- Das Verfahren zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung in Deutschland unterscheidet sich je nachdem, ob der Antragsteller deutscher Staatsangehöriger, EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger ist, wobei für jede Kategorie eigene Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungen gelten.
- Antragsteller und Sponsoren müssen Nachweise über die familiäre Beziehung, gültige Reisepässe, den Aufenthaltsstatus, die finanzielle Absicherung, die Unterkunft und die Krankenversicherung vorlegen; Ehepartner müssen zudem Deutschkenntnisse auf Niveau A1 nachweisen, sofern sie nicht davon befreit sind.
- Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern müssen ihren Antrag bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat stellen, Unterlagen einreichen, an einem Gespräch teilnehmen und Gebühren entrichten (75 € pro Erwachsenem, 37,50 € pro Minderjährigem); anschließend beantragen sie nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis.
- Die Bearbeitung eines Standardvisums dauert 3 bis 6 Monate, wobei es aufgrund von Dokumentenprüfungen zu Verzögerungen kommen kann; für Familienangehörige von EU-Bürgern entfallen die Gebühren.
- Für Familienangehörige von EU-Bürgern oder deutschen Staatsangehörigen ist die Familienzusammenführung einfacher und schneller, da weniger finanzielle und dokumentarische Anforderungen gelten als für Sponsoren aus Drittstaaten.
Einführung in das Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland
Die Familienzusammenführung ist für viele ein hochgeschätztes Ziel, und das deutsche Visum zur Familienzusammenführung bietet Ehepartnern, Kindern und unterhaltsberechtigten Angehörigen von Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt oder deutschen Staatsangehörigen einen klaren Weg, zu ihren Angehörigen zu ziehen. Das Verfahren dient dem Schutz der Ehe und der Familie und gewährt nach der Genehmigung eine langfristige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis in Deutschland.
- Rechtsgrundlage: Die Familienzusammenführung ist im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und im EU-Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU) geregelt.
- Der Status des Sponsors spielt eine Rolle: Die Bedingungen variieren je nachdem, ob es sich bei dem Sponsor um einen deutschen Staatsangehörigen, einen EU-Bürger oder einen Drittstaatsangehörigen handelt.
- Wer kann beitreten: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder und in bestimmten Fällen unterhaltsberechtigte Verwandte.
- Arbeitsrecht: Familienangehörige erhalten das Recht, in Deutschland zu arbeiten, sobald die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.
- Inhalt dieses Leitfadens: Teilnahmebedingungen, erforderliche Unterlagen, Schritte zur Antragstellung, Gebühren und Fristen für jede Sponsorenkategorie.
Wenn Sie umfassende Unterstützung bei Familienumzügen Ihrer Mitarbeiter benötigen, informieren Sie sich über die Dienstleistungen von Jobbatical im Bereich Familienzusammenführungsvisa für Deutschland.
Eckpunkte für die Familienzusammenführung (Familienzusammenführung)
- Visa zur Familienzusammenführung in Deutschland unterscheiden sich je nach Status des Zusammenführenden und der Art des Familienmitglieds, wobei für Ehegatten, Kinder, EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige besondere Regeln gelten.
- In der Praxis zeigt sich, dass die Anspruchsberechtigung vom Aufenthaltsstatus, der familiären Beziehung und dem Alter des Zusammenführenden abhängt, wobei zusätzliche sprachliche und finanzielle Anforderungen gestellt werden.
- Das Verfahren umfasst Visumanträge für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern, gefolgt von Aufenthaltsgenehmigungen, wobei die Fristen, Gebühren und die Berechtigung zur Beschäftigung von Fall zu Fall unterschiedlich sind.
- Es scheint wahrscheinlich, dass EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige im Vergleich zu Drittstaatsangehörigen leichtere Verfahren haben, da sie weniger finanzielle Nachweise erbringen müssen.
Sind Sie neu auf dem deutschen Arbeitsmarkt? Beginnen Sie mit unserem Leitfaden für Arbeitgeber zur EU-Blue-Card in Deutschland, um zu erfahren, wie die Arbeitserlaubnis den Familiennachzug ermöglicht.
Gesetzliche Änderungen an den deutschen Vorschriften zur Familienzusammenführung 2025–2026
Seit der letzten Reform dieses Einwanderungswegs hat sich das rechtliche Umfeld erheblich verändert, wobei zwei Änderungen direkte Auswirkungen auf Sponsoren und Arbeitgeber haben. Familien von Fachkräften erhielten neue Rechte, während die humanitären Einwanderungswege verschärft wurden.
