Mehr als 1000 Unternehmen vertrauen uns
Über 17.000 Umzüge
★ Durchschnittliche Zufriedenheit
KI-gestützte Plattform
ISO 27001-zertifiziert

Arbeitsvisum für Deutschland auf der Grundlage von Berufserfahrung: Ein Leitfaden für Arbeitgeber zu § 19c Abs. 2 und § 19c Abs. 1

6
min lesen
Erstellt
2. Juni 2026
Zuletzt aktualisiert
2. Juni 2026
Vrinda Sachdev
Vrinda Sachdev ist eine renommierte Expertin für globale Mobilität und Spezialistin für Einwanderungsfragen in Deutschland bei Jobbatical, die sich dafür einsetzt, den Umzugsprozess für internationale Fachkräfte zu vereinfachen. Mit einer beeindruckenden Bilanz von über 400 betreuten Umzügen für Personen aus mehr als 20 Ländern verfügt sie über beispiellose Fachkenntnisse in den Bereichen deutsche Arbeitsvisa und Mitarbeitermobilität. Vrinda verbindet ihr fundiertes Wissen über Einwanderungspolitik mit ihrer Leidenschaft, qualifizierten Fachkräften dabei zu helfen, ihren Übergang nach Deutschland erfolgreich zu meistern. Dies macht sie zu einer führenden Stimme und kompetenten Autorin für die Einwanderungsinhalte von Jobbatical.
Mehr lesen
Personalfachkraft, die an einem Schreibtisch vor dem Hintergrund der Skyline von Deutschland Unterlagen zur Arbeitserlaubnis gemäß § 19c prüftPersonalfachkraft, die an einem Schreibtisch vor dem Hintergrund der Skyline von Deutschland Unterlagen zur Arbeitserlaubnis gemäß § 19c prüft

WICHTIGSTE ERKENNTNISSE

  • Gemäß § 19c Abs. 2 können Sie erfahrene Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern ohne formelle Anerkennung ihres deutschen Abschlusses einstellen und so 4 bis 8 Wochen beim ZAB-Verfahren einsparen.
  • Die Mindestgehaltsgrenze für das Jahr 2026 gemäß § 19c Abs. 2 beträgt 45.630 € brutto pro Jahr; Bewerber über 45 Jahre benötigen 55.770 €.
  • § 19c Abs. 1 ist eine weiter gefasste Auffangregelung, die eine Beschäftigung im Rahmen der Arbeitsverordnung oder bilateraler Abkommen, einschließlich der Westbalkan-Verordnung, ermöglicht.
  • Für die meisten Fälle nach § 19c ist eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich; diese erfolgt im Rahmen der Visumsbearbeitung und erfordert keinen gesonderten Antrag des Arbeitgebers.
  • Die Arbeitgebermeldepflicht gemäß § 45c AufenthG (ab Januar 2026) schreibt vor, dass Sie neue Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern am ersten Arbeitstag über Beratungsangebote informieren müssen.
  • Jobbatical wickelt alle Arbeitsvisa für Arbeiter unter vollständiger Einhaltung der behördlichen Vorgaben ab. 

Arbeitsvisum für Deutschland auf der Grundlage von Berufserfahrung: Ein Leitfaden für Arbeitgeber zu § 19c Abs. 2 und § 19c Abs. 1

§ 19c: Den Engpass bei der Anerkennung von Abschlüssen umgehen

Wenn Ihr Bewerber über mehr als fünf Jahre Berufserfahrung verfügt, sein Abschluss jedoch nicht in der ZAB-Datenbank verzeichnet ist, kann eine Wartezeit von vier bis acht Wochen auf die formelle Anerkennung den Einarbeitungsprozess verzögern. § 19c Abs. 2 des Gesetzes über die Zulassung von Fachkräften (
) ist genau für diesen Fall gedacht. Es handelt sich um einen auf Berufserfahrung basierenden Weg, der die deutsche Anerkennung des Abschlusses vollständig umgeht und so Ihren Einstellungsprozess um mehrere Wochen verkürzt.

Dieser Leitfaden behandelt folgende Themen:

  • § 19c Abs. 2: Beschleunigtes Verfahren für erfahrene Fachkräfte.
  • § 19c Abs. 1: Nutzung spezieller Beschäftigungswege.
  • Pflichten des Arbeitgebers: Ihre rechtlichen Verpflichtungen als Visumsponsor.

