Individuell angepasste A1-Bescheinigungs-Checkliste für das jeweilige Heimatland (HMRC, SVB, TGSS…)
Jedes Detail wird vor der Einreichung geprüft
Abstimmung mit der Meldung über entsandte Arbeitnehmer in Spanien, sofern erforderlich


Die A1-Bescheinigung, auch als „Portable Document A1“ oder „A1-Sozialversicherungsbescheinigung“ bezeichnet, ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, welches Sozialversicherungssystem für einen entsandten Arbeitnehmer gilt, der vorübergehend in Spanien tätig ist. Um eine A1-Bescheinigung zu erhalten, müssen Arbeitgeber einen Antrag bei der Behörde des Heimatlandes des Arbeitnehmers stellen, eine lückenlose Versicherungsdeckung im Heimatland nachweisen und die EU-Vorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherung erfüllen.
Holen Sie sich fachkundige Unterstützung beim gesamten A1-Zertifikatsprozess – von den Teilnahmebedingungen über die einzelnen Bewerbungsschritte bis hin zu den Fristen – für Arbeitgeber und Personalabteilungen.
Prüfung der Anspruchsberechtigung für den entsandten Arbeitnehmer
Ermittlung der zuständigen Behörde im Herkunftsland (HMRC, SVB, TGSS, DVKA, CLEISS…)
Vorbereitung und Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung (CA3821/CA3822 für HMRC; TWinternet/My SVB für die Niederlande; TGSS-Portal für Spanien)
Abstimmung mit der Meldung über nach Spanien entsandte Arbeitnehmer, sofern erforderlich
Das A1-Zertifikat erhalten und es Ihrem Mitarbeiter zur Verfügung stellen
Verfolgung von Verlängerungen und Erweiterungen für Buchungen bis zu 24 Monaten
Aufbewahrung der A1-Bescheinigung für Anfragen der spanischen Arbeitsaufsichtsbehörde
Von der Überprüfung der Berechtigung bis zur Ausstellung des Zertifikats kümmern wir uns um den gesamten Prozess rund um Ihr spanisches A1-Zertifikat.
| Arbeitnehmerkategorie | A1, ausgestellt von (Heimatland) | Verarbeitung (2026) | Gilt für |
|---|---|---|---|
| Entsandter Arbeitnehmer (nach Spanien) | HMRC / SVB / DVKA / CLEISS | Tage – ~10 Wochen | Mitarbeiter, die im Rahmen eines Auslandseinsatzes nach Spanien entsandt wurden |
| Entsandter Arbeitnehmer (aus Spanien) | TGSS (Spanien) | Tage – einige Wochen | Spanische Leiharbeitskräfte, die ins Ausland entsandt werden |
| Arbeitnehmer, der in mehreren Bundesstaaten tätig ist | Wohnsitzland | 2–8 Wochen | Mitarbeiter in ganz Spanien und anderen EU-Staaten |
| Häufiger Geschäftsreisender | Behörde des Herkunftslandes | Tage–Wochen | Wiederkehrende Dienstreisen, Konferenzen, Kurzprojekte |
| Selbstständiger Auftragnehmer | Behörde des Herkunftslandes | Variiert | Befristete freiberufliche Tätigkeiten in Spanien |
Individuell angepasste A1-Bescheinigungs-Checkliste für das jeweilige Heimatland (HMRC, SVB, TGSS…)
Jedes Detail wird vor der Einreichung geprüft
Abstimmung mit der Meldung über entsandte Arbeitnehmer in Spanien, sofern erforderlich

