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Arbeitsvisum für Deutschland auf der Grundlage von Berufserfahrung: Ein Leitfaden für Arbeitgeber zu § 19c Abs. 2 und § 19c Abs. 1

6
min lesen
Zuletzt aktualisiert
August 26, 2026
Personalfachkraft, die an einem Schreibtisch vor dem Hintergrund der Skyline von Deutschland Unterlagen zur Arbeitserlaubnis gemäß § 19c prüft

WICHTIGSTE ERKENNTNISSE

  • Gemäß § 19c Abs. 2 können Sie erfahrene Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern ohne formelle Anerkennung ihres deutschen Abschlusses einstellen und so 4 bis 8 Wochen beim ZAB-Verfahren einsparen.
  • Die Mindestgehaltsgrenze für das Jahr 2026 gemäß § 19c Abs. 2 beträgt 45.630 € brutto pro Jahr; Bewerber über 45 Jahre benötigen 55.770 €.
  • § 19c Abs. 1 ist eine weiter gefasste Auffangregelung, die eine Beschäftigung im Rahmen der Arbeitsverordnung oder bilateraler Abkommen, einschließlich der Westbalkan-Verordnung, ermöglicht.
  • Für die meisten Fälle nach § 19c ist eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich; diese erfolgt im Rahmen der Visumsbearbeitung und erfordert keinen gesonderten Antrag des Arbeitgebers.
  • Die Arbeitgebermeldepflicht gemäß § 45c AufenthG (ab Januar 2026) schreibt vor, dass Sie neue Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern am ersten Arbeitstag über Beratungsangebote informieren müssen.
  • Jobbatical wickelt alle Arbeitsvisa für Arbeiter unter vollständiger Einhaltung der behördlichen Vorgaben ab.

§ 19c: Den Engpass bei der Anerkennung von Abschlüssen umgehen

Wenn Ihr Bewerber über mehr als fünf Jahre Berufserfahrung verfügt, sein Abschluss jedoch nicht in der ZAB-Datenbank verzeichnet ist, kann eine Wartezeit von vier bis acht Wochen auf die formelle Anerkennung den Einarbeitungsprozess verzögern. § 19c Abs. 2 des Gesetzes über die Zulassung von Fachkräften (
) ist genau für diesen Fall gedacht. Es handelt sich um einen auf Berufserfahrung basierenden Weg, der die deutsche Anerkennung des Abschlusses vollständig umgeht und so Ihren Einstellungsprozess um mehrere Wochen verkürzt.

Dieser Leitfaden behandelt folgende Themen:

  • § 19c Abs. 2: Beschleunigtes Verfahren für erfahrene Fachkräfte.
  • § 19c Abs. 1: Nutzung spezieller Beschäftigungswege.
  • Pflichten des Arbeitgebers: Ihre rechtlichen Verpflichtungen als Visumsponsor.

Was ist § 19c AufenthG? Alternative Wege zum Arbeitsvisum

§ 19c des deutschen Aufenthaltsgesetzes regelt Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der üblichen Wege für Fachkräfte oder im Rahmen der Blue Card. Für Arbeitgeber gibt es zwei Hauptwege:

  • § 19c Abs. 1 – Sonderregelungen: Bezieht sich auf bestimmte rechtliche Wege oder bilaterale Abkommen, wie beispielsweise die Westbalkan-Verordnung und sektorspezifische Arbeitserlaubnisse.
  • § 19c Abs. 2 – Berufserfahrung: Der Weg über Berufserfahrung. Dieser Weg ermöglicht es Ihnen, Fachkräfte einzustellen, die über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung sowie eine in ihrem Heimatland anerkannte Qualifikation verfügen. Eine formelle Anerkennung des deutschen Abschlusses ist nicht erforderlich.

Wichtige Informationen für die Personalabteilung:

  • Genehmigung: Beide Wege erfordern eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit (BA), die im Rahmen des Visumantragsverfahrens automatisch abgewickelt wird.
  • Ermessenssache: Diese Visa stellen keinen Rechtsanspruch dar; die Erteilung liegt vollständig im Ermessen der Einwanderungsbehörden.

