Das Ausbildungsvisum in Deutschland ist ein spezieller Weg für Nicht-EU-Bürger, um in das Land einzureisen und eine Berufsausbildung in handwerklichen Berufen wie Mechanikern, Elektrikern, Schreinern, Bäckern oder Gesundheitshelfern zu absolvieren. Dieses Visum, das in § 16a des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt ist, wurde entwickelt, um den Fachkräftemangel in Deutschland in praktischen Berufen zu beheben. Es ermöglicht die Teilnahme an einer strukturierten, dualen (berufsbegleitenden) Ausbildung, die in der Regel 2 bis 3 Jahre dauert und eine betriebliche Ausbildung mit einer Berufsschulausbildung kombiniert. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten die Auszubildenden häufig einen Arbeitsplatz und können ein Facharbeitervisum beantragen oder sich um einen Daueraufenthalt bewerben.
Vorteile eines Berufsausbildungsvisums für Deutschland
Für Einzelpersonen
Für Arbeitgeber
Wesentliche Merkmale des Visums für die berufliche Bildung (Ausbildung)
- Zweck: Ermöglichung der Teilnahme von Nicht-EU-Bürgern am dualen Berufsausbildungssystem in Deutschland, das die praktische Ausbildung im Betrieb mit der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule verbindet.
- Zielgruppen: Junge Menschen (in der Regel zwischen 18 und 30 Jahren, wobei es keine strikte Altersgrenze gibt), die sich für handwerkliche oder qualifizierte Berufe interessieren, z. B. im Baugewerbe, in der Fertigung, in der Logistik, im Gastgewerbe oder im Gesundheitswesen.
- Dauer: Entspricht der Dauer des Ausbildungsprogramms, in der Regel 2-3 Jahre, mit möglichen Verlängerungen für weitere Qualifikationen oder einen Arbeitsplatzwechsel.
- Das Ergebnis: Die Absolventen erhalten einen anerkannten Abschluss (z. B. ein IHK- oder HWK-Zertifikat), der in Deutschland sehr geschätzt wird und häufig zu einer Beschäftigung und einem dauerhaften Aufenthalt führt.
Anforderungen an die Förderfähigkeit:
Bewerbungsprozess
Details zum Ausbildungsprogramm
- Struktur:
- Duales System: Kombiniert betriebliche Ausbildung (3-4 Tage/Woche) mit Berufsschule (1-2 Tage/Woche). Die betriebliche Ausbildung ist praxisorientiert, während in der Schule Theorie und allgemeine Fächer (z. B. Mathematik, Deutsch) vermittelt werden.
- Dauer: In der Regel 2-3 Jahre, je nach Beruf (z. B. 2 Jahre für Bäcker, 3 Jahre für Elektriker). Für Personen mit Vorkenntnissen gibt es kürzere Programme.
- Gehalt: Die Praktikanten erhalten ein monatliches Stipendium, das sich jährlich erhöht:
- Jahr 1: 800-€1.000
- Jahr 2: 900-€1.200
- Jahr 3: 1.000 bis 1.400 € (je nach Branche und Region; in städtischen Gebieten wie München höher).
- Die Gehälter sind steuerpflichtig, reichen aber oft aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken (Miete: 400 bis 800 €/Monat).
- Beliebte Handwerksberufe:
- Baugewerbe: Maurer, Maler, Straßenbauer.
- Technisch: Kfz-Mechaniker, Elektriker, Mechatroniker.
- Logistik: Fachkraft für Lagerlogistik, Lkw-Fahrer.
- Gastgewerbe: Koch, Bäcker, Hotelfachmann.
- Gesundheitswesen: Krankenpflegehelfer/in, Zahnarzthelfer/in (geregelt, erfordert B2 Deutsch).
- Überprüfen Sie die Liste der Bundesagentur für Arbeit auf gefragte Stellen.
- Zertifizierung: Nach Abschluss erhalten Sie einen anerkannten Abschluss (z.B. IHK- oder HWK-Zertifikat), der deutschlandweit und oft auch EU-weit gültig ist.
Vorteile des Berufsausbildungsvisums
- Karrierestart:
- Erwerben Sie eine deutsche Qualifikation, die von Arbeitgebern sehr geschätzt wird.
- Hohe Beschäftigungsquote nach der Ausbildung (80-90 % der Auszubildenden erhalten einen Arbeitsplatz, insbesondere in Mangelberufen).
- Weg zur Facharztausbildung:
- Nach Abschluss der Ausbildung Übergang in ein Fachkräftevisum (§ 18a AufenthG) mit einem Arbeitsplatzangebot.
- Beantragen Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung nach 2 Jahren Beschäftigung nach der Ausbildung (oder früher mit B2 Deutsch).
- Familienzusammenführung:
- Nach Sicherung eines Arbeitsplatzes nach der Ausbildung können Ehepartner und minderjährige Kinder beitreten; Ehepartner erhalten Arbeitsrechte.
