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Niederlande – Arbeitgeberwechsel: Leitfaden für Arbeitgeber 2026

8
min lesen
Zuletzt aktualisiert
September 21, 2026
Personalmanager prüft die IND-Anforderungen bei einem Arbeitgeberwechsel im Rahmen der Übertragung einer niederländischen Arbeitserlaubnis

WICHTIGSTE ERKENNTNISSE – Arbeitgeberwechsel in den Niederlanden

  • Bei einem Arbeitgeberwechsel wird die Gehaltsstufe zurückgesetzt; es gilt der Schwellenwert für das Jahr 2026 zum neuen Eintrittsdatum, nicht der alte Wert aus der Genehmigung.
  • Änderungen bezüglich HSM und Blue Card (nach 12 Monaten) werden innerhalb von 4 Wochen als IND-Meldungen bearbeitet; für GVVA und gruppenfremde IKT sind vollständige Neuanträge erforderlich
  • HSM-Grenzen für 2026: 5.942 € (ab 30 Jahren), 4.357 € (unter 30 Jahren), 3.122 € (ermäßigt); „Blue Card“-Standard: 5.942 €, ermäßigt: 4.754 €, jeweils ohne Urlaubsgeld
  • Ab 2026 kann die IND Kontoauszüge und Nachweise über Sammelzahlungen verlangen; Lohnabrechnungen allein reichen bei Prüfungen nicht mehr aus
  • Die 30-Prozent-Regelung gilt weiterhin, wenn die Beschäftigungslücke weniger als drei Monate beträgt und die neue Stelle weiterhin die Einkommensvoraussetzung erfüllt.

Was versteht man unter einem Arbeitgeberwechsel in den Niederlanden, und wen betrifft dies?

Um einen Arbeitgeberwechsel in den Niederlanden zu ermöglichen, muss die bestehende Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Arbeitnehmers auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, wobei der rechtmäßige Aufenthaltsstatus des Arbeitnehmers erhalten bleibt. Da die konkreten Vorschriften und Verfahren vollständig von der Art der aktuellen Aufenthaltserlaubnis der betreffenden Person abhängen, besteht der entscheidende erste Schritt im Einstellungsprozess darin, den Aufenthaltsstatus des Bewerbers genau zu ermitteln.

Im Folgenden wird anhand der gängigsten Genehmigungsarten erläutert, wie bei Übertragungen vorzugehen ist:

  • Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Arbeitskräfte (HSM): Um eine HSM einzustellen, muss Ihr Unternehmen ein vom IND anerkannter Sponsor sein. Der Übergang wird nicht als neuer Antrag, sondern als einfache Meldung über das IND-Unternehmensportal abgewickelt, was diesen Weg zum effizientesten und unkompliziertesten Verfahren für die Einstellung macht.
  • EU-Blue-Card: Ist der Bewerber seit mehr als 12 Monaten bei seinem ursprünglichen Arbeitgeber beschäftigt, wird der Wechsel als Standardmeldung bearbeitet. Ist er jedoch seit weniger als 12 Monaten beschäftigt, ist ein völlig neuer Antrag erforderlich. Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen keinen anerkannten Sponsorenstatus besitzen muss, um einen Inhaber einer EU-Blue-Card einzustellen.
  • GVVA (Einheitsgenehmigung): Ein Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer GVVA erfordert fast immer einen komplett neuen Antrag. Dazu gehört häufig eine obligatorische Arbeitsmarktprüfung, die vom UWV durchgeführt wird. Aus administrativen Gründen und im Hinblick auf den Zeitplan sollten Sie dieses Szenario eher als eine völlig neue Einstellung betrachten und nicht als eine Übertragung der Genehmigung.
  • Genehmigung für unternehmensinterne Versetzungen (ICT): Diese Genehmigungen sind streng an eine bestimmte Unternehmensgruppe gebunden. Wechselt ein Bewerber zu einem Arbeitgeber außerhalb dieser Unternehmensstruktur, benötigt er eine völlig andere Aufenthaltsgenehmigung. Arbeitgeber müssen sich entsprechend auf ein komplett neues Antragsverfahren einstellen.
  • Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung oder EU-Langzeitaufenthaltsgenehmigung: Personen mit diesem Status haben uneingeschränkten Zugang zum niederländischen Arbeitsmarkt. Sie können frei den Arbeitsplatz wechseln, ohne dass eine Meldung durch den Arbeitgeber erforderlich ist oder bestimmte Gehaltsschwellen erreicht werden müssen, was für Ihr Unternehmen einen minimalen Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Einwanderungsvorschriften bedeutet.