 Drei Säulen des deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes – § 19c: Der Weg auf der Grundlage von Berufserfahrung

§ 19c Abs. 2: Der erfahrungsbasierte Weg

Bei einer Einstellung „ohne ZAB“ ist dies der gängigste Weg. Hier erfährst du, wie das funktioniert und für wen dies gilt.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Ihr Kandidat muss alle vier Bedingungen erfüllen:

  • verfügt über einen vom Staat des Ausstellungslandes anerkannten beruflichen oder akademischen Abschluss
  • Verfügt über mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre
  • hat ein verbindliches Stellenangebot in einem nicht reglementierten Beruf in Deutschland
  • Erfüllt die Mindestlohnschwelle für 2026 (siehe unten)


📌 Der Schlüsselbegriff lautet „nicht reglementierter Beruf“.

  • Falls die Tätigkeit der deutschen Berufszulassungsvorschriften unterliegt – beispielsweise für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker, Rechtsanwälte und Ingenieure in bestimmten Bereichen –, gilt dieser Weg nicht.
  • Für diese Tätigkeiten ist eine vollständige berufliche Anerkennung unabhängig vom Visumtyp zwingend erforderlich.

Anspruchsvoraussetzungen und Gehaltsgrenzen, 2026

§ 19c Abs. 2 – Kurzübersicht

Anforderung Einzelheiten
Qualifizierung Vom Heimatland anerkannter beruflicher oder akademischer Abschluss (keine deutsche Gleichwertigkeitsbescheinigung erforderlich)
Berufserfahrung Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dem entsprechenden Berufsfeld innerhalb der letzten 5 Jahre
Jobangebot Erforderlich; muss den Qualifikationen und der Berufserfahrung des Bewerbers entsprechen
Berufsgruppe Nur nicht reglementierte Berufe
Mindestlohn (unter 45 Jahren) 45.630 € brutto pro Jahr (3.802,50 € pro Monat) ab 2026
Mindestlohn (ab 45 Jahren) 55.770 € brutto pro Jahr oder Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge
Sprachanforderung Es gibt keine festgelegte Mindestanzahl, aber BA bewertet die Arbeitsbedingungen; in der Praxis hängt dies von der jeweiligen Funktion ab
ZAB-Bewertung Nicht erforderlich
BA-Zulassung Erforderlich; wird im Rahmen der Visumbearbeitung eingeholt, es sind keine gesonderten Maßnahmen seitens des Arbeitgebers erforderlich
Gültigkeitsdauer der Genehmigung Bis zu 4 Jahre (abhängig von der Laufzeit des Arbeitsvertrags)
Weg zur PR Nach vierjähriger Beschäftigung; kein gesetzlicher Anspruch wie bei der EU-Blue-Card

§ 19c Abs. 1: Besondere Beschäftigungsfälle

§ 19c Abs. 1 ist eine weit gefasste Kategorie für die Einstellung von Arbeitnehmern, die die üblichen Qualifikationsanforderungen nicht erfüllen, jedoch unter bestimmte gesetzliche Ausnahmeregelungen oder bilaterale Abkommen fallen. Sie ist besonders nützlich für Tätigkeiten im gewerblichen Bereich sowie für handwerkliche und branchenspezifische Berufe.

Drei häufige Szenarien für die Personalabteilung:

  • Verordnung zum Westbalkan: Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können in jedem Sektor arbeiten. Sie benötigen lediglich ein Stellenangebot und die Genehmigung der BA –formale Qualifikationen sind nicht erforderlich.
  • Branchenspezifische Arbeitsgenehmigungen: Konzipiert für Branchen mit Arbeitskräftemangel (wie das Baugewerbe, die Landwirtschaft und das Gastgewerbe). Damit können Sie Fachkräfte einstellen, ohne auf die vollständige Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation warten zu müssen.
  • Einheimische Arbeitskräfte („Privilegierte Staatsangehörige“): Bewerber, die sich bereits in Deutschland aufhalten, über einen im Heimatland erworbenen Abschluss sowie über zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen, können ihre Aufenthaltserlaubnis vor Ort beantragen.

Tipp für die Personalabteilung: Nutzen Sie § 19c Abs. 1 als Ausweichlösung, wenn der auf Berufserfahrung basierende Weg (§ 19c Abs. 2) nicht in Frage kommt oder wenn ein länderspezifisches Abkommen einen schnelleren und einfacheren Weg für die Einstellung Ihres Mitarbeiters bietet.


§ 19c Abs. 1 vs. § 19c Abs. 2: Welcher Weg ist anzuwenden?

