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Unterstützung bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für Spanien: Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Arbeitgeber 2026

10
min lesen
Zuletzt aktualisiert
2. September 2026
Personalmanager, der an einem Schreibtisch mit spanischer Flagge im Hintergrund Unterlagen zur Beantragung eines Arbeitsvisums für Spanien prüft

WICHTIGSTE PUNKTE: Unterstützung bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für Spanien

  • Das Verfahren zur Erteilung eines Arbeitsvisums in Spanien wird vom Arbeitgeber gesteuert; das Unternehmen muss zunächst einen Antrag stellen, bevor der Arbeitnehmer etwas unternehmen kann.
  • Die Wahl des falschen Visumverfahrens (z. B. Standard-„Cuenta Ajena“ vs.HQP/Blue Card) ist der häufigste Grund für Verzögerungen und Ablehnungen.
  • Große Unternehmen (mit mehr als 500 Mitarbeitern) sollten sich für eine Bearbeitungszeit von 20 Tagen an die UGE-CE wenden; kleinere Arbeitgeber wenden sich an die Ausländerbehörde der jeweiligen Provinz.
  • Nach der Genehmigung hat der Arbeitnehmer 90 Tage Zeit, sein Visum vom Typ D bei einem spanischen Konsulat abzuholen, und anschließend 30 Tage nach seiner Ankunft, um die Aufenthaltskarte (TIE) zu beantragen.
  • Die Pflichten des Arbeitgebers nach der Ankunft, die Anmeldung bei der Sozialversicherung am ersten Tag und die Unterstützung durch TIE sind gesetzlich vorgeschrieben und werden oft übersehen.

Was versteht man unter einer Visumsponsoring in Spanien, und wer benötigt es?

Unter einer Visumsponsoring in Spanien versteht man, dass ein eingetragenes spanisches Unternehmen im Namen eines Nicht-EU-Arbeitnehmers eine Arbeitserlaubnis beantragt, bevor dieser sein Visum beantragen kann. Der Arbeitgeber ist der Antragsteller, nicht der Arbeitnehmer. Es gibt keine formelle „Sponsorenlizenz“ wie im Vereinigten Königreich; stattdessen muss Ihr Unternehmen nachweisen, dass es die Vorschriften einhält und dass die Stelle tatsächlich existiert.

Wer benötigt eine Visumsunterstützung: Alle Nicht-EU-/EWR-Bürger, die eine Beschäftigung in Spanien aufnehmen. EU-, EWR- und Schweizer Staatsbürger benötigen diese nicht. Die meisten Bewerber, die nach „Stellenangeboten mit Visumsunterstützung in Spanien“ suchen, benötigen zunächst einen Arbeitgeber, der den Antrag stellt – genau diesen Schritt erläutert dieser Leitfaden Schritt für Schritt.

Wer ist davon ausgenommen: Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sowie Nicht-EU-Bürger, die bereits über eine gültige spanische Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis oder einen langfristigen EU-Aufenthaltsstatus verfügen.


Warum die Beantragung eines Arbeitsvisums in Spanien beim Arbeitgeber beginnt

Viele Personalabteilungen gehen davon aus, dass der Arbeitnehmer den Visumsprozess vorantreibt. In Spanien ist es genau umgekehrt. ❌

Das spanische Einwanderungssystem ist arbeitgeberorientiert. Ihr Unternehmen reicht den Antrag zuerst ein. Ihr Unternehmen weist nach, dass die Stelle echt ist. Ihr Unternehmen meldet den Arbeitnehmer am ersten Tag bei der Sozialversicherung an. Der Arbeitnehmer kann sein Visum erst beantragen, wenn Sie die Genehmigung der spanischen Behörden erhalten haben.

📌 Das ist wichtig, weil die häufigsten Verzögerungen und Ablehnungen darauf zurückzuführen sind, dass Arbeitgeber nicht erkennen, dass sie der Hauptantragsteller sind. Dieser Leitfaden führt Sie durch alle Phasen, damit Sie von nichts überrascht werden.


Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen und die Stelle die Voraussetzungen erfüllen

Überprüfen Sie zunächst zwei Dinge: die Berechtigung Ihres Unternehmens, als Sponsor aufzutreten, und ob die Stelle die Voraussetzungen erfüllt.

Um einen Nicht-EU-Bürger in Spanien als Arbeitnehmer zu sponsern, muss Ihr Unternehmen beim spanischen Arbeitsministerium registriert sein, darf keine ausstehenden Steuer- oder Sozialversicherungsschulden haben und muss seine Zahlungsfähigkeit nachweisen können. Es muss keine formelle Sponsorenlizenz beantragt werden, aber Sie benötigen eine einwandfreie Compliance-Bilanz, bevor Sie den Antrag stellen.

Prüfen Sie für die betreffende Stelle die offizielle Liste der Mangelberufe der SEPE. Ist die Stelle darin aufgeführt, entfällt die Arbeitsmarktprüfung vollständig. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Stelle 15 Tage lang ausschreiben und nachweisen, dass sich kein geeigneter Bewerber aus dem Inland oder der EU beworben hat. Allein dieser Schritt verlängert Ihren Zeitplan um 2–4 Wochen, wenn Sie ihn nicht einplanen.

Zu den häufigsten Berufen auf der spanischen Liste der Mangelberufe für das Jahr 2026 zählen Softwareentwickler, IT-Fachkräfte, Fachkräfte im Gesundheitswesen, bestimmte Ingenieursberufe sowie zahlreiche Berufe im Baugewerbe und im Handwerk.

Schritte des Verfahrens zur Beantragung einer Arbeitsvisum-Förderung in Spanien für Arbeitgeber 2026

Schritt 2: Wählen Sie den richtigen Visumweg

Genau hier begehen die meisten Arbeitgeber kostspielige Fehler. In Spanien gibt es mehrere vom Arbeitgeber finanzierte Einwanderungswege, die sich jeweils hinsichtlich der Gehaltsgrenzen, der Bearbeitungsabläufe und der Fristen unterscheiden. Wählt man den falschen Weg, muss man das Verfahren von vorne beginnen.

 Vergleich der Antragswege für eine Arbeitserlaubnis in Spanien: UGE-CE vs. Extranjería

Vergleich der Wege zum Arbeitsvisum für Spanien 2026

Visumverfahren Am besten für Mindestlohn Verarbeitungsablauf Zeitleiste
Cuenta Ajena (Standard-Arbeitserlaubnis) Die meisten Nicht-EU-Mitarbeiter in allen Branchen 1.221 € pro Monat (SMI) Ausländerbehörde der Provinz 1-3 Monate
HQP-Genehmigung (hochqualifizierte Fachkräfte) Führungskräfte, Manager, Technikexperten ca. 40.000 € pro Jahr UGE-CE (Schnellverfahren) 20 Werktage
Blaue Karte EU Hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss ca. 40.000 € pro Jahr UGE-CE oder Ausländerbehörde 2–6 Wochen
Unternehmensinterne Versetzung (ICT) Versetzungen aus Niederlassungen außerhalb der EU Rollenabhängig UGE-CE 20 Werktage
Saisonarbeitsvisum Befristete Stellen in der Landwirtschaft/im Tourismus 1.221 € pro Monat Ausländerbehörde der Provinz 1-2 Monate

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Wenn Sie einen hochqualifizierten Fachkräfte, einen Entwickler, einen Ingenieur oder einen Produktmanager einstellen möchten, ist die Beantragung einer HQP-Genehmigung oder einer EU-Blue-Card über die UGE-CE fast immer schneller und reibungsloser als der übliche „Cuenta Ajena“-Weg.