- Elternregelung (1. März 2024): Fachkräfte und Inhaber einer EU-Blue-Card, deren erste deutsche Aufenthaltserlaubnis am oder nach dem 1. März 2024 erteilt wurde, können nun ihre Eltern und Schwiegereltern gemäß § 36 Abs. 3 AufenthG ohne Härtefallprüfung nachziehen.
- Aussetzung von § 36a (24. Juli 2025): Die Familienzusammenführung mit Personen, denen subsidiärer Schutz gewährt wurde, wird bis zum 23. Juli 2027 ausgesetzt; laut Auswärtigem Amt gelten weiterhin nur Ausnahmen in Härtefällen gemäß §§ 22 und 23.
- „Einschränkung der Migration“ wieder aufgenommen: Mit der Novelle von 2025 wurde die Einschränkung als erklärtes Ziel des Aufenthaltsgesetzes hinzugefügt, was auf strengere Ermessensentscheidungen in allen Bereichen hindeutet.
- Ende des dreijährigen beschleunigten Einbürgerungsverfahrens (Ende 2025): Für die Einbürgerung ist nun in der Regel ein fünfjähriger Aufenthalt erforderlich; die langfristigen Pläne der Familienangehörigen sollten dies berücksichtigen.
- Was unverändert bleibt: Familienangehörige von Inhabern einer Arbeitserlaubnis, einer EU-Blue-Card, einer ICT-Erlaubnis sowie von Fachkräften sind von der Aussetzung nicht betroffen.
In unserem Leitfaden „Beschleunigtes Familienzusammenführungsverfahren für hochqualifizierte Arbeitskräfte“ erfahren Sie, wie diese Erleichterungen für Fachkräfte in der Praxis umgesetzt werden.
Voraussetzungen für ein Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland
Der Anspruch auf eine Genehmigung zur Familienzusammenführung ist je nach Untertyp unterschiedlich:
- Familienzusammenführung mit einem Nicht-EU-Staatsangehörigen, die ihrerseits in zwei Hauptgruppen von Antragstellern unterteilt werden können:
- Familiennachzug (Ehegatte): Der Zusammenführende muss ein Drittstaatsangehöriger mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein, beide Ehegatten müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die Ehe muss in Deutschland anerkannt sein.
- Familienzusammenführung (Kind): Der Sponsor muss ein Drittstaatsangehöriger mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sein, und das Kind muss unter 18 Jahre alt und unverheiratet sein.
- Familienzusammenführung mit einem EU-Bürger: Der Antragsteller ist ein in Deutschland lebender EU-Bürger (nicht deutscher Staatsangehöriger) und zu den Familienangehörigen zählen Ehepartner, Kinder oder nach EU-Recht unterhaltsberechtigte Personen.
- Familienzusammenführung mit einem deutschen Staatsangehörigen: Der Zusammenführende ist deutscher Staatsbürger und hat ähnliche Kategorien von Familienangehörigen wie EU-Bürger.
Einen umfassenden Überblick über die Aufenthaltsrechtslage, in die Familien eintreten, erhalten Sie unter „Arten von Aufenthaltsgenehmigungen in Deutschland“.
Für wen ist das Visum für die Familienzusammenführung gedacht?
Das Visum zur Familienzusammenführung (Visum zur Familienzusammenführung) ist für enge Familienangehörige von Personen bestimmt, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Zu den berechtigten Antragstellern gehören:
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner.
- Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren).
- Enkelkinder, ältere Verwandte oder unterhaltsberechtigte Eltern (in Ausnahmefällen).
Wenn Ihr Mitarbeiter Inhaber einer EU-Blue-Card ist, hat seine Familie Anspruch auf das günstigste Verfahren; weitere Informationen finden Sie auf der Serviceseite zur EU-Blue-Card in Deutschland.
Was sind die Voraussetzungen für das Visum zur Familienzusammenführung?
Dieses Visum steht Familienangehörigen von deutschen Staatsbürgern, Inhabern einer Blauen Karte EU, Studenten oder anderen rechtmäßigen Einwohnern mit gültigen Aufenthaltstiteln zur Verfügung.
