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Frankreich Visa-Optionen für Fernarbeitskräfte: Ein Leitfaden für Arbeitgeber und HR

7
min lesen
Zuletzt aktualisiert
August 25, 2026
Visa-Optionen für Fernarbeitskräfte
  • Frankreich bietet kein spezielles Visum für digitale Nomaden an, und die Fernarbeit mit einem Visum für Langzeitaufenthalte ist auch im Jahr 2026 weiterhin strengstens verboten.
  • Zu den vorschriftsmäßigen Visa-Alternativen für Remote-Mitarbeiter und Freiberufler gehören das Visum für Selbstständige (Profession Libérale), der Talent Passport und das Unternehmervisum.
  • Arbeitgeber und Personalabteilungen müssen sicherstellen, dass Remote-Mitarbeiter über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügen, ihre Aufenthaltsgenehmigungen aufrechterhalten und die behördlich festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich Gehalt und Qualifikation erfüllen.
  • Um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, sollte die Personalabteilung die versetzten Mitarbeiter vor ihrer Abreise bei der Auswahl des richtigen Visums, dem Abschluss einer umfassenden Krankenversicherung und dem Nachweis ihrer finanziellen Stabilität unterstützen.

Für Personalabteilungen, die Remote-Mitarbeiter bei ihrem Umzug nach Frankreich unterstützen möchten, ist es von entscheidender Bedeutung, die aktuelle Visumslage zu kennen. Frankreich bietet auch Anfang 2026 noch kein spezielles Visum für digitale Nomaden an, doch es gibt maßgeschneiderte Visumsoptionen für Remote-Mitarbeiter und Freiberufler, die legal in Frankreich leben und von dort aus remote arbeiten möchten.

Die aktuelle Lage: Kein spezielles Visum für digitale Nomaden in Frankreich

Frankreich bietet derzeit kein spezielles Visum für digitale Nomaden an. Angesichts der im Jahr 2025 deutlich verschärften Vorschriften für Remote-Arbeit müssen Personalabteilungen, die für die globale Mobilität zuständig sind, die aktuellen Beschränkungen kennen, um die strikte Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, bevor sie sich für einen Einwanderungsweg entscheiden.

  • Kein spezielles Programm für digitale Nomaden: Im Gegensatz zu Spanien, Portugal oder Italien hat Frankreich bislang noch kein Visum eingeführt, das ausdrücklich für digitale Nomaden gedacht ist.
  • Verbot von Telearbeit mit Besuchervisa: Ab Juni 2025 verbietet Frankreich strikt jede Form von Telearbeit mit dem Langzeit-Besuchervisum (VLS-TS Visiteur). Dieses Verbot gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber oder die Kunden ihren Sitz außerhalb Frankreichs haben.
  • Die Durchsetzung wird auch im Jahr 2026 fortgesetzt: Die französischen Einwanderungs- und Steuerbehörden setzen diese Beschränkungen aktiv durch, und für das laufende Jahr sind keine Lockerungen der Vorschriften geplant.
  • Erhebliche Risiken hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften: Personen, die dabei erwischt werden, wie sie mit einem Besuchervisum im Homeoffice arbeiten, müssen mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen, darunter die Ablehnung einer Visumsverlängerung, rechtliche Schritte oder die zwingende Ausweisung.
  • 90/180-Tage-Regelung des Schengen-Abkommens: Arbeitnehmer ohne gültiges Visum für einen längerfristigen Aufenthalt dürfen während eines kurzfristigen Aufenthalts in Frankreich keine beruflichen Tätigkeiten ausüben.

Eine vollständige Übersicht über die verschiedenen Visumkategorien und -voraussetzungen für Frankreich finden Sie in unserem Leitfaden zu den Visumsoptionen und -voraussetzungen für Frankreich.


