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Visa-Optionen für Spanien: Ein vollständiger Leitfaden für Arbeitgeber

4
min lesen
Zuletzt aktualisiert
Juli 19, 2025
Spanische Flagge mit spanischer Stadt im HintergrundSpanische Flagge mit spanischer Stadt im Hintergrund
Wichtigste Erkenntnisse

Visa für Kurzaufenthalte: Spanische Arbeitsurlaubsvisa erlauben in der Regel einen Aufenthalt von einem Jahr, wobei einige Abkommen eine Verlängerung erlauben.

Visa für Langzeitaufenthalte (Nationale Visa): Umfasst verschiedene Arbeitsvisa (z. B. hochqualifizierte Fachkräfte, "Cuenta Ajena", Blaue Karte EU, unternehmensinterner Transfer, Visum für digitale Nomaden, Freiberufler), Studentenvisum, Visum zur Arbeitssuche, Visum zur Familienzusammenführung, Visum für EU-Familienangehörige, Visum für einen nicht lukrativen Aufenthalt und befristete Aufenthaltsgenehmigung (wie Arraigo, politisches Asyl).

Andere Visa-Optionen: Genehmigungen für Praktika sowie politisches Asyl in Spanien und befristete Aufenthaltsgenehmigungen für außergewöhnliche Umstände: Arraigo.

Zweck des Besuchs: Arbeit, Studium, Familienzusammenführung, Wohnen ohne Arbeit, Unternehmensgründung, Arbeitssuche oder Suche nach internationalem Schutz.

Dauer des Aufenthalts: Je nach Art des Visums sehr unterschiedlich; von 3 Monaten (befristete NIE) über 1 bis 3 Jahre (Arbeitsvisa, Praktika) bis hin zu 5 Jahren (EU-Familienangehörige), wobei viele zu einem Daueraufenthalt führen.

Staatsangehörigkeit: In erster Linie für Nicht-EU-, Nicht-EWR- oder Nicht-Schweizer Staatsangehörige, mit besonderen Bestimmungen für Familienangehörige von EU-Bürgern und bestimmte Länder für Arbeitsurlaubsvisa.

Finanzielle Mittel: Erforderlich für ein nicht lukratives Aufenthaltsvisum, ein Visum für digitale Nomaden und zur Unterstützung von Familienangehörigen bei verschiedenen Familienvisa.

Antragsverfahren: Die Beantragung erfolgt in der Regel bei den spanischen Konsulaten im Heimatland oder bei den Einwanderungsbehörden in Spanien, je nach Art des Visums und der Rechtsstellung des Antragstellers.

Wenn man internationale Talente nach Spanien holt, ist das Wissen um die verschiedenen Visumoptionen für Spanien ein wichtiger erster Schritt. Das richtige Visum stellt sicher, dass Mitarbeiter legal arbeiten und leben können, aber die Navigation durch die verschiedenen Arten von Visa für Spanien kann komplex sein. Dieser Leitfaden erklärt, was Arbeitgeber über die gängigsten spanischen Visa wissen müssen, und hilft Personal- und Global-Mobility-Teams dabei, die besten Optionen zu verstehen und internationale Mitarbeiter zu unterstützen.

Die Wahl der richtigen Visumoptionen für internationale Arbeitnehmer in Spanien ermöglicht es ihnen, legal in Spanien zu arbeiten und zu leben, ohne dass es zu Verzögerungen oder Problemen kommt. Die richtige Wahl hängt von Faktoren wie der Funktion, den Qualifikationen und der Dauer des Aufenthalts ab. Für Arbeitgeber vereinfacht die Kenntnis dieser Optionen die Einstellung von Mitarbeitern und gewährleistet die Einhaltung der spanischen Einwanderungsgesetze. Das gewählte Visum kann sich auch darauf auswirken, ob ein Arbeitnehmer seine Familie nachholen, öffentliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen und schließlich einen langfristigen Aufenthalt oder die Staatsbürgerschaft beantragen kann.

