- Anspruchsberechtigung: Gilt für hochqualifizierte Arbeitskräfte (Blaue Karte EU, ICT Card, Fachkräfteerlaubnis), einschließlich Forscher und Praktikanten; zur Familie gehören Ehegatten und minderjährige Kinder. Das Schnellverfahren gilt nur für Arbeitnehmer, die noch umziehen und eine Arbeit aufnehmen müssen Familiennachzug Aufenthaltstitel.
- Verfahren: Arbeitgeber und Ausländerbehörde koordinieren Schnellanträge, einschließlich der Bewertung des Abschlusses, der Vorabgenehmigung für den Arbeitsmarkt, der Vorabgenehmigung für das Visum und der Terminvereinbarung mit der Botschaft. Die Familien stellen ihren Antrag bei den deutschen Botschaften; die Genehmigungen nach der Ankunft werden vor Ort von der Ausländerbehördebearbeitet.
- Anforderungen: Sie müssen anerkannte Qualifikationen und Gehaltsgrenzen erfüllen (48.300 €/Jahr für die Blaue Karte EU oder weniger für Mangelberufe) und Unterlagen über Beziehung, Versicherung und Wohnung vorlegen. Die deutsche Sprache ist für Ehegatten nicht immer obligatorisch.
- Zeitplan und Gebühren: Das Schnellverfahren dauert 4-10 Wochen, das Visum 2-6 Wochen, die Aufenthaltsgenehmigung 4-12 Wochen. Die Gebühren belaufen sich auf etwa 411 € für das beschleunigte Verfahren zuzüglich der Kosten für Visum und Aufenthaltsgenehmigung. Die Arbeitgeber werden ermutigt, frühzeitig mit dem Studium zu beginnen, und können die Gebühren als Anreiz zur Mitarbeit übernehmen.
Als Personalverantwortlicher müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre hochqualifizierten Mitarbeiter in Deutschland erfolgreich sind, was auch bedeutet, dass Sie sie in ihrem Privatleben unterstützen müssen. Das beschleunigte Verfahren für Arbeitnehmer wie Inhaber einer EU-Blauen Karte, das den Familiennachzug umfasst, ermöglicht es Ehepartnern und Kindern, schnell nachzuziehen, was die Arbeitsmoral und Produktivität steigert. Im Jahr 2026 wird Deutschland dieses Verfahren für Fachkräfte, die eine Aufenthaltsgenehmigung wie die EU-Blue Card, die Fachkräftgenehmigung oder die ICT-Karte erhalten möchten, weiter vereinfachen. Dieses HR-Toolkit versorgt Sie mit allem, was Sie dafür benötigen – Berechtigungen, Schritte, Anforderungen und Insider-Tipps –, um dies effizient umzusetzen.
Anspruchsberechtigung: Wer kann seine Familie nach Deutschland holen?
Das Schnellverfahren zur Familienzusammenführung ist für hochqualifizierte Arbeitskräfte mit speziellen Genehmigungen gedacht. Hier ist, wer sich qualifiziert:
- Potenzielle oder bestehende Mitarbeiter: Personen, die Anspruch auf eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine andere Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte haben.
- Bewerber für eine Anerkennungspartnerschaft: Arbeitnehmer, die nach ihrem Umzug nach Deutschland ihre akademische Anerkennung abschließen möchten, um die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung (z. B. Fachkraft oder Blaue Karte EU) zu erfüllen.
- Forscher: Aufenthaltsgenehmigung für wissenschaftliches Personal und Forscher
- Auszubildende: Teilnehmer an beruflicher Ausbildung in Deutschland
- Familienangehörige: Ehepartner und minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) des Genehmigungsinhabers
HR-Hinweis:
- Keine eigenständigen Schnellbewerbungen für Familienangehörige möglich!
- Die Option des beschleunigten Familiennachzugs steht nur Mitarbeitern zur Verfügung, die noch nicht nach Deutschland gezogen sind und noch nicht mit der Arbeit begonnen haben.