Sie sind sich nicht sicher, welche Aufenthaltsgenehmigung Ihr Kandidat besitzt? Unser Service für Aufenthaltsgenehmigungen für hochqualifizierte Migranten in den Niederlanden ordnet jede Genehmigungsart dem genauen Übertragungsweg zu, sodass Sie bereits vor Vertragsunterzeichnung über Ihre Verpflichtungen informiert sind.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Arbeitgeber zu wechseln?

Die Berechtigung für eine Genehmigungsübertragung wird sowohl anhand des aktuellen Aufenthaltsstatus des Bewerbers als auch anhand der Fähigkeit Ihres Unternehmens, als rechtmäßiger Sponsor zu fungieren, geprüft. Selbst wenn ein Bewerber auf dem Papier perfekt qualifiziert erscheint, kann eine Übertragung abgelehnt werden, wenn Ihre Organisation oder die angebotene Stelle die strengen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Um eine erfolgreiche Übertragung zu gewährleisten, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Gültige Aufenthaltserlaubnis: Zum Zeitpunkt des Wechsels muss der Bewerber über eine gültige, arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis verfügen. Darüber hinaus muss er gegenüber der IND (Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde) eine einwandfreie Bilanz vorweisen können, d. h. es dürfen keine offenen Verstöße oder Probleme vorliegen.
  • IND-anerkannter Sponsorenstatus (HSM): Um einen hochqualifizierten Migranten direkt einzustellen, muss Ihr Unternehmen bereits über einen vom IND anerkannten Sponsorenstatus verfügen. Falls Ihr Unternehmen diese Zulassung nicht besitzt, müssen Sie einen „Employer of Record“ (EOR) oder einen Lohnbuchhaltungsdienstleister beauftragen, der über diese Zulassung verfügt.
  • Anforderungen an die Position und Gehaltsschwellen: Die neue Stelle muss die für die jeweilige Genehmigungsart des Bewerbers festgelegte gesetzliche Gehaltsschwelle erreichen oder übersteigen. Die Vergütung muss in Form eines festen, garantierten monatlichen Bruttogehalts erfolgen, wobei freiwillige Prämien oder variable Vergütungen nicht berücksichtigt werden.
  • Aufrechterhaltung des ununterbrochenen Aufenthalts: Der Bewerber muss sich ununterbrochen und rechtmäßig in den Niederlanden aufgehalten haben. Hat ein Inhaber einer HSM- oder EU-Blue-Card kürzlich seine bisherige Arbeitsstelle verloren, wird ihm eine streng begrenzte „Suchfrist“ von drei Monaten eingeräumt, um eine neue qualifizierte Stelle zu finden, bevor sein Aufenthaltsrecht gefährdet ist.
  • Übereinstimmung von Ausbildung und Vertragsbedingungen (EU-Blue-Card): Bei Inhabern einer EU-Blue-Card müssen die Aufgaben der neuen Position tatsächlich mit den Hochschulabschlüssen des Arbeitnehmers übereinstimmen und diese nutzen. Zudem muss der Arbeitsvertrag die für die Blue Card vorgeschriebene gesetzliche Mindestlaufzeit erfüllen.

Für Bewerber, die Sie lieber mit einer neuen Aufenthaltsgenehmigung als durch eine Übertragung einstellen möchten, deckt unser Service zur EU-Blue-Card für die Niederlande den gesamten Prozess von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur Antragstellung ab.


Welche Gehaltsgrenzen gelten bei einem Arbeitgeberwechsel im Jahr 2026?

Die Berechtigung für eine Genehmigungsübertragung wird sowohl anhand des aktuellen Aufenthaltsstatus des Bewerbers als auch anhand der Fähigkeit Ihres Unternehmens, als rechtmäßiger Sponsor zu fungieren, geprüft. Selbst wenn ein Bewerber auf dem Papier perfekt qualifiziert erscheint, kann eine Übertragung abgelehnt werden, wenn Ihre Organisation oder die angebotene Stelle die strengen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Um eine erfolgreiche Übertragung zu gewährleisten, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Gültige Aufenthaltserlaubnis: Zum Zeitpunkt des Wechsels muss der Bewerber über eine gültige, arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis verfügen. Darüber hinaus muss er gegenüber der IND (Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde) eine einwandfreie Bilanz vorweisen können, d. h. es dürfen keine offenen Verstöße oder Probleme vorliegen.
  • IND-anerkannter Sponsorenstatus (HSM): Um einen hochqualifizierten Migranten direkt einzustellen, muss Ihr Unternehmen bereits über einen vom IND anerkannten Sponsorenstatus verfügen. Falls Ihr Unternehmen diese Zulassung nicht besitzt, müssen Sie einen „Employer of Record“ (EOR) oder einen Lohnbuchhaltungsdienstleister beauftragen, der über diese Zulassung verfügt.
  • Anforderungen an die Position und Gehaltsschwellen: Die neue Stelle muss die für die jeweilige Genehmigungsart des Bewerbers festgelegte gesetzliche Gehaltsschwelle erreichen oder übersteigen. Die Vergütung muss in Form eines festen, garantierten monatlichen Bruttogehalts erfolgen, wobei freiwillige Prämien oder variable Vergütungen nicht berücksichtigt werden.
  • Aufrechterhaltung des ununterbrochenen Aufenthalts: Der Bewerber muss sich ununterbrochen und rechtmäßig in den Niederlanden aufgehalten haben. Hat ein Inhaber einer HSM- oder EU-Blue-Card kürzlich seine bisherige Arbeitsstelle verloren, wird ihm eine streng begrenzte „Suchfrist“ von drei Monaten eingeräumt, um eine neue qualifizierte Stelle zu finden, bevor sein Aufenthaltsrecht gefährdet ist.
  • Übereinstimmung von Ausbildung und Vertragsbedingungen (EU-Blue-Card): Bei Inhabern einer EU-Blue-Card müssen die Aufgaben der neuen Position tatsächlich mit den Hochschulabschlüssen des Arbeitnehmers übereinstimmen und diese nutzen. Zudem muss der Arbeitsvertrag die für die Blue Card vorgeschriebene gesetzliche Mindestlaufzeit erfüllen.

