- Rechtzeitiges Handeln ist entscheidend: Die Familienangehörigen der Arbeitnehmer müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung Berufung beim Gericht einlegen – wird diese Frist versäumt, erlischt das Berufungsrecht.
- Eine aussagekräftige Dokumentation ist unerlässlich: Der Einspruch sollte direkt auf die Ablehnungsgründe eingehen und aktuelle, beglaubigte Dokumente wie Einkommensnachweise, Wohnsitznachweise, Nachweise über die Echtheit der Beziehung und Sprachzertifikate enthalten.
- Einstufiges Berufungsverfahren: Die Berufung wird direkt beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt, wobei in der Regel ein Anwalt erforderlich ist.
- Die Rolle der Personalabteilung bei der Unterstützung: Die Personalabteilung kann Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Anspruchsberechtigung beraten, die erforderlichen Unterlagen koordinieren und ihnen Rechtsbeistand oder Übersetzungsdienste vermitteln. Damit zeigt sie proaktive Fürsorge und verbessert die Chancen auf eine erfolgreiche Familienzusammenführung.
Einspruch gegen die Ablehnung eines Visums zur Familienzusammenführung in Deutschland: HR Support Guide
Die Ablehnung eines Visums für Familiennachzug kann für Ihre Mitarbeiter, die eine Familienzusammenführung in Deutschland anstreben, einen erheblichen Rückschlag bedeuten. Diese Situation kann für Ihre Mitarbeiter sehr belastend sein, insbesondere wenn ihre Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige nicht zu ihnen ziehen können. Glücklicherweise sieht das deutsche Recht Möglichkeiten vor, gegen solche Entscheidungen Berufung einzulegen.
Als Personalverantwortlicher können Sie diese Herausforderung in eine Chance verwandeln, indem Sie sie durch das Berufungsverfahren im Jahr 2026 begleiten. Lassen Sie uns einen Blick auf die Schritte werfen, die bei einer Berufung gegen eine Visum Ablehnung in Deutschland zu beachten sind.
Berechtigung zum Einspruch gegen die Ablehnung eines Visums zur Familienzusammenführung
Nicht jede Ablehnung eines Visumsantrags kann angefochten werden, daher ist es wichtig, zunächst die Berechtigung zu prüfen.
Die Familienangehörigen Ihrer Mitarbeiter können Widerspruch einlegen, wenn:
- Die Ablehnung wurde von einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat (Deutsche Botschaft/Konsulat) ausgesprochen.
- Der Antragsteller hält die Entscheidung für ungerechtfertigt, z. B. aufgrund einer falschen Auslegung von Dokumenten oder einer unzureichenden Begründung im Ablehnungsbescheid.
- Die Berufung wird innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht (mehr dazu weiter unten).
- Wer kann Berufung einlegen: Arbeitnehmer, deren Familienangehörige einen abgelehnten Visumantrag gestellt haben (z. B. Ehepartner, minderjährige Kinder oder in Ausnahmefällen Eltern von Arbeitnehmern, die über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltstitel) verfügen, wie z. B. eine Blaue Karte EU, ein Arbeitsvisum oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung). Die genauen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im deutschen Aufenthaltsgesetz.
- Häufige Gründe: Unzureichender finanzieller Nachweis, Zweifel an der Echtheit der Ehe, fehlende Dokumente oder Sprachprobleme.
- HR-Hinweis: Bewerten Sie den Ablehnungsbescheid, um das konkrete Problem zu identifizieren.
Das Widerspruchsverfahren: Schritt für Schritt
Wichtige Aktualisierung für 2026: Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 hat das Auswärtige Amt das Widerspruchsverfahren für alle Visumablehnungen weltweit, einschließlich Visumanträgen zur Familienzusammenführung, abgeschafft. Diese Änderung vereinfacht das Verfahren, indem der erste Schritt der administrativen Überprüfung entfällt und Antragsteller direkt zur gerichtlichen Überprüfung übergehen können. Ziel ist es, die Bearbeitungszeiten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und gleichzeitig den Zugang zu Rechtsmitteln zu erhalten. Die Einlegung von Rechtsmitteln erfolgt nun nach deutschem Einwanderungsrecht in einem einstufigen Verfahren. So können Sie Ihren Mitarbeiter beraten:
- Eine Klage direkt einreichen
- Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids muss der Antragsteller beim Verwaltungsgericht in Berlin Rechtsmittel einlegen.
