- Bei jedem Arbeitgeberwechsel ist ein neuer Aufenthaltstitel erforderlich; dies gilt auch innerhalb desselben Konzerns (Tochter-/Schwestergesellschaften).
- Eine Ausnahme: Fällt der Beschäftigungswechsel unter Artikel 44 (Betriebsübergang), bleibt die ursprüngliche Erlaubnis weiterhin gültig - ein neuer Antrag ist nicht erforderlich. Es müssen Unterlagen zum Nachweis des Übergangs vorgelegt werden.
- Verfahren: Vor Aufnahme der Tätigkeit im neuen Unternehmen muss ein neuer Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung durch einen Betriebsübergang vor. Die neue Stelle muss außerdem die Kriterien für Hochqualifizierte erfüllen.
- Zeitplan: Sie können erst dann für den neuen Arbeitgeber arbeiten, wenn Sie eine offizielle Genehmigung erhalten haben.
- Fusionen und Übertragungen: Im Falle eines Rechtsübergangs (Unternehmensfusion oder -übernahme) ist keine neue Genehmigung erforderlich, wenn alle Bedingungen von Artikel 44 erfüllt sind; stattdessen ist ein Nachweis über den Übergang vorzulegen.
- Risiko: Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zum Verlust des legalen Einwanderungsstatus oder zu Geldstrafen führen.
Einführung
Spanien ist dank der Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitskräfte und der Blauen Karte EU zu einem der attraktivsten Ziele in Europa für internationale Fachkräfte geworden. Diese Genehmigungen ermöglichen es Nicht-EU-Bürgern, in Spanien zu leben und in hochqualifizierten Positionen zu arbeiten, häufig in Bereichen wie Technologie, Ingenieurwesen, Finanzen und Forschung. Viele Fachkräfte fragen sich jedoch, was passiert, wenn sie den Arbeitgeber wechseln möchten, während sie eine dieser Arbeitsgenehmigungen besitzen.
Die Regeln sind nicht immer einfach, und wenn Sie sie falsch verstehen, kann Ihr rechtlicher Status gefährdet sein. In diesem Artikel erläutern wir die rechtlichen Anforderungen, Ausnahmen und Verfahren, die Sie vor einem Wechsel zu einem neuen Unternehmen kennen müssen.
Wann ist ein neuer Aufenthaltstitel erforderlich?
Wenn Sie ein hochqualifizierter Arbeitnehmer (HQ) oder ein Inhaber einer Blauen Karte EU in Spanien sind, ist die allgemeine Regel klar:
- Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, müssen Sie eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn das neue Unternehmen zum selben Konzern gehört wie Ihr bisheriger Arbeitgeber. Bei einem Wechsel von einer Tochtergesellschaft zu einer anderen oder sogar zwischen Schwestergesellschaften innerhalb eines multinationalen Unternehmens muss ein neuer Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden - mit einer einzigen Ausnahme:
- Wenn der Beschäftigungswechsel unter Artikel 44 des Arbeitnehmerstatuts fällt (Betriebsübergang). In diesem Fall bleibt Ihre ursprüngliche Genehmigung weiterhin gültig, und es genügt die Vorlage von Dokumenten zum Nachweis des Übergangs.
Wann brauchen Sie KEINE neue Genehmigung?
Im Falle eines Betriebsübergangs müssen Sie keinen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmen einen Arbeitsplatz oder eine Geschäftseinheit übernimmt, aber seine betriebliche Identität beibehält. In diesen Fällen:
- Der neue Arbeitgeber übernimmt alle Rechte und Pflichten gegenüber der Sozialversicherung und dem Arbeitsrecht.
- Ihr Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, ohne dass Sie einen neuen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen müssen.
- Es reicht aus, wenn Sie dafür sorgen, dass Ihre Arbeitnehmerakte aktualisiert wird, um den Übergang zu berücksichtigen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Wenn Ihre Situation nicht alle Anforderungen von Artikel 44 erfüllt, ist ein neuer Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, um legal in Spanien beschäftigt zu bleiben.
Das Verfahren für einen Arbeitgeberwechsel
Ein Wechsel des Arbeitgebers im Rahmen einer Genehmigung für hochqualifizierte Arbeitskräfte oder einer Blauen Karte EU erfolgt nicht automatisch. Sie müssen ein strukturiertes Verfahren einhalten, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten.
Einreichung des Antrags
Stellen Sie einen neuen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, es sei denn, Ihr Fall fällt unter die Ausnahmeregelung für Unternehmensübertragungen.
Weisen Sie nach, dass die Stelle hochqualifiziert ist
Das neue Unternehmen muss nachweisen, dass die Aufgaben, Qualifikationen, Erfahrungen und Bedingungen der Stelle den spanischen gesetzlichen Standards für hochqualifizierte Beschäftigung entsprechen.
Warten Sie die Entscheidung ab
Nach der Genehmigung ist die neue Aufenthaltsgenehmigung bis zu drei Jahre oder für die Dauer Ihres Arbeitsvertrags gültig, je nachdem, was kürzer ist.
Wichtige Punkte, die zu beachten sind
- 🚫 Sie können die Arbeit in dem neuen Unternehmen erst aufnehmen, wenn die Genehmigung offiziell erteilt wurde.
- Wenn die neue Stelle nach spanischem Recht nicht als hochqualifiziert eingestuft wird, müssen Sie eine andere Art von Arbeitserlaubnis beantragen.
- Bei Unternehmensfusionen, -übernahmen oder -übertragungen, die nach Artikel 44 zulässig sind, ist keine neue Genehmigung erforderlich - Sie müssen jedoch Belege für den Übergang vorlegen.
Zusammenfassung
Schlussfolgerung
Für Hochqualifizierte und Inhaber einer Blauen Karte EU in Spanien erfordert der Wechsel des Arbeitgebers eine sorgfältige Planung. In den meisten Fällen sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine neue Aufenthaltserlaubnis zu beantragen - auch wenn Sie innerhalb desselben Konzerns bleiben. Die einzige Ausnahme besteht, wenn Ihre Situation unter Artikel 44 des Arbeitnehmerstatuts fällt, der Ihre Genehmigung bei einem Betriebsübergang schützt.
Bevor Sie sich beruflich verändern, sollten Sie sich unbedingt vergewissern, ob Ihr Wechsel unter die Ausnahmeregelung fällt oder nicht. Die rechtzeitige Einreichung Ihres Antrags beugt rechtlichen Problemen vor, gewährleistet eine ununterbrochene Arbeitsgenehmigung und hilft Ihnen, Ihre berufliche Laufbahn auf dem hart umkämpften spanischen Markt reibungslos fortzusetzen.