Vergleichstabelle für spanische Visa

Visum Typ Ziel-Antragsteller Wichtige Anforderungen Max Dauer Anmerkungen
Arbeitsvisa (mit spanischem Arbeitsvertrag)
Erlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte Positionen, die hohe Qualifikationen erfordern Gehalt über 40.000 €/Jahr (für Arbeitnehmer unter 30 Jahren kann es Ermäßigungen geben). Höhere Bildung oder gleichwertige Erfahrung. 3 Jahre Für hochqualifizierte Arbeitsplätze.
Aufenthaltsgenehmigung für "Cuenta Ajena" Nicht-EWR-Bürger mit einem Stellenangebot in Spanien. Das Stellenangebot muss auf der Liste der fehlenden Stellen stehen, wenn Sie sich aus Ihrem Herkunftsland bewerben (für nicht-chilenische/peruanische Staatsangehörige). Kann sich nach einem Jahr Aufenthalt in Spanien bewerben. 3 Jahre Komplexeres Antragsverfahren für nicht-chilenische/peruanische Staatsangehörige.
Blaue Karte EU Hochqualifizierte Fachleute Hochschulabschluss oder mehr als 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Erlaubt die Freizügigkeit in allen EU-Mitgliedstaaten (nach einer gewissen Zeit). Das Gehalt muss in der Regel über 40.000 € liegen. 3 Jahre Erleichtert die Freizügigkeit innerhalb der EU. Ermöglicht es der unmittelbaren Familie, in der EU zu leben.
Arbeitsvertrag im Herkunftsland
Unternehmensinterner Transfer Arbeitnehmer, die von einem Nicht-EU-Unternehmen zu dessen spanischer Niederlassung wechseln. Muss für einen bestimmten Zeitraum im Unternehmen beschäftigt sein. Führungs-, Fach- oder Trainee-Stellen. Variiert Zwei Arten: Nationale Aufenthaltsgenehmigung (für Aufenthalte ausschließlich in Spanien) und ICT-EU-Aufenthaltsgenehmigung (für Mobilität innerhalb der EU).
Visum für digitale Nomaden Nicht-EU-Bürger, die im Fernabsatz für Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten. Die Arbeit für Unternehmen außerhalb Spaniens (Arbeit) oder für spanische Unternehmen darf nicht mehr als 20 % der gesamten beruflichen Tätigkeit ausmachen (Beruf). Sie müssen ein ausreichendes Einkommen erzielen. Variiert Konzentriert sich auf die Gewinnung von Fernarbeitern.
Praktika Hochschulabsolventen, die ein Praktikum in Spanien absolvieren möchten. Muss innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hochschulabschluss erworben haben. bis zu 1 Jahr Nicht verlängerbar. Erfordert einen Hochschulabschluss im Zusammenhang mit dem Praktikum. Optionen: Universitätsvereinbarung (Convenio Universitario) oder Praktikumsvertrag.
Studentenvisum (Estancia por Estudios) Personen, die in Spanien studieren oder forschen möchten. Zulassung zu einer akkreditierten Bildungseinrichtung. Matches Studiendauer Kann bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Kann nach dem Studium in eine Arbeitserlaubnis umgewandelt werden. Gilt für Universitätsabschlüsse, Masterabschlüsse, Promotionen und andere reglementierte Studiengänge.
Visum zur Arbeitssuche (Búsqueda de Empleo) Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die ihr Studium in Spanien abgeschlossen haben. Muss ein Studium an einer akkreditierten Hochschuleinrichtung in Spanien abgeschlossen haben (mindestens Stufe 6 des EQR). bis zu 2 Jahre Ermöglicht Studenten die Suche nach einem Arbeitsplatz oder die Gründung eines Unternehmens. Familienangehörige sind versichert, wenn sie den Studenten während des Studiums begleitet haben.
Arbeitsurlaubsvisum Junge Menschen aus Australien, Neuseeland, Kanada, Südkorea und Japan. Es gelten Altersbeschränkungen (in der Regel 18-30 oder 35). In der Regel 1 Jahr Erlaubt Arbeit während des Aufenthalts. Einige Abkommen erlauben Verlängerungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Visum zur Familienzusammenführung (Visado de Reagrupación Familiar) Familienangehörige von Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Spanien Der Antragsteller muss seit mindestens einem Jahr seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Spanien haben. Variiert Ermöglicht die Zusammenführung von Familienangehörigen mit legal in Spanien lebenden Personen.
Aufenthaltsvisum für Familienangehörige in der EU (Visado de Residencia de Familiar de Ciudadano de la UE) Nicht-EU-, Nicht-EWR- oder Nicht-Schweizer-Familienangehörige von EU-, EWR- oder Schweizer Bürgern mit Wohnsitz in Spanien Anspruchsberechtigung: Ehepartner oder eingetragener Partner; direkte Kinder und Vorfahren; abhängige und zusammenlebende Familienmitglieder; nicht eingetragene Partner 5 Jahre Gültig ab dem Tag der Ausstellung oder für die Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts des EU-Bürgers, wenn dieser weniger als fünf Jahre beträgt.
Nicht lukratives Aufenthaltsvisum (Permiso de Residencia No Lucrativa) Nicht-EU-Bürger, die in Spanien leben wollen, ohne zu arbeiten Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Arbeit in Spanien, Nachweis einer privaten Krankenversicherung 1 Jahr Erlaubt Nicht-EU-Bürgern, in Spanien zu leben, ohne zu arbeiten
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis als "Freelancer" (Permiso de residencia y trabajo por Cuenta Propia) Unternehmer, die ihr eigenes Unternehmen in Spanien gründen wollen Das Projekt muss innovativ sein (es muss von einem Fachverband als solches anerkannt sein) Variiert Ermöglicht Unternehmern, die ihr eigenes Unternehmen in Spanien gründen wollen. Das Projekt muss innovativ sein.