Um ein Visum zur Familienzusammenführung zu erhalten, müssen sowohl der Bürge (Familienmitglied in Deutschland) als auch der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Die Anforderungen des Sponsors:
- Sie müssen über einen gültigen Aufenthaltstitel (z. B. Aufenthaltsvisum oder Arbeitserlaubnis), die EU- oder die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.
- Sie müssen ihre finanzielle Stabilität durch Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge nachweisen.
- Sie müssen einen angemessenen Wohnraum für die Familie nachweisen.
- Anforderungen des Antragstellers:
- Gültiger Reisepass.
- Nachweis der Verwandtschaft (z. B. Heiratsurkunde für Ehegatten, Geburtsurkunde für Kinder).
- Grundlegende Deutschkenntnisse (A1-Niveau), sofern keine Ausnahme vorliegt (z. B. Ehepartner eines Inhabers einer Blauen Karte EU).
Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen im Voraus anhand der Checkliste für das Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland von Jobbatical vor.
Wie hoch muss das Einkommen sein, um ein Familienmitglied zu unterstützen?
Es gibt keinen pauschalen Betrag. Die Behörden berechnen die gesicherte Existenzgrundlage für jeden Haushalt dynamisch, wobei eine geringe Marge als Risikoindikator gewertet wird. Planen Sie mindestens 300 € als Puffer über den berechneten Bedarf hinaus ein.
- Standardbedarf (2026): 563 € pro Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen und 506 € pro erwachsenem Partner in einer Partnerschaft, sodass sich der Betrag für ein Paar auf mindestens 1.012 € beläuft.
- Zuzüglich Miete inklusive Heizkosten: Die volle Miete einschließlich der Heizkosten für die Wohnung des Haushalts wird zusätzlich berechnet.
- Zuzüglich Krankenversicherung: Die Beiträge für jedes Familienmitglied sind in der Berechnung enthalten.
- Vorteil der Blue Card: Mitarbeiter, deren Gehalt die Gehaltsschwellen der Blue Card erreicht oder übersteigt, erfüllen die Berechnungsvoraussetzungen in fast allen Fällen automatisch.
- Unterstützung durch Dritte: Eine formelle Verpflichtungserklärung kann eine Finanzierungslücke schließen, zieht jedoch eine genauere Prüfung nach sich.
Prüfen Sie anhand der Serviceübersicht zur deutschen EU-Blue-Card, ob Ihr neuer Mitarbeiter die Gehaltsgrenze erfüllt.
A1-Deutsch-Sprachvoraussetzung: Wer ist davon befreit?
Die A1-Anforderung wurde zwar nicht abgeschafft, doch die Liste der Ausnahmen ist länger, als den meisten Familien bewusst ist. Prüfen Sie die Ausnahmen, bevor Sie einen Kurs buchen; viele Ehepartner verbringen Monate damit, sich auf ein Zertifikat vorzubereiten, das sie gar nicht benötigt hätten.
- Familienangehörige von Fachkräften: Ehepartner von Inhabern einer EU-Blue-Card, einer ICT-Karte und von qualifizierten Fachkräften sind von der Pflicht befreit (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 AufenthG).
- Staatsangehörige aus Ländern, für die die Visumbefreiung gilt: Von Staatsangehörigen der USA, des Vereinigten Königreichs, Kanadas, Australiens, Neuseelands, Japans, Südkoreas und Israels wird keine Bescheinigung verlangt.
- Kinder: Keine Anforderungen für Kinder unter 16 Jahren; 16- und 17-Jährige müssen unter Umständen ihre Integrationsfähigkeit nachweisen, es sei denn, sie ziehen mit beiden Elternteilen um.
- Gesundheitliche Gründe: Eine Krankheit oder Behinderung, die nachweislich den Spracherwerb verhindert.
- Geringer Integrationsbedarf: Eine Ermessensausnahme, die häufig bei Hochschulabsolventen angewendet wird, von denen erwartet wird, dass sie in den deutschen Arbeitsmarkt eintreten.
Falls diese Anforderung gilt, sollten Sie 300 bis 700 € sowie 2 bis 4 Monate für einen Kurs plus eine anerkannte Prüfung (Goethe-Institut, telc oder ÖSD) einplanen.
Besondere Hinweise zur Teilnahmeberechtigung:
- Ehegatten von hochqualifizierten Fachkräften oder Inhabern einer Blauen Karte EU können von den Sprachanforderungen befreit werden.
- Lebenspartnerschaften müssen nach deutschem Recht amtlich eingetragen und anerkannt werden.