- Vergewissern Sie sich im Vorfeld, dass die Familienmitglieder alle Voraussetzungen erfüllen (z. B. Grundkenntnisse der deutschen Sprache).
Verfahren: Wie man den Familiennachzug beschleunigt
Die Unterstützung Ihrer Mitarbeiter beim Familiennachzug umfasst einige klare Schritte:
- Unterzeichnung einer Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Ausländerbehörde: Die Vereinbarung kann je nach Bundesland allgemein für alle zukünftigen Fälle oder individuell für jeden Einzelfall gelten.
- Antragsberechtigung: Der Arbeitnehmer erteilt dem Arbeitgeber eine Vollmacht.
- Der Arbeitgeber beantragt: Reichen Sie die für das Fast-Track-Verfahren erforderlichen Antragsformulare sowie alle Unterlagen des Arbeitnehmers und seiner Familienangehörigen ein, die normalerweise für den Visumantrag erforderlich sind.
- Bewertung der Vergleichbarkeit von Abschlüssen: Der anerkannte Abschluss eines Arbeitnehmers ist oft eine Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltsvisums mit dem Zweck „Fachkraft“ oder „Blue Card EU“. Die Ausländerbehörde koordiniert diesen Prozess als Teil des Verfahrens.
- Vorabgenehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit: Die meisten Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen beinhalten Anträge an die Agentur für Arbeit auf Erteilung einer Arbeitsmarkzugangsgenehmigung. Stellen Sie sicher, dass die für eine bestimmte Genehmigungsart festgelegten Gehaltsgrenzen erfüllt sind. Eine Besonderheit des Fast-Track-Verfahrens: Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn nach einer Woche keine Antwort von der Bundesagentur vorliegt.
- Vorabgenehmigung des Visums: Die Ausländerbehörde stellt ein Vorabgenehmigungsschreiben aus und sendet es an die zuständige Botschaft, sobald sie festgestellt hat, dass der Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums erfüllen.
- Mitarbeiter bucht einen Termin bei der Botschaft: Unterstützen Sie den Mitarbeiter bei der Suche nach dem richtigen Visumtyp, der bei der Buchung eines Visumtermins ausgewählt werden sollte. Oft gibt es eine zusätzliche Option für Inhaber einer Fast-Track-Genehmigung, oder Sie müssen möglicherweise eine E-Mail an die Behörde schreiben. Der Termin sollte gemäß den Fast-Track-Richtlinien innerhalb von drei Wochen vergeben werden.
- Familie reicht Visumanträge ein: Familienangehörige beantragen gemeinsam mit dem Arbeitnehmer bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in ihrem Heimatland ein Visum. Helfen Sie ihnen dabei, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen, darunter Antragsformulare, eine Buchungsbestätigung für die Unterkunft und eine Krankenversicherung. Wenn sie die Voraussetzungen erfüllen (z. B. aus visumfreien Ländern stammen), können Familienangehörige ohne Visum nach Deutschland einreisen und nach ihrer Ankunft bei der örtlichen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen.
- Nach der Einreise: Bei Einreise nach Deutschland mit einem Visumaufkleber sind der rechtmäßige Aufenthalt und die Arbeit während der Gültigkeitsdauer durch das Aufenthaltsvisum gesichert. Unterstützen Sie Ihren Mitarbeiter und seine Familie bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung, die vor Ablauf des Visums eingereicht werden muss.
- HR-Tipp: Nutzen Sie den beschleunigten Vorabgenehmigungsprozess, indem Sie sich mit den lokalen Behörden abstimmen und die Arbeitgeberunterlagen frühzeitig einreichen.
Anforderungen: Was ist für die Zulassung erforderlich?
Um einen reibungslosen Familiennachzug zu gewährleisten, muss Ihr Arbeitnehmer diese Bedingungen erfüllen:
- Bildungsabschluss: In Deutschland oder im Verleihungsland anerkannter Berufsabschluss oder Hochschulabschluss
- Berufserfahrung: vor allem, wenn kein vorheriger Bildungsabschluss vorliegt, einschlägige Zeugnisse über den Abschluss von Kursen sowie Erfahrungsberichte früherer Arbeitgeber, aus denen die Dauer der Beschäftigung, die Berufsbezeichnung, die Aufgaben und die Leistungen des Arbeitnehmers hervorgehen.