Arbeitsvisa in Spanien

Für Nicht-EWR-Bürger mit einem Jobangebot bietet Spanien mehrere Möglichkeiten für ein Arbeitsvisum. Diese Genehmigungen haben in der Regel eine Höchstdauer von drei Jahren.

Arbeitsvisum mit spanischem Arbeitsvertrag

Wenn ein Nicht-EWR-Bürger ein Jobangebot von einem Unternehmen in Spanien hat, kann er ein Arbeitsvisum beantragen. Hier sind die wichtigsten Optionen:

  • Erlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte: Diese Genehmigung gilt für Stellen, die hohe Qualifikationen erfordern, in der Regel mit einem Gehalt von über 40.000 € pro Jahr. Für Arbeitnehmer, die jünger als 30 Jahre sind, können Ermäßigungen gelten. Ein Antragsteller benötigt in der Regel eine höhere Ausbildung oder gleichwertige Erfahrung.
  • Aufenthaltsgenehmigung für "Cuenta Ajena": Dieses Arbeitsvisum kann nach einem Jahr Aufenthalt in Spanien beantragt werden. Staatsangehörige von Chile oder Peru können diese Art von Arbeitsvisum von ihrem Herkunftsland aus beantragen. Für andere Staatsangehörige ist die Beantragung vom Herkunftsland aus in der Regel nur möglich, wenn die Stelle auf einer Mangel-Liste steht, was diese Option komplizierter macht.
  • Blaue Karte EU: Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, benötigt der Antragsteller entweder eine höhere berufliche Qualifikation (in der Regel einen dreijährigen Bachelor- oder Postgraduiertenabschluss einer anerkannten Einrichtung) oder mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung. Das Gehalt muss in der Regel über 40.000 € liegen. Im Gegensatz zu anderen spanischen Arbeitsvisa ermöglicht diese Genehmigung (nach einer bestimmten Zeit) die Freizügigkeit in allen EU-Mitgliedstaaten ohne zusätzliche Verfahren. Außerdem können unmittelbare Familienangehörige wie Ehegatten und Kinder für die gleiche Dauer wie der Hauptantragsteller in der EU leben.