- Der Nachzug älterer Eltern ist eine Herausforderung und erfordert in der Regel den Nachweis der finanziellen Abhängigkeit und außergewöhnlicher Umstände
Die meisten Ehepartner von Fachkräften überspringen diesen Schritt komplett; in unserem Leitfaden zur beschleunigten Familienzusammenführung erfahren Sie, wer dafür in Frage kommt.
Eltern nach Deutschland holen: Neue Regelungen für Fachkräfte
Früher war die Familienzusammenführung auf seltene Härtefälle beschränkt. Seit dem 1. März 2024 steht Familien von Fachkräften ein echter Weg offen, was die Diskussion um den Umzug von hochqualifizierten internationalen Fachkräften grundlegend verändert.
- Wer ist anspruchsberechtigt: Eltern und Schwiegereltern von Fachkräften und Inhabern einer Blauen Karte, deren erste anspruchsbegründende deutsche Aufenthaltserlaubnis am oder nach dem 1. März 2024 erteilt wurde (§ 36 Abs. 3 AufenthG).
- Keine Härtefallprüfung: Bei diesem Verfahren entfällt die in § 36 Abs. 2 vorgesehene Härtefallprüfung vollständig.
- Volle finanzielle Verantwortung: Der Sponsor muss für den Lebensunterhalt, die Unterkunft und die Krankenversicherung aufkommen; Eltern haben in der Regel keinen Anspruch auf eine kostenlose Familienmitversicherung über ein volljähriges Kind.
- Eltern deutscher Kinder: Ein Elternteil, der das Sorgerecht für ein minderjähriges deutsches Kind hat, verfügt gemäß § 28 Abs. 1 AufenthG über ein eigenständiges Recht, ohne dass Einkommens- oder Sprachvoraussetzungen gelten.
- Alle anderen: Geschwister, erwachsene Kinder und Großeltern sind weiterhin auf Fälle von besonderer Härte beschränkt, wobei die Ablehnungsquoten hoch sind.
Dieser Weg ist an das Datum der Genehmigung des Sponsors gebunden; überprüfen Sie die Voraussetzungen auf der Serviceseite zur EU-Blue-Card für Deutschland.
Bewerbungsprozess
In der Regel müssen Sie ein Visum (sofern Sie nicht von der Visumspflicht befreit sind) und anschließend eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen:
- Für Ehegatten und Kinder von Drittstaatsangehörigen beginnt die Antragstellung bei der deutschen Botschaft, wo Pässe, Beziehungsnachweise, Unterkunft, finanzielle Mittel, Krankenversicherung und möglicherweise Sprachkenntnisse verlangt werden.
- Für Familienangehörige von EU-Bürgern oder deutschen Staatsangehörigen gilt: EU-Bürger können ohne Aufenthaltserlaubnis nachziehen, während Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, für die geringere Anforderungen an den Nachweis der finanziellen Mittel gelten.
- Sprachkenntnisse (z. B. A1 Deutsch) können für Ehegatten erforderlich sein, nicht jedoch für Kinder oder EU-bezogene Fälle.
Wie beantrage ich ein Visum zur Familienzusammenführung?
Das Bewerbungsverfahren umfasst mehrere Schritte:
Vermeiden Sie die häufigsten Fehler bei der Antragstellung mithilfe der Checkliste für das Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland.
Welche Unterlagen werden in der Regel für das Visum zur Familienzusammenführung benötigt?
Die Bewerber müssen die folgenden Unterlagen einreichen:
- Gültiger Reisepass.
- Zwei biometrische Fotos
- Ausgefülltes Visumantragsformular.
- Nachweis der Verwandtschaft (z. B. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde).
- Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsbürgerschaftsnachweis des Sponsors.
- Arbeitsvertrag des Sponsors und aktuelle Gehaltsabrechnungen.
- Mietvertrag des Sponsors, aus dem hervorgeht, dass ausreichend Wohnraum vorhanden ist.
- Krankenversicherungsschutz.
- Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache (falls zutreffend).
- Reisekrankenversicherung gültig in Deutschland.
- Zahlungsbeleg für die Visagebühren.
Die Anträge müssen bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland eingereicht werden. Einige Botschaften vergeben ihre Dienstleistungen an Visazentren wie VFS Global oder TLS Contact. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Botschaft vor Ort über die Einzelheiten.
