Erneuerung der Erlaubnis für Spanien

Die Verlängerung der Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE) oder der Aufenthaltsgenehmigung ist entscheidend für die Aufrechterhaltung des legalen Aufenthalts über die ursprüngliche Gültigkeitsdauer der Genehmigung hinaus.

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    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Spanien: Setzen Sie Ihr Leben in Spanien fort

    Was ist eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Spanien?

    Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Spanien verlängert die Gültigkeit Ihrer spanischen Aufenthaltskarte (TIE) für Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige und ermöglicht den weiteren legalen Aufenthalt für Zwecke wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung. Befristete Aufenthaltsgenehmigungen (z. B. für Arbeit oder Studium) werden in der Regel für 1 bis 2 Jahre verlängert, während die Daueraufenthaltsgenehmigung alle 4 bis 5 Jahre erneuert werden muss. Informationen zu den Vorschriften finden Sie beim spanischen Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration. Erkundigen Sie sich bei Ihrer spanischen Botschaft oder Ihrem Konsulat vor Ort nach den spezifischen Anforderungen.

    Vorteile einer Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Spanien

    Für Einzelpersonen

    • Fortgesetzter legaler Wohnsitz: Behalten Sie mit einer erneuerten spanischen Aufenthaltsgenehmigung Zugang zum spanischen Gesundheits-, Bildungs- und Wohnungswesen.
    • Ununterbrochene Arbeit oder Studium: Fortsetzung der Beschäftigung oder Ausbildung ohne Unterbrechung.
    • Familienzusammenführung: Sicherstellen, dass Familienangehörige mit erneuerten Genehmigungen rechtmäßig im Land bleiben.
    • Der Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung: Verlängerungen werden auf die 5-Jahres-Anforderung für die Daueraufenthaltsgenehmigung bzw. 10 Jahre für die Staatsbürgerschaft angerechnet.
    • EU-Mobilität: Bestimmte Genehmigungen (z. B. die Blaue Karte EU) unterstützen die Mobilität in den EU-Ländern.

    Für Arbeitgeber

    Arten von Aufenthaltsgenehmigungen, die in Spanien verlängert werden können

    Die meisten Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger können vorbehaltlich der Bestimmungen von 2025 verlängert werden:

    • Arbeitsvisum und Aufenthaltsgenehmigung: Verlängerbar für Arbeitnehmer mit laufenden Verträgen in stark nachgefragten Bereichen (z. B. IT, Gesundheitswesen), für die ein Nachweis über eine kontinuierliche Beschäftigung erforderlich ist (30.000-40.000 €/Jahr im Jahr 2025).
    • Visum für hochqualifizierte Fachkräfte (Blaue Karte EU): Verlängerbar für Fachkräfte mit fortgeschrittenen Qualifikationen oder mehr als 5 Jahren Berufserfahrung, gültig für alle EU-Länder.
    • Aufenthaltsgenehmigung für Selbstständige: Verlängerbar für Unternehmer mit einem lebensfähigen, aktiven Unternehmen in Spanien.
    • Nicht lukrativer Aufenthaltstitel: Verlängerbar für Personen mit ausreichenden finanziellen Mitteln (28.800 €/Jahr für den Hauptantragsteller, 7.200 € für jeden Unterhaltsberechtigten im Jahr 2025).
    • Studentenvisum und Aufenthaltsgenehmigung: Verlängerbar bei fortgesetzter Immatrikulation, erlaubt bis zu 30 Stunden/Woche Arbeit. Sprachkursgenehmigungen erfordern einen DELE/SIELE-Test für Verlängerungen, gültig ab 20. Mai 2025.
    • Aufenthaltsgenehmigung zur Familienzusammenführung: Verlängerbar für Ehegatten, Kinder oder Eltern von Personen mit legalem Aufenthalt oder spanischen Staatsbürgern, mit 5-Jahres-Erlaubnis für Familienangehörige von Staatsbürgern.
    • Arraigo Genehmigungen (Abrechnung): Erneuerbar nach den Regeln von 2025:
      • Sozioökonomische Arbeit Arraigo: Verlängerbar mit laufenden Arbeitsverträgen (20+ Stunden/Woche zu Mindestlohn).
      • Sozialer Arraigo: Erneuerbar mit familiären Bindungen oder Integrationsnachweis.
      • Ausbildungsbasierter Arraigo: Verlängerbar bei fortgesetzter Teilnahme an der Ausbildung.
      • Zweite Chance Arraigo: Verlängerbar, wenn die vorherigen Genehmigungsbedingungen erfüllt sind.
      • Arraigo Familiar: Verlängerbar für Familienangehörige spanischer Staatsbürger, in der Regel für 5 Jahre.
    • Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung: Alle 4-5 Jahre verlängerbar, wobei ein Nachweis über den weiteren Aufenthalt erforderlich ist.
    • Goldenes Visum (vor April 2025): Verlängerbar unter Übergangsbestimmungen für bestehende Inhaber (z.B. 500.000 € Immobilieninvestition).