Vergleich: § 19 Abs. 1 vs. § 19 Abs. 2

Faktor § 19c Abs. 1 § 19c Abs. 2
Sind bestimmte Qualifikationen erforderlich? Hängt von der jeweiligen Bestimmung der BeschV ab; Westbalkan: Nein Ja, ein im Heimatland anerkannter Abschluss ist erforderlich
Sind Berufserfahrung erforderlich? Unterschiedlich; manche Bestimmungen sehen eine Frist von zwei Jahren vor, andere gar keine Mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren
Mindestgehalt Es gibt keinen festen Schwellenwert; die BA prüft, ob faire Arbeitsbedingungen vorliegen 45.630 € pro Jahr (55.770 € ab 45 Jahren)
ZAB-Anerkennung Nicht erforderlich Nicht erforderlich
Berufsgruppe Alle, in einigen Fällen auch regulierte Nur nicht reguliert
Am besten für Arbeiter, Handwerksberufe, Staatsangehörige der westlichen Balkanstaaten, Branchenprogramme Erfahrene Fachkräfte in den Bereichen IT, Finanzen, Logistik und nicht-klinische Gesundheitsberufe
Rechtlicher Anspruch? Nein, nach eigenem Ermessen Nein, nach eigenem Ermessen

IT-Berufe: Überschneidungen zwischen § 19c(2) und der Blauen Karte

IT specialists have two viable no-degree routes. Since November 2023, experienced IT professionals can also access the EU Blue Card via Section 18g(2), which requires three years of relevant ICT experience in the last seven years. The Blue Card offers a faster path to permanent residency, 21 months with B1 German, 27 months without. It is a legal entitlement when requirements are met.

Section 19c(2) remains the right route when:

  • The candidate has two years of experience but not three (ineligible for the Blue Card IT route).
  • The offered salary falls below the Blue Card floor (€45,934.20) but above the 19c(2) floor (€45,630).
  • The candidate's practical experience clearly qualifies them for the role, but university-level theoretical IT knowledge is harder to document.

If your IT candidate has three or more years of experience and meets the €45,934.20 salary threshold, the EU Blue Card for IT specialists will almost always be the stronger route, thanks to its faster PR pathway and legal-entitlement status.

IT vs Non-IT Under Section 19c(2): How Requirements Differ

Anforderung IT-Fachleute Nicht-IT-Fachleute
Mindestberufserfahrung 2 years of relevant experience gained within the last 5 years 2 years of relevant experience gained within the last 5 years
Ist ein Hochschulabschluss erforderlich? No — relevant professional experience may be sufficient No — but a recognised qualification can significantly strengthen the application
Mindestbruttogehalt (2026) €45,630 €45,630 (€55,770 if over 45)
Deutschkenntnisse gesetzlich ausgenommen May apply depending on the role; confirm with the relevant Ausländerbehörde
BA-Zulassung Required — verifies salary and employment conditions Required — also verifies that the role aligns with the applicant's experience profile
Prüfung auf reglementierte Berufe Most IT roles are non-regulated and do not require a professional licence Check whether the profession is regulated and requires a licence, such as certain engineering or healthcare professions
Vergleich der Arbeitsgenehmigungsverfahren nach § 19c Abs. 1 und § 19c Abs. 2 des deutschen Gesetzes und der EU-Blue-Card

Wenn Sie Bauarbeiter, Elektriker oder Handwerker aus den Ländern des Westbalkans einstellen möchten, ist der Weg über § 19c Abs. 1 im Rahmen der Westbalkan-Verordnung wahrscheinlich der schnellste.
Einen umfassenden Überblick über die Visumsoptionen für Facharbeiter finden Sie auf der Serviceseite von Jobbatical zum Thema „Facharbeitervisum für Deutschland“.


Which Healthcare Roles qualify for experienced route

This is where HR teams most frequently make compliance errors. The experience pillar does not apply to regulated healthcare professions. Doctors, nurses, pharmacists, physiotherapists, and most clinical roles require full professional recognition, a separate process from ZAB degree comparability, managed by the relevant state authority.

