Der Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung: Vom Fachkräftevisum zum ILR
Für die meisten ausländischen Arbeitskräfte ist das britische Visum für Fachkräfte der erste Schritt auf dem Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Ein Verständnis des Zeitplans für die Niederlassung hilft Arbeitgebern dabei, die langfristige Bindung ihrer Mitarbeiter zu planen und ihre laufenden Sponsoring-Verpflichtungen souverän zu erfüllen.
So funktioniert der 5-Jahres-Weg zum ILR
Fachkräfte können nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt im Vereinigten Königreich mit einem Fachkräftevisum (oder einer Kombination aus berechtigten Arbeitsvisa, einschließlich des früheren Tier-2-General-Visums) eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (ILR) beantragen.
Die fünfjährige Frist beginnt mit dem Datum der Ausstellung des ersten berechtigten Visums und nicht mit dem Datum der Einreise nach Großbritannien.
Anträge können bis zu 28 Tage vor Ablauf des Bezugszeitraums eingereicht werden. Bei einer früheren Einreichung besteht die Gefahr, dass der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt wird.
Was Arbeitgeber über die geplante Änderung der 10-Jahres-Regelung wissen müssen
Im Mai 2025 schlug die britische Regierung in ihrem Weißbuch zur Einwanderungspolitik vor, die reguläre Wartezeit für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (ILR) für die meisten Visumkategorien, einschließlich der Kategorie „Fachkräfte“, von 5 auf 10 Jahre zu verlängern. Das Weißbuch sah außerdem ein Modell der leistungsabhängigen Aufenthaltsgenehmigung vor, bei dem Hochverdiener (mit einem Einkommen von über 50.270 £) oder Personen, die im öffentlichen Gesundheitswesen oder im Bildungswesen tätig sind, nach dem neuen Rahmenwerk bereits nach 5 Jahren Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung haben könnten.
Arbeitgeber, deren Mitarbeiter sich der 5-Jahres-Marke nähern, sollten nach den derzeit geltenden Bestimmungen jetzt handeln. Wer bereits im Rahmen des Programms für Fachkräfte zugelassen ist, bleibt davon unberührt, bis formelle Änderungen dem Parlament vorgelegt und in Kraft gesetzt werden.
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