- Die Opportunitätsaufenthaltserlaubnis (§104c AufenthG) hilft gut integrierten ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland beim Übergang zu einem langfristigen oder dauerhaften Aufenthalt und unterstützt den rechtmäßigen Aufenthalt und die berufliche Kontinuität.
- Die HR-Teams müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiter die Kriterien für eine erfolgreiche Bewerbung erfüllen, z. B. eine bestehende Aufenthaltsgenehmigung, eine gute Integrationsleistung und eine stabile Beschäftigung.
- Online-Anträge vereinfachen die Einhaltung der Vorschriften, da alle Unterlagen digital eingereicht werden und ein automatischer Bestätigungsnachweis die ununterbrochene Ausübung von Arbeitsrechten während der Bearbeitung ermöglicht.
- Für Arbeitgeber verringert diese Genehmigung die Risiken der Einhaltung von Vorschriften, unterstützt die Bindung von Talenten und rationalisiert die Arbeitsabläufe der Personalabteilung durch die Integration der langfristigen Aufenthaltsplanung in Mobilitätsstrategien.
Die Landschaft der Einwanderungsbestimmungen in Deutschland entwickelt sich ständig weiter und eröffnet Arbeitgebern, die internationale Talente anwerben und halten wollen, neue Möglichkeiten. Eine bemerkenswerte Neuerung ist das " Chancenaufenthaltsrecht ", das mit §104c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eingeführt wurde. Für Personalverantwortliche und Global-Mobility-Manager in Berlin ist das Verständnis dieser Regelung von entscheidender Bedeutung, um den rechtmäßigen Status der Mitarbeiter und ihre langfristige Integration zu unterstützen.
Was ist die Opportunitätsaufenthaltsgenehmigung?
Mit der Opportunitätsaufenthaltserlaubnis können berechtigte Ausländerinnen und Ausländer die Voraussetzungen für einen dauerhaften, rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland schaffen. Während diese Erlaubnis selbst nicht verlängerbar ist, dient sie als Sprungbrett für gut integrierte Personen - insbesondere junge Menschen oder nachhaltig integrierte Erwachsene - um einen dauerhafteren Aufenthaltsstatus nach §25a oder §25b AufenthG zu beantragen.
Wichtige Anforderungen
- Der Arbeitnehmer muss bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG besitzen.
- Der Aufenthaltstitel richtet sich in erster Linie an Bewerber mit guten Integrationserfahrungen, wie z. B. einem festen Arbeitsplatz, deutschen Sprachkenntnissen und nachgewiesener gesellschaftlicher Teilhabe.
Kritische HR-Überlegungen
- Kontinuität der Rechte: Wenn Ihr Arbeitnehmer einen Aufenthaltstitel nach §25a oder §25b beantragt und sein derzeitiger Aufenthaltstitel noch gültig ist, bleibt sein rechtlicher Status - einschließlich des Rechts, zu arbeiten oder eine Ausbildung zu absolvieren - während des gesamten Verfahrens der Antragsentscheidung geschützt.
- Abdeckung der Familie: Der Online-Antrag kann auch Ehepartner, Lebenspartner und minderjährige Kinder einschließen, die denselben Genehmigungsstatus haben und in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
- Unterlagen: Alle erforderlichen Dokumente müssen in digitaler Form eingereicht werden (PDF, JPG, JPEG, PNG - max. 100 MB insgesamt, einzelne Dateien bis zu 7 MB). Uploads von Smart Devices werden akzeptiert, um die Unterstützung der Personalabteilung zu vereinfachen.
Schritt-für-Schritt-Verfahren für HR-Teams
- Online-Bewerbung einreichen
- Stellen Sie für den Arbeitnehmer (und die berechtigten Familienangehörigen) online den Antrag "Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Aufenthaltsrechts".
- Bereiten Sie alle Dokumente in den angegebenen Formaten vor.
- Nach Abschluss des Verfahrens wird eine PDF-Bestätigung ausgestellt, die Sie speichern und ausdrucken können, da sie als Nachweis für das weitere Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht dient.
- Mitteilung der Behörden abwarten
- Das Landesamt für Zuwanderung (LEA) setzt sich mit dem Antragsteller in Verbindung und bittet ihn entweder um ein Vorgespräch oder um weitere Unterlagen.
- Aufgrund des hohen Aufkommens kann die Rückmeldung einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Personalabteilungen sollten den Mitarbeitern raten, sich nicht zu früh zu melden, da Online-Eingaben die Bearbeitung beschleunigen.
- Kontinuität der Beschäftigung
- Stellen Sie sicher, dass die Arbeitnehmer ihr Bestätigungsdokument zusammen mit ihrer aktuellen Aufenthaltsgenehmigung aufbewahren. Damit ist gewährleistet, dass sie während des Bewerbungszeitraums legal arbeiten können.
Vorteile für Arbeitgeber und HR
- Geringeres Verwaltungsrisiko: Für Arbeitnehmer, die durch die Aufenthaltserlaubnis für Gelegenheitsarbeitnehmer unterstützt werden, besteht ein geringeres Risiko von Aufenthaltsunterbrechungen, was wiederum das Risiko der Einhaltung von Vorschriften für Arbeitgeber verringert.
- Bessere Bindung von Talenten: Gut integriertes ausländisches Personal kann einen dauerhaften Aufenthalt anstreben, was die langfristige Bindung an das Unternehmen fördert.
- Optimierte HR-Arbeitsabläufe: Online-Prozesse mit digitaler Ausrichtung bedeuten weniger Papierkram und schnellere Dokumentation, so dass sich die HR-Teams auf das strategische Talentmanagement konzentrieren können.
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Zusammenfassung
Für Unternehmen, die auf globale Talente in Berlin angewiesen sind, ist es von entscheidender Bedeutung, über die Aufenthaltserlaubnis für Gelegenheitsarbeitnehmer informiert zu sein und den Prozess in die Arbeitsabläufe der Personalabteilung zu integrieren. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Kontinuität des Geschäftsbetriebs, sondern zeigt auch, dass Sie sich für die langfristigen Perspektiven Ihrer internationalen Mitarbeiter einsetzen.
Wenn Sie Mitarbeiter haben, die dafür in Frage kommen, kann das Einwanderungsteam von Jobbatical Sie durch jeden Schritt des Prozesses begleiten - von der Dokumentation bis zur Kontaktaufnahme mit den Behörden - und so einen reibungslosen und gesetzeskonformen Ablauf für Arbeitgeber und Mitarbeiter gewährleisten.