Eine ausführlichere Darstellung der einzelnen Themen finden Sie im Leitfaden von Jobbatical zur HQP-Genehmigung und im Leitfaden zur EU-Blue-Card.

Schritt 3: Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor

Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gelten jeweils eigene Anforderungen hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen. Fehlt auch nur ein einziges Dokument, führt dies zu einem „requerimiento“ (einer formellen Aufforderung zur Nachreichung weiterer Informationen), wodurch die Frist ausgesetzt wird und sich die Bearbeitungszeit um 10–15 Tage verlängert.

Üblicherweise erforderliche Unterlagen des Arbeitgebers

  • Gründungsurkunde (Escritura de constitución)
  • Steuerkonformitätsbescheinigung (keine ausstehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt)
  • Bescheinigung über die Einhaltung der Sozialversicherungsvorschriften
  • Nachweis der Zahlungsfähigkeit
  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag (einschließlich Gehalt, Position, Arbeitsbeginn, Laufzeit)
  • Nachweis einer Arbeitsmarktprüfung (sofern die Stelle nicht auf der Liste der Mangelberufe steht)
  • Ausgefülltes Antragsformular EX-03

Typischerweise erforderliche Unterlagen für Mitarbeiter

  • Gültiger Reisepass (mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten über den geplanten Aufenthalt hinaus)
  • Abschlusszeugnisse oder Nachweise über Berufserfahrung (beglaubigt/mit Apostille versehen)
  • Unbescholtenheit (ins Spanische übersetzt)
  • Ärztliches Attest (für bestimmte Strecken)

Alle ausländischen Dokumente müssen mit einer Apostille versehen oder beglaubigt und von einem vereidigten spanischen Übersetzer übersetzt werden. Dieser Schritt nimmt Zeit in Anspruch – beginnen Sie damit, sobald Sie das Stellenangebot unterbreitet haben.


Schritt 4: Antrag auf Arbeitserlaubnis einreichen

Sie beantragen nun im Namen des Arbeitnehmers eine Arbeitserlaubnis. Wo Sie den Antrag stellen, hängt von der Größe Ihres Unternehmens und der Art des Visums ab.

Provinzielle Ausländerbehörde (Standardverfahren): Der Antrag ist bei der Ausländerbehörde der Provinz einzureichen, in der der Arbeitsplatz liegt. Die Anträge werden elektronisch eingereicht. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Region und Arbeitsaufkommen 1–3 Monate. Dieses Verfahren gilt für die meisten „Cuenta Ajena“-Genehmigungen und Saisonvisa.

UGE-CE (Großunternehmen / Fast-Track-Verfahren): Der Antrag ist zentral über die spanische Stelle für Großunternehmen und strategische Konzerne (UGE) in Madrid zu stellen . Diese Stelle ist zuständig für Genehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP), EU-Blue-Cards, ICTs und Visa für digitale Nomaden. Die UGE ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 20 Werktagen eine Entscheidung zu treffen, was in der Regel auch geschieht. Für große Arbeitgeber (ab 500 Mitarbeitern) oder bei der Einstellung hochqualifizierter Fachkräfte sollte stets der UGE-Weg genutzt werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die Arbeitgebergebühren werden in dieser Phase über das Formular „Modelo 790“ entrichtet und betragen je nach Art der Aufenthaltsgenehmigung in der Regel zwischen 203 € und 408 €.

Nach der Genehmigung stellen die Behörden ein Genehmigungsschreiben aus. Dies ist das Dokument, das der Arbeitnehmer benötigt, um fortfahren zu können.

Siehe auch:

Sollte ein UGE-CE-Antrag abgelehnt werden, finden Sie in unserem Leitfaden zu Ablehnungen der EU-Blue-Card in Spanien und zum UGE-CE-Widerspruchsverfahren Informationen zu den Möglichkeiten für einen Widerspruch und eine erneute Antragstellung.