Niederlande 2026: Änderung der Gehaltsgrenzen bei Arbeitgeberwechsel

Art der Genehmigung Mindestlohn (2026) Anmerkungen
HSM / IKT, ab 30 Jahren 5.942 Euro brutto pro Monat Ohne 8 % Urlaubsgeld
HSM / IKT, unter 30 4.357 Euro brutto/Monat Altersfeststellung bei Arbeitsantritt
Ermäßigt (Absolventen) 3.122 Euro brutto/Monat Einarbeitungsjahr oder qualifizierte Absolventen
EU-Blaue-Karte-Standard 5.942 Euro brutto pro Monat Hochschulabschluss erforderlich
Ermäßigte EU-Blue-Card 4.754 Euro brutto pro Monat Absolventen, deren Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt

Ein Vergleich des Angebots vor dessen Unterbreitung erspart später eine Ablehnungsmitteilung. Unser Support-Service zur „30-Prozent-Regelung“ in den Niederlanden hilft dabei, das Gehalt so zu gestalten, dass der Arbeitnehmer die Schwelle überschreitet und seinen Steuervorteil durch den Umzug sichert.


Welche Unterlagen sind für einen Arbeitgeberwechsel erforderlich?

Die Verwaltung der erforderlichen Unterlagen erfordert eine enge Abstimmung zwischen drei wesentlichen Parteien: dem Arbeitnehmer, dem bisherigen Arbeitgeber und Ihrer Organisation als neuem Träger. Da bereits ein einziges fehlendes Dokument von einer der Parteien den gesamten Übertragungsprozess erheblich verzögern kann, ist es von entscheidender Bedeutung, eine vollständige und korrekte Akte zusammenzustellen, bevor Sie Ihre Meldung bei der IND einreichen.

Stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Anforderungen zusammengestellt und überprüft haben:

  • Mitarbeiterunterlagen: Sie benötigen eine Kopie des gültigen Reisepasses des Bewerbers, Scans beider Seiten seiner aktuellen Aufenthaltsgenehmigung, beglaubigte Nachweise über seine Bildungsabschlüsse sowie einen aktuellen Auszug aus der Einwohnermeldedatenbank (BRP), der seine Anmeldung bei einer Gemeinde in den Niederlanden bestätigt.
  • Nachweis der Krankenversicherung: Der Antragsteller muss einen umfassenden Nachweis über eine gesetzliche Krankenversicherung in den Niederlanden erbringen. Bei Inanspruchnahme einer alternativen Versicherung muss die Police eine medizinische Deckung in Höhe von mindestens 30.000 € gewährleisten; dies ist eine zwingende Voraussetzung für jede Änderung einer Aufenthaltsgenehmigung oder einen Neuantrag.
  • Neuer Arbeitsvertrag: Der unterzeichnete Vertrag muss die Berufsbezeichnung klar definieren, das garantierte feste monatliche Bruttogehalt festlegen und ausdrücklich nachweisen, dass die Vergütung sowohl die gesetzliche Zulassungsschwelle als auch die allgemeinen marktüblichen Standards erfüllt.
  • Unterlagen des bisherigen Arbeitgebers: Zu den wesentlichen Unterlagen des bisherigen Arbeitgebers gehören die letzten Gehaltsabrechnungen des Bewerbers, eine offizielle Bestätigung des Enddatums des Arbeitsverhältnisses sowie die Zusicherung, dass der bisherige Arbeitgeber die vorgeschriebene Kündigungsmitteilung innerhalb von vier Wochen nach Vertragsende bei der IND eingereicht hat.
  • Übersetzungen und Beglaubigungen: Alle außerhalb der Niederlande ausgestellten amtlichen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Niederländische oder Englische übersetzt werden. Darüber hinaus müssen bestimmte ausländische Dokumente unter Umständen offiziell beglaubigt werden (z. B. durch einen Apostille-Stempel), bevor sie vom IND offiziell anerkannt und akzeptiert werden.