    Überprüfen Sie die Einzelheiten der Verlängerung beim spanischen Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.

    Anspruch auf eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Spanien

    Die Anspruchsberechtigung hängt von der Art der Genehmigung ab, umfasst aber in der Regel Folgendes:

    • Gültige Erlaubnis: Besitzen Sie eine aktuelle, nicht abgelaufene TIE oder Aufenthaltsgenehmigung.
    • Fortgesetzter Zweck: Beibehaltung des ursprünglichen Zwecks (z. B. Beschäftigung, Studium, ausreichende Mittel) gemäß dem spanischen Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
    • Aufenthaltserfordernis: Aufenthalt in Spanien für mindestens 183 Tage/Jahr für die meisten Genehmigungen (Ausnahmen für Blaue Karte EU, nicht lukrativ).
    • Finanzielle Stabilität: Nachweis finanzieller Mittel (z. B. 28.800 €/Jahr für nicht lukrative Tätigkeiten) oder laufende Beschäftigung/Studium.
    • Sauberes Strafregister: Keine neuen Vorstrafen in Spanien oder im Ausland, legalisiert und übersetzt, falls erforderlich.
    • Krankenversicherung: Gültige private Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € in Spanien.
    • Kein illegaler Status: Es darf kein irregulärer Status vorliegen oder ein Einreiseverbot für Spanien bestehen.

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen spanischen Botschaft oder Ihrem Konsulat nach den spezifischen Kriterien.

    Schritt-für-Schritt-Verfahren zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Spanien

    1. Überprüfen Sie die Berechtigung: Bestätigen Sie, dass Sie die Verlängerungskriterien für Ihre Erlaubnisart gemäß dem spanischen Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration erfüllen.
    2. Sammeln Sie Dokumente: Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente, einschließlich TIE, Reisepass und Nachweis des Zwecks (z. B. Arbeitsvertrag, Immatrikulation).
    3. Verlängerungsantrag einreichen: Stellen Sie den Antrag online oder persönlich bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration. Für die Erneuerung des Visums wenden Sie sich an BLS International oder VFS Global.
    4. TIE-Termin buchen: Vereinbaren Sie über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration einen Termin zur Verlängerung der TIE innerhalb von 60 Tagen vor oder 90 Tagen nach Ablauf der Genehmigung.
    5. Termin für biometrische Daten wahrnehmen: Geben Sie Fingerabdrücke und Fotos ab, falls erforderlich.
    6. Neue TIE abholen: Sie erhalten Ihre erneuerte spanische Aufenthaltsgenehmigung.
    7. Aktualisierung der Familiengenehmigungen (falls zutreffend): Erneuern Sie abhängige Genehmigungen über die spanische Botschaft oder das Konsulat.