- Niedrige Kosten:
- Keine Schulgelder für Berufsschulen (öffentlich finanziert).
- Die Ausbildungsvergütung deckt die meisten Lebenshaltungskosten.
- Erschwingliches Visumverfahren im Vergleich zu universitären Studiengängen.
- Kulturelle und berufliche Integration:
- Während der Ausbildung fließend Deutsch lernen.
- Aufbau eines Netzwerks in Deutschlands starken Industrie- und Handelssektoren.
Herausforderungen und Überlegungen
- Sprachbarriere: B1 Deutsch kann schwierig zu erreichen sein; Arbeitsplatz und Schule erfordern aktive Kommunikation.
- Anerkennung von Qualifikationen: Nicht-EU-Schulzeugnisse müssen möglicherweise bewertet werden, was 2-3 Monate dauern und 200 € kosten kann.
- Wettbewerb: Beliebte Berufe in städtischen Gebieten (z. B. Berlin, München) haben möglicherweise mehr Bewerber; ländliche Gebiete bieten bessere Chancen.
- Lebenshaltungskosten: In den ersten Monaten muss möglicherweise gespart werden, wenn die Ausbildungsvergütung niedrig ist oder sich verzögert.
- Kulturelle Anpassung: Die Anpassung an die Arbeitskultur und das duale System in Deutschland kann anspruchsvoll sein.
Beteiligte Kosten
- Visagebühr: 75 € (D-Visumantrag).
- Qualifikationsanerkennung: 100-€200 (ZAB- oder IHK-Bewertung).
- Sprachkurse: 500 bis 2.000 € (je nach Heimatland und Niveau).
- Gesperrtes Konto: 11.904 € - 12.324 € (wenn keine Arbeitgebergarantie; rückzahlbar, wenn nicht genutzt).
- Krankenversicherung: 100-€200/Monat.
- Reise und Umzug: 500 bis 1 500 € (Flüge, erste Unterkunft).
- Lebenshaltungskosten: 800 bis 1.200 €/Monat (Miete, Lebensmittel, Transport), nach den ersten Monaten oft durch das Ausbildungsgehalt gedeckt.
Möglichkeiten nach der Ausbildung
- Beschäftigung: Den meisten Auszubildenden wird von ihrem Ausbildungsbetrieb eine Stelle angeboten oder sie finden aufgrund des Fachkräftemangels leicht eine Stelle. Durchschnittliche Gehälter nach der Ausbildung: 30.000-45.000 €/Jahr (z. B. 2.500-3.500 €/Monat für Mechaniker).
- Weitere Ausbildung: Erwerben Sie weiterführende Qualifikationen (z. B. Meister- oder Technikerprüfung), um mehr Gehalt und Verantwortung zu erhalten.
- Residency Path:
- Nach 2 Jahren Beschäftigung nach der Ausbildung beantragen Sie eine Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt) mit B2 Deutsch.
- Alternativ: 4 Jahre insgesamt (einschließlich Ausbildung) für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ohne Sprachanforderungen.
- Staatsbürgerschaft: Möglich nach 8 Jahren Aufenthalt (einschließlich Ausbildung) bzw. 6 Jahren bei starker Integration (C1 Deutsch, bürgerschaftliches Engagement).
Tipps für den Erfolg
- Beginnen Sie früh: Beginnen Sie 6-12 Monate im Voraus mit dem Erlernen der deutschen Sprache (Ziel: B1) und der Suche nach Ausbildungsprogrammen.
- Mangelberufe anvisieren: Bereiche wie Bauwesen, Logistik und Gesundheitswesen haben höhere Aufnahmequoten. Prüfen Sie die Mangelberufsliste der BA.
- Nutzen Sie offizielle Ressourcen:
- Machen Sie es in Deutschland: Leitfäden, Jobbörsen und Visainformationen.
- Goethe-Institut: Sprachkurse und Zertifizierungen.
- IHK FOSA: Qualifikationsanerkennung für Handwerksberufe.
- Netzwerk: Besuchen Sie Jobmessen (virtuell oder persönlich) oder wenden Sie sich direkt an deutsche Unternehmen.
- Ländliche Gebiete in Betracht ziehen: Kleinere Städte (z. B. in Bayern oder Sachsen) haben oft mehr offene Stellen und niedrigere Lebenshaltungskosten.
- Finanzen vorbereiten: Eröffnen Sie frühzeitig ein Sperrkonto, um die finanziellen Nachweispflichten zu erfüllen.
Neueste Updates
- Vereinfachte Regeln: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz senkte die Sprach- und Qualifikationsbarrieren für die Ausbildung, sodass in einigen Fällen A2 und eine vorläufige Einreise zur Anerkennung möglich sind.
- Schwerpunkt Krankenpflege: Spezielle Programme für Krankenschwestern und Krankenpfleger aus Nicht-EU-Ländern (z. B. aus Indien oder den Philippinen) umfassen Sprachkurse und eine schnellere Anerkennung (B2 erforderlich).