Die Bearbeitungszeiten für Visa zur Familienzusammenführung variieren je nach den individuellen Umständen:
- Standardanwendungen: 3-6 Monate.
- Anträge, die eine Dokumentenprüfung erfordern: Zusätzliche 2-3 Monate.
- Ehegatten von hochqualifizierten Arbeitnehmern: Die Bearbeitung kann nur wenige Tage dauern, wenn alle Unterlagen vollständig sind und der Antrag gleichzeitig mit dem Antragsteller eingereicht wird.
Stellen Sie mithilfe der Checkliste für die Unterlagen zum deutschen Familienzusammenführungsvisum ein vollständiges, ablehnungssicheres Dossier zusammen.
Anmeldegebühr
Die Kosten für ein Visum zur Familienzusammenführung sind wie folgt:
- Erwachsene: 75 €.
- Minderjährige: 37,50 €.
- Kostenlos für nachziehende Familienangehörige von EU-Bürgern.
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Versteckte Kosten jenseits der Visumgebühr
Behördengebühren machen den geringsten Posten im Budget für die Familienzusammenführung aus. Die eigentlichen Kosten entstehen bei der Vorbereitung der Unterlagen, und Arbeitgeber, die diese Kosten übernehmen, beseitigen damit die häufigste Stressquelle für ihre Mitarbeiter in diesem Prozess.
Zusammenfassung zu den einzelnen Unterkategorien des Visums zur Familienzusammenführung in Deutschland
Familienzusammenführung mit einem Nicht-EU-Bürger (Ehegatte)
Bei dieser Unterart zieht ein Ehegatte zu einem Drittstaatsangehörigen nach Deutschland, der einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt.
- Anspruchsberechtigung: Der Zusammenführende muss ein Drittstaatsangehöriger mit einer Aufenthaltserlaubnis sein, beide Ehepartner müssen mindestens 18 Jahre alt sein, und die Ehe oder eingetragene Partnerschaft muss in Deutschland rechtlich anerkannt sein. Wichtig ist, dass es sich um eine echte Beziehung handelt und keine Anzeichen einer Scheinehe vorliegen.
- Verfahren: Wenn der Ehepartner aus einem visumspflichtigen Land kommt, beantragt er ein Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland. Das Verfahren umfasst die Einreichung eines Antrags, die Vorlage von Unterlagen und die Teilnahme an einem Gespräch. Nach der Ankunft wird eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt.
- Qualifikationen: Der Ehepartner muss unter Umständen Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 nachweisen, insbesondere zu Integrationszwecken, wobei es in bestimmten Fällen Ausnahmen gibt.
- Voraussetzungen: Zu den wichtigsten Dokumenten gehören ein gültiger Reisepass, eine Heiratsurkunde, ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus des Bürgen, ein Nachweis über eine angemessene Unterkunft, ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zum Unterhalt der Familie, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein, sowie ein Krankenversicherungsschutz. Der Nachweis von Sprachkenntnissen, falls erforderlich, sollte von anerkannten Institutionen wie dem Goethe-Institut stammen.
- Zeitplan: Die Bearbeitungszeit für Visumanträge kann je nach Arbeitsbelastung der Botschaft und des Herkunftslandes des Antragstellers zwischen mehreren Wochen und Monaten liegen. Die Bearbeitung der Aufenthaltsgenehmigung nach der Ankunft dauert in der Regel ein paar Wochen.
- Die Gebühren: Die Gebühren für die Beantragung eines Visums belaufen sich derzeit auf 75 €, die Gebühren für die Aufenthaltsgenehmigung auf etwa 100 €. Zusätzliche Kosten können für Übersetzungen oder Rechtsberatungen anfallen.
Familienzusammenführung mit Nicht-EU-Bürger (Kind)
Dieser Untertyp umfasst minderjährige Kinder, die zu ihrem Elternteil nachziehen, der ein Drittstaatsangehöriger mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist.
- Anspruchsberechtigung: Der Bürge muss im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein, und das Kind muss unter 18 Jahre alt und unverheiratet sein. Die Eltern-Kind-Beziehung muss rechtlich verankert sein, und das Sorgerecht muss gegebenenfalls überprüft werden.
- Verfahren: Ähnlich wie Ehegatten beantragen auch Kinder aus visumpflichtigen Ländern ein Visum zur Familienzusammenführung. Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft eingereicht, zusammen mit Dokumenten, die die Beziehung und den Status des Bürgen belegen. Nach der Ankunft wird eine Aufenthaltserlaubnis beantragt.
