Eine Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich (carte de séjour) ist der rechtliche Schlüssel, der es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, über die 90-Tage-Grenze hinaus in Frankreich zu leben, zu arbeiten, zu studieren und sich eine Zukunft aufzubauen. Sie ist unerlässlich für internationale Fachkräfte, Studenten und Familien, die von Frankreichs erstklassigem Gesundheits-, Bildungs- und Sozialsystem profitieren und sich gleichzeitig langfristige Stabilität in Europa sichern möchten. Mit mehreren Kategorien, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind - von Beschäftigung und Forschung bis hin zu Familienzusammenführung und Anwerbung von Talenten - ist die Aufenthaltserlaubnis nicht nur ein Dokument, sondern ein Weg zur Integration, zu Karrierechancen und sogar zur französischen oder EU-Staatsbürgerschaft.
Was ist eine Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich?
Eine Aufenthaltserlaubnis für Frankreich (carte de séjour) ist ein offizielles Dokument, das Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigen den legalen Aufenthalt in Frankreich für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen ermöglicht. Das Genehmigungssystem umfasst verschiedene Kategorien wie Arbeitserlaubnis, Studentengenehmigung, Familienzusammenführung und Talentgenehmigung, die jeweils spezifische Anforderungen und Vorteile haben.
Nach den Bestimmungen von 2025 benötigen Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt oder eine Aufenthaltserlaubnis, um sich länger als 90 Tage in Frankreich aufzuhalten. Das Verfahren beginnt in der Regel mit einem VLS-TS-Antrag (visa de long séjour valant titre de séjour), der sowohl als Einreisevisum als auch als befristete Aufenthaltserlaubnis dient. Nach der Ankunft müssen die Inhaber ihre Genehmigungen validieren und können bei den Büros der Präfekturen Verlängerungen für mehrere Jahre beantragen.
Vorteile einer Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich
Der Erhalt einer französischen Aufenthaltsgenehmigung bietet umfassende rechtliche Rechte und Zugang zu den außergewöhnlichen Sozialsystemen Frankreichs. Die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis genießen eine Beschäftigungsgenehmigung, Zugang zum Gesundheitswesen, Bildungsmöglichkeiten und Wege zu einem dauerhaften Aufenthalt. Das französische Aufenthaltserlaubnissystem bietet Stabilität und Integrationshilfe für eine langfristige Niederlassung in einer der am weitesten entwickelten Volkswirtschaften Europas.
Für Einzelpersonen
Legaler Wohnsitz: Leben und arbeiten Sie legal in Frankreich und genießen Sie den vollen Schutz des französischen Arbeits- und Sozialrechts.
Zugang zum Gesundheitswesen: Automatische Einschreibung in Frankreichs weltweit führendes Gesundheitssystem (Sécurité Sociale) mit umfassender medizinischer Versorgung.
Beschäftigungsrechte: Arbeitsgenehmigung in allen Sektoren ohne zusätzliche Genehmigungen, einschließlich beruflicher Mobilität und Möglichkeiten für Unternehmertum.
Vorteile im Bildungswesen: Zugang zum prestigeträchtigen französischen Bildungssystem, einschließlich ermäßigter Studiengebühren auf EU-Niveau.
Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung: Anspruch auf eine 10-jährige Aufenthaltsgenehmigung nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts mit qualifizierten Genehmigungen.
Französische Staatsbürgerschaft: Beantragen Sie nach fünf Jahren die französische Staatsbürgerschaft, sofern Sie Französisch auf B2-Niveau beherrschen und die Integrationsanforderungen erfüllen.
EU-Mobilität: Langfristig aufenthaltsberechtigte Personen erhalten erweiterte Mobilitätsrechte in der gesamten Europäischen Union.
Sozialleistungen: Zugang zu Familienbeihilfe, Wohngeld und umfassender Sozialversicherungsschutz.
Für Arbeitgeber
Bindung von Talenten: Sichern Sie den langfristigen Aufenthaltsstatus für wichtige internationale Mitarbeiter und ihre Familien.
Vereinfachte Anwerbung: Vereinfachter Rekrutierungsprozess für qualifizierte internationale Fachkräfte durch Kategorien von Talentgenehmigungen.
Unterstützung für Familien: Die Aufenthaltsgenehmigungen für Talente und ICT erleichtern den Familien die Begleitung von Arbeitnehmern nach Frankreich.
