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Frankreich Visa-Optionen für Fernarbeitskräfte: Ein Leitfaden für Arbeitgeber und HR

4
min lesen
Zuletzt aktualisiert
2. Januar 2026
Visa-Optionen für FernarbeitskräfteVisa-Optionen für Fernarbeitskräfte
  • Frankreich hat derzeit kein offizielles Visum für digitale Nomaden, und Fernarbeit ist seit Juni 2025 im Rahmen des Besuchervisums nicht mehr zulässig.
  • Zu den in Frage kommenden Visa-Alternativen für Remote-Arbeitnehmer gehören das Visum für Selbstständige (Profession Libérale), der Talent Passport und das Unternehmervisum.
  • Arbeitgeber und Personalabteilungen müssen sicherstellen, dass Remote-Mitarbeiter über eine ordnungsgemäße Arbeitserlaubnis und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen und die Anforderungen hinsichtlich Einkommen und Qualifikation erfüllen.
  • Um die Vorschriften einzuhalten, sollte die Personalabteilung die Mitarbeiter vor ihrem Umzug nach Frankreich bei der Auswahl des Visums, dem Versicherungsschutz und dem Nachweis der finanziellen Mittel unterstützen.

Als Personalverantwortlicher eines Unternehmens, das Remote-Mitarbeiter beim Umzug nach Frankreich unterstützen möchte, ist es von entscheidender Bedeutung, die aktuelle Visumsituation zu kennen. Frankreich bietet zwar noch kein spezielles Visum für digitale Nomaden an, aber es gibt maßgeschneiderte Visumsoptionen für Remote-Mitarbeiter und Freiberufler, die legal in Frankreich leben und von dort aus arbeiten möchten.

Noch kein offizielles Visum für digitale Nomaden

Frankreich hat derzeit kein spezielles Visum für digitale Nomaden. Remote-Arbeiter ziehen oft das Besuchervisum (Visa de Long Séjour Visiteur) für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen in Betracht. Seit Juni 2025 hat Frankreich jedoch die Remote-Arbeit mit einem Besuchervisum offiziell verboten, selbst wenn für ausländische Kunden oder Arbeitgeber außerhalb Frankreichs gearbeitet wird. Remote-Arbeit mit einem Besuchervisum ist von den französischen Steuerbehörden nicht mehr erlaubt.

Legale Visa-Alternativen für Remote-Arbeit

Die Personalabteilung sollte Remote-Mitarbeiter über diese Visumverfahren beraten, um die Einhaltung der französischen Einwanderungsgesetze sicherzustellen:

  • Selbstständigenvisum (Profession Libérale): Geeignet für Freiberufler und Berater, die remote mit internationalen oder französischen Kunden arbeiten. Dieses Visum ermöglicht es Inhabern, legal in Frankreich zu leben und zu arbeiten, während sie Remote-Dienstleistungen erbringen.

  • Talent Passport: Eine vereinfachte Option für hochqualifizierte Fachkräfte oder Unternehmer, die bestimmte Gehalts- und Qualifikationsschwellen erfüllen, mit der langfristige Aufenthalts- und Arbeitsrechte gewährt werden.

  • Unternehmervisum: Für Remote-Arbeitnehmer, die in Frankreich ein Unternehmen gründen möchten, ermöglicht es einen legalen Aufenthalt und geschäftliche Aktivitäten.

Wichtige Überlegungen für Arbeitgeber zu Visa für Fernarbeit

  • Fernarbeiter müssen über eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung verfügen, um die französischen Arbeits- und Einwanderungsbestimmungen zu erfüllen.

  • Je nach Art des gewählten Visums müssen Arbeitgeber möglicherweise Arbeitsgenehmigungsanträge einreichen und die Bearbeitung des Visums unterstützen.

  • Für die Beantragung eines Visums sind in der Regel Angaben zum Gehalt, zu beruflichen Qualifikationen und zum Nachweis der Selbstversorgung erforderlich.

Unterstützung für Remote-Mitarbeiter in Frankreich

HR-Teams sollten Remote-Mitarbeiter dazu anleiten, Folgendes zu tun:

  • Schließen Sie eine umfassende Krankenversicherung ab, die für die Dauer Ihres Aufenthalts in Frankreich gültig ist.

  • Legen Sie Unterlagen vor, die eine Fernbeschäftigung oder Selbstständigkeit belegen.

  • Weisen Sie finanzielle Mittel in Höhe des französischen Mindestlohns oder darüber nach, um die Anforderungen an die Selbstversorgung für Visa zu erfüllen.

Durch die richtige Beratung von Remote-Mitarbeitern und die Wahl des geeigneten Visumtyps können Unternehmen reibungslose und legale Remote-Arbeitsvereinbarungen in Frankreich sicherstellen, die den neuesten Visumbestimmungen für 2025 entsprechen.

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