- Gehaltsschwelle: Die Erlangung eines Aufenthaltstitels (z. B. Blaue Karte EU oder ICT Card) setzt die Erfüllung berufsspezifischer Gehaltsschwellen voraus.
- Finanzielle Stabilität: Nachweis eines ausreichenden Einkommens für den Lebensunterhalt der Familie (in der Regel durch Erfüllung der Gehaltsanforderungen).
- Sprache: Für Ehegatten von Inhabern einer Blauen Karte EU und einer Fachkräfteerlaubnis sind keine Deutschkenntnisse erforderlich.
Kreuzen Sie diese frühzeitig an, um Engpässe zu vermeiden.
Benötigte Dokumente: Ihre HR-Checkliste
Helfen Sie Ihrem Mitarbeiter, diese wichtigen Dinge zu sammeln:
- Dokumente für Arbeitnehmer: Reisepass, Arbeitsvertrag, Bildungsabschluss inkl. Übersetzung und Vergleichbarkeitsnachweis
- Familiendokumente: Reisepässe, Verwandtschaftsnachweis (Heiratsurkunde für Ehegatten, Geburtsurkunden für Kinder), Sprachzeugnis (falls erforderlich)
- Versicherung: Kranken- und Reiseversicherung für Familienangehörige.
- Wohnungsnachweis: Mietvertrag oder Wohnungsbuchungsbestätigung, aus der hervorgeht, dass genügend Platz vorhanden ist.
- HR-Maßnahme: Starten Sie das Schnellverfahren für die Vorabgenehmigung und unterstützen Sie Ihren Mitarbeiter und seine Familienangehörigen bei der Zusammenstellung der vollständigen Unterlagen.
Wenn Sie diese bereithalten, beschleunigt das die Bearbeitung bei der deutschen Botschaft oder Ausländerbehörde.
Wo Sie sich bewerben können: Navigieren durch das System
- Schnellverfahren: Die für den Fall zuständige Ausländerbehörde am Sitz des Arbeitgebers
- Visum: Arbeitnehmer und Familienangehörige stellen ihren Antrag regelmäßig bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland. Finden Sie Ihre örtliche Vertretung über die Website des Auswärtigen Amts. Prüfen Sie, ob es Visumbefreiungen aufgrund der Staatsangehörigkeit gibt.
- Aufenthaltserlaubnis: Nach der Einreise werden die Anträge bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland eingereicht. Sie finden Ihren Antrag über das BAMF-Portal.
Gehaltsniveaus: Sicherstellung der Einhaltung
Einkommensgrenzen sind der Schlüssel zum Nachweis der finanziellen Stabilität:
- EU-Blue Card: 50.700 € pro Jahr im Jahr 2026 (45.934,20 € für Mangelberufe wie IT oder Gesundheitswesen) oder Berufseinsteiger (Abschluss innerhalb der letzten 3 Jahre).
- Sonstige Fachkräfte-Arbeitsgenehmigungen: Keine feste Schwelle, aber in der Regel 4.500 bis 5.000 € brutto/Monat
- HR Insight: Fügen Sie Gehaltsangaben in Arbeitgeberbescheinigungen ein, um Bewerbungen zu stärken.
Überprüfen Sie, ob Ihr Mitarbeiter diese Anforderungen erfüllt, um eine Ablehnung zu vermeiden.
Bearbeitungszeit: Wie lange wird es dauern?
- Schnellverfahren: 4–10 Wochen, je nach Standort und Arbeitsaufkommen der Behörde
- Visum: Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen einigen Tagen und sechs Monaten, je nach Vollständigkeit der Unterlagen und Auslastung der Botschaft. Der Arbeitgeber kann diesen Prozess erheblich beschleunigen, indem er ein Fast-Track-Verfahren einleitet. In diesem Fall wird das Visum in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen erteilt.
