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1
Gültiger Reisepass
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Original-Reisepass mit Kopien der Datenseite. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate nach der Abreise gültig sein, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein, unterschrieben und in gutem Zustand sein sowie über 2 leere Seiten verfügen. Er dient zum Nachweis der Identität und der Reisefähigkeit. |
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2
Visumantragsformular
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Das ausgefüllte nationale Visumantragsformular (VIDEX) muss ausgedruckt und unterschrieben sein. Es muss korrekt ausgefüllt sein und mit den Angaben zur Familie und zum Bürgen übereinstimmen. Fehler oder Auslassungen können zu Verzögerungen oder zur Ablehnung führen. |
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3
Biometrische Fotos
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Zwei aktuelle Passfotos (35 x 45 mm), die den Schengen-Vorschriften entsprechen: hohe Auflösung, neutraler Gesichtsausdruck, heller Hintergrund, keine Kopfbedeckung (außer aus religiösen Gründen) und keine Schatten. |
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4
Nachweis der familiären Beziehung
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Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes oder andere beglaubigte/mit Apostille versehene und übersetzte Dokumente, die die Verwandtschaftsbeziehung belegen. Fehlende oder nicht beglaubigte Dokumente können zur Ablehnung führen. |
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5
Aufenthaltsstatus des Sponsors
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Kopie der deutschen Aufenthaltserlaubnis, des Reisepasses oder der Staatsangehörigkeitsbescheinigung des Bürgen, aus der dessen rechtlicher Status in Deutschland hervorgeht. |
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6
Nachweis der finanziellen Stabilität des Sponsors
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Aktuelle Kontoauszüge (3–6 Monate), Gehaltsabrechnungen oder Steuererklärungen, aus denen ein ausreichendes monatliches Einkommen hervorgeht (ca. 1.500–2.000 € für eine zweiköpfige Familie). Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit. |
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7
Krankenkasse
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Nachweis einer gültigen Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) in Deutschland mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € für Notfälle. Diese muss in allen Schengen-Staaten anerkannt sein. Eine ungültige Versicherung führt häufig zur Ablehnung. |
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8
Nachweis der Unterkunft
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Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Erklärung des Sponsors, aus der hervorgeht, dass ausreichend Wohnraum vorhanden ist (mindestens 12 m² pro Person). Der Nachweis muss den gesamten Aufenthalt abdecken. |
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9
Deutsch-Sprachzertifikat (falls zutreffend)
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Für Ehepartner ist ein Deutschzertifikat der Stufe A1 (z. B. vom Goethe-Institut) erforderlich, sofern keine Befreiung vorliegt. Ein fehlender Sprachnachweis kann die Genehmigung verzögern oder verhindern. |
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10
Sauberes Strafregister
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Polizeiliches Führungszeugnis der letzten 5 Jahre, beglaubigt/mit Apostille versehen und übersetzt. Es darf keine einschlägigen Verurteilungen enthalten. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung führen. |
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Wir bieten individuelle Beratung und Betreuung bei der Antragstellung, sei es für arbeitgebergestützte Visa, Umzüge oder Zeitpläne mit hohen Anforderungen,
Dokumente, die nicht in englischer oder deutscher Sprache verfasst sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Für ausländische Dokumente ist je nach Herkunftsland eine Apostille oder Beglaubigung erforderlich.
Haftungsausschluss: Diese Checkliste dient lediglich als allgemeine Orientierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Einwanderungsberatung dar. Die Anforderungen für ein Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland – einschließlich Einkommensgrenzen für den Bürgen, Sprachausnahmen und Vorschriften zur Unterbringung – können sich ändern. Informieren Sie sich stets beim Auswärtigen Amt oder bei einem qualifizierten Einwanderungsspezialisten über den aktuellen Stand. Jobbatical übernimmt keine Verantwortung für die Ergebnisse von Anträgen, die auf der Grundlage dieser Checkliste gestellt werden.
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Entdecken Sie das Visum zur Familienzusammenführung in DeutschlandEin Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland ermöglicht es Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern, zu Verwandten zu ziehen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und dort arbeiten. Die Vorbereitung der richtigen Unterlagen ist unerlässlich, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Zu den typischerweise für den Antrag erforderlichen Unterlagen gehören:
Die Familienzusammenführung ist ein wesentlicher Bestandteil internationaler Entsendungsprogramme für Mitarbeiter. Wenn Mitarbeiter aus beruflichen Gründen nach Deutschland ziehen, unterstützen viele Arbeitgeber im Rahmen ihrer Leistungen zur globalen Mobilität die Umsiedlung ihrer Ehepartner und Kinder.
Eine strukturierte Checkliste für Unterlagen hilft Personalabteilungen dabei, die erforderlichen Dokumente mit den Mitarbeitern und deren Familien abzustimmen, um sicherzustellen, dass die Anträge korrekt eingereicht werden, und Verzögerungen während des Visumverfahrens zu minimieren.
In vielen Fällen erhalten Ehepartner, die im Rahmen der Familienzusammenführung zu einem Familienangehörigen nach Deutschland ziehen, eine Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis des nachziehenden Familienangehörigen ab.
So erhalten beispielsweise Ehepartner von Inhabern einer EU-Blue-Card oder einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte oft uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, sobald ihre Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.
Die Bearbeitungszeiten für ein Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland variieren je nach Botschaft, Antragsaufkommen und Prüfung der beigefügten Unterlagen. Die Anträge erfordern häufig eine Abstimmung zwischen der deutschen Botschaft und der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland.
Da die Prüfung und Genehmigung von Unterlagen durch die deutschen Behörden mehrere Wochen oder Monate dauern kann, ist es unerlässlich, im Voraus ein vollständiges Unterlagenpaket zusammenzustellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Viele Unternehmen unterstützen internationale Mitarbeiter, die mit ihren Familien umziehen, durch Beratung in Einwanderungsfragen und Umzugshilfe. Dazu gehören Unterstützung bei der Beantragung von Visa, Hilfe bei der Wohnungssuche sowie Integrationsangebote für Ehepartner und Kinder.
Partner für Unternehmenszuwanderung können Personalabteilungen dabei unterstützen, Anträge auf Familienzusammenführung zu bearbeiten, die erforderlichen Unterlagen zu koordinieren und bei Mitarbeiterumzügen die Einhaltung der deutschen Einwanderungsbestimmungen sicherzustellen.
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Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen und die Einzelheiten des Treffens mitteilen.
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