Was ist § 19c AufenthG? Alternative Wege zum Arbeitsvisum

§ 19c des deutschen Aufenthaltsgesetzes regelt Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der üblichen Wege für Fachkräfte oder im Rahmen der Blue Card. Für Arbeitgeber gibt es zwei Hauptwege:

  • § 19c Abs. 1 – Sonderregelungen: Bezieht sich auf bestimmte rechtliche Wege oder bilaterale Abkommen, wie beispielsweise die Westbalkan-Verordnung und sektorspezifische Arbeitserlaubnisse.
  • § 19c Abs. 2 – Berufserfahrung: Der Weg über Berufserfahrung. Dieser Weg ermöglicht es Ihnen, Fachkräfte einzustellen, die über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung sowie eine in ihrem Heimatland anerkannte Qualifikation verfügen. Eine formelle Anerkennung des deutschen Abschlusses ist nicht erforderlich.

Wichtige Informationen für die Personalabteilung:

  • Genehmigung: Beide Wege erfordern eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit (BA), die im Rahmen des Visumantragsverfahrens automatisch abgewickelt wird.
  • Ermessenssache: Diese Visa stellen keinen Rechtsanspruch dar; die Erteilung liegt vollständig im Ermessen der Einwanderungsbehörden.

 Drei Säulen des deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes – § 19c: Der Weg auf der Grundlage von Berufserfahrung

§ 19c Abs. 2: Der erfahrungsbasierte Weg

Bei einer Einstellung „ohne ZAB“ ist dies der gängigste Weg. Hier erfährst du, wie das funktioniert und für wen dies gilt.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Ihr Kandidat muss alle vier Bedingungen erfüllen:

  • verfügt über einen vom Staat des Ausstellungslandes anerkannten beruflichen oder akademischen Abschluss
  • Verfügt über mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre
  • hat ein verbindliches Stellenangebot in einem nicht reglementierten Beruf in Deutschland
  • Erfüllt die Mindestlohnschwelle für 2026 (siehe unten)


📌 Der Schlüsselbegriff lautet „nicht reglementierter Beruf“.

  • Falls die Tätigkeit der deutschen Berufszulassungsvorschriften unterliegt – beispielsweise für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker, Rechtsanwälte und Ingenieure in bestimmten Bereichen –, gilt dieser Weg nicht. 
  • Für diese Tätigkeiten ist eine vollständige berufliche Anerkennung unabhängig vom Visumtyp zwingend erforderlich.

Anspruchsvoraussetzungen und Gehaltsgrenzen, 2026

§ 19c Abs. 2 – Kurzübersicht

Anforderung Einzelheiten
Qualifizierung Vom Heimatland anerkannter beruflicher oder akademischer Abschluss (keine deutsche Gleichwertigkeitsbescheinigung erforderlich)
Berufserfahrung Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dem entsprechenden Berufsfeld innerhalb der letzten 5 Jahre
Jobangebot Erforderlich; muss den Qualifikationen und der Berufserfahrung des Bewerbers entsprechen
Berufsgruppe Nur nicht reglementierte Berufe
Mindestlohn (unter 45 Jahren) 45.630 € brutto pro Jahr (3.802,50 € pro Monat) ab 2026
Mindestlohn (ab 45 Jahren) 55.770 € brutto pro Jahr oder Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge
Sprachanforderung Es gibt keine festgelegte Mindestanzahl, aber BA bewertet die Arbeitsbedingungen; in der Praxis hängt dies von der jeweiligen Funktion ab
ZAB-Bewertung Nicht erforderlich
BA-Zulassung Erforderlich; wird im Rahmen der Visumbearbeitung eingeholt, es sind keine gesonderten Maßnahmen seitens des Arbeitgebers erforderlich
Gültigkeitsdauer der Genehmigung Bis zu 4 Jahre (abhängig von der Laufzeit des Arbeitsvertrags)
Weg zur PR Nach vierjähriger Beschäftigung; kein gesetzlicher Anspruch wie bei der EU-Blue-Card

§ 19c Abs. 1: Besondere Beschäftigungsfälle

§ 19c Abs. 1 ist eine weit gefasste Kategorie für die Einstellung von Arbeitnehmern, die die üblichen Qualifikationsanforderungen nicht erfüllen, jedoch unter bestimmte gesetzliche Ausnahmeregelungen oder bilaterale Abkommen fallen. Sie ist besonders nützlich für Tätigkeiten im gewerblichen Bereich sowie für handwerkliche und branchenspezifische Berufe.

