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Einwanderungsbestimmungen in Spanien: Was Arbeitgeber wissen müssen

5
min lesen
Zuletzt aktualisiert
22. Juli 2026
Palacio de Cibeles, Madrid mit gehisster spanischer Flagge

Zusammenfassung: Einwanderungsbestimmungen in Spanien

  • Die geänderte Verordnung über die Rechte von Ausländern (Real Decreto 1155/2024), die seit Mai 2025 in Kraft ist, vereinfacht die Verfahren zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen in Spanien, baut Bürokratie ab und ermöglicht Arbeitgebern einen schnelleren und zuverlässigeren Zugang zu internationalen Fachkräften.
  • Erste Aufenthaltsgenehmigungen gelten nun für ein Jahr und können bis zu vier Jahre verlängert werden, während langfristige Aufenthaltskarten für Arbeitnehmer über 30 ein ganzes Jahrzehnt lang gültig sind.
  • Ein einmaliges Legalisierungsfenster (April–Juni 2026) für berechtigte Einwohner ohne Aufenthaltsgenehmigung könnte den formellen Arbeitsmarkt erheblich erweitern und Arbeitgebern Mitte des Jahres Zugang zu einem größeren Pool an arbeitsberechtigten Bewerbern verschaffen.
  • Unterhaltsberechtigte Kinder bis zum Alter von 26 Jahren können nun zu versetzten Mitarbeitern ziehen, während Studierende bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen.
  • Vom „Van-der-Elst-Verfahren“, das es in der EU ansässigen Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, ohne neue Arbeitserlaubnis in Spanien zu arbeiten, bis hin zu fünf unterschiedlichen Integrationswegen – Arbeitgeber haben nun mehr Möglichkeiten denn je, die von ihnen benötigten Fachkräfte zu gewinnen.

Ende 2024 verabschiedete Spanien wesentliche Änderungen der Verordnung über die Rechte von Ausländern (Real Decreto 1155/2024), die am 20. Mai 2025 in Kraft traten. Diese Änderungen sind nun seit mehreren Monaten in Kraft und vereinfachen das spanische Einwanderungssystem.

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten laufenden Änderungen im Rahmen der Reform von 2025, die für Arbeitgeber nach wie vor von großer Bedeutung sind, sowie über die Auswirkungen der Regularisierung im Jahr 2026 und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, mit der die Sechsmonatsregel für Abwesenheiten aufgehoben wurde.


Schnelle Übersicht

  • Einfachere Einstellungsverfahren: Vereinfachte Visumverfahren und weniger Bürokratie tragen weiterhin dazu bei, internationale Fachkräfte schneller nach Spanien zu holen.
  • Zugang zu studentischen Fachkräften: Arbeitgeber können Studierende bis zu 30 Stunden pro Woche einstellen und verfügen so über einen umfangreichen Pool an Teilzeitkräften.
  • Mitarbeiterbindung: Längere Aufenthaltsgenehmigungen, eine einfachere Familienzusammenführung und Möglichkeiten zur Legalisierung tragen dazu bei, qualifizierte Arbeitskräfte zu halten und die Zufriedenheit zu steigern.
  • Mehr Reisefreiheit: Inhaber einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung können nun länger als sechs Monate im Ausland verbringen, ohne automatisch ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren, was längere Auslandseinsätze und Rotationen ins Heimatland erleichtert.

Was hat sich in den Einwanderungsbestimmungen Spaniens geändert (gültig ab Mai 2025, fortlaufend im Jahr 2026)?