- Qualifikationen: Die Kinder müssen in der Regel keine Sprachkenntnisse nachweisen, können aber verpflichtet werden, die Schule zu besuchen und im Rahmen der Integration Deutsch zu lernen.
- Voraussetzungen: Zu den Dokumenten gehören ein gültiger Reisepass, eine Geburtsurkunde, ein Nachweis über die Beziehung zwischen Eltern und Kind, der Aufenthaltsstatus des Bürgen, ein Nachweis über eine Unterkunft, finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung. Für Minderjährige ist in der Regel kein Sprachnachweis erforderlich.
- Zeitplan: Die Bearbeitungszeiten entsprechen denen für Ehegatten und variieren je nach Botschaft und Land, wobei die Bearbeitung der Aufenthaltsgenehmigung nach der Ankunft Wochen dauert.
- Gebühren: Ähnlich wie bei Ehegatten, Aufenthaltsgenehmigungsgebühren von 100 €, plus eventuelle zusätzliche Kosten. Die Visagebühren für Minderjährige betragen 37,50 €, das ist die Hälfte der Gebühr für Erwachsene.
Familienzusammenführung mit einem EU-Bürger
Bei dieser Unterart ziehen Familienangehörige zu einem in Deutschland lebenden EU-Bürger (Nicht-Deutscher) nach und nutzen die Freizügigkeitsrechte der EU.
- Förderungswürdigkeit: Der Zusammenführende muss EU-Bürger sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Zu den Familienangehörigen zählen Ehegatten, Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte Kinder sowie unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie.
- Verfahren: Wenn der Familienangehörige EU-Bürger ist, ist keine besondere Genehmigung erforderlich; er kann ungehindert nachziehen. Für Drittstaatsangehörige wird entweder ein Aufenthaltsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis bei den zuständigen Behörden beantragt, wobei Unterlagen zum Nachweis der Beziehung und des EU-Status des Bürgen vorzulegen sind. In einigen Fällen ist für die Einreise kein Visum erforderlich, insbesondere für privilegierte Drittstaatsangehörige (z. B. Bürger der USA und des Vereinigten Königreichs).
- Qualifikationen: In der Regel sind keine Sprachkenntnisse erforderlich, da der Schwerpunkt auf der Fähigkeit des Bürgen liegt, die Familie nach EU-Recht zu versorgen.
- Anforderungen: Für Drittstaatsangehörige sind u. a. ein gültiger Reisepass, ein Beziehungsnachweis (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde), ein Nachweis der EU-Staatsbürgerschaft und des Wohnsitzes des Sponsors, eine Krankenversicherung und manchmal ein Nachweis der finanziellen Mittel erforderlich, wobei die Anforderungen weniger streng sind als bei Sponsoren aus Drittstaaten. EU-Bürger benötigen neben ihrem Ausweis keine weiteren Dokumente.
- Zeitplan: In der Regel ist das Verfahren für EU-Bürger schneller, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Visumerteilung kommt.
- Gebühren: Keine Visagebühren für EU-Bürger; für Drittstaatsangehörige liegen die Gebühren für die Aufenthaltsgenehmigung bei etwa 100 €, bei Befreiung von den Visagebühren.
Familienzusammenführung mit einem deutschen Staatsangehörigen
Bei dieser Unterart handelt es sich um den Nachzug von Familienangehörigen zu einem deutschen Staatsbürger, wobei die Verfahren ähnlich wie bei EU-Bürgern ablaufen, jedoch möglicherweise mit Nuancen im nationalen Recht.
- Förderungswürdigkeit: Der Zusammenführende muss deutscher Staatsbürger sein und Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder und andere Angehörige haben. Drittstaatsangehörige müssen die Kriterien des deutschen Rechts erfüllen, das aufgrund der EU-Mitgliedschaft Deutschlands häufig mit den EU-Rechten übereinstimmt.
- Verfahren: Ähnlich wie bei EU-Bürgern ist der Nachzug von EU-Familienangehörigen frei, während Drittstaatsangehörige ein Aufenthaltsvisum beantragen, wenn sie sich noch nicht in der EU aufhalten, oder direkt eine Aufenthaltserlaubnis. Letztere wird bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt, wobei Unterlagen zum Nachweis der Beziehung und der deutschen Staatsangehörigkeit des Bürgen vorzulegen sind.