Visa-konforme Alternativen für die Fernarbeit in Frankreich

Da das Besuchervisum keine praktikable Option mehr darstellt, müssen Personalverantwortliche Remote-Mitarbeiter auf Einwanderungswege hinweisen, die berufliche Tätigkeiten ausdrücklich gestatten. Die folgenden drei Optionen decken die meisten Szenarien für freiberufliche, unternehmerische und festangestellte Remote-Mitarbeiter ab.

  • Visum für Selbstständige (Profession Libérale): Bestimmt für Freiberufler, Berater und unabhängige Auftragnehmer, die französische oder internationale Kunden betreuen. Dieses Visum für einen längeren Aufenthalt (VLS-TS) wird für ein Jahr ausgestellt und kann für einen längerfristigen Aufenthalt verlängert werden.
  • Einkommensgrenze für Freiberufler: Antragsteller müssen nachweisen, dass ihre finanziellen Mittel mindestens dem französischen Mindestlohn für Vollzeitbeschäftigte (SMIC) entsprechen. Nach der Aktualisierung im Juni 2026 sind dafür etwa 1.867 € brutto pro Monat bzw. 22.404 € brutto pro Jahr erforderlich.
  • Talent Passport (Passeport Talent): Eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu vier Jahren (verlängerbar). Diese Option eignet sich ideal für hochqualifizierte Fachkräfte in Angestelltenverhältnissen oder in spezialisierten Projektfunktionen.
  • Gehaltsschwellen für den Talent Passport: Ab 2026 ist für die Kategorie „Qualifizierter Arbeitnehmer“ ein jährliches Bruttomindestgehalt von 39.582 € erforderlich, während für die Variante „EU-Blue-Card“ 59.373 € vorgeschrieben sind.
  • Unternehmervisum: Geeignet für Remote-Arbeiter, die planen, ein Unternehmen in Frankreich zu gründen oder zu betreiben. Es ermöglicht einen legalen Aufenthalt in Verbindung mit gewerblichen Tätigkeiten, die auch Elemente der Remote-Arbeit umfassen können.
Visumverfahren Gehalt-/Einkommensgrenze (2026) Arbeitsmarktprüfung Einbeziehung der Arbeitgeber
Freiberufler (Selbstständiger) ~22.404 € Brutto jährlich (Vollzeit-SMIC) Nicht anwendbar Minimal; der Mitarbeiter bewirbt sich eigenständig
Talent-Pass (qualifizierte Mitarbeiter) 39.582 € brutto jährlich Nicht erforderlich Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweis
Talentpass (Blaue Karte EU) 59.373 € brutto jährlich Nicht erforderlich Vertrag, Nachweis über Abschluss/Berufserfahrung, Unterstützung bei der Einreichung
Unternehmervisum Ein rentables Unternehmen, das Einnahmen in Höhe des SMIC-Äquivalents erwirtschaftet Nicht anwendbar Minimal; vom Antragsteller erstellter Geschäftsplan

Wie viel kosten die verschiedenen Optionen für das französische Visum für digitale Nomaden?

Die Kostenplanung für ein Visum zur Fernarbeit in Frankreich geht über die üblichen Antragsgebühren hinaus. Bei einem Umzug digitaler Nomaden nach Frankreich im Jahr 2026 sollten Arbeitgeber und Antragsteller sowohl direkte staatliche Gebühren als auch zusätzliche Verwaltungskosten einkalkulieren.  