Arbeitsvertrag im Herkunftsland

Für Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb Spaniens haben, gibt es bestimmte spanische Visumstypen, die es ihnen ermöglichen, im Ausland zu arbeiten oder zu wechseln:

1) Das Unternehmen hat eine Niederlassung in Spanien - konzerninterne Übertragung

Ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe mit Niederlassungen sowohl in Spanien als auch in einem Nicht-EU-Land kann für ausländische Fachkräfte über 18 Jahre, die nicht Staatsangehörige eines EU- oder Schengen-Staates sind, ein Aufenthaltsvisum für den unternehmensinternen Transfer beantragen. Dies gilt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, eines Berufsverhältnisses oder einer früheren Berufsausbildung. Der Arbeitnehmer muss für einen bestimmten Zeitraum bei dem Unternehmen beschäftigt gewesen sein. In der Regel handelt es sich um Führungspositionen, Fachkräfte oder Auszubildende.

Es gibt zwei Arten von Aufenthaltsgenehmigungen für die unternehmensinterne Verlegung:

  • Nationale Aufenthaltsgenehmigung: Für Ausländer, die ausschließlich in ein Unternehmen auf spanischem Staatsgebiet wechseln.
  • ICT-EU Aufenthaltsgenehmigung: Für Ausländer, die Gegenstand einer innerbetrieblichen Versetzung sind, die Mobilität innerhalb der Europäischen Union bedeutet. Diese Art der Genehmigung gilt nur für zeitlich begrenzte Versetzungen für eine Tätigkeit als Manager, Spezialist oder Praktikant.

2) Das Unternehmen hat keine Niederlassung in Spanien - Digitale Nomaden (Teletrabajadores de carácter internacional)

Nicht-EU-Bürger können eine Aufenthaltsgenehmigung für internationale Telearbeit beantragen, die gemeinhin als spanisches Visum für digitale Nomaden bekannt ist. Mit dieser Genehmigung können sie für Unternehmen außerhalb Spaniens ausschließlich mit digitalen Mitteln arbeiten.

Hinsichtlich der Arbeitsanforderungen:

  • Im Falle einer Arbeitstätigkeit kann der Genehmigungsinhaber nur für Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens arbeiten. Dieser Rahmen klärt die Anforderungen für das spanische Visum für digitale Nomaden für Fernarbeit.  
  • Im Falle einer beruflichen Tätigkeit kann der Genehmigungsinhaber für ein Unternehmen in Spanien arbeiten, sofern dies nicht mehr als 20 % seiner gesamten beruflichen Tätigkeit ausmacht.

Mit dem Visum für digitale Nomaden können Ehepartner in der Regel aus der Ferne für nichtspanische Unternehmen arbeiten. Wenn sie jedoch einer lokalen Beschäftigung in Spanien nachgehen möchten, kann eine separate Arbeitserlaubnis erforderlich sein.

Praktika (Aufenthaltsgenehmigung für Berufspraktika)

Bewerber, die innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hochschulabschluss erworben haben, können diese Art von Genehmigung beantragen, die bis zu einem Jahr gültig und nicht verlängerbar ist. Die wichtigste Voraussetzung ist ein Hochschulabschluss, der im Zusammenhang mit der Praktikumsstelle im Gastunternehmen steht.

Der Antrag kann entweder von Spanien aus gestellt werden, wenn der Antragsteller im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung ist, oder von seinem Heimatland aus. Es gibt zwei Möglichkeiten der Antragstellung:

  • Universitätsabkommen (Convenio Universitario): Diese Option sieht eine Höchstdauer von sechs Monaten vor, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere sechs Monate.
  • Praktikumsvertrag: Diese Option ermöglicht einen direkten einjährigen Praktikumsvertrag.

