- Spaniens neue 5-Jahres-Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige spanischer Staatsbürger vereinfacht die Einhaltung der Vorschriften und garantiert langfristige Stabilität für Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten.
- Die Genehmigung beinhaltet automatisch eine Arbeitsgenehmigung, wodurch die Notwendigkeit einer separaten Arbeitserlaubnis entfällt und die Aufnahme der Tätigkeit erleichtert wird.
- Die Arbeitgeber sollten die Gültigkeit der Erlaubnis überprüfen, aktuelle Kopien in den Personalakten aufbewahren und die Fristen für die Erneuerung überwachen, um die Vorschriften einzuhalten.
- Eine längere Gültigkeitsdauer verringert den Verwaltungsaufwand für die HR-Teams und erleichtert den Umzug der Mitarbeiter und die Integration ihrer Familien in Spanien.
Überblick: Was Arbeitgeber wissen müssen
Spanien hat eine neue fünfjährige Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige spanischer Staatsbürger eingeführt. Mit dieser Genehmigung wird der spanische Einwanderungsrahmen enger an die EU-Standards angeglichen und bietet den Einwohnern mehr Stabilität. Für HR-Teams, die für den Umzug von Mitarbeitern oder die Einhaltung von Vorschriften zuständig sind, ist es von entscheidender Bedeutung, die Anspruchsvoraussetzungen und Verfahrensregeln für diese Aufenthaltskarte zu kennen, um rechtliche und administrative Risiken zu vermeiden.
In diesem Artikel werden die wichtigsten Punkte zur Einhaltung der Vorschriften, die Dokumentationsanforderungen und die Auswirkungen der neuen 5-Jahres-Aufenthaltskarte auf das Personalwesen erläutert.
Wichtiger Kontext: Für wen dies gilt
Dieser neue 5-Jahres-Aufenthaltstitel gilt für Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger, die nicht Bürger eines anderen EU-/EWR-Landes sind. Dies schließt ein:
- Nicht-EU-Ehegatten oder eingetragene Partner
- Kinder unter 21 Jahren (oder unterhaltsberechtigte Kinder jeden Alters)
- Unterhaltsberechtigte Eltern oder Schwiegereltern des spanischen Staatsbürgers
Für Arbeitgeber kann dies relevant werden, wenn der Ehepartner oder ein Familienmitglied eines Arbeitnehmers ein Aufenthaltsrecht in Spanien anstrebt.
Wichtigste regulatorische Änderungen
- Längere Gültigkeit: Die Aufenthaltskarte ist jetzt 5 Jahre lang gültig, statt wie bisher für kürzere Zeit.
- Vereinfachte Verlängerungen: Die Verlängerungsverfahren sind stärker an die EU-Ausweise für Familienangehörige angeglichen, was den Verwaltungsaufwand verringert.
- Arbeitsrechte: Die neue Genehmigung gewährt eine automatische Arbeitsgenehmigung in Spanien, ohne dass eine separate Arbeitserlaubnis erforderlich ist, was die Aufnahme einer Beschäftigung vereinfacht.
- Angleichung an EU-Standards: Die Aktualisierungen der Verordnung spiegeln Artikel 13 des Königlichen Dekrets 240/2007 wider, mit dem die Aufenthaltsrechte für Familienangehörige von spanischen Staatsbürgern und EU-Bürgern harmonisiert werden sollen.
HR Compliance Brief: Was Arbeitgeber verfolgen sollten
Für Unternehmen, die ausländische Staatsangehörige mit spanischen Familienbanden beschäftigen, sollten die Personal- und Mobilitätsteams:
- Überprüfen Sie die Gültigkeit der Aufenthaltskarte: Vergewissern Sie sich, dass auf der Aufenthaltskarte des Familienangehörigen ausdrücklich eine fünfjährige Gültigkeit und eine Arbeitsgenehmigung vermerkt sind.
- Halten Sie die Dokumentation auf dem neuesten Stand: Bewahren Sie aktuelle Kopien der Aufenthaltskarten in den Compliance-Akten der Mitarbeiter auf.
- Prüfen Sie den Abhängigkeitsstatus: Vergewissern Sie sich, dass unterhaltsberechtigte Familienmitglieder (insbesondere erwachsene Kinder oder Eltern) die Kriterien für die finanzielle Abhängigkeit erfüllen, um eine Genehmigung zu erhalten.
- Koordinieren Sie Verlängerungen frühzeitig: Raten Sie den Arbeitnehmern, Verlängerungsanträge 60 Tage vor Ablauf der Gültigkeit einzureichen, um Lücken im legalen Aufenthalt oder der Beschäftigungskontinuität zu vermeiden.
Die Durchführung dieser Kontrollen mindert die Risiken der Einhaltung der Vorschriften bei staatlichen Prüfungen oder Inspektionen der Sozialversicherung.
Anmeldeschritte für Familienmitglieder
Obwohl die Arbeitgeber nicht für die Einreichung dieser Anträge zuständig sind, können die HR-Teams die Mitarbeiter bei der Vermittlung grundlegender Verfahrenskenntnisse unterstützen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der spanischen Einwanderungsbehörde (Oficina de Extranjería).
- Reichen Sie die entsprechenden Formulare (EX-19), gültige Pässe, den Nachweis der Verwandtschaft (Heirats- oder Geburtsurkunde) und die DNI des spanischen Staatsbürgers ein.
- Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Krankenversicherung.
- Nehmen Sie an der biometrischen Registrierung teil, um die neue TIE (Aufenthaltskarte) zu erhalten.
Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Bundesland zwischen 1 und 3 Monaten.
Auswirkungen auf das Geschäft: Warum dies für Arbeitgeber wichtig ist
Diese Aktualisierung kommt Arbeitgebern zugute, die die Mobilität von Talenten nach Spanien steuern. Längere Aufenthaltsrechte bedeuten weniger Verlängerungen, weniger Papierkram und mehr Stabilität in der Belegschaft, insbesondere für Arbeitnehmer, die mit ihrer Familie umziehen.
Für Relocation-, HR- und Compliance-Teams vereinfacht dieser Rahmen die Verwaltung von Doppelkarrieren und abhängigen Beschäftigungsverhältnissen und steht im Einklang mit Spaniens umfassender Strategie, internationale Talente anzuziehen und zu halten.
Wie Jobbatical hilft
Die spanischen Einwanderungsbestimmungen können eine Herausforderung darstellen, insbesondere aufgrund der Unterschiede zwischen den einzelnen Provinzen und des Mangels an Stellen. Die Plattform von Jobbatical rationalisiert die Einhaltung der Vorschriften und das Fallmanagement für HR-Teams - für die Beantragung von Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und die Bearbeitung von Familienangehörigen in ganz Spanien.
Arbeitgeber können sich auf eine automatisierte Dokumentenverfolgung, Unterstützung bei der Terminvereinbarung und fachkundige juristische Unterstützung verlassen, um die Einhaltung der spanischen Einwanderungsgesetze zu gewährleisten.