  • Visum für Freiberufler: Die konsularische Beantragung des ersten Langzeitvisums (VLS-TS) kostet in der Regel 99 €. Nach der Ankunft in Frankreich muss der Antragsteller das Visum online offiziell validieren, wofür eine zusätzliche Aufenthaltssteuer in Höhe von etwa 225 € anfällt.
  • Talent Passport: Ähnlich wie beim „Profession Libérale“ beträgt die anfängliche konsularische Bearbeitungsgebühr 99 €. Für die anschließende mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung (titre de séjour), die bei der zuständigen Präfektur in Frankreich ausgestellt wird, ist eine abschließende Gebühr in Höhe von 225 € zu entrichten.
  • Weitere Kostenaspekte für beide Visa: Die Beantragung einer Alternative zum französischen Visum für digitale Nomaden ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Antragsteller sollten Kosten für beglaubigte Übersetzungen wichtiger Dokumente (durchschnittlich 30 bis 60 Euro pro Dokument), eine hochwertige Krankenvollversicherung sowie mögliche Beratungen durch Einwanderungsexperten einkalkulieren. Darüber hinaus sind für die Sicherung einer Unterkunft oft erhebliche Mietkautionen im Voraus erforderlich.  

Eine umfassende Übersicht über die Kosten für arbeitgebergestützte Visa, die einzelnen Schritte des Antragsverfahrens und die Bearbeitungsfristen finden Sie in unserem Leitfaden zur Arbeitserlaubnis in Frankreich 2026: Voraussetzungen, Verfahren und Gebühren.


Wichtige Pflichten und zu beachtende Aspekte für Arbeitgeber: Telearbeit in Frankreich

Die Ermittlung des geeigneten Visums ist nur der erste Schritt; Arbeitgeber haben nach dem Umzug eines Mitarbeiters fortlaufende Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften. Die folgenden Überlegungen helfen Personalabteilungen dabei, die französischen Arbeits-, Einwanderungs- und Steuergesetze einzuhalten.

  • Erforderliche Arbeitserlaubnis: Mitarbeiter im Homeoffice müssen sowohl über ein Visum mit Arbeitserlaubnis als auch über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen, um die französischen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
  • Befreiung von der Arbeitsmarktprüfung: Bei den Programmen „Talent Passport“ und „EU Blue Card“ müssen Arbeitgeber nicht nachweisen, dass sie versucht haben, Arbeitskräfte vor Ort einzustellen, was den Einstellungsprozess erheblich beschleunigt.
  • Anforderungen an die Unterlagen des Arbeitgebers: Je nach Art des Visums müssen Arbeitgeber unter Umständen Arbeitsverträge, Gehaltsnachweise oder spezielle Unternehmensunterlagen vorlegen, um den Antrag zu untermauern.
  • Überprüfung des Gehalts und der Qualifikationen: Zu den Standardanforderungen gehören der Nachweis eines Einkommens, das die Mindestgrenzen erfüllt, akademische Abschlüsse sowie einschlägige Berufserfahrung.
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen: Arbeitgeber müssen den steuerlichen Wohnsitz sorgfältig prüfen und feststellen, ob französische Sozialversicherungsbeiträge anfallen, sobald der Arbeitnehmer seine Tätigkeit auf französischem Staatsgebiet aufnimmt.

Erfahren Sie auf unserer Serviceseite zum „France Talent Passport“, wie wir die Anträge für Fachkräfte in Frankreich von Anfang bis Ende abwickeln.


Bewährte Verfahren zur Unterstützung von Mitarbeitern beim Umzug: Telearbeit in Frankreich

Neben der Erteilung von Visa hängt ein erfolgreicher Umzug von einer gründlichen Vorbereitung ab. Personalabteilungen können Beeinträchtigungen minimieren, indem sie die Mitarbeiter vor der Abreise durch die folgenden Schritte begleiten.