- Qualifikationen: Für Ehepartner aus Drittstaaten können Sprachkenntnisse erforderlich sein (z. B. A1-Niveau für langfristige Aufenthaltsgenehmigungen), nicht jedoch für Kinder oder Familienangehörige aus der EU.
- Anforderungen: Zu den Dokumenten gehören ein gültiger Reisepass, ein Nachweis der Verwandtschaft, ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Sponsors, eine Krankenversicherung und finanzielle Mittel, wobei die Anforderungen weniger streng sind als bei Sponsoren aus Drittländern. Das deutsche Recht kann zusätzliche Flexibilität bieten, z. B. keine räumlichen Beschränkungen für die Unterkunft.
- Zeitplan: Die Bearbeitungszeiten sind ähnlich wie bei EU-Bürgern, in der Regel Wochen für Aufenthaltsgenehmigungen, mit schnellerer Visabearbeitung für privilegierte Staatsangehörige.
- Gebühren: Die Gebühren für die Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige betragen etwa 100 Euro, für Familienangehörige aus EU-Ländern oder privilegierte Staatsangehörige fallen keine Visagebühren an.
Vergleichende Analyse
Um das Verständnis zu erleichtern, werden in der folgenden Tabelle die vier Untertypen hinsichtlich der wichtigsten Aspekte verglichen:
Diese Tabelle verdeutlicht die unterschiedliche Komplexität, wobei nationale Sponsoren aus der EU und Deutschland im Allgemeinen einfachere Verfahren und geringere finanzielle Belastungen bieten als nationale Sponsoren aus Drittländern.
Dürfen Familienangehörige in Deutschland arbeiten?
Ja, und das ist der größte Vorteil des deutschen Familienzusammenführungsweges. Sobald die Aufenthaltserlaubnis erteilt ist, erhalten Familienangehörige vom ersten Tag an uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt – ohne separate Arbeitserlaubnis, ohne Bürgschaft eines Arbeitgebers und ohne Wartezeit.
- Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt: Jede Stelle, jeder Arbeitgeber, Vollzeit oder Teilzeit, ohne Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit.
- Selbstständige Tätigkeit erlaubt: Ehepartner können im Rahmen derselben Aufenthaltsgenehmigung freiberuflich tätig sein oder ein Unternehmen gründen.
- Studienberechtigung: Der Zugang zu einem Hochschulstudium und zur beruflichen Ausbildung ist ohne Umstiegsgenehmigung möglich.
- Späterer Wechsel: Ein Ehepartner mit einem qualifizierten Stellenangebot kann von Deutschland aus auf eine EU-Blue-Card oder eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte umsteigen und so einen eigenständigen Weg zur Niederlassung einschlagen.
- Doppelverdiener-Effekt: Ein berufstätiger Ehepartner stärkt die Erneuerungen und beschleunigt die Abwicklung des Haushalts.
Ein berufstätiger Ehepartner kann später möglicherweise eine eigene Arbeitserlaubnis erhalten; informieren Sie sich über die Möglichkeiten auf der Seite zum Arbeitsvisum für Deutschland.
Zeitplan für die Familienzusammenführung von in Deutschland lebenden Familienangehörigen, die einem Paten nachziehen
Das Verfahren der Familienzusammenführung in Deutschland umfasst mehrere Schritte und hängt von Faktoren wie der Staatsangehörigkeit des Antragstellers, der Art des Visums und den Bearbeitungszeiten in der deutschen Botschaft ab. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung des Zeitplans und der Faktoren, die das Verfahren beeinflussen.
Allgemeiner Zeitplan für den Visumantrag für Ehepartner und Kinder
Der wichtigste Faktor in diesem Zeitplan ist die Vorabgenehmigung durch den Arbeitgeber; wie das genau funktioniert, erfahren Sie im Leitfaden zur beschleunigten Familienzusammenführung.
Hauptfaktoren, die die Bearbeitungszeit beeinflussen
Wie lange die Familienzusammenführung dauert, kann von mehreren Faktoren abhängen:
Tipps zur Beschleunigung des Prozesses
- Beginnen Sie frühzeitig mit dem Sammeln der Unterlagen
- Überprüfen Sie alle Antragsformulare noch einmal sorgfältig.