Sicherstellung der Einhaltung: Erfüllen Sie die Anforderungen des französischen Arbeitsrechts durch ordnungsgemäße Aufenthaltsgenehmigungsverfahren.
Geschäftskontinuität: Sichern Sie die Stabilität Ihrer Mitarbeiter durch mehrjährige Aufenthaltsgenehmigungen, die die Fluktuation verringern.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Frankreich
Die Anspruchsvoraussetzungen variieren je nach Genehmigungskategorie, erfordern aber im Allgemeinen den Nachweis des Zwecks (Arbeit, Studium, Familie), finanzielle Stabilität, ein sauberes Strafregister und eine angemessene Unterkunft. Die spezifischen Anforderungen hängen von der Art der Erlaubnis ab, wobei für Arbeitsgenehmigungen Arbeitsverträge, für Studentengenehmigungen eine Immatrikulation und für Familiengenehmigungen ein Beziehungsnachweis erforderlich sind.
Allgemeine Anforderungen
- Legale Einreise: Gültiges Visum für einen langfristigen Aufenthalt oder bestehender Rechtsstatus in Frankreich
- Zweck Rechtfertigung: Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis über familiäre Beziehungen
- Finanzielle Stabilität: Ausreichende Mittel für einen Aufenthalt ohne öffentliche Unterstützung
- Unterkunft: Angemessene Unterkunft nach französischem Standard
- Saubere Akte: Überprüfung des strafrechtlichen Hintergrunds in den Ländern des Wohnsitzes (in den letzten 5 Jahren)
- Krankenversicherung: Umfassende medizinische Versorgung oder Zugang zum französischen Gesundheitssystem
- Integration: Grundkenntnisse der französischen Sprache für die meisten Kategorien empfohlen
Genehmigungsspezifische Zulässigkeit
Arbeitsgenehmigungen ("Arbeitnehmer" / "Zeitarbeitnehmer"):
- Gültige Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis, gültig für ein Jahr, verlängerbar
- Arbeitsvertrag mit französischem Arbeitgeber
- Qualifikationen, die dem Bedarf des Arbeitsmarktes entsprechen
Studentenausweise:
- Einschreibung an einer anerkannten französischen Bildungseinrichtung mit einem Langzeitvisum, das einer Aufenthaltsgenehmigung entspricht
- Nachweis der finanziellen Mittel (ca. 615 €/Monat)
- Akademische Qualifikationen für das geplante Studium
Erlaubnisse für Talente:
- Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten, der einen Aufenthalt von höchstens vier Jahren erlaubt
- Außergewöhnliche Fähigkeiten in Bereichen von französischem wirtschaftlichem Interesse
- Signifikante Gehaltsschwellen (variiert je nach Kategorie)
Familienzusammenführung:
- Sponsor mit festem Aufenthaltsstatus in Frankreich
- Nachweis der familiären Beziehung (Ehe, Abstammung)
- Angemessenes Einkommen und Wohnraum für die Familiengröße.
Frankreich Aufenthaltsgenehmigung Typen
Frankreich bietet mehrere Kategorien von Aufenthaltsgenehmigungen für unterschiedliche Zwecke und Laufzeiten. Die Kenntnis der richtigen Kategorie gewährleistet angemessene Antragsverfahren und Vorteile. Jede Art von Aufenthaltsgenehmigung hat spezifische Anforderungen, Gültigkeitsdauer und Verlängerungsbedingungen.
Frankreich Aufenthaltsgenehmigung Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist je nach Art der Genehmigung unterschiedlich, umfasst aber im Allgemeinen die Beantragung des ersten Visums im Ausland, die Ankunft in Frankreich, die Validierung der Genehmigung und mögliche Verlängerungen. Die Kenntnis der einzelnen Phasen verhindert Verzögerungen und gewährleistet die Einhaltung der französischen Einwanderungsbestimmungen. Für die meisten Verfahren sind Termine bei der Präfektur und bestimmte Unterlagen erforderlich.
Stufe 1: Erster Visumantrag (außerhalb Frankreichs)
- Bestimmen Sie die Genehmigungskategorie: Bestimmen Sie die geeignete Genehmigungsart anhand des Zwecks und der Umstände
- Dokumentation zusammenstellen: Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente mit französischen Übersetzungen und Apostillen vor.