Spanisches Studentenvisum (Estancia por Estudios)

Das Studentenvisum ist für diejenigen gedacht, die in Spanien studieren oder forschen wollen. Es gilt für Universitätsabschlüsse, Masterstudiengänge, Promotionen und andere geregelte und zugelassene Kurzzeitkurse. Mit dieser Erlaubnis ist es möglich, sich für ein Studium an anerkannten Einrichtungen einzuschreiben, an Forschungs- oder Ausbildungsprogrammen teilzunehmen, an Studentenaustauschprogrammen teilzunehmen, Nicht-Arbeitspraktika zu absolvieren und als Student Freiwilligendienste zu leisten.

Zu den Anforderungen für ein Studentenvisum gehören:

  • Zulassung an einer akkreditierten Bildungseinrichtung oder einem anerkannten Forschungs-/Ausbildungszentrum.
  • Eine unterzeichnete Vereinbarung mit einer entsprechenden Organisation, falls Sie Freiwilligenarbeit leisten.

Die Dauer des Studentenvisums richtet sich nach der Dauer des Studiums und reicht von 3 bis 9 Monaten oder sogar 2 bis 4 Jahren. In den meisten Fällen, je nach Art des Studiums, erlaubt die Genehmigung dem Inhaber, bis zu 30 Stunden pro Woche in Spanien zu arbeiten, ohne dass eine zusätzliche Arbeitsgenehmigung erforderlich ist. Nach Abschluss des Studiums können die Studenten das Visum direkt in eine Arbeitserlaubnis umwandeln. 

Visum zur Arbeitssuche in Spanien (Búsqueda de Empleo)

Das Visum zur Arbeitssuche, auch bekannt als Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitssuche, ermöglicht es Studenten aus Nicht-EU-Ländern, sich nach Abschluss ihres Studiums für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren in Spanien aufzuhalten, um eine Arbeit zu suchen oder ein Unternehmensprojekt zu gründen. Diese Genehmigung kann von Ausländern beantragt werden, die zuvor eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium besaßen und ihr Studium an einer anerkannten Hochschuleinrichtung in Spanien abgeschlossen haben, wobei sie mindestens das Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens erreicht haben, was einem Universitätsabschluss entspricht. Wenn Familienangehörige den Studenten während seines Studiums begleitet haben, gilt diese Erlaubnis auch für sie, während der Student auf Arbeitssuche ist.

Arbeitsurlaubsvisum in Spanien

Das Arbeitsurlaubsvisum ermöglicht es jungen Menschen aus ausgewählten Ländern, für einen begrenzten Zeitraum in Spanien zu leben und zu arbeiten. Spanien hat derzeit Visa-Abkommen mit fünf Ländern: Australien, Neuseeland, Kanada, Südkorea und Japan.

Dieses Working-Holiday-Visum erlaubt in der Regel einen einjährigen Aufenthalt, aber einige Abkommen sehen die Möglichkeit vor, den Aufenthalt von 3 Monaten auf bis zu 24 Monate zu verlängern, sofern bestimmte Voraussetzungen während des Aufenthalts erfüllt sind. Die Visuminhaber dürfen während ihres Aufenthalts arbeiten. Wenn sie ihren Aufenthalt verlängern möchten, empfiehlt Jobbatical dem Arbeitgeber, diesen Zeitraum zu nutzen, um formell eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu beantragen.

Visum zur Familienzusammenführung in Spanien (Visado de Reagrupación Familiar)

Das Visum zur Familienzusammenführung ermöglicht den Nachzug von Familienmitgliedern, die sich rechtmäßig in Spanien aufhalten. Der Antragsteller muss seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Spanien ansässig sein.

Für ein Visum zur Familienzusammenführung kommen unter anderem folgende Familienmitglieder in Frage:

  • Ein Ehepartner oder eingetragener Partner
  • Kinder unter 18 Jahren oder unterhaltsberechtigte Kinder
  • Eltern über 65, die für den Antragsteller unterhaltspflichtig sind

In Spanien lebende Ausländer, deren Aufenthaltsstatus keine Erlaubnis für Familienangehörige oder Unterhaltsberechtigte beinhaltet, können ihre Verwandten nachholen, wenn diese seit mindestens einem Jahr legal in Spanien leben. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien variieren kann. Die Anforderungen für ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien gewährleisten echte Familienbande.

