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IKT-Aufenthaltsgenehmigung für Spanien: Die 3-Monats-Regel zur vorherigen Beschäftigung im Detail

5
min lesen
Erstellt
29. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
29. Mai 2026
Pili Rodríguez Ruiz
Ein auf internationale Umzüge spezialisierter Global-Mobility-Agent. Er unterstützt Kunden bei Visumsprozessen, der Wohnungssuche und der kulturellen Eingewöhnung. Dank fundierter Kenntnisse in interkultureller Kommunikation und Einwanderungsrecht wird ein reibungsloser Übergang für Personen gewährleistet, die ins Ausland ziehen.
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Personalmanager prüft die Checkliste zur Beschäftigungsberechtigung für IKT-Arbeitsgenehmigungen in Spanien, wobei die Regel bezüglich der dreimonatigen Vorbeschäftigung hervorgehoben istPersonalmanager prüft die Checkliste zur Beschäftigungsberechtigung für IKT-Arbeitsgenehmigungen in Spanien, wobei die Regel bezüglich der dreimonatigen Vorbeschäftigung hervorgehoben ist

Die wichtigsten Punkte zur 3-Monats-Regelung

  • Für die spanische ICT-Genehmigung sind drei Monate ununterbrochene vorherige Beschäftigung innerhalb derselben Unternehmensgruppe erforderlich; dies gilt sowohl für den EU-ICT- als auch für den nationalen ICT-Weg.
  • Die Beschäftigungszeit kann über verschiedene Konzerngesellschaften hinweg angesammelt werden, muss jedoch lückenlos sein – jede Unterbrechung setzt die Zählung zurück.
  • Auftragnehmer und Freiberufler mit Dienstleistungsverträgen erfüllen diese Regel nicht; nur ein formelles Arbeitsverhältnis oder berufliche Beziehungen innerhalb der Gruppe kommen dafür in Frage.
  • Neu eingestellte Mitarbeiter, die zu schnell versetzt werden, sind die häufigste Falle bei der Anspruchsberechtigung. Die Personalabteilung muss in den Zeitplänen für die globale Mobilität eine Pufferzeit von mindestens drei Monaten einplanen.
  • Kann ein Arbeitnehmer die Anforderungen nicht erfüllen, könnten die spanische HQP-Genehmigung oder die EU-Blue-Card eine geeignete Alternative sein, wobei für beide unterschiedliche Gehalts- und Qualifikationsanforderungen gelten.

Was die 3-Monats-Regel tatsächlich verlangt

Für die spanische IKT-Genehmigung – sei es die EU-IKT- oder die nationale IKT-Genehmigung – ist der Nachweis einer vorherigen und ununterbrochenen Beschäftigungs- oder Geschäftsbeziehung von mindestens drei Monaten mit einem oder mehreren Unternehmen derselben Unternehmensgruppe erforderlich.

Dies ist im spanischen Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/66/EU geregelt und wird von der UGE-CE (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos) überprüft, der Stelle, die alle IKT-Anträge in Spanien bearbeitet.

Auf dem Papier klingt eine Frist von drei Monaten unkompliziert. In der Praxis führt sie jedoch zu einem überproportional hohen Anteil an Ablehnungen durch die IT-Abteilung – meist, weil die Personalabteilung den Transfer einleitet, bevor der Mitarbeiter die Schwelle überschritten hat, oder weil die Unterlagen die Kontinuität nicht eindeutig genug belegen.


Was zählt für die 3 Monate

Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, dass die Betriebszugehörigkeit über mehrere Unternehmen innerhalb derselben Unternehmensgruppe hinweg angerechnet wird. Ein Arbeitnehmer, der zwei Monate bei einer Muttergesellschaft und einen Monat bei einer Schwestertochtergesellschaft gearbeitet hat, erfüllt diese Voraussetzung, sofern die Unternehmensbeziehung zwischen diesen Unternehmen dokumentiert ist und das Beschäftigungsverhältnis während des Wechsels ununterbrochen bestand.

Auch Probezeiten werden angerechnet. In Spanien führt eine Probezeit nicht zu einer Aussetzung der Arbeitnehmerrechte oder der Sozialversicherungsanmeldung. Die UGE-CE prüft das Vorliegen eines nachgewiesenen Arbeitsverhältnisses ab dem Datum des Vertragsbeginns, nicht ab dem Datum, an dem die Probezeit endete.