Wenn der Arbeitnehmer im Rahmen einer unternehmensinternen Versetzung wechselt, klärt unser Service für ICT-Aufenthaltsgenehmigungen in den Niederlanden, welche Dokumente übernommen werden und welche für die neue Position neu ausgestellt werden müssen.


Wie läuft das Antragsverfahren bei einem Arbeitgeberwechsel in den Niederlanden ab?

Die Vorgehensweise unterscheidet sich je nach Genehmigung, der Ablauf ist jedoch im Großen und Ganzen einheitlich. Führen Sie diese Schritte der Reihe nach durch und klären Sie etwaige Unstimmigkeiten bezüglich des Gehalts oder des Sponsors, bevor der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnimmt.

1
Bewerten und überprüfen
Überprüfen Sie die Art der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung des Arbeitnehmers sowie deren Ablaufdatum und stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen über den für die neue Aufenthaltsgenehmigung erforderlichen Sponsorenstatus verfügt.
2
Gehalt und Vertrag bestätigen
Vergewissern Sie sich, dass die neue Stelle zum geplanten Starttermin die geltende Gehaltsschwelle für 2026 erfüllt, und schließen Sie anschließend einen vorschriftsmäßigen Arbeitsvertrag ab.
3
Benachrichtigen Sie die IND
Bei Umstellungen im Zusammenhang mit hochqualifizierten Migranten und der EU-Blauen Karte, bei denen eine Meldung nach 12 Monaten zulässig ist, reicht der neue anerkannte Sponsor die Änderungsmeldung innerhalb von vier Wochen nach dem Startdatum über das IND-Business-Portal ein.
4
Einen neuen Antrag stellen
Bei Genehmigungen wie der GVVA, ICT außerhalb der Unternehmensgruppe oder einer vorzeitigen Änderung der EU-Blue-Card, bei denen eine Meldung nicht zulässig ist, reichen Sie bitte einen vollständigen neuen Genehmigungsantrag ein und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 90 Tagen bis zur Entscheidung.
5
Status bestätigen
Überprüfen Sie die Übertragung oder Genehmigung bei der IND, aktualisieren Sie gegebenenfalls die BRP-Registrierung des Mitarbeiters und vergewissern Sie sich, dass die 30-Prozent-Regelung gegebenenfalls übernommen wurde.

Für Arbeitnehmer, deren Aufenthaltsgenehmigungen während des Umzugs kurz vor dem Ablauf stehen, koordiniert unser in den Niederlanden anerkannter Betreuungsdienst die entsprechenden Meldungen und etwaige Verlängerungen, damit der rechtmäßige Aufenthalt zu keinem Zeitpunkt unterbrochen wird.


Wie lange dauert ein Arbeitgeberwechsel und was kostet er?

Die Bearbeitungsfristen und die damit verbundenen Kosten variieren erheblich, je nachdem, ob die Versetzung als einfache Meldung gilt oder einen komplett neuen Antrag erfordert. Eine häufige Falle für Arbeitgeber besteht darin, den Zeitplan für das Einwanderungsverfahren vom voraussichtlichen Eintrittsdatum abhängig zu machen; stattdessen muss der rechtliche Prozess den Zeitplan für die Einarbeitung des Bewerbers streng vorgeben.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die voraussichtlichen Zeitpläne und finanziellen Verpflichtungen, die Sie in Ihren Einstellungsplan einbeziehen sollten:

  • Fristen für das Meldeverfahren: Bei Versetzungen von hochqualifizierten Migranten und Inhabern einer EU-Blauen Karte (nach 12 Monaten bei ihrem ursprünglichen Arbeitgeber) ist das Meldeverfahren in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen abgeschlossen. In diesen Fällen kann der Arbeitnehmer in der Regel seine Tätigkeit aufnehmen, sobald die Meldung bei der IND eingereicht und sein rechtmäßiger Aufenthalt bestätigt wurde.
  • Neue Fristen für Antragsverfahren: Änderungen, die einen vollständigen Antrag erfordern, wie beispielsweise GVVA-Genehmigungen, Änderungen an der Blue Card in der Anfangsphase und ICT-Wechsel außerhalb der Gruppe, können rechtlich bis zu der gesetzlich festgelegten Höchstfrist von 90 Tagen dauern. Bei vom IND anerkannten Sponsoren kommen jedoch häufig beschleunigte Bearbeitungszeiten von zwei bis sechs Wochen vor.
  • IND-Behördengebühren: Ab 2026 beträgt die reguläre Antragsgebühr für eine EU-Blue-Card oder eine Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Migranten 423 €. Dagegen fallen für einfache Meldungen über einen Wechsel des Sponsors keine Verwaltungsgebühren seitens des IND an.  
  • Kosten für professionelle Unterstützung: Die Beauftragung einer Einwanderungsberatungsstelle zur Abwicklung eines Arbeitgeberwechsels ist in der Regel mit Gebühren zwischen 500 € und 2.000 € verbunden. Diese Kosten variieren je nach Komplexität des Falles, der jeweiligen Aufenthaltsgenehmigungskategorie und dem mit dem Wechsel verbundenen Verwaltungsaufwand.
  • Weitere finanzielle Aspekte: Arbeitgeber sollten Mittel für Nebenkosten wie beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, formelle Beglaubigungsverfahren und die Aktualisierung der BRP-Registrierung bei der Gemeinde einplanen. Zu beachten ist insbesondere, dass für die Übertragung einer bestehenden 30-Prozent-Steuerregelung auf einen neuen Arbeitgeber keine gesonderte behördliche Antragsgebühr anfällt.

Bearbeitungszeit und Kosten nach Route

Route Typische Bearbeitungszeit Gebühr der indischen Regierung
HSM-Sponsorenwechsel (Mitteilung) 2–4 Wochen Keine Gebühr für einfache Überweisungen
Wechsel der Blue Card nach 12 Monaten 2–4 Wochen Benachrichtigungsbasiert
Neuantrag (GVVA / Blue Card in der Anfangsphase) Bis zu 90 Tage; 2–6 Wochen bei einem anerkannten Sponsor 423 Euro (Blue Card) / ca. 380 Euro (HSM)

Möchten Sie genau wissen, was ein bestimmter Wechsel kostet und wie lange er dauern wird? Unser Service für den Arbeitgeberwechsel in den Niederlanden ermittelt für Sie den richtigen Weg und den Zeitplan, bevor Sie sich festlegen.


Welche Compliance-Verpflichtungen gelten für Arbeitgeber?

Tatsächlich liegt der Großteil des Compliance-Risikos bei einem Arbeitgeberwechsel eindeutig bei Ihrem Unternehmen als neuem Arbeitgeber und nicht beim Arbeitnehmer. Die behördliche Aufsicht wird immer strenger, und die bloße Ausstellung von Gehaltsabrechnungen reicht nicht mehr aus, um die Anforderungen der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) bei einer Prüfung zu erfüllen.

Um Ihren Status als anerkannter Sponsor zu wahren und sicherzustellen, dass der rechtmäßige Aufenthaltsstatus Ihres neuen Mitarbeiters erhalten bleibt, ist die strikte Einhaltung der folgenden Verpflichtungen zwingend erforderlich:

  • Vierwöchige Meldefrist: Sowohl der bisherige als auch der neue Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die IND innerhalb von vier Wochen nach dem Wechsel des Arbeitgebers offiziell zu benachrichtigen. Die Nichteinhaltung dieser wichtigen Frist kann den ununterbrochenen Aufenthaltsstatus des Arbeitnehmers beeinträchtigen und seine derzeitige Aufenthaltsgenehmigung gefährden.
  • Nachweis der tatsächlichen Zahlung (Aktualisierung 2026): Ab 2026 verlangt die IND ausdrücklich von anerkannten Sponsoren den Nachweis, dass die Gehälter erfolgreich auf das persönliche Bankkonto des Mitarbeiters überwiesen wurden. Gehaltsabrechnungen allein gelten nicht mehr als ausreichender Nachweis; Sie müssen Geschäftskontoauszüge oder Sammelüberweisungsübersichten aufbewahren, aus denen die Zuordnung der Gelder zur jeweiligen Person eindeutig hervorgeht.  
  • Kontinuierliche Einhaltung der Gehaltsvorgaben: Die Einhaltung der gesetzlichen Gehaltsschwelle ist eine fortlaufende Verpflichtung und nicht lediglich eine einmalige Anforderung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Jeder Rückgang des Gehalts unter die festgelegte Schwelle – mit Ausnahme des gesetzlichen Krankengeldes – löst unverzüglich eine Überprüfung oder den Widerruf der Aufenthaltsgenehmigung durch die IND aus.  
  • Strenge Aufbewahrungspflicht: Arbeitgeber müssen für jeden von ihnen geförderten Arbeitnehmer umfassende Unterlagen führen, darunter Arbeitsverträge, Kopien der Aufenthaltsgenehmigung, Gehaltsabrechnungen und den neu vorgeschriebenen Nachweis über die tatsächliche Zahlung. Diese Unterlagen müssen sicher aufbewahrt werden und für Prüfungen durch die IND mindestens fünf Jahre nach dem formellen Ende der Förderung jederzeit verfügbar sein.  
  • Marktgerechte Vergütungsstandards: Die angebotene Vergütung muss nicht nur die festgelegte gesetzliche Zulassungsschwelle erfüllen, sondern auch den allgemeinen marktüblichen Sätzen entsprechen. Die IND verlangt, dass das Gehalt genau das widerspiegelt, was für vergleichbare Positionen auf dem gesamten niederländischen Arbeitsmarkt üblich ist, um eine Lohndrücke zu verhindern.

