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Kurzzeitvisa für Portugal: Ein vollständiger Leitfaden

3
min lesen
Zuletzt aktualisiert
22. Juli 2025
Kurzzeitvisum Kurzzeitvisum
Wichtigste Erkenntnisse

Kurzzeitvisa in Portugal ermöglichen Nicht-EU/EWR/Schweizer Bürgern einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Bei diesen Visa handelt es sich in erster Linie um Schengen-Visa (Typ C), die auch Reisen durch die 29 Länder des Schengen-Raums ermöglichen. Darüber hinaus bietet Portugal für bestimmte Zwecke Visa für einen vorübergehenden Aufenthalt mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr an. Im Folgenden werden die wichtigsten Arten von Kurzzeitvisa aufgeführt.

Arten von Kurzzeitvisa in Portugal

  1. Schengen-Visum (Typ C)
    • Zweck: Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuche, Kurzzeitstudien, kulturelle Veranstaltungen oder medizinische Behandlungen.
    • Dauer: Bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
    • Hauptmerkmale: Ermöglicht mehrfache Einreisen und Reisen innerhalb des Schengen-Raums. Ideal für Touristen oder Geschäftsreisende, die an Veranstaltungen wie dem Web Summit in Lissabon teilnehmen.
  2. Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt
    • Zweck: Studium, Arbeit, medizinische Behandlung oder andere Aktivitäten, die länger als 90 Tage, aber weniger als ein Jahr dauern.
    • Dauer: Bis zu einem Jahr, mit mehreren Einsätzen.
    • Hauptmerkmale: Geeignet für längere Aufenthalte, z. B. Saisonarbeit oder längere Studiengänge. Die Inhaber haben Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie der Gesundheitsversorgung.
  3. Visum für Arbeitssuchende
    • Zweck: Ermöglicht Nicht-EU-Bürgern die Einreise nach Portugal zur Arbeitssuche.
    • Dauer: Bis zu einem Jahr oder bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
    • Wichtigste Merkmale: Erlaubt die Arbeitssuche und untergeordnete Arbeiten während der Gültigkeitsdauer des Visums.

 Bürger aus Ländern wie den USA, Kanada, Australien und dem Vereinigten Königreich können sich bis zu 90 Tage lang ohne Visum für touristische oder geschäftliche Zwecke in Portugal aufhalten. Überprüfen Sie immer den Status der Visumbefreiung je nach Ihrer Nationalität.

Wer braucht ein Kurzzeitvisum?

Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige, die sich zu touristischen, geschäftlichen oder familiären Zwecken bis zu 90 Tage in Portugal aufhalten möchten, benötigen je nach Herkunftsland ein Schengen-Visum. Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, aber weniger als einem Jahr, ist ein Visum für einen befristeten Aufenthalt erforderlich, es sei denn, es gelten besondere Ausnahmen (z. B. für Familienangehörige von EU-Bürgern). Auf der Website des portugiesischen Außenministeriums finden Sie eine Liste der Länder, die ein Visum benötigen.

Visumspflicht Beschreibung Beispiele
Kein Visum erforderlich Sie können nach den EU-Rechtsvorschriften über die Freizügigkeit frei in Portugal leben, arbeiten und studieren. Bürger der EU/EWR-Schengen-Länder wie z. B.: Spanien, Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande
Kein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen erforderlich Dies gilt für touristische, familiäre und geschäftliche Besuche, nicht aber für Arbeits- oder Langzeitaufenthalte. Staatsangehörige von Nicht-EU/EWR-Ländern, die auf der Schengen-Liste für die Befreiung von der Visumpflicht stehen: USA, Kanada, Großbritannien, Australien, Brasilien
Visum erforderlich Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, z. B. zu Arbeits- oder Studienzwecken, ist ein separates nationales Visum erforderlich. Staatsangehörige von Nicht-EU/EWR-Ländern, die nicht auf der Schengen-Liste für die Visumbefreiung stehen: Nigeria, Indien, Südafrika, Mexiko, Philippinen

Anforderungen für Kurzzeitvisa

Um ein Kurzzeitvisum zu beantragen, müssen Sie mehrere Dokumente einreichen. Die Anforderungen variieren je nach Art des Visums leicht, aber die allgemeine Liste umfasst:

  • Gültiger Reisepass: Muss mindestens drei Monate über das geplante Abreisedatum hinaus gültig sein. Legen Sie eine Fotokopie der Seite mit den biografischen Daten bei.
  • Visumantragsformular: Ausgefüllt und unterschrieben, erhältlich auf der Website des portugiesischen Konsulats oder der Botschaft.
  • Zwei Reisepassfotos: Neueren Datums, die den Schengen-Spezifikationen entsprechen.
  • Reiseversicherung: Obligatorisch für Schengen-Visa, deckt medizinische Notfälle bis zu 30.000 € ab.
  • Nachweis des Zwecks:
    • Tourismus: Hotelbuchungen, Reiseroute oder Einladungsschreiben von Familie/Freunden.
    • Geschäftlich: Einladungsschreiben eines portugiesischen Unternehmens oder Anmeldung zu einer Veranstaltung.
    • Arbeitssuchende: Absichtserklärung und Nachweis der finanziellen Mittel.
  • Nachweis der finanziellen Mittel: Kontoauszüge oder eine Erklärung des Sponsors, aus der hervorgeht, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt (z. B. 75 €/Tag für das Schengen-Visum).
  • Strafregisterauszug: Erforderlich für Visa für einen vorübergehenden Aufenthalt, ausgestellt von Ihrem Wohnsitzland, beglaubigt mit einer Haager Apostille (nicht erforderlich für Minderjährige unter 16 Jahren).
  • Unterkunftsnachweis: Hotelreservierung, Mietvertrag oder Einladungsschreiben des Gastgebers.
  • Flugreiseplan: Bestätigte Hin- und Rückflugbuchung oder Nachweis der Weiterreise.

Es können zusätzliche Dokumente verlangt werden, wie z. B. ein Nachweis über familiäre Bindungen oder eine Bestätigung der medizinischen Behandlung. Alle Dokumente müssen in englischer oder portugiesischer Sprache abgefasst oder von beglaubigten Übersetzungen begleitet sein.

So beantragen Sie ein Kurzzeitvisum

Folgen Sie diesen Schritten, um ein Kurzzeitvisum für Portugal zu beantragen:

  1. Bestimmen Sie die Art des Visums: Bestätigen Sie, ob Sie ein Schengen-Visum, ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt oder ein Visum für Arbeitssuchende benötigen, je nach Zweck und Dauer Ihres Aufenthalts.
  2. Prüfen Sie den Ort der Antragstellung: Anträge werden bei der portugiesischen Botschaft, dem Konsulat oder einem VFS Global Visazentrum in Ihrem Wohnsitzland eingereicht. Sie können keinen Antrag stellen, während Sie sich in Portugal befinden.
  3. Füllen Sie das Antragsformular aus: Download von der Website des Konsulats oder dem e-Visa-Portal.
  4. Vereinbaren Sie einen Termin: Buchen Sie online oder per Telefon beim Konsulat oder bei VFS Global.
  5. Sammeln Sie Dokumente: Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig sind und den Anforderungen entsprechen. Notariell beglaubigte Dokumente müssen von einem Notar in Ihrem Wohnsitzstaat beglaubigt werden (für US-Bewerber).
  6. Antrag einreichen: Gehen Sie zu Ihrem Termin, reichen Sie Ihre Unterlagen ein, geben Sie Ihre biometrischen Daten an (Fingerabdrücke und Foto) und bezahlen Sie die Visumgebühr.
  7. Antrag verfolgen: Überprüfen Sie den Status online über die Botschaft oder die VFS-Website. Die Bearbeitung dauert in der Regel 15-30 Tage, kann aber variieren.

Visagebühren

  • Schengen-Visum: 90 € (Erwachsene), 45 € (Kinder von 6-12 Jahren). Für Staatsangehörige von Ländern, mit denen die EU Erleichterungsabkommen geschlossen hat, gelten ermäßigte Gebühren (35 € bis 67,75 €).
  • Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt: Je nach Konsulat unterschiedlich, in der Regel 80 € für Erwachsene, 40 € für Kinder unter 12 Jahren.
  • VFS-Servicegebühr: Zusätzliche 39,68 $ (einschließlich MwSt.) für Anträge auf Schengen-Visa oder Visa für einen vorübergehenden Aufenthalt, zahlbar per Karte oder Zahlungsanweisung (für einige Orte).

Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung

  • Frühzeitig beantragen: Reichen Sie Ihren Antrag 15 Tage bis 6 Monate vor dem geplanten Reisetermin ein, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
  • Überprüfen Sie die Dokumente doppelt: Unvollständige oder falsche Dokumente sind ein häufiger Grund für die Ablehnung eines Visums. Verwenden Sie eine Checkliste auf der Website des Konsulats.
  • Seien Sie ehrlich: Machen Sie genaue Angaben, um Komplikationen oder Verbote zu vermeiden.
  • Verwenden Sie beglaubigte Übersetzungen: Verlassen Sie sich bei nicht-englischen/portugiesischen Dokumenten auf professionelle Dienste wie Translayte, damit sie garantiert akzeptiert werden.
  • Experten zu Rate ziehen: Bei komplexen Fällen sollten Sie Einwanderungsberater wie Immigrant Invest in Betracht ziehen, die eine vorläufige Due-Diligence-Prüfung durchführen, um das Risiko einer Ablehnung zu minimieren.

Vorteile von Kurzzeitvisa in Portugal

  • Zugang zum Schengen-Raum: Freies Reisen in 29 Ländern, darunter Frankreich, Spanien und Italien, für bis zu 90 Tage.
  • Flexible Aufenthalte: Visa für einen befristeten Aufenthalt erlauben bis zu einem Jahr mit mehreren Einreisen, ideal für längere Projekte oder die Arbeitssuche.
  • Hohe Lebensqualität: Genießen Sie das milde Klima, das erschwingliche Leben und die lebendige Kultur Portugals, vom Surfen in Peniche bis zum Coworking in Lissabon.
  • Zugang zu Dienstleistungen: Inhaber eines Visums für einen befristeten Aufenthalt können die öffentliche Gesundheitsversorgung und andere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Gemeinsame Herausforderungen und Lösungen

  • Bürokratie: Die portugiesischen Verwaltungsverfahren können langsam sein. 
    • Lösung: Bereiten Sie alle Unterlagen sorgfältig vor und bewerben Sie sich frühzeitig.
  • Sprachliche Hürden: Einige Konsulate verlangen portugiesische Übersetzungen.
    • Die Lösung: Nutzen Sie zertifizierte Übersetzungsdienste.
  • Visumverweigerungen: Häufige Gründe sind unzureichende Mittel oder unvollständige Dokumente. 
    • Lösung: Arbeiten Sie mit zugelassenen Maklern für Due-Diligence-Prüfungen zusammen.

Schlussfolgerung:

Ob ein Ausländer bei der Einreise nach Portugal ein Visum benötigt oder nicht, hängt von seiner Staatsangehörigkeit und der Dauer seines Aufenthalts ab. Je nach Aufenthaltszweck ist die Wahl eines geeigneten Visums ein wichtiger Schritt. Zu den wichtigsten Visumstypen gehören:

  1. Schengen-Visum: Für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, geeignet für Tourismus, Geschäfts- oder Familienbesuche. EU-/EWR-/Schweizer Bürger und Staatsangehörige von 62 Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind (z. B. USA, Vereinigtes Königreich), benötigen kein Visum für Kurzbesuche, aber andere benötigen es.
  2. Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt: Ermöglicht Aufenthalte von bis zu einem Jahr zum Studium, zur Arbeit oder zur medizinischen Behandlung, mit mehrfacher Einreise und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen.
  3. Visum für Arbeitssuchende: Erlaubt Nicht-EU-Bürgern einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr, um eine Beschäftigung zu finden, und erlaubt eine untergeordnete Arbeit, bis eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt berechtigt seinen Inhaber lediglich dazu, an einer Grenzübergangsstelle vorstellig zu werden und die Einreise in das Land zu beantragen. An der Grenze kann vom Inhaber verlangt werden, dass er Unterlagen zu den Aufenthaltsbedingungen vorlegt, z. B. zum Vorhandensein ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für den Aufenthalt und die Rückreise, zu den Unterkunftsbedingungen und zu einer gültigen Reisekrankenversicherung.

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