Beschäftigungsformen, die in der Regel diese Vorschrift erfüllen

Beschäftigungsart Erfüllt die Voraussetzungen? Wesentliche Bedingung
Unbefristeter Arbeitsvertrag bei einem Konzernunternehmen Ja Der Arbeitnehmer muss ab dem ersten Arbeitstag sozialversichert sein
Befristeter Arbeitsvertrag bei einem Konzernunternehmen Ja Der Vertrag muss mindestens drei Monate vor dem Antrag auf Übertragung abgeschlossen worden sein
Probezeit im Arbeitsvertrag Ja Das Arbeitsverhältnis muss auf der Grundlage eines formellen Vertrags bestehen; die Probezeit unterbricht die Anrechnung der Betriebszugehörigkeit nicht
Gesamtbeschäftigungsdauer bei zwei Konzerngesellschaften Ja Es darf keine Lücke zwischen den Funktionen geben; die Beziehungen innerhalb der Unternehmensgruppe müssen dokumentiert werden
Reine freiberufliche Tätigkeit oder Dienstleistungsvertrag mit einem Konzernunternehmen Im Allgemeinen nein Die UGE-CE geht in der Regel von einem Arbeitsverhältnis oder einem untergeordneten Dienstverhältnis aus
Leiharbeitnehmer über eine externe Personalvermittlungsagentur Nein Innerhalb der Unternehmensgruppe besteht kein direktes Arbeitsverhältnis

Die häufigsten Fehler bei der Personalplanung

Häufiger Fehler Warum es zu Problemen führt Wie man sie vermeidet
Zu frühe Einreichung UGE-CE berechnet die erforderliche Betriebszugehörigkeit vom Beginn des Arbeitsvertrags bis zum Datum der Antragstellung, nicht bis zum geplanten Wechseltermin. Anträge, die vor Ablauf von drei vollen Monaten eingereicht werden, können abgelehnt werden. Warten Sie, bis der Mitarbeiter die Mindestbeschäftigungsdauer von drei Monaten eindeutig überschritten hat, bevor Sie den ICT-Antrag einreichen.
Lücken zwischen den Unternehmen der Gruppe Selbst kurze Unterbrechungen der Beschäftigung zwischen Tochtergesellschaften können die Kontinuität unterbrechen und möglicherweise die Berechnung der Betriebszugehörigkeit zurücksetzen. Interne Versetzungen so gestalten, dass die Beschäftigung ohne Unterbrechung gewährleistet ist und der Nachweis über die ununterbrochene Beschäftigung innerhalb des Konzerns erhalten bleibt.
Berücksichtigung der bisherigen Leistungen des Auftragnehmers Freiberufliche Tätigkeiten oder Beratungsverträge erfüllen in der Regel nicht die von der UGE-CE erwarteten Anforderungen an ein Arbeitsverhältnis. Vergewissern Sie sich vor der Einreichung, dass der Mitarbeiter ein anspruchsberechtigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein untergeordnetes Dienstverhältnis innerhalb der Gruppe unterhält.
Mangelhafte Dokumentation Fehlende Gehaltsabrechnungen, lückenhafte Sozialversicherungsunterlagen oder unzureichende Nachweise über die Konzernstruktur können zu einer Ablehnung führen, selbst wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Begleitdokumente vollständig und in sich schlüssig sind, gegebenenfalls mit einer Apostille versehen sind und offiziell ins Spanische übersetzt wurden.

So erstellen Sie einen vorschriftsmäßigen Zeitplan für die Datenübertragung

Die praktische Lösung ist einfach: Bauen Sie die 3-Monats-Regel von Beginn an in Ihren Kalender für internationale Entsendungen ein, sobald eine Versetzung geplant ist. Für neu eingestellte Mitarbeiter bedeutet dies, dass zwischen ihrem ersten Arbeitstag und dem Datum der Einreichung des ICT-Antrags ein Puffer von mindestens drei Monaten liegen muss.

Bei Mitarbeitern, die zwischen Unternehmen der Gruppe wechseln, ist sicherzustellen, dass die Kontinuität gewahrt bleibt und keine Lücke im Beschäftigungsverhältnis entsteht und dass die konzerninterne Beziehung zwischen den beiden Unternehmen vor dem Wechsel eindeutig dokumentiert ist.

Zeitplan für die IKT-Anwendung: Mindestplanungszeitraum

Bühne Mindestzeitraum HR-Maßnahme
Der Mitarbeiter beginnt seine Tätigkeit bei der entsendenden Firma Tag 0 Die Anmeldung bei der Sozialversicherung einleiten und einen formellen Arbeitsvertrag ausstellen
Teilnahmeberechtigung bestätigt Ab dem 3. Monat Vergewissern Sie sich, dass die Mindestbeschäftigungsdauer von drei Monaten überschritten wurde, bevor Sie den ICT-Antrag stellen
UGE-CE-Antrag eingereicht Monat 3–4 Der aufnehmende Betrieb reicht den Antrag ein; die Entscheidung erfolgt in der Regel innerhalb von etwa 20 Werktagen
Visumantrag beim Konsulat Nach Genehmigung durch die UGE-CE Der Mitarbeiter hat ab dem Datum der Genehmigung 90 Tage Zeit, um das Einreisevisum zu beantragen
Mitarbeiter beginnt seine Tätigkeit in Spanien ~5. bis 6. Monat nach der Einstellung Erledigung der TIE-Anmeldung und der Sozialversicherungsanmeldung in Spanien