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien

    Checkliste für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Spanien:

    • Antragsformular: Das ausgefüllte Formular EX-17 oder ein spezielles Formular des spanischen Ministeriums für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration für die jeweilige Genehmigungsart.
    • Aktuelle TIE: Gültige oder kürzlich abgelaufene spanische Aufenthaltsgenehmigung.
    • Reisepass: Mindestens 4 Monate gültig, mit einer Fotokopie.
    • Fotos: Zwei biometrietaugliche Fotos neueren Datums (35x45 mm).
    • Verwendungsnachweis: Laufender Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung oder Familiendokumente, ggf. beglaubigt und übersetzt.
    • Finanzielle Nachweise: Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen oder Investitionsnachweise (z. B. 28.800 €/Jahr für nicht lukrative Tätigkeiten).
    • Krankenversicherung: Gültige private Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € in Spanien.
    • Strafregisterauszug: Unbescholtenes Führungszeugnis der letzten 5 Jahre, bei Bedarf legalisiert und übersetzt.
    • Wohnsitznachweis: Padrón-Zertifikat oder Rechnungen von Versorgungsunternehmen, die 183 Tage/Jahr in Spanien nachweisen.
    • NIE-Nummer: Ausländeridentifikationsnummer, überprüfbar über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer spanischen Botschaft oder Ihrem Konsulat vor Ort nach den Anforderungen.

    Wo kann man eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Spanien beantragen?

    Details zum Termin für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Spanien

    • Buchung: Vereinbaren Sie online über das spanische Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration Termine für die TIE-Verlängerung. Die Buchung ist kostenlos - vermeiden Sie Gebühren von Dritten.
    • Zeitplan: Beantragen Sie den Antrag innerhalb von 60 Tagen vor oder 90 Tagen nach Ablauf der Genehmigung, um einen irregulären Status zu vermeiden.
    • Anwesenheit: Erscheinen Sie pünktlich mit allen Unterlagen. Wer zu spät kommt, riskiert eine Absage.
    • Biometrische Daten: Erforderlich für neue TIE-Karten, sofern sie nicht kürzlich eingereicht wurden.

    Finanzielle Anforderungen für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien

    • Mindestmittel: Je nach Genehmigung unterschiedlich (z. B. 28.800 €/Jahr für nicht lukrative, 30.000-40.000 €/Jahr für Arbeitsgenehmigungen).
    • Einkommensnachweis: Kontoauszüge, Arbeitsverträge oder Finanzunterlagen des Unternehmens.
    • Arbeitgeber/Selbstständige Erwerbstätigkeit: Die Verträge müssen die Mindestlohnschwellen für die Erneuerung der spanischen TIE erfüllen.

    Bearbeitungszeit und Kosten für die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien

    Wie Jobbatical die Erneuerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien vereinfacht

    Jobbatical vereinfacht die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung für Spanien:

    Warum Jobbatical für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien wählen?

    Jobbatical verbessert Ihre Erfahrung bei der Erneuerung Ihrer spanischen Aufenthaltsgenehmigung:

    • Fachwissen über Einwanderung: Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften des spanischen Ministeriums für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.
    • Technikgesteuerte Plattform: Verfolgen Sie den Fortschritt und die Fristen für die nahtlose TIE-Erneuerung in Spanien.
    • Umfassende Unterstützung: Von der Beantragung bis zur Ausstellung der TIE werden alle Schritte abgedeckt.
    • Globale Reichweite: Maßgeschneiderte Unterstützung für Nicht-EU-Bürger weltweit.

    Konzentrieren Sie sich auf Ihr Leben in Spanien - überlassen Sie Jobbatical die Verlängerung Ihrer spanischen Aufenthaltsgenehmigung.

    Schlussfolgerung

    Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Spanien stellt sicher, dass Nicht-EU-Bürger weiterhin den dynamischen Lebensstil und die Möglichkeiten Spaniens genießen können. Mit der fachkundigen Beratung von Jobbatical und den Ressourcen des spanischen Ministeriums für Integration, soziale Sicherheit und Migration sowie den Schengen-Visadiensten des spanischen Konsulats können Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung für Spanien getrost verlängern. Bleiben Sie legal in Spanien und fühlen Sie sich dort wohl!

    Erneuerung der Genehmigung vereinfacht.

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