Drei häufige Szenarien für die Personalabteilung:

  • Verordnung zum Westbalkan: Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können in jedem Sektor arbeiten. Sie benötigen lediglich ein Stellenangebot und die Genehmigung der BA –formale Qualifikationen sind nicht erforderlich.
  • Branchenspezifische Arbeitsgenehmigungen: Konzipiert für Branchen mit Arbeitskräftemangel (wie das Baugewerbe, die Landwirtschaft und das Gastgewerbe). Damit können Sie Fachkräfte einstellen, ohne auf die vollständige Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation warten zu müssen.
  • Einheimische Arbeitskräfte („Privilegierte Staatsangehörige“): Bewerber, die sich bereits in Deutschland aufhalten, über einen im Heimatland erworbenen Abschluss sowie über zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen, können ihre Aufenthaltserlaubnis vor Ort beantragen.

Tipp für die Personalabteilung: Nutzen Sie § 19c Abs. 1 als Ausweichlösung, wenn der auf Berufserfahrung basierende Weg (§ 19c Abs. 2) nicht in Frage kommt oder wenn ein länderspezifisches Abkommen einen schnelleren und einfacheren Weg für die Einstellung Ihres Mitarbeiters bietet.


§ 19c Abs. 1 vs. § 19c Abs. 2: Welcher Weg ist anzuwenden?

Vergleich: § 19 Abs. 1 vs. § 19 Abs. 2

Faktor § 19c Abs. 1 § 19c Abs. 2
Sind bestimmte Qualifikationen erforderlich? Hängt von der jeweiligen Bestimmung der BeschV ab; Westbalkan: Nein Ja, ein im Heimatland anerkannter Abschluss ist erforderlich
Sind Berufserfahrung erforderlich? Unterschiedlich; manche Bestimmungen sehen eine Frist von zwei Jahren vor, andere gar keine Mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren
Mindestgehalt Es gibt keinen festen Schwellenwert; die BA prüft, ob faire Arbeitsbedingungen vorliegen 45.630 € pro Jahr (55.770 € ab 45 Jahren)
ZAB-Anerkennung Nicht erforderlich Nicht erforderlich
Berufsgruppe Alle, in einigen Fällen auch regulierte Nur nicht reguliert
Am besten für Arbeiter, Handwerksberufe, Staatsangehörige der westlichen Balkanstaaten, Branchenprogramme Erfahrene Fachkräfte in den Bereichen IT, Finanzen, Logistik und nicht-klinische Gesundheitsberufe
Rechtlicher Anspruch? Nein, nach eigenem Ermessen Nein, nach eigenem Ermessen


Vergleich der Arbeitsgenehmigungsverfahren nach § 19c Abs. 1 und § 19c Abs. 2 des deutschen Gesetzes und der EU-Blue-Card

Vergleich der Arbeitsgenehmigungsverfahren nach § 19c Abs. 1 und § 19c Abs. 2 des deutschen Gesetzes und der EU-Blue-Card

Wenn Sie Bauarbeiter, Elektriker oder Handwerker aus den Ländern des Westbalkans einstellen möchten, ist der Weg über § 19c Abs. 1 im Rahmen der Westbalkan-Verordnung wahrscheinlich der schnellste.
Einen umfassenden Überblick über die Visumsoptionen für Facharbeiter finden Sie auf der Serviceseite von Jobbatical zum Thema „Facharbeitervisum für Deutschland“.


Das Bewerbungsverfahren: Schritt für Schritt

Sowohl Anträge nach § 19c Abs. 1 als auch nach § 19c Abs. 2 folgen im Großen und Ganzen dem gleichen Ablauf. Der entscheidende Schritt ist die Genehmigung durch das BA, doch diese läuft parallel zum Verfahren der Botschaft und nicht davor.