Visum für Familienangehörige aus der EU in Spanien (Visado de Residencia de Familiar de Ciudadano de la UE)

Nicht-EU-, Nicht-EWR- oder Nicht-Schweizer-Familienangehörige von EU-, EWR- oder Schweizer Bürgern mit Wohnsitz in Spanien, die planen, sich länger als drei Monate in Spanien aufzuhalten, um ihren Familienangehörigen zu besuchen oder zu begleiten, müssen ein EU-Visum für Familienangehörige beantragen.

Dieses Visum kann unter anderem beantragt werden:

  • Ehepartner oder eingetragener Partner: Sie müssen verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
  • Direkte Kinder und Vorfahren: Dazu gehören unterhaltsberechtigte Kinder unter 21 Jahren und Eltern, die von dem EU-Bürger betreut werden.
  • Abhängige und zusammenlebende Familienangehörige: Diejenigen, die von dem EU-Bürger abhängig sind oder seit mindestens 24 Monaten mit ihm zusammenleben.
  • Unregistrierte Partner: Stabile Beziehungen, die durch Zusammenleben oder gemeinsame Nachkommenschaft nachgewiesen werden.

Die Aufenthaltskarte für ein Visum für Familienangehörige eines EU-Bürgers in Spanien ist ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre lang gültig oder für die Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts des EU-Bürgers, wenn dieser weniger als fünf Jahre beträgt. Nach fünf Jahren kann die Karte verlängert und in einen Daueraufenthalt umgewandelt werden.

Nicht lukratives Aufenthaltsvisum in Spanien (Permiso de Residencia No Lucrativa)

Ein Visum für den Aufenthalt in Spanien ohne Erwerbszweck erlaubt es Nicht-EU-Bürgern, in Spanien zu leben, ohne einer Arbeit nachzugehen. Es ist zunächst für ein Jahr gültig und kann jährlich verlängert werden, sofern der Inhaber die maximal zulässige Abwesenheit von Spanien nicht überschritten hat.

Die Anforderungen umfassen:

  • Finanzielle Mittel: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um den Lebensunterhalt ohne Arbeit in Spanien bestreiten zu können.
  • Krankenkasse: Nachgewiesener Krankenversicherungsschutz durch eine private Krankenversicherung.

Das spanische, nicht lukrative Aufenthaltsvisum kann auch beantragt werden, wenn sich der Antragsteller bereits legal in Spanien aufhält. In diesen Fällen ist die Beantragung eines Visums nicht erforderlich, und der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung kann direkt gestellt werden. Dieses Visum ist eine Form der befristeten Aufenthaltserlaubnis in Spanien.

Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung (Permiso de residencia y trabajo por Cuenta Propia)

Es gibt eine Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer, vorausgesetzt, dass sie bereit sind, ihr eigenes Unternehmen in Spanien zu gründen, und dass es innovativ ist. Dieses Projekt muss von einem Fachverband als innovativ anerkannt werden.

Politisches Asyl in Spanien (Asilo y Refugio)

Politisches Asyl kann in Spanien beantragt werden, wenn ein Land von einer Naturkatastrophe heimgesucht wurde oder wenn Personen aus einer Konfliktregion kommen; es handelt sich um einen internationalen Schutz. Während der Antrag auf politisches Asyl in Spanien bearbeitet wird, ist es möglich, eine so genannte rote Karte zu erhalten und sechs Monate im Land zu bleiben (sie wird verlängert, solange eine Antwort der Einwanderungsbehörde aussteht). Diese bietet eine Form des vorübergehenden Aufenthalts in Spanien.

Befristete Aufenthaltsgenehmigung für außergewöhnliche Umstände: Arraigo

Die Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage des arraigo ist eine Art befristete Aufenthaltsgenehmigung, mit der Ausländern, die sich irregulär in Spanien aufhalten, ein legaler Aufenthalt gewährt werden kann. Es gibt drei Arten (Familie, Arbeit und Soziales). Alle setzen voraus, dass man sich eine bestimmte Zeit lang in Spanien aufgehalten hat. Es handelt sich um eine spezielle befristete Aufenthaltsgenehmigung, die auf eine Legalisierung abzielt.