- Aufenthaltsgenehmigung: 4–12 Wochen nach visumfreier Einreise und Anmeldung der Adresse oder kurz vor Ablauf des Visums.
- HR-Tipp: Beginnen Sie frühzeitig und nutzen Sie Fast-Track-Optionen, um die Zeitpläne kurz zu halten.
Gebühren: Budgetierung für den Familiennachzug
- Gebühren für die Beglaubigung von Dokumenten: variieren je nach Standort des Mitarbeiters im Ausland.
- Schnellverfahren: 411 € für die ganze Familie.
- Verfahren zur Anerkennung des Abschlusses: 200 € bei Erfolg, 100 € bei Nicht-Erfolg.
- Visum: 75 € für Erwachsene, 37,50 € für Minderjährige.
- Aufenthaltsgenehmigung: ca. 100 € pro Person.
- HR-Unterstützung: Erwägen Sie, diese als Umzugsvorteil anzubieten, um Talente zu gewinnen und zu binden.
Diese Kosten sind minimal im Vergleich zu der Loyalität, die Sie von einem zufriedenen Mitarbeiter erhalten.
Zusätzliche Überlegungen: Die Extrameile gehen
- Arbeitsrechte: Ehepartner von Fachkräften erhalten sofortigen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – es sind keine zusätzlichen Genehmigungen erforderlich.
- Arbeitgeberrolle: Initiieren Sie eine beschleunigte Vorabgenehmigung durch die Ausländerbehörde, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
- Integration: Selbst bei Sprachausnahmen kann das Angebot von Deutschkursen (z. B. A1 oder B1) die Familienbindung und -zufriedenheit steigern.
- Rechtliche Neuerungen: Bleiben Sie über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über politische Änderungen für 2026 auf dem Laufenden, darunter laufende Erleichterungen im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für die Familienzusammenführung mit Fachkräften.
Warum es für HR wichtig ist
Ein beschleunigter Familiennachzug ist nicht nur Papierkram, sondern eine strategische Maßnahme. Durch die schnelle Zusammenführung von Familien bleiben Ihre qualifizierten Mitarbeiter konzentriert, loyal und produktiv. Angesichts des steigenden Bedarfs an Fachkräften in Deutschland und Neuerungen wie angepassten Schwellenwerten für die EU-Blue Card im Jahr 2026 verschafft die Beherrschung dieses Prozesses Ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Nutzen Sie dieses Toolkit, um den Weg von der Beantragung eines Visums bei der deutschen Botschaft bis zur Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde zu vereinfachen.
Jobbatical verfolgt das Ablaufdatum von Genehmigungen und bearbeitet Verlängerungsanträge, so dass Ihre Mitarbeiter ihren rechtlichen Status in Deutschland lückenlos aufrechterhalten können.
Die Inhaber können ihren Ehepartner und ihre minderjährigen Kinder nach Deutschland holen. Familienangehörige können auch eine Arbeitserlaubnis erhalten, die es ihnen erlaubt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Inhaber, die ihre erste Blaue Karte EU nach dem 1. März 2024 erhalten haben, sowie ihre Eltern oder Schwiegereltern haben ebenfalls Anspruch auf Familiennachzug.
Verwenden Sie die Kategorie "abhängig":
- Wenn der Ehepartner in Deutschland hochqualifiziert ist und eine Blaue Karte EU oder eine ICT-Karte besitzt oder Wissenschaftler ist
- Und wenn der Antrag zusammen mit dem Ehegatten gestellt wird oder wenn sie ihm innerhalb von sechs Monaten nach seinem Umzug folgen
Verwenden Sie die Kategorie "Familienzusammenführung":
- Wenn der Ehepartner in Deutschland einen anderen Aufenthaltstitel besitzt
- und / oder wenn der Umzug des unterhaltsberechtigten Ehegatten mehr als sechs Monate nach seiner Ankunft in Deutschland erfolgt