- Digitale Werkzeuge: Online-Portale vereinfachen jetzt Ausbildungsanträge und Qualifikationsprüfungen.
- Opportunity Card Synergy: Wenn Sie keinen Ausbildungsvertrag bekommen, können Sie mit der Opportunity Card nach Ausbildungsplätzen suchen (Punkte für Sprache und Schulabschluss).
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Es handelt sich um ein Aufenthaltsvisum, das Nicht-EU-Bürgern die Einreise nach Deutschland und die Absolvierung einer dualen Berufsausbildung ermöglicht, die eine betriebliche Ausbildung mit einer schulischen Ausbildung kombiniert und in der Regel zwei bis drei Jahre dauert. Dieses Visum richtet sich an qualifizierte Arbeiter in anerkannten Berufen.
Zu den förderfähigen Bereichen gehören Kfz-Mechaniker, Elektriker, Klempner, Schweißer, Tischler, Maler, Bäcker, Metzger, Logistikfachkräfte, Pflegehelfer und andere Berufe, die von der Bundesagentur für Arbeit oder Kammern wie IHK und HWK aufgeführt sind.
Der Arbeitnehmer muss einen unterzeichneten Ausbildungsvertrag mit einem deutschen Unternehmen vorweisen, ausreichende Deutschkenntnisse (in der Regel B1) nachweisen, Bildungszeugnisse vorlegen und einen Nachweis über eine Krankenversicherung und finanzielle Mittel erbringen.
Der Arbeitgeber muss einen unterzeichneten Berufsausbildungsvertrag, gegebenenfalls einen Ausbildungs-/Praktikumsplan, eine Erklärung zur Bestätigung des Arbeitsverhältnisses und einen Nachweis über die Zulassung des Unternehmens zur Durchführung der Berufsausbildung vorlegen.
Die Bearbeitung des Visumsantrags dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung der Botschaft. Eine frühzeitige Antragstellung und eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen können dazu beitragen, diesen Prozess zu beschleunigen.
Ja, Auszubildende erhalten ein monatliches Stipendium (das vom Arbeitgeber gezahlt wird), das mit jedem Ausbildungsjahr schrittweise erhöht wird. Dieses Stipendium unterliegt ebenso wie ein reguläres Arbeitsverhältnis der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
Nach erfolgreichem Abschluss des Ausbildungsprogramms können Mitarbeiter zu einem Fachkräftevisum wechseln, wenn sie ein Stellenangebot in ihrem erlernten Beruf erhalten und die Aufenthaltsvoraussetzungen für eine mögliche dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erfüllen.
Die Personalabteilung muss sicherstellen, dass der Ausbildungsvertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht, überprüfen, ob der Auszubildende die sprachlichen und schulischen Voraussetzungen erfüllt, die Visumsantragsunterlagen unterstützen, die deutschen Arbeitsgesetze einhalten und eine sichere und konforme Arbeitsumgebung bieten.
Ja, das Visum ist speziell für Nicht-EU-Bürger gedacht, die im Rahmen dualer Berufsausbildungsprogramme in Deutschland legal eine Ausbildung absolvieren und arbeiten möchten. Dies trägt dazu bei, den Fachkräftemangel in wichtigen Bereichen der Arbeiterklasse zu beheben.
Ja, Unternehmen müssen die deutschen Ausbildungsgesetze einhalten, angemessene Arbeits- und Ausbildungsbedingungen gewährleisten, den Status der Auszubildenden an die zuständigen Behörden melden und die Vorschriften zu Mindestvergütung und Sozialversicherung für Auszubildende befolgen.
Ausbildungsplätze werden regelmäßig auf Plattformen wie der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, dem Portal „Make it in Germany“, EURES und auf Unternehmenswebsites ausgeschrieben. Die Verträge werden bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) registriert.
In der Regel werden Deutschkenntnisse der Stufe B1 vorausgesetzt. Die Personalabteilung kann dabei helfen, indem sie den Zugang zu Sprachkursen fördert oder erleichtert, damit die Bewerber diese Anforderung vor und während der Ausbildung erfüllen können.
Auszubildende müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Mittel zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten verfügen, in der Regel über ein Sperrkonto oder eine monatliche Zuwendung des Arbeitgebers. Die Personalabteilung sollte die Zahlung der Zuwendungen klären und dabei helfen, diese finanzielle Unterstützung zu bestätigen.
Es ermöglicht Unternehmen, Nicht-EU-Arbeiter in Mangelberufen legal auszubilden und zu beschäftigen, wodurch ein Nachschub an zukünftigen Fachkräften geschaffen und Personalengpässe in kritischen Branchen verringert werden.
Kleinere Städte und Regionen wie Bayern oder Sachsen bieten möglicherweise mehr Ausbildungsplätze und niedrigere Lebenshaltungskosten, was die Personalabteilung nutzen kann, um vielversprechende Standorte für die Personalentwicklung zu identifizieren.








