Zu Beginn des Jahres 2026 setzt Deutschland sein Engagement zur Bekämpfung des anhaltenden Fachkräftemangels – geschätzt auf etwa 400.000 Arbeitskräfte pro Jahr – durch gezielte Reformen im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) fort. Für Unternehmen, die in Branchen mit hohem Bedarf wie Technologie, Fertigung, Gesundheitswesen und Ingenieurwesen tätig sind, bringen diese regulatorischen Änderungen sowohl strategische Einstellungsmöglichkeiten als auch erhöhte Compliance-Verpflichtungen mit sich.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Bereich Einwanderung , die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den geänderten Gehaltsgrenzen, den erweiterten Zugangswegen, den Pflichten der Arbeitgeber und der neuen digitalen Infrastruktur, die das globale Einstellungsumfeld in Deutschland prägt.
1. EU-Blue Card: Überarbeitete Gehaltsgrenzen für 2026
Die EU-Blue Card bleibt Deutschlands wichtigste Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte und bietet Vorteile in Bezug auf eine beschleunigte Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung und Familienzusammenführung. Im Jahr 2026 wurden die Gehaltsgrenzen entsprechend der Obergrenze für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von 101.400 Euro, einem wichtigen Maßstab im deutschen Sozialversicherungssystem, nach oben angepasst.
Diese Schwellenwerte gelten für alle neuen Anträge, die ab dem 1. Januar 2026 gestellt werden, einheitlich in allen Bundesländern. Die Änderungen betreffen auch abhängige Aufenthaltsgenehmigungen, die mit Inhabern einer Blue Card verbunden sind.
Personal- und Mobilitätsteams wird empfohlen, die Ende 2025 ausgestellten Stellenangebote zu überprüfen, da Gehaltsdiskrepanzen nach wie vor eine häufige Ursache für Verzögerungen bei der Einstellung und Ablehnungen von Arbeitsgenehmigungen sind.
2. Breitere Anspruchsberechtigung bei erhöhten Compliance-Erwartungen
Neben höheren Gehaltsanforderungen hat Deutschland die Zulassungsvoraussetzungen erweitert, um einen größeren internationalen Talentpool anzusprechen – insbesondere in Mangelberufen.
Zu den wichtigsten Erweiterungen gehören:
- Absolventen, die ihren Abschluss vor weniger als drei Jahren erworben haben und die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Blue Card-Gebühren erfüllen
- IT-Spezialisten ohne formalen Abschluss, sofern sie mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen können, die durch Portfolios oder Zertifizierungen belegt ist.
Darüber hinaus ermöglichen die 2024 eingeführten Reformen:
- Qualifizierte Fachkräfte für nicht spezifische qualifizierte Tätigkeiten
- Befreiung von der Wohnsitznachweispflicht für die Familienzusammenführung im Rahmen bestimmter Aufenthaltsgenehmigungen (Abschnitte 18a, 18b, 19c und 21 des Aufenthaltsgesetzes)
Diese Flexibilitäten gehen jedoch mit strengeren Compliance-Vorgaben einher. Arbeitgeber sind verpflichtet:
- Stellenbeschreibungen müssen genau mit regulierten oder Mangelberufen übereinstimmen.
- Gegebenenfalls die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit einholen
- Vertragliche Änderungen müssen den Einwanderungsbehörden innerhalb der ersten 12 Monate gemeldet werden.
Unvollständige Unterlagen, Gehaltsdiskrepanzen und fehlende Qualifikationsanerkennungen gehören nach wie vor zu den Hauptgründen für die Ablehnung von Anträgen, was die Bedeutung strukturierter HR-Compliance-Prozesse unterstreicht.
3. Neue Pflichten für Arbeitgeber, gültig ab 1. Januar 2026
Eine wichtige Gesetzesänderung im Rahmen des Skilled Immigration Act führt eine neue Arbeitgeberpflicht ein, die sich auf den Schutz der Arbeitnehmer konzentriert.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige aus dem Ausland einstellen, ihre Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag über ihr Recht auf kostenlose arbeits- und sozialrechtliche Beratung informieren, wie sie beispielsweise von den Beratungsstellen für faire Integration angeboten wird.
Diese Anforderung spiegelt das umfassende Engagement Deutschlands für ethische Rekrutierung und den Schutz von Wanderarbeitnehmern wider.