Kategorie Wichtige Neuerungen Was das für die Arbeitgeber bedeutet
Aktualisierungen der Arbeitserlaubnis
  • Erste Arbeitserlaubnisse werden nun für ein Jahr erteilt; Verlängerungen sind für bis zu vier Jahre möglich.
  • Langzeitaufenthaltsgenehmigungen für Personen ab 30 Jahren sind 10 Jahre lang gültig (bisher 5 Jahre).
  • Inhaber einer Arbeitserlaubnis können neben ihrer Hauptbeschäftigung ohne zusätzliche Genehmigung einer selbstständigen Tätigkeit oder freiberuflichen Arbeit nachgehen.
Eine längere Gültigkeitsdauer der Genehmigung verringert den Verwaltungsaufwand bei der Verlängerung, während eine größere Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung dazu beitragen kann, Fachkräfte anzuziehen und zu binden.
Vereinfachte Einstellungsverfahren
  • Weniger Bürokratie durch klarere Anforderungen und eine schnellere Bearbeitung.
  • Fünf neue Integrationswege: sozialer, sozial-bildungsbezogener, sozial-beruflicher, familiärer und „Zweite-Chance“-Weg.
  • Das Van-der-Elst-Verfahren ermöglicht es berechtigten Nicht-EU-Bürgern, die in einem anderen EU-Land beschäftigt sind, vorübergehend in Spanien zu arbeiten, ohne eine neue spanische Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen.
Arbeitgeber profitieren von einem schnelleren Zugang zu internationalen Fachkräften und größerer Flexibilität bei der Versetzung von Mitarbeitern innerhalb der EU.
Änderungen bei der Familienzusammenführung
  • Die Altersgrenze für unterhaltsberechtigte Kinder wird von 21 auf 26 Jahre angehoben, sofern eine finanzielle Abhängigkeit nachgewiesen wird.
  • Der Anspruchsbereich wird auf bestimmte nicht eingetragene Lebenspartner, Eltern und andere nahe Verwandte ausgeweitet, wobei vereinfachte Voraussetzungen gelten.
  • Berechtigte Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger aus Nicht-EU-Ländern können eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und uneingeschränkter Arbeitserlaubnis erhalten.
Ein unkomplizierterer Umzug mit der Familie verbessert das Wohlbefinden der Mitarbeiter, die Mitarbeiterbindung und die Attraktivität von Entsendungen nach Spanien.
Änderungen bei der Aufenthaltsgenehmigung für Studierende
  • Studierende an Hochschulen dürfen bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, wobei ihre Aufenthaltsgenehmigung die gesamte Dauer ihres Studiums abdeckt.
  • Studierende, die ausschließlich in Sprachkursen eingeschrieben sind, können ihren Studentenstatus nach Abschluss ihres Studiums nicht mehr direkt in eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis umwandeln.
Arbeitgeber haben besseren Zugang zu Talenten aus dem Hochschulbereich, müssen jedoch bei Bewerbern, die ausschließlich Sprachkurse absolvieren, anders planen.
Aufenthaltsrecht durch Niederlassung (Arraigo) Die Mindestaufenthaltsdauer wurde von 3 Jahren auf 2 Jahre verkürzt, wodurch es für berechtigte Langzeitaufenthalter einfacher wird, ihren Aufenthaltsstatus über die spanischen „Arraigo“-Verfahren zu regularisieren. Ein größerer Pool an Arbeitskräften könnte schneller Anspruch auf einen legalen Aufenthaltsstatus und eine Beschäftigung erhalten, was Arbeitgebern dabei helfen würde, Talente zu gewinnen und zu binden, die bereits in Spanien leben.

Aktualisierung 2026: Spanien hebt die Sechs-Monats-Abwesenheitsregel auf

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die Regelung für nichtig erklärt, wonach eine befristete Aufenthaltsgenehmigung automatisch erlosch, wenn sich der Inhaber innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate (183 Tage) außerhalb Spaniens aufgehalten hatte. Die Entscheidung, die durch Urteile des Obersten Gerichtshofs bestätigt wurde, die 2026 im „Boletín Oficial del Estado“ (BOE) veröffentlicht wurden, besagt, dass eine solche Einschränkung der Freizügigkeit nicht allein durch eine Verordnung auferlegt werden kann, sodass Einwanderungsbehörden eine Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr allein aufgrund der im Ausland verbrachten Zeit widerrufen oder eine Verlängerung verweigern können.

Die spanische Sechsmonatsregel vor und nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs von 2026
  • Betroffene Personen: Rund 1,5 Millionen Nicht-EU-Bürger mit befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, darunter digitale Nomaden, Studierende, Personen im Rahmen der Familienzusammenführung sowie Inhaber von regulären Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
  • Prüfung im Einzelfall: Die Ausländerbehörden müssen nun jede Abwesenheit individuell beurteilen und dürfen eine Verlängerung nicht allein aufgrund der außerhalb Spaniens verbrachten Tage ablehnen, sofern die üblichen Kriterien (Einkommen, Versicherung, einwandfreies Führungszeugnis) weiterhin erfüllt sind.
  • Wiedereinsetzungsverfahren: Arbeitnehmer, deren Aufenthaltsgenehmigungen in früheren Jahren aufgrund von Abwesenheit widerrufen wurden, können unter Umständen Widerspruch einlegen und eine Wiedereinsetzung beantragen, indem sie nachweisen, dass sie weiterhin eine Verbindung zu Spanien haben.
  • Automatische Umsetzung: Es sind keine zusätzlichen Formalitäten oder Gebühren erforderlich; die Änderung tritt automatisch in Kraft.