- Dieser Schritt stellt die Entscheidung durch eine gerichtliche Überprüfung in Frage und bietet die Möglichkeit, zusätzliche Beweise vorzulegen oder Fehler in der ursprünglichen Bewertung geltend zu machen.
- Die Inanspruchnahme eines deutschen Anwalts für Migrationsrecht wird dringend empfohlen, da das Verfahren formelle Gerichtsverfahren umfasst und zu Lasten des Antragstellers geht. Offizielle Hinweise finden Sie beim Auswärtigen Amt.
Bei Jobbatical haben wir uns schon oft mit dieser komplexen Situation befasst. Wenn Sie sich in einer solchen schwierigen Situation bezüglich der Familienzusammenführung eines Mitarbeiters befinden, können Sie sich gerne an uns wenden, um mehr zu erfahren.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Berufung
Um eine Visumsablehnung aufzuheben, muss das Familienmitglied Ihres Mitarbeiters die ursprünglichen Anforderungen für den Familiennachzug erfüllen und die Gründe für die Ablehnung ausräumen. Zu den üblichen Anforderungen gehören:
- Gültige Aufenthaltsgenehmigung: Der Arbeitnehmer in Deutschland muss über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen (z. B. Blaue Karte EU, Fachkräftelizenz).
- Ausreichendes Einkommen: Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass er finanziell stabil ist, um seine Familie zu versorgen (lebensunterhalt gesichert).
- Angemessene Unterkunft: Nachweis über ausreichend Wohnraum für die Familie.
- Sprachkenntnisse: Ehepartner benötigen in der Regel ein Deutschzertifikat der Stufe A1 (Deutschkenntnisse), sofern sie nicht davon befreit sind (z. B. bei Einreise mit einem Inhaber einer EU-Blue Card).
- Korrekte Dokumentation: Alle Dokumente müssen den deutschen Standards entsprechen (z. B. übersetzt und beglaubigt, falls erforderlich).
Pro-Tipp: Der Widerspruch muss sich direkt auf die Gründe für die Ablehnung des Erstantrags beziehen, z. B. fehlende Unterlagen, unzureichende Gehaltsnachweise oder Zweifel an der Beziehung.
Für die Berufung erforderliche Unterlagen
Bereiten Sie die folgenden Dokumente vor, um den Widerspruch zu verstärken:
- Ablehnungsbescheid: Fügen Sie den Originalbescheid bei, um konkrete Gründe für die Ablehnung anzugeben.
- Klageeinreichung (Klageschrift): Eine detaillierte Erklärung in deutscher Sprache, die vom Antragsteller oder seinem Anwalt verfasst wird und die Gründe für die Klage darlegt.
- Aktualisierte Dokumente:
- Gültiger Reisepass des Familienmitglieds.
- Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde, übersetzt und beglaubigt.
- Nachweis des Einkommens des Arbeitnehmers (Gehaltsabrechnungen) – z. B. Gehaltsabrechnungen der letzten 3–6 Monate.
- Mietvertrag, aus dem hervorgeht, dass es sich um angemessenen Wohnraum handelt.
- A1 Deutsches Sprachzertifikat (falls zutreffend).
- Aufenthaltsgenehmigung des Mitarbeiters: Kopie seines Aufenthaltstitels.
- Zusätzliche Nachweise: Briefe, Fotos oder andere Belege, um die Echtheit der Beziehung zu bestätigen, falls diese in Frage gestellt wird.
Reichen Sie die Originale zusammen mit den vom Gericht geforderten Kopien ein. In der Ablehnungsmitteilung sind die Einzelheiten zur Einreichung angegeben.
Wo kann man den Antrag auf Berufung stellen?
- Berufung: Einreichung beim Verwaltungsgericht Berlin. Dies kann aus der Ferne durch einen Rechtsbeistand veranlasst werden. Die Gerichtsdaten finden Sie hier.
Details zur Ernennung
- Gerichtliche Berufung: In der Regel ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich; die Einreichung erfolgt schriftlich per Post, E-Mail oder über einen Anwalt. Einzelheiten zum Verfahren erfahren Sie beim Verwaltungsgericht.
Raten Sie Ihren Mitarbeitern, schnell zu handeln, da die Fristen streng sind.