Die kontinuierliche Nachverfolgung stellt für die meisten internen Teams eine große Herausforderung dar. Unser Modul zur Einhaltung von Vorschriften bei der Verlängerung von Visa und Genehmigungen automatisiert Fristenbenachrichtigungen und die Zahlungsüberwachung, sodass eine versäumte Benachrichtigung niemals eine Genehmigung gefährdet.


Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert, bevor er eine neue Stelle gefunden hat?

Der Verlust des Arbeitsplatzes führt nicht automatisch zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Arbeitnehmers, löst jedoch einen strengen behördlichen Zeitplan aus. Inhabern einer befristeten Aufenthaltserlaubnis wird ein begrenzter Zeitraum eingeräumt, um eine neue, die Voraussetzungen erfüllende Stelle zu finden. Der Ausgang dieser Übergangsphase hat erhebliche Auswirkungen sowohl auf den unmittelbaren Rechtsstatus des Arbeitnehmers als auch auf seine künftige Berechtigung zum Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.

  • Sechsmonatige Suchfrist (Aktualisierung 2026): Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Vorschriften kürzlich geändert haben. Mit Wirkung vom Mai 2026 hat die IND die gesetzliche Frist für die Arbeitssuche verlängert. Hochqualifizierte Migranten, Inhaber einer EU-Blue-Card und Inhaber einer GVVA-Genehmigung erhalten nun in der Regel maximal sechs Monate – statt wie bisher drei Monate –, um eine neue qualifizierte Stelle zu finden und ihren neuen Arbeitgeber die IND offiziell darüber informieren zu lassen.
  • Anforderungen an die fristgerechte Meldung: Um den Status des ununterbrochenen Aufenthalts des Arbeitnehmers aufrechtzuerhalten, muss der neue Arbeitgeber die Meldung über den Arbeitgeberwechsel innerhalb von vier Wochen nach dem offiziellen Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers bei der IND einreichen.
  • Risiko des Entzugs der Aufenthaltsgenehmigung: Wenn es einem Antragsteller nicht gelingt, innerhalb der sechsmonatigen Suchfrist eine qualifizierte Stelle zu finden und die Übertragung der Arbeitserlaubnis abzuschließen, wird die IND seine Aufenthaltsgenehmigung voraussichtlich entziehen, was zum sofortigen Verlust des rechtmäßigen Aufenthalts in den Niederlanden führt.
  • Status von Familienangehörigen: Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige bleiben in der Regel gültig, sofern die neue Rolle die gesetzlichen Anforderungen an das Familieneinkommen erfüllt. Allerdings kann es erforderlich sein, diese Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige im Zusammenhang mit der Übertragung der Aufenthaltsgenehmigung des Hauptantragstellers administrativ anzupassen.
  • Unbeschränkt aufenthaltsberechtigte Personen: Bewerber, die über eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder einen langfristigen Aufenthaltsstatus in der EU verfügen, sind vollständig von den Beschränkungen hinsichtlich der Suchfristen befreit. Sie können Phasen der Arbeitslosigkeit und den Wechsel zwischen Arbeitgebern frei gestalten, ohne ihren Aufenthaltsstatus zu gefährden oder eine Meldepflicht gegenüber der IND zu haben.

Wenn eine Aufenthaltsgenehmigung bei einem Arbeitsplatzwechsel bald abläuft, hilft unser Service zur Beantragung einer EU-Langzeitaufenthaltsgenehmigung in den Niederlanden berechtigten Arbeitnehmern dabei, einen stabilen langfristigen Aufenthaltsstatus zu erlangen, der sie künftig von der Abhängigkeit von einem Sponsor befreit.


Wie wirkt sich ein Arbeitgeberwechsel auf die Daueraufenthaltsgenehmigung und die 30-Prozent-Regelung aus?