Einstufung von Tätigkeiten im Gesundheitswesen im Hinblick auf die Anspruchsberechtigung gemäß § 19c Abs. 2

Rollenart Reguliert? §19c(2) Applicable? Richtige Route
Arzt / Ärztin Ja Nein Full professional recognition through the relevant state authority
staatlich geprüfte/r Krankenpfleger/in Ja Nein Professional recognition through the relevant authority
Apotheker Ja Nein Volle berufliche Anerkennung
Manager für Gesundheits-IT / Klinische Informatik Nein Ja §19c(2) : ZAB recognition not required
Analyst für medizinische Daten Nein Ja §19c(2) : ZAB recognition not required
Projektmanager im Gesundheitswesen Nein Ja §19c(2) : ZAB recognition not required
Softwareentwickler für Medizinprodukte Nein Yes (for the engineering/software element) §19c(2),verify eligibility with the Federal Employment Agency (BA)

Überprüfen Sie vor der Wahl eines Vorgehens stets den rechtlichen Status einer Tätigkeit anhand der Datenbank „BerufeNet“ der Bundesagentur für Arbeit. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Einwanderungsspezialisten, bevor Sie ein bedingtes Stellenangebot unterbreiten.


Das Bewerbungsverfahren: Schritt für Schritt

Sowohl Anträge nach § 19c Abs. 1 als auch nach § 19c Abs. 2 folgen im Großen und Ganzen dem gleichen Ablauf. Der entscheidende Schritt ist die Genehmigung durch das BA, doch diese läuft parallel zum Verfahren der Botschaft und nicht davor.

Zeitplan für die Bewerbung

Schritt Wer macht das? Zeitleiste
1. Überprüfung der Eignung vor der Einstellung Arbeitgeber / Einwanderungsspezialist 1–3 Werktage
2. Erstellung von Dokumenten Bewerber und Arbeitgeber gemeinsam 1–2 Wochen
3. Termin bei der Botschaft und Beantragung eines D-Visums Antragsteller bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat im Ausland 4–8 Wochen (2–4 Wochen im Schnellverfahren)
4. BA-Prüfung Bundesagentur für Arbeit (läuft parallel zu Schritt 3) Parallel zur Bearbeitung des Visumantrags
5. Anmeldung und Registrierung Kandidat Die ersten zwei Wochen nach der Ankunft
6. Aufenthaltsgenehmigung (Ausländerbehörde) Bewerber, mit Unterstützung des Arbeitgebers 2–4 Wochen nach der Ankunft

Insgesamt: 8–14 Wochen vom Stellenangebot bis zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung. Mit dem Beschleunigten Fachkräfteverfahren verkürzen manche Arbeitgeber diese Frist auf 6–8 Wochen. Das ist keine Zauberei, sondern bedeutet lediglich, dass Ihr Fall bei der Ausländerbehörde und in der Warteschlange der Botschaft vorrangig behandelt wird.

: Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf ein Arbeitsvisum nach § 19c in Deutschland – 8 bis 14 Wochen

Dokumente, die Ihr Mitarbeiter benötigt

  • Gültiger Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig)
  • Qualifikationsnachweise mit beglaubigten deutschen Übersetzungen
  • Nachweis, dass der Abschluss zum Zeitpunkt der Ausstellung vom Heimatland anerkannt war
  • Nachweis über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen)
  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag, in dem die Position und das Gehalt bestätigt werden
  • Passfotos
  • Krankenversicherungsnachweis

What Counts as Proof of Professional Experience?

This is the most common sticking point for experience-based applications. Unlike a degree, work experience has no single official document — you build the picture from multiple sources. The BA and the embassy assess the totality of your evidence.

Art des Nachweises Was sollte enthalten sein? Gewicht
Arbeitszeugnisse Company letterhead and signature from a manager or HR representative. Include the job title, employment dates, and key responsibilities. Specific and detailed descriptions are essential. Hoch
Arbeitsverträge Signed contracts for each relevant role, showing the job title, employment dates, and employer. Provide certified translations if the documents are not in German or English. Hoch
Lohnabrechnungen oder Steuerunterlagen Provide 3–6 months of payslips for each relevant role or annual tax filings to help verify the authenticity of the employment history. Mittel
LinkedIn-Profil / Portfolio Not sufficient as standalone evidence, but useful as supporting evidence of project history. Reviewers may independently verify the information provided. Unterstützung
Abschlusszertifikate Professional certifications such as AWS, Google Cloud, or PMP can strengthen an application, particularly for IT applicants without a university degree. Mittel
Kundenstimmen / Projektberichte For freelancers or contractors, provide signed letters on client letterhead confirming the scope and duration of the work performed. Mittel

Unterlagen, die Sie als Arbeitgeber vorlegen müssen

  • Arbeitsvertrag (die Stelle muss dem Qualifikationsniveau entsprechen)
  • Unterlagen zur Unternehmensregistrierung
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, falls von der Botschaft verlangt

Gebühren und Kosten

Die direkten Visagebühren sind überschaubar. Die tatsächlichen Kosten entstehen durch Zeitaufwand, verspätete Einreise, abgelehnte Anträge oder Verstöße gegen die Auflagen, die sich erst Monate später bemerkbar machen.