Gehaltsstufen für die Anspruchsberechtigung
Das Einkommen des Arbeitnehmers ist ein entscheidender Faktor für die Genehmigung eines Visums zur Familienzusammenführung. Die deutschen Behörden verlangen den Nachweis, dass der Lebensunterhalt aller Familienmitglieder ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel gesichert ist. Ab 2026:
- Mindesteinkommen: Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Betrag, aber es muss die Lebenshaltungskosten aller Familienmitglieder decken. Als Referenz:
- Einzelperson: ~1.200 €/Monat netto.
- Ehepaar: ~1.800 €/Monat netto.
- Zusätzliches Kind: ~400-500 €/Monat netto.
- Inhaber einer EU-Blue Card: Befreit von strengen Einkommensprüfungen, wenn das Gehalt die Blue-Card-Schwellenwerte erfüllt (z. B. 45.934 €/Jahr für Mangelberufe, 50.700 €/Jahr für andere Berufe im Jahr 2026).
- Dokumentation: Legen Sie aktuelle Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder eine Arbeitgeberbescheinigung vor.
Bearbeitungszeit für den Rechtsbehelf
- Berufung vor Gericht: Kann 6 bis 12 Monate oder länger dauern, insbesondere wenn zusätzliche Anhörungen erforderlich sind.
- Verzögerungen können auftreten, wenn Dokumente überprüft werden müssen (Urkundenprüfung).
Hinweis: Ohne den Einspruchsschritt können sich die Gesamtfristen für erfolgreiche Fälle verkürzen, aber die gerichtlichen Überprüfungen bleiben gründlich.
Involvierte Gebühren
- Berufung vor Gericht: Die Gerichtsgebühren beginnen bei etwa 150 bis 300 Euro, hinzu kommen Anwaltskosten (oftmals 1.000 bis 2.000 Euro oder mehr, je nach Komplexität).
- Erneute Beantragung eines Visums: Wenn die Berufung erfolgreich ist oder ein neuer Antrag bevorzugt wird, gilt die Standardgebühr für ein Visum zur Familienzusammenführung – 75 € für Erwachsene, 37,50 € für Minderjährige.
Zusätzliche wichtige Überlegungen
- Rechtliche Unterstützung: Bei komplexen Fällen (z. B. Verdacht auf Betrug oder Probleme mit Dokumenten) ist die Beauftragung eines deutschen Einwanderungsanwalts unerlässlich, um die Erfolgsquote zu verbessern, insbesondere nach der Abschaffung der Beschwerde.
- Zeitliche Begrenzung: Bei Überschreitung der einmonatigen Frist verfällt die Möglichkeit der Berufung, sodass ein neuer Visumantrag gestellt werden muss.
- Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass die gesamte Korrespondenz auf Deutsch erfolgt, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Mitarbeiterunterstützung: Bieten Sie Ihre Hilfe beim Sammeln oder Übersetzen von Dokumenten an, um Stress zu reduzieren und den Prozess zu beschleunigen. Erwägen Sie die Möglichkeit einer direkten erneuten Bewerbung, was in manchen Fällen schneller sein kann.
- Alternative: Da Visa für Familienzusammenführungen nun weltweit online über das Konsularische Dienstleistungsportal beantragt werden können, weisen Sie die Mitarbeiter auf die Möglichkeit eines neuen Antrags hin, wenn die Ablehnungsgründe leicht behoben werden können.
HR Quick reference: Widerspruch gegen die Ablehnung eines Visums zur Familienzusammenführung (Download-Format)
Schlussfolgerung
Um Ihren Mitarbeitern dabei zu helfen, gegen die Ablehnung eines Visums für Familienzusammenführung in Deutschland Einspruch einzulegen, müssen Sie sich mit dem aktualisierten Familiennachzugsverfahren vertraut machen, das nun ohne Einspruchsverfahren und unter Einhaltung strenger Fristen vereinfacht wurde und für das stichhaltige Nachweise erforderlich sind. Indem Sie sie durch die Prüfung der Anspruchsberechtigung, die Vorbereitung der Unterlagen und den direkten Einspruch vor Gericht begleiten, können Sie ihnen helfen, ihre Familie wieder zusammenzuführen und sich weiterhin auf ihre Arbeit zu konzentrieren. Damit zeigen Sie auch Ihr Engagement für die Zukunft ihrer Familie in Deutschland. Die neuesten Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) .