Ein zum richtigen Zeitpunkt vollzogener Arbeitgeberwechsel sichert Ihrem internationalen Mitarbeiter zwei entscheidende Vorteile: seinen Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung und seinen fortbestehenden Anspruch auf die 30-Prozent-Steuerregelung. Beide Vorteile hängen streng von der administrativen Kontinuität ab, und eine schlecht gemanagte Übergangsphase kann diese Vorteile dauerhaft gefährden.

Um den Status und die Leistungen Ihrer Mitarbeiter zu schützen, achten Sie bitte auf die strikte Einhaltung der folgenden Vorgaben:

  • Frist für den ununterbrochenen Aufenthalt: Um einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt aufrechtzuerhalten, der grundsätzlich erforderlich ist, damit die Fünfjahresfrist für die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung weiterläuft, muss der neue Arbeitgeber die IND innerhalb von vier Wochen nach dem Arbeitsantritt des Arbeitnehmers offiziell benachrichtigen.
  • 30-Prozent-Regelung – Kontinuität (die 3-Monats-Regel): Die 30-Prozent-Steuervergünstigung geht nicht automatisch auf einen neuen Arbeitgeber über. Um sie beizubehalten, darf die Zeitspanne zwischen dem letzten Tag des vorherigen Vertrags und dem ersten Tag des neuen Vertrags genau drei Monate (90 Tage) nicht überschreiten. Wird dieses enge Zeitfenster überschritten, geht der erforderliche Status des Arbeitnehmers als „aus dem Ausland angeworbener Arbeitnehmer“ dauerhaft verloren. Darüber hinaus müssen Sie und der Arbeitnehmer innerhalb von vier Monaten nach Vertragsbeginn einen neuen gemeinsamen Antrag beim Belastingdienst einreichen, um sicherzustellen, dass die Regelung rückwirkend gilt.  
  • Gehaltsschwellen und die Entscheidung: Das neue Vergütungspaket muss eigenständig die strengen Anforderungen des Belastingdienst an das zu versteuernde Einkommen erfüllen, die völlig unabhängig von den Schwellenwerten des IND für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung sind. Falls das neue Gehalt unter die spezifische Norm der Steuerbehörde fällt, verliert der Arbeitnehmer den Steuervorteil, selbst wenn seine Aufenthaltsgenehmigung weiterhin uneingeschränkt gültig ist.  
  • Folgen von Unterbrechungen des Aufenthalts: Längere Lücken im rechtmäßigen Aufenthalt, die gegen die gesetzlich festgelegte Erfassungsfrist der IND verstoßen, können die Frist für den ununterbrochenen Aufenthalt vollständig zurücksetzen. Durch dieses Zurücksetzen wird die bisher angesammelte Zeit gelöscht, was einen künftigen Antrag auf die niederländische Staatsangehörigkeit oder eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in der EU erheblich verzögern oder erschweren kann.
  • Strategische zeitliche Abstimmung: Die Personal- und Rekrutierungsteams müssen den Zeitplan für den Übergang sorgfältig koordinieren. Es ist unerlässlich, das Enddatum des bisherigen Vertrags, die Frist für die IND-Meldung und das Startdatum des neuen Vertrags perfekt aufeinander abzustimmen, um sicherzustellen, dass es zu keinerlei Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts oder der Berechtigung für Steuerbescheide kommt.

Um den Steuervorteil bei einem Umzug zu sichern, ist eine sorgfältige Abfolge der Schritte erforderlich. Unser Service zur Unterstützung bei der Anwendung der 30-Prozent-Regelung in den Niederlanden kümmert sich um den Zeitplan und die Dokumentation, damit Ihr Mitarbeiter den Vorteil behält, für den er umgezogen ist.


In den Niederlanden den Arbeitgeber wechseln, ohne dass eine Lücke im Versicherungsstatus entsteht

Beginnen Sie mit dem Einwanderungsverfahren, sobald ein Bewerber die Stelle annimmt, und nicht erst eine Woche vor Arbeitsbeginn. Ermitteln Sie die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung, überprüfen Sie die Gehaltsschwelle für 2026 zum geplanten Arbeitsbeginn und reichen Sie die Meldung oder den Antrag frühzeitig ein. Sollte auch nur ein einziger Punkt unklar sein, lassen Sie ihn vor der Vertragsunterzeichnung prüfen und nicht erst danach.

Vereinbaren Sie eine Demo, um zu erfahren, wie „ Jobbatical “ alle Schritte und Fristen bei einem Arbeitgeberwechsel in den Niederlanden koordiniert, damit Ihr neuer Mitarbeiter pünktlich seine Arbeit aufnehmen kann und alle Vorschriften eingehalten werden.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr neuer Mitarbeiter eine IND-Meldung oder einen vollständigen Neuantrag benötigt?

Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.