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Eine A1-Bescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, welche Sozialversicherungsvorschriften für einen Arbeitnehmer gelten, der vorübergehend in einem anderen Staat tätig ist. Für einen entsandten Arbeitnehmer in Spanien sorgt die A1-Bescheinigung dafür, dass Ihr Mitarbeiter im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes versichert bleibt, und befreit Ihr Unternehmen während des Entsendungszeitraums von der Zahlung spanischer Sozialversicherungsbeiträge. Die A1-Bescheinigung wird gemäß der EU-Verordnung 883/2004 oder dem TCA zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU für HMRC-A1-Bescheinigungen ausgestellt. Sie ist obligatorisch und wird im Jahr 2026 bei spanischen Arbeitsinspektionen häufig überprüft.
Um ein A1-Zertifikat bei der HMRC zu beantragen, muss Ihr Unternehmen zunächst mithilfe des Formulars CA3821 seine Berechtigung bei der HMRC bestätigen und anschließend für jeden Mitarbeiter das Formular CA3822 über das UK Government Gateway oder per Post einreichen. Die Bearbeitung von HMRC-A1-Bescheinigungen kann bis zu etwa 10 Wochen (2026) dauern; beantragen Sie diese daher rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes. Jobbatical bereitet diese Anträge auf HMRC-A1-Bescheinigungen in Ihrem Namen vor, reicht sie ein und verfolgt jeden einzelnen bis zur Ausstellung. Überprüfen Sie die aktuellen Formulare vor der Einreichung mit dem HMRC.
Wie lange die Ausstellung eines A1-Bescheids dauert, hängt von der ausstellenden Behörde ab. Bei automatisierten Portalen in den Niederlanden (SVB) und Deutschland kann dies Tage bis zu einigen Wochen dauern, die spanische TGSS arbeitet weitgehend digital, und die Ausstellung von A1-Bescheiden durch die HMRC kann bis zu etwa 10 Wochen dauern (2026). Die A1-Bescheinigung wird von den meisten Behörden in der Regel kostenlos ausgestellt; planen Sie lediglich Kosten für etwaige beglaubigte Übersetzungen oder die separate Entsendungsmitteilung ein. Reichen Sie den Antrag auf eine A1-Bescheinigung immer vor Beginn der Entsendung ein.
Ja. Arbeitnehmer, die aus den Niederlanden nach Spanien entsandt werden, benötigen eine SVB-A1-Bescheinigung, um nachzuweisen, dass sie weiterhin dem niederländischen Sozialversicherungssystem angehören, und um doppelte Beitragszahlungen zu vermeiden. Niederländische Arbeitgeber beantragen die SVB-A1-Bescheinigung online über TWinternet oder My SVB (eHerkenning ist erforderlich), und die A1-Bescheinigung wird kostenlos ausgestellt, in der Regel innerhalb von etwa 6–8 Wochen (2026). Jobbatical verwaltet Anträge auf SVB-A1-Bescheinigungen sowie die entsprechenden spanischen Entsendungsvorschriften.
Nein. Die A1-Bescheinigung und die Meldung für entsandte Arbeitnehmer in Spanien sind zwei getrennte Verpflichtungen. Die A1-Bescheinigung betrifft die Sozialversicherung und bestätigt, welches Ländersystem gilt, während die Meldung für entsandte Arbeitnehmer („desplazamiento“) eine arbeitsrechtliche Erklärung ist, die vor Beginn des Einsatzes bei den spanischen Behörden eingereicht werden muss. Arbeitgeber, die Mitarbeiter nach Spanien entsenden, benötigen in der Regel beides. Jobbatical kümmert sich um die A1-Bescheinigung und kann die spanische Entsendemeldung koordinieren, damit nichts übersehen wird. Die Einreichungsfrist, der Inhalt der Erklärung und die Art und Weise, wie die Aufsichtsbehörden diese mit der A1-Bescheinigung abgleichen, sind in unserem Leitfaden zur Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien dargelegt .
Jobbatical verwaltet A1-Bescheinigungen für entsandte Arbeitnehmer von Anfang bis Ende, unabhängig vom Herkunftsland. Unsere Spezialisten ermitteln die zuständige Behörde – HMRC im Vereinigten Königreich, SVB in den Niederlanden, TGSS in Spanien, DVKA in Deutschland, CLEISS in Frankreich und andere –, erstellen und reichen jede A1-Bescheinigung ein, verfolgen den Bearbeitungsprozess bis zur Ausstellung und speichern sie für Arbeitsaufsichtsbehörden. Für Personalabteilungen, die mehrere Entsendungen gleichzeitig verwalten, zentralisieren wir alle Anträge auf A1-Bescheinigungen auf einer Plattform mit automatischen Benachrichtigungen zur Verlängerung.
Von der ersten Aufenthaltsgenehmigung bis zum dauerhaften Wohnsitz – erfahren Sie mehr von den Personalabteilungen und Mitarbeitern, die diesen Weg gemeinsam mit uns gegangen sind.

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