- VLS-TS-Antrag einreichen: Beantragen Sie das Visum bei einem französischen Konsulat oder einer Visumantragsstelle in Ihrem Wohnsitzland
- Teilnahme am Visumsgespräch: Vervollständigung der biometrischen Datenerfassung und konsularische Befragung, falls erforderlich
- Erhalten Sie ein Visum für den langfristigen Aufenthalt: Erhalt eines VLS-TS-Visums, das als Einreisevisum und befristete Aufenthaltsgenehmigung dient
Phase 2: Ankunft und Validierung in Frankreich
- Einreise nach Frankreich: Reise innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums und Vorlage der Dokumente bei der Grenzkontrolle
- Online-Validierung: VLS-TS-Visum innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft online validieren (administration-etrangers-en-france.interieur.gouv.fr)
- OFII-Registrierung: Registrierung bei OFII, falls für bestimmte Genehmigungskategorien erforderlich
- Kommunale Anmeldung: Anmeldung des Wohnsitzes beim örtlichen Rathaus (mairie) zu Verwaltungszwecken
- Beziehen Sie wichtige Nummern: Beantragung der Sozialversicherungsnummer (NISS) und der Steuernummer (NIF)
Stufe 3: Verlängerung/Umwandlung der Aufenthaltserlaubnis
- Termin bei der Präfektur: Vereinbaren Sie einen Termin 2-3 Monate vor Ablauf der aktuellen Genehmigung
- Vorbereitung der Dokumente: Aktualisierung aller Unterlagen, einschließlich des finanziellen Nachweises, der Unterkunft und der Begründung des Zwecks
- Antrag auf Erneuerung einreichen: Vollständiges Dossier beim Termin in der Präfektur vorlegen
- Erfassung biometrischer Daten: Abgabe von Fingerabdrücken und Fotos für neue Aufenthaltsgenehmigung
- Neue Erlaubnis abholen: Rückkehr zur Präfektur, um die neue Aufenthaltsgenehmigung abzuholen (récépissé wird inzwischen bereitgestellt)
Wo kann man eine Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich beantragen?
Die Anträge werden je nach Stadium und Art der Genehmigung von verschiedenen Verwaltungsstellen bearbeitet. Erstanträge werden bei den französischen Konsulaten im Ausland gestellt, während Verlängerungen und Umwandlungen von den Präfekturen in Frankreich bearbeitet werden. Die Kenntnis der korrekten Antragsstellen gewährleistet eine ordnungsgemäße Bearbeitung.
- Französische Konsulate: Erste VLS-TS-Visumanträge, die bei den französischen diplomatischen Vertretungen weltweit eingereicht werden
- Zentren für die Beantragung von Visa: TLS Contact oder VFS Global Zentren, in denen die französischen Konsulardienste ausgelagert sind
- Ämter der Präfekturen: Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen, Umwandlungen und Einsprüche, die in den regionalen Präfekturbüros bearbeitet werden
- Ämter der Unterpräfekturen: Lokale Verwaltungsbüros, die Routinegenehmigungsverfahren in kleineren Gebieten bearbeiten
- Online-Plattformen: Visa-Validierung und bestimmte Vorverfahren über offizielle Regierungsportale verfügbar
- OFII-Büros: Integrationsdienste und Registrierungsanforderungen für bestimmte Genehmigungskategorien
Termin Details für Frankreich Aufenthaltsgenehmigung
Für die meisten Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltstiteln, von Erstanträgen beim Konsulat bis zu Verlängerungen bei den Präfekturen, sind Terminvereinbarungen erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine Voranmeldung erforderlich, insbesondere in Großstädten wie Paris, Lyon und Marseille. Eine gute Terminvorbereitung verhindert Verzögerungen und gewährleistet einen erfolgreichen Abschluss.
