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Spanien akzeptiert abgelaufene Reisepässe für belarussische Staatsangehörige: Wichtige Einwanderungsaktualisierung für Personalabteilungen

4
min lesen
Zuletzt aktualisiert
27. Januar 2026
Spanien: Richtlinie für abgelaufene Reisepässe für belarussische Staatsangehörige 2026 – HR-Leitfaden | JobbaticalSpanien: Richtlinie für abgelaufene Reisepässe für belarussische Staatsangehörige 2026 – HR-Leitfaden | Jobbatical

Wichtige Punkte:

Was sich geändert hat: Spanien akzeptiert nun abgelaufene belarussische Reisepässe für alle Einwanderungsformalitäten, Aufenthaltsgenehmigungen und Personalausweise.

Warum es dazu kam: Im September 2023 stellte Belarus die Ausstellung von Reisepässen im Ausland ein, sodass es für etwa 6.000 Belarussen in Spanien unmöglich wurde, ihre Dokumente zu verlängern, ohne in ihre Heimat zurückzukehren (wo einigen von ihnen die Verhaftung droht).

Wer profitiert davon: Belarussische Staatsangehörige, die sich bei Inkrafttreten dieser Regelung in Spanien aufgehalten haben

Was es abdeckt:

  • Alle Einwanderungsgenehmigungen
  • Aufenthaltsgenehmigungen
  • Ausländerausweis (TIE)
  • Alle Einwanderungsverfahren in Spanien

Dauer: Vorübergehend – nur solange die Krise andauert (kein Enddatum angegeben)

Internationale Unterstützung: Das UN-Menschenrechtsbüro und der EU-Rat haben diesen Ansatz unterstützt. Andere EU-Länder, die dasselbe tun: Österreich, Zypern, Litauen, Frankreich, Schweden, Estland

Rechtsgrundlage: Gemeinsame Anweisung zweier Regierungsbehörden (Migrationsmanagement + Ausländer und Grenzen)

Was sich nicht ändert: Alle anderen Einwanderungsbestimmungen gelten weiterhin – hiermit wird lediglich das Passproblem behoben.

Das zu lösende Risiko: Ohne diese Richtlinie würden belarussische Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden zu illegalen Einwohnern werden.

Wichtiger Hinweis: Dies ist eine Notfallmaßnahme. Sobald Belarus wieder Pässe im Ausland ausstellt, wird diese Regelung möglicherweise aufgehoben.

Spanien akzeptiert abgelaufene Reisepässe für belarussische Staatsangehörige: Aktualisierung der Einwanderungspolitik

Zusammenfassung

Spanien akzeptiert nun abgelaufene belarussische Pässe für alle Einwanderungsverfahren, Aufenthaltsgenehmigungen und Ausländerausweise. Diese gemeinsame Anweisung der Einwanderungsbehörden befasst sich mit der Krise, die durch das Dekret von Belarus vom September 2023 ausgelöst wurde, das die Ausstellung von Pässen im Ausland verbietet.

Gilt für: Belarussische Staatsangehörige, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anweisung in Spanien aufhalten
Dauer: Vorübergehend – solange die außergewöhnlichen Umstände andauern
Geltungsbereich: Alle Einwanderungsgenehmigungen, Aufenthaltsgenehmigungen und die Ausstellung von TIE


Die Änderung der Politik

Was ist passiert?

Am 4. September 2023 verbot Belarus seinen Botschaften und Konsulaten im Ausland die Ausstellung oder Verlängerung von Reisepässen. Dieses Dekret zwingt belarussische Staatsbürger, für Passangelegenheiten in ihre Heimat zurückzukehren – wo vielen von ihnen aus politischen Gründen Haftstrafen drohen.

Die Maßnahme betrifft etwa 6.000 belarussische Staatsangehörige in Spanien, die über die üblichen konsularischen Kanäle keine gültigen Reisedokumente erhalten können.

Spaniens Reaktion

Der Generaldirektor für Migrationsmanagement und der Generalkommissar für Ausländer und Grenzen haben eine gemeinsame Anweisung herausgegeben, wonach abgelaufene belarussische Reisepässe akzeptiert werden für:

  • Alle Einwanderungsgenehmigungen
  • Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen und Verlängerungen
  • Ausstellung und Aushändigung von Ausländerausweisen (TIE)
  • Alle Einwanderungsverfahren innerhalb des spanischen Hoheitsgebiets

Rechtlicher Rahmen: Organgesetz 4/2000, Königlicher Erlass 1155/2024 und Königlicher Erlass 240/2007


Internationaler Kontext

Spanien schließt sich den EU-Mitgliedstaaten an, die ähnliche Maßnahmen umsetzen: Österreich, Zypern, Litauen, Frankreich, Schweden und Estland.

Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (20. September 2023) forderte die Mitgliedstaaten auf, Belarussen, die nicht sicher in ihre Heimat zurückkehren können, den Erwerb von Ausweispapieren zu erleichtern. Der Rat der Europäischen Union (19. Februar 2024) bekräftigte seine Verpflichtung, betroffene belarussische Bürger zu unterstützen.


Auswirkungen auf Personalwesen und Arbeitgeber

Sofortige Vorteile

Diese Richtlinie verhindert unfreiwillige Einwanderungsunregelmäßigkeiten für belarussische Arbeitnehmer. Zuvor führte die Anforderung eines gültigen Reisepasses zu einer unmöglichen Compliance-Situation – Arbeitnehmer drohten trotz Erfüllung aller anderen gesetzlichen Anforderungen in einen irregulären Status zu geraten.

Was HR-Teams bearbeiten können

Mit abgelaufenen belarussischen Pässen können Arbeitgeber nun Folgendes tun:

  1. Anträge auf neue Aufenthaltsgenehmigungen
  2. Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
  3. Anträge auf Erteilung einer Ausländeridentitätskarte (TIE)
  4. Statusänderungen und Aktualisierungen
  5. Verfahren zur Familienzusammenführung

Anforderungen an die Förderfähigkeit

Wer ist berechtigt: Belarussische Staatsangehörige, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anweisung in Spanien aufhalten

Was akzeptiert wird: Abgelaufene belarussische Reisepässe

Was unverändert bleibt: Alle anderen Einwanderungsvoraussetzungen – Gültigkeit der Arbeitserlaubnis, Verlängerungsfristen, Sozialversicherungsregistrierung, Steueridentifikation und Einhaltung des Arbeitsrechts.


HR-Aktionsplan

Sofortmaßnahmen

  1. Identifizieren Sie betroffene belarussische Mitarbeiter in Ihrer Belegschaft.
  2. Überprüfen Sie, ob Mitarbeiter abgelaufene belarussische Pässe besitzen.
  3. Wiederaufnahme der zurückgestellten Einwanderungsanträge unverzüglich
  4. Aktualisieren Sie die Compliance-Tracking-Systeme, um diese Ausnahme zu berücksichtigen.
  5. Kommunizieren Sie die Änderung der Richtlinien an die betroffenen Mitarbeiter.


Dokumentationsanforderungen

Von berechtigten Mitarbeitern einziehen:

  • Abgelaufener belarussischer Reisepass
  • Standardunterlagen für Einwanderungsanträge
  • Nachweis der Anwesenheit in Spanien zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anweisung


Compliance-Überlegungen

Diese Anweisung beseitigt lediglich die Barriere für gültige Reisepässe. Halten Sie die Standardkonformität ein für:

  • Ablaufdaten der Arbeitsgenehmigungen
  • Fristen für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Steuerliche Registrierungsanforderungen

Überwachungsanforderungen

Die Anweisung enthält kein Enddatum. Track:

  • Bekanntmachungen der spanischen Einwanderungsbehörde
  • Entwicklungen bei der Ausstellung von belarussischen Pässen
  • Aktuelles zur Koordinierung der EU-Politik
  • Mitteilungen über Änderungen oder Beendigungen von Anweisungen


Zuständigkeit und Beschränkungen

Rechtsgrundlage

Befugnis abgeleitet aus:
  • Königlicher Erlass 501/2024 (Artikel 6.1(a)) – Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration
  • Königlicher Erlass 207/2024 (Artikel 3.3(d)) – Innenministerium

Vorübergehender Charakter

Diese außerordentliche Maßnahme gilt ausschließlich solange die derzeitigen Umstände bestehen. Sobald die belarussischen Konsulardienste im Ausland wieder aufgenommen werden oder sich die Umstände ändern, können die Bestimmungen ohne vorherige Ankündigung geändert oder aufgehoben werden.