Häufig gestellte Fragen - Wechsel des Arbeitgebers in den Niederlanden

Kann ein Arbeitnehmer mit einer Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Migranten den Arbeitgeber wechseln?

Ja. Der neue Arbeitgeber muss ein von der IND anerkannter Sponsor sein und die IND innerhalb von vier Wochen nach Arbeitsbeginn über das Business Portal benachrichtigen. Die Stelle muss die für den Tag des Arbeitsbeginns beim neuen Unternehmen geltende Gehaltsschwelle für 2026 erfüllen.

Welche Gehaltsgrenze gilt bei einem Arbeitgeberwechsel im Jahr 2026?

Für das Jahr 2026 liegt die HSM-Grenze bei 5.942 € brutto pro Monat für Arbeitnehmer ab 30 Jahren und bei 4.357 € für Arbeitnehmer unter 30 Jahren, jeweils ohne Urlaubsgeld. Bei einem Arbeitgeberwechsel beginnt die Berechnung von vorne, sodass die am neuen Eintrittsdatum geltende Grenze zur Anwendung kommt.

Wie lange dauert ein Arbeitgeberwechsel in den Niederlanden?

Ein Antrag auf eine HSM- oder Blue-Card-Verlängerung nach 12 Monaten wird in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen bearbeitet. Ein neuer Antrag, wie beispielsweise ein GVVA-Antrag oder ein Antrag auf einen Wechsel in eine andere ICT-Gruppe, kann bis zur maximalen Bearbeitungsdauer von 90 Tagen dauern, wobei anerkannte Sponsoren oft mit zwei bis sechs Wochen rechnen können.

Zahlt der Arbeitgeber bei einem Wechsel des Sponsors eine IND-Gebühr?

Für eine einfache HSM-Meldung zum Wechsel des Sponsors fällt keine IND-Gebühr an. Bei einem neuen Antrag hingegen schon: Die Gebühr für die EU-Blue-Card beträgt 423 €, die Gebühr für die HSM-Genehmigung liegt bei etwa 380 €. Planen Sie die Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und professionelle Unterstützung separat ein.

Was passiert mit der 30-Prozent-Regelung, wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechselt?

Die 30-Prozent-Regelung kann auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn die Pause zwischen den Beschäftigungsverhältnissen nicht länger als drei Monate dauert und die neue Stelle weiterhin die Einkommensvoraussetzungen der Regelung erfüllt. Durch eine sorgfältige Planung des Enddatums, der Kündigung und des Startdatums bleibt der Anspruch gewahrt.

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert, bevor er einen neuen Arbeitgeber gefunden hat?

Inhaber einer HSM-, Blue Card- oder GVVA-Genehmigung haben in der Regel eine dreimonatige Frist, um eine neue berechtigte Beschäftigung zu finden und dies dem IND mitzuteilen bzw. einen Antrag zu stellen. Wird diese Frist versäumt, kann dies zum Entzug der Genehmigung führen. Für Personen mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis und EU-Langzeitaufenthalter gelten keine Einschränkungen.

Hat ein Arbeitgeberwechsel Auswirkungen auf die Berechtigung zum Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung?

Nein, vorausgesetzt, die Meldungen erfolgen fristgerecht und der Aufenthalt wird ohne übermäßige Unterbrechungen fortgesetzt. Eine verspätete Meldung oder eine längere Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts kann die fünfjährige Aufenthaltsfrist zurücksetzen und die Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung oder der Staatsbürgerschaft verzögern.

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Elouise
Elouise
Elouise ist Expertin für globale Mobilität bei Jobbatical und gehört zu den erfahrensten Einwanderungsberaterinnen der Plattform: Sie hat bereits über 1.000 Fälle bearbeitet und dabei eine Fünf-Sterne-Zufriedenheitsbewertung erhalten. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Einwanderung von Geschäftsleuten nach Großbritannien sowie die Unternehmenszuwanderung nach Frankreich, wobei sie Personalabteilungen und Teams für globale Mobilität während des gesamten Lebenszyklus von Mitarbeiterentsendungen in beide Länder unterstützt. Im britischen Bereich umfasst ihre Tätigkeit das „Skilled Worker Visa“, die Pflichten im Zusammenhang mit der Sponsorenlizenz, die Ausstellung des „Certificate of Sponsorship“ (CoS) sowie die Einhaltung der Vorschriften des Innenministeriums; im französischen Bereich deckt sie den „Passeport Talent“, das „French Tech Visa“, Anträge auf Arbeitserlaubnis über das ANEF-Portal sowie die Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen durch die OFII ab. Kunden heben immer wieder ihre Reaktionsschnelligkeit, ihre Präzision und ihre fundierten Kenntnisse in zwei der compliance-intensivsten Einwanderungssysteme Europas hervor.
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