Wie können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter während des Visumsprozesses unterstützen? 

Arbeitgeber können eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, Mitarbeiter bei der Beantragung eines Visums zu unterstützen. Durch die Identifizierung der richtigen Visumtypen, die Weitergabe klarer Hinweise zu den erforderlichen Dokumenten und die Unterstützung bei der Terminvereinbarung können Arbeitgeber ihren Teams das Verfahren erleichtern. Die Verknüpfung von Mitarbeitern mit lokalen Ressourcen, wie z. B. spezialisierte spanische Visa-Optionen, ist ein guter Weg, um engagierte Unterstützung zu bieten und einen erfolgreichen Antrag zu gewährleisten.

Schlussfolgerung

Die Navigation durch die verschiedenen Visa-Optionen für Spanien kann eine Herausforderung sein, aber das Verständnis der verschiedenen Arten von spanischen Visa ist entscheidend für eine erfolgreiche internationale Anstellung. Von verschiedenen Anforderungen für Arbeitsvisa bis hin zu Optionen für befristete Aufenthaltsgenehmigungen oder Familienzusammenführung hat jeder Weg spezifische Kriterien.

Jobbatical ist auf globale Mobilität spezialisiert und bietet Arbeitgebern und ihren Mitarbeitern umfassende Unterstützung bei der Umsiedlung von Fachkräften nach Spanien. Unser Expertenteam kümmert sich um alle zeitaufwändigen Einwanderungs- und Eingewöhnungsverfahren, damit Sie sich während des gesamten Relocation-Prozesses keine Sorgen machen müssen. Erfahren Sie hier mehr über unsere Dienstleistungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welches sind die wichtigsten Visaarten für Spanien für Arbeitnehmer?

Spanien bietet verschiedene Arten von Visa für Arbeitnehmer in Spanien an, darunter mehrere Arbeitsvisa (wie das Visum für hochqualifizierte Fachkräfte oder die Blaue Karte EU), das Visum für digitale Nomaden und Genehmigungen für Praktika.

Wie kann ich ein Arbeitsvisum für meine Mitarbeiter in Spanien erhalten?

Um ein Arbeitsvisum für einen Arbeitnehmer in Spanien zu erhalten, müssen Sie in der Regel ein Stellenangebot von einem spanischen Unternehmen haben. Die Optionen variieren je nach Qualifikation und Situation, wie z. B. Genehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte oder bestimmte Arten von Arbeitsvisa je nach Ursprung des Arbeitsvertrags.

Was sind die Anforderungen für ein Studentenvisum für Spanien?

Zu den Voraussetzungen für ein Studentenvisum gehört im Allgemeinen die Zulassung zu einer anerkannten Bildungseinrichtung oder einem Forschungszentrum in Spanien. Die Dauer des Studentenvisums entspricht der Dauer des Studiums, und in einigen Fällen ist eine Arbeit von bis zu 30 Stunden pro Woche erlaubt.

Können Arbeitnehmer Familienangehörige mit einem Spanien-Visum mitbringen?

Ja, mehrere Visaarten ermöglichen die Familienzusammenführung, z. B. das Visum zur Familienzusammenführung für Familienangehörige von Personen mit legalem Aufenthalt oder das Visum für EU-Familienangehörige für Nicht-EU-Familienangehörige von EU-Bürgern mit Wohnsitz in Spanien.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in Spanien ein Visum für einen unbeschränkten Aufenthalt zu erhalten?

Zu den wichtigsten Voraussetzungen für ein Visum für einen nichtkommerziellen Aufenthalt gehören der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um in Spanien leben zu können, ohne zu arbeiten, und der Nachweis einer privaten Krankenversicherung. Das Visum für einen nichtkommerziellen Aufenthalt ist zunächst für ein Jahr gültig und kann verlängert werden.

   
     
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