Wenn Ihr Mitarbeiter die Voraussetzungen nicht erfüllt: Alternative Wege zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis

Falls die 3-Monats-Frist nicht rechtzeitig eingehalten werden kann, gibt es zwei Möglichkeiten, die über UGE-CE innerhalb desselben 20-Tage-Zeitraums abgewickelt werden, ohne dass eine vorherige Gruppenbeschäftigung erforderlich ist:

Genehmigungsweg Am besten für Wichtige Anforderungen
Genehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte in Spanien Führungskräfte und Fachkräfte, die direkt mit einem spanischen Arbeitsvertrag eingestellt werden Gehaltsuntergrenze von ca. 40.077 €+ jährlich für qualifizierte Stellen und 54.000 €+ für Führungspositionen (2026). Eine vorherige Beschäftigung bei der Unternehmensgruppe ist nicht erforderlich.
Blaue Karte EU Hochqualifizierte Fachkräfte, die eine langfristige Mobilität innerhalb der EU anstreben Es gilt eine höhere Gehaltsschwelle. Gewährt nach zwölfmonatigem Aufenthalt im ausstellenden Mitgliedstaat Anspruch auf Mobilität innerhalb der EU.

Für Unternehmen, die sich nicht sicher sind, welcher Weg der richtige ist, ermittelt der „Spain Work and Residence Permit Eligibility Checker“ von Jobbatical innerhalb weniger Minuten, welche Aufenthaltsgenehmigung für das Profil des Mitarbeiters in Frage kommt, noch bevor Sie einen Antrag stellen.

Was UGE-CE in der Dokumentation erwartet

Die UGE-CE prüft nicht lediglich, ob die dreimonatige Beschäftigungsdauer erfüllt ist. Sie beurteilt vielmehr, ob das Beschäftigungsverhältnis echt und fortlaufend ist und Teil einer rechtmäßigen Unternehmensgruppe ist.

Die folgenden Dokumente müssen einheitlich und aufeinander abgestimmt sein:

  • Arbeitsvertrag mit Angabe des Eintrittsdatums und der Funktion des Arbeitnehmers
  • Lohnabrechnungen für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate
  • Nachweis der Sozialversicherungsanmeldung im Heimatland (Versicherungsbescheinigung oder ein gleichwertiges lokales Dokument)
  • Bestätigungsschreiben der Personalabteilung über die Beschäftigungsdauer und die Position des Mitarbeiters
  • Unternehmensgruppendokumentation, aus der die rechtliche Beziehung zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Unternehmen hervorgeht

Die UGE-CE prüft diese Unterlagen sorgfältig. Jede Unstimmigkeit kann eine eingehendere Prüfung nach sich ziehen oder zu einer Ablehnung führen, darunter:

  • Nicht übereinstimmende Beschäftigungsdaten
  • Fehlende Gehaltsabrechnungen für einen beliebigen Monat innerhalb des Dreimonatszeitraums
  • Ein Datum der Anmeldung bei der Sozialversicherung, das nach dem Beginn des Arbeitsvertrags liegt
  • Widersprüchliche Angaben zur Funktion oder zur Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters

Um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden, sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Belege einen klaren, schlüssigen und lückenlosen Beschäftigungsverlauf widerspiegeln.

Einen umfassenderen Überblick über die häufigsten Gründe für die Ablehnung von IKT-Anträgen finden Sie im Leitfaden von Jobbatical zu den Ablehnungsgründen für IKT-Genehmigungen in Spanien.


Planen Sie die Transferperiode, nicht nur die Bewerbung

Die Dreimonatsregel für die vorherige Beschäftigung ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein struktureller Test, um festzustellen, ob der ICT-Weg der richtige Mechanismus für Ihre Versetzung ist. Wenn Personalabteilungen genau verstehen, wie die UGE-CE diese Regel anwendet, wird sie zu einer Planungsvariable und nicht zu einem Risiko für eine Ablehnung.

Beziehen Sie die Schwellenwerte von Anfang an in Ihren Kalender für globale Mobilität ein, stellen Sie sicher, dass die Arbeitsunterlagen vom ersten Tag an lückenlos sind, und prüfen Sie die Anspruchsberechtigung vor der Einreichung – nicht erst danach.

Wenn Sie mehrere IKT-Transfers verwalten oder sich nicht sicher sind, ob der berufliche Werdegang Ihres Mitarbeiters die Voraussetzungen erfüllt, vereinbaren Sie eine Demo mit Jobbatical, um die Berechtigung zu prüfen, bevor Sie den Antrag bei der UGE-CE einreichen.


Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.


Häufig gestellte Fragen – Spanische IKT-Genehmigung: 3-Monats-Regel zur vorherigen Beschäftigung

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