- Lassen Sie sich bei komplexen Fällen von Einwanderungsanwälten professionell beraten
- Verfolgen Sie die aktuellen Informationen der Botschaft zu Terminverfügbarkeit und Bearbeitungszeiten.
- Gemeinsamer Antrag: Die Erfahrung zeigt, dass, wenn ein Nicht-EU-Träger ein Fachkraft ist und mit seiner Familie umzieht, die Anträge der Familienangehörigen von den Behörden vorrangig behandelt werden, im Gegensatz zu Anträgen einzelner Familienangehöriger.
- Nutzen Sie die Fast-Track-Option: Falls der Arbeitgeber des Sponsors bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ein Fast-Track-Vorabgenehmigungsverfahren eingeleitet hat, stellen Sie sicher, dass auch die Familienangehörigen darin berücksichtigt wurden. In diesem Fall werden die Visa für die gesamte Familie gleichzeitig ausgestellt.
So vermeiden Sie eine Ablehnung: Die fünf häufigsten Ablehnungsgründe
Ablehnungen lassen sich in fast allen Unternehmensfällen vermeiden; der Großteil der negativen Entscheidungen lässt sich auf dieselben fünf Punkte zurückführen.
- Ungesicherte Einkommensquelle: Einkommen unterhalb der dynamischen Schwelle; nachzuweisen durch Gehaltsabrechnungen, schriftliche Bonuszahlungen oder Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers.
- Unzureichende Wohnverhältnisse: Der Wohnraum ist für den Haushalt zu klein; prüfen Sie vor der Antragstellung die Quadratmeterzahl oder nutzen Sie die Ausnahmeregelung für Fachkräfte.
- Zweifel an der Ehe: Bereiten Sie beide Ehepartner auf die Befragung vor und achten Sie darauf, dass die Antworten sachlich und einheitlich sind.
- Nicht überprüfbare Dokumente: Beauftragen Sie beglaubigte Übersetzer und lassen Sie die Beglaubigung vollständig durchführen; reichen Sie niemals Kopien ein, wenn Originale verlangt werden.
- Fehlendes A1 ohne Befreiung: Bestätigen Sie die Befreiung schriftlich oder füllen Sie die Bescheinigung vor dem Termin aus.
Fazit: Planung Ihres Familienumzugs
Bei den Verfahren zur Familienzusammenführung in Deutschland zahlt sich vor allem eine frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung aus. Der Status des Antragstellers bestimmt zwar die Rahmenbedingungen, doch letztlich hängt der Ausgang meist davon ab, ob Unterlagen, Einkommensnachweise und Sprachbefreiungen bereits vor dem Termin bei der Botschaft und nicht erst danach geregelt wurden.
- Passen Sie den Weg zum Sponsor an: Für Sponsoren aus der EU und aus Deutschland gelten weniger strenge Anforderungen; Sponsoren aus Drittstaaten müssen einen vollständigen Nachweis über den Lebensunterhalt und die Unterkunft erbringen.
- Klären Sie zunächst die Ausnahmeregelungen: Prüfen Sie schriftlich die A1- und Wohnsitzbefreiungen, bevor Sie Geld für Kurse ausgeben oder sich Gedanken über Quadratmeter machen.
- Beginnen Sie sechs Wochen im Voraus: Die Beglaubigung und die Übersetzungen benötigen die längste Vorlaufzeit; beginnen Sie in der Woche, in der Ihr Mitarbeiter den Vertrag unterzeichnet.
- Behalten Sie die Änderungen im Blick: Die Überprüfung der Aussetzung gemäß § 36a im Jahr 2027 und weitere Reformen im Jahr 2026 bedeuten, dass die diesjährigen Vorschriften möglicherweise nicht mehr im nächsten Jahr gelten.
- Schaffen Sie sich ein finanzielles Polster: Planen Sie ein Einkommen ein, das mindestens 300 € über dem berechneten Schwellenwert liegt, und veranschlagen Sie 500 € bis 1.500 € pro Familienmitglied.
Bevor Ihr nächster deutscher Mitarbeiter die Frage stellt, die alle Eltern bei einem Umzug als Erstes stellen, sollten Sie die Nachverfolgung von Angehörigen und die Verwaltung von Familienvisa automatisieren. Vereinbaren Sie eine Demo mit den Experten von Jobbatical, um zu erfahren, wie das bei Ihren Umzügen funktioniert.
Häufig gestellte Fragen zum deutschen Familienzusammenführungsvisum (2026)







