Wichtige Punkte zu den Pflichten des Arbeitgebers bei der Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland
- ✔️Neue Regelung §45c AufenthG: Ab dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitgeber Fachkräfte aus Drittstaaten bis zum ersten Arbeitstag schriftlich über die kostenlose Beratung durch Fair Integration zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen informieren, einschließlich der Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle.
- ✔️ Ressourcen herunterladen: Laden Sie das Arbeitgeber-Informationsblatt und mehrsprachige Broschüren von faire-integration.de herunter; markieren Sie das nächstgelegene Zentrum und lassen Sie es vom Arbeitnehmer unterschreiben.
- ✔️Weitere wichtige Aufgaben: Gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Arbeit überprüfen; Kopien aufbewahren; Mitarbeiter über Verlängerungen informieren; Behörden innerhalb von 4 Wochen über vorzeitige Beendigung informieren.
- ✔️Ausnahmen: Keine Informationspflicht bei Einstellung über eine Vermittlungsagentur.
- ✔️Jobbatical-Hilfe: Wir prüfen die Arbeitserlaubnisse zukünftiger Mitarbeiter und stellen die Einhaltung der Vorschriften für eine legale Beschäftigung in Deutschland sicher.
Einführung in die Pflichten des Arbeitgebers §45c Aufenthaltsgesetz
Deutsche Arbeitgeber, die Fachkräfte aus Drittstaaten einstellen, müssen strenge Einwanderungsbestimmungen gemäß dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einhalten. Eine wichtige Neuerung ab dem 1. Januar 2026 schreibt vor, dass Arbeitnehmer gemäß §45c über Beratungsangebote informiert werden müssen.
Neue Verpflichtung: §45c Aufenthaltsgesetz
Abschnitt 45c, der am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, verpflichtet Arbeitgeber, Drittstaatsangehörige, die in Drittländern wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten, über die Beratung zu „fairer Integration” in Bezug auf Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zu informieren. Diese Information ist schriftlich bis zum ersten Arbeitstag bereitzustellen, einschließlich der Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle.
Download Mehrsprachige Broschüren (Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch) und Informationsblatt für Arbeitgeber von faire-integration.de. Wählen Sie das nächstgelegene Zentrum aus und geben Sie es dem Arbeitnehmer zur Unterschriftsbestätigung.
Bei einer Einstellung über eine Vermittlungsagentur übernimmt diese Aufgabe stattdessen die Agentur.
Ihre 4 wichtigsten Pflichten zur Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen als Arbeitgeber in Deutschland
1. Überprüfen Sie die Arbeitsberechtigung.
Vergewissern Sie sich vor der Einstellung, dass Ihr internationaler Fachkraft über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügt, der ausdrücklich eine Beschäftigung in Deutschland erlaubt (z. B. EU-Blue Card oder Fachkräfteteilgenehmigung). Überprüfen Sie die Art, die Gültigkeitsdauer und etwaige Einschränkungen, damit niemand ohne ordnungsgemäße Genehmigung seine Arbeit aufnimmt. Die Plattform von Jobbatical kann Genehmigungen und Szenarien vorab prüfen, sodass Sie nur Kandidaten einstellen, die alle Anforderungen erfüllen.
2. Bewahren Sie eine Kopie des Wohnsitztitels auf.
Sie müssen eine Kopie des gültigen Aufenthaltsrechts des Mitarbeiters in elektronischer oder Papierform für die Dauer seines Beschäftigungsverhältnisses aufbewahren. Dies dient als Nachweis bei Kontrollen und Audits und erleichtert den Nachweis, dass alle ausländischen Mitarbeiter ordnungsgemäß zugelassen sind.
3. Ablauf und Verlängerungen überwachen
Bei befristeten Aufenthaltsgenehmigungen müssen Sie sicherstellen, dass der Mitarbeiter weiß, dass seine Genehmigung rechtzeitig verlängert werden muss, um weiter arbeiten zu können. Verfolgen Sie Ablaufdaten in Ihrem HR-System, richten Sie Erinnerungen ein und leiten Sie mehrere Monate vor Ablauf der Genehmigung die Verlängerung ein. Jobbatical kann diesen Nachverfolgungs- und Erinnerungsprozess automatisieren und so das Risiko verringern, dass jemand mit einer abgelaufenen Genehmigung arbeitet.
4. Behörden benachrichtigen, wenn das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig endet
Wenn das Beschäftigungsverhältnis eines ausländischen Facharbeiters früher als geplant endet, müssen Sie die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden der Kündigung informieren. Die Behörde entscheidet dann, ob die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung verkürzt wird. Wenn Sie diese Benachrichtigung zu Ihrer Standard-Checkliste für das Offboarding hinzufügen – oder sie mit Jobbatical-Workflows automatisieren –, vermeiden Sie Geldstrafen und künftige Kontrollen.
Erinnerung an die Kernpflichten des Arbeitgebers
Prüfen Sie gemäß § 4a Abs. 5 AufenthG, ob der Facharbeitnehmer über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügt, der eine Beschäftigung in Deutschland erlaubt. Bewahren Sie elektronische oder papiergebundene Kopien auf.
Bei befristeten Titeln informieren Sie die Mitarbeiter rechtzeitig über die Notwendigkeit einer Verlängerung, um die Arbeit fortsetzen zu können. Benachrichtigen Sie die Ausländerbehörden innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden der vorzeitigen Beendigung.
Jobbatical-Support:
Unsere Plattform und unsere Experten prüfen die Arbeitsgenehmigungen Ihrer zukünftigen Mitarbeiter, überprüfen die Einhaltung der Vorschriften und begleiten Sie bei den rechtlichen Schritten zur Einstellung – so reduzieren Sie Risiken und optimieren die Einwanderungsprozesse.
Kontaktieren Sie uns für eine umfassende, fachkundige Überprüfung Ihrer Compliance-Situation.
Schritt für Schritt zur Einhaltung der Vorschriften
- Überprüfen Sie vor der Einstellung die Gültigkeit des Wohnsitztitels.
- Broschüre zu §45c hier herunterladen
- Markieren Sie das nächstgelegene Fair Integration Center und übergeben Sie es am ersten Tag mit einer Unterschrift an den Mitarbeiter.
- Speichern Sie Titelkopien und überwachen Sie Erweiterungen.
- Kündigungen unverzüglich den Behörden melden.
Zusätzliche Compliance-Ressourcen
Die vollständigen Pflichten finden Sie auf der offiziellen Seite von Make it in Germany .
Siehe dazu das deutsche Aufenthaltsgesetz und§45c hier.
Haftungsausschluss
Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.





