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Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Spanien für von einem Arbeitgeber verwaltete Fälle – durch Jobbatical

  • Jobbatical übernimmt für Arbeitgeber die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen in Spanien und bietet umfassende Unterstützung – von der Prüfung der Verlängerungsvoraussetzungen über die Genehmigung der Aufenthaltsgenehmigung bis hin zur Abholung der TIE-Karte.
  • Wir kümmern uns um den gesamten Verlängerungsprozess, einschließlich der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (Extranjería), der Terminvereinbarung (cita previa), der Abwicklung der behördlichen Gebühren (tasa), der Vorbereitung der Unterlagen und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
  • Verlängerungsanträge können ab 60 Tage vor Ablauf der Genehmigung bis einschließlich 90 Tage nach Ablauf (2026) gestellt werden. Jobbatical verfolgt alle Verlängerungsfristen, um Ihren Mitarbeitern dabei zu helfen, einen ununterbrochenen legalen Aufenthalt und eine ununterbrochene Arbeitserlaubnis in Spanien aufrechtzuerhalten.
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Haben Sie Schwierigkeiten bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigungen Ihrer ausländischen Mitarbeiter in Spanien? Wir helfen Ihnen mit unseren Dienstleistungen zur Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen in Spanien.

Die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien, auch bekannt als „renovación del permiso de residencia“, dient der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern (sowie ihrer TIE-Karte) vor deren Ablauf. Im Rahmen der Reform von 2025 (Real Decreto 1155/2024, in Kraft seit dem 20. Mai 2025) wird eine verlängerte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung nun für vier Jahre erteilt – gegenüber zwei Jahren nach den alten Vorschriften –, und Anträge müssen innerhalb von 60 Tagen vor Ablauf oder bis zu 90 Tagen danach gestellt werden (vorbehaltlich eines Bußgeldverfahrens).

Vorteile der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Arbeitgeber

  • Qualifizierte Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern halten, ohne dass es zu Lücken bei der Personalbeschaffung oder zu Unterbrechungen ihres Aufenthalts- und Arbeitsrechts kommt
  • Mitarbeiter auf ihrem Weg zu einem dauerhaften Aufenthaltsstatus unterstützen und so zur Bindung von Arbeitskräften in Spanien beitragen
  • Ausländischen Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, ihre Aufenthaltsgenehmigung um vier Jahre (bis 2026) zu verlängern, und das Recht auf Familienzusammenführung aufrechterhalten

Häufige Herausforderungen bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen über das spanische Verlängerungsverfahren

  • Arbeitgeber müssen die Meldung innerhalb des Zeitraums von 60 Tagen vor bzw. 90 Tagen nach dem betreffenden Zeitpunkt vornehmen, andernfalls drohen ihnen Geldbußen und Lücken im rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
  • Das Gehalt muss weiterhin die spanischen Schwellenwerte für 2026 erfüllen, und die Nachweise müssen möglicherweise anhand aktualisierter Referenzwerte überprüft werden.
  • Die Personalabteilungen müssen die Anträge ordnungsgemäß an die Oficina de Extranjería oder die UGE-CE weiterleiten, anschließend die separate Verlängerung der TIE-Karte bei der Policía Nacional koordinieren und sich dabei stets über die sich ändernden Bestimmungen der RD 1155/2024 auf dem Laufenden halten.

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