Zeitplan für die Bewerbung

Schritt Wer macht das? Zeitleiste
1. Überprüfung der Eignung vor der Einstellung Arbeitgeber / Einwanderungsspezialist 1–3 Werktage
2. Erstellung von Dokumenten Bewerber und Arbeitgeber gemeinsam 1–2 Wochen
3. Termin bei der Botschaft und Beantragung eines D-Visums Antragsteller bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat im Ausland 4–8 Wochen (2–4 Wochen im Schnellverfahren)
4. BA-Prüfung Bundesagentur für Arbeit (läuft parallel zu Schritt 3) Parallel zur Bearbeitung des Visumantrags
5. Anmeldung und Registrierung Kandidat Die ersten zwei Wochen nach der Ankunft
6. Aufenthaltsgenehmigung (Ausländerbehörde) Bewerber, mit Unterstützung des Arbeitgebers 2–4 Wochen nach der Ankunft

Insgesamt: 8–14 Wochen vom Stellenangebot bis zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung. Mit dem Beschleunigten Fachkräfteverfahren verkürzen manche Arbeitgeber diese Frist auf 6–8 Wochen. Das ist keine Zauberei, sondern bedeutet lediglich, dass Ihr Fall bei der Ausländerbehörde und in der Warteschlange der Botschaft vorrangig behandelt wird.

: Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf ein Arbeitsvisum nach § 19c in Deutschland – 8 bis 14 Wochen

Dokumente, die Ihr Mitarbeiter benötigt

  • Gültiger Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig)
  • Qualifikationsnachweise mit beglaubigten deutschen Übersetzungen
  • Nachweis, dass der Abschluss zum Zeitpunkt der Ausstellung vom Heimatland anerkannt war
  • Nachweis über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen)
  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag, in dem die Position und das Gehalt bestätigt werden
  • Passfotos
  • Krankenversicherungsnachweis

Unterlagen, die Sie als Arbeitgeber vorlegen müssen

  • Arbeitsvertrag (die Stelle muss dem Qualifikationsniveau entsprechen)
  • Unterlagen zur Unternehmensregistrierung
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, falls von der Botschaft verlangt

Gebühren und Kosten

Die direkten Visagebühren sind überschaubar. Die tatsächlichen Kosten entstehen durch Zeitaufwand, verspätete Einreise, abgelehnte Anträge oder Verstöße gegen die Auflagen, die sich erst Monate später bemerkbar machen.

Abschnitt 19c, Gebührenübersicht 2026

Gebührenposten Kosten Bezahlt von
Nationales D-Visum (Botschaft) €75 Kandidat (die Kosten werden oft vom Arbeitgeber erstattet)
Aufenthaltsgenehmigung (Ausländerbehörde) €100 Kandidat
Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner €100 Kandidat
Genehmigung für minderjährige Kinder 50 € pro Kind Kandidat
Beschleunigtes FKV-Verfahren 411 € (vom Arbeitgeber an die Ausländerbehörde zu entrichtende Gebühr) Arbeitgeber
Kosten für Übersetzung und Beglaubigung 150–400 € (übliche Preisspanne) In der Regel vom Arbeitgeber übernommen

Für 19c(2) fallen keine Bearbeitungsgebühren an – das ist einer der Hauptvorteile. Die Tatsache, dass keine ZAB-Prüfung erforderlich ist (200–485 € und 4–8 Wochen), stellt im Vergleich zu den üblichen Verfahren für qualifizierte Arbeitsgenehmigungen die eigentliche Kostenersparnis dar.


Compliance: Was Sie nach der Einstellung tun müssen

Genau hier tappen die meisten Personalabteilungen in die Falle. Sobald die Genehmigung erteilt ist, beginnt die Frist für die Einhaltung der Vorschriften.

Neue Verpflichtung ab 2026: § 45c AufenthG

  • Ab dem 1. Januar 2026 müssen Sie ausländische Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern bei ihrer Einstellung schriftlich über die kostenlosen Beratungsangebote für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland informieren. 
  • Dies sollte bis zum ersten Arbeitstag per E-Mail, Brief oder als Anhang zum Arbeitsvertrag erfolgen. 
  • Wenn Sie einen Einwanderungsspezialisten beauftragen, der dies im Rahmen seines Aufgabenbereichs erledigt, sind Sie möglicherweise davon befreit. 
  • Die Einstellung von Mitarbeitern aus Deutschland ist von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Laufende Pflichten des Arbeitgebers