- Konsulatstermine: Erforderlich für VLS-TS-Erstanträge; in Zeiten hoher Nachfrage 4-6 Wochen im Voraus buchen
- Termine bei der Präfektur: Obligatorisch für Genehmigungsverlängerungen und -umwandlungen; Termin 2-3 Monate vor Ablauf der Genehmigung
- Online-Buchungssysteme: Die meisten Präfekturen verwenden Online-Terminvereinbarungssysteme mit begrenzter Verfügbarkeit
- Anforderungen an die Unterlagen: Vollständige Originaldokumente und Fotokopien mitbringen; fehlende Dokumente führen zu einer Verschiebung des Termins
- Bearbeitungszeiten: Rechnen Sie mit 2 bis 4 Stunden für einen Termin bei der Präfektur, einschließlich Dokumentenprüfung und biometrischer Erfassung
- Notfall-Verfahren: Abgelaufene Genehmigungen erfordern eine sofortige Kontaktaufnahme mit der Präfektur für Notfalltermine
Finanzielle Anforderungen für eine Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich
Finanzielle Anforderungen stellen sicher, dass die Antragsteller ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, ohne auf öffentliche Leistungen angewiesen zu sein. Die Schwellenwerte variieren je nach Art der Erlaubnis und der familiären Situation und erfordern im Allgemeinen den Nachweis eines stabilen Einkommens oder von Ressourcen. Für Studenten gelten niedrigere Anforderungen als für Inhaber von Arbeitserlaubnissen, während für die Familienzusammenführung spezielle Kriterien für das Einkommen des Bürgen gelten.
Allgemeine Einkommensschwellen (2025)
- Arbeitsgenehmigungen: Gehalt, das den Mindestlohnanforderungen entspricht (SMIC ≈ mindestens 1.400 € netto/Monat)
- Studentengenehmigungen: 615 €/Monat oder 7.380 €/Jahr an verfügbaren Mitteln
- Genehmigungen für Talente: Erhebliche Gehaltsanforderungen (je nach Kategorie unterschiedlich, oft 35.000 €+ jährlich)
- Familienzusammenführung: Sponsoreneinkommen in Höhe des SMIC+ mit zusätzlichen Beträgen pro Familienmitglied
Erforderliche finanzielle Dokumentation
- Beschäftigung: Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, Arbeitsvertrag, Bescheinigung des Arbeitgebers
- Kontoauszüge: 6-12 Monate, aus denen regelmäßige Einzahlungen und ausreichende Guthaben hervorgehen
- Steuererklärungen: Steuererklärung und Steuerbescheid für das Vorjahr
- Alternative Ressourcen: Rentenauszüge, Kapitalerträge, Unterlagen zum Familienunterhalt
- Ressourcen für Studenten: Stipendienschreiben, elterliche Bürgschaft, Sperrkontoauszüge
Anforderungen an das Gehäuse
- Angemessener Platz: Mindestplatzbedarf je nach Familiengröße und Genehmigungsart
- Rechtliche Dokumentation: Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Versorgungsnachweis: Aktuelle Rechnungen von Versorgungsunternehmen zum Nachweis des tatsächlichen Wohnsitzes
- Kommunale Bescheinigung: Wohnungsbescheinigung der örtlichen Behörden, falls erforderlich
Bearbeitungszeit für die Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Genehmigungsart, Standort und saisonaler Nachfrage erheblich. VLS-TS-Erstanträge dauern in der Regel 2 bis 4 Wochen, während Verlängerungsanträge für Präfekturen 2 bis 3 Monate dauern können. In Spitzenzeiten und bei komplexen Fällen kann sich die Bearbeitungszeit erheblich verlängern.
- VLS-TS Visabearbeitung: 2-4 Wochen für Erstanträge (bis zu 8 Wochen in der Hochsaison)
- Verlängerungen durch die Präfektur: 2-3 Monate für normale Verlängerungen der Aufenthaltsgenehmigung
- Talentgenehmigungen: 1-2 Monate aufgrund spezieller Prüfungsanforderungen
- Verlängerungen von Studentengenehmigungen: Mehrjährige Aufenthaltsgenehmigungen werden innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung bearbeitet
- Rechtsbehelfsverfahren: 4-6 Monate für angefochtene Entscheidungen durch Verwaltungsgerichte
- Verzögerungen in der Hochsaison: In den Sommermonaten und zu Beginn des akademischen Jahres kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten
Planungstipp: Beginnen Sie mit den Verlängerungsverfahren 3-4 Monate vor Ablauf der Genehmigung, um Verzögerungen bei der Bearbeitung und möglichen Dokumentenanforderungen Rechnung zu tragen.
Frankreich Gebühren für die Aufenthaltsgenehmigung (2025)
Die Gebühren für die Aufenthaltsgenehmigung umfassen behördliche Gebühren, Dienstleistungsgebühren und die Kosten für die entsprechenden Unterlagen. Die Kenntnis aller Gebührenkomponenten hilft bei der genauen Budgetplanung während des gesamten Genehmigungsverfahrens. Die Gebühren variieren je nach Genehmigungsart und Verlängerungshäufigkeit.