Schritt 5: Der Arbeitnehmer beantragt das Visum vom Typ D

Ihr Mitarbeiter hat ab dem Datum der Genehmigung der Arbeitserlaubnis 90 Tage Zeit, um sein nationales Visum vom Typ D beim spanischen Konsulat in seinem Heimatland zu beantragen. Leiten Sie ihm das Genehmigungsschreiben umgehend weiter – lassen Sie diese Frist nicht verstreichen.

Das Konsulatsverfahren umfasst die Einreichung von Originaldokumenten, die Entrichtung der Konsulatsgebühren (60–100 €), die Erfassung biometrischer Daten und das Erscheinen zu einem Termin. Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt je nach Standort und Nachfrage 1–8 Wochen. Einige Konsulate, insbesondere in Indien und Lateinamerika, haben erhebliche Rückstände. Berücksichtigen Sie dies bei der Festlegung der Starttermine.

Sobald das Visum in den Reisepass eingetragen wurde, kann der Mitarbeiter nach Spanien reisen und seine Arbeit aufnehmen.

Inhaber eines genehmigten Visums haben nun 365 Tage Zeit, um nach Spanien einzureisen – statt wie bisher 90 Tage; lesen Sie hier alle Änderungen für 2026: Aktuelles zur Einwanderung in Spanien für Arbeitgeber

Schritt 6: Ankunft, Sozialversicherung und die TIE-Karte

Der Prozess ist nicht abgeschlossen, sobald Ihr neuer Mitarbeiter in Spanien angekommen ist. Es gibt zwei wichtige Schritte nach der Ankunft, für deren Abwicklung der Arbeitgeber verantwortlich ist.

Tag 1: Anmeldung bei der Sozialversicherung: Sie müssen den Mitarbeiter spätestens an seinem ersten Arbeitstag bei der spanischen Sozialversicherung anmelden. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn Sie dies nicht fristgerecht tun, setzt sich Ihr Unternehmen der Gefahr von Geldstrafen aus und es entstehen Komplikationen für künftige Aufenthaltsanträge des Mitarbeiters.

Innerhalb von 30 Tagen: Beantragung der TIE: Die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) ist die offizielle Aufenthaltskarte des Mitarbeiters. Diese muss innerhalb von 30 Tagen nach der Anmeldung bei der Sozialversicherung bei der örtlichen Polizeidienststelle oder der Ausländerbehörde beantragt werden. Helfen Sie Ihrem Mitarbeiter, diesen Termin frühzeitig zu vereinbaren – in Großstädten sind die Termine schnell ausgebucht.

Sobald der Arbeitnehmer seine TIE erhalten hat, ist er uneingeschränkt berechtigt, in Spanien zu leben und zu arbeiten. Die Aufenthaltsgenehmigung ist in der Regel zunächst ein Jahr lang gültig und kann gemäß den Bestimmungen von 2026 um bis zu vier Jahre verlängert werden. Einen detaillierten Überblick darüber, wie die Einhaltung der Vorschriften nach der Einreise in der Praxis aussieht, finden Sie im Leitfaden von Jobbatical zu den Visumsoptionen für Spanien.

Spanien TIE – Ausländerausweis

Arbeitsvisum für Spanien nach Staatsangehörigkeit: Wer benötigt es?

Der Sponsoring-Prozess ist unabhängig von der Herkunft Ihres neuen Mitarbeiters immer derselbe, doch die praktischen Schwierigkeiten unterscheiden sich je nach Land, vor allem hinsichtlich der Beglaubigung von Dokumenten und der Rückstände bei den Konsulaten. Hier sind einige der häufigsten Fälle, mit denen wir uns befassen:

Häufige Sponsoring-Szenarien nach Nationalität

Staatsangehörigkeit des Bewerbers Was ist in der Praxis anders?
Indien Für Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern sind eine Bürgschaft und eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Für die Visumbeantragung benötigen indische Bewerber möglicherweise ein indisches polizeiliches Führungszeugnis (PCC), das vom regionalen Passamt ausgestellt, vom indischen Außenministerium mit einer Apostille versehen und mit einer amtlichen bzw. beglaubigten spanischen Übersetzung versehen wurde.
Philippinen Für Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern sind eine Bürgschaft und eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Bewerber aus den Philippinen müssen die erforderlichen Unterlagen zum Strafregister vorlegen und gegebenenfalls ausländische Dokumente beglaubigen/mit einer Apostille versehen und offiziell ins Spanische übersetzen lassen. Die konsularischen Anforderungen sollten vor der Einreichung geprüft werden.
Pakistan / Bangladesch Für Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern ist eine Bürgschaft bzw. eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Ausländische amtliche Dokumente müssen in der Regel legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein und gegebenenfalls durch eine beglaubigte bzw. amtliche spanische Übersetzung ergänzt werden. Für Staatsangehörige aus Bangladesch kann zudem ein anderer Visumgebührensatz gelten, da Spanien gegenüber bestimmten Nationalitäten Gegenseitigkeitsgebühren anwendet.
Vereinigtes Königreich (nach dem Brexit) Für britische Staatsangehörige, die kein Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU haben, ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Britische Staatsangehörige werden bei einer neuen Beschäftigung in Spanien wie Drittstaatsangehörige behandelt, wobei aufgrund des Grundsatzes der Gegenseitigkeit möglicherweise andere Vorschriften für die Visumgebühren gelten.
Vereinigte Staaten / Kanada Für die Einstellung von Nicht-EU-Bürgern ist eine Bürgschaft bzw. eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Es gilt das gleiche allgemeine Verfahren für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige. Die Visumgebühren können variieren, da Spanien für US-amerikanische und kanadische Staatsangehörige Gegenseitigkeitssätze anwendet.
EU / EWR / Schweiz Gemäß den EU-Vorschriften zur Freizügigkeit ist in der Regel keine vom Arbeitgeber ausgestellte Arbeitserlaubnis erforderlich. Diese Staatsangehörigen können in Spanien ohne eine Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige arbeiten; stattdessen müssen sie die entsprechenden Formalitäten zur Anmeldung, zur Beantragung der NIE und zur Sozialversicherung erledigen.

Der Zeitplan: Was man realistischerweise erwarten kann

Die meisten Personalabteilungen unterschätzen die Zeitspanne zwischen der Annahme des Stellenangebots und dem Arbeitsantritt des neuen Mitarbeiters. Hier ist eine ehrliche Einschätzung.

Zeitplan für die Beantragung eines Arbeitsvisums für Spanien 2026

Bühne Wer spielt Realistischer Zeitrahmen
Vorbereitung der Unterlagen + Arbeitsmarktprüfung (falls erforderlich) Arbeitgeber 2-4 Wochen
Arbeitserlaubnis – UGE-CE Arbeitgeberunterlagen 3–5 Wochen
Arbeitserlaubnis – Ausländerbehörde Arbeitgeberunterlagen 4–12 Wochen
Visum der Kategorie D beim Konsulat Mitarbeiter 2-8 Wochen
TIE-Antrag nach der Einreise Arbeitnehmer (Arbeitgeberzuschüsse) innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft

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Bei UGE-CE-Verfahren beträgt die realistische Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung 6 bis 10 Wochen. Bei Standardverfahren der Ausländerbehörde sollten Sie 10 bis 18 Wochen einplanen. Beginnen Sie mit dem Verfahren rechtzeitig vor Ihrem geplanten Einstellungstermin.


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Die Fehler, die alles verlangsamen

Die Verpflichtungen des Sponsors bestehen auch nach der Genehmigung fort, und das Übersehen von Compliance-Schritten kann zu unnötigen Problemen führen. Lesen Sie unseren Leitfaden zu Compliance-Fehlern nach der Genehmigung bei spanischen HQP-Genehmigungen.

