Der Fachkräftemangel bekämpfen? Das deutsche Ausbildungsvisum ist Ihre langfristige Quelle für Arbeitskräfte
Was ist das deutsche Ausbildungsvisum (§ 16a AufenthG)?
Das Ausbildungsvisum für Deutschland, das in § 16a des Aufenthaltsgesetzes geregelt ist, ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, nach Deutschland einzureisen und eine strukturierte duale Berufsausbildung (Ausbildung) mit einer Dauer von 2–3 Jahren zu absolvieren, die die Ausbildung am Arbeitsplatz mit dem Besuch der Berufsschule verbindet. Es ist der wichtigste legale Weg für Arbeitgeber, ausländische Fachkräfte in handwerklichen und pflegerischen Berufen wie Elektriker, Mechaniker, Logistiker und Pflegehelfer zu fördern und damit direkt dem kritischen Fachkräftemangel in der Pflege und im Handwerk in Deutschland entgegenzuwirken.
Vorteile des Ausbildungsvisums für Arbeitgeber in Deutschland
- Schaffung eines nachhaltigen, regelkonformen Nachschubs an qualifizierten Fachkräften in Mangelberufen, für die kein Hochschulabschluss erforderlich ist
- Beschleunigte Einstellung über das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) – vom Arbeitgeber initiiert, rechtlich verbindliche Bearbeitungsfristen
- Auszubildende können nach Abschluss ihrer Ausbildung den Status als Fachkraft gemäß § 18a erlangen, wodurch Ihre Investition in die Personalentwicklung gesichert ist
Häufige Herausforderungen für die Personalabteilung bei der Einstellung von Auszubildenden aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland
Die Bewältigung des dualen Systems aus Einwanderung und beruflicher Bildung in Deutschland ist eine der komplexesten personalwirtschaftlichen Herausforderungen für Arbeitgeber, die im Jahr 2026 ausländische Fachkräfte einstellen.
- Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens: Personalabteilungen haben Schwierigkeiten, die erforderlichen Unterlagen seitens des Arbeitgebers fristgerecht zusammenzustellen und bei der Ausländerbehörde einzureichen
- Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung von Ausländern: Arbeitgeber müssen strenge gesetzliche Auflagen erfüllen – Anmeldung des Ausbildungsvertrags, Anmeldung an der Berufsschule, Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit – und müssen bei Nichteinhaltung mit hohen Strafen wegen illegaler Beschäftigung rechnen
- Berufsanerkennung: Ausländische Bildungsabschlüsse müssen über ANABIN oder ZAB begutachtet werden; wenn man dies nicht proaktiv in die Wege leitet, verlängert sich der Prozess um 2–3 Monate
- Wechsel des Arbeitgebers und Aufenthaltsgenehmigung: Jeder Arbeitgeberwechsel während der Ausbildungszeit erfordert eine Änderung der Aufenthaltsgenehmigung – ein Risiko, das Personalabteilungen im Auge behalten und bewältigen müssen
- Rückstände bei den Botschaften: Verzögerungen bei Terminen auf den Konsulaten – insbesondere für Fachkräfte aus Indien und den Philippinen – führen ohne fachkundige Koordination regelmäßig dazu, dass geplante Starttermine nicht eingehalten werden können