- VLS-TS-Visumgebühr: 99 € für Erstanträge auf Erteilung eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt bei den französischen Konsulaten
- Steuer auf die Aufenthaltsgenehmigung (Timbre Fiscal): 225 € für die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung
- Verlängerungsgebühren: 106 € für jährliche Verlängerungen, 169 € für mehrjährige Genehmigungen
- Gebühren für Studentengenehmigungen: Ermäßigter Satz von 75 € für Aufenthaltsgenehmigungen für Studenten
- Gebühren für die Talentgenehmigung: 225 € für die Erstausstellung, es gelten die üblichen Verlängerungsgebühren
- Service-Center-Gebühren: 25-45 € zusätzliche Gebühren in TLS Contact oder VFS Global Zentren
- Kosten für Dokumente: Übersetzungsgebühren (20-40 €/Seite), Gebühren für die Apostille (10-25 €/Dokument)
- Medizinische Untersuchungen: 100-200 € je nach Genehmigungsanforderungen und Ort
Krankenversicherung für die Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich
Die Krankenversicherung ist während des gesamten Verfahrens der Aufenthaltsgenehmigung und des Aufenthalts in Frankreich obligatorisch. Zu den Optionen gehören eine private Versicherung für die erste Zeit und die Integration in das französische Sozialversicherungssystem (Sécurité Sociale) für längerfristige Aufenthalte. Ein angemessener Versicherungsschutz verhindert administrative Verzögerungen und gewährleistet den Zugang zur medizinischen Versorgung.
Alle Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis müssen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, der den französischen Standards entspricht. Für die erste Zeit ist in der Regel eine private Versicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € erforderlich, während erwerbstätige Einwohner Zugang zum französischen Sozialversicherungssystem haben, das umfassende Gesundheitsleistungen bietet. Studenten und Familienangehörige können je nach dem Versicherungsschutz ihres Sponsors oder der institutionellen Regelungen Anspruch auf besondere Gesundheitsleistungen haben.
Häufige Fehler, die zur Ablehnung von Genehmigungen führen
Die meisten Ablehnungen von Aufenthaltsgenehmigungen sind auf unvollständige Unterlagen, unzureichende finanzielle Nachweise oder Verfahrensfehler zurückzuführen. Zu den häufigsten Problemen gehören abgelaufene Dokumente, unzureichende französische Übersetzungen, fehlende Apostillen und die Nichterfüllung von kategoriespezifischen Anforderungen. Das Wissen um häufige Fehler hilft den Antragstellern bei der Erstellung umfassender Anträge und verbessert die Aussichten auf eine Genehmigung.
Typische Ablehnungsgründe sind: Vorlage abgelaufener oder falsch übersetzter Dokumente, unzureichende Einkommensnachweise unterhalb der geforderten Schwellenwerte, fehlende Bescheinigungen über familiäre Bindungen, unzureichende Wohnungsnachweise, Versäumnis, VLS-TS-Visa innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu validieren, und Versäumnis von Terminen bei der Präfektur. Die Vorlage einer unvollständigen Arbeitsgenehmigung oder der fehlende Nachweis von Integrationsfortschritten führt ebenfalls zu Ablehnungen. Eine sorgfältige Vorbereitung der Dokumente, die Einhaltung aller Fristen und die Einhaltung der kategoriespezifischen Anforderungen verhindern die meisten Ablehnungsszenarien.