Was die Personalabteilung weiterhin im Auge behalten muss:

  • Die Uhr für den dauerhaften Aufenthaltsstatus: Abwesenheiten werden weiterhin auf die Höchstgrenzen für Abwesenheiten angerechnet, die während des ersten Fünfjahreszeitraums gelten, in dem Sie sich für einen dauerhaften Aufenthaltsstatus und die Staatsbürgerschaft qualifizieren. Behalten Sie Ihre Reisetage im Blick, um langfristig planen zu können.
  • Mögliche Wiedereinführung: Da die Regelung nicht aus grundsätzlichen Erwägungen, sondern wegen eines Verfahrensfehlers für ungültig erklärt wurde, könnte das Parlament eine ähnliche Beschränkung zu einem späteren Zeitpunkt durch ein übergeordnetes Gesetz wieder einführen.
  • Uneinheitliche Handhabung: Einige Behörden verlangten Anfang 2026 bei der Verlängerung noch immer Nachweise über die Abwesenheit. Dokumentieren Sie die Gehaltsfortzahlung und die Sozialversicherungsbeiträge, um Reibungsverluste bei der Verlängerung vorzubeugen.
Was sich durch das spanische Urteil zur Abwesenheitsregelung für 2026 hinsichtlich befristeter Aufenthaltsgenehmigungen im Vergleich zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung ändert

Was sind die Vorteile für Arbeitgeber im Jahr 2026?

  1. Vereinfachte Visaverfahren: Weniger Bürokratie beschleunigt die Einstellung und den Umzug.
  2. Längere Arbeitsgenehmigungen: Vierjährige Verlängerungen sorgen für Planungssicherheit.
  3. Flexible Rekrutierung: Vielfältige Wege und Mobilitätsoptionen innerhalb der EU.
  4. Familienzusammenführung: Steigert die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeiter.
  5. Studentenjobs: Bis zu 30 Stunden pro Woche Zugang zu jungen Talenten.
  6. Einfachere Mobilität für Arbeitnehmer in der EU: Van Der Elst unterstützt multinationale Unternehmen.
  7. Erweiterter Arbeitskräftepool durch Regularisierung: Der Prozess von 2026 könnte neu legalisierte Arbeitnehmer in formelle Beschäftigungsverhältnisse bringen.
  8. Reiseflexibilität für Entsandte: Mitarbeiter mit einer spanischen Aufenthaltsgenehmigung können längere Auslandseinsätze übernehmen, ohne ihren Aufenthaltsstatus zu gefährden, wodurch die Notplanung von Reisen aufgrund der bisherigen sechsmonatigen Fristen entfällt.

Fazit‍

Die nun vollständig umgesetzten Einwanderungsbestimmungen Spaniens und die außerordentliche Regularisierungsmaßnahme für 2026 machen das Land für die Anwerbung internationaler Fachkräfte weiterhin attraktiver. Vereinfachte Verfahren, längere Aufenthaltsgenehmigungen, Unterstützung für Familien sowie neue Möglichkeiten für den Arbeitsmarktzugang helfen Unternehmen dabei, Fachkräfte effektiv zu gewinnen und zu binden.


Häufig gestellte Fragen zu den Einwanderungsbestimmungen in Spanien

Bereiten Sie sich auf die Änderungen der Einwanderungsbestimmungen in Spanien vor.

Vereinfachen Sie den Umzug von Mitarbeitern mit fachkundiger Unterstützung vor Ort.

Ana Elisa
Ana Elisa
Ana Elisa ist Expertin für globale Mobilität bei Jobbatical und hat sich auf die Einwanderung von Unternehmensmitarbeitern aus Spanien sowie auf die komplette Abwicklung von Mitarbeiterumzügen nach Spanien spezialisiert. Sie ist zweisprachig in Spanisch und Englisch und betreut für Personalabteilungen den gesamten Fallzyklus – von der ersten Eignungsprüfung über die Beantragung von Visa, die Bearbeitung von TIE- und NIE-Anträgen bis hin zu komplexen Eskalationen mit spanischen Behörden. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst das Visum für hochqualifizierte Fachkräfte und die EU-Blue-Card, Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, die über die „Unidad de Grandes Empresas“ (UGE) und die Ausländerämter der Provinzen abgewickelt werden, die Eintragung ins Melderegister („Empadronamiento“), die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen sowie Statusänderungen. Mit über 800 Fällen mit Fünf-Sterne-Bewertung und mehr als 1.700 unterstützten Umzügen veröffentlicht sie regelmäßig Leitfäden für Arbeitgeber zur spanischen EU-Blauen Karte, zu den Reformen im Rahmen von „Digital Spain 2026“, zu regionalen NIE-Verfahren sowie zum Weg zur Staatsbürgerschaft gemäß dem Gesetz über das demokratische Gedächtnis.
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