Sie möchten kurzfristig Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern einstellen? Die niederländische TWV (Tewerkstellingsvergunning) ist der richtige Weg für Sie
Was ist die niederländische TWV?
Die niederländische Kurzzeit-Arbeitserlaubnis, offiziell als „Tewerkstellingsvergunning“ (TWV) bezeichnet, ist eine eigenständige Arbeitserlaubnis, die vom UWV (Arbeitnehmerversicherungsanstalt) für Staatsangehörige aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-Ländern sowie der Schweiz ausgestellt wird, die bis zu 90 Tage in den Niederlanden arbeiten. Der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer, muss den TWV-Antrag über das UWV-Arbeitgeberportal einreichen, und die Genehmigung ist an den jeweiligen Arbeitgeber, die jeweilige Stelle und die genehmigte Beschäftigungsdauer gebunden.
Vorteile der niederländischen TWV für Arbeitgeber
- Das UWV erhebt keine Verwaltungsgebühr: Die Beantragung der TWV ist kostenlos, wodurch die Kosten für kurzfristige Projekte kalkulierbar bleiben
- Gilt für befristete Beschäftigungsverhältnisse, Saisonarbeit und projektbezogene Tätigkeiten für Nicht-EU-Bürger, ohne dass eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist
- Schneller und einfacher als das GVVA: Ideal für ausländische Arbeitnehmer, die sich weniger als 90 Tage im Land aufhalten und bereits über eine Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande verfügen oder diese nicht benötigen
Häufige Schwierigkeiten der Personalabteilungen bei befristeten Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger in den Niederlanden
Die Bewältigung der Anforderungen des UWV-Arbeitsmarkt-Tests und der niederländischen WAV-Vorschriften gehört zu den zeitaufwändigsten Aufgaben für Personalabteilungen, die ausländische Arbeitnehmer in den Niederlanden einstellen.
- Komplexität der Arbeitsmarktprüfung: Arbeitgeber müssen die offene Stelle mindestens fünf Wochen vor Beginn der Bewerbungsphase beim UWV melden und nachweisen, dass sie ernsthafte Bemühungen um die Besetzung der Stelle mit Bewerbern aus der EU/dem EWR unternommen haben – ein Schritt, den viele Personalabteilungen unterschätzen
- Verwechslung zwischen TWV und GVVA: Personalverantwortliche beantragen häufig die falsche Aufenthaltsgenehmigung, was zu Verzögerungen und Compliance-Risiken führt, wenn der Einsatz länger als 90 Tage dauert
- Zugang über eHerkenning: Für den Zugang zum UWV-Arbeitgeberportal ist eHerkenning der Stufe 3 erforderlich, was für Unternehmen, die noch keine Erfahrung mit der niederländischen Einwanderungsbehörde haben, zusätzlichen Zeitaufwand bei der Einrichtung bedeutet
- Visumkoordination: Mitarbeiter aus Ländern, für die keine Visumbefreiung gilt, benötigen neben dem TWV weiterhin ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt; dies ist ein paralleler Prozess, den die Personalabteilungen separat abwickeln müssen