  • Umfassende Krankenversicherung: Die Mitarbeiter müssen vor Einreichung ihres Antrags eine in Frankreich gültige Krankenversicherung für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts abschließen.
  • Nachweis der Beschäftigung: Zum Nachweis der Stabilität und der Art der Beschäftigung des Antragstellers sind Verträge mit ausländischen Arbeitgebern oder gut dokumentierte Nachweise über freiberufliche Tätigkeiten erforderlich.
  • Nachweis der finanziellen Stabilität: Antragsteller müssen nachweisen, dass ihre finanziellen Mittel die entsprechenden französischen Mindestanforderungen erfüllen oder übersteigen; diese orientieren sich in der Regel am SMIC oder an den spezifischen Gehaltsanforderungen des „Talent Passport“.
  • Reformen im Bereich der Sprachkenntnisse 2026: Bitte beachten Sie, dass für einige langfristige Aufenthaltsgenehmigungen nun Französischkenntnisse auf A2-Niveau erforderlich sind. Mehrere Kategorien des „Talent Passport“ sind jedoch weiterhin von dieser Sprachvoraussetzung ausgenommen.
  • Nutzung offizieller Quellen: Da sich die Einreisebestimmungen häufig ändern, sollten Mitarbeiter alle aktuellen Angaben auf France-Visas.gouv.fr überprüfen oder einen zertifizierten Einwanderungsberater konsultieren.

Konkrete Hinweise zur Einstellung hochqualifizierter Arbeitskräfte in Frankreich finden Sie in unserem Leitfaden zur EU-Blue-Card für Unternehmen in Frankreich.

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Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Häufig gestellte Fragen zu Visumsoptionen für Remote-Arbeiter in Frankreich

Gibt es in Frankreich im Jahr 2026 ein spezielles Visum für digitale Nomaden?

Nein, Frankreich bietet auch Anfang 2026 noch kein spezielles Visum für digitale Nomaden an, aber es stehen andere legale Möglichkeiten wie das Visum für Selbstständige zur Verfügung.

Kann ich mit einem französischen Langzeitvisum aus der Ferne arbeiten?

Nein, seit Juni 2025 ist in Frankreich jede Form von Telearbeit mit einem Besuchervisum offiziell verboten, eine Beschränkung, die auch im Jahr 2026 strikt durchgesetzt wird.

Wie hoch ist das erforderliche Mindesteinkommen für das Visum für Selbstständige in Frankreich?

Antragsteller müssen ein Jahreseinkommen nachweisen, das mindestens dem französischen Mindestlohn entspricht, der ab 2026 bei etwa 21.876 € liegt.

Wer hat Anspruch auf den „France Talent Passport“?

Dieses Visum richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte, deren Bruttojahresgehalt mindestens 34.650 € beträgt, und gewährt eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu vier Jahre.

Wie lauten die neuen Sprachvoraussetzungen für Langzeitaufenthaltsgenehmigungen in Frankreich?

Aufgrund der jüngsten Reformen sind für bestimmte langfristige Aufenthaltsgenehmigungen nun Französischkenntnisse auf mindestens A2-Niveau erforderlich, wobei bestimmte Kategorien wie der „Talent Passport“ davon ausgenommen sein können.

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Elina Perez
Elina Perez
Elina Perez ist Expertin für globale Mobilität bei Jobbatical und befasst sich mit der Unternehmenszuwanderung aus Spanien, Portugal und Italien. Dabei betreut sie aktiv Fälle und erstellt Inhalte für die Niederlande und Schweden. Sie spricht dreisprachig Spanisch, Englisch und Katalanisch und betreut den gesamten Fallzyklus – von der Einwanderungsprüfung über die Beantragung von Arbeitserlaubnissen bis hin zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen und der Bearbeitung komplexer Eskalationsfälle. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst das spanische Visum für hochqualifizierte Fachkräfte und die Reformen der Arbeitserlaubnis für 2025, die portugiesischen D7- und D8-Verfahren, die niederländische Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Migranten (Kennismigrant) und die 30-Prozent-Regelung, die schwedischen Visa für Start-ups und Selbstständige sowie die allgemeine europäische Landschaft der Visa für digitale Nomaden. Mit über 350 Fällen und einer Fünf-Sterne-Bewertung veröffentlicht sie regelmäßig praktische HR-Leitfäden zu Änderungen der IND-Gebühren, Gehaltsschwellenwerten und politischen Aktualisierungen für 2026 in der gesamten EU.
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