  • Erste 2 Jahre: Melden Sie der Ausländerbehörde alle wesentlichen Änderungen des Arbeitsverhältnisses (Änderung der Funktion, erhebliche Gehaltsänderung, Arbeitszeitverkürzung). Andernfalls ist die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis gefährdet.
  • Übereinstimmung von Qualifikation und Tätigkeit: Die Tätigkeit muss weiterhin den Qualifikationen und Erfahrungen entsprechen, die der Erteilung der Genehmigung zugrunde lagen. Beförderungen, durch die der Arbeitnehmer in einen reglementierten Beruf wechselt, bedürfen einer Überprüfung.
  • Verlängerungsüberwachung: Genehmigungen sind bis zu 4 Jahre gültig. Ihr Mitarbeiter muss die Verlängerung vor Ablauf beantragen. Eine automatisierte Überwachung verringert das Risiko von Lücken erheblich; die Jobbatical-Verlängerungsplattform übernimmt dies automatisch.
  • Hinweis zu § 45c: Erforderlich für alle neuen Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern, die ab Januar 2026 eingestellt werden.

Kontaktieren Sie uns, um die Checkliste zur Einhaltung der Arbeitgeberpflichten in Deutschland für Inhaber einer Genehmigung nach § 19c für das Jahr 2026zu erhalten .


Ein Vergleich von § 19c mit anderen Möglichkeiten zur Erlangung eines Arbeitsvisums für Deutschland

Wenn man versteht, wo 19c in das Gesamtsystem passt, spart man in der Angebotsphase Zeit. Hier ist die praktische Entscheidungshilfe:

  • Der Bewerber verfügt über einen Hochschulabschluss, das Gehalt beträgt 50.700 €: Beantragen Sie die EU-Blue-Card (§ 18g). Bessere Bearbeitungsdauer für den Daueraufenthalt, gesetzlicher Anspruch.
  • Der Bewerber verfügt über eine berufliche Qualifikation, Tätigkeit im Handwerk: Ziehen Sie § 18a (Fachkräftevisum) oder Wege zum Visum für Facharbeiter in Betracht. Siehe den Service „Germany Blue-Collar Visa“ von Jobbatical .
  • Der Bewerber verfügt über Berufserfahrung, sein Abschluss ist jedoch nicht ZAB-konform; es handelt sich um eine nicht reglementierte Tätigkeit: § 19c Abs. 2 ist der richtige Weg.
  • Der Bewerber stammt aus dem Westbalkan, es sind keine Qualifikationen erforderlich: § 19c Abs. 1 in Verbindung mit § 26 BeschV.
  • IT-Fachkräfte mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung und einem Gehalt von über 45.934 €: Die EU-Blue-Card für IT-Fachkräfte (§ 18g Abs. 2) ermöglicht eine schnellere Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung und ist die bessere Wahl.

Ehrlich gesagt ist der häufigste Fehler, dass man sich automatisch für die falsche Vorgehensweise entscheidet, nur weil man sie beim letzten Mal gewählt hat. Eine zehnminütige Überprüfung der Eignung vor der Unterbreitung eines Angebots erspart wochenlange Nacharbeit.


Wie Jobbatical Fälle nach § 19c bearbeitet

Jobbatical weist jedem neuen Mitarbeiter einen eigenen Sachbearbeiter für Einwanderungsangelegenheiten zu.
Sobald Sie die Daten des Bewerbers übermittelt haben:

  • Wir prüfen die Anspruchsberechtigung
  • die richtige Route auswählen (einschließlich der Frage, ob § 19c Anwendung findet oder ob eine stärkere Route zur Verfügung steht), das vollständige Dokumentenpaket vorbereiten
  • den Prozess mit der Bundesagentur für Arbeit und der Botschaft koordinieren
  • und alle nach der Ankunft anfallenden Compliance-Verpflichtungen nachverfolgen.

Die Einwanderungsplattform Jobbatical bietet Ihrem Team in Echtzeit einen Überblick über jeden Fall, jede Dokumentenfrist und jedes Verlängerungsfenster, sodass Compliance-Lücken nicht unerwartet auftreten.

Wenn Sie mehrere Mitarbeiter mit unterschiedlichen Arbeitsgenehmigungen, gemäß § 19c(2) und § 18a sowie mit der EU-Blue-Card verwalten, hilft Ihnen die Jobbatical-Plattform dabei, diese gemeinsam zu verwalten, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und keine Verlängerungsfrist zu verpassen.

Sind Sie bereit, zu prüfen, welche Route für Ihre nächste Anmietung gilt?

✅ Die Überprüfung vor der Einstellung dauert weniger als 24 Stunden. Gewinnen Sie noch heute Sicherheit.

Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.


Häufig gestellte Fragen: Deutschland – Arbeitsvisum nach § 19c (auf Berufserfahrung basierend)

Was ist die Arbeitserlaubnis nach § 19c Abs. 2?