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Unsere Dienstleistungen
- Bewertung der Genehmigungskategorie: Expertenbewertung der optimalen Aufenthaltsgenehmigungsart auf der Grundlage der individuellen Umstände und Karriereziele
- Verwaltung der Dokumentation: Vollständige Vorbereitung von Dokumenten, einschließlich Übersetzungen, Apostillen und französische Verwaltungsanforderungen
- Koordinierung der Präfekturen: Terminplanung, Antragstellung und Verbindung zu den französischen Verwaltungsbehörden
- Planung von Verlängerungen: Proaktives Verlängerungsmanagement zur Gewährleistung eines kontinuierlichen legalen Aufenthaltsstatus ohne Unterbrechung
- Unterstützung der Integration: Anschluss an Französischkurse, kulturelle Orientierung und Ressourcen zur Integration in die Gemeinschaft
- Dienstleistungen für Familien: Umfassende Unterstützung für begleitende Familienangehörige, einschließlich Genehmigungen für abhängige Personen und Schulanmeldung
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- Umfassende Deckung: Unterstützung für alle Genehmigungsarten vom Erstantrag bis zur Vorbereitung der Staatsbürgerschaft
- Beziehungen zu den Präfekturen: Aufbau von Verbindungen zu regionalen Präfekturbüros zur Gewährleistung einer effizienten Bearbeitung
- Hohe Erfolgsquote: Nachgewiesene Erfolgsbilanz bei der Erteilung der französischen Aufenthaltsgenehmigung und Kundenzufriedenheit
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Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und die Einzelheiten des Treffens mitteilen.
Die Carte de Séjour ist eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU/EWR-Bürger, die sich nach einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt (VLS-TS) länger als 90 Tage in Frankreich aufhalten. Es gibt befristete (1 Jahr), mehrjährige (bis zu 4 Jahre) oder 10-jährige Genehmigungen, je nach Zweck (z. B. Arbeit, Familie).
Nicht-EU/EWR-Bürger, die sich länger als 90 Tage aufhalten (z. B. Arbeitnehmer, Studenten, Familienangehörige). EU-Bürger wie Spanier brauchen ihn nicht, können aber einen Antrag auf Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern oder einen formellen Aufenthalt stellen.
Gültiger VLS-TS, Nachweis des Verwendungszwecks (z. B. Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde), Einkünfte (mindestens 21.621,60 €/Jahr), Krankenversicherung, A2-Französisch für mehrjährige Genehmigungen oder B1 für 10-jährige Genehmigungen und Integrationsvertrag.
Reisepass, VLS-TS, Geburts-/Heiratsurkunde, Adressnachweis, Einkommensnachweis (z. B. Gehaltsabrechnungen), Versicherungsnachweis, französisches A2/B1-Zertifikat (2025 Regeln), ärztliches OFII-Zertifikat und Übersetzungen.
Nach Validierung des VLS-TS beim OFII innerhalb von 3 Monaten stellen Sie den Antrag online (ANEF) oder bei der Präfektur innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des Visums. Aus Spanien beginnen Sie mit dem VLS-TS bei den französischen Konsulaten (z. B. in Madrid).
Bis zu 2 Monate; die Reformen von 2025 zielen auf 15-60 Tage für gestraffte Kategorien ab.
99 € Visumgebühr, 200-300 € Aufenthaltsgebühr, 225 € für 10-Jahres-Karte (Steuer + Stempel). Extras für Übersetzungen/medizinische Untersuchungen
Befristet: 1 Jahr; mehrjährig: bis zu 4 Jahre; langfristig: 10 Jahre (verlängerbar). Die Dauer entspricht dem Zweck (z. B. der Vertragsdauer).
Ja, Ehepartner/Kinder können eine Familiengenehmigung mit Arbeits-/Studienrechten beantragen; ein Verwandtschaftsnachweis ist vorzulegen.
A2 Französisch für Mehrjahresgenehmigungen, B1 für 10-Jahres-Karten (befreit, wenn über 65); ab Juli 2025 obligatorisch.
Beantragen Sie die Karte online (ANEF) oder bei der Präfektur 2-4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit mit aktualisierten Unterlagen, A2/B1-Französischnachweis und 225 € Gebühr für eine 10-Jahres-Karte.
Die Carte de Résident (10 Jahre) ist für Personen mit 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt (3 für einige Nationalitäten), A2/B1 Französisch und Integrationsnachweis; verlängerbar.
EU-Bürger benötigen ihn nicht, können aber einen Familien- oder offiziellen Status für Nicht-EU-Bürger beantragen; Nicht-EU-Bürger in Spanien beantragen ihn über die Konsulate.
Carte de Séjour ist ein allgemeiner Aufenthaltstitel; Passeport Talent ist für bestimmte Personengruppen (z. B. Forscher, Fachkräfte) mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 4 Jahren und weniger Einschränkungen
Die Gründe: Unvollständige Unterlagen, unerfüllte Kriterien. Innerhalb von 2 Monaten Einspruch einlegen oder erneut einen Antrag stellen; Anwälte für Einwanderungsrecht konsultieren.