- Zeitfenster: Eine Sonderfrist für Bewerbungen läuft von Anfang April bis zum 30. Juni 2026.
- Anspruchsvoraussetzungen: Migranten, die vor dem 31. Dezember 2025 nach Spanien eingereist sind und sich seit fünf Monaten ununterbrochen dort aufhalten.
- Sofortige Arbeitserlaubnis: Antragsteller erhalten eine vorläufige Arbeitserlaubnis, sobald ihr Antrag zur Bearbeitung angenommen wurde.
- Gültigkeitsdauer der Genehmigung: Erfolgreiche Bewerber erhalten eine einjährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (verlängerbar/änderbar)
- Auswirkungen auf den Personalbereich: Dadurch wird ein riesiger Pool von rund 500.000 Arbeitskräften erschlossen, die sich bereits in Spanien aufhalten und legal sowie unter Einhaltung der Sozialversicherungsvorschriften eingestellt werden können.
Von April bis Juni 2026 wird in Spanien eine ungewöhnliche Regularisierungskampagne stattfinden, bei der rund eine halbe Million Ausländer eine offizielle Aufenthaltsgenehmigung sowie Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten könnten.
Diese Entwicklung stellt sowohl für Personalabteilungen als auch für Unternehmensleiter einen seltenen Wendepunkt dar.
Plötzlich können Menschen, die bereits dort leben, offene Stellen besetzen, ohne bürokratische Hürden im Ausland überwinden zu müssen. Anstelle der langen Wartezeiten, die mit den üblichen Visumverfahren verbunden sind, könnten Unternehmen eine schnellere Einarbeitung erleben
Die Regularisierung 2026: Wie man das außerordentliche Zeitfenster nutzt
Das spanische Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration hat die Umsetzung eines historischen Königlichen Erlasses (der auf eine Volksinitiative zurückgeht) bestätigt, mit dem Migranten regularisiert werden sollen, die sich in die spanische Gesellschaft integriert haben, aber keinen offiziellen Aufenthaltsstatus besitzen.
Wesentliche Zulassungskriterien
Um sich für dieses spezifische Zeitfenster im Jahr 2026 zu qualifizieren, müssen Antragsteller drei wesentliche Voraussetzungen erfüllen:
Warum die Regularisierung in Spanien für die Personalabteilung und die Compliance wichtig ist
Im Gegensatz zum regulären „Arraigo Social“ (für den in der Regel ein Aufenthalt von zwei bis drei Jahren sowie ein Vorvertrag erforderlich sind) ist diese außerordentliche Maßnahme auf Schnelligkeit ausgelegt.
- Vorläufige Berechtigung: Sobald der Antrag zur Bearbeitung angenommen wurde, erhält die betreffende Person eine vorläufige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, sodass Unternehmen neue Mitarbeiter sofort einstellen können, anstatt monatelang auf die endgültige Genehmigung warten zu müssen.
- Geringeres Risiko für den Sponsoren: Da die betreffende Person selbst für den Nachweis ihres Wohnsitzes und ihrer sozialen Integration („Verwurzelung“) verantwortlich ist, muss die Personalabteilung im Wesentlichen nur die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung überprüfen und die Anmeldung bei der Sozialversicherung vornehmen.
- Verwaltungsaufwand: Auch wenn das Dekret den Talentpool erweitert, muss die Personalabteilung mit Verzögerungen bei den entsprechenden Einwanderungsdienstleistungen rechnen. La Moncloa kündigte 750 neue Mitarbeiter für die Einwanderungsbehörden an, doch bei Dienstleistungen wie TIE-Terminen und der Einwohnermeldung kann es weiterhin zu längeren Wartezeiten kommen.
Strategie für Arbeitgeber: So bereiten Sie sich auf Spaniens außerordentliche Regularisierung 2026 vor
Wenn Ihr Unternehmen derzeit Schwierigkeiten hat, Stellen im Gastgewerbe, im Baugewerbe oder in der Altenpflege zu besetzen, oder wenn Sie auf der Suche nach vielfältigen Nachwuchskräften sind, ist dieser Zeitraum Ihr wichtigstes Rekrutierungsziel für das zweite Quartal 2026.
Die Regularisierung 2026: Vorbereitung der Personalabteilung
Das Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration nimmt seine Aufgaben wahr und bearbeitet unzählige Anträge; selbst kleinste Fehler in den Personalakten sind nicht mehr hinnehmbar.
Angesichts des wachsenden Drucks deuten aktuelle Zahlen von AIDA auf Verzögerungen hin. Das bedeutet, dass es sich zwar um einen vorübergehenden Anstieg handeln sollte, dieser nun jedoch die Bearbeitungsfristen weit über die üblichen drei Monate hinaus in die Länge zieht.
Häufige Vertragsfehler, die zur Ablehnung führen
Maßnahmen, die die Personalabteilungen bis zum 30. Juni 2026 ergreifen müssen
Derzeit können Sie Ihren Antrag bis zum 30. Juni 2026 stellen. Die Einreichung erfolgt über das Online-System für Einwanderungsangelegenheiten des Ministeriums für Inklusion. Alternativ können Sie sich auch an ausgewählte Correos-Filialen wenden. Auch einige Sozialversicherungsämter nehmen die Formulare entgegen. Eine weitere Möglichkeit sind spezialisierte Ausländerbehörden. Alle Wege sind möglich – wählen Sie einfach den für Sie am besten geeigneten.
Mit steigendem Arbeitsaufkommen kommt es zu Verzögerungen, wodurch sich die Zeitpläne nach und nach verkürzen. Was für die Personalabteilung derzeit am wichtigsten ist, erfahren Sie im Folgenden.
Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.