Behandeln Sie dies nicht als dauerhaftes spanisches Einwanderungsgesetz – es handelt sich um eine adaptive humanitäre Reaktion auf bestimmte Umstände.

Geografischer Geltungsbereich

Gilt nur für Verfahren, die innerhalb des spanischen Hoheitsgebiets für belarussische Staatsangehörige durchgeführt werden, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anweisung in Spanien aufhalten.


Offizielle Ressourcen

Primäre Behörden für Aktualisierungen und Leitlinien:

  • Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration
  • Innenministerium
  • Lokale Einwanderungsbehörden (Oficinas de Extranjería)

Überprüfen Sie die Durchführungsverfahren mit den zuständigen Einwanderungsbehörden, da die Antragsverfahren je nach Gerichtsbarkeit variieren können.


Die wichtigsten Erkenntnisse für Arbeitgeber

Jetzt handeln: Wiederaufnahme der Einwanderungsverfahren für berechtigte belarussische Arbeitnehmer unverzüglich

Aktiv überwachen: Diese vorübergehende Richtlinie kann sich ändern, wenn sich die Umstände ändern.

Einhaltung von Standards: Andere Einwanderungsvorschriften bleiben weiterhin uneingeschränkt in Kraft.

Alles dokumentieren: Führen Sie Aufzeichnungen über alle gemäß dieser Anweisung durchgeführten Verfahren.

Konsultieren Sie Spezialisten: Beauftragen Sie bei komplexen Fällen einen qualifizierten Einwanderungsanwalt.

Systeme aktualisieren: Interne Compliance-Verfolgung anpassen, um diese Dokumentationsausnahme widerzuspiegeln


Schlussfolgerung

Die Anerkennung abgelaufener belarussischer Pässe durch Spanien beseitigt ein kritisches Dokumentationsproblem, von dem etwa 6.000 Personen betroffen sind. Für Personalabteilungen ermöglicht diese Politik die Fortsetzung der legalen Einwanderungsbearbeitung während einer außergewöhnlichen humanitären Situation.

Der vorübergehende Charakter erfordert eine kontinuierliche Überwachung. Nutzen Sie dieses Zeitfenster, um sicherzustellen, dass belarussische Mitarbeiter ihren rechtlichen Status behalten, solange die Umstände in ihrem Heimatland eine normale Passverlängerung verhindern.

Haftungsausschluss

Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.

Keine FAQs gefunden

FAQs

Können belarussische Staatsangehörige abgelaufene Reisepässe in Spanien verwenden?

Ja. Spanien akzeptiert abgelaufene Reisepässe von belarussischen Staatsangehörigen für alle Einwanderungsverfahren, Aufenthaltsgenehmigungen und Ausländerausweise (TIE). Diese Regelung wurde eingeführt, nachdem Belarus seinen Botschaften im Ausland im September 2023 die Ausstellung von Reisepässen untersagt hatte. Sie gilt für belarussische Staatsangehörige, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung bereits in Spanien aufhielten, und bleibt gültig, solange die außergewöhnlichen Umstände andauern.

Wer hat Anspruch auf diese Police?

Belarussische Staatsangehörige, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anweisung in Spanien aufgehalten haben, fallen unter diese Regelung.

Was deckt die Police ab?

Die Richtlinie umfasst alle Einwanderungsgenehmigungen, Aufenthaltsgenehmigungen sowie die Bearbeitung und Ausstellung der Ausländeridentitätskarte (TIE).

Wie lange bleibt diese Richtlinie in Kraft?

Die Richtlinie bleibt bis zum Ende der außergewöhnlichen Umstände in Kraft. Ein konkretes Enddatum wurde nicht bekannt gegeben.

Warum wurde diese Maßnahme eingeführt?

Belarus hat im September 2023 die Ausstellung von Reisepässen durch seine Botschaften im Ausland eingestellt, wodurch es für viele Staatsangehörige unmöglich wurde, ihre Reisedokumente zu verlängern. Spanien hat diese Maßnahme eingeführt, um unerreichbare Dokumentationsanforderungen zu vermeiden.

Haben andere EU-Länder ähnliche Maßnahmen ergriffen?

Ja. Mehrere EU-Länder, darunter Österreich, Zypern, Litauen, Frankreich, Schweden und Estland, haben ähnliche Richtlinien eingeführt, die belarussischen Staatsangehörigen die Verwendung abgelaufener Reisepässe gestatten.

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