Weiterführende Lektüre: 

Fehler, die erst nach der Genehmigung und nicht bereits bei der Antragstellung zutage treten: Verstöße gegen die Gehaltsschwelle der EU-Blue-Card während der Vertragslaufzeit

Nach Tausenden von Umzügen nach Spanien stellt Jobbatical fest, dass immer wieder dieselben Fehler auftreten. 🔁

  • Nutzen Sie den Standardweg, wenn UGE-CE gilt. Viele Arbeitgeber mit berechtigten Stellen reichen ihre Anträge aus Gewohnheit über die Provinzbehörde ein. Dies verlängert das Verfahren um Monate, ohne dass dies einen Vorteil bringt. Prüfen Sie zunächst, welcher Weg für Sie der richtige ist.
  • Zu spät mit der Übersetzung der Unterlagen beginnen. Apostillen und beglaubigte Übersetzungen können 2–3 Wochen dauern. Wenn man erst nach Einreichung des Antrags damit beginnt, kommt es fast immer zu Verzögerungen.
  • Die Verpflichtungen nach der Einreise ignorieren. Die Anmeldung bei der Sozialversicherung am ersten Tag und die TIE-Beantragung innerhalb von 30 Tagen sind keine Option. Werden diese Fristen nicht eingehalten, entsteht ein Compliance-Risiko, das sich auf die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung auswirkt.
  • Unrealistische Eintrittsdaten festlegen. Ein Bewerber, der ein Angebot im ersten Monat annimmt, tritt nicht erst im zweiten Monat seine Stelle an. Berücksichtigen Sie den gesamten Zeitplan von Anfang an in Ihrem Einstellungsplan.

Wenn Ihr Team mehrere Arbeitsverträge in ganz Spanien oder länderübergreifend verwaltet, erfasst die Plattform von Jobbatical jeden einzelnen Fall, versendet Benachrichtigungen bei Vertragsverlängerungen und sorgt dafür, dass Ihre Compliance-Bilanz einwandfrei bleibt. Vereinbaren Sie eine Demo, um zu sehen, wie das in der Praxis funktioniert.

Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.


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Häufig gestellte Fragen: Unterstützung bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für Spanien für Arbeitgeber

Benötigt ein spanischer Arbeitgeber eine Sponsorenlizenz, um Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern einzustellen?

In Spanien gibt es kein System mit Sponsorenlizenzen wie im Vereinigten Königreich. Stattdessen müssen Arbeitgeber beim spanischen Arbeitsministerium registriert sein, ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und für jeden Nicht-EU-Mitarbeiter direkt bei der Ausländerbehörde (Extranjería) oder der Stelle UGE-CE eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Wann müssen Arbeitgeber in Spanien eine Arbeitsmarktprüfung durchführen?

Eine Arbeitsmarktprüfung ist erforderlich, wenn die Stelle nicht auf der offiziellen spanischen Liste der Mangelberufe (SEPE) aufgeführt ist. Dabei muss die Stelle 15 Tage lang ausgeschrieben und das Ergebnis dokumentiert werden. Stellen, die auf der Mangelberufs-Liste stehen – darunter viele Positionen in den Bereichen Technik, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und Handwerk – sind von diesem Schritt ausgenommen.

Was ist das UGE-CE und sollte mein Unternehmen es nutzen?

Die UGE-CE (Unidad de Grandes Empresas) ist Spaniens zentrale digitale Einwanderungsbehörde mit Sitz in Madrid. Sie ist zuständig für Genehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte, EU-Blue-Cards, unternehmensinterne Versetzungen und Visa für digitale Nomaden, wobei die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsfrist 20 Werktage beträgt. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern oder solche, die hochqualifizierte Fachkräfte einstellen, sind in der Regel berechtigt, diese Behörde in Anspruch zu nehmen.

Wie lange dauert die Beantragung einer Arbeitsvisum-Förderung für Spanien im Jahr 2026?