Abschnitt 19c, Gebührenübersicht 2026

Gebührenposten Kosten Bezahlt von
Nationales D-Visum (Botschaft) €75 Kandidat (die Kosten werden oft vom Arbeitgeber erstattet)
Aufenthaltsgenehmigung (Ausländerbehörde) €100 Kandidat
Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner €100 Kandidat
Genehmigung für minderjährige Kinder 50 € pro Kind Kandidat
Beschleunigtes FKV-Verfahren 411 € (vom Arbeitgeber an die Ausländerbehörde zu entrichtende Gebühr) Arbeitgeber
Kosten für Übersetzung und Beglaubigung 150–400 € (übliche Preisspanne) In der Regel vom Arbeitgeber übernommen

Für 19c(2) fallen keine Bearbeitungsgebühren an – das ist einer der Hauptvorteile. Die Tatsache, dass keine ZAB-Prüfung erforderlich ist (200–485 € und 4–8 Wochen), stellt im Vergleich zu den üblichen Verfahren für qualifizierte Arbeitsgenehmigungen die eigentliche Kostenersparnis dar.


Compliance: Was Sie nach der Einstellung tun müssen

Genau hier tappen die meisten Personalabteilungen in die Falle. Sobald die Genehmigung erteilt ist, beginnt die Frist für die Einhaltung der Vorschriften.

Neue Verpflichtung ab 2026: § 45c AufenthG

  • Ab dem 1. Januar 2026 müssen Sie ausländische Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern bei ihrer Einstellung schriftlich über die kostenlosen Beratungsangebote für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland informieren.
  • Dies sollte bis zum ersten Arbeitstag per E-Mail, Brief oder als Anhang zum Arbeitsvertrag erfolgen.
  • Wenn Sie einen Einwanderungsspezialisten beauftragen, der dies im Rahmen seines Aufgabenbereichs erledigt, sind Sie möglicherweise davon befreit.
  • Die Einstellung von Mitarbeitern aus Deutschland ist von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Laufende Pflichten des Arbeitgebers

  • Erste 2 Jahre: Melden Sie der Ausländerbehörde alle wesentlichen Änderungen des Arbeitsverhältnisses (Änderung der Funktion, erhebliche Gehaltsänderung, Arbeitszeitverkürzung). Andernfalls ist die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis gefährdet.
  • Übereinstimmung von Qualifikation und Tätigkeit: Die Tätigkeit muss weiterhin den Qualifikationen und Erfahrungen entsprechen, die der Erteilung der Genehmigung zugrunde lagen. Beförderungen, durch die der Arbeitnehmer in einen reglementierten Beruf wechselt, bedürfen einer Überprüfung.
  • Verlängerungsüberwachung: Genehmigungen sind bis zu 4 Jahre gültig. Ihr Mitarbeiter muss die Verlängerung vor Ablauf beantragen. Eine automatisierte Überwachung verringert das Risiko von Lücken erheblich; die Jobbatical-Verlängerungsplattform übernimmt dies automatisch.
  • Hinweis zu § 45c: Erforderlich für alle neuen Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern, die ab Januar 2026 eingestellt werden.

Wo bei dieser Route noch etwas schiefgehen kann

  • Discretion-based approval: Unlike the EU Blue Card, 19c(2) permits are granted at the immigration authority's discretion, not as a legal entitlement.
  • Risk of rejection: Authorities may reject applications where the candidate's experience doesn't clearly align with the offered role.
  • Documentation must be specific: Generic experience letters are insufficient; documentation must show that work history directly matches the job duties in the contract.
  • Higher bar for candidates over 45: Applicants above 45 must meet the higher salary threshold (€55,770 gross/year) and provide proof of adequate pension provision.
  • Early HR intervention needed: Identify and address these requirements at the offer stage, not after contract signing.
  • Operational complexity: Managing multiple cases across different qualification tracks and seniority levels increases compliance workload.
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Ein Vergleich von § 19c mit anderen Möglichkeiten zur Erlangung eines Arbeitsvisums für Deutschland

Wenn man versteht, wo 19c in das Gesamtsystem passt, spart man in der Angebotsphase Zeit. Hier ist die praktische Entscheidungshilfe:

  • Der Bewerber verfügt über einen Hochschulabschluss, das Gehalt beträgt 50.700 €: Beantragen Sie die EU-Blue-Card (§ 18g). Bessere Bearbeitungsdauer für den Daueraufenthalt, gesetzlicher Anspruch.
  • Der Bewerber verfügt über einen Berufsabschluss und ist in einem handwerklichen Beruf tätig: Ziehen Sie § 18a (Fachkräftevisum) oder die Wege zur Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage von Berufserfahrung in Betracht. Siehe Jobbatical Deutschland § 19c AufenthG – Wege zur Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage von Berufserfahrung .
  • Der Bewerber verfügt über Berufserfahrung, sein Abschluss ist jedoch nicht ZAB-konform; es handelt sich um eine nicht reglementierte Tätigkeit: § 19c Abs. 2 ist der richtige Weg.
  • Der Bewerber stammt aus dem Westbalkan, es sind keine Qualifikationen erforderlich: § 19c Abs. 1 in Verbindung mit § 26 BeschV.
  • IT-Fachkräfte mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung und einem Gehalt von über 45.934 €: Die EU-Blue-Card für IT-Fachkräfte (§ 18g Abs. 2) ermöglicht eine schnellere Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung und ist die bessere Wahl.

Most common mistake is defaulting to the wrong route because it's the one you used last time. A 10-minute eligibility check before extending an offer saves weeks of rework.

Für Bewerber, die zunächst in den Arbeitsmarkt einsteigen und sich nach einer Stelle umsehen möchten, bevor sie sich für einen Karriereweg entscheiden: „Germany Opportunity Card“ (Chancenkarte): Leitfaden für Personalverantwortliche und Arbeitgeber 2026

Wie Jobbatical Fälle nach § 19c bearbeitet

Jobbatical weist jedem neuen Mitarbeiter einen eigenen Sachbearbeiter für Einwanderungsangelegenheiten zu.
Sobald Sie die Daten des Bewerbers übermittelt haben:

  • Wir prüfen die Anspruchsberechtigung
  • die richtige Route auswählen (einschließlich der Frage, ob § 19c Anwendung findet oder ob eine stärkere Route zur Verfügung steht), das vollständige Dokumentenpaket vorbereiten
  • den Prozess mit der Bundesagentur für Arbeit und der Botschaft koordinieren
  • und alle nach der Ankunft anfallenden Compliance-Verpflichtungen nachverfolgen.

Die Einwanderungsplattform Jobbatical bietet Ihrem Team in Echtzeit einen Überblick über jeden Fall, jede Dokumentenfrist und jedes Verlängerungsfenster, sodass Compliance-Lücken nicht unerwartet auftreten.

Wenn Sie mehrere Mitarbeiter mit unterschiedlichen Arbeitsgenehmigungen, gemäß § 19c(2) und § 18a sowie mit der EU-Blue-Card verwalten, hilft Ihnen die Jobbatical-Plattform dabei, diese gemeinsam zu verwalten, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und keine Verlängerungsfrist zu verpassen.

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Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.


Häufig gestellte Fragen: Deutschland – Arbeitsvisum nach § 19c (auf Berufserfahrung basierend)

Was ist die Arbeitserlaubnis nach § 19c Abs. 2?

§ 19c Abs. 2 des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte, die in Deutschland in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten. Sie ermöglicht eine Beschäftigung ohne formelle Anerkennung des ZAB-Abschlusses, sofern der Bewerber über eine im Heimatland anerkannte Qualifikation verfügt und in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung gesammelt hat.

Wie hoch ist die Gehaltsgrenze für § 19c Abs. 2 im Jahr 2026?

Das jährliche Bruttomindestgehalt beträgt ab 2026 45.630 € (ca. 3.802,50 € pro Monat). Für Arbeitnehmer ab 45 Jahren erhöht sich dieser Schwellenwert auf 55.770 € brutto pro Jahr, sofern keine ausreichende Altersvorsorge nachgewiesen wird. Alternativ kann dieser Satz die Anforderungen erfüllen, wenn Ihr Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist.

Ist für § 19c Abs. 2 die Anerkennung des ZAB-Abschlusses erforderlich?

Nein. § 19c Abs. 2 sieht ausdrücklich eine Umgehung der ZAB-Gleichwertigkeitsprüfung vor. Die Qualifikation des Bewerbers muss lediglich von der Regierung des Landes anerkannt sein, in dem sie erworben wurde. Deutschland verlangt bei diesem Verfahren kein Gleichwertigkeitszeugnis, wodurch sich der übliche Zeitaufwand für die Einstellung um 4 bis 8 Wochen verkürzt.

Was ist der Unterschied zwischen § 19c Abs. 1 und § 19c Abs. 2?

§ 19c Abs. 1 ist eine weit gefasste Erlaubnis, die eine Beschäftigung zulässt, wenn eine spezifische gesetzliche Regelung oder ein bilaterales Abkommen dies vorsieht, beispielsweise die Westbalkan-Verordnung (§ 26 BeschV). Eine formale Qualifikation ist nicht erforderlich. § 19c Abs. 2 ist ein enger gefasster Weg für erfahrene Fachkräfte: Er setzt eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren und eine im Heimatland anerkannte Qualifikation voraus, umgeht jedoch das ZAB-Verfahren. Sie richten sich an unterschiedliche Bewerberprofile und Branchen.

Gilt § 19c Abs. 2 für reglementierte Berufe wie Krankenpflege oder Medizin?

Nein. Reglementierte Berufe wie Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und Physiotherapeuten erfordern eine vollständige berufliche Anerkennung durch die zuständige staatliche Behörde, unabhängig vom gewählten Visumverfahren. § 19c Abs. 2 beschränkt sich auf nicht reglementierte Berufe. Nichtklinische Tätigkeiten im selben Sektor (z. B. IT-Manager im Gesundheitswesen, medizinischer Datenanalyst) können ebenfalls in Frage kommen.

Wie lange dauert das Antragsverfahren gemäß § 19c Abs. 2?

Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8 bis 14 Wochen. Die Vorbereitung der Unterlagen dauert 1 bis 2 Wochen; die deutsche Botschaft bearbeitet das nationale D-Visum in 4 bis 8 Wochen; die Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde nach der Einreise dauert weitere 2 bis 4 Wochen. Durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren können die Wartezeiten bei der Botschaft auf insgesamt 4 bis 6 Wochen verkürzt werden.

Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber bei Einstellungen gemäß § 19c Abs. 2 im Jahr 2026?

Ab Januar 2026 müssen Sie gemäß § 45c AufenthG alle neu eingestellten Nicht-EU-Bürger spätestens an ihrem ersten Arbeitstag schriftlich über die ihnen zur Verfügung stehenden kostenlosen Beratungsangebote informieren. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Tätigkeit dem Qualifikationsniveau des Bewerbers entspricht, und der Ausländerbehörde alle wesentlichen Änderungen der Beschäftigungsverhältnisse während der ersten zwei Jahre der Aufenthaltserlaubnis melden.

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Vrinda Sachdev
Vrinda Sachdev
Vrinda Sachdev ist seit August 2023 als Global Mobility Agent bei Jobbatical tätig und hat sich als Teil des Global-Mobility-Teams der Plattform auf den Umzug von Mitarbeitern nach Deutschland spezialisiert. Als Absolventin des Aryabhatta College (Universität Delhi) im Fach Informatik mit Fachkenntnissen im Bereich UI/UX-Design in Figma, Adobe Spark, Framer und Canva verbindet sie einen technischen Produkt-Hintergrund mit am Goethe-Institut erworbenen Deutschkenntnissen auf C1-Niveau – eine ungewöhnliche Kombination in der Einwanderungsberatung. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst Anträge auf deutsche Arbeitserlaubnisse, die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen, die Anmeldung sowie die Unterstützung bei der Eingewöhnung für Mitarbeiter, die nach Berlin und in andere deutsche Städte umziehen. Sie hat sehr positives direktes Kundenfeedback erhalten, darunter eine öffentliche Empfehlung auf LinkedIn von einem Mitarbeiter von Trade Republic, dem sie beim Umzug nach Deutschland geholfen hat.
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