Für Personal- und globale Mobilitätsteams erfordert diese Änderung:
- Aktualisierungen der Onboarding-Workflows
- Formelle Dokumentation der Zustellung der Benachrichtigung (per E-Mail oder persönlich)
- Schulung für Personalverantwortliche und Vorgesetzte
Die Nichteinhaltung kann zu Verwaltungsstrafen von bis zu 30.000 € pro Verstoß führen. Über die Einhaltung der Vorschriften hinaus hat sich gezeigt, dass ein frühzeitiger Zugang zu Beratungsdiensten die Mitarbeiterbindung fördert, wobei die Integrationsunterstützung von einem erheblichen Anteil der internationalen Mitarbeiter als entscheidender Faktor genannt wird.
4. Einführung der Work and Stay Agency (WSA)
Im November 2025 genehmigte Deutschland die Einrichtung der Work and Stay Agency (WSA)– einer zentralisierten digitalen Behörde, die darauf ausgelegt ist, die Prozesse der Fachkräftemigration landesweit zu optimieren.
Die WSA wird im Laufe des Jahres 2026 schrittweise eingeführt, wobei bis Mitte des Jahres ein physischer Service Desk am Frankfurter Flughafen geplant ist. Die Plattform vereint mehrere Behörden, darunter:
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten
- Regionale Stellen zur Anerkennung von Qualifikationen
Zu den wichtigsten Funktionen gehören:
- Einmaliges Hochladen von Dokumenten, das für alle Behörden freigegeben ist
- Automatisierte Arbeitsabläufe mit Fallverfolgung in Echtzeit
- API-Integrationen für HR-Systeme von Arbeitgebern
- Standardisierte, maschinenlesbare Arbeitsverträge
- Unterstützung bei der Umsiedlung nach der Ankunft in dringenden Fällen
Für Arbeitgeber sorgt die WSA für mehr Vorhersehbarkeit bei den Fristen, weniger Verwaltungsaufwand und schnellere Bearbeitungszyklen – was besonders bei projektbezogenen oder umfangreichen internationalen Einstellungen von großem Wert ist.
Frühe Anwender können die Rekrutierungszeiten um schätzungsweise 25 bis 30 % verkürzen, insbesondere wenn sie standardisierte Übersetzungen und zentralisierte Checklisten nutzen.
Weitere Reformen für 2026 zur Förderung der Mobilität von Arbeitgebern
Mehrere ergänzende Maßnahmen steigern die Attraktivität Deutschlands für die weltweite Personalbeschaffung zusätzlich:
- Erweitertes konsularisches Online-Portal
- Mehr durchgängige digitale Einreichungen, verbesserte Sichtbarkeit fehlender Dokumente und geringere Abhängigkeit von Botschaften.
- Anpassungen der Krankenversicherungsberechtigung
- Aktualisierte Schwellenwerte für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) erfordern eine Vorabprüfung der Visa, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
- Zunehmende Nutzung der Chancenkarte
- Das punktebasierte Visum für Arbeitssuchende ermöglicht die Einreise ohne Stellenangebot (mindestens 6 Punkte basierend auf Qualifikationen, Erfahrung und Sprachkenntnissen) und ermöglicht es Arbeitgebern, frühzeitig Talentpools aufzubauen – insbesondere in neuen Technologiebereichen.
Im Vergleich zu anderen restriktiveren Systemen wie der lohngewichteten H-1B-Auswahl in den USA oder den erhöhten Englisch-Sprachkenntnisanforderungen im Vereinigten Königreich bleibt der Ansatz Deutschlands weiterhin deutlich arbeitgeberorientiert und digital ausgerichtet.
Strategische Überlegungen für Führungskräfte im Bereich Personalwesen und globale Mobilität
Die Reformen Deutschlands für 2026 positionieren das Land als langfristigen europäischen Talent-Hub, aber die erfolgreiche Umsetzung hängt von der organisatorischen Bereitschaft ab.
Führungskräfte im Personalwesen und im Bereich Mobilität sollten Folgendes berücksichtigen:
- Überarbeitung der Vergütungsrahmen, um aktualisierte Schwellenwerte und die jährliche Indexierung widerzuspiegeln
- Implementierung von Compliance- und Dokumentenmanagement-Technologie gemäß den WSA-Standards
- Stärkung der Partnerschaften mit Einwanderungs- und Anerkennungsspezialisten
- Einführung digitaler Arbeitsabläufe Anfang 2026 zur Stabilisierung der Einstellungsprozesse
Während die behördliche Kontrolle zunimmt, können Unternehmen, die sich proaktiv anpassen, Compliance in einen Wettbewerbsvorteil verwandeln – durch schnellere Einstellungen, geringere Fluktuation und robustere internationale Personalstrategien.
Für Organisationen, die maßgeschneiderte Beratung zur Umsetzung dieser Reformen suchen, wird eine Konsultation mit erfahrenen Einwanderungsspezialisten empfohlen. Eine spezielle Q2-Analyse zu Chancenkarte-Personalstrategien wird folgen.