Die Gesamtdauer variiert je nach Verfahren. UGE-CE-Genehmigungen dauern von der Einreichung bis zum Erhalt 3–6 Wochen. Bei den Standardverfahren der Ausländerbehörde dauert die Arbeitserlaubnis 1–3 Monate, gefolgt von weiteren 1–8 Wochen beim Konsulat. Planen Sie bei der Festlegung eines Starttermins mindestens 10–14 Wochen für Standardverfahren ein.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber, nachdem der Arbeitnehmer in Spanien angekommen ist?

Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmer am ersten Tag seines Arbeitsverhältnisses bei der spanischen Sozialversicherung anmelden. Außerdem müssen sie dem Arbeitnehmer dabei helfen, innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ankunft die TIE (Ausländerausweis) zu beantragen. Die versäumte fristgerechte Anmeldung bei der Sozialversicherung ist ein häufiger Verstoß, der für Arbeitgeber Geldstrafen nach sich ziehen kann.

Kann der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechseln, nachdem er mit einem gesponserten Arbeitsvisum nach Spanien eingereist ist?

Arbeitsgenehmigungen in Spanien sind im ersten Jahr an den sponsernden Arbeitgeber gebunden. Der Arbeitnehmer kann ohne vorherige Genehmigung der Behörden nicht den Arbeitgeber wechseln. Nach der ersten Verlängerung gewinnen die Arbeitnehmer mehr Flexibilität. Im Jahr 2026 sehen einige Reformen Ausnahmen für Berufe mit Arbeitskräftemangel vor.

Wie viel kostet es einen Arbeitgeber, ein Arbeitsvisum in Spanien zu beantragen?

Die behördlichen Gebühren für Anträge auf Arbeitserlaubnis liegen je nach Art der Genehmigung zwischen 203 € und 408 € (Formular „Modelo 790“). Die konsularischen Visagebühren für den Arbeitnehmer betragen in der Regel 60 € bis 100 €. Die Kosten für die Unterstützung durch Drittanbieter bei Einwanderungsangelegenheiten sowie für Übersetzungen fallen separat an und variieren je nach Anbieter.

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Amaia Zamora
Amaia Zamora
Amaia Zamora Picazo ist Spezialistin für globale Mobilität bei Jobbatical und schreibt regelmäßig Beiträge für den Jobbatical-Blog, wobei ihr Schwerpunkt auf der Einwanderung von spanischen Unternehmensmitarbeitern und der umfassenden Betreuung von Mitarbeiterumzügen nach Spanien liegt. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst das UGE-CE-Schnellverfahren für HQP-Fälle (Highly Qualified Professional) und EU-Blue-Card-Fälle, das Verfahren bei den Ausländerbehörden der Provinzen für „Cuenta Ajena“-Genehmigungen, ICT-Genehmigungen, Genehmigungen zum Arbeitgeberwechsel, das Visum für digitale Nomaden sowie die Bearbeitung von TIE-Anträgen (Tarjeta de Identidad de Extranjero). Mit über 800 Fällen und einer Bewertung von 4,9 Sternen veröffentlicht sie praktische HR-Leitfäden zu den Gehaltsschwellen der EU-Blue-Card für Spanien ab 2026, zur Einrichtung eines „Employer of Record“ ohne spanische Niederlassung, zur Entscheidung zwischen ICT- und HQP-Status für multinationale Unternehmen sowie zum Umgang mit den Rückständen bei Terminvereinbarungen („cita previa“) in Madrid und Barcelona.
Stichwörter zu diesem Blog:
Unterstützung bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für Spanien, wie man ein Arbeitsvisum in Spanien beantragt, Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer in Spanien, UGE-CE Spanien, „Cuenta Ajena“-Visum für Spanien, TIE-Karte für Arbeitnehmer in Spanien, Arbeitserlaubnis für Spanien 2026
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