§ 19c Abs. 2 des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte, die in Deutschland in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten. Sie ermöglicht eine Beschäftigung ohne formelle Anerkennung des ZAB-Abschlusses, sofern der Bewerber über eine im Heimatland anerkannte Qualifikation verfügt und in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung gesammelt hat.

Wie hoch ist die Gehaltsgrenze für § 19c Abs. 2 im Jahr 2026?

Das jährliche Bruttomindestgehalt beträgt ab 2026 45.630 € (ca. 3.802,50 € pro Monat). Für Arbeitnehmer ab 45 Jahren erhöht sich dieser Schwellenwert auf 55.770 € brutto pro Jahr, sofern keine ausreichende Altersvorsorge nachgewiesen wird. Alternativ kann dieser Satz die Anforderungen erfüllen, wenn Ihr Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist.

Ist für § 19c Abs. 2 die Anerkennung des ZAB-Abschlusses erforderlich?

Nein. § 19c Abs. 2 sieht ausdrücklich eine Umgehung der ZAB-Gleichwertigkeitsprüfung vor. Die Qualifikation des Bewerbers muss lediglich von der Regierung des Landes anerkannt sein, in dem sie erworben wurde. Deutschland verlangt bei diesem Verfahren kein Gleichwertigkeitszeugnis, wodurch sich der übliche Zeitaufwand für die Einstellung um 4 bis 8 Wochen verkürzt.

Was ist der Unterschied zwischen § 19c Abs. 1 und § 19c Abs. 2?

§ 19c Abs. 1 ist eine weit gefasste Erlaubnis, die eine Beschäftigung zulässt, wenn eine spezifische gesetzliche Regelung oder ein bilaterales Abkommen dies vorsieht, beispielsweise die Westbalkan-Verordnung (§ 26 BeschV). Eine formale Qualifikation ist nicht erforderlich. § 19c Abs. 2 ist ein enger gefasster Weg für erfahrene Fachkräfte: Er setzt eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren und eine im Heimatland anerkannte Qualifikation voraus, umgeht jedoch das ZAB-Verfahren. Sie richten sich an unterschiedliche Bewerberprofile und Branchen.

Gilt § 19c Abs. 2 für reglementierte Berufe wie Krankenpflege oder Medizin?

Nein. Reglementierte Berufe wie Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und Physiotherapeuten erfordern eine vollständige berufliche Anerkennung durch die zuständige staatliche Behörde, unabhängig vom gewählten Visumverfahren. § 19c Abs. 2 beschränkt sich auf nicht reglementierte Berufe. Nichtklinische Tätigkeiten im selben Sektor (z. B. IT-Manager im Gesundheitswesen, medizinischer Datenanalyst) können ebenfalls in Frage kommen.

Wie lange dauert das Antragsverfahren gemäß § 19c Abs. 2?

Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8 bis 14 Wochen. Die Vorbereitung der Unterlagen dauert 1 bis 2 Wochen; die deutsche Botschaft bearbeitet das nationale D-Visum in 4 bis 8 Wochen; die Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde nach der Einreise dauert weitere 2 bis 4 Wochen. Durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren können die Wartezeiten bei der Botschaft auf insgesamt 4 bis 6 Wochen verkürzt werden.

Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber bei Einstellungen gemäß § 19c Abs. 2 im Jahr 2026?

Ab Januar 2026 müssen Sie gemäß § 45c AufenthG alle neu eingestellten Nicht-EU-Bürger spätestens an ihrem ersten Arbeitstag schriftlich über die ihnen zur Verfügung stehenden kostenlosen Beratungsangebote informieren. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Tätigkeit dem Qualifikationsniveau des Bewerbers entspricht, und der Ausländerbehörde alle wesentlichen Änderungen der Beschäftigungsverhältnisse während der ersten zwei Jahre der Aufenthaltserlaubnis melden.

Benötigen Sie Hilfe bei der Einwanderung in Deutschland?

Sprechen Sie mit unseren Experten für eine optimale Mitarbeitererfahrung.

War dies hilfreich?
JaNein
Vielen Dank! Wir haben deine Nachricht erhalten!
Ups! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.
Vielen Dank! Wir haben deine Nachricht erhalten!
Ups! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.
Entdecke dieses Thema mit KI

In diesem Artikel

    Teilen