Buchen Sie 4-8 Wochen im Voraus, besonders in der Hochsaison (Sommer/Herbst)
- Premium-Dienste für beschleunigte Termine an einigen Standorten verfügbar
Ernennungsvoraussetzungen:
- Pünktliches Erscheinen mit allen Originaldokumenten und Kopien
- Terminbestätigung und Zahlungsbelege mitbringen
- Biometrische Datenerfassung (Fingerabdrücke und Foto) erforderlich
- Das Gespräch kann je nach Konsulat auf Französisch oder Englisch geführt werden.
Bearbeitungszeit und Kosten für ein französisches Angestelltenvisum
Zeitplan für die Bearbeitung:
- Standardbearbeitung: 2-6 Wochen ab Antragstellung
- Hochsaison: Bis zu 8-10 Wochen (Juni-September, Dezember-Januar)
- DIRECCTE-Genehmigung: Zusätzliche 2-4 Wochen für die Genehmigung der Arbeitserlaubnis durch den Arbeitgeber
- Empfohlener Zeitplan: Bewerbung 3-4 Monate vor dem geplanten Starttermin
Visakosten:
- Visagebühr für Langzeitaufenthalte: 99 € (Änderungen vorbehalten, aktuelle Preise bestätigen)
- VFS-Servicegebühr: 20-30 €, falls zutreffend
- OFII-Gebühr: 225 € für die Validierung der Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich
- Zusätzliche Kosten: Übersetzungen von Dokumenten, Apostillen, medizinische Untersuchungen, Reisekosten
Zahlungsmöglichkeiten: Bargeld, Kreditkarte oder Banküberweisung, je nach Standort des Konsulats
Wie Jobbatical Ihren Visumsantrag für französische Angestellte vereinfacht
Jobbatical bietet umfassende Unterstützung für Ihr französisches Arbeitsvisum:
- Überprüfung der Anspruchsberechtigung: Unsere Einwanderungsexperten prüfen Ihr Profil anhand der französischen Anforderungen und der DIRECCTE-Kriterien
- Dokumentenmanagement: Vollständige Checkliste für die Bereitstellung und Koordinierung von Übersetzungen, Apostillen und Legalisierungen für Arbeitsverträge und unterstützende Dokumente
- Exzellente Anwendung: Fachkundige Anleitung durch die Verfahren des französischen Konsulats und die OFII-Validierungsanforderungen, Minimierung der Ablehnungsrisiken
- Optimierung des Zeitplans: Strategische Terminplanung und Prozesskoordinierung zur Einhaltung des Starttermins Ihrer Beschäftigung
- Unterstützung bei Familienvisa: Unterstützung bei abhängigen Visa für Ehegatten und Kinder, einschließlich Beratung zur Arbeitsgenehmigung
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften: Bleiben Sie auf dem Laufenden über Änderungen der französischen Einwanderungsbestimmungen für 2025, Gehaltsschwellen und regionale Anforderungen
- Dienstleistungen nach der Einreise: Unterstützung bei Terminen mit der Präfektur, Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen und Integrationshilfe
Warum Jobbatical für Ihr französisches Angestelltenvisum wählen?
Verwandeln Sie Ihre Erfahrung mit dem französischen Arbeitsvisum mit den spezialisierten Dienstleistungen von Jobbatical:
- Fachwissen über Einwanderung: Fundierte Kenntnisse des französischen Arbeitsrechts, der DIRECCTE-Verfahren und der Anforderungen der Konsulate
- Technologie-Plattform: Echtzeit-Antragsverfolgung, Fristenverwaltung und Aktualisierung des Dokumentenstatus
- Durchgängige Unterstützung: Von der ersten Prüfung der Anspruchsberechtigung bis zum Erwerb der Aufenthaltserlaubnis und der beruflichen Integration
- Globales Netzwerk: Etablierte Beziehungen zu französischen Konsulaten auf der ganzen Welt gewährleisten eine reibungslose Abwicklung
- Persönlicher Service: Engagierte Einwanderungsberater bieten maßgeschneiderte Beratung für Ihre spezielle Situation
- Erfolgsbilanz: Nachgewiesene Erfolgsbilanz bei der Genehmigung von Arbeitsvisa für Frankreich in verschiedenen Branchen und für verschiedene Nationalitäten
Konzentrieren Sie sich auf Ihre neue Karriere in Frankreich - überlassen Sie Jobbatical die Komplexität der französischen Einwanderungsbestimmungen.
Schlussfolgerung
Das französische Angestelltenvisum eröffnet Ihnen die Möglichkeit, in einer der dynamischsten Volkswirtschaften Europas zu arbeiten und bietet Ihnen hervorragende Karriereaussichten, Sozialleistungen und Lebensqualität. Mit den fachkundigen Visa-Services von Jobbatical und den Ressourcen des französischen Innenministeriums, von Campus France und DIRECCTE können Sie sich Ihre französische Arbeitsgenehmigung mit Zuversicht sichern.
Sind Sie bereit, Ihre französische Karrierereise zu beginnen? Informieren Sie sich über die umfassenden Visadienste von Jobbatical für Frankreich oder besuchen Sie das französische Innenministerium und Campus France für offizielle Informationen. Wenden Sie sich an Ihr örtliches französisches Konsulat, um noch heute Ihren Antrag auf ein Visum für Angestellte zu stellen.
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Das Visum für Angestellte in Frankreich ist ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (VLS-TS "Salarié") für Nicht-EU-Bürger, die bei einem französischen Unternehmen angestellt oder zum Arbeiten nach Frankreich entsandt sind. Es umfasst Kategorien wie Zeitarbeiter, Saisonarbeiter, konzernintern versetzte Arbeitnehmer (ICT) und qualifizierte Fachkräfte im Rahmen des Passeport Talent Programms. Sie erlaubt Aufenthalte von mehr als 90 Tagen und dient nach der Validierung als Aufenthaltserlaubnis.
Anspruchsberechtigt sind Nicht-EU/EWR-Bürger mit einem Stellenangebot eines französischen Arbeitgebers, z. B. befristete oder unbefristete Verträge, Stellenausschreibungen für Dienstleistungen (z. B. Audits) oder IKT für Führungskräfte/Experten. Für Passeport Talent benötigen Sie ein Gehalt, das mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen Bruttoreferenzgehalts beträgt (35.891 € jährlich ab 2025). Saisonarbeitskräfte müssen eine Tätigkeit ausüben, die an saisonale Bedürfnisse wie den Tourismus gebunden ist.
Wichtigste Voraussetzungen: Eine gültige Arbeitserlaubnis (vom Arbeitgeber eingeholt), Arbeitsvertrag, Nachweis einer Unterkunft, Krankenversicherung und finanzielle Mittel. Für IKT: mindestens 3 Monate vorherige Beschäftigung bei dem entsendenden Unternehmen. Ausnahmen gelten für kurze Dienstreisen unter 90 Tagen.
Ihr Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis über das französische Arbeitsministerium. Dann reichen Sie Ihren Visumantrag online über France-Visas.gouv.fr ein, gehen mit Ihren Unterlagen zu einem Termin bei VFS Global und bezahlen die Gebühren. Nach der Ankunft validieren Sie das VLS-TS innerhalb von 3 Monaten online.
Reisepass, Fotos, Arbeitserlaubnis, Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweis/Wohnsitznachweis, ärztliches Attest (falls erforderlich) und Antragsformular. Spezielle Formulare wie CERFA 15619*01 für IKT.
Kurzaufenthalt: Bis zu 90 Tage in 180. Langfristiger Aufenthalt: 12 Monate für die meisten (verlängerbar); bis zu 3 Jahre für ICT oder Passeport Talent. Saisonal: Mehrjährige Genehmigung für bis zu 6 Monate/Jahr.
Arbeitserlaubnis: 1-2 Monate. Visum: 15-30 Tage, aber bis zu 60 Tage in der Hochsaison. 2025 wurde die Dauer der Blauen Karte EU auf 15 Tage verkürzt.
99 € für die Visumgebühr (zahlbar in Landeswährung). Zusätzliche Kosten: 200-300 € für die Validierung/Aufenthaltssteuer, plus Agenturgebühren bei Inanspruchnahme einer Dienstleistung.
Ja, für Inhaber von ICT oder Passeport Talent können Ehepartner und Kinder ein begleitendes Visum mit Arbeitsrechten beantragen. Sie müssen einen separaten Antrag stellen und ihre Beziehung nachweisen.
Ja, es sei denn, es handelt sich um eine Ausnahme (z. B. kurze Dienstreisen für Prüfungen/Lehrtätigkeiten). Der Arbeitgeber erhält sie von DIRECCTE oder dem Online-Portal.
Für Normalverdiener: Kein fester Mindestbetrag, muss aber die Arbeitsnormen erfüllen (1.766,92 € brutto/Monat SMIC 2025). Für Passeport Talent: Mindestens 35.891 € jährlich.
Ja, beantragen Sie die Verlängerung 2-3 Monate vor Ablauf über die Präfektur. Legen Sie einen aktualisierten Vertrag und einen Nachweis über die Integration (z. B. in französischer Sprache) vor.
Das Gehaltsvisum ist für allgemeine Arbeitnehmer gedacht; der Passeport Talent ist für Hochqualifizierte mit höheren Gehaltsschwellen gedacht und bietet eine vierjährige Gültigkeit und eine einfachere Familienzusammenführung.
Spanische Staatsbürger (EU) benötigen kein Visum, müssen sich aber bei längeren Aufenthalten möglicherweise anmelden. Nicht-EU-Bürger gelten in Spanien wie üblich; die EU-Mobilität vereinfacht Entsendungen.
Häufige Gründe: Unvollständige Unterlagen oder nicht förderfähige Stelle. Legen Sie innerhalb von 2 Monaten Einspruch ein oder stellen Sie einen neuen Antrag mit Korrekturen. Lassen Sie sich von